Teil A (10 Punkte) Definieren Sie die folgenden Begriffe: 1. Anlagevermögen Umlagevermögen Definition Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Fuhrpark etc.): Das Anlagevermögen dient längere Zeit dem Unternehmen zur Leistungserstellung. In der Regel charakterisiert durch Abschreibung. Das Anlagevermögen sollte nach Möglichkeit mit Eigenvermögen gestellt werden. Definition Umlaufvermögen (z. B. Kassenbestand, Kontoguthaben, Forderungen all) Das Umlaufvermögen verbleibt kurze Zeit im Unternehmen und dient zur Leistungserstellung. Das Geld fließt in der Regel innerhalb einer Periode zurück. 2. Fremdfinanzierung Fremdfinanzierung bezeichnet die Beschaffung von Geld- und Sachkapital zur Deckung des Finanzbedarfs eines Unternehmens oder Haushalts aus Gläubigerkrediten, von Banken oder auf Finanzmärkten. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bei einer Aktiven Rechnungsabgrenzung handelt es sich um eine transistorische ( später ) Jahresabgrenzung. Für das nächste Jahr bezahlte Aufwendungen werden erst im nächsten Jahr erfolgswirksam 4. Vorsichtsprinzip Das Vorsichtsprinzip bezieht sich auf die allgemeinen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung und fordert die vorsichtige Bewertung aller Chancen und Risiken, die mit der kaufmännischen Geschäftstätigkeit verbunden sind. 5. Erläutern Sie den Begrif DRG Diagnosis Related Groups bezeichnen ein Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand ihrer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen in Fallgruppen klassifiziert werden, die nach dem für die Behandlung erforderlichen ökonomischen Aufwand unterteilt und bewertet sind. Teil B (55 Punkte) Sachverhalt Avedis Krohwinkel (A.K.) macht sich mit einem ambulanten Pflegedienst (nicht Vorsteuerabzugsberechtigt) am 01.07.2008 als Einzelunternehmer selbstständig. Alle erforderlichen Veträge sind dafür geschlossen. Er hat Büroräume angemietet für monatlich 1.500,00 ; außerdem beschäftigt A.K. 15 Mitarbeiter, jeder Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.000,00. Aus seinem Privatvermögen bringt A.K. eine Büroeinrichtung im Wert von 4.500,00, einen PKW im Wert von 10.000,00 und eine Kasse im Wert 500,00 ein. Zusätzlich zahlt er auf sein betriebliches Bankkonto am 01.07.2008 einen Betrag von 5.000,00 ein. Seite 1 von 5
Aufgaben 1. Benötigt A.K. eine doppelte Buchführung? Wenn ja, benennen Sie die gesetzliche Grundlage. Die Pflicht zur Buchführung haben alle Kaufleute. Seit 1996 existiert die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) und die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV), sie verpflichten alle Einrichtungen zur doppelten Buchführung gemäß HGB. 2. Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz zum 01.07.2008. Soll Eröffnungsbilanz Haben Anlagevermögen Eigenkapital Büroeinrichtung 4.500,00 20.000,00 Fuhrpark 10.000,00 Umlaufvermögen Bank 5.000,00 Kasse 500,00 20.000,00 20.000,00 3. A.K. zahlt sich monatlich ein Gehalt in Höhe von 3.000,00 vom betrieblichen Bankkonto. Nennen Sie den Buchungssatz. BS: Privatentnahme 3.000,00 an Bank 3.000,00 Erläutern Sie, ob sich diese Gehaltszahlung auf den Gewinn auswirkt. Die Gehaltszzahlung wirkt sich nicht auf den Gewinn aus. Privatentnahmen mindern zwar das Eigenkapital, nicht aber den Gewinn. 4. Wie teuer ist für A.K. ein Mitarbeiter pro Monat? Gehen Sie von folgenden Daten aus: Beitragssatz in der Krankenversicherung 13,8 % Beitragssatz in der Pflegeversicherung 1,95 % Beitragssatz in der Rentenversicherung 19,9 % Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 3,3 % Beitrag in der Berufsgenossenschaft pro Monat 25,00 2.000,00 brutto + 138,00 (6,9 % Krankenversicherung) + 19,50 (0,975 % Pflegeversicherung) + 199,00 (9,95 % Rentenversicherung) + 33,00 (1,65 Arbeitslosenversicherung) + 25,00 Beitrag BG 2.414,50 je Mitarbeiter pro Monat 5. A.K. möchte für seine Mitarbeiter einen Snoozelraum einrichten. Muss das bei den Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden? Begründen Sie Ihre Entscheidung. Als Geldwerten Vorteil bezeichnet man Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen; es wird jeder wirtschaftlicher Vorteil erfasst. Dies kann eine Sachleistung, Sachbezug, Naturalleistung oder sonstige Leistung sein. Nach 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) sind diese Leistungen Teil der Einnahmen eines Steuerbürgers, so dass auch der Geldwerte Vorteil grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört. Nicht steuerpflichtig sind Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst sind. Im konkreten Fall möchte A.K. durch die Einrichtung eines Snoozel-Raums erreichen, dass die Arbeitskraft und Motivation der Mitarbeiter gesteigert wird. Da dieser Vorgang als überwiegendes betriebliches Interesse einzustufen ist, kann der Snoo- Seite 2 von 5
zelraum auch nicht als geldwerter Vorteil bei den Gehaltsabrechnungen berücksichtigt werden. 6. Die Patientin Maria Müller-Schmidt ist gestorben. Es bestand noch eine Forderung in Höhe von 800,00, die jetzt uneinbringlich geworden ist. Nehmen Sie dafür die erforderliche Buchung vor. BS: Abschreibungen aus Forderungen (753) 800,00 an Forderungen an Bewohner (112) 800,00 7. Ist A.K. Einkommensteuer- und / oder Körperschaftssteuerpflichtig? Begründen Sie Ihre Entscheidung. Ja, denn als Unternehmer müssen Umsatzsteuer und Einkommensteuer, je nach Tätigkeit und Rechtsform des Unternehmens Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, entrichtet werden. Körperschaftssteuer = Einkommensteuer juristischer Personen (juristische Person = zweckgebundene Organisation, der durch Gesetz eine eigene Rechtsfähigkeit verliehen wurde). Der Betreiber eines privaten ambulanten Pflegedienstes übt eine Tätigkeit aus, für die er Gewerbesteuer zahlen muss, wenn er die Pflegeleistung weitgehend seinen Mitarbeitern überlässt und nur in Urlaubs - und Krankheitsfällen einspringt; er ist damit als Gewerbetreibender einzustufen und nicht als Freiberufler, weil er die Arbeit organisiert, aber nicht mehr persönlich und "aufgrund eigener Fachkenntnisse" eigenverantwortlich an der praktischen Arbeit teilnimmt. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 1997 - IV R 43/96) Seite 3 von 5
Teil C (35 Punkte) Das nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Pflegeheim legt Ihnen folgendes vorläufiges SBK vor: Vorläufiges SBK zum 31.12.2006 Unbebaute Grundstücke 100.000 Eigenkapital 300.000 Fuhrpark 120.000 Darlehen 50.000 BGA 8.100 Verbindlichkeiten 148.000 Vorräte 900 Forderungen 190.000 Kasse 2.000 Bank 77.000 498.000 498.000 Zum Jahresende sind noch folgende Geschäftsfälle zu berücksichtigen: 1. Telefonrechnung über brutto 1.276,00 2. Rechnung an Kunden...130.000,00 3. Kauf einer Schreibtischlampe, bar.. 550,00 4. Kauf eines Druckers auf Ziel 812,00 5. Kauf von Toner für den Drucker, bar, brutto...98,00 6. Zinsen für Darlehen wird durch Bank überwiesen....2.500,00 7. Tilgung des Darlehens durch Banküberweisung....10.000,00 8. Das unbebaute Grundstück ist im Wert dauerhaft gesunken auf....80.000,00 9. Abschreibungen auf Anlagevermögen, gesamt.. 35.000,00 10. Es bestehen Urlaubsansprüche von Mitarbeitern in Höhe von...17.000,00 11. Die Miete für Januar 2007 erhalten wir im Dezember 2006.. 15.000,00 Aufgaben: 1. Richten Sie die erorderlichen Konten ein (Hauptbuch). 2. Buchen Sie die Geschäftsfälle erst im Grundbuch (Buchungssatz), dann im Hauptbuch. 3. Schließen Sie alle Konten ab. 4. Erstellen Sie das GuV und das SBK. Seite 4 von 5
Grundbuch: 1. Telefon (683) an Verbindlichkeiten all (30) 1.276,00 2. Forderungen (112) an EaP (40) 130.000,00 3. BGA an Kasse (1200) 550,00 4. BGA an Verbindlichkeiten all (30) 812,00 5. EDV (684) an Kasse 98,00 6. Zinsen (72) an Bank (1210) 2.500,00 7. Darlehen (31) an Bank (1210) 10.000,00 8. Abschreibungen (75) an Unbebaute Grundstücke (03) 20.000,00 9. Abschreibungen (75) an Fuhrpark (063) (03) 35.000,00 10. Aufwendungen für Zusatzleistungen (66) an Sonstige Verbindlichkeiten (357) 17.000,00 11. Bank an Sonstige ordentliche Erträge (55) 15.000,00 12. Sonstige ordentliche Erträge (55) an Passive RAP (38) 15.000,00 Hauptbuch: C:\Dokumente und Einstellungen\Unser Computer\Eigene Dateien\Fachwirt\Rechnungswesen\Buchführung\Kontenuebersicht.xls Seite 5 von 5