ASC - KFZ besondere Tarifmerkmale



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Transkript:

Angebotener Tarif ASC - Rabatt MeinAuto Individual Individuell - In NAFI bereits berücksichtigt Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ =70 % Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag VN mind. SF 1/2, VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind (Ehe-) gatten-regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag Ehepartner mind. SF 1/2, VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind Kunden-Kinder-Regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag der Eltern mind. SF ½ und von Allianz Gruppe, VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind Einstufung bei BF 17 oder jungen Mitfahrern bis SF 2 möglich Führerscheinregelung: 3 Jahre gültige Fahrerlaubnis eines EU oder EWR-Landes VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind Einstufung in SF 2 = 55 % (Ehe-) gatten - Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Bezugsvertrag VN / Ehepartner mind. SF 2 und von der Allianz Gruppe, VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind

Sondereinstufung bei erstem eigenen Vertrag Mitfahrer (Vertrag bei Allianz im Bestand) wird erstmalig selbst VN eines Kfz-Vertrages, Es kann eine Einstufung über die o.g. Regelung SF ½ hinaus erfolgen; Regelung / Voraussetzung: PKW-Vertrag des Elternteils Allianz Versicherung in mind. SF ½ Der neue VN ist im Fahrerkreis des elterlichen Vertrages berücksichtigt VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner bzw. Elternteil / Kind Einstufung in SF 1, sofern länger als 6 Monate im elterlichen Vertrag mitgefahren. Einstufung in SF 2, sofern länger als 18 Monate im elterlichen Vertrag mitgefahren.

Angebotene/r Tarif/e mobil kompakt bis 10 % mobil komfort bis 15 % Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: Zu den Nachlassvoraussetzungen - VN hat KFZ mit mind. KH SF ½ (Es dürfen keine Schäden eingetreten sein, die zu einer Schlechterstufung des Erstfahrzeuges als SF-Klasse ½ führen) - Ehepartner / Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN hat seit mind. 1 Jahr Fahrerlaubnis (keine Schlechterstufung des Erstfahrzeuges als SF-Klasse ½ aufgrund eines Schadens) - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis hat - Ein Elternteil hat mind. 1 Pkw mit mind. SF ½., kein Elternteil hat Vertrag mit KH schlechter als SF ½ Das Fahrzeug des Kindes hat nicht mehr als 66 Kw. Einstufung in SF 3 (mobil komfort) Verbesserte Zweitwagen-Regelung - Pkw oder Lkw 251 (VN oder Partner) mit SF 3 bei AXA Einstufung in SF 3 (mobil kompakt) - Pkw bei oder Lkw 251 (VN oder Partner) mit SF 3 bei AXA - VN hat mind. 1 Jahr Führerschein - Nutzer: - Wenn WKZ 112 und keine gewerbliche Nutzung => dann Nutzung nur durch VN / Partner einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer) - Wenn WKZ 003 oder 127 und nicht auf Firma zugelassen => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter von 23 Jahren; - Wenn 114, 251 => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter ab 23 Jahren; - Wenn WKZ 003, 127 und auf eine Firma zugelassen => dann nicht möglich;

Einstufung in SF 10 (mobil komfort) (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF-Klasse 10) Verbesserte Zweitwagen-Regelung - Pkw (VN oder Partner) bei AXA in Produktlinie mobil komfort (oder VIP) - VN hat mind. 1 Jahr Führerschein - Nutzung nur durch VN / Partner einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer) Kombibeitrag (mobil komfort / mobil kompakt) (= Einstufung Krad erfolgt in SF-Klasse 10) - Pkw mit SF 10 (VN oder Partner) und Kraftrad mit SF ½ (bisher bei anderem VU) bei AXA versichert - Kraftrad-Führschein 2 Jahre - Nutzung nur durch VN / Partner einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer)

Angebotener Tarif Premium-Schutz Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung: Einstufung in SF 8 Verbesserte Zweitwagen-Regelung: Generell gilt: - VN hat KFZ mit mind. KH SF ½ - Ehepartner/Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis hat - Ein Elternteil (auch Stiefeltern, Großeltern, sofern ihnen das Sorgerecht für Sie nachweislich gerichtlich übertragen wurde) hat mind. 1 Pkw mit mind. SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen - Für VN/Partner besteht bereits ein PKW mit mind. SF 2 in KH - Der neu zu versichernde PKW wird nur von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind, Ausnahme: Fahrer unter 23 Jahren bei Familienangehörigen, die mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben - Für VN ist bereits ein PKW versichert mit mind. SF 8 in KH - VN / Partner ist als Fahrzeughalter eingetragen - Der PKW wird ausschließlich von VN/Partner gefahren - Keine Fahrer unter 23 Jahren Es werden nur Führerscheine aus EU-Staaten anerkannt, zur Beantragung ist grundsätzlich eine Kopie aller Seiten einzureichen.

Angebotener Tarif Classic 10% Comfort 10% Compact Kein Sonder-SF-Einstufung für PKW, Camping und KRAD Einstufung in SF ½ Zweitwagen-Regelung / Voraussetzungen: Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: (Ehe-)Partner-Regelung / Voraussetzungen: Führerschein-Regelung / Voraussetzungen: - Zulassung eines PKW oder KRAD (WKZ 003) auf den VN mit mind. SF ½ in KH - für einen Elternteil besteht bereits ein Vertrag (PKW, Campingfahrzeug, KRAD) bei der AL mit einer SF-Klasse - Zulassung eines PKW auf Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft mit mind. SF ½ in KH + mind. seit 1 Jahr eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) für PKW oder Krad - Nachweis einer seit mind. 3 Jahren gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) für PKW oder Krad mit amtlichen Kennzeichen Sondereinstufung SF ½ gilt nicht für Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen. Wichtig bei VR-Wechsel: Es wird unabhängig der Sondereinstufung nur der tatsächliche Schadenverlauf bestätigt. Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung für PKW: - Es besteht bereits ein Vertrag bei der AL, in dem auf Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft be reits eine PKW mit mind. SF 2 zugelassen hat + VN mind. seit 1 Jahr eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) + neues Fahrzeug wird auf VN, Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft zugelassen. Verbesserte Eltern-Kind-Regelung: - für einen Elternteil besteht bereits ein Vertrag (PKW, Campingfahrzeug, KRAD) bei der AL mit mind. SF 2 in KH + neues Fahrzeug wird auf VN, Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft zugelassen.

Verbesserte Zweitwagenregelung für Krafträder: - Es besteht bereits ein Vertrag bei der AL, in dem auf Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft bereits eine KRAD mit mind. SF 2 zugelassen hat + VN mind. seit 1 Jahr eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europ. Wirtschaftsraums (EWR) + neues Fahrzeug wird auf VN, Ehepartner, eingetr. Lebenspartner oder Lebenspartner in häusl. Gemeinschaft zugelassen. Sondereinstufung SF 2 gilt nicht für PKW und Krafträder, die ein Ausfuhrkennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen. Wichtig bei VR-Wechsel: Es wird unabhängig der Sondereinstufung nur der tatsächliche Schadenverlauf bestätigt.

Angebotener Tarif Einfach sicher Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: Einstufung in SF 2 - VN hat KFZ mit mind. KH SF ½ - Ehepartner/Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis hat - Ein Elternteil hat mind. 1 Pkw mit mind. SF ½ und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen Verbesserte Zweitwagen-Regelung Einstufung in 10 SF-Klassen schlechter als das Erstfahrzeug Verbesserte Zweitwagen-Regelung Einstufung in dieselbe SF-Klasse wie das Erstfahrzeug - Für VN/Partner besteht bereits ein PKW mit mind. SF 4 in KH - Der neu zu versichernde PKW wird nur von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind - Für VN ist bereits ein PKW versichert mit mind. SF 10 in KH und die letzten 3 Jahre waren schadenfrei - VN ist als Fahrzeughalter eingetragen - Der PKW wird ausschließlich von VN/Partner gefahren - Keine Fahrer unter 25 und über 65 Jahre - VN darf weder Freiberufler noch Einzelunternehmer sein - Ringtausch oder Rabatttausch mit dem Erstfahrzeug ist nicht möglich - Für VN besteht bereits ein PKW mit mind. SF 10 in KH und die letzten 3 Jahre waren schadenfrei - Der hinzukommende PKW wird ausschließlich vom VN gefahren - VN hat mindestens das 23. Lebensjahr vollendet, Ringtausch oder Rabatttausch mit dem Erstfahrzeug ist nicht möglich - VN ist als Fahrzeughalter eingetragen - VN darf weder Freiberufler noch Einzelunternehmer sein - keine Fahrer unter 25 und über 65 Jahre

Sonder-SF-Einstufung für PKW Angebotene/r Tarif/e Basis Klassik Exklusiv Einstufung in SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung / Voraussetzungen: - VN hat KFZ mit einer SF-Einstufung in KH - Ehepartner/Lebenspartner (häusl. Gemeinschaft) oder ein Elternteil hat bereits einen Pkw mit einer SF-Einstufung in KH bei der BGV versichert und VN kann die entsprechende Fahrerlaubnis nachweisen - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis hat Einstufung in SF 2 Verbesserte Zweitwagen-Regelung - Für VN/Partner (häusl. Gemeinschaft) besteht bei BGV bereits ein PKW mit mind. SF 2 in KH - Der neu zu versichernde PKW wird nur von Personen gefahren, die mindestens 23 Jahre alt sind - VN oder Partner sind als Fahrzeughalter eingetragen - VN muss bei Vertragsbeginn mindestens 23 Jahre alt sein - Diese Einstufung gilt nicht beim Tarif Jung und Mobil

Angebotene/r Tarif/e DA Direkt DA Direkt Kasko Spezial Sonder-SF-Einstufung für PKW ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I 2.2 der AKB 2011 Einstufung SF ½ - VN hat bereits PKW, Kraftrad oder Campingfahrzeug mit mind. SF ½. (Ehe-) Partnereinstufung /Voraussetzungen: - Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner hat Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug mit mind. KH SF ½ - VN weist nach, dass er seit mind. 3 Jahren gültige EU-Fahrerlaubnis hat. Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: - Ein VN-Elternteil hat einen versicherten PKW mit mind. KH SF ½. Einstufung SF 2 - Erstfahrzeug ist bei der DA Direkt versichert und in die Schadenfreiheitsklasse 2 oder höher eingestuft - VN ist natürliche Person - VN / Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner hat PKW mit mind. KH SF 2 - VN oder Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner ist Halter des weiteren PKW - VN besitzt seit mind. 1 Jahr gültige Fahrerlaubnis und Fahrerkreis beschränkt sich auf VN und Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner - Nutzung nur durch VN Ehepartner/eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner.

Angebotener Tarif ASC - Rabatt Motor-Plus Sonder-SF Einstufung für PKW Einstufung SF ½ - VN hat bereits Pkw mit KH SF ½. (Ehe-) Partnereinstufung /Voraussetzungen: - Ehepartner/eingetragener oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner hat Pkw mit mind. KH SF ½ und VN hat seit mind. 1 Jahr Fahrerlaubnis. Eltern-Kind-Regelung / Voraussetzungen: Einstufung SF 2 Einstufung SF 5 Sondereinstufung für neue PKW: Generell gilt: - Sofern VN nachweist, dass er seit mind. 3 Jahren gültige Fahrerlaubnis hat. - Ein VN-Elternteil hat PKW, KRAD, Leichtkraftrad, Campingfahrzeug bei HDI mit mind. KH SF 1 versichert. - wenn keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden ist, - Sie, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner ist Halter des versicherten Fahrzeugs, - auf Sie, Ehepartner, Ihren eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw zugelassen und bei der HDI Versicherung AG versichert und zu diesem Zeitpunkt in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft - Sie und Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner besitzt seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde Sie und der jeweilige Fahrer sind mindestens 23 und unter 70 Jahre alt Einstufung in SF 5 ist möglich, wenn bereits ein Pkw-Vertrag mit SF10 bei HDI versichert ist und alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind Es werden nur Führerscheine aus EU-Staaten anerkannt, zur Beantragung ist grundsätzlich eine Kopie aller Seiten einzureichen.

Sonder-SF-Einstufung für PKW Angebotene/r Tarif/e Compact Advanced Einstufung mit gleicher SF wie Erstwagen: für VN als Einzelfahrer - VN ist alleiniger Nutzer von Erst- und Zweitfahrzeug - mindestens 23 Jahre alt - VN ist bei beiden Fahrzeugen identisch - der Halter sind bei beiden Fahrzeugen mit dem Versicherungsnehmer identisch (abweichende Halteranschrift ist möglich) - das Erstfahrzeug (PKW) ist bzw. wird zur nächsten Hauptfälligkeit bei der Janitos Versicherung AG versichert. (zeitgleiche Beantragung) - VN ist Privatperson Einstufung mit gleicher SF wie Erstwagen, aber max. SF 10: Ehe-/Lebenspartner-Regelung - VN ist bei beiden Fahrzeugen identisch - VN und weitere Personen die den Erst- und Zweitwagen nutzen sind mindestens 23 Jahre alt - VN und Halter sind identisch, bzw. wenn abweichend, dann Ehe- oder Lebenspartner - das Erstfahrzeug (PKW) ist bzw. wird zur nächsten Hauptfälligkeit bei der Janitos Versicherung AG versichert. (Zeitgleiche Beantragung) - VN ist Privatperson.

Sonder-SF-Einstufung für PKW Einstufung in SF ½ Angebotene/r Tarif/e Klassik Garant Klassik Garant mit Exklusiv - VN hat PKW mit mind. SF ½ (Ehe-) Partnereinstufung /Voraussetzungen: - Auf den Ehe-/eingetragenen. Lebens-/ in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist Pkw zugelassen mit mind. SF ½. - VN hat seit mind. drei Jahren Fahrerlaubnis. Fahranfängerregelung: - Auf einen Elternteil des VN ist ein Pkw zugelassen und bei der VHV versichert, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. Einstufung in SF 2 - Auf VN/Ehe-/eingetragenen Lebens-/in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist ein Erstfahrzeug mit mind. SF 2 zugelassen - Das Zweitfahrzeug ist ebenfalls auf den VN oder seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind / Elternteil zugelassen. - Beide Fahrzeuge werden überwiegend privat genutzt. Sondereinstufung-Fahranfänger: - Auf einen Elternteil des Versicherungsnehmers ist ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft und bei der VHV versichert ist oder zur nächsten Hauptfälligkeit bei der VHV eingedeckt wird. - Das Zweitfahrzeug ist auf den VN oder seinem mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind / Elternteil zugelassen. - Beide Fahrzeuge werden überwiegend privat genutzt. Einstufung in die gleiche SF wie Erstfahrzeug für VN als Einzelfahrer - VN hat bereits PKW als Erstfahrzeug mit mind. SF ½ - Zweitfahrzeug wird ebenfalls auf VN zugelassen - beide KFZ werden überwiegend privat und ausschließlich vom VN genutzt.