GESCHÄFTSBERICHT DES LANDES-INNUNGSVERBANDES FÜR DAS BAYERISCHE BÄCKERHANDWERK FÜR DAS JAHR 2006



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Transkript:

GESCHÄFTSBERICHT DES LANDES-INNUNGSVERBANDES FÜR DAS BAYERISCHE BÄCKERHANDWERK FÜR DAS JAHR 2006 VORGELEGT AUF DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 06. MAI 2007 IN REGENSBURG Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk, Postfach 15 13 23, 80048 München Telefon: 0 89 / 5 44 21 30, Telefax: 0 89 / 53 63 05, e-mail: liv@baecker-bayern.de

2 I. WIRTSCHAFTLICHE LAGE 1. Umsatzentwicklung Das Jahr 2006 hat für das deutsche Bäckerhandwerk eine Stabilisierung gebracht. Den Werten der amtlichen Statistik zufolge wurde mit 11,88 Mrd. Euro Umsatz der Vorjahreswert wieder erreicht. Damit ist der rückläufige Umsatztrend der letzten Jahre nachweislich zum Stillstand gekommen. Wie in den Vorjahren bereits waren das 1. und 4. Quartal schwächer, das 2. und 3. Quartal etwas stärker ausgeprägt. Die wirtschaftliche Entwicklung im bayerischen Bäckerhandwerk konnte laut amtlicher Statistik mit dieser Entwicklung nicht ganz Schritt halten. Es ist ein leichtes Umsatzminus von 1,4 % auf 2,184 Mrd. Euro festzustellen. Dies ist nach dem erfreulichen Plus im Jahre 2005 um 2,4 % wieder ein nominaler Dämpfer, der Ausdruck der enger gewordenen Märkte ist und zeigt, daß Discounter und andere nicht branchenangehörige Backwarenanbieter ihre Marktposition behaupten und zum Teil leicht ausbauen konnten. Diese Entwicklung führte dazu, daß der Umsatzanteil der handwerklichen Bäckereien in Bayern mit 18,3 % des Bundesumsatzes unter den Anteil Bayerns am bundesdeutschen Betriebsbestand (knapp 20 %) abrutschte. Zu bedenken ist allerdings, daß die amtlichen Statistikwerte lediglich eine Durchschnittsbetrachtung wiedergeben. In den einzelnen Betriebstypen- und Betriebsgrößenklassen verlief die Konjunkturentwicklung recht unterschiedlich. Die diesbezüglichen Ergebnisse der für das Berichtsjahr 2006 durchgeführten Konjunkturumfrage des Verbandes sind im Kapitel Betriebswirtschaftliches Ergebnis dargestellt. Daß hier durchaus erhebliche Unterschiede zu verzeichnen sind, lässt ein Blick auf die Betriebsstruktur erahnen: Bayern verfügt über ein ausgesprochen klein- und mittelbetrieblich strukturiertes Bäckerhandwerk. Der Anteil der Betriebe, die in der Größenkategorie bis 250.000 Jahresumsatz liegen, beträgt etwa 26 % (Vorjahr 19,7 %). Stärkste Gruppe ist mit 40,3 % (Vorjahr 47,2 %) die Betriebsgrößenkategorie zwischen 250.000 und 750.000. Vom Anteil her mit 23,7 % gleich geblieben sind die Betriebe mit einen Jahresumsatz zwischen 750.000 und 2,5 Mio.. Die Gruppe der Betriebe über 2,5 Mio. Umsatz pro Jahr umfasst 9,5 % (Vorjahr 9,9 %) aller Betriebe. Wie bereits in den Vorjahren hat sich auch im Berichtsjahr der Konzentrationsprozeß fortgesetzt. Der durchschnittliche statistische Jahresumsatz pro Betrieb betrug 654.000.

3 2. Betriebs- und Beschäftigtenzahlen Die Angabe der Betriebszahlen greift jährlich auf die bei den bayerischen Handwerkskammern geführten Handwerksrollen zurück. Dabei ist allerdings zu beachten, daß hier über die Jahre ein systematischer Fehler fortgeschrieben wird, der sich aus dem Timelag zwischen Betriebsschließung und Streichung in der Rolle ergibt. Die Löschung aus der Handwerksrolle muß - was vielen Betrieben nicht bekannt ist - vom Betrieb aktiv beantragt werden. Da Kammer und Betrieb oftmals erst mit der nächsten Beitragsrechnung auf diesen Umstand aufmerksam werden, erfolgt die Löschung aus der Rolle zeitversetzt, so daß die jeweiligen Jahresdaten stets einen gewissen Prozentsatz nicht mehr real existierender Betriebe enthalten. Die Höhe dieser Dunkelziffer dürfte nach bisherigen Recherchen bei etwa 10 % oder sogar noch mehr liegen. Vor diesem Hintergrund ist der Ausweis von 3.338 handwerklichen Bäckereien im bayerischen Verbandsgebiet zum Jahresende 2006 mit Vorbehalten zu sehen. Wie dem auch sei: Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Minus von 64 Betrieben bzw. 1,9 %. Verglichen mit der Entwicklung im Bund (Betriebsrückgang ca. 2,8 % auf nunmehr 16.280 backende Betriebe) läuft der Strukturwandel im bayerischen Bäckerhandwerk nach wie vor langsamer ab als im übrigen Bundesgebiet. In Relation gesetzt bedeutet dies, daß der prozentuale Anteil der bayerischen Bäckereien am bundesdeutschen Unternehmensbestand um weitere 0,2 %-Punkte auf 20,5 % gestiegen ist. Der bayerische Verband ist damit größter Mitgliedsverband im Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks. Die Aufteilung der handwerklichen Bäckereibetriebe auf die einzelnen bayerischen Regionen gibt Übersicht 1 wieder. Die klein- und mittelbetriebliche Betriebsstruktur kommt auch in den Vertriebskanälen zum Ausdruck. Etwa ein Viertel bis ein Drittel der handwerklichen Bäckereien vertreibt ihre Produkte ausschließlich über das Hauptgeschäft. Die Erfahrungen aus dem Bereich der Betriebsberatung lassen den Schluß zu, daß sich infolge des Zwangs zur Kostenreduzierung insgesamt die Zahl der Filialen geringfügig verringert hat. Insgesamt lässt sich aus dem vorliegenden Zahlenmaterial hochrechnen, dass die handwerklichen Bäckereien in Bayern inklusive Hauptgeschäft etwa 8.400 Verkaufsstellen betreiben. Damit ist das Bäckerhandwerk in Bayern trotz des vermuteten Rückgangs der Zahl der Filialen nach wie vor in der Fläche präsent und leistet einen wesentlichen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit frischen Backwaren.

4 Übersicht 1 Handwerkliche Bäckereibetriebe in Bayern Handwerkskammerbezirke Bestand am 1.1.2006 Zugänge bis 31.12.2006 B e t r i e b e Abgänge bis 31.12.2006 Bestand am 31.12.2006 Veränderung München und Oberbayern 785 20 41 764-21 Niederbayern Oberpfalz 846 23 31 838-8 Schwaben 449 14 26 437-12 Oberfranken 448 16 19 445-3 Mittelfranken 412 25 33 404-8 Unterfranken 462 16 28 450-12 Bayern 3.402 114 178 3.338-64 Einen positiven arbeitsmarktpolitischen Beitrag leistet das Bäckerhandwerk durch seine traditionell hohe Personalintensität. Trotz Einsatz modernster Technik bot das bayerische Bäckerhandwerk zum Stichtag 31.12.2006 fast 46.300 Beschäftigten Brot und Arbeit. Im Vergleich zur Vorjahreszahl von 47.300 Beschäftigten bedeutet dies zwar ein Minus an Köpfen (nicht gleichbedeutend mit Arbeitsstunden) von 2,3 %. Im bundesdeutschen Bäckerhandwerk hingegen stieg die Beschäftigtenzahl geringfügig um 0,6 % auf 275.700 Personen. Der bayerische Anteil an den Beschäftigten im Bäckerhandwerk sank demzufolge von 17,3 % auf nunmehr 16,8 %. 3. Lehrlingszahlen Auch im abgelaufenen Jahr konnte das Bäckerhandwerk seine hohe Ausbildungsleistung aufrecht erhalten. Für das Bundesgebiet gilt, daß das Bäckerhandwerk im letzten Jahr mit insgesamt 36.209 Auszubildenden per 31.12.2006 den Vorjahresstand um 4,2 % übertreffen konnte. Auf den Bäckerberuf entfielen 16.329 Lehrlinge (+ 1,4 %) und auf den der Fachverkäufer/in 19.880 (+ 7,8 %). In Bayern nahm die Zahl der Lehrlinge in allen drei Lehrjahren gleichfalls ein weiteres Mal zu, und zwar um 0,9 % auf insgesamt 7.752. Zum Jahresende 2006 verzeichneten die bei den Handwerkskammern geführten Lehrlingsrol-

5 len in allen drei Lehrjahren 3.777 Bäckerlehrlinge (- 31 bzw. 0,8 %) und 3.975 Fachverkäufer/innen (+ 406 bzw. + 11,3 %) aus. Der Anteil der weiblichen Lehrlinge im Bäckerberuf betrug 17,9 %, der Anteil der männlichen Lehrlinge im Verkaufsberuf 5,0 %. Wenig erfreulich ist, daß wie in anderen Berufen auch immer wieder Lehrverhältnisse von den Jugendlichen aufgelöst werden. Kleines Trostpflaster ist allenfalls, daß der Anteil der vorzeitig aufgelösten Lehrverhältnisse in beiden Berufen leicht rückläufig war. Bei den Bäckern betrug sie 9,5 % (Vorjahr 10,0 %) und bei den Fachverkäufer/innen sank sie um 1,2 %-Punkte auf 8,5 %. Insgesamt stellt Bayern damit nach wie vor 21,4 % aller Ausbildungsplätze im bundesdeutschen Bäckerhandwerk. Die regionale Aufteilung der Bäcker- und Verkaufslehrlinge in Bayern ist aus Übersicht 2 ersichtlich. Übersicht 2 Lehrlingszahlen im bayerischen Bäckerhandwerk 2005 Handwerkskammerbezirke Bäcker(in) Bäckereifachverkäufer(in) Lehrlinge zum 31.12.2006 Lehrlinge zum 31.12.2006 insg. männl. weibl. insg. männl. weibl. München und Oberbayern 981 816 165 892 68 824 Niederbayern Oberpfalz 998 791 207 1.221 48 1.173 Schwaben 534 428 106 582 33 549 Oberfranken 406 345 61 363 8 355 Mittelfranken 431 378 53 460 28 432 Unterfranken 427 342 85 457 13 444 Bayern 3.777 3.100 677 3.975 198 3.777 Nach den Zahlen der Lehrlingsrollen befinden sich derzeit 1.199 Bäckerlehrlinge und 1.345 Verkaufslehrlinge im ersten Lehrjahr (siehe Übersicht 3). Übersicht 3

6 Neu abgeschlossene Lehrverhältnisse im bayerischen Bäckerhandwerk 2006 Handwerkskammerbezirke Bäckerlehrlinge Verkaufslehrlinge München und Oberbayern 336 337 Niederbayern Oberpfalz 320 370 Schwaben 147 196 Oberfranken 117 117 Mittelfranken 145 157 Unterfranken 134 168 Bayern 1.199 1.345 4. Betriebswirtschaftliches Ergebnis Die betriebswirtschaftliche Auswertung der im Frühjahr 2007 für das Wirtschaftsjahr 2006 durchgeführten Konjunkturumfrage des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk spiegelt den in Kapitel 1 genannten leichten Einbruch wider. Konnten im Jahre 2005 immerhin gut 45 % der befragten Betriebe einen Umsatzzuwachs verzeichnen, waren es im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nur noch knapp 42 %. Dafür stieg - und das darf als Zeichen einer sich verbreiternden Stabilisierung gewertet werden der Anteil der Betriebe mit gleich gebliebenem Umsatz um 8,4 %-Punkte auf fast 36 %. Der Anteil derer, die 2006 einen Umsatzeinbruch hinzunehmen hatten, sank leicht von 22,3 % auf 21,7 %. Überraschend ist ein Blick auf die Ertragssituation. Der Anteil der Betriebe, die in 2006 schwarze Zahlen schrieben, stieg erfreulicherweise von 87,7 % auf 91,4 %. Im Gegenzug sank der Anteil der Betriebe, die das Berichtsjahr mit Verlust abschlossen, von 12,3 % auf 8,6 %. Deutlicher zeigt sich jedoch der noch stockende Konjunkturmotor im Bäckerhandwerk bei Betrachtung der Bewegungsdaten. Gegenüber dem Vorjahr sank der Anteil der Betriebe mit Ertragsanstieg von 42,1 % auf 37,3 %, während die Betriebe mit gleich gebliebenem Ertrag ihren Anteil um 4 %-Punkte auf 45,2 % ausweiten konnten. Eine Verschlechterung

7 ihrer Ertragslage mussten der Umfrage zufolge 17,5 % der Betriebe (Vorjahr 16,6 %) hinnehmen. Auch die Entwicklung der Nachfrage im Berichtsjahr blieb hinter der des Vorjahres leicht zurück. 34 % der befragten Bäckereien (im Vorjahr 35,8 %) konnten bei ihren Kunden einen Nachfrageanstieg feststellen. Aufgeteilt auf die Produktsegmente fiel der Nachfragerückgang mit 3,6 %-Punkten beim Brot deutlich höher aus als beim Kleingebäck (- 1,0 %) und bei Feinen Backwaren (- 1,9 %). Erfreulich ist demgegenüber ein Nachfrageplus von 8%-Punkten bei Snacks und bei Produkten des Außer-Haus-Verzehrs. Auch wenn man unterstellen darf, daß sich an Umfragen Betriebe mit einem geringeren wirtschaftlichen Druck eher beteiligen als Betriebe mit negativem Gesamtergebnis, geben die Zahlen dennoch Hinweise darauf, daß möglicherweise die Durststrecke langsam ü- berwunden ist. Gleichwohl: Bei einzelbetrieblicher Betrachtung stellt sich das Bild differenzierter dar. 5. Preisniveau Die Preisentwicklung im bundesdeutschen Bäckerhandwerk hat sich im Berichtsjahr leicht erholt. Gegenüber der relativen Preisstabilität in den letzten Jahren war den Aufzeichnungen der ZMP zufolge 2006 bei den Hauptbrotsorten wieder etwas Bewegung zu registrieren. Beim Roggen- und Weizenmischbrot stiegen die Preise im Bundesdurchschnitt um 1 bis 2 Cent pro kg, bei den Mehrkornbroten sogar um 3 bis 4 Cent pro kg. Auch die Preise für Roggenbrot konnten um 2 bis 4 Cent pro kg zulegen, die Baguettepreise sogar vereinzelt um bis zu 10 Cent. Diese aus der Sicht der Betriebe positive Entwicklung zeigte sich in etwa gleicher Weise und gleichem Umfang auch in Bayern. Allerdings liegt das Preisniveau in Bayern - mit Ausnahme der etwa gleich hohen Roggenmischbrotpreise - nach wie vor geringfügig unter dem Bundesdurchschnitt. Die größte Preisdifferenz war beim reinen Roggenbrot und beim Mehrkornbrot zu registrieren, wohingegen Weizenbrote/Baguettes in Bayern um 10 bis 12 Cent pro kg teurer als im Bundesdurchschnitt verkauft wurden. Das Kilogramm Roggenmischbrot wurde im Durchschnitt des Jahres 2006 im Bund und in Bayern für etwa 2,21 Euro/kg verkauft. Weizenmischbrot bekam der Verbraucher in Bay-

8 ern zuletzt für 2,17 Euro/kg, während er im Durchschnitt der übrigen Bundesländer 2,24 Euro/kg zahlen musste. Das Kilo Mehrkornbrot stand in Bayern zu Preisen um 2,90 Euro in den Brotregalen und im übrigen Bundesgebiet zu durchschnittlich 3,12 Euro. Roggenbrot erzielte in Bayern einen Kilopreis von 2,22 bis 2,24 Euro und im Bundesdurchschnitt 2,30 bis 2,34 Euro. Beim Weizenbrot/Baguette lauteten die Preise 3,92 Euro/kg in Bayern und 3,84 Euro/kg im Bundesdurchschnitt. 6. Qualitätsniveau Bayern kann sich nach wie vor rühmen, traditionell das Land mit der größten Gebäckvielfalt zu sein. Die Ergebnisse der Gebäckprüfungen der Innungen beweisen Jahr für Jahr aufs Neue, daß diese Vielfalt zudem auf einem hohen Qualitätsniveau angesiedelt ist. Die Gesamtauswertung der Brot- und Semmelprüfungen für das Jahr 2006 weist von insgesamt 4.472 Proben (3.597 Brote und 875 Kleingebäcke) 1.574 Proben (35,2 %) mit sehr gut und 2.127 Proben (47,6 %) mit gut aus. Das heißt: Mehr als vier Fünftel aller Proben (82,8 %) waren überdurchschnittlich gut. Die Bewertung erfolgt nach den strengen Regeln der DLG, wonach die Note sehr gut nur noch beim Erreichen der Höchstpunktzahl von 5,00 vergeben wird. Im Jahre 2006 wurde zum sechsten Mal der von der Bayerischen Staatsregierung ausgelobte Staatsehrenpreis für herausragende Brotqualität verliehen. Die Verleihung erfolgte am 15. Dezember 2006 im Rahmen einer Feierstunde in der Münchener Residenz. Ausgezeichnet wurden zehn bayerische Spitzenbetriebe. Die zehn Preisträger des Jahres 2006 haben in den bewerteten fünf Jahren (2002 2006) insgesamt 661 Brote (148 Brote mehr als im Vorjahr) prüfen lassen. Diese erzielten gemeinsam eine Durchschnittsnote von 4,907 und hoben sich damit deutlich vom Wertungsdurchschnitt aller Bewerber (4,768) ab. Der Staatsehrenpreis ist die höchste Würdigung, die eine Handwerksbäckerei in Bayern erlangen kann. Bayern ist nach wie vor das einzige Bundesland, in dem es einen solchen Staatsehrenpreis gibt. II. ORGANISATIONSGESCHEHEN Das bayerische Bäckerhandwerk weist mit knapp 80 % Innungsmitgliedschaft einen der höchsten Organisationsgrade im bundesdeutschen Bäckerhandwerk auf. Der Durch-

9 schnitt aller Verbandsgebiete bringt es auf einen Organisationsgrad von 69,4 %. Dabei ist allerdings wie in Kapitel 2 bereits dargestellt - zu berücksichtigen, daß die Zahlen der Handwerksrolle einen systematischen Fehler enthalten, da dort auch nicht mehr produzierende, aber noch nicht aus der Rolle gelöschte Betriebe enthalten sind. In Realo liegt also der Organisationsgrad deutlich höher als bei den ausgewiesenen 79,6 %. Diese intensive Organisationsgebundenheit der bayerischen Bäcker ist zum einen auf die für einen Flächenstaat typische klein- und mittelbetriebliche Unternehmensstruktur mit entsprechend ausgeprägten persönlichen Bindungen zur regionalen Organisation zurückzuführen. Zum anderen darf diese hohe Quote jedoch auch als ein besonderer Vertrauensbeweis der Betriebe zu ihrer Berufsstandsorganisation gewertet werden, die dem Verband Rückenstärkung gibt zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. 1. Struktureller Aufbau Entsprechend dem Strukturwandel bei den Betrieben muß sich auch die Berufsstandsorganisation dem ständigen Wandel stellen, wenn sie ihre Schlagkraft und die Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung beibehalten will. Größe ist zwar nicht alles aber bei Unterschreitung einer Mindestbetriebszahl stehen Innungen vor der Frage, ob sie die ihnen obliegenden Aufgaben noch so erledigen können, daß der Nutzen einer Innungsmitgliedschaft für jeden Betrieb unmittelbar erkennbar und spürbar ist. So überrascht es nicht, daß auch im Jahre 2006 der Konzentrationsprozeß weiter vorangeschritten ist. Existierten zum Jahresende 2005 noch 69 Innungen, so reduzierte sich diese Zahl bis zum Jahresende 2006 durch Fusionen der Innungen Miesbach mit Bad Tölz/Wolfratshausen, Hof mit Marktredwitz, Bad Kissingen mit Rhön-Grabfeld sowie Regensburg mit Kelheim auf 65. In diesen 65 Innungen waren zum Jahresende 2006 insgesamt 2.597 backende Betriebe organisiert. Die Größenstruktur der Innungen hat sich durch den im Zuge der Fusionen und aufgrund des allgemein eingetretenen Abschmelzungsprozesses entsprechend verändert. Der Anteil der Innungen mit einer Mitgliederzahl von 50 und mehr Betrieben liegt bei 31 % (Vorjahr 26 %). In 44 % aller Innungen (Vorjahr 45 %) lag die Mitgliederzahl zwischen 25 und 50 und 25 % der Innungen (Vorjahr 29 %) hatten weniger als 25 Mitgliedsbetriebe. Die statistische Durchschnittsgröße der Innungen lag im letzten Jahr bei 40 Mitgliedsbetrieben.

10 Der strukturelle Aufbau der fachlichen Organisation auf Landesebene kommt in drei Institutionen zum Ausdruck: Landes-Innungsverband, Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks Lochham sowie Marketing- und Servicegesellschaft des Landes-Innungsverbandes (MSG-LIV). Keimzelle ist der Landes-Innungsverband, dessen Wurzeln in das 19. Jhdt. zurückreichen und der - unterbrochen durch die Zeit des Dritten Reiches - 1947 wiedergegründet wurde. Die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks reicht mit der zentralen Einrichtung, der Bayerischen Bäckerfachschule Lochham, in das Gründungsjahr 1951 zurück. Die Marketing- und Servicegesellschaft wurde 1992 ins Leben gerufen. Satzungsgemäße Aufgaben des Verbandes sind die Vertretung der Interessen des Berufsstandes im politischen Bereich, die Information und Unterstützung der angeschlossenen Innungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zum Wohle ihrer Mitgliedsbetriebe und letztlich die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen gegenüber Behörden sowie auf Verlangen die Erstellung von Gutachten. Hinter dieser Beschreibung verbirgt sich allerdings wesentlich mehr als die nüchtern klingende Aufzählung von Satzungsaufgaben. Die Bandbreite der Themen, mit denen sich der Verband im Laufe eines Jahres befassen muß, beweist dies: - Einflussnahme auf die praxisgerechte Ausgestaltung von Gesetzen, Verordnungen und Leitlinien, - Erstellung von Gutachten und Positionspapieren, - Mitarbeit und damit Einflussnahme in Organisationen und Institutionen, deren Arbeit von besonderer Relevanz für die Branche ist, - Abschluss von Rahmenverträgen mit Vergünstigungen für Innungsmitglieder, - Praxisgerechte Ausgestaltung und Abschluß von Tarifverträgen, - Ausarbeitung von Muster-Verträgen (z.b. Arbeitsverträge, Pachtverträge etc.), - Organisation landesübergreifender Marketing- und Werbeaktionen, - Organisation und Durchführung von Qualitätsprüfungen, - Organisation von PR-Veranstaltungen und Marketing-Aktionen, - Versorgung der angeschlossenen Innungen mit aktuellen Informationen, - Öffentlichkeitsarbeit in Fachpresse und allgemeinen Medien, - Vielfältige juristische Hilfe in betrieblichen Einzelfällen (Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Tarifrecht usw.), - Betriebstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung, - und vieles andere mehr.

11 Die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks Lochham widmet sich vorrangig der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigtengruppen des Bäckerhandwerks. Zielgruppen der Leistungsangebote bzw. der durchgeführten Auftragsmaßnahmen sind sowohl Auszubildende im Produktionsbereich und im Verkauf als auch Mitarbeiter/innen von Handwerksbäckereien sowie Meisteranwärter. Auch Spezialveranstaltungen für ausländische Berufskollegen und insb. auch ausländische Studentengruppen (speziell aus dem asiatischen Raum) werden immer wieder nachgefragt und dementsprechend angeboten und durchgeführt. Darüber hinaus hat die Akademie im Berichtsjahr begleitend zur iba ausländischen Besuchern in speziellen Kurzseminaren einen Überblick über die bayerische Gebäckkultur vermittelt. Die Lochhamer Akademie ist Mitglied im 2006 gegründeten Kompetenzverbund Akademie Deutsches Bäckerhandwerk (ADB), unter deren Dach die Weiterbildungs- und Beratungsleistungen der Landesverbände des deutschen Bäckerhandwerks subsumiert sind. Die Schwerpunktaufgaben der MSG-LIV liegen im Bereich der Ausarbeitung von Förderkonzepten zur Unterstützung des Marketings der Innungsmitglieder, der Durchführung zukunftsweisender Fachtagungen, der Einrichtung und Betreuung von Erfahrungsaustauschkreisen, der Erarbeitung technischer Werkzeuge zur Unterstützung der Unternehmensführung sowie von Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Entwicklung. 2. Basisarbeit Die Teilnahme an Innungsversammlungen und Regionalversammlungen sowohl durch den Geschäftsführer als auch in Form von Referaten der Betriebsberater und Fachlehrer sind wichtige Gelegenheiten, um mit der Basis zu diskutieren, Informationen auszutauschen und sich am Prozeß der Meinungsbildung zu beteiligen. Auch im Berichtsjahr wurden diese Gelegenheiten gerne genutzt. Darüber hinaus stellen die Obermeistertagungen die zentralen Orte der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung zwischen den jährlichen Verbandstagen dar. Diese Tagungen finden zweimal jährlich jeweils für alle bayerischen Innungen statt im Frühjahr in Südbayern und im Herbst in Franken. Dieser Meinungsaustausch zwischen den Mitgliederversammlungen ist ein wichtiges Element der Information über die Probleme in der Region und ebenso wichtig für den Willensbildungsprozeß. Im Berichtsjahr fanden die gut

12 besuchten Obermeistertagungen am 02. März in Taufkirchen und am 18. September in Langenzenn statt. 3. Gremienarbeit Im Jahre 2006 wurden 5 Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und 2 Sitzungen des Landesvorstandes durchgeführt. Die Tarifkommission des Verbandes tagte flankiert von mehreren sogenannten 4- bzw. 8-Augen Gesprächen einmal, der Werbeausschuß zweimal und der Berufsbildungsausschuß einmal. Zusätzlich fand noch eine Tagung für die Werbewarte der Innungen (BÖ-Tagung) statt. III. MAßNAHMEN DER HANDWERKSFÖRDERUNG Die Erhaltung bzw. Schaffung schlagkräftiger Organisationseinheiten ist eine vorrangige Zukunftsaufgabe, bei deren Lösung der Nutzen für die Betriebe oberste Richtschnur darstellt. Vor diesem Hintergrund stehen die Organisationen des Bäckerhandwerks unter einem ständigen Rechtfertigungsdruck sowohl gegenüber den Mitgliedern als auch gegenüber der Politik. Mit dem im Bäckerhandwerk bestehenden Organisationsverbund, d.h. dem Ineinandergreifen von Innung, Landes-Innungsverband und Zentralverband, existiert eine sinnvolle Gliederung, die in der jeweiligen Ebene den Anforderungen entsprechend ausgestaltet wird. Die erwähnten Fusionen beweisen, daß hier eine dynamische Entwicklung vonstatten geht. Die Innung vor Ort ist auf lokaler Ebene Ansprechpartner, Ratgeber, Mittler und Unterstützer für die Mitgliedsbetriebe. Gemäß der im Zuge der Strukturreform vom Deutschen Handwerkstag beschlossenen Strukturkonzeption teilt sich das Aufgabenfeld der Innungen in Pflicht-, Soll- und Kann-Aufgaben. In welchem Umfang diese 3 Aufgabenkategorien wahrgenommen werden, hängt davon ab, wie funktionsfähig eine Innung ist und dieses ist wiederum abhängig von der Finanzkraft einer Innung (und damit von der professionellen Ausstattung) und dem Engagement und der Kreativität des Innungsvorstandes.

13 Der Landes-Innungsverband und der Zentralverband sorgen dafür, daß auf Landesebene und Bundesebene (und auch auf europäischer Ebene) die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Innungen für ihre Arbeit und die Betriebe für ihr Überleben am Markt benötigen. Vor dem Hintergrund der immer zahlreicher werdenden Direktanfragen von Betrieben an den Verband muß darauf hingewiesen werden, daß Verbände nicht die Aufgaben einer Innung übernehmen können, sondern als Dachorganisation grundsätzlich andere, der Gesamtheit der Betriebe dienende Aufgaben haben und folglich auch anders strukturiert sind als eine Innung vor Ort. Diese Aufgabenteilung ist umso bedeutsamer, als die Betriebe die Vorteile dieses Organisationsverbunds in Gänze (damit auch die Arbeitsergebnisse des Landes- und Bundesverbandes) nur dann nutzen können, wenn sie Innungsmitglied sind. Eine Direktmitgliedschaft von Betrieben im Landes-Innungsverband oder im Zentralverband ist satzungsmäßig nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wird es bei abschmelzenden Innungsstärken und zunehmenden Zentralaufgaben (d.h Weichenstellungen im Bereich der Gesetzgebung sowie anspruchsvoller werdende Rechtsberatungen etc.) immer bedeutsamer, daß den Betrieben auch die Leistungen des hinter der vordersten Front (Innungen) stehenden Organisationsverbunds verdeutlicht werden. Unbestrittener Leitgedanke ist, daß sich eine Innungsmitgliedschaft in jeder Hinsicht lohnen muß. Schon längst ist dies keine emotionale Frage mehr, sondern wird ganz klar in monetären Einheiten gemessen. Verband und Innungen werden Wege finden müssen, den Betrieben gemeinsam jenen Nutzen zu erbringen, der mit gutem Recht von einer schlagkräftigen Berufsstandsvertretung in der heutigen Zeit erwartet werden darf. Für den Betrieb ist wenig nachvollziehbar, warum er bei seiner Berufsstandsvertretung zwischen einzelnen Institutionen unterscheiden soll. Für ihn ist entscheidend, daß das System insgesamt funktioniert. Mehr und mehr greift die Vorstellung eines Kompetenzzentrums Platz, an das sich jeder organisierte Betrieb mit seinen Sorgen wenden kann und wo er ohne langwierige Querverweise auf die Zuständigkeit anderer Organisationsteile - kompetente Antworten und Lösungsvorschläge erhält. Dieser Vorstellung entsprechend haben die Landesverbände des Bäckerhandwerks gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks im Berichtsjahr die Akademie Deutsches Bäckerhandwerk als Zusammenschluß selbständiger Verbände mit ihren Fachschulen erschaffen. In die ADB sind die Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Betriebsberatung integriert.

14 Die wesentlichsten Leistungskomponenten des bayerischen Landes-Innungsverbandes und seiner Organisationen im Berichtsjahr werden nachstehend abgehandelt. 1. Gutachten und Stellungnahmen Die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, zu Rechtsauslegungen für Vorschriften oder auch zur amtlichen Klärung kritischer Fälle vor Ort ist von der zeitlichen Beanspruchung her ein Hauptarbeitsgebiet des Verbandes. Interessen der Mitglieder zu vertreten heißt in diesem Fall, neue Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinienentwürfe daraufhin zu prüfen, inwieweit in ihnen Belastungen für die Mitgliedsbetriebe enthalten sind. Die daran anschließende Einbringung konstruktiver Vorschläge in den Beratungsprozeß hat zum Ziel, diese Belastungen zu verhindern oder zumindest auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Durch ausführliche Stellungnahmen und direkte Gespräche mit Politikern und Fachabteilungen der Ministerien setzt sich der Verband für eine praktikable und praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Gesetze und Verordnungen bzw. der zu novellierenden Regelwerke ein. Die nachfolgenden Ausführungen greifen aus der Vielzahl der im Berichtsjahr unternommenen Aktivitäten die wichtigsten Themengebiete auf. Der Verbraucherschutz drängt - nicht zuletzt durch die zunehmenden Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft auf diesem Rechtsgebiet - mehr und mehr ins Zentrum der Lobbyarbeit. Immer wieder auftretende Skandale (im Berichtsjahr insbesondere im Fleischhandel) und Entdeckung neuer Gefährdungspotentiale durch die Wissenschaft sowie daran anknüpfende Presseberichte tun ein Übriges, um auch Bundes- und Landespolitik zu entsprechenden Initiativen zu veranlassen. Kein anderes Thema berührt die Menschen so unmittelbar wie die Ernährung und die damit zusammenhängenden Bereiche Gesundheit und Wellness. Es überrascht nicht, daß vor diesem Hintergrund das Netz der Lebensmittelüberwachung enger geknüpft und auch der Katalog der Anforderungen an die Eigenkontrolle der Betriebe ausgeweitet wurde. Besprechungen im Bayerischen Verbraucherschutzministerium oder an anderer Stelle mit Mitarbeitern der staatlichen Lebensmittelüberwachung bestimmten deshalb im Jahre 2006 in wesentlichem Maße den Terminkalender. Wenngleich auch in höchsten Regierungskreisen konstatiert wurde, daß die Lebensmittelhandwerke nicht an den bekannt gewordenen Skandalen des Jahres 2006 beteiligt waren und der Meistertitel im Handwerk als Qualitätsgarant zu sehen ist, musste dennoch immer wieder Argumentations- und Überzeugungsarbeit geleistet wer-

15 den, um einem Vertrauensverlust vorzubeugen bzw. zum Teil verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Hierzu diente unter anderem auch die Gesprächsrunde mit den Überwachungsbeamten aus allen bayerischen Regierungsbezirken, die der LIV auf der iba (Internationale Bäckereifachmesse) führte. Einen speziellen Aspekt stellte der im Herbst 2006 veröffentlichte Bericht des Bundesinstituts für Risikoverwertung zur Möglichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung des Verbrauchers durch den im Zimt enthaltenen Geschmacksträger Cumarin dar. Anknüpfend an das Anfang Oktober stattgefundene Gespräch mit dem Bayerischen Verbraucherschutzminister Dr. Schnappauf führte die Akademie des bayerischen Bäckerhandwerks verschiedene Backversuche mit diversen Zimtmischungen durch, um Alternativen zur Verwendung von Cassia-Zimt zu untersuchen. Die auf Bundesebene abgestimmten und vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium herausgegebenen Orientierungswerte bildeten letztlich für die Dauer der laufenden Weihnachtsgebäcksaison die Grundlage für die Informationspolitik des Verbandes. Im Rahmen des im Jahre 2003 ins Leben gerufenen Pakts für sichere Lebensmittel befasste sich die Arbeitsgruppe Lebensmittelkennzeichnung auf ihrer Sitzung am 10.05.2006 schwerpunktmäßig mit den aktuellen Jahresberichten der Lebensmittelüberwachung Bayerns und anderer Bundesländer, wobei der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk die Recherche für den Bereich Backwaren übernommen hatte. Es konnte berichtet werden, daß bundesweit die Beanstandungen in Sachen Kennzeichnung und Aufmachung mit 47 % vor den mikrobiologischen Verunreinigungen (16 %), Fragen der Zusammensetzung (16 %) und anderen Verunreinigungen als mikrobiologische (8 %) lagen. Positiv vermerkt werden konnte für den Bereich Backwaren, daß in über 80 % der Fälle keine oder nur geringe Mängel im Hygienebereich festgestellt wurden. Vor dem Hintergrund der im Ernährungsbericht 2004 ausgewiesenen Unterversorgung der Bevölkerung (vor allem schwangerer Frauen) mit Folat/Folsäure fand am 07.02.2006 eine Gesprächsrunde mit hochkarätigen Fachleuten beim Bayerischen Gesundheitsminister Dr. Schnappauf statt. Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk war hinzugebeten worden, um mit ihm die Möglichkeit einer Folatanreicherung von Erzeugnissen des Bäckerhandwerks zu erörtern. Der Verband hat seine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit zum Ausdruck gebracht und auch die Mühlenwirtschaft zur

16 Mitarbeit bewogen. Trotzdem der Verband mehrfach in dieser Angelegenheit im Ministerium vorstellig geworden ist, konnte die Folat-Initiative der Bayerischen Staatregierung 2006 leider nicht gestartet werden, da auf der Ebene der Gesundheitsminister der Bundesländer und in den Beratungen in den betroffenen Ausschüssen des Bundesrates größere Schwierigkeiten in der Umsetzung offenbar wurden. Bayern wird bis zur endgültigen Klärung auf Bundesebene in puncto Anreicherung von Mehl und Salz mit Folsäure den eingeschlagenen Weg der Freiwilligkeit auf Angebot- und Nachfrageseite fortsetzen. Hier wird sich auch das bayerische Bäckerhandwerk einbringen, um seinen Beitrag zur Gesundung der Bevölkerung zu leisten. Die Beratungen zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG), dem der Bundespräsident Ende 2006 aus formalen Gründen seine Unterschrift verweigerte, hat der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk in Fortsetzung der diesbezüglichen Widerstandsarbeit auch im Berichtsjahr mit kritischen Kommentaren begleitet. Wie bereits bei dem seinerzeitigen Entwurf von Rot-Grün wurde auch in 2006 schriftlich Stellung bezogen. Im Vorwege hat der Verband sowohl in einer Anhörung im Bayerischen Verbraucherschutzministerium im Januar des Jahres gleich nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Seehofer, er wolle die Arbeit an diesem Gesetzentwurf wieder aufnehmen, interveniert. Mit den Bundesministern Seehofer und Glos als auch mit den Bayerischen Staatsministern Schnappauf und Huber wurde in dieser Sache ein intensiver Briefverkehr geführt. Die Kritik des Verbandes am Gesetzentwurf basiert hauptsächlich auf verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorbehalten. Mit einer beispiellosen Briefaktion an die Abgeordneten aller Fraktionen im Bayerischen Landtag hat der Verband (unterstützt durch eine gleichartige Aktion des Bayerischen Fleischerverbandes) im Herbst 2006 Front gemacht gegen eine Aufweichung oder gar Abschaffung des Ladenschlußgesetzes. Vorausgegangen war eine klare Positionierung und Artikulation in der am 26. Juli seitens des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums durchgeführten Anhörungsrunde mit Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Kirchen. Nach einer ebenso beispiellosen wie beispielgebenden intensiven Erörterung der Thematik in der Mehrheitsfraktion des Bayerischen Landtages, die mit einem Patt endete, wurde darauf verzichtet, die Ladenöffnungszeiten zum Gegenstand einer Abstimmung im Plenum des Bayerischen Landtages zu machen. Dadurch bleiben den bayerischen Betrieben die vor der Übertragung der Ladenschluß-Zuständigkeit auf die Länder geltenden Öffnungszeiten des alten Ladenschlußgesetzes erhalten, womit ins-

17 besondere die mittelständischen Betriebe wirksam vor einer Auszehrung durch den immer schärfer werdenden Wettbewerb geschützt werden. Am 29. Juni 2006 legte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Eckpunktepapier zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vor, das zwar Veränderungen bei der Organisation vorsah, aber die Fragen der Kostenreduzierung nicht konsequent anging. In der angedachten Zusammenlegung der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen der öffentlichen Hand zu sechs oder neun Trägern würde die finanziell noch intakte Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) mit den Defiziten anderer Berufsgenossenschaften belastet, so dass unterm Strich eine Beitragssteigerung für die Betriebe des Bäckerhandwerks herauskommen würde. Um dieses zu verhindern, hat der Verband ein persönliches Schreiben an Bayerns Arbeits- und Sozialministerin Christa Stewens gerichtet. Die Bayerische Staatsregierung sollte bei den weiteren Beratungen des Projekts auf Bundesebene ihren Einfluss für eine mittelstands- und handwerksverträgliche Lösung geltend machen. Der Verband favorisiert ganz klar eine branchenorientierte Gruppierung, um etwaige Synergieeffekte und die Früchte der über viele Jahre erfolgten Anstrengungen im Bereich der Prävention von Unfällen und Berufserkrankungen ernten zu können. Im Jahre 2005 konnte der bayerische Verband einen großen Erfolg in Sachen Einrichtung von Sitzplätzen in Verkaufsstellen des Bäckerhandwerks erzielen, ohne daß diese Betriebe dem Zwang zur Bereitstellung von Toiletten unterfallen. Hieran anknüpfend wurde der Verband beim Planungsreferat der Landeshauptstadt München vorstellig, um eine praxisgerechte Lösung für die Bestuhlung von Freiflächen zu erreichen. Da das geltende Genehmigungsverfahren mit großem bürokratischem Aufwand verbunden ist, sehen viele Betriebe davon ab, Außenflächen zu bestuhlen und verzichten somit darauf, den Umsatz der eigenproduzierten Waren durch das Angebot von Sitzplätzen für die Kunden zu fördern. Leider konnte das für solche Fälle vom Verband in die Diskussion eingebrachte erleichterte Antragsverfahren, das bei einer Genehmigung in der Landeshauptstadt München sicherlich Vorbildfunktion für ganz Bayern hätte, im Jahre 2006 noch nicht durchgesetzt werden. Im Sommer 2006 startete die Bayerische Staatregierung mit der clusterorientierten Wirtschaftspolitik eine Offensive zum Aufbau einer landesweiten Netzwerkplattform mit dem Ziel der Initiierung innovativer Prozesse. Auch für den Bereich Ernährung wurde ein

18 Cluster gebildet. Da die Nahrungsmittelhandwerke in der Erstauflage dieses Clusters nicht eingebunden waren, hat der Verband in einem Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten interveniert und um die Integration der Ernährungshandwerke gebeten. Staatsminister Miller hat diesem Anliegen Rechnung getragen: In der Regionalveranstaltung Pflanzliche Erzeugnisse einschließlich Getränke und Backwaren am 9. Oktober 2006 in Wolnzach diskutierte der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk neben den Müllern und Metzgern als offizieller Teilnehmer am Cluster Möglichkeiten der projektbezogenen Zusammenarbeit. Auch die Novellierung der Verpackungsverordnung erfordert die stete Aufmerksamkeit des Verbandes. Im Herbst 2006 wurde bekannt, daß der Bundesumweltminister eine Novellierung der Verpackungsverordnung plant, die unter anderem zur Folge haben würde, daß die bewährte Befreiungsregelung des Lebensmittelhandwerks von den Dokumentationspflichten bezüglich der Rücknahme von Serviceverpackungen aufgehoben wird. Konsequenz wäre, daß die Betriebe künftig Lizenzgebühren an ein duales Entsorgungsunternehmen zahlen müssen. Der Verband hat sofort nach Bekanntwerden dieses Vorhabens in einem Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber die besondere Problemlage der Betriebe des Nahrungsmittelhandwerks dargelegt und deutlich gemacht, daß die Bäcker wegen der üblicherweise vorgenommenen Entsorgung der Verkaufsverpackungen über den Hausmüll ihrer Kunden die dualen Systeme kaum oder gar nicht nutzen können. Sie würden also mit der Zwangslizenzierung zur Finanzierung von Entsorgungssystemen verpflichtet, deren Leistungen sie nicht beanspruchen. Der Ministerpräsident hat zugesagt, sich dafür einzusetzen, daß für die besonderen Bedürfnisse des Lebensmittelhandwerks eine praxisgerechte Lösung gefunden wird. Das zum 01. Januar 2006 in Kraft getretene sogenannte Lebensmittel-Hygienepaket der Europäischen Gemeinschaft enthält unter anderem Maßgaben für die Durchführung amtlicher Lebensmittelkontrollen inklusive der Frage der Tragung der Verwaltungskosten. So sind die Behörden nach der Verordnung zwingend gehalten, für die Lebensmittelkontrollen in den Bereichen Futtermittel, Fleisch und Fisch Gebühren zu erheben. Für die übrigen Bereiche enthält die Verordnung zwar auch eine grundsätzliche Erlaubnis zur Gebührenerhebung, schreibt sie aber nicht vor. Aufgrund aktueller Meldungen hatte der Verband Anlaß zu der Befürchtung, daß die Bayerische Staatsregierung den durch die Verordnung eröffneten Spielraum zur Gebührenerhebung nutzen würde und dies eine weitere Belastung der ohnehin durch lebensmittelrechtliche Vorschriften bereits über das

19 verkraftbare Maß hinaus strapazierten Betriebe bedeuten würde. Diese Sorge trug der Verband Bayerns Verbraucherschutzminister Dr. Werner Schnappauf vor und machte dieses Thema auch zum Gesprächsgegenstand im zuständigen Fachreferat des Ministeriums. Dem Verband wurde versichert, daß in Bayern eine Erhebung von Kontrollgebühren aktuell nicht geplant ist. Über diese aufgelisteten Beispiele hinaus hat der Verband noch in vielfältigen anderen Sachgebieten die Position des bayerischen Bäckerhandwerks in die Beratungen und die Beschlußfassung eingebracht. Beispielhaft sind für das Berichtsjahr zu nennen die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten und Markenrechtsstreitigkeiten durch die Einschaltung der Wettbewerbszentrale, die Beantragung von Sonderregelungen für besondere Feiertage nach dem Ladenschlussgesetz, die Unterstützung von Mitgliedsbetrieben bei der Lösung lebensmittelrechtlicher Beanstandungen oder auch die Mitwirkung im BHT-Koordinierungskreis Kammern und Verbände. Bei all diesen Themen hat der Verband entweder direkt oder über die Weiterleitung von Stellungnahmen und Argumentationshilfen an Partnerorganisationen die Interessen der bayerischen Handwerksbäckereien vertreten. 2. Betriebsberatung und Rechtshilfe Mit drei Beratungskräften für den betriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Bereich bietet der Verband den Innungsbetrieben eine professionelle Unterstützung bei der Lösung ihrer einzelbetrieblichen Probleme. Die im Jahr 2006 von allen drei Beratungskräften durchgeführten Beratungen belaufen sich auf insgesamt 145 Beratungsfälle mit 253 Tagewerken, womit die hohe Vorjahresleistung leicht gesteigert werden konnte. Nach wie vor nimmt damit die Beratungstätigkeit breiten Raum ein und verdeutlicht, daß sich die schwierige Situation, in der sich viele Betriebe befinden, nachhaltig in einer hohen Nachfrage nach Beratungsleistungen niederschlägt. Die betriebswirtschaftlichen Beratungen hatten sich auch im Berichtsjahr noch - wie bereits in den Vorjahren mit den Auswirkungen eines verschärften Wettbewerbs zu befassen. Insbesondere die kleinen Bäckereien kamen dadurch vielfach in eine Existenz bedrohende Situation, die durch die Zurückhaltung der Banken bei der Gewährung von

20 Krediten noch verschärft wurde. Der Strukturwandel mit einem Trend zu größeren Betriebseinheiten und Verlagerung der Kaufkraft zu den Einkaufszentren der Städte setzte sich ungemindert fort. Erfreulich war, daß ein zunehmender Teil der Beratungen auf die verstärkte Investitionstätigkeit von mittleren und größeren Betrieben zurückzuführen war. Hierzu hat auch die im Oktober in München stattgefundene iba einen wichtigen Impuls geben. Symptomatisch ist, daß die Beratungen von Jahr zu Jahr von zunehmender Komplexität der Themen gekennzeichnet ist. Dementsprechend war auch im Berichtsjahr der Beratungsbedarf an komplexen Problemlösungen groß. Dabei wurden nicht nur die Ursachen von Fehlentwicklungen aufgedeckt, sondern zugleich Wege zur Verbesserung der eingetretenen Situation und Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder aufgezeigt. Beratungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren Probleme der Nachfolgeregelung, Investitionstätigkeiten, Unternehmensführung inklusive restrukturierung, Marketing sowie Rechnungswesen und Kostenrechnung einschließlich Controlling. Auch Finanzierungsfragen und Personalprobleme spielten immer wieder eine Rolle. Der Rest der Beratungen teilte sich auf die Beratungsthemen Organisation, EDV, Betriebsverlagerung, Standortplanung und Betriebsbewertung auf. Bei den Einzelberatungen konnten die Berater auf die aufgrund langjähriger Beratungserfahrung selbst entwickelten Beratungsinstrumente wie z.b. die Controlling- und Planungssoftware BackControl, die Website www.baeckereimanagement.de oder andere Instrumente zurückgreifen. Einigen ausgewählten Unternehmen wurde das Instrument als Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt. Als neuralgische Punkte aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellten sich immer wieder der Rohstoffeinsatz, die Personalkosten, die Beschaffenheit der Verkaufsstellen und die Betriebsorganisation heraus. Die betriebstechnischen Beratungsanfragen betrafen neben Investitionsberatungen in erster Linie Standortanalysen und Filialbewertungen zur Erweiterung, Festigung bzw. Sanierung sowie Investitionen in Verbindung mit der Errichtung neuer Produktionsstandorte, Rekonstruktionen und Ersatzinvestitionen. Nach wie vor nahm auch die Analyse der Produktionsabläufe mit dem Ziel einer Kostensenkung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit einen bedeutenden Stellenwert ein. Weniger im Bewusstsein der Betriebsinhaber verankert waren - trotz ihrer zunehmenden Bedeutung für den Betriebserfolg - Energieund Umweltberatungen, Hygieneberatungen und Gefährdungsanalysen.

21 Im Bereich der Investitionsberatungen konnte festgestellt werden, daß der sich in den vergangenen Jahren angesammelte Investitionsstau langsam abgebaut wird. Neubauvorhaben, Rekonstruktionen, Verlagerung einzelner Produktionsabteilungen, Ersatz von Bäckereitechnik und Erneuerung bzw. Umgestaltung von Ladeneinrichtungen waren die Beratungsthemen. Die Beratung zu Produktionsabläufen offenbarte zum Teil eklatante Schwachstellen wie mangelnde Vorbereitung des Produktionsbeginns, fehlende Leitungsinstrumente, hohe und nicht effektiv genutzte Backkapazitäten, zu hohe Materialbestände, unangemessene Personalkosten etc. Bei den Filialbewertungen traten als Schwachpunkte schlechtes Management und fehlende Führungsqualität, zu hohe Warenbestände, fehlende oder unzureichende Produktkalkulation, fehlende Produktinnovation, zu zaghafte Preisanpassung und ungenügende Auslastung der Kapazitäten hervor. Das Beratungs- und Informationsinstrumentarium der Betriebsberatung wurde im Frühjahr 2006 um den Umwelt-Leitfaden ergänzt. Als gemeinsame Auftragsmaßnahme des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) durch Staatsminister Dr. Schnappauf und Landesinnungsmeister Traublinger der Startschuß für die Nutzung dieses Leitfadens gegeben, der über die schriftliche Version hinaus auch als interaktiver Internet-Leitfaden zur Verfügung steht. Jede bayerische Bäckerei wurde mit einem Exemplar dieses Leitfadens ausgestattet. Der Umweltleitfaden bietet umfangreiche und praxisorientierte Informationen zu allen Phasen des Arbeitsprozesses in der Bäckerei. Er behandelt alle wichtigen Aspekte von Energie über Wasser und Material bis hin zur Entsorgung. Die Umsetzung dieses Leitfadens kann in einer energieintensiven Branche wie dem Bäckerhandwerk zu nicht unerheblichen Kostenentlastungen für die Betriebe führen. Die erwähnten 145 Beratungen durch die betriebswirtschaftlichen und betriebstechnischen Berater wurden allesamt vor Ort durchgeführt. Zusätzlich erfolgte eine Flankierung per Telefon, Fax oder Mail. Eine Ergänzung fand die Betriebsberatung durch die Beantwortung von Direktanfragen von Betrieben durch die Verbandsgeschäftsstelle zu Rechtsfragen aus allen branchenrelevanten Rechtsbereichen. Im Interesse einer hohen Schlagkraft der Gesamtorganisation hat der Verband neben seinen satzungsgemäßen Aufgaben auch im Berichtsjahr wieder derartige Direktanfragen beantwortet. Die Gründe, warum sich Betriebe unter Umgehung ihrer Innung direkt an den Verband wenden, sind vielseitig.

22 Mit zunehmender Konzentration der Betriebszahlen steigt der Wunsch, die hinter den benötigten Rechtsauskünften stehenden Probleme lieber einer nicht vor Ort ansässigen neutralen Stelle anzuvertrauen als der Vor-Ort-Organisation. Dies hat mit Wettbewerbsgründen ebenso zu tun wie mit dem Umstand, daß manche Themen - wie z.b arbeitsoder lebensmittelrechtliche Probleme - als genierlich angesehen und von daher mit den Kollegen vor Ort ungern erörtert werden. Auch die Ansammlung von Spezialwissen auf Verbandsebene ist ein Grund, warum Betriebe den direkten Kontakt mit dem Landes- Innungsverband bevorzugen zumal dann, wenn sie in der Vergangenheit kompetent bedient wurden. Dies zeigt, daß Passgenauigkeit der Problemlösung und Rechtssicherheit zu Entscheidungskriterien für die Wahl der Beratungsstelle geworden sind. 3. Tarifpolitik Im Jahre 2006 konnten die im Vorjahr begonnenen, aber wegen der sich als unüberbrückbar darstellenden Differenzen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager nicht abgeschlossenen Tarifverhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag zu Ende gebracht werden. Dabei konnte der Verband mit der 2005 ausgesprochenen Kündigung anvisierten Ziele einer Senkung der Leistungskomponenten weitgehend durchsetzen. Damit setzte der Landes-Innungsverband seine jahrzehntelange tarifpolitische Linie fort, tarifliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die den Mitgliedsbetrieben ein wirtschaftliches Überleben ermöglichen. Der Tarifabschluß datiert vom 18. Mai 2006. Tarifiert wurden ein neuer Manteltarifvertrag sowie ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag ersterer wurde mittlerweile antragsgemäß für allgemeinverbindlich erklärt. Der Manteltarifvertrag brachte den Betrieben deutliche Entlastungen. Sowohl die zuschlagspflichtige Arbeitszeit als auch die allgemeinverbindlichen Zuschlagssätze für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wurden spürbar reduziert. Da erwartungsgemäß derartige Einschnitte nicht ohne Widerstände verhandelt werden konnten, wurden zusätzlich zu den maßvollen Einschnitten bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ab Stichtag 01.07.2006 weitere Kürzungen für neue Arbeitsverhältnisse ausgehandelt. Unter dieser Prämisse war es akzeptabel, die ab 01.07.2006 beginnende Laufzeit des Manteltarifvertrages von 5 auf 8 Jahre zu verlängern. Im monetären Bereich wurde eine Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter um 2,25 % ab 01. Juni 2006 beschlossen, die als Abdeckung der zuvor aufgetretenen 2-jährigen Tarifpause und als Vor-

23 griff auf das laufende Arbeitsjahr zu sehen ist. Die 12-monatige Laufzeit in diesem Fall bis 30.05.2007 - wurde beibehalten. Der im Februar 2003 abgeschlossene Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge wurde fortgeführt. 4. Musterverträge und Rahmenvereinbarungen Über die Jahre hinweg hat der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk zahlreiche Musterverträge erarbeitet und Rahmenverträge abgeschlossen, die den Innungsbetrieben konkrete finanzielle Vorteile (bis zu 20 % und zum Teil mehr gegenüber den Marktpreisen) bringen. Im bayerischen Bäckerhandwerk existieren: * Rahmenvertrag für den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst * Rahmenvertrag mit einer Detektei zur Verhinderung und Aufklärung von Diebstählen durch Mitarbeiter (insb. Kassenbetrug) * Strompreis-Rahmenvereinbarung mit E-on (über den BHT) * Rahmenvereinbarung mit der GEMA über Vorzugskonditionen beim Betrieb von Bild- und Tonträgern im gewerblichen Bereich * Rahmenvertrag (über den Zentralverband) mit verschiedenen Kfz-Produzenten ü- ber Rabattregelungen beim Kauf von Firmenfahrzeugen * Gruppen-Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Sozialrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Berichtsjahr wurde diesem Vertragsbestand eine neue Rahmenvereinbarung hinzugefügt, und zwar über Zertifizierungen und Kontrollen nach Verordnung (EWG) 2092/91, d.h. für den Bereich der Bio-Produkte. Diese Vereinbarung eröffnet den Mitgliedsbetrieben bayerischer Bäckerinnungen eine nach Betriebsgröße gestaffelte kostengünstige Möglichkeit von der EU für Bio-Produktions- und Handelsbetriebe vorgeschriebenen Zertifizierung und Kontrolle. Zudem wurde der bestehende Rahmenvertrag über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung um aktuelle Leistungskomponenten ergänzt und an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften angepasst. Darüber hinaus existieren Musterverträge, die den Betrieben Rechtssicherheit und Schutz vor kostenintensiven Auseinandersetzungen gewähren. Hierzu gehören Arbeitsverträge,