Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Rechtsanwalt Niki Till Lüders



Ähnliche Dokumente
Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

Alarm für Thomas Britzger

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Ein Merkblatt Ihrer IHK Kosten und Gebühren im Handelsregisterverfahren bei Kapitalgesellschaften

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

Fragebogen Hofübergabe

Verhandelt. zu Göttingen am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Lösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB

Grundlagenkurs Notarpraxis

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Stellungnahme der Bundesärztekammer


Novellierung des Steuerberatervergütungsrechts. Neuerungen der Steuerberatervergütungsverordnung im Überblick

Menschen und Natur verbinden

Auftrag zum Fondswechsel

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, )

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Prüfungsausschuss. Fachkraft im Fahrbetrieb. Konstellation & Struktur Prüfungsausschuss. Harald Enderlein

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Newsletter Gesellschaftsrecht/M&A Nr. 15 Juni 2013

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

QM: Prüfen -1- KN

Informationen für Enteignungsbetroffene

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Fall 3. Ausgangsfall:

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

(Wohnungs-Erbbau-) Grundbuch Blatt Gemarkung Flur Flurstück/Parzelle Größe in m 2. Straße, Hausnummer. Miteigentumsanteil von

Fragen Übung 14,

I. Die GrESt und die Steuerreform 2015/2016

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Gerichtsverfahren neu -> alt

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca m²

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Fragebogen Getrenntlebensvereinbarung

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

Professor Dr. Peter Krebs

Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag

Neuerungen 37b EStG BMF

Deutschland-Check Nr. 35

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen

Transkript:

Vortrag Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Rechtsanwalt Niki Till Lüders Büro Peine: Büro Braunschweig: Sedanstraße 16 Helene-Künne-Allee 5 31224 Peine 38122 Braunschweig Tel.: 05171-7631-0 Tel.: 0531-8789900 E-Mail: info@rae-peine.de

Das GNotKG wurde am 16.05.13 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist zum 01.08.13 in Kraft getreten.

Die Notargebühren wurden letztmals am 01.01.1987 angehoben. Das Erhöhungsvolumen macht zwischen 11 bis 20% aus.

Formale Neuerungen des GNotKG sind die Einführung eines Kostenverzeichnisses Der Generalverweis auf die Gerichtskosten in 141 KostO wurde durch eine selbständige Notarkostenregelung ersetzt. Grundstruktur: Die Notargebühren wurden in folgende Grundstrukturen eingeteilt: 1. Beurkundungsverfahren 2. Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten 3. sonstigen notariellen Verfahren 4. Entwurf und Beratung 5. sonstigen Geschäften 6. Zusatzgebühren

Systematisch ist also zwischen den a) notariellen Verfahren (Beurkundungsverfahren und sonstige Verfahren) und den b) notariellen Geschäften (Entwurf, Beratung und sonstige Geschäfte) zu unterscheiden.

Auch nach dem GNotKG bleibt es bei dem Primat der Wertgebühr. Diese Wertgebühr steht mit dem Anspruch auf Urkundsgewähr nach 15 Abs. 1 BNotO und der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips beim Zugang zur vorsorgenden Rechtspflege in unmittelbarem Zusammenhang.

Gegenüberstellung beispielhaft KostO und GNotKG

Wert 300.000,00 KostO GNotKG 10/10 Gebühr: 507,00 1,0 Gebühr: 635,00 20/10 Gebühr: 1.014,00 2,0 Gebühr: 1.270,00 Wert 600.000,00 KostO GNotKG 10/10 Gebühr: 957,00 1,0 Gebühr: 1.095,00 20/10 Gebühr: 1.914,00 2,0 Gebühr: 2.190,00

Beispielsfall Landwirt L (64 Jahre) übergibt seinen in Eigenbewirtschaftung stehenden landwirtschaftlichen Betrieb an seinen Sohn M, der diesen unmittelbar fortführt.* Einheitswert: 20.000,00 Verkehrswert: 600.000,00 Als Gegenleistungen wird im Übergabevertrag folgendes vereinbart: *vgl. Diehn/Sikora/Tiedtke, Das neue Notarkostenrecht, Rn 236

1. Übernahme Darlehensverbindlichkeiten bei der VR-Bank in Höhe von 50.000,00 sowie die zur Sicherung im Grundbuch eingetragene Grundschuld über 100.000,00. Zudem gibt M in der Urkunde ein abstraktes Schuldanerkenntnis nebst Unterwerfungserklärung ab.

2. Einräumung eines Altenteilsrechts zugunsten des L (und seiner Ehefrau als Gesamtberechtigte gemäß 428 BGB). Das Altenteilsrecht besteht aus: a. Wohnungsrecht (375,00 ) mit Nebenkosten (75,00) Wert monatlich 450,00 a. Hege- und Pflegeverpflichtung Wertersatz monatlich 235,00 a. Baraltenteil monatlich 250,00 ; hierzu wird eine Wertsicherungsklausel vereinbart

3. M findet seine Schwester mit 75.000,00 ab. 4. M erklärt sich nach seinen Eltern für endgültig abgefunden und verzichtet auf den Pflichtteil gegenüber den Eltern (Wert: 150.000,00 ) 5. Übernahme der Begräbniskosten und Grabpflege

Die Beteiligten beauftragen den Notar unter Entwurfsfertigung die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz bzw. Landwirtschaftsgericht sowie die Zustimmung der VR-Bank zur Schuldübernahme einzuholen.

Vorüberlegungen

1. Kostenprivilegeierung eines landwirtschaftlichen Betriebs, 48 Abs.1 GNotKG

Wie bisher ( 19 Abs.4 KostO), gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die als Einheit mit der Hofstätte übertragen werden, nach 48 Abs. 1 GNotKG die Besonderheit, dass nicht der Verkehrswert sondern nur der vierfache Einheitswert zugrunde gelegt wird, wenn

gemäß des 48 Abs.1 GNotKG mit der Zuwendung die (Nr.1) unmittelbare Fortführung des Betriebs durch den Erwerber sichergestellt ist und (Nr.2) der zu übergebende landwirtschaftliche Betrieb unmittelbar nach Vollzug der Übergabe einen nicht unwesentlichen Teil der künftigen Existenzgrundlage des Übernehmers bildet. Beide Merkmale, die 48 Abs.1 S.1 Nr.1 und Nr.2 müssen kumulativ vorliegen, damit das Kostenprivileg überhaupt greift.

2. Gegenüberstellung Einheitswert x 4 und den Erwerberleistungen nach 97 Abs. 3: Einheitswert: 20.000,00 x 4 = 80.000,00

Erwerberleistungen: - Übernahme der Verbindlichkeiten, 97 Abs. 1: 50.000,00 - Altenteil 112.200,00 -- Wohnungsrecht: 450,00 x 12 x 10 gemäß 52 Abs. 4 54.000,00 (Differenzierung nach Alter des jüngsten Berechtigten) Der Multiplikator 12 stellt den Jahreswert dar Der Multiplikator 10 ist grds. abhängig vom Lebensalter des Übergebers Bis zu 30 Jahren: 20 Über 30 bis zu 50 Jahren: 15 Über 50 bis zu 70 Jahren: 10 Über 70: 5 -- Hege und Pflege: 235,00 x 12 x 10 gemäß 52 Abs. 4 28.200,00 -- Baraltenteil: 250,00 x 12 x 10 gemäß 52 Abs. 4 30.000,00 112.200,00 -- Wertsicherungsklausel in Höhe von 10 % - 20 % ----------- -- Übernahme Begräbnis und Grabpflege, 36 Abs. 3 5.000,00 -- Abfindungszahlung Schwester, 97 Abs. 1 75.000,00 -- Pflichtteilsverzicht M, 102 Abs. 1,4 150.000,00 392.200,00

Lösung Nr. 21100 Beurkundungsgebühr (2,0) 392.200,00 1.570,00 Nr. 21200 Beurkundungsgebühr (1,0) 100.000,00 273,00 [ 94: Beurkundungsgebühr (2,0) 492.200.00 = 1.870,00 ] } 1.843,00 Nr. 22110 Vollzugsgebühr (0,5) 492.200,00 467,50 -------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2.310,50

Abwandlung Ist der Betrieb verpachtet, kommt das Privileg des 48 Abs. 1 nicht zur Anwendung. Es sind somit gemäß 9 Abs. 3 der Verkehrswert des Grundbesitzes mit 600.000,00 mit dem Wert der Gegenleistungen des Erwerbers (gemäß Ausgangsfall 392.200,00 ) zu vergleichen. Der Höhere Wert ist maßgebend. Es ergeben sich folgende Gebühren in der Abwandlung: Nr. 21100 Beurkundungsgebühr (2,0) 600.000,00 2.190,00 Nr. 21200 Beurkundungsgebühr (1,0) 100.000,00 273,00 (Schuldanerkenntnis, ZV-Unterwerfung) (Übernahme der Grundschuld) [ 94: Beurkundungsgebühr (2,0) 700.000.00 = 2.510,00 ] } 2.463,00 Nr. 22110 Vollzugsgebühr (0,5) 700.000,00 627,50 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 3.090,50

Wesentliche Änderung bei Ehe- und Erbverträgen:

Bei der gemeinsamen Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen in einer Urkunde liegen zukünftig verschiedene Gegenstände vor. Die bisher in 36 Abs. 3 KostO enthaltene Ausweitung des 44 Abs. 1 KostO, wonach nur ein Vertrag zu bewerten war, wurde durch das neue Recht aufgehoben. Im 111 Nr. 2 ist nunmehr geregelt, dass ein Ehevertrag stets als besonderer Beurkundungsgegenstand gilt. Die Werte für den Ehevertrag und den Erbvertrag sind daher entsprechend der aktuellen Rechtslage getrennt zu ermitteln. Es wird sodann ein Gesamtwert gebildet. Die Gebühr beträgt wie bisher 20/10, jetzt 2,0 nach Nr. 21100 KV.

Das alte Recht beinhaltete einen relativ großen Umfang der kostenfreien Rechtsberatung. Liegt zukünftig eine Beratung zu einem konkreten Sachverhalt vor, so ist diese kostenpflichtig. Eine besondere Hinweispflicht des Notars für das Entstehen der Beratungsgebühren besteht nicht. Die Mindestgebühr beträgt 0,3 und der Höchstsatz liegt bei 1,0. Schwierig sind Abgrenzungsfragen zum Beurkundungsgegenstand.