für Prüfgesellschaften von Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen und -konglomeraten betreffend die Bearbeitung der Formulare zur



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Transkript:

WEGLEITUNG für Prüfgesellschaften von Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen und -konglomeraten betreffend die Bearbeitung der Formulare zur Risikoanalyse Standardprüfstrategie Berichterstattung zur aufsichtsrechtlichen Prüfung und zur Rechnungsprüfung Ausgabe 12. Dezember 2014 Zweck Diese Wegleitung versteht sich als Arbeitsinstrument für Prüfgesellschaften von Versicherungen und Versicherungsgruppen und konglomeraten (nachfolgend Versicherungen ) zur Bearbeitung der folgenden in der Aufsichtsprüfung zu verwendenden Formulare: Risikoanalyse, Standardprüfstrategie, Berichterstattungsvorlage und Prüfprogramme. Sie ist ein Arbeitsinstrument ohne rechtliche Ansprüche. Die Wegleitung nennt die Angaben und Dokumente, die in der Regel erforderlich sind. Dies schliesst nicht aus, dass die FINMA von den Prüfgesellschaften zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen kann, oder dass die Prüfgesellschaften in den Berichten oder in der Risikoanalyse weitergehende Punkte festhalten. Allgemeine Ausführungen Die Ausgestaltung dieser Wegleitung und der vorgenannten Formulare, wie auch die im nachfolgenden Text erwähnten Randziffern (Rz), beziehen sich auf das FINMA-RS 2013/3 Prüfwesen. Dokumente zum Rundschreiben Prüfwesen können von der Internetseite der FINMA FINMA - Dokumente zum Rundschreiben Prüfwesen heruntergeladen werden (z.b. Formular Risikoanalyse). Laupenstrasse 27, 3003 Bern Tel. +41 (0)31 327 91 00, Fax +41 (0)31 327 91 01 www.finma.ch /

Allfällige in den einzelnen Formularen aufgeführten Erläuterungen und Anweisungen sind bei der Bearbeitung der entsprechenden Formulare ebenfalls zu berücksichtigen. I. Risikoanalyse Versicherungen (Rz 27, 122.1-127, Anhang 14) Die Risikoanalyse beinhaltet eine umfassende Beschreibung der Risikosituation bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen durch die Prüfgesellschaft. Die Ermittlung der Risikosituation erfolgt aufgrund durchgeführter Rechnungs- und aufsichtsrechtlicher Prüfungen, kritischer Beurteilungen, Gesprächen mit dem Versicherer und allfälliger weiterer im Jahresverlauf gewonnener Erkenntnisse. Die Prüfgesellschaft führt für die Risikoanalyse keine separaten und/oder vertieften Prüfungen durch und zieht auch keine Fachexperten speziell für die Risikoanalyse bei. Die Risikoanalyse dient der FINMA als Zweitmeinung und Besprechungsgrundlage mit der Prüfgesellschaft. Die Risikoanalyse wird der FINMA jährlich per 30. April in elektronischer Form zugestellt. Die elektronische Einreichung der Risikoanalyse erfolgt via Upload der ausgefüllten Datei, mittels eines von der FINMA zur Verfügung gestellten Tools. Erläuterungen zu den Spalten im Formular Risikoanalyse Versicherungen (Spalten von links nach rechts): In der Spalte Risikobereich (Prüfgebiet/Themen) sind Risiken zu berücksichtigen, die z.b. quantitativ messbar und/oder qualitativ beurteilbar sind. Beispiele dazu befinden sich im Anhang 1 dieser Wegleitung. In der Spalte Beschreibung der im Berichtsjahr durch die Prüfgesellschaft identifizierten und effektiv beim Versicherungsunternehmen vorhandenen Risiken hält die Prüfgesellschaft die konkreten Risiken fest, welche sie beim entsprechenden Versicherungsunternehmen im Lauf des Jahres festgestellt hat, oder bei welchen Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes, erhöhtes Risikopotential bestehen. Bei den Beschreibungen soll je nach Thema ein Bild der aktuellen Lage oder ein zukunftsgerichtetes Bild vermittelt werden; im zweiten Fall ist der gewählte Zeithorizont der Beurteilung anzugeben. Die effektiv vorhandenen Risiken sind in dieser Spalte als Bruttorisiken zu beschreiben, noch ohne Berücksichtigung risikomindernder Massnahmen. Im Fall von rückversicherten/abgesicherten Positionen sind die durch die Rückversicherung/Absicherung entstehenden Risiken separat zu beschreiben. Für die Beschreibung einzelner, konkreter Risiken ist jeweils eine Zeile zu verwenden, bei mehreren Risiken innerhalb eines Bereichs sind entsprechende Zeilen einzufügen. Auf eine allgemeine Auflistung generischer, nicht unmittelbar auf das Unternehmen / den Konzern / das Konglomerat bezogener Risiken ist zu verzichten. In der Spalte Ausmass/Umfang gibt die Prüfgesellschaft eine Einschätzung darüber ab, in welchem Ausmass bzw. Umfang der Beaufsichtigte betroffen wäre, wenn sich die identifizierten Risi- / 2/12

ken manifestieren. Unter Eintrittswahrscheinlichkeit gibt die Prüfgesellschaft eine subjektive Einschätzung pro identifiziertes Risiko ab. Die Verknüpfung zwischen Ausmass/Umfang und der Eintrittswahrscheinlichkeit der identifizierten Risiken bestimmt das inhärente Risiko (Bruttorisiko). Die Prüfgesellschaft ordnet die Risiken nach dem inhärenten Risiko (Spalte Rangordnung der Bruttorisiken). Dabei nummeriert sie die grössten Risiken von 1 bis 10 (1 = schwerwiegendstes Risiko). Die weiteren Risiken bleiben ohne Nummerierung stehen. Die nachfolgend beschriebenen Spalten zum Nettorisiko sind durch die Prüfgesellschaften überall dort auszufüllen, wo ein Risiko identifiziert wurde: - In der Spalte Vorhandene, funktionierende und risikovermindernde Massnahmen beschreibt die Prüfgesellschaft ebendiese, sofern tatsächlich vorhanden. Dabei muss klar hervorgehen, ob es sich um quantitative oder qualitative Massnahmen/Transaktionen handelt. Die Beschreibungen sind sehr konkret und auf das beschriebene Risiko bezogen zu halten. Massnahmen, die noch nicht voll in Kraft getreten sind, deren vollständige Umsetzung aber innerhalb der nächsten sechs Monate als sicher betrachtet werden kann, können hier ebenfalls genannt werden. Es ist auch aufzuführen, wenn keine Massnahmen ergriffen wurden oder geplant sind. - In der Spalte Nettorisiko bestimmt die Prüfgesellschaft die Höhe des Nettorisikos, das sich aufgrund allfälliger risikovermindernder Massnahmen ergibt. Die Skala entspricht derjenigen der Bruttorisiken. - In der letzten Spalte Rangordnung der Nettorisiken ordnet die Prüfgesellschaft die Risiken nach dem Nettorisikon. Dabei nummeriert sie wiederum die grössten Risiken von 1 bis 10 (1 = schwerwiegendstes Risiko). Die weiteren Risiken bleiben ohne Nummerierung stehen. / 3/12

II. Standardprüfstrategie Versicherungen (Rz 28-34, Rz 128, Anhänge 10 und 11) Generelle Bemerkungen zur Prüfstrategie Versicherungen: Für die Durchführung der Prüfung werden den Prüfgesellschaften grundsätzlich die Prüfpunkte pro Prüfgebiet gemäss Standardprüfstrategie durch die FINMA vorgegeben. Diese werden auf der Internetseite der FINMA unter FINMA - Dokumente zum Rundschreiben Prüfwesen publiziert, den einzelnen leitenden Prüfern werden die Arbeitsversionen der Prüfpunkte durch die FINMA jedoch in elektronischer Form direkt zugestellt. Die elektronische Einreichung der Prüfpunkte erfolgt via Upload der Dateien, mittels eines von der FINMA zur Verfügung gestellten Tools. Die ausgefüllten Prüfpunkte werden grundsätzlich nicht in physischer Form an die FINMA eingereicht, die FINMA behält sich die Einforderung physischer Exemplare jedoch vor. Änderungen in den Prüfpunkten durch die Prüfgesellschaft betreffen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Eingabefelder. Die FINMA behält sich vor, Prüfpunkte, deren von der FINMA vorgegebene Prüffelder nach dem Upload inhaltlich nicht mehr mit den Originalversionen übereinstimmen, zurückzuweisen. Die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Prüfgebiete sind im Anhang 2 dieser Wegleitung aufgeführt. Ergänzende Angaben zu den Prüfpunkten IKS befinden sich in Anhang 3. Erläuterungen zu den Spalten im Formular Standardprüfstrategie Versicherungen (Spalten von links nach rechts): In der Spalte Prüfgebiete findet eine Unterteilung in die verschiedenen Prüfgebiete statt, welche die wesentlichen aufsichtsrechtlich relevanten Bereiche pro Bewilligungsträger abdecken. Zu den Prüfgebieten befinden sich in der nächsten Spalte Vorgaben zu einzelnen Prüffeldern und Prüfpunkten Angaben zu dem/den dazu durchzuführenden Prüfprogramm(en). Die in der Spalte Prüftiefe aufgeführten Angaben entsprechen den Mindestanforderungen. Die FINMA behält sich eine risikoorientierte Anpassung der Prüftiefen vor. III. Berichterstattung zur aufsichtsrechtlichen Prüfung und zur Rechnungsprüfung (Rz 53-71, Rz 73-77 und Rz 130) III.1 Allgemeine Bemerkungen zur Berichterstattung zur aufsichtsrechtlichen Prüfung Die Berichterstattung zur aufsichtsrechtlichen Prüfung im Versicherungsbereich erfolgt basierend auf der im Internet verfügbaren Vorlage der FINMA. In den nachfolgend beschriebenen / 4/12

Kapiteln werden teilweise Textbeispiele aufgeführt, die beispielhaften Charakter haben und nicht als abschliessende Aufzählung zu betrachten sind. Das von der FINMA vorgegebene Berichtsformat ist in unveränderter Form (inkl. Reihenfolge der Kapitel) anzuwenden, auf einleitende Bemerkungen/Disclaimer der Prüfgesellschaft zur Prüfung und Berichterstattung ist zu verzichten. Sofern in einem Kapitel der Berichtsvorlage keine Bemerkungen anzubringen sind, ist dies durch eine Negativbestätigung festzuhalten. III.2 Inhalte des Berichts zur aufsichtsrechtlichen Prüfung Kapitel 1 umfasst den Umfang der Aufsichtsprüfung, Angaben zur Prüfung (Zeitraum, Organisation des Prüfteams und Verwendung von Arbeiten Dritter) sowie eine Bestätigung der Einhaltung der Prüfstrategie. In Kapitel 2 gibt die Prüfgesellschaft unter Einbezug der geltenden regulatorischen Vorschriften eine Bestätigung über ihre Unabhängigkeit und die Einhaltung der Unvereinbarkeitsvorschriften (Rz. 44.1-44.6) ab. In Kapitel 3 listet die Prüfgesellschaft sämtliche weiteren Mandate beim geprüften Versicherungsunternehmen gemäss den in der Berichtsvorlage aufgeführten Angaben explizit auf. Auf einen Verweis auf den umfassenden Bericht zur Rechnungsprüfung ist zu verzichten. Der Inhalt der Mandate (Ausnahme Rechnungsprüfung) wird zudem kurz beschrieben, inkl. Angabe des Landes, in dem der Auftrag ausgeführt wurde, sowie der dafür erhaltenen Honorarsumme im geprüften Geschäftsjahr. Kapitel 4 enthält wichtige Informationen zum Versicherungsunternehmen und zu den Prüfgebieten. Die in Kapitel 4.1 (Berichtsvorlage für Versicherungsunternehmen) aufgelisteten Beispiele sind speziell zu beachten. Weitere Punkte, welche in der Vorlage zu Versicherungsunternehmen nicht aufgeführt sind, sind fallweise zu ergänzen. Die an dieser Stelle aufgeführten Beurteilungen müssen nicht zwingend durch Prüfungshandlungen der Prüfgesellschaften unterlegt und/oder weitergehend dokumentiert sein, sondern sollen, analog der Risikoanalyse, eine unabhängige Gesamteinschätzung der Prüfgesellschaft wiedergeben. Sofern aus diesen Angaben zusätzliche/erhöhte/reduzierte Risiken beim Beaufsichtigten erkennbar sind, muss dies jedoch auch in der Risikoanalyse abgebildet werden. Kapitel 5 enthält konkret ausformulierte Beanstandungen (Art. 11 Abs. 1 FINMA-PV) und Empfehlungen (Art. 11 Abs. 2 FINMA-PV), welche sich aus einzelnen Prüfpunkten der Prüfprogramm ergeben haben. Es besteht zudem die Möglichkeit, Massnahmen, die vom Versicherer bereits getroffen oder begonnen wurden, aufzuführen. Auf einen allgemeinen Verweis auf die Prüfprogramme ist hingegen zu verzichten. Es ist auf Kongruenz zwischen den Angaben in den Prüfprogrammen und der Berichterstattung zu achten. / 5/12

Pro Prüfgebiet werden im Anschluss an die Beanstandungen und Empfehlungen des aktuellen Berichtsjahrs auch die Beanstandungen und Empfehlungen des Vorjahres noch einmal vollständig aufgeführt, mit Angabe des aktuellen Status beim Versicherungsunternehmen. Von weiteren Feststellungen ist in Kapitel 5 des Berichts abzusehen. In Kapitel 6 geben die Prüfgesellschaften eine Gesamtbeurteilung pro Prüfgebiet ab. An dieser Stelle wird eine Beschreibung der vorgefundenen Situation (z.b. Organisation, Vorbereitung), Beurteilung der Qualität insgesamt, Bemerkungen, die durch die Prüfprogramme nicht abgedeckt wurden sowie z.b. Abweichungen zum Vorjahr, Entwicklungen, welche die nächstjährige Prüfung tangieren könnten, generelle Aussichten für das kommende Jahr betreffend das jeweilige Prüfgebiet etc. erwartet. Kapitel 7 dient der Erfassung weiterer Bemerkungen, die in den vorgehenden Kapiteln nicht adressiert wurden, die der Prüfgesellschaft aber dennoch dazu geeignet scheinen, das Gesamtbild abzurunden. Zusätzlich wird in Kapitel 7 eine allfällige Abstützung auf Arbeiten der Internen Revision in den betreffenden Prüfgebieten gemäss der Berichtsvorlage beschrieben. In Kapitel 8 werden Schwierigkeiten oder Restriktionen bei der Prüfung und/oder der kritischen Beurteilung aufgeführt, welche die Prüfgesellschaft ganz oder teilweise an umfassenden oder einzelnen Prüfungshandlungen gehindert haben, und welche zudem auf die Gesamtprüfung einen messbaren (zeitlich, finanziell, Einsatz weiterer personeller Ressourcen erforderlich) Einfluss hatten. Die Aussage zu Schwierigkeiten ist eindeutig zu formulieren, durch Benennung konkreter Schwierigkeiten oder durch eine eindeutige Negativbestätigung. Auf unpräzise Formulierungen im Sinn von keine massgeblichen Schwierigkeiten ist zu verzichten. In Kapitel 9 erfolgt die Unterschrift des leitenden Prüfers und einer weiteren Person mit Zeichnungsberechtigung. Die Prüfgesellschaft reicht der FINMA bis spätestens 31.03.2015 eine vollständige Liste aller zeichnungsberechtigten Personen ein, sofern diese nicht ausnahmslos im HR eingetragen sind. Sofern alle zeichnungsberechtigten Personen im HR eingetragen sind, wird dieser Umstand durch die Prüfgesellschaft per E-Mail an die FINMA bestätigt. III.3 Inhalte des Berichts zur Rechnungsprüfung Die FINMA erhält jährlich bis spätestens am 30. April (bzw. 30. Juni für Rückversicherungsunternehmen) eine Kopie der umfassenden Berichterstattung zur Rechnungsprüfung des Vorjahres gemäss Art. 728b Abs. 1 OR sowie eine Kopie des zusammenfassenden Berichts an die Generalversammlung gemäss Art. 728b Abs. 2 OR. Die Prüfgesellschaft reicht der FINMA je eine Kopie des umfassenden Berichts zur Rechnungsprüfung sowie des zusammenfassenden Berichts als Anhang der Berichterstattung zur aufsichtsrechtlichen Prüfung in physischer Form ein. / 6/12

Es ist der Prüfgesellschaft freigestellt, die für die FINMA bestimmten Ergänzungen auf die einzelnen Kapitel des Berichts verteilt (eigene Vorlagen der Prüfgesellschaften) oder in einem Anhang zum umfassenden Bericht an den Verwaltungsrat darzustellen. Im Fall eines Anhangs ist die von der FINMA vorgegebene Reihenfolge der zu kommentierenden und würdigenden Positionen einzuhalten. Die Vorgaben der FINMA zu den ergänzenden Angaben im Bericht zur Rechnungsprüfung, insbesondere betreffend die verlangten Kommentare, Erläuterungen und Würdigungen 1, sind vollumfänglich zu adressieren; sollte eine der aufgeführten Positionen beim geprüften Versicherungsunternehmen nicht vorhanden sein, ist ein Negativkommentar anzubringen. Die FINMA behält sich vor, bei Berichten zur Rechnungsprüfung, welche die Vorgaben der FINMA zu den ergänzenden Angaben nicht gemäss dieser Wegleitung abdecken, Ergänzungen zu verlangen, und, sofern diese von der Prüfgesellschaft nicht vollständig nachgereicht werden können, solche Berichte zurückzuweisen. 1 Beispiel: Der Aktienbestand hat im Vergleich zum Vorjahr abgenommen, weil das Versicherungsunternehmen eine geänderte Anlagestrategie verfolgt. Der leitende Prüfer hält diesen Sachverhalt - Abnahme des Aktienbestands - im Bericht fest (Kommentar), beschreibt die Hintergründe (Erläuterung: geänderte Anlagestrategie) und würdigt diese Änderung aus seiner Sicht. / 7/12

ANHANG 1 - Erläuterungen zu den Risikobereichen der Risikoanalyse Die nachfolgende Liste enthält beispielhaft mögliche Themen zur Illustration, worauf sich die Risikoanalyse erstrecken kann. Die Themen sollen nicht generisch abgehandelt, sondern dort aufgegriffen und ergänzt werden, wo dies durch die effektive Situation beim Versicherungsunternehmen angezeigt ist. Risikobereich Was kann unter dieses Thema fallen? Bei den nachfolgenden Beispiele handelt es sich nicht um eine abschliessende Aufzählung. Marktrisiken Anlagepolitik Risikotoleranz und -appetit Risikomanagement Aktienpreisveränderung Währungkursschwankungen Immobilienpreisveränderung Volatilität Bewertung Liquiditätsengpass Einhaltung Anlagereglement Abhängigkeit von Drittanbieter / Vermögensverwalter Klumpenrisiken (aus Gruppensicht) Kreditrisiken Anlagepolitik Risikotoleranz und -appetit Risikomanagement Überwachung Kreditrisiken Default Rückversicherung Zusammensetzung Kreditportfolio Klumpenrisiken (aus Gruppensicht) Versicherungsrisiken Zins Biometrie Kosten Schwankungsrisiken Parameterrisiken Grossschäden Fokussierung auf bestimmte Risiken / Klumpenrisiken Underwritingprozess und politik Risikomanagement Politische Einflüsse Risiken aus dem Versicherungsgeschäft Verhalten der Versicherten Produkte (Wrapper) Risiken aus dem Nicht- Versicherungsgeschäft Solvenz Kapitalstruktur Rückstellungen Vertriebskanäle Intragroup Beziehungen Ausserbilanzgeschäft, Eventualverpflichtungen Fachkompetenzen der Entscheidungsträger Einbindung ins / Abgrenzung zum Kerngeschäft Kostentransparenz Interne Gruppentransaktionen / 8/12

Interne Modelle ALM Liquidität Anlagepolitik Cash Pooling Corporate Governance Beurteilung von Gewährsträgern inkl. organisatorische Funktionsträgern mit weitreichender Entscheidungsfunktion in Bezug auf deren Fachkompetenzen und Integrität Interne Organisation, Hierarchien Personelle Klumpenrisiken (z.b. Kumulationen von Entscheidungskompetenzen) Interne Revision Ressourcen Qualifikationen Zusammenspiel VR/IR Auftraggeber Unabhängigkeit Prüfstrategie Internes Kontrollsystem Aufbau, Dokumentation und Wirksamkeit Aktualisierungsprozess Reporting an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat Zentrale Funktionen zur Risikokontrolle Prozesse im operationellen Geschäft und Risikominderung Funktionsträger (Ressourcen, Fachkompetenzen, organisatorische Eingliederung) Entscheidungs- und Weisungskompetenzen Aktuariat Ressourcen Qualifikationen organisatorische Eingliederung Aktuarsbericht Reportingprozess Unabhängigkeit Compliance / Compliance-Funktion Funktionsträger (Ressourcen, Fachkompetenzen, organisatorische Eingliederung) Aufgaben Entscheidungs- und Weisungskompetenzen Weitere Funktionen des Betriebs Produktgestaltung Underwriting Vertrieb Schadenabwicklung Investmentmanagement Konzerninterne Beziehungen / Transaktionen Ausserbilanzpositionen Elektronische Infrastruktur / BCM Dokumentation Zweckmässigkeit / Aktualität Funktionalität Sicherheit Outsourcing (extern / gruppenintern) Dokumentation Sicherheit Ressourcen und Fachkompetenzen des Outsourcing- Partners Strategie Strategiebildungsprozesse und taktische Umsetzung / 9/12

Changemanagement Kooperationen Vertriebskooperationen Mitversicherung Zusammenarbeitsvereinbarungen mit anderen Versicherungen Regulatorische / politische Schnittstellen Wahrnehmung Akzeptanz Umsetzung Auswirkungen Weitere Risiken Operationelle Risiken Ausserbilanzpositionen / 10/12

ANHANG 2 - Rechtliche Grundlagen der Prüfgebiete der Standardprüfstrategie Versicherungsunternehmen (Anhang 10 des Rundschreibens) Prüfgebiet Rechtliche Grundlage Gebundenes Vermögen Art. 46 Abs. 1 litt. a VAG, Art. 46 Abs. 1 litt. d VAG, Art. 85 Abs. 1 AVO; FINMA-RS 2008/18 Anlagerichtlinien Versicherer vom 20. November 2008 einschliesslich rechtlicher Grundlagen, Wegleitung für die Erstellung des Berichts über das gebundene Vermögen in der jeweils gültigen Version Aufsichtsprüfung der Betriebsrechnung Berufliche Vorsorge FINMA-RS 08/36 Betriebsrechnung berufliche Vorsorge Corporate Governance Art. 46 Abs. 1 litt. a VAG, Art. 46 Abs. 1 litt. b VAG Risikomanagement Art. 46 Abs. 1 litt. a VAG, Art. 98 Abs. 2 AVO Interne Organisation und internes Art. 27 Abs. 2 VAG, Art. 46 Abs. 1 litt. a VAG Kontrollsystem Einhaltung Geldwäschereivorschriften Art. 2 Abs. 2 lit. c GwG und Art. 2 Abs. 3 lit. a GwG Versicherungstechnische Rückstellungen RS 11/3 Versicherungstechnische Rückstellungen in der Art. 46 Abs. 1 litt. a VAG, Art. 46 Abs. 1 litt. d VAG, FINMA- Rückversicherung, FINMA-RS 08/43 Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung, FINMA- RS 08/42 Versicherungstechnische Rückstellungen in der Schadenversicherung, FINMA-RS 10/3 Krankenversicherung nach VVG, Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung und Spezialfragen der privaten Krankenversi- Internes Kontrollsystem (IKS) - Unternehmensweite Kontrollen & IKS Framework cherung FINMA-RS 2008/32 / Art. 716 ff. Obligationenrecht (OR) / Art. 713 Abs. 3 und Art. 902 Abs. 3 OR / Art. 7 DSG sowie Art. 8 ff. VDSG und dazugehörende Leitfäden des EDÖB Versicherungensgruppen und konglomerate (Anhang 11 des Rundschreibens) Prüfgebiet Rechtliche Grundlage Struktur Versicherungskonzerne FINMA RS 2008/28 Organisation Versicherungskonzerne FINMA RS 2008/27 Interne Geschäftsvorgänge Versicherungskonzerne FINMA RS 2008/29 Solvabilität I Versicherungskonzerne FINMA RS 2008/30 Risikokontrollprozesse Versicherungskonzern Art. 203 Abs. 1 AVO Risikobericht an FINMA zur Risikosituation und -konzentration Versiche- Art 197 AVO rungskonzern Konzernberichterstattung in FIRST- Art. 25 Abs. 1 und 2 VAG, Art. 70 und 78 VAG GRE Internes Kontrollsystem (IKS) Unternehmensweite Kontrollen & IKS Art. 713 Abs. 3 und Art. 902 Abs. 3 OR / Art. 7 DSG sowie FINMA-RS 2008/32 / Art. 716 ff. Obligationenrecht (OR) / Framework Art. 8 ff. VDSG und dazugehörende Leitfäden des EDÖB / 11/12

ANHANG 3 - Ergänzende Erläuterungen zum Prüfgebiet IKS Hinweis zur Anwendung bei Niederlassungen von Aktiengesellschaft und bei Rückversicherungs-Captives Die Anwendung der Prüfpunkte IKS ist vorderhand beschränkt auf in der Schweiz vorhandene Organe / Strukturen / Prozesse, und auf die Aufsichtskategorien 2 bis 4. Hinweis zur Anwendung bei Krankenkassen Bei Krankenkassen unter der institutionellen Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit, sind die Prüfpunkte IKS Unternehmensweite Kontrollen & IKS Framework nicht angewendbar. Hinweis zur Beantwortung der einzelnen Prüfpunkte Die Beantwortung der Prüfpunkte erfolgt themenbezogen, sowohl nach dem bisherigen, bereits bekannten Schema (trifft zu / trifft nicht zu), als auch nach einem verstärkt deskriptiven Ansatz. Den Prüfgesellschaften wird die Möglichkeit eingeräumt, die beim geprüften Versicherungsnternehmen, Versicherungskonzern / -konglomerat festgestellte Praxis zur Erfüllung eines spezifischen Prüfpunktes zu beschreiben. Die Prüfgesellschaften können somit spezifischer auf die beim Unternehmen angetroffene Situation eingehen und beispielsweise das praktizierte IKS beschreiben. Prüftiefe Für die Prüfpunkte IKS Unternehmensweite Kontrollen & IKS Framework ist eine Mischung aus den Prüftiefen Kritische Beurteilung sowie Prüfung vorgesehen. Die Prüftiefe ist in der entsprechenden Spalte ( Prüftiefe Vorgabe FINMA ) aufgeführt. Weitere Ausführungen dazu sind in der Einleitung zum Prüfprogramm (Punkt 1.3 und 2.4) formuliert. Abstützung auf Arbeiten der Internen Revision Die Prüfgesellschaften sind aufgefordert, im Excel-Formular an der dafür vorgesehen Stelle ( Zusätzliche Informationen: Abstützung auf Arbeiten der Internen Revision ) folgende Informationen aufzuführen, sofern eine Abstützung auf Arbeiten der Internen Revision erfolgte: Umfang: In welchem Prüfgebiet(en) / Prüfpunkt(en) hat die Interne Revision Prüfungen durchgeführt und in welchem Umfang? Beurteilung in Bezug auf die Qualität und Aussagekraft der durch die Interne Revision durchgeführten Arbeiten Sofern keine Abstützung erfolgte, ist dies ebenfalls aufzuführen. / 12/12