Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (Sitzung vom 02.; 16. und 30. September 2014) Voranschlag 2015 Die Laufende Rechnung des Voranschlages 2015 rechnet bei einem Aufwand von CHF 23 818 200 und einem Ertrag von CHF 23 844 250 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 26 050. Die Nettoabschreibungen betragen CHF 1 479 200. Die Investitionsrechnung zeigt bei Ausgaben von CHF 5 015 200 und Einnahmen von CHF 955 000 Nettoinvestitionen von CHF 4 060 200. Der Voranschlag rechnet mit einem 100-prozentigen Steuerertrag von CHF 9 300 000 und einem Steuerfuss von 47 % (unverändert gegenüber Vorjahr) für die Politische Gemeinde. Die Primarschulgemeinde sieht einen unveränderten Steuerfuss von 46 % und die Sekundarschulgemeinde Obfelden-Ottenbach einen Steuerfuss von 26 % (+ 1 % gegenüber Vorjahr) vor. Der Gesamtsteuerfuss erhöht sich gegenüber dem Jahr 2014 von 118 % auf 119 % (+ 1 %). Der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2014 wird beantragt, den Voranschlag 2015 zu genehmigen und den Steuerfuss auf 47 % festzusetzen. Grundgebühren für das Jahr 2015 und Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 Die Grundgebühren konnten beim Wasser und Abwasser unverändert belassen und beim Kabelnetz und der Abfallbeseitigung gesenkt werden. Die Grundgebühren wurden für das Jahr 2015 wie folgt festgesetzt (in Klammern die Ansätze des Jahres 2014): Wasser: Pro Wohnung CHF 160.00 (CHF 160.00), Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe CHF 224.00 (CHF 224.00) resp. individuelle Ansätze, Verbrauchsgebühr: Pro m3 CHF 1.66 (CHF 1.66); Abwasser: Pro Wohnung CHF 51.00 (CHF 51.00), Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe CHF 51.00 (CHF 51.00), versiegelte Flächen CHF 0.33 (CHF 0.33), Klärgebühr: Pro m3 Wasserverbrauch CHF 0.65 (CHF 0.65); Abfallbeseitigung, pro Wohnung CHF 161.00 (Fr. 179.00), Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbe CHF 161.00 (CHF 179.00) resp.
individuelle Ansätze; Kabelnetzgebühr CHF 150.00 (CHF 162.00). Die Mehrwertsteuer ist in diesen Ansätzen nicht inbegriffen. Sie wird zusätzlich mit 2,5 % für die Wassergebühren und mit 8 % für Abwasser-, Abfall- und Kabelnetzgebühren in Rechnung gestellt. Einbürgerungen Unter dem Vorbehalt der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes wurde das Bürgerrecht der Gemeinde Obfelden erteilt an: Halimi, Isuf, geb. 1987 und seinen Sohn Halimi, Besart, geb. 2013 beide von Republik Serbien, Niedermattstrasse 4; Selami, Visar, geb. 1996 und Selami, Arlinda, geb. 1999, beide von Mazedonien, Schwerzimattstrasse 6; Aljili, Ljulijjeta, geb. 1992, von Mazedonien, Stegstrasse 2; Halimi, Durim, geb. 1995, Halimi, Arta, geb. 1997 und Halimi, Alma, geb. 2001, alle von Serbien und Montenegro, Tellenstrasse 3; Bajrami, Artane, geb. 1974, von Republik Serbien, Tellenstrasse 1; Valerio, Marcia Augusta, geb. 1974, von Brasilien, Schmittenstrasse 13. Liegenschaften Die Fenster in der Liegenschaft Dorfstrasse 61 sind allgemein in einem schlechten Zustand und genügen dem heutigen Stand bezüglich den energetischen Vorgaben nicht mehr. Für den Ersatz der Fenster wurde ein Kredit von CHF 30 000.00 bewilligt und die Arbeiten an die Schreinerei Frick, Obfelden, vergeben. Die hausinternen Wasserleitungen in der Mehrzweckhalle Zendenfrei wurden seinerzeit aus verzinkten Stahlrohren erstellt. Zusammen mit der grossen Dimensionierung und dem geringen Wasserverbrau hatte dies zur Folge, dass sich in den Leitungen Rost ansetzte. Für die Sanierung der Wasserleitungen mittels dem Elektrolyt-Verfahren der Firma Lüber System GmbH, Will, wurde ein Kredit von CHF 13 5000.00 bewilligt.
Kanalisationen Der ehemalige Dorfbach im Bereiche der Sennhüttenstrasse wurde aus dem öffentlichen Gewässer entlassen. Die Leitung ist an vielen Orten eingestürzt und muss neu erstellt werden. In der Vergangenheit kam es deshalb an der Sennhüttenstrasse immer wieder zu Überschwemmungen und gefüllten Kellern. Zudem kann die neue Wohnüberbauung an der Sennhüttenstrasse / Hölibachstrasse nicht an die defekte Leitung angeschlossen werden. Obwohl es sich beim Dorfbach nicht mehr um ein öffentliches Gewässer handelt, hat dieser aber immer noch die Funktion eines Gewässers, welches vor allem im Hochwasserfall als Oberflächenentwässerung des Waldgebietes Bickwiler-Hoger dient. Als Berechnungsgrundlage für den Ersatz dieser Leitung ist deshalb ein 100-jähriges Regenereignis anzunehmen. Da die Hochwassersicherheit aufgrund der defekten Leitung nicht mehr gewährleistet werden kann, muss die Meteorwasserleitung rasch möglichst unter Beachtung der Berechnungsgrundlagen ersetzt werden. Für die neue Meteorwasserleitung (ehemaliger Dorfbach) Sennhüttenstrasse bis Ottenbacherstrasse wurde ein Kredit von CHF 642 000.00 bewilligt und die Tiefbauarbeiten an die ARGE Höhener/Häberling, Obfelden (Los 1) und an die Vonplon AG, Affoltern a/a (Los 2) vergeben. Für die Ingenieurarbeiten neue Meteorwasserleitung Rain- und Sennhüttenstrasse sowie die gleichzeitigen Sanierung der Rain- und Sennhüttenstrasse inkl. Strassenentwässerung und dem Teilersatz Wasserleitung wurde ein Kredit von CHF 100 000.00 bewilligt und die Arbeiten an das Ingenieurbüro ewp AG, Affoltern a/a, vergeben. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des GEP bewilligte der Gemeinderat im Februar 2014 einen Kredit von CHF 80 000.00 für die Aufnahme und Ortung von Leitungen und Schächten. Bereits bei der Genehmigung des Kredites wurde darauf hingewiesen, dass der für die Ortung benötigte Kredit nicht genau abgeschätzt werden kann. Im Zuge der Aufnahmen wurden immer wieder Leitungen und Schächte gefunden, welche nicht eingezeichnet waren. Da mit weiteren solchen unbekannten Anlagen gerechnet werden muss, wurde für die Aufnahme und Ortung der Schlammsammler und der fehlenden Meteorwasserleitungen ein zusätzlicher Kredit von CHF 50 000.00 bewilligt.
Gemeindestrassen Mit der Sanierung der Meteorwasserleitung Dorfbach muss auch die Sennhüttenstrasse in diesem Bereich saniert werden. Für die Strassensanierung Sennhüttenstrasse 7 bis Bauperimeter Muristrasse wurde ein Kredit von CHF 133 000.00 bewilligt und die Arbeiten an die Firma Vonplon AG, Affoltern a/a, vergeben. Für den Ersatz der Beleuchtung am Chileweg mittels Kandelaber wurde ein Kredit von CHF 30 000.00 bewilligt und die Arbeiten an die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vergeben. Wasserversorgung Mit dem Notwasserkonzept für das Trinkwasser wurde auch ein Konzept für die Fassungsanlagen und die Laufbrunnen erstellt. In diesem Konzept ist vor dem Gemeindehaus ein Brunnen vorgesehen. Mit der Erstellung des Brunnens soll auch eine Sitzgelegenheit erstellt werden. Für diese Arbeiten wurde ein Kredit von CHF 21 000.00 bewilligt. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Meteorwasserleitung Dorfbach soll sinnvollerweise auch die Wasserleitung in diesem Bereich saniert werden. Für die Sanierung der Wasserleitung (Sennhüttenstrasse 7 bis Bauperimeter Muristrasse) wurde ein Kredit von CHF 63 000.00 bewilligt und die Arbeiten an die Firma Vonplon AG, Affoltern a/a, vergeben. Die Gemeinde Obfelden besitzt eine grosse Anzahl Quellen und Laufbrunnen. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Trinkwasserqualität, einen optimalen Betrieb sowie eine sinnvolle Werterhaltung hat die HOLINGER AG im Mai 2010 ein Nutzungskonzept der Fassungsanlagen und Laufbrunnen der Gemeinde erarbeitet. Der Gemeinderat hat am 2. Oktober 2012 die Umsetzung der Massnahmen gemäss Nutzungskonzept genehmigt. Im Bericht vom Mai 2010 wird vorgeschlagen, neben der Schürweidstrasse auf der Parzelle 3184 einen Schacht mit UV-Anlage und automatischem Verwurf zu erstellen. Für die UV-Anlage Bickwil wurde ein Kredit von CHF 69 000.00 (exkl. MWST) genehmigt.
Autobahnzubringer Obfelden-Ottenbach: Fragerunden für Direktbetroffene In Ergänzung zur öffentlichen Veranstaltung Projektauflage Autobahnzubringer Obfelden-Ottenbach vom 21. Oktober 2014 findet am Donnerstag, 30. Oktober 2014, 19.00 21-00 Uhr, im Saal des Mehrzweckgebäudes Brunnmatt, eine Fragerunde für Direktbetroffene aus Obfelden statt. Kabelnetz Für eine neue Leerrohranlage für das Kabelnetz wurde im Zusammenhang mit der Sanierung der Meteorwasserleitung Dorfbach ein Kredit von CHF 12 500.00 bewilligt. Baupolizei Baurechtliche Bewilligungen wurden erteilt an: Sennereigenossenschaft Dachlissen, Mettmenstetten, für den Abbruch des Holzschopfs Vers.-Nr. 39 und den Ersatzbau Doppelgarage an der Mettmenstetterstrasse; Baukonsortium Obfelden 2, c/o R. Fuchs AG, Volketswil, Baustellenzufahrt und Baustelleninstallation für den Abbruch der Gebäude Vers.-Nr. 451 und 452 sowie der Garage und den Neubau von 7 Mehrfamilienhäusern mit Unterniveaugarage an der Hölibachstrasse / Sennhüttenstrasse; Herr und Frau Hans-Peter und Silvia Trinkler, Obfelden, für den Einbau einer Dachgaube am Wohnhaus Vers.-Nr. 322 an der Gessnerstrasse; Müller Immobilien GmbH, Obfelden, 3 Doppeleinfamilienhäuser und 1 Einfamilienhaus mit Unterniveaugarage an der Rindelstrasse, Projektänderung; Sicherheits-Zweckverband Albis, Affoltern a/a, Umbau bestehende Zivilschutz- Antennenanlage auf dem Mehrzweckgebäude Brunnmatt an der Bächlerstrasse Gemeindeverwaltung Obfelden Die Gemeindeschreiberin: E. Meier