Steuerliche Änderungen für Pferdeeinsteller Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Wien
20% Umsatzsteuer / Vorsteuer? Ab 01.01.2014: 20% Umsatzsteuer auch für umsatzsteuerpauschalierte Pferdeeinstellbetrieb Tatsächliche Vorsteuern oder Vorsteuerpauschalierung? Diese Frage wird derzeit noch verhandelt! 2
Praktische Umsetzung Falls Vorsteuerpauschalierung: Aufzeichnung der Einnahmen aus Einstellgebühren (entsprechende Belege dazu aufbewahren) Vorsteuer wird pauschal ermittelt Falls tatsächliche Vorsteuern berechnet werden müssen: Buchhaltung für den Einstellbetrieb für umsatzsteuerliche Zwecke ist notwendig Vorsteuer darf nur abgezogen werden, wenn eine korrekte umsatzsteuerliche Rechnung vorliegt Kein Vorsteuerabzug für selbst produzierte Futtermittel! 3
Kleinunternehmerregelung Gesamtumsatz max. 30.000,00 pro Jahr Zusammenrechnung der Umsätze aller unternehmerischen Tätigkeiten (Landwirtschaft, Vermietung, Gewerbebetrieb, ) Jahresumsatz eines pauschalierten Land- und Forstwirtes: 150 % des Einheitswertes Zusätzlich berücksichtigt werden Umsätze, die nicht durch den Einheitswert erfasst sind (Forst über 11.000,00 Einheitswert, Mostbuschenschank, Be- und Verarbeitung, Maschinendienstleistungen, ) 4
Kleinunternehmerregelung Umsatz (netto) aus Einstellpferden wird zur Umsatzgrenze dazugerechnet. Umsatzgrenze von 30.000,00 darf einmal in fünf Jahren um 15% überschritten werden (34.500,00 ) Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen Falls Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden, wird die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung geschuldet 5
Kleinunternehmerregelung Beispiel: Landwirtschaftlicher Einheitswert: 8.000,00 Einstellgebühren: 300,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer), daher 250,00 netto pro Monat 6 Einstellpferde Umsatz pauschalierte Landwirtschaft: 8.000,00 x 1,5 = 12.000,00 Umsatz Einstellgebühren: 250,00 x 6 Pferde x 12 M = 18.000,00 Gesamtumsatz: 30.000,00 Kleinunternehmerregelung gilt! 6
Kleinunternehmerregelung Beispiel (Fortsetzung Variante 1): Ab dem 2. Jahr gibt es 8 Einstellpferde. Einstellgebühren und landwirtschaftlicher Einheitswert sind unverändert Umsatz pauschalierte Landwirtschaft: 8.000,00 x 1,5 = 12.000,00 Umsatz Einstellgebühren: 250,00 x 8 Pferde x 12 M = 24.000,00 Gesamtumsatz: 36.000,00 Kleinunternehmerregelung gilt NICHT! 7
Kleinunternehmerregelung Beispiel (Fortsetzung Variante 2): Landwirtschaftlicher Einheitswert: 12.000,00 Einstellgebühren: 300,00 (inkl. 20% Umsatzsteuer), daher 250,00 netto pro Monat Umsatz pauschalierte Landwirtschaft: 12.000,00 x 1,5 = 18.000,00 Umsatz Einstellgebühren: 250,00 x 6 Pferde x 12 M = 18.000,00 Gesamtumsatz: 36.000,00 Kleinunternehmerregelung gilt NICHT! 8
Umsatzsteueroption für den gesamten Betrieb Antragsfrist: 31.12. des Jahres, in dem die Option erstmals gelten soll Bindungsdauer: mindestens 5 Jahre, danach ist ein Ausstieg jährlich möglich Meldung des Ausstiegs: bis 31.1. des Jahres, in dem die Pauschalierung wieder gelten soll 9
Umsatzsteueroption für den gesamten Betrieb Folgen der Umsatzsteueroption: 10% bzw. 20% Umsatzsteuer Geltendmachung aller Vorsteuern Umsatzsteueroption ab 2014: positive Vorsteuerrückrechnung für das Umlaufvermögen Umsatzsteueroption ab 2015: positive Vorsteuerrückrechnung für das Anlagevermögen, das erstmals nach dem 31.12.2013 in Verwendung genommen wurde (Berichtigungszeitraum 4 bzw. 19 Jahre) 10
Umsatzsteueroption für den gesamten Betrieb Folgen des Ausstiegs aus der Umsatzsteueroption: 12% Umsatzsteuer, 20% Umsatzsteuer für Einstellgebühren ab Ausstieg 31.12.2013: negative Vorsteuerrückrechnung für das Umlaufvermögen ab Ausstieg 31.12.2014: negative Vorsteuerrückrechnung für das Anlagevermögen, das erstmals nach dem 31.12.2013 in Verwendung genommen wurde (Berichtigungszeitraum 4 bzw. 19 Jahre) 11
Umsatzsteuervoranmeldung Umsatz bis 100.000,00 : vierteljährliche UVA und Zahlung Frist: 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Quartalsende monatliche UVA ist möglich! Umsatz über 100.000,00 : monatliche UVA und Zahlung Frist: 15. des zweitfolgenden Monats nach Monatsende Verpflichtende Übermittlung über Finanzonline Säumniszuschläge bei nicht fristgerechter Zahlung der Umsatzsteuer 12
Umsatzsteuererklärung Jährliche Umsatzsteuererklärung ist erforderlich Fristen zur Einreichung: 30.6. des Folgejahres (elektronische Übermittlung) 30.4. des Folgejahres (in Papierform) längere Fristen bei steuerlicher Vertretung 13
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 30 STANDORTE ÖSTERREICHWEIT Burgenland Eisenstadt Großpetersdorf Mattersburg Neusiedl/See Oberpullendorf Oberwart Kärnten Klagenfurt Villach Wolfsberg Niederösterreich Gänserndorf Gloggnitz Gmünd Hollabrunn Horn Korneuburg Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Waidhofen/Thaya Wr. Neustadt Oberösterreich Linz Ried Steyr Salzburg Salzburg-Stadt Steiermark Bruck/Mur Graz Leibnitz Liezen Tirol Innsbruck Wien KLIENTEN-STRUKTUR: LBG Österreich Ein Unternehmen 30 Standorte in 8 Bundesländern Ihr persönliches Beratungs-Team in Ihrer Nähe Steuerberatung & Rechtsformwahl, Gründung, Übergabe Buchhaltung & Bilanz, Wirtschaftsprüfung, Gutachten Personalverrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Kalkulation, Planung, Kostenrechnung, Unternehmensbewertung Business-Software-Lösungen: Beratung, Implementierung, Schulung Personen- und Kapitalgesellschaften, Familienbetriebe, Unternehmensgruppen, Freie Berufe, Einzelunternehmer, Miteigentumsgemeinschaften, Konzerntöchter, Vereine, Verbände, Franchise, Privatstiftungen, öffentliche und private Institutionen. 14