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Transkript:

Eröffnungsstatement für Landrat Dr. Ansgar Müller zur Veranstaltung des Kreises Wesel zur illegalen Entsorgung von Ölpellets in der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg am Mittwoch, dem 19. September 2018, 19 Uhr, im Café Restaurant Holtkamp, Kirchstraße 37, 46514 Schermbeck Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, lieber Bürgermeister Rexforth, lieber Bürgermeister Buschmann, ich heiße Sie hier alle herzlich willkommen zu unserer heutigen Veranstaltung zur illegalen Entsorgung von Ölpellets in der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg. Der Kreis Wesel will Ihnen hierzu heute gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf als vorgesetzter Fachaufsichtsbehörde unmittelbar Auskunft geben. Wir bauen damit auf unsere bisherige Öffentlichkeitsarbeit auf. Ich danke dem Hauptdezerneten Matthias Börger von der Bezirksregierung Düsseldorf für seine Teilnahme. Auch danke ich den Bürgermeistern Mike Rexforth und Dirk Buschmann für Ihre Anwesenheit und ihre Begrüßungsworte. Zusätzlich darf ich Herrn Diplom- Geologen Ulrich Lieser von der ahu AG willkommen heißen. Er wird uns später sein Gutachten zur Gefährdungsabschätzung bezüglich der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg erläutern. Von der Kreisverwaltung Wesel darf ich Ihnen allen zunächst unser Vorstandsmitglied für den Bereich Umwelt, Helmut

Czichy, vorstellen, der sehr erfahren bei der Gefährdungsabschätzung von Ablagerungen ist. Er war früher bei der Stadt Oberhausen für alle Altlastfragen rund um das ehemalige Industriegelände der Gutehoffnungshütte zuständig, auf dem heute das CentrO zu finden ist. Außerdem nimmt unser Fachdienstleiter Umwelt Michael Fastring teil. Beide sitzen in der vorderen Reihe. Dahinter sehen Sie von links nach rechts Trudis Jans und Konstantin Dicke vom Kreisjustiziariat, meinen Persönlichen Referenten Dr. Christoph Czychun sowie Christoph Plien, Peter Latta, Dr. Christian Steenpaß und Anja Krüger aus dem Fachdienst Umwelt. Aufgrund einer schweren Erkrankung kann leider der langjährig für die Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg zuständige Sachbearbeiter Jürgen Brandtstaeter heute nicht hier sein. Zudem ist unsere Pressesprecherin Anja Schulte anwesend, die die Veranstaltung für die breite Öffentlichkeit aufarbeitet. Vorstellen darf ich Ihnen außerdem Katrin Reuscher, die die Moderation der heutigen Veranstaltung übernimmt. Sie ist Diplomingenieurin für Raumplanung und arbeitet als Projektmanagerin bei der Otto Pankok Stiftung in Hünxe. Eine will ich zu Anfang dieser Veranstaltung gleich sagen: Es ist nachvollziehbar, wenn Bürgerinnen und Bürger sich Sorgen machen um Ihre Gesundheit und das Grundwasser und wenn die Medien von einem Umweltskandal sprechen. Mit erheblicher krimineller Energie wurden Ölpellets und andere Stoffe in der Abgrabung Mühlenberg illegal entsorgt. Es ist erschreckend, in welchem Maße hier aus wirtschaftlichem Eigennutz gegen Gesetze verstoßen wurde. Ich hoffe, dass die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Die strafrechtliche Aufarbeitung liegt nun in den Händen der Justiz und vor allem der dazu bestellten Gerichte.

Die Kreisverwaltung ist in ihrer Funktion als Ordnungsbehörde mit der Abwehr von Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger beauftragt. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit ist für unser Handeln maßgeblich. Dem Kreis Wesel war und ist es seit Bekanntwerden dieses Vorgangs zentral wichtig festzustellen, ob Gefahren von der illegalen Einlagerung der Ölpellets ausgehen und welcher Handlungsbedarf besteht. Neben der Einschätzung der Experten aus meinem Hause wurden externe Gutachten zur Gefährdungsabschätzung erstellt. Diese Einschätzungen werden wir Ihnen heute erläutern. Es ist Ziel des Kreises Wesel, glaubwürdig öffentliche Aufklärung zu betreiben. Die Kreisverwaltung hätte gerne die Gutachten frühzeitiger herausgegeben, wollte die Strafverfolgung in diesem Fall jedoch nicht gefährden. Das wäre in Sinne von niemandem außer den Angeklagten gewesen. Unmittelbar nach Eingang eines freigebenden Schreibens des Landgerichtes Bochum im Juni 2018 hat der Kreises Wesel alle Gutachten auf seiner Internetseite veröffentlicht. Wir haben uns dafür entschieden, die Gefährdungsabschätzung ins Zentrum unserer Informationsveranstaltung zu stellen, weil dies vermutlich alle Bürgerinnen und Bürger, die heute gekommen sind, interessiert. Für eine umfassende Beantwortung des im Vorfeld zu dieser Veranstaltung vom Gahlener BürgerForum übersendeten 15-seitigen Fragekatalog besteht dadurch heute kein Rahmen. Wir werden im Nachgang zu dieser Veranstaltung auf den Fragenkatalog schriftlich antworten und dies auch veröffentlichen.

Ich danke Ihnen allen für die geschenkte Aufmerksamkeit und übergebe nun das Wort an Helmut Czichy, der Ihnen weitere Informationen aus fachlicher Sicht geben wird.

Informationsveranstaltung Abgrabungsverfüllung Mühlenberg hier: Dokumentation der Fragen und Antworten am 19.09.2018 Übersicht: Begrüßungen.....Seite 2 Frage 1 zum Thema Sickerwasser und dessen Beprobung... Seite 2 Frage 2 zu Grenzwerten und einem möglichen Rückbau der Verfüllung.Seite 3 Frage 3 zur Übernahme der Entsorgungskosten. Seite 4 Frage 4 zum Grundwassermessnetz..Seite 4 Frage 5 zu Wechselwirkungen innerhalb des Verfüllkörpers.Seite 5 Frage 6 zur Gefahr der Aufnahme gefährlicher Stoffe.Seite 5 Frage 7 zur Sicherheit der Lagerung vor Ort. Seite 5 Frage 8 zu einer geplanten Erhöhung der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg..Seite 6 Frage 9 zur Sickerwasserabfuhr und zur Sicherheit der Abdichtung...Seite 6 Frage 10 zum Verhalten der Behörden..Seite 7 Frage 11 zur Zuverlässigkeit nach der Gewerbeordnung...Seite 7 Frage 12 zur zivilrechtlichen Haftung.Seite 7 Frage 13 zur Sicherheitsleistung.Seite 8 Frage 14 zur Verfügbarkeit der Grundwassermessdaten... Seite 8 Frage 15 zu artesischen Brunnen...Seite 8 Frage 16 zum Thema möglicher Entschädigungen.Seite 8 Frage 17 zum Entwurf des Regionalplanes.. Seite 9 Frage 18 zu unterschiedlichen Schwerpunkten der drei Gutachten...Seite 10 Frage 19 zur Genehmigungspraxis..Seite 10 1

Nach einer Begrüßung durch die Bürgermeister Mike Rexforth (Gemeinde Schermbeck) und Dirk Buschmann (Gemeinde Hünxe) stellte Landrat Dr. Ansgar Müller den Bürgerinnen und Bürgern kurz die Expertenrunde vor. Anschließend hielt Landrat Dr. Müller seine Eröffnungsrede [siehe oben]. Auf diese Rede folgten die Präsentationen von Helmut Czichy (Vorstandsmitglied, Kreis Wesel) [Anlage 1] und danach von Ulrich Lieser (Gutachter, ahu AG) [Anlage 2]. Die sich daran anschließende Fragerunde, an der neben den beiden Referenten Michael Fastring (Fachdienstleiter Umwelt, Kreis Wesel) und Matthias Börger (Leiter Abfallwirtschaft, Bezirksregierung Düsseldorf) sowie Trudis Jans (Justiziarin, Kreis Wesel) teilnahmen, wurde von Katrin Reuscher von der Otto-Pankok-Stiftung moderiert. Nach der Fragerunde bedankte sich Landrat Dr. Ansgar Müller bei den Referenten und schloss die Veranstaltung mit seinem Abschlussstatement [siehe unten]. Politisch wolle er sich in seiner Funktion als Vizepräsident des Deutschen Landkreistages dafür einsetzen, dass es beim Abfallregime zu einer Gesetzesänderung komme. Die Abgrenzung zwischen Abfall auf der einen Seite und Produkten auf der anderen Seite müsse anhand der gesetzlichen Anforderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz klarer werden. Fragerunde 1. Frage Eine Bürgerin aus Hünxe stellte die Frage, seit wann das Sickerwasser der Verfüllung abgefahren werde. Herr Fastring (Fachdienstleiter Umwelt, Kreis Wesel) antwortete, dass das Sickerwasser seit es die Abgrabung gebe zur Kläranlage Emschermündung abgefahren werde. Sobald die neue Sickerwasserreinigungsanlage der Deponie Eichenallee funktioniere, werde dort auch das Sickerwasser der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg behandelt und aufbereitet. Nachfragen Die Bürgerin fragte weiter, auf welche Stoffe das Sickerwasser der Abgrabung mit Wiederverfüllung getestet würde. Auch stellte sie die Frage, ob die Grenzwerte von Stoffen auch Schwangere, ältere und körperlich geschwächte Menschen berücksichtigen würden. Herr Lieser (Gutachter, ahu AG) antwortete, dass das Sickerwasser auf Schwermetalle, PAK, BTX (Aromaten)getestet worden sei. Die Frage der Grenzwerte von Stoffen sei nachrangig, weil durch eine gute Oberflächenabdichtung und die Tonabdichtung im Untergrund nichts aus der Abgrabung mit Wiederverfüllung austrete könne. 2

2. Frage Ein Bürger aus Hünxe führte aus, dass Grenzwertkonzepte sich immer auf Einzelsubstanzen bezögen. Das Gemisch in der Abgrabung mit Wiederverfüllung weise aber mehrere hundert, wenn nicht mehrere tausend Substanzen auf. Wenn diese Stoffe aus der Verfüllung gelangen könnten, sei durchaus eine relevante Gefährdung gegeben. Denn für viele dieser Schadstoffe existierten keine Grenzwerte und einige Schadstoffe würden als cmr-substanzen (c=kanzerogen krebserzeugend, m=mutagen erbgutändernd und r=reproduktionstoxisch Eizellen und Spermien betreffend) gelten. Für diese Substanzen könne es nur einen sicheren Grenzwert 0 geben. Herr Lieser antwortete, eine abstrakte Gefahr, die aus der Stoffgiftigkeit herrühre, sei durchaus gegeben. Die Analytik beschränke sich denklogisch auf ein Spektrum untersuchbarer Stoffe. Die zuvor benannten Stoffe kämen auch an vielen anderen Stellen in deutlich höherer Konzentration vor. Die entscheidende Frage sei: Wie hoch ist das Risiko, das von dieser Verfüllung ausgeht? Dieses Risiko sei maßgeblich davon abhängig, ob es irgendwelche Expositionswege gebe. Herr Czichy (Vorstandsmitglied, Kreis Wesel) ergänzte, dass er die Ausführungen des Bürgers so auffasse, dass man das Verfüllmaterial gerade nicht wieder anfassen solle, um so keine neuen Expositionswege zu schaffen. Die Tatsache, dass es für viele Stoffe oder Stoffgemische keine Grenzwerte gebe, sei ein ganz generelles Thema. Er pflichtete dem Bürger bei, dass das ein wichtiges Thema für die weitere Zukunft sei. Nachfrage Der Bürger führte anschließend aus, dass es einen Fall in der Schweiz gebe, wo eine solche Verfüllung sach- und fachgerecht zurückgebaut und entsorgt worden sei und hierbei auch der Schutz der Arbeitnehmer und Anwohner gewährleistet worden sei. Technisch sei das also möglich, sollte die Verfüllung nicht so dicht sein, wie im Gutachten dargestellt. Ergänzung zum Protokoll: Der hier zitierte Sachverhalt bezieht sich auf die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken in der Schweiz. Die hierbei vorgenommene Gefährdungsabschätzung kam zu dem Schluss, dass vor Ort einige wasserlösliche Stoffe (bspw. Farben, Salze etc.) illegal abgelagert worden waren und deshalb eine Grundwassergefährdung zu besorgen war. Unter anderem deshalb erfolgte auch der Rückbau, der sich über 664.000 Tonnen erstreckte und ca. 800 Mio Euro kostete. Ein Rückbau des 5. Verfüllabschnittes des Mühlenbergs würde eine Ausbaumenge von ca. 4,5 Mio. Tonnen umfassen. 3

3. Frage Ein Bürger aus Hünxe legte dar, dass seines Erachtens für die Entsorgung des Sickerwassers die Firma Nottenkämper verantwortlich sei. Daher warf er die Frage auf, was passiere, wenn die Firma Nottenkämper diese Entsorgung nicht mehr bezahlen könne? Er schloss damit, ob es für diesen Fall Vorsorge gebe? Herr Fastring antwortete, diese Abgrabung werde wie eine Deponie behandelt und man werde den Betreiber nie aus der Nachsorge entlassen. Ewigkeitskosten seien auch in anderen Fällen ein Thema, z.b. beim Atomrecht. Bei der Abgrabung Mühlenberg gebe es insgesamt eine Sicherheitsleistung von 1.708.400,00 DM [redaktioneller Hinweis: entspricht laut Umrechnungskurs circa 873.491 ] für sechs Abbauabschnitte. Der Charakter dieser Sicherheitsleistung sei aber nicht so, dass die Sicherheitsleistung für die Beseitigung von Schäden vorgesehen sei. Sie sei vielmehr für die Herrichtung der Oberflächengestaltung und Bepflanzung vorgesehen. Die Sicherheitsleistung sei nicht als Maßnahme gegen illegale Aktivitäten vorgesehen. Wenn nun der Betreiber künftig nicht mehr in Anspruch zu nehmen wäre, dann würde man versuchen, einen weiteren Störer/Verursacher zu ermitteln. Wenn dieser sich nicht finden lasse, dann würde hier, wie im Atomrecht auch, der Steuerzahler in die Haftung eintreten. 4. Frage Ein Bürger aus Schermbeck merkte an, dass das Grundwassermessnetz laut Gutachten in einem maroden Zustand sei. Nun solle ein neues Messstellennetz errichtet werden. Hierzu äußerte er zwei Fragen: a) Wer kontrolliert die neuen Messstellen bzw. wie wird kontrolliert, ob die neuen Messstellen funktionieren? b) Wie hat die Öffentlichkeit Zugriff auf die so gemessenen Werte? Herr Börger (Leiter Abfallwirtschaft, Bezirksregierung Düsseldorf) erklärte, dass dies in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf liege. Die neuen Messstellen für das gesamte Areal (2 Deponien und mehrere Abgrabungen) erheben die Werte künftig so, dass man in der Lage sei, zu ermitteln, in welche Richtung Grundwasser an- oder abströme. Um zu überprüfen, ob die Messstellen korrekt errichtet und funktionstüchtig seien, könne man Pumpversuche durchführen oder die Messstelle mit GPS befahren. [redaktioneller Hinweis: Die Antwort zu Frage 4b) findet sich bei der Frage 14.] 4

Frage 5 Ein Bürger aus Schermbeck fragte nach, ob es Untersuchungen dazu gebe, wie sich die Wechselwirkungen der Stoffe in der Abgrabung mit Wiederverfüllung auf die Tonschicht unterhalb der Sohle auswirkten. Herr Lieser legte dar, dass das nicht untersucht worden sei. Es gebe Untersuchungen, dass Wechselwirkungen zwischen den mineralischen Tonen und den eingebrachten Materialien durchaus vorhanden sein könnten, aber diese Wechselwirkungen beeinflussten nicht die Durchlässigkeit der Tonschicht. Frage 6 Ein Bürger aus Hünxe stellte fest, dass es ganz klar sei, dass niemand von uns mit den dort eingebrachten Stoffen in Kontakt gelangen wolle. Gleichwohl täten wir das aber, bspw. beim Tanken atmeten wir solche Stoffe ein. In der Umweltmedizin gebe es eine entscheidende Frage: Habe ich überhaupt eine Chance, diese Stoffe zu inkorporieren, also aufzunehmen? Denn wir alle machten uns hier auf dieser Veranstaltung Sorgen um die Gesundheit. Herr Lieser habe in seinem Vortrag gesagt, man müsse in geologischen Zeiträumen denken, 1000 Jahre und noch länger. Er zöge das Fazit: Wenn Giftstoffe irgendwo liegen und sie schädigen keinen, ( ) dann lassen sie es liegen! Frage 7 Ein Bürger aus Schermbeck merkte zunächst an, dass in der Vergangenheit immer Proben gezogen worden wären und nie etwas festgestellt geworden sei. Er fragte sodann, wie dies sein könne und wie man das zukünftig verhindern wolle. Weiter gebe es ein Gutachten, dass man die Pellets nur thermisch entsorgen und weder deponieren noch sonst lagern könne. Wie könne denn jetzt ein Gutachten behaupten, dass man die Pellets hier sicher lagern könne? Herr Fastring legte dar, dass mit Blick auf die Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg-Süd seit dem 31.12.2016 sichergestellt sei, dass dort keine Stoffe mehr abgekippt werden. Der ursprüngliche Kontrollmechanismus sei nach Bekanntwerden des Skandals umgehend durch ein neues Qualitätsmanagement-System ersetzt worden. Weiter führte Herr Fastring aus, dass dieses Material so bewertet sei, dass es nur mitverbrannt oder in einer Untertagedeponie abgelagert werden dürfe. Die von Herrn Lieser gemachten Aussagen würden aufzeigen, dass etwaiges Sickerwasser keine Möglichkeit habe, die verkapselte Verfüllung zu verlassen. 5

Frage 8 Ein Bürger aus Schermbeck warf ein, dass bevor der Ölpellet-Skandal öffentlich bekannt geworden sei, im Frühjahr 2017 Pläne durch die Presse gegangen wären, die eine Erhöhung des Mühlenbergs um bis 18 m mit bis zu 700.000 Tonnen Abfall vorsahen. Ein solcher Antrag sei durch die Firma Nottenkämper bereits vorbereitet. Er fragte sodann, ob ein solcher Antrag durch den Kreis Wesel genehmigt würde und ob man die Abdichtung des Mühlenberges nicht mit dickeren Folien vornehmen könne, um so das Sickerwasser zu reduzieren. Herr Czichy antwortete, dass dem Kreis Wesel kein solcher Antrag vorliege und würde ein solcher Antrag eingehen, würde dieser Antrag nicht genehmigt. Herr Lieser legte dar, man könne eine zusätzliche Folie aufbringen. Die berechneten 11 mm Niederschlag, die die Abdichtung durchdringen, seien lediglich eine Berechnung im Modell. Man werde nach der Fertigstellung der Abdichtung beobachten müssen, was tatsächlich an Sickerwasser die Verfüllung durchdringe und in der Sohle ankomme. Dann müsse ggf. entschieden werden, dass man eine andere Dichtung aufbringe, das werde man aber über viele Jahre erstmal beobachten müssen. Herr Czichy ergänzte, dass diese 11 mm eine sog. worst-case-betrachtung seien, also die größte anzunehmende Menge an Niederschlag, die die Abdichtung passieren könne. Durch die Modellierung der Abdichtung in einer Neigung von 1:3 werde ein zusätzliches Abfließen in die Seitengräben erfolgen können. Frage 9 Eine Bürgerin aus Schermbeck führte aus, dass das Sickerwasser 1999 nicht von Anfang an abgefahren worden sei. Herr Fastring stellte klar, es sei kein Tropfen Sickerwasser in den Gartroper Mühlenbach gekommen. Anschließend führte die Bürgerin aus, dass das von der Staatsanwaltschaft Bochum in Auftrag gegebene Gutachten Vanadium im Sickerwasser festgestellt habe. Sie fragte nun, warum Herr Lieser in seinem Gutachten kein Vanadium festgestellt habe. Weiter zitierte die Bürgerin, dass die allgemeinen Anforderungen an eine Barriere laut Gutachten von Herrn Lieser im Wesentlichen eingehalten würden. Daher fragte sie nach, wie Herr Lieser im Wesentlichen beziffere? Herr Lieser antwortete, dass es in der Geologie nie eine hundertprozentige Sicherheit gebe. 6

Weiter schilderte er, dass die Erkenntnisse aus dem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat, erst nach dem Gutachten der ahu AG bekannt geworden seien, man habe sie aber in die Sickerwasserüberwachung einbezogen. Frage 10 Ein Bürger aus Schermbeck äußerte seinen Ärger darüber, dass man vor Ort jetzt über Generationen mit diesen Pellets verheiratet sei. Er sehe hier ein Behördenversagen aller beteiligten Behörden. Herr Czichy erwiderte, dass sich doch alle einig darüber wären, dass hier mit erheblicher krimineller Energie zu Werke gegangen worden sei. Auch beim Kreis Wesel habe man sich die Frage gestellt, ob das nicht hätte auffallen müssen. Fakt sei aber: Es ist nicht aufgefallen. Ich wehre mich dagegen, hier von einem Behördenversagen zu sprechen! Frage 11 Ein Bürger aus Schermbeck warf die Frage auf, ob die Firma Nottenkämper mit Blick auf die illegale Entsorgung der Ölpellets auf der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg und die neu genehmigte Deponie Eichenalle (Deponieklasse 1) eigentlich auf Zuverlässigkeit nach der Gewerbeordnung überprüft worden sei. Herr Fastring erläuterte, dass der Kreis Wesel die Firma überprüft habe. Als in 2014 dem Kreis Wesel diese Vorkommnisse bekannt geworden seien, habe auch diese oben benannte Genehmigung der Deponie Eichenallee angestanden. In diesem Zuge habe er persönlich den ermittelnden Staatsanwalt gefragt: Was machen ich denn jetzt mit dem Betreiber? Wie gehe ich mit dem um? Darauf habe der Staatsanwalt geantwortet: Genauso wie bisher. Dieser Betreiber ist Geschädigter. Frage 12 Ein Bürger aus Schermbeck warf ein, dass es mit Blick auf das Haftungsrecht sich so verhalte, dass die Firma Nottenkämper und die Firma BP, die beteiligten Behörden usw. im Falle eines Rückbaus der Abgrabung mit Wiederverfüllung alle haftbar gemacht werden könnten, wahlweise alle zusammen oder jeder einzeln. Er fragte, ob der Kreis Wesel bzw. die Bezirksregierung für diesen Fall Rückstellungen gebildet habe? Frau Jans (Justiziarin, Kreis Wesel) antwortete, dass keine Rücklagen gebildet worden seien. Die zivilrechtliche Haftung sei natürlich weitergehend. Die öffentliche 7

Hand habe keine Versicherungen für solche Fälle. Im Detail müsse diese Frage versicherungsrechtlich noch geprüft werden. [redaktioneller Hinweis: Die Antwort zu dieser Frage wird gesondert veröffentlicht werden.] Frage 13 Ein Bürger aus Schermbeck fragte, warum mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag des Kreises Wesel mit der Firma Nottenkämper die Sicherheitsleistung nicht nachträglich noch erhöht worden sei. Herr Fastring erläuterte, dass die Sicherheitsleistung ursprünglich für die Rekultivierung erhoben worden sei, sollten sich nun Erkenntnisse zeigen, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichen werde, würde der Kreis Wesel die Höhe der Sicherheitsleistung anpassen. Frage 14 Ein Bürger aus Schermbeck fragte nach, ob die Daten aus dem neu zu errichtenden Grundwasser-Messnetz und zum Sickerwasser öffentlich verfügbar sein werden und wo? Herr Fastring antwortete, dass dies im Deponiebeirat so besprochen worden sei. Die Daten würden öffentlich gemacht - auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf und des Kreises Wesel. Frage 15 Ein Bürger aus Schermbeck erkundigte sich, ob im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durch die ahu AG berücksichtigt worden sei, dass hier in der Umgebung artesische Brunnen existierten? Herr Lieser führte aus, dass seines Wissens in der engeren Umgebung des gesamten Gebietes keine solche Quellen existierten. Frage 16 Eine Bürgerin aus Schermbeck berichtete, dass sie auf 3Sat eine Reportage gesehen habe, die das Thema Entsorgung von Giftmüll zum Inhalt hatte. In diesem Bericht seien u.a. Deutschland und die Schweiz verglichen worden und in der Schweiz erhielten die Bürger der Gemeinden, die von einer solchen Lagerstätte 8

betroffen seien, finanzielle Entschädigungen. In Deutschland sei das so nicht üblich. Sie äußerte die Auffassung, dass hier in Schermbeck auch Grundstücksentwertungen im Raum stehen würden und stellte deshalb die Frage, ob es Pläne für ähnliche Entschädigungen gebe? Herr Czichy sagte zu, dass man sich diesen Beitrag ansehen werde. Dennoch stellte er klar, dass er zum heutigen Zeitpunkt keine Grundlage für die Zahlungen von Entschädigungsleistungen erkennen könne. Man werde dieses Thema aber nochmal prüfen und auf diese Frage zurückkommen. Ergänzung zum Protokoll: Der hier zitierte Bericht handelte ausschließlich von Atommüll und hierbei u.a. von der Suche nach einem Endlager. Hier zeigte sich, dass in Schweden eine Art Wettbewerb mehrerer Kommunen stattfand. An dessen Ende hat die Kommune, die den vorläufigen Zuschlag erhalten hat, mit dem privaten Betreiber eine Entschädigung verhandelt. Dieser Sachverhalt ist insgesamt nicht mit dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbar. Die Bürgerin aus Schermbeck ergänzte sodann, dass die Wissenschaftler im Beitrag eins klargemacht hätten und zwar, dass Giftmüll ganz tief unter die Erde oder verbrannt werden müsse. Herr Czichy pflichtete bei, dass hier ein Punkt angesprochen worden sei, der auch Gegenstand seines einleitenden Vortrages gewesen sei. Es gebe eine Abstufung von Gefährlichkeiten bei Abfällen und deswegen kämen die mit der höchsten Gefährlichkeit in die Untertagedeponien. Es sei aber natürlich nicht so, dass unbegrenzt Raum in diesen Deponien zur Verfügung stehe. Die in Rede stehenden Pellets hätten ordnungsgemäß in die Verbrennung verbracht werden müssen. Das sei hier nicht erfolgt und diese Situation hätte man bewerten müssen. Die zuständigen Behörden seien dann zu dem Schluss gekommen, dass mit der Einkapselung, mit der Sickerwasserfassung, mit der Überwachung des Grundwassers und bei den vorliegenden Verhältnissen des Untergrundes die Stoffe dort sicher lägen und es gefährlicher wäre, die Stoffe auszubauen, woanders hinzutransportieren und dann dort zu versuchen, sie zu entsorgen. Frage 17 Ein Bürger aus Schermbeck führte aus, dass es neue Planungen gebe, die in dem Bereich zwischen den Deponien und der Pfannhüttenstraße ein Naturschutzgebiet ausweisen würde. Er warf vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob der Kreis bei diesen Planungen beteiligt gewesen sei oder ob er sein Einverständnis zu diesen Planungen erteilt habe. Herr Czichy erläuterte, dass der Kreis Wesel diesen Entwurf des Regionalplanes aktuell prüfe und man an vielen Stellen mit diesem überhaupt nicht einverstanden sei. Es gebe deutliche Abweichungen zwischen dem Regionalplanentwurf und den 9

flächendeckenden Landschaftsplänen des Kreises. Diese Landschaftspläne seien in einem langen Prozess mit allen Beteiligten entstanden. Man sehe daher nicht ein, warum die Vorgaben des vorliegenden Entwurfes des Regionalplanes den Kreis Wesel dazu zwingen sollten, die eigenen Landschaftspläne alle anzupassen. Man sei mitnichten damit einverstanden, dass die Naturschutzgebiete, die man bisher ausgewiesen habe, in irgendeiner Form anders gestaltet würden. Herr Czichy schloss mit den Worten: Ich will unsere Landschaftspläne nicht ändern! Frage 18 Ein Bürger aus Schermbeck fasste zusammen, dass es insgesamt drei Gutachten gebe. Im Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben habe, werde ausgeführt, dass die theoretischen Abhandlungen zur Sickerwasserprognose innerhalb des Gutachtens der ahu AG nicht ausreichten. Das Gesamtgeschehen in der Verfüllung sei durch die bisher erfolgten Bohrungen und Untersuchungen nicht umfassend abgedeckt worden. Hierbei handle es sich nur um punktuelle Erkenntnisse, zu denen bei weiterer Betrachtung der Verfüllung weitere Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Herr Czichy führte zu diesem Einwand aus, dass zum einen das zitierte Gutachten Gegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen sei und insofern für den Kreis Wesel als für die Gefahrenabwehr zuständige Ordnungsbehörde nicht maßgeblich sei. Dieses Gutachten habe einen komplett anderen Fokus. Zum anderen wies Herr Czichy darauf hin, dass dieses Gutachten der staatsanwaltlichen Ermittlungen durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mit der Fragestellung vorgelegt worden sei, ob man aus diesem Gutachten heraus irgendwelche Veränderungen oder weitere Maßnahmen veranlassen müsse, als die sich aus dem Gutachten der ahu AG ergeben. Diese Frage habe das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eindeutig verneint. Insofern habe das zitierte Gutachten keine weitere Relevanz für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Gefahrenabwehr. Im Übrigen stellte Herr Czichy klar, dass auch in dem zitierten Gutachten festgestellt worden sei, dass von den abgelagerten Stoffen kein Schaden ausgegangen sei. Frage 19 Eine Bürgerin aus Wulfen führte aus, dass ihr drei Genehmigungen der Abgrabungen der Firma Nottenkämper vorlägen (aus 1997, März 1999 und Dezember 1999). 10

Im Dezember 1999 habe die Bezirksregierung Düsseldorf die Genehmigung aus dem März 1999 korrigiert, weil hier gefährliche Abfälle und Schlämme zur Verfüllung der Tongrube genehmigt worden wären, was nicht hätte passieren dürfen. Daher äußerte sie die Frage: Wie konnte der Kreis Wesel die Genehmigung vom März 1999 so aussprechen? Abschließend äußerte sie noch eine Empfehlung zum aktuellen Entwurf des Regionalplanes und stellte fest, dass nördlich der Verfüllung Mühlenberg eine neue Deponie genehmigt werden solle und empfahl, die Auskofferung des Mühlenbergs zu diesem neuen Standort zu verbringen. Herr Czichy stellte mit Blick auf die Austonungsfläche fest, dass heute noch nicht feststehe, ob hieraus auch eine Deponie werde, gleichwohl sei die Wahrscheinlichkeit hierfür nicht gering. Mit der Verbringung von der einen Tongrube in eine 50 m entfernte sei bei gleichen Bodenverhältnissen nichts gewonnen. Herr Fastring führte weiter aus, dass die genannten Daten richtig wären. Die vom Kreis Wesel im März 1999 erteilte Genehmigung habe der Kreis Wesel aus den zuvor genannten Gründen (gefährliche Abfälle) dann auch wieder zurückgenommen. Anschließend sei ein zusammenfassender Abgrabungsplan mit der Genehmigung vom Dezember 1999 planfestgestellt worden. Ende der Fragerunde gez. Plien 11

Abschlussstatement für Landrat Dr. Ansgar Müller zur Veranstaltung des Kreises Wesel zur illegalen Entsorgung von Ölpellets in der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg am Mittwoch, dem 19. September 2018, 19 Uhr, im Café Restaurant Holtkamp, Kirchstraße 37, 46514 Schermbeck Es gilt das gesprochene Wort! Liebe Teilnehmenden, ich darf mich sowohl bei unseren Referenten als auch bei Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit und die rege Beteiligung bedanken! Ich hoffe, wir konnten Ihre Fragen angemessen beantworten und viele Bedenken weitgehend ausräumen. Wir haben Ihnen durch fachlich kompetente Experten aufgezeigt, wie wir mit dem Vorfall in der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg umgegangen sind und weiter umgehen werden. Wir haben Ihnen auch aufgezeigt, dass der Kreis Wesel sofort nach Bekanntwerden des Falls reagiert und sein Qualitätsmanagement angepasst hat. Seit 31. Dezember 2016 findet keine Abfallanlieferung zur Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg mehr statt. Ich ziehe aus der illegalen Entsorgung in der Abgrabung mit Wiederverfüllung Mühlenberg zudem die Konsequenz, dass es einer politischen Initiative zur Optimierung der Vorschriften bedarf. In meiner Funktion als Vizepräsident des 1

Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Landkreistages werde ich mich dafür einsetzen, dass es zu einer Gesetzesänderung kommt. Die Abgrenzung zwischen Abfall und Produkten muss anhand der gesetzlichen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes klarer werden. Das Abfallregime muss verhindern, dass gefährliche Stoffe leicht umdeklariert und so der Aufsicht der Behörden entzogen werden können. Auch müssen wir die Erzeuger noch stärker in die Verantwortung nehmen. Dazu müssen Nachweisverfahren für bestimmte Materialien ausgeweitet werden, wie es mittlerweile für Kronocarb schon geschehen ist. Dadurch werden wir es Kriminellen zukünftig noch schwerer machen, Umweltverbrechen zu begehen. Der Kreis als Untere Abfallwirtschaftsbehörde wird alles daran setzen, dass sich die rechtlichen Voraussetzungen noch stärker auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt fokussieren. Ich möchte deshalb drei Dinge an das Ende stellen: 1. Der Kreis Wesel nimmt Ihre Sorgen ernst. 2. Der Kreis Wesel tut alles Notwendige, um Gefahren für Umwelt und Gesundheit abzuwehren. 3. Der Kreis Wesel wird sich in diesem Prozess weiterhin für einen fairen und transparenten Ablauf einsetzen. Er ist dabei auch auf Ihr Vertrauen und Ihre Geduld angewiesen. Ich danke Ihnen allen und wünsche nun einen guten Nachhauseweg! 2