Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011



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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Transkript:

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung in Berlin am 30.06.2011 und 01.07.2011

Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 2

Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 3

Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 4

Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) www.zuwes.de Seite: 5

Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 6

Publizitätspflichten Art. 9 der Durchführungsverordnung (VO (EG) Nr. 1828/2006): 3 Elemente sind für alle Info- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen einer ESF-Förderung verpflichtend Seite: 7

Publizitätspflichten Reihenfolge der LOGO-Verwendung: Seite: 8

Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 9

Begrüßung Agenda Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF-Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 10

Finanzielle Umsetzung Musterfinanzierungsplan Fördergrundsätze ESF-Projektförderungen im Bundesverwaltungsamt Seite: 11

Finanzierungsplan: Ausgaben TEIL 1: Ausgaben 1. Personalausgaben 1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2. Honorarmittel Erläuterung Hier sind die sog. Arbeitgeber-Bruttokosten u.a. für Projektmitarbeiter, für internes und externen Lehrpersonal sowie Ausgaben für Honorare darzustellen. Ausgaben, indirekte 2. Sachausgaben 1. Mieten 2. Leasing 3. Abschreibungen (AfA) 4. Reisekosten 5. Sonstige Sachausgaben / GwG Abschreibung Leasing Reisekosten Sachausgaben 3. Auftragsvergabe Hier sind die geplanten Ausgaben für Auftragsvergabe(n) darzustellen. Dabei handelt sich um Aufträge an Unternehmen, die eine für das Projekt notwendige Dienstleistung erbringen, z.b. die Evaluation. Davon sind die Leistungen abzugrenzen, die von Einzelpersonen erbracht und in der Regel als Honorare abgerechnet werden. 4. Verwaltungsgemeinkosten Ausgaben, indirekte Pauschalen 5. ergibt Summe der Ausgaben 6. Abzüglich Einnahmen aus Projekttätigkeit Einnahmen aus Projekttätigkeit, z.b. durch Verkauf eines im Projekt hergestellten Produkts. Erlöse aus Projekteinnahme reduzieren die zuwendungsfähigen Projektausgaben. 7. ergibt Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben Seite: 12

Finanzierungsplan: Finanzierung Teil 2: Finanzierung Erläuterungen 8. Private Eigenmittel Eigenmittel 9. Private Drittmittel 10. Öffentliche Mittel 1. Andere Bundesmittel 2. Landesmittel 3. Kommunale Mittel 4. Sonstige Hier sind zum einen alle Zuwendungen/ Bewilligungen der Öffentlichen Hand, die zur Finanzierung im Projekt berücksichtigt werden sollen, anzugeben. Dabei kann es sich um Zuwendungen anderer Bundes- oder Landesministerien bzw. auch um Bewilligungen von Kommunen handeln. Sofern z.b. Mitarbeitergehälter von Universitäten als Eigenmittel eingebracht werden sollen, sind diese als Landesmittel darzustellen. 11. ESF-Mittel Hier ist der Fehlbedarf bei der Finanzierung darzustellen, d.h. die Summe, die sich ergibt, wenn von den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben die nationalen Finanzierungsmittel abgezogen werden. Der Anteil des ESF darf dabei die jeweiligen Interventionssätze nicht übersteigen. Seite: 13

Fördergrundsätze ESF-Projektförderungen im Bundesverwaltungsamt Fördergrundsätze Förderperiode 2007-2013 CCI: 2007DE05UPO001 Version 4.0 Stand: 24.09.2010 Seite: 14

Kofinanzierung Seite: 15

Finanzielle Umsetzung Erstattung tatsächlich getätigter Ausgaben Ausnahmen: 1. Pauschale für indirekte Ausgaben 2. Abschreibungen Seite: 16

Indirekte Ausgaben = Ausgaben, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme anfallen, z.b.: Finanzielle Umsetzung Verwaltungs-/Managementkosten Einstellungskosten, Ausgaben für Buchhaltung Ausgaben für Telefon, Wasser, Strom usw. Toner, Druckerpatronen Telekommunikationskosten, Internet und Porto etc. in Höhe von 7 v.h. der projektbezogenen und zuwendungsfähigen Ausgaben für Personal- und Sachausgaben Seite: 17

Finanzielle Umsetzung AfA Rechtsgrundlage für die Abschreibung ist das Einkommensteuergesetz (insbesondere 6 Abs. 2 EStG), das auch im Zuwendungsrecht Anwendung findet. Abschreibungen für Neuinvestitionen und bereits vorhandene Güter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind, können grundsätzlich geltend gemacht werden. Seite: 18

Finanzielle Umsetzung AfA Neuinvestitionen ab einem Beschaffungswert von 410 sind im Rahmen der linearen steuerlichen Abschreibungssätze zuwendungsfähig (siehe hierzu die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen). Seite: 19

Finanzielle Umsetzung AfA Abweichend hiervon kann bei einem Anschaffungswert zwischen 150 und 1.000 (ohne USt) die Abschreibung im Block aller im selben Jahr angeschafften Gegenstände erfolgen. Die blockweise Abschreibung erfolgt über fünf Jahre (jährlich 20 % des Anschaffungswerts). Werden die angesetzten Gegenstände nur zum Teil im Projekt genutzt, so ist nur der auf das Projekt entfallende Anteil zuwendungsfähig. Seite: 20

Finanzielle Umsetzung Entsprechend dieser Bestimmungen können Anschaffungen bis 410 bzw. bis 150 im Wirtschaftsjahr der Anschaffungen in voller Höhe abgesetzt werden. Eine einmal gewählte Abschreibungsvariante muss beibehalten werden. Seite: 21

Finanzielle Umsetzung Seite: 22

Finanzielle Umsetzung Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Vergabevermerk: 20 VOL/A Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. Seite: 23

Finanzielle Umsetzung Vergabegrundsätze: Zuwendungen sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Ziel eines Vergabeverfahrens ist es, den wirtschaftlichen Marktpreis zu erzielen. Seite: 24

Finanzielle Umsetzung Gemäß Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest-P) ist die Vergabeund Vertragsverordnung für Leistungen (VOL/A) anzuwenden, wenn die Fördersumme mehr als 100.000 beträgt. Seite: 25

Finanzielle Umsetzung Die Wahl der Vergabeart ( 3 VOL/A: öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe) ist nachvollziehbar im Vergabevermerk zu begründen. Gemäß 3 Abs. 5 Buchstabe i VOL/A muss die Entscheidung für eine freihändige Vergabe nicht begründet werden, wenn ein Bundesministerium diese Vergabeart durch besondere Ausführungsbestimmungen zugelassen hat: Seite: 26

Finanzielle Umsetzung Vergabegrundsätze des BMVBS: Höchstbetrag für eine freihändige Vergabe: 20.000,- Leistungen über 5.000,- * dürfen nur nach Einholung von mindestens drei schriftlichen Angeboten vergeben werden. Bei Leistungen zwischen 1.000,- und 5.000,- * ist eine nachvollziehbare formlose Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen durchzuführen. Bei Leistungen zwischen 500,- und 1.000,- * kann auf die Einholung von Angeboten verzichtet werden, wenn es sich um marktübliche Leistungen handelt und die Wirtschaftlichkeit der Leistung problemlos beurteilt werden kann. * = Nettobetrag ohne MWSt Seite: 27

Finanzielle Umsetzung 3 Abs. 6 VOL/A: Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf). Seite: 28

Finanzielle Umsetzung Förderfähige Ausgaben: Personalausgaben Sachausgaben Seite: 29

Personalausgaben: Finanzielle Umsetzung Projektleiter/-in bis max. E13 TVöD, Pädagogisches Personal bis max. E 11 TVöD Sonstiges Personal bis max. E 9 TVöD Seite: 30

Besserstellungsverbot Finanzielle Umsetzung Das Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn die Ausgaben des Zuwendungsempfängers für alle seine Aktivitäten überwiegend (= mehr als 50 %) aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Dann dürfen die Beschäftigten nicht besser gestellt werden als die des Bundes. Seite: 31

Finanzielle Umsetzung Honorare sind nur zuwendungsfähig, wenn für die Durchführung des Projektes die Aufgabenerledigung durch Dritte auf Honorarbasis erforderlich ist und nicht im Rahmen von abhängigen Beschäftigungsverhältnissen durchgeführt werden kann. Für die Vergabe von Honoraraufträgen sind die Vergabevorschriften zu beachten. Seite: 32

Finanzielle Umsetzung Ausgaben für Reisen: Alle für das Projekt notwendigen Reisen des geförderten Projektpersonals können abgerechnet werden. Abrechungsgrundlage: Bundesreisekostengesetz (BRKG) Seite: 33

Finanzielle Umsetzung Ausgaben für die Raumnutzung, z. B. aufgeteilt nach qm und die jeweiligen Projektmitarbeiter/innen, sind zuwendungsfähig. Mietausgaben für das Verwaltungs- und Leitungspersonal und die Mietnebenkosten sind nicht zuwendungsfähig (= indirekte Ausgaben). Seite: 34

Finanzielle Umsetzung Ausgaben im Rahmen von Leasing-Verträgen über im Projekt genutzte Gegenstände sind nur dann förderfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um die wirtschaftlichste Nutzungsform handelt ( 7 BHO: Wirtschaftlichkeitsgebot). Seite: 35

Finanzielle Umsetzung Alle für das Projekt bzw. für die Projektteilnehmer/- innen erforderlichen/notwendigen Lehrmaterialien können angeschafft werden, wenn der Projektbezug nachvollziehbar dargestellt ist. Seite: 36

Finanzielle Umsetzung Unter sonstige Sachausgaben fallen alle Ausgaben, die nicht unter die anderen Ausgabenpositionen gefasst werden können. Der unmittelbare Projektbezug muss erläutert werden. Ausgeschlossen: Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation Seite: 37

Mittelabruf und Erstattungsprinzip Bundesmittel können gemäß Nr. 1.4 ANBest-P in Höhe der voraussichtlich in den folgenden 2 Monaten fälligen Ausgaben im Voraus abgerufen werden. (Vordruck wird zum Download zur Verfügung gestellt) Für ESF-Mittel gilt das Erstattungsprinzip; das bedeutet, dass der Zuwendungsempfänger die Vorausleistung erbringt und im Rahmen von Ausgabenerklärungen die Erstattung durch die EU beantragt. Seite: 38

Vorzeitiger Maßnahmebeginn Antrag Zuwendung Bewilligung Zuwendung Maßnahme Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn Bewilligung Maßnahme Seite: 39

Weiterleitung - Auftragsvergabe Auftraggeber Weiterleitung der Zuwendung nach Nr. 12 der VV zu 44 BHO ZE Auftragnehmer Externer Dienstleister ohne Eigeninteresse am Zuwendungszweck Zivilrechtlicher Vertrag, Auftragsvergabe nach VOL/A Teilprojekt mit Eigeninteresse am Zuwendungszweck, das über das wirtschaftliche Interesse hinausgeht; z. B. Beteiligung an der Projektkonzeption und/ oder Durchführung ggf. Eigenanteil an der Projektfinanzierung Seite: 40

Agenda Begrüßung Zusammenarbeit BMVBS BBSR BVA Vorstellung des EDV-Systems zur Bearbeitung von Zuwendungen im ESF- Bereich (ZUWES) Informations- und Publizitätspflichten Evaluation Fördergrundsätze / Programmspezifische Besonderheiten / Finanzielle Umsetzung Fragen und Antworten Seite: 41

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www.bundesverwaltungsamt.de www.esf-projekte.bund.de biwaq@bva.bund.de Seite: 71