Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein. IMPRESSUM. Impressum: Philip Rosenthal (23.10.1916 27.09.



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Transkript:

AUSGABE 2015/2016

OPOLJA - FOTOLIA.COM IMPRESSUM Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein. Philip Rosenthal (23.10.1916 27.09.2001), Unternehmer Impressum: Der Business Guide erscheint jährlich und wird an alle Unternehmensgründer und Selbstständige kostenlos abgegeben. Der Ratgeber Business Guide bietet Informationen für Unternehmensgründer, Wirtschaftstreibende und Selbstständige. Herausgeber: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Verleger: MediaGUIDE GmbH Idee & Urheberrecht: Mag. Nikolaus Angermayr Verlagsbüro Wien: Pillergasse 13, 1150 Wien Verlagssitz und Verlagspostamt: 1150 Wien Projektleiter: Christoph R. Kny Chefredaktion: Mag. Nikolaus Angermayr Redaktion: Mag. Sylvia Vana, Dr. Stefan Buchinger, Andrea Buchegger, Clemens Buchegger, Christoph R. Kny Druck: Kny & Partner, Johann Strauß-Gasse 41-47/Haus 4, 2340 Mödling, Tel. 0676/310 67 14, office@knyundpartner.com Grafik: www.ninabiberle.com Lektorat: Herzlichen Dank für das Fachlektorat an: Mag. Sylvia Vana vom Gründer service des Wirtschaftsministeriums und Roman Vonderhaid (WKÖ) Coverfoto: Jeanette Dietl - Fotolia.com Fotocredits und Abbildungen: Wirt schafts kammer, Junge Wirtschaft, www.fotolia. com, www.istockphoto.com, Archiv Hinweis: Die vorliegende Broschüre wurde von Experten und Fachleuten begutachtet und für gut befunden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder die Autoren oder die Experten noch der Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Ratgeber gegebenen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Ver öffent lichung oder teilweise Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Wir bitten um Verständnis, dass aus Rücksichtnahme auf die Lesbarkeit des Produkts auf durchgehendes Gendering im Inhalt verzichtet wurde. Anzeigenannahme: Falls Sie mehr über die Kooperationsmöglichkeiten im Business Guide wissen möchten, fordern Sie bitte nähere Informationen an: MediaGUIDE Verlag, Pillergasse 13, 1150 Wien, Herr Mag. Angermayr, Tel. 0664/100 39 06, Fax 01/897 48 60-22, angermayr@myguides.at Herzlichen Dank an unsere Partner und an alle, die zur Vollständigkeit und zum Gelingen durch Ihre Mitarbeit beigetragen haben. Der nächste Business Guide erscheint im April 2016.

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Neue Unternehmen beleben Österreichs Wirtschaft FOTO: HANS RINGHOFER DR. REINHOLD MITTERLEHNER Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Neue Unternehmen beleben Österreichs Wirtschaft Österreich hat eine lebendige und innovative Start-Up-Szene, die weiter unterstützt werden muss. Das bestätigt auch die weltweite Vergleichsstudie des Global Entrepreneurship Monitor (GEM) zum Jahr 2014, wonach Österreich ein anhaltend hohes Niveau an Gründungsaktivität zeigt. Exakt 28.490 Personen wagten im Jahr 2014 den Schritt in die Selbstständigkeit und haben ihr eigenes Unternehmen gegründet. Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Firmengründungen gestiegen. Das ist ein positives Signal für den Standort Österreich, aber auch ein klarer Auftrag, den Unternehmergeist im Land weiter zu fördern. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten muss die Finanzierung junger Unternehmen sichergestellt werden. In diesem Sinne läuft bei der Förderbank aws eine Start-Up-Offensive mit höheren Zuschüssen und günstigen Garantien. Zudem forcieren wir die Gründungsaktivität an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärker als bisher. Gute Rahmenbedingungen für akademische Spin-Offs sind ein zunehmend wichtiger Faktor für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich. Daher etablieren wir neue Wissenstransferzentren an den Universitäten. Steuerreform-Paket unterstützt und fördert Gründer Die Steuerreform bringt ab 2016 sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der Lohnsteuer eine spürbare Entlastung. Auch 900.000 Selbständige werden von den neuen Tarifstufen profitieren. Mit der Reform stärken wir auch die Konjunktur und den Konsum. Dazu kommt, dass wir standortschädliche Vermögenssteuern verhindert und für die Wirtschaft ein neues Konjunkturpaket beschlossen haben. Das wird Österreich nach vorne bringen. Zusätzlich zu nachfragestärkenden Maßnahmen haben wir vereinbart, die Forschungsprämie auf zwölf Prozent zu erhöhen sowie das Crowdfunding deutlich zu erleichtern. Ergänzend zur Kreditfinanzierung wollen wir damit insbesondere die Verfügbarkeit von Risikokapital ausbauen. Unternehmen entlasten, Wirtschaften erleichtern Entscheidend ist auch, dass die Betriebe wieder einfacher wirtschaften können und mehr Zeit und Freiheit für ihr eigentliches Geschäft haben. In diesem Sinne sieht die neue Genehmigungsfreistellungs-Verordnung vor, dass für viele kleinere Betriebe die Anlagengenehmigungen entfallen. Die Verordnung soll auch die bisher länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden beenden, mehr Rechtssicherheit schaffen und die Verwaltungsabläufe beschleunigen. Zusätzlich haben wir das neue Gewerbe- 2 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG KENTOH - FOTOLIA.COM informationssystem Austria (GISA) auf den Weg gebracht, das Unternehmern viel Zeit und Geld spart, weil etwa Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen deutlich erleichtert werden. Darüber hinaus wurden vier bisher verpflichtende betriebliche Beauftragte abgeschafft und die Arbeitszeitaufzeichnungen entbürokratisiert. Zudem haben wir öffentliche Vergaben erleichtert und statistische Meldepflichten für Exporteure reduziert. Leichter gründen, besser abgesichert Das Umfeld für Gründungswillige hat sich in den vergangenen Jahren laufend verbessert, da mehrere rechtliche und administrative Hürden abgebaut worden sind. So ist zum Beispiel die elektronische Gewerbeanmeldung an einem Tag möglich, wenn die eingereichten Unterlagen allen Anforderungen entsprechen. Konkrete Vorteile bringt auch die Erleichterung bei der GmbH-Gründung. Die Eintrittsbarrieren in die Selbstständigkeit wurden durch die Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro und der Mindest-KöSt auf 500 Euro pro Jahr reduziert. Dazu kommen günstigere Notariatskosten und die Abschaffung der Gründunganzeige in der Wiener Zeitung. Zudem hat die Bundesregierung das soziale Netz für Jungunternehmer enger geknüpft sowie an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst. Beispiele dafür sind die Möglichkeit einer zinsenfreien Versicherungsnachzahlung bis zum dritten Jahr nach Gründung eines Unternehmens, das Krankengeld für Selbstständige und das höhere Wochengeld für selbstständige Frauen, das auf täglich 50 Euro als Pauschalbetrag verdoppelt wurde. Damit Scheitern kein Ausschlussgrund mehr für eine Förderzusage ist, haben wir die Förderungsrichtlinien nach KMU-Förderungsgesetz und Garantiegesetz zugunsten einer zweiten Chance für gescheiterte Unternehmer/-innen geändert. Neu ist auch der Überbrückungsbeihilfefonds der Sozialversicherungsanstalt für die gewerbliche Wirtschaft (SVA) für EPU und KMU, der Kleinverdiener im Falle einer Notlage einen Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt. Mehr Transparenz und Orientierung bringt in diesem Zusammenhang unsere kostenlose Sozialversicherungs- und Steuerrechner-App für Smartphones. Damit erhalten Jungunternehmer schnell und unkompliziert einen Überblick über die im laufenden Jahr zu erwartenden Sozialversicherungs- und Einkommensteuervorschreibungen sowie die eventuell in Folgejahren zu erwartenden Nachzahlungen. Unser Ziel ist, dass sich die vielen innovativen Kleinunternehmer im Land weniger um ihre soziale Absicherung sorgen müssen und sich noch stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können. Mehr Information durch den Business Guide Mit unserer neuen Broschüre wollen wir die enormen Chancen der Selbstständigkeit aufzeigen und das öffentliche Bewusstsein dafür verstärken. Der Business Guide 2015/2016 bietet einen gut strukturierten Überblick über die dichte Beratungslandschaft und präsentiert die zahlreichen Gründerinitiativen in Österreich. Ein profundes Wissen über gesetzliche Regelungen, Beratungsangebote und Förderprogramme ist für jeden Unternehmensgründer von entscheidender Bedeutung. In diesem Sinne wünsche ich den Lesern des neuen Business Guide alles Gute sowie viel Erfolg und Freude mit der Selbstständigkeit. Dr. Reinhold Mitterlehner Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Business Guide 3

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Lieber Chef sein, als Chef haben FOTO: DORIS KUCERA DR. CHRISTOPH LEITL Präsident der Wirtschaftskammer Österreich Der Schritt in die Selbstständigkeit ist das Ziel für viele unternehmerisch denkende Menschen. Für viele ist die Idee zur Gründung eines eigenen Unternehmens schon ein lange gehegter Wunsch. Die Jungen wollen ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sie wollen etwas schaffen und sich nicht länger etwas anschaffen lassen. Lieber Chef sein, als Chef haben, ist die Devise! Jungunternehmer leisten Mut-Schub Das hohe Niveau an Gründungen wurde im Jahr 2014 mit 28.490 neuen Unternehmen weiter gehalten. Nach Sparten gegliedert wurden 41,1 % im Gewerbe und Handwerk gegründet, 25,9 % im Handel und 18,4 % in Information und Consulting. 9 % entfallen auf den Tourismus und 4,4 % auf den Transport und Verkehr. Die Gründer haben damit rund 60.000 Arbeitsplätze geschaffen und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Gesamtbeschäftigung. Auch die Lebensdauer unserer heimischen Unternehmensgründungen ist beeindruckend. Nach 3 Jahren bestehen noch 8 von 10 Unternehmen, nach 5 Jahren existieren noch 68 %. Höchster Frauenanteil aller Zeiten Der Anteil der weiblichen Gründer ist seit Jahren im Steigen. Die Unternehmerinnen sind eine treibende Kraft in der heimischen Wirtschaft. Besonders erfreulich ist es daher, dass wir mit 43,5 % den bis jetzt höchsten Frauenanteil aller Zeiten bei den Neugründungen erreichen konnten. Durch diese nachhaltige Entwicklung wird ein wertvolles Potential für unseren Wirtschaftsstandort freigesetzt. Breites Serviceangebot für Gründer Auch die Beratungsleistung des Gründerservice der Wirtschaftskammern weist einen erfreulich hohen Wert auf. Mit fast 46.000 Beratungen und über 198.000 Kontakten in den Beratungsstellen zu den Themen Gründen- Nachfolge-Franchise wurde auch hier im Jahr 2014 ein Spitzenwert erreicht. Die fundierte Planung des Gründungsprozesses und begleitende Beratung sind wesentliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unternehmensstart. Das Gründerservice steht allen Neugründern mit kostenlosen Beratungsgesprächen, Leitfäden und verschiedenen Online-Tools zur Seite. Um sich gut auf das Gespräch mit Banken und Förderstellen vor- 4 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG zubereiten, werden beispielsweise auf der Homepage www.gruenderservice.at die kostenlose Business-Plan-Software Plan4You Easy sowie ein Mindestumsatzrechner angeboten. Nationales und internationales Netzwerk Kooperation statt Konkurrenz ist das Motto der Jungunternehmer. Die Junge Wirtschaft (JW) veranstaltet österreichweit rund 600 Veranstaltungen pro Jahr. Das zentrale nationale Networking-Event ist die jährliche Bundestagung, Österreichs größter Wirtschaftskongress für junge Unternehmerinnen und junge Unternehmer. Die Junge Wirtschaft ermöglicht auch international, mit Unternehmern in Kontakt zu treten. Gemeinsam mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA und dem Austria Wirtschaftsservice organisiert sie Pitching Days für innovative Start-ups, darüber hinaus bietet die Junge Wirtschaft viele weitere Plattformen zum Netzwerken. Mehr Informationen dazu sind unter www.jungewirtschaft.at zu finden. Ich wünsche den Leserinnen und Lesern des Business Guide alles Gute, wirtschaftlichen Erfolg und viel Freude an der Selbstständigkeit. Cello Armstrong fotolia.com Business Guide 5

INHALT Impressum 1 BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft - Dr. Reinhold Mitterlehner 2 Präsident der Wirtschaftskammer Österreich - Dr. Christoph Leitl 4 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 8 Nachhaltige Unternehmensgründung erfordert Information und Kommunikation 16 Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung 18 Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? 20 Das richtige Gewerbe wählen - Die Gewerbeordnung weist den Weg 22 Der Start ins eigene Unternehmen - Berufsrechtliche Voraussetzungen 28 Gewusst wie der Weg zum Gewerbeschein 42 SONDERTEIL JUNGE WIRTSCHAFT Gründerservice Gründlich beraten erfolgreich starten 30 Junge Wirtschaft Heimat für Jungunternehmer 32 Franchising Gründen mit Netz 33 Gründungen vereinfachen, junges Wachstum fördern 34 Serviceangebot auf einen Blick 36 Service und Lobbying für Ein-Personen-Unternehmen - (EPU) Unternehmen wir es gemeinsam! 38 Erasmus für Jungunternehmer 41 FÖRDERUNGEN UND FINANZEN Die Finanzierung 44 Förderungen auf einen Blick 46 aws Von der Idee zum Markterfolg 50 Finanzierungsinitiativen des Wirtschaftsministeriums 54 Strategie zur Förderung kreativ - Wirtschaftsbasierter Innovationen 56 FRAUEN VORAN Die Wirtschaft ist weiblich 58 Starke Frauen in der Wirtschaft 60 6 Business Guide

INHALT BERATUNG & INFORMATION Richtige Planung und Informationsbeschaffung zum Unternehmensstart 61 Die richtige Rechtsform optimal wählen und gestalten 64 Übersicht Rechtsformen 66 SVA Die Gesundheitsversicherung 69 AMS-Gründerprogramm schuf im Vorjahr rund 5 200 Unternehmen 70 Arbeitslosenversicherung für Selbstständige 72 AUS- UND WEITERBILDUNG Berufliche Weiterbildung: Immer ein Gewinnbringender Faktor 74 Institut für Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung der Uni Linz 76 Institut für Entrepreneurship und Innovation (E&I) der WU Wien 77 Innovationsmanagement und Unternehmensgründung (IUG) der Alpen-Adria-Universität (AAU) Klagenfurt 78 u:start Gründungsprogramm für UniabsolventInnen 79 DIENSTLEISTUNGEN & SERVICE Nutzen Sie Ihre Chance im Web! 80 Suchmaschinen Marketing 82 Fotolia die vielfältige Bilddatenbank 84 Patentamt Ihr Patent zum Schutz Ihrer Ideen 86 DHL As the world grows smaller, small businesses grow bigger 88 ARWAG-Holding AG Wohnen im schönsten Wien 90 Zuwanderer-Fonds 92 Posthotel Achenkirch Das Wohlfühlhotel 94 Flexible Unternehmenssoftware aus dem Innviertel 95 Business Guide 7

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Das Gründerservice des BMWFW hilft, den Grundstein für Ihre Selbständigkeit zu legen. MAG. SYLVIA VANA Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Die Entscheidung Selbständigkeit In Österreich wählen jedes Jahr tausende Menschen die Selbständigkeit als Alternative zur klassischen unselbständigen Berufskarriere. Der Wandel in der Organisation unserer Arbeitswelt bietet immer mehr Platz für effizientes Unternehmertum. Auch haben Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gesellschaft wieder einen höheren Stellenwert. Dadurch hat sich eine junge selbstbewusste Unternehmergeneration entwickelt, die Verantwortung übernehmen will und darin Motivation für Ihr Handeln sowie berufliche Selbstverwirklichung sehen. Die Zahl der Unternehmensgründungen ist unverändert stark 2014 wurden 28.490 Unternehmen gegründet: das dritte Mal in Folge ist somit die Zahl der Gründungen in Österreich gestiegen - wenn auch nur geringfügig. Beachtlich ist auch der Rekordwert der Gründerinnen: 43,5% der neugegründeten Unternehmen wurden von Frauen gegründet, ein europäischer Spitzenwert. Notwendige Gründungsimpulse seitens der Wirtschaftspolitik Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind optimale Rahmenbedingungen für start-ups unerlässlich, um mehr Gründer und Jungunternehmer zu unterstützen. In den vergangenen Jahren wurden diese Rahmenbedingungen kontinuierlich optimiert und eventuell noch bestehende Hürden sollen auch in Zukunft beseitigt werden. Geringere Gründungskosten Neugründer und Betriebsübernehmer sind von sämtlichen Anmeldegebühren befreit, also u. a. von Stempelgebühren, Firmenbucheintragungsgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbs- oder Gesellschaftssteuer! Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG). Weiters werden Gründer, die im Gründungsjahr oder aber erst im zwei- 8 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Unternehmensneugründungen in Österreich 1999 2014 19.722 21.954 ohne Personenbetreuer insgesamt 23.762 23.762 26.035 26.035 25.828 25.828 28.322 28.322 29.740 29.740 31.001 29.109 29.109 31.001 30.304 30.304 30.087 29.536 40.331 28.908 32.712 29.640 37.125 27.555 35.279 26.925 35.638 28.213 36.946 28.490 37.120 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 vorl* * Anmerkung: Daten 2014 vorläufig (endgültige Daten: Veröffentlichung voraussichtlich Mitte 2015) Bruch in der Zeitreihe aufgrund geänderter rechtlicher Lage: Die Tätigkeit der selbständigen Personenbetreuung wurde im Jahr 2007 ausdrücklich in der Gewerbeordnung geregelt, dies führte zu einem sprunghaften Anstieg der Mitglieder- und Gründungszahlen im Jahr 2008. Quelle: WKO ten oder dritten Jahr nach der Gründung auch schon Arbeitsplätze schaffen, bei den Lohnnebenkosten entlastet (Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Arbeitgeberbeiträge zur Wohnbauförderung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und die Kammerumlage II der Wirtschaftskammer). Diese Lohnnebenkosten entfallen dabei für maximal zwölf Monate. Wenden Sie sich bitte vor der Gründung an Ihre jeweilige Interessensvertretung in der Regel ist dies die Wirtschaftskammer Österreich, dort erhalten Sie das entsprechende Formular und dazu eine kostenlose Gründungsberatung! q Das Gründungsklima hat sich deutlich gebessert. Gründungserleichterungen für GmbH Kreative Ideen sollen nicht an unnötig hohen Eintrittshürden scheitern. Um Jungunternehmern den Zugang zur Gesellschaftsform der GmbH zu erleichtern und die österreichische GmbH international wettbewerbsfähiger zu machen, wurde die GmbH reformiert. Ein Betrieb kann bereits mit einem Stammkapital von 10.000 Euro gegründet werden (davor waren es 35.000 Euro). Neugründungen sind auch steuerlich begünstigt: so beträgt die Mindestkörperschaftssteuer 500 Euro für die ersten 5 Jahre, dann 1.000 Euro für die nächsten 5 Jahre. Erst Business Guide 9

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG nach 10 Jahren kommt die volle MindestKöSt zum Tragen (1.750 Euro). Diese neu gegründeten Betriebe müssen zudem ihr Stammkapital binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro aufgestockt haben. Zusätzlich entfällt die Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung und für Ein-Personen- Gründungen mit Mustersatzung und NeuFÖG- Begünstigung gibt es einen begünstigten Notariatstarif. Unternehmensserviceportal (USP): Das Unternehmensserviceportal, kurz USP, ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung und bietet rund um die Uhr an zentraler Stelle Informationen und Tipps zu behördlichen Aspekten Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, etwa zur Gründung eines Unternehmens, Steuern, Firmenbuch, gesetzlichen Neuerungen. Zusätzlich können Sie zahlreiche Formulare abrufen, über einen direkten Zugang Amtswege online erledigen oder die zuständige Behörde suchen. Ziel ist es, einen zentralen One-Stop-Shop einzurichten, in dem FOTOGESTOEBER - FOTOLIA.COM 10 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Unternehmen die für sie relevanten Informationen abfragen sowie Behördenwege rasch und effizient abwickeln können. Durch die Unternehmensgründung online können Bürger, die sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen möchten, auf geprüfte Inhalte zurückgreifen und sich dadurch Zeit und Geld ersparen. Zusätzlich zum Informationsangebot und dem Online-Formular werden Tipps rund um die Unternehmensgründung sowie wertvolle Hinweise zu den Fördermöglichkeiten gegeben. Das neue Gewerbeinformationssystem Austria Mehr Online statt vor Ort im Amt bringt das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Damit werden die bisher 14 dezentralen Gewerberegister durch eine bundeseinheitliche Lösung ersetzt und Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen deutlich erleichtert. Das spart den Unternehmen ab dem Frühjahr 2015 viel Zeit und Geld und es bleibt mehr Zeit für die eigentliche unternehmerische Tätigkeit. Das Gesamtpotenzial der finanziellen Erleichterungen liegt bei rund 30 Millionen Euro jährlich. In Zukunft ist es bei Gewerbeverfahren im Berufszugangsrecht weder erforderlich, persönlich zur Behörde zu gehen, noch wird der Unternehmer von Behörde zu Behörde laufen müssen und dort jeweils unterschiedliche Systeme vorfinden. Unternehmen können diese Behördenwege einfach und direkt elektronisch im GISA abwickeln. Entbürokratisierungsoffensive Die im August 2014 gestartete Entbürokratisierungsoffensive wird auch 2015 fortge- setzt. Im Rahmen derer fallen u.a. die bisher verpflichtenden Beauftragten oder statistischen Meldepflichten für bis zu 5.500 Unternehmen weg, überschießende Regelungen bei Eichvorschriften und Arbeitszeitaufzeichnungen werden adaptiert oder gestrichen. Mit der neuen Genehmigungsfreistellungs- Verordnung verringert das Wirtschaftsministerium den bürokratischen Aufwand für tausende Klein- und Kleinstbetriebe. Pro Jahr sollen rund 2.800 gewerberechtliche Änderungs- oder Neugenehmigungsverfahren von Betriebsanlagen entfallen. Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 200 Quadratmetern (mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels) werden vom gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren freigestellt. Die Erleichterung gilt unter anderem für Textilhandel, Floristik, Drogerien, Uhren- und Schmuckhandel, Foto/Optik, Spielwarenhandel, sowie den Elektroartikel-Handel. Ebenfalls freigestellt sind Bürobetriebe (hier gilt keine Flächenbegrenzung) wie Reisebüros, Versicherungsdienstleister, Immobilienverwalter, Bauträgerbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen und Werbegrafikbüros; weiters Lagerbetriebe für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche bis 600 Quadratmetern sowie Änderungsschneidereien, Schuhservicebetriebe, Fotografenbetriebe, Kosmetik- Fußpflege-, Massage-, Bandagisten- und Frisörbetriebe. Die Verordnung soll auch die bisher länderweise unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden beenden und durch den klar definierten Entfall der Genehmigungspflicht für bestimmte Betriebs- Business Guide 11

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG JULIEN EICHINGER - FOTOLIA.COM typen Rechtssicherheit schaffen. Auch die Verwaltungsabläufe werden beschleunigt. Wirtschaftsförderungsprogramme Als Förderbank des Bundes für Wirtschaftsförderungen unterstützt die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) mit zinsengünstigen erp-krediten, Zuschüssen, Haftungen und Garantien Unternehmen bei der Finanzierung & Förderung ihrer Projekte. Die aws stellt zudem Informationen und Know-how, Beratungs- & Serviceleistungen bereit. Das Angebot erstreckt sich von der Phase der (Vor-)Gründung eines Unternehmens bis hin zu Internationalisierungsvorhaben. Die Förderungsmöglichkeiten der aws stehen vorrangig Gründern und kleinen und mittleren Unternehmen offen. Für Hightech-Gründer und Unternehmen der Kreativwirtschaft gibt es spezielle Programme. Im Bereich der alternativen Finanzierung sind in den letzten Jahren einige Initiativen zur Verbesserung der Finanzierung von KMU (aws-mittelstandsfonds, die Venture Capital Initiative und die Cleantech Initiative) und zur Bereitstellung von Risikokapital für junge, innovative Unternehmen in der risikoreichsten Anfangsphase (aws Gründerfonds und aws Business Angel Fonds) erfolgreich implementiert. Ein weiteres Ziel ist es, Crowdfunding als sinnvolle Ergänzung zur Kreditfinanzierung zu etablieren und Barrieren abzubauen. In diesem Sinne sollen KMU bei der Erstellung eines oft teuren Kapitalmarktprospektes unterstützt werden. In einem mit einer Million Euro dotierten Pilotprojekt sollen daher bis zu 50 Prozent der förderbaren externen Kosten übernommen werden. Mit 1.7.2014 wurden zudem die Förderungsrichtlinien nach KMU-Förderungsgesetz und Garantiegesetz zugunsten einer zweiten Chance für gescheiterte Unternehmer/- innen geändert. Eine gescheiterte unternehmerische Tätigkeit ist danach kein formales Ausschlusskriterium mehr für eine neue Förderzusage bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Nunmehr ist es möglich, zwei Jahre nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens eine Förderung zu erhalten, auch wenn der Zahlungsplan im Insolvenzverfahren noch nicht zur Gänze erfüllt ist. 12 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Jugend Innovativ Der österreichweite Ideen-Wettbewerb Jugend Innovativ (www.jugendinnovativ.at) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws) veranstaltet und hat zum Ziel das Kreativitätspotenzial, die Innovationskraft und den Ideenreichtum junger Talente und Nachwuchsforscher/innen zu fördern. Mit Jugend Innovativ machen wir das große Innovations- und Kreativitäts-Potenzial an Österreichs Schulen sichtbar. Bei den eingereichten Projekten reicht die Bandbreite thematisch von Öko-Innovationen über neue Fahrzeugtechniken und Objekt-Designs bis hin zu originellen Business-Konzepten für den Tourismus- oder Non-Profit-Bereich. Die Weiterentwicklung unterstützen wir mit Projektkostenzuschüssen. An den Ideenwettbewerb anknüpfend ist die Initiative ist aws First. Das Mitte 2014 gestartete Programm knüpft an den erfolgreichen Schulwettbewerb Jugend Innovativ an und unterstützt junge Menschen mit Unternehmergeist durch Coaching, Professionalisierung und finanzielle Unterstützung auf dem Weg von der Idee zum Geschäftsmodell. Sozialversicherungen Unser Ziel ist es, dass sich die vielen innovativen Kleinunternehmer im Land weniger um ihre soziale Absicherung sorgen müssen und sich dafür noch stärker auf ihren wirtschaftlichen Erfolg konzentrieren können. Schon 2013 konnten viele Verbesserungen für Ein-Personen-Unternehmen und KMU um- gesetzt werden: das höhere pauschalierte Wochengeld für Selbständige im Fall der Mutterschaft oder die Möglichkeit für Unternehmerinnen, für die Dauer des Wochengeldbezuges von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit zu werden, sofern sie ihre Gewerbeberechtigung für diese Zeit ruhend melden. Ein wichtiger Schritt war auch das Kranken-Taggeld für Selbständige. 2014 wurden noch weitere Schritte zur sozialen Absicherung gesetzt wie z.b. die Möglichkeit einer zinsenfreien Versicherungsnachzahlung bis zum 3. Jahr nach Gründung eines Unternehmens, um Liquiditätsengpässe zu verhindern und Investitionen zu erleichtern. Neu ist auch der Überbrückungsbeihilfefonds der Sozialversicherungsanstalt für die gewerbliche Wirtschaft (SVA) für EPU und KMU, der Kleinverdiener im Falle einer Notlage einen Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen gewährt. Selbstständigenvorsorge Durch die Abfertigung auch für Unternehmer wurde die soziale Sicherheit der Wirtschaftstreibenden entscheidend verbessert. Die durch die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge frei werdenden Mittel werden steuermindernd in eine Vorsorgekasse einbezahlt und später in Form einer monatlichen Zusatzpension oder als einmaliger Barbetrag ausbezahlt. Bei einem Wechsel zwischen selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit können die Ansprüche nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige soll die Entscheidung zur selbständigen Erwerbstätigkeit erleichtern und das Verarmungsrisiko verringern. Selbstän- Business Guide 13

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG dige, die vorher als Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit arbeitslosenversichert waren, bleiben dies als Selbständige - ohne Zusatzkosten! Die Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung erfolgt im Rahmen eines Optionen - Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche. Damit fällt eine wesentliche Barriere bei der Entscheidung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit und die Übergänge werden in beide Richtungen fließender. So wird es den Menschen erleichtert, ihre Ideen einmal in selbständiger, einmal in unselbständiger Erwerbstätigkeit zu realisieren. Wachsen mit dem Erfolg - Erleichterungen beim Einstellen des ersten Mitarbeiters Durch die 2014 erfolgte unbefristete Verlängerung der Lohnnebenkostenförderung des Arbeitsmarkt Service (AMS) für den ersten Mitarbeiter erhalten EPU, die ihren ersten Mitarbeiter aufnehmen, 25 Prozent des Bruttogehalts zurück. Die Beantragung erfolgt über das AMS. Ziel ist es, die Entscheidung über die Einstellung eines ersten Mitarbeiters zu erleichtern. Mit 1.7.2014 trat die erste Stufe einer Senkung der Lohnnebenkosten in Kraft. Der Unfallversicherungs-Beitrag sinkt per 1.7.2014 um 0,1 Prozentpunkte, per 1.1.2015 folgt eine Senkung des Beitrags zum Insolvenzentgeltfonds um 0,1 Prozentpunkte. Erleichterungen bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen In allen neun Bundesländern stehen Einheitliche Ansprechpartner (EAP) zur Verfügung, die den Unternehmen durch eine einheitliche Informations- und Einbringungsstelle die Abwicklung der Verwaltungsverfahren vereinfachen, wenn sie Dienstleistungen anbieten wollen. Dieser Service besteht nicht nur für ausländische Dienstleistungserbringer, die in Österreich tätig werden wollen, sondern auch für inländische Unternehmen. In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es EAPs, die die Aufnahme und Abwicklung von Behördenverfahren elektronisch von daheim aus ermöglichen und somit Potenzial für heimische Unternehmer bieten, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die EAPs bieten zudem ein umfassendes Informationsangebot, das es Unternehmen erleichtert, die Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit im jeweiligen Mitgliedstaat zu recherchieren. In Österreich ist die vollständige elektronische Abwicklung von Behördenverfahren via die EAP möglich (Information, e-antragstellung mit Online-Formularen, Weiterleitung durch EAP an zuständige Behörde, Behördenverkehr, Zustellung durch Behörde). Erreichen können die Unternehmer die Einheitlichen Ansprechpartner über www.eap.gv.at, telefonisch und persönlich. Wenn man als österreichischer Unternehmer eine Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erbringen möchte, kommt man über die EAP-Seite auch auf die gesamteuropäische Seite http://ec.europa. eu/internal_market/eu-go/, welche einen Überblick über die EAP-Portale aller anderen EU-Mitgliedstaaten bietet. Die Gründerinitiative der Freien Berufe Die Gründerinitiative der Freien Berufe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, bei der Jungunternehmer kostenlos Beratungen in Anspruch nehmen können, hilft ebenfalls, in der Phase der Unternehmens- 14 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG gründung den entstehenden fachlichen Aufwand aber auch nicht zu unterschätzende finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die Aktionspartner der Gründerinitiative wie die Österreichische Notariatskammer Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreichische Patentanwaltskammer Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten Österreichische Ärztekammer Österreichische Apothekerkammer bieten u.a. kostenlose erste Rechtsberatung z.b. über die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, Erstberatung zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes (z. B. Patente, Marken, Muster etc.), diverse Informationsblätter über die Möglichkeiten, Erfordernisse und den Nutzen von Schutzrechten, Information z. B. auf den Gebieten Bauberatung, Arbeitsschutz, Betriebsanlagen und Energiefragen, kostenlose Jungunternehmerinformation zur arbeitsmedizinischen Betreuung im Unternehmen oder ein spezielles Betriebsapothekenservice. Weitere Verbesserungen und Aktivitäten für Jungunternehmer > > Regionale Gründerzentren bzw. Inkubatoren und Gründer-Coaching > > Bewusstseinsbildende Aktivitäten im Schulwesen und an Universitäten und Fachhochschulen (Unterstützung von Spin-Offs im akademischen Bereich) > > Gründungslehrstühle an den Universitäten Klagenfurt, Linz und Wien > > Österreichweite Business-Plan-Wettbewerbe (www.i2b.at) > > Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS bietet eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbständigkeit durch Weiterbildung, Beratung und Training. > > Servicezentrum für Künstler, eingerichtet bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft > > Die Arbeitsinspektorate bieten Beratung und Vorbegutachtung von Projekten, vor allem in Richtung auf Neuerrichtung oder Änderung von Betriebsanlagen. > > Maßnahmen im Bereich der Entrepreneurial Education an Schulen sowie Übungsfirmen (JUNIOR) Information bedeutet Vorsprung Informationsdefizite sollten kein Grund für das Scheitern von Firmengründungen mehr sein! Nützen Sie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium mit seinen starken Partnern, den Wirtschaftskammern, den Förderungsstellen, Sozialversicherungsanstalten oder den Freien Berufen. Besuchen Sie die einschlägigen Internet-Portale. Schaffen Sie sich Ihr eigenes Netzwerk! < > WEITERE INFORMATIONEN: Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/711 00-5119 Fax: +43 (0) 1/711 0093-5119 E-Mail: sylvia.vana@bmwfw.gv.at Web: www.bmwfw.gv.at Business Guide 15

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Nachhaltige Unternehmensgründung erfordert Information und Kommunikation Von der Idee zum Konzept Ihre Idee ist genial, Ihr Produkt eine technische Meisterleistung, Ihre Dienstleistung so originell, dass Sie annehmen, damit am Markt Wettbewerbsvorteile zu haben. Sie wollen Ihr eigener Chef sein! Das sind schon gute Voraussetzungen für Ihren künftigen Geschäftserfolg. Und Sie wollen Ihre Idee professionell umsetzen, denn Sie wissen, dass die Idee allein nicht ausreichen wird. Man muss sich anstrengen, um am Markt erfolgreich zu sein. Deshalb überlegen Sie: > Wem bringt mein Produkt/ meine Dienstleistung einen Nutzen? > Wen will ich mit meinem Produkt eigentlich ansprechen? > Welchen Standort halte ich für den geeignetsten? > Welchen Preis ist mein möglicher Kunde bereit zu zahlen? > Wie komme ich an meine Kunden heran? > Wie werden sich die Verkaufschancen in den nächsten Jahren entwickeln? VGSTUDIO - FOTOLIA.COM 16 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG > Wie kann ich mein Produktangebot noch ergänzen? > Wer sind meine Mitbewerber und wo liegen deren Stärken und Schwächen? > > Warum soll ein Kunde ausgerechnet mein Produkt und das bei mir kaufen? > > Habe ich ein Marketing-Konzept, mit dem ich mein Unternehmen kunden- und marktorientiert und mobil führen kann? > > Habe ich meinen Kapitalbedarf genau ermittelt? > > Welche Rechtsform will ich meinem Unternehmen geben? > GründerInnen von heute sind selbstbewusst Für jede gewerbliche Tätigkeit brauche ich eine Gewerbeberechtigung. Es ist für mich daher wichtig zu wissen: > > Welche Art von Gewerbe übe ich selbständig aus? > > Welche Voraussetzungen (Befähigungsnachweis u.a.) muss ich erbringen? > > Wie komme ich konkret zu einer Gewerbeberechtigung? > > Brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung? Gute Vorbereitung ist alles! Viele Fehler könnten durch entsprechende Beratung und genaue, detaillierte Vorbereitung der Unternehmensgründung leicht vermieden werden. Der erste und wichtigste Schritt des Vorhabens einer Unternehmensgründung ist die Formulierung und strukturierte Darstellung der Geschäftsidee im Rahmen eines Business Plans, der schriftlich verfasst werden sollte. Als Hilfe bei der Erstellung kann die zuvor angeführte Checkliste herangezogen werden. Die Antworten auf die oben gestellten Fragen fassen Sie in einem Geschäftsplan ( Business Plan ) zusammen. Anschließend sollte dieses Konzept kritisch reflektiert werden, auch unter Heranziehen von kompetenten Beratern, um zum einen Planungsdefizite oder mögliche Problemfelder in der Umsetzungsphase frühzeitig zu erkennen. Zum anderen können sich durch neue Sichtweisen und externe Impulse auch kreative Erweiterungen der Geschäftsidee zu ergeben. < q KONTAKT: Oder wollen Sie den Betrieb Ihrer Eltern, eines Verwandten oder eines Bekannten übernehmen? > > Welche Möglichkeiten gibt es? > > Was muss man bei Übernahmen beachten? > > Wie wird die Übernahme steuerlich behandelt? Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/711 00-5119 Fax: +43 (0) 1/711 00 93-5119 E-Mail: sylvia.vana@bmwfw.gv.at Web: www.bmwfw.gv.at Business Guide 17

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung Von der Geschäftsidee zur Gewerbeberechtigung! Vor der erfolgreichen Gründung des eigenen Unternehmens sollten ein gesundes Maß an Planung und kritischer Selbstanalyse stehen. Die persönlichen Eigenschaften und die Bereitschaft, sich von der fixen 40-Stunden-Woche zu verabschieden, gehören da genauso hinterfragt wie die Erstellung eines realistischen Businessplans oder der Check der rechtlichen Voraussetzungen. 1 2 3 Check der persönlichen Unternehmereigenschaften Der Wechsel in die Selbständigkeit bringt massive Änderungen der eigenen Lebensführung mit sich. Es stellt sich die Frage, ob man dazu wirklich auf Dauer bereit ist. Außerdem sind bestimmte Unternehmereigenschaften gefragt wie Beharrlichkeit, Ausdauer oder Risikobereitschaft. Informationsbeschaffung Grundsätzlich gilt: Gut informiert und beraten ist halb gewonnen. Daher sollte bereits am Beginn jeder Überlegung, ein Unternehmen zu gründen, professionelle Hilfe in Anspruch ge- nommen werden. Als Partner stehen dafür u. a. Institutionen wie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium, das Gründerservice der Wirtschaftskammern oder Banken zur Verfügung. Nutzen Sie aber auch die kostenlosen Informationsangebote der Jungen Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Höhe der Sozialversicherungsbeiträge), des Arbeitsmarktservice, der österreichischen Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder der Steuerberater! Erstellung eines Businessplans Die Vorlage eines Geschäftsplanes ( Businessplan ) gehört heute zum guten Ton im Umgang mit Geschäfts 18 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG RUDIE - FOTOLIA.COM partnern. Beinahe unabdingbar ist diese Visitenkarte bei Kreditverhandlungen mit Banken. Der Geschäftsplan zwingt den Gründer, seine Geschäftsidee systematisch durchzudenken. 4 Der Start ins eigene Unternehmen Sind alle vorgenannten Schritte erledigt, steht der Unternehmensgründung nichts mehr im Wege. 5 Anwendung der Gewerbeordnung und Berufszugang Vor jeder Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist deren Einordnung in eine bestimmte Gewerbe- Kategorie zu klären. Details dazu im Kapitel Das richtige Gewerbe wählen auf Seite 22, und Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? auf Seite 20. q Planung und kritische Selbstanalyse Wie man konkret zur Gewerbeberechtigung kommt und allgemeine Vorrausetzungen, finden Sie im Kapitel Gewusst wie Der Weg zur Gewerbeberechtigung auf Seite 42. Informationen über Ihre Sozialversicherungspflicht finden Sie auf Seite 69. Damit Sie in steuerrechtlicher Sicht alles richtig machen, lesen Sie dazu mehr ab Seite 61. < Business Guide 19

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? Eine fixe Anstellung ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr, Zweitjobs sind längst alltäglich geworden. Doch oft knüpfen an bestimmte Arbeitsverhältnisse unterschiedliche Rechtsfolgen. Deshalb ist es wichtig, die Erwerbskategorie zu kennen. Echte Dienstnehmer: Sie sind gegenüber Ihrem Dienstgeber weisungsgebunden, in die Betriebshierarchie eingeordnet und verwenden keine eigenen Produktionsmittel (Werkzeug, Computer, Fahrzeug u. a.). Sie haben eine geregelte Arbeitszeit und dürfen sich von niemandem anderen vertreten lassen. An diese Beschäftigungsform knüpfen sich Lohn/Gehalt, Urlaubsanspruch, 13. und 14. Gehalt, bezahlter Krankenstand, Recht auf Abfertigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber übernimmt die Abführung der SV-Beiträge und der Lohnsteuer. Freie Dienstnehmer: Sie sind im Gegensatz zum echten Dienstnehmer vom Arbeitgeber nicht persönlich abhängig und nicht an eine bestimmte Arbeitszeit oder einen fixen Arbeitsort gebunden. Sie verfügen über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel und beziehen laufendes Entgelt. Der Auftraggeber muss den freien Dienstnehmer bei der Gebietskrankenkasse anmelden (Meldepflicht des Auftraggebers!). Die größere Freiheit hat ihren Preis: Urlaub und Krankenstand werden nicht bezahlt, Kündigungen können plötzlich kommen. Die Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber entrichtet, der Freie Dienstnehmer ist aber nicht arbeitslosenversichert. Um eine Steuernummer muss der Freie selbst beim Finanzamt ansuchen und die jährlich geforderte Steuer abführen. Typische Berufe: Erwachsenenbildung, Texter, Journalisten, Studentenjobs. Neuer Selbständiger: Ihre Tätigkeit erfolgt auf Werkvertragsbasis, auf eigene Rechnung und Gefahr. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit aber keine Gewerbeberechtigung! Sie verwenden eigene Betriebsmittel und werden für die Erstellung eines bestimmten Werkes (z. B. Therapiestunde, Vortrag, Gutachten, Übersetzung) oder Erfolges engagiert (Zielschuldverhältnis). Typische Berufe: Psychologe, Psychotherapeut, Vortragender, Gutachter, Übersetzer. Sozialversicherung: Hat jemand während des gesamten Kalenderjahres keine andere Erwerbstätigkeit (Arbeiter, Angestellter, freier Dienstnehmer, Landwirt u.a.) und liegt das jährliche Bruttoeinkommen unter 20 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG EUR 6.453,36 im Kalenderjahr, dann entsteht für ihn keine Versicherungspflicht. Bestehen im selben Jahr andere Erwerbstätigkeiten oder Ersatzleistungen für eine Erwerbstätigkeit (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld) ist die Versicherungsgrenze niedriger, nämlich EUR 4.871,76 (für das Jahr2015). Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Selbständiger mit Gewerbeberechtigung: Typisches Merkmal ist regelmäßige selbständige Arbeit auf eigene Rechnung und Gefahr. Der Großteil der selbständigen Tätigkeiten unterliegt in Österreich der Gewerbeordnung, dem wichtigsten Berufsgesetz. Typische Berufe: Augenoptiker, Baumeister, technische Zeichner, Gastwirte u.a. Kleinstunternehmerregelung: Für alle Inhaber einer Gewerbeberechtigung, die ihr Gewerbe nur in einem sehr kleinen Umfang betreiben, gibt es eine angenehme Begünstigung: Auf Antrag werden sie von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen. Nur die Unfallversicherung, sprich EUR 106,80 pro Jahr, bleibt bestehen. Voraussetzung ist, dass sowohl der Jahresumsatz den Betrag von EUR 30.000, als auch der jährliche Gewinn den Betrag von EUR 4.871,76 nicht übersteigt und dass der Antragsteller in den letzten 60 Monaten nicht länger als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert war. Achtung: Diese Begünstigung bedeutet aber auch, dass man eben keine Krankenversicherung hat und keine Pensionsversicherungsmonate erwirbt! < q WEITERE INFORMATIONEN: > > Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (www.sva.or.at) > > Kammer der Wirtschaftstreuhänder (www.kwt.or.at) > > Wirtschaftskammer Österreich (www.wko.at) > > Arbeiterkammer (www.arbeiterkammer.at) PESHKOVA - FOTOLIA.COM Business Guide 21

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Das richtige Gewerbe wählen Die Gewerbeordnung weist den Weg MMAG. STEFAN TROJER Sektion Unternehmen Abteilung Gewerberecht, Gewerbliches Umweltrecht > > Seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgt die Begründung aller Gewerbe einheitlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten elektronischer Behördenwege laufend ausgebaut; Beispiel: Wer sich selbstständig machen möchte, kommt an ihr kaum vorbei. Die Gewerbeordnung 1994 (GewO) zählt neben dem Handelsrecht zu den wichtigsten Regelungen für potenzielle Jungunter- befreit. nehmer. Um mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Schritt zu halten, wird diese laufend an die aktuellen Anforderungen angepasst. q Neugründungen sind generell von allen Gebühren Der Zugang zum Unternehmertum ist dadurch relativ einfach und unbürokratisch geworden, wie z.b. der Wegfall der Befähigungsnachweisverpflichtung für das Handelsgewerbe zeigt. Erleichterungen des Gewerbezugangs der jüngeren Zeit Wenn jemand etwa ein freies Gewerbe anmelden wollte, musste er früher seine Anmeldung schriftlich per Post vornehmen oder persönlich bei der Behörde vorsprechen. Es war zusätzlich in allen Fällen die Beschaffung eines Strafregisterauszuges erforderlich. Nun ist eine elektronische Anmeldung zulässig, die Bezirksverwaltungsbehörde kann Auskünfte anderer Behörden selbstständig einholen, es entfällt die Beibringung des Strafregisterauszuges. Auch die Anmeldung über Internet ist ohne weiters möglich. > > Durch die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes sind Neugründungen generell von allen Gebühren befreit. Das bedeutet im Einzelfall eine Ersparnis von etwa 250 Euro. > > Neuregelung des Konkurses als Gewerbeausschluss- bzw. Gewerbeentziehungsgrund; nunmehr kann in den meisten Fällen trotz eines vorherigen Konkurses neuerlich ein Gewerbe ausgeübt werden. > > Das Handelsgewerbe wurde zu einem freien Gewerbe. Ausgenommen ist ledig- 22 Business Guide

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG lich der Handel mit einzelnen sensiblen Waren wie Medizinprodukten, Waffen, Arzneimitteln und Giften sowie pyrotechnischen Artikeln. Das heißt, dass kein Befähigungsnachweis nötig ist, wenn jemand das allgemeine Handelsgewerbe ausüben will. > > Individueller Befähigungsnachweis: Neben dem vorgesehenen Ausbildungsgang wird auch ein individuell absolvierter Ausbildungsweg als Befähigungsnachweis von den Gewerbebehörden akzeptiert. Daneben besteht weiterhin die Ersatzmöglichkeit von Ausbildungen durch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, der die notwendige Befähigung besitzt. > > Nur mehr die Eigenberechtigung ist Zugangsvoraussetzung zu Meister- und sonstigen Befähigungsprüfungen. Früher war bei den meisten Gewerben ein bestimmter Ausbildungsnachweis nötig, um überhaupt zu einer Befähigungsprüfung antreten zu dürfen. > > Einführung eines Modulsystems bei der Meisterprüfung: Einzelne Module oder Teile von solchen entfallen, bei bestandener einschlägiger Lehrabschlussprüfung. > > Einführung eines besonderen Gütesiegels für Meisterbetriebe > > verbesserter Rechtsschutz für Prüfungskandidaten: Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wurden erweiterte Möglichkeiten der Aufsichtsbehörde (BMWFW) zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Prüfungsablaufes bei Befähigungsprüfungen geschaffen - dies erhöht die Objektivität des Prüfungsverfahrens. Bei Mängeln im Verfahren gelten betroffene Prüfungsmodule als bestanden. Liberalisierung und Vereinfachung der rechtlichen Grundlagen > > Es wurden die sog. Teilgewerbe durch den Wegfall der Einschränkung der Beschäftigtenzahl und Entfall des generellen Verbots Lehrlinge auszubilden aufgewertet. Unter Teilgewerbe versteht man Teiltätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, für deren Ausübung grundsätzlich die Lehrabschlussprüfung in Verbindung mit einer bestimmten Praxistätigkeit ausreicht.. Die Teilgewerbe sind: > > Änderungsschneiderei, > > Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, > > Autoverglasung, > > Betonbohren und -schneiden, > > Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge, > > Entkalken von Heißwasserbereitern, > > Erdbau, > > Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten, > > Erzeugung von Speiseeis, > > Fahrradtechnik, > > Friedhofsgärtnerei, > > Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen, > > Huf- und Klauenbeschlag, > > Instandsetzen von Schuhen, > > Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio), > > Nähmaschinentechnik, > > Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen, > > Schleifen von Schneidewaren, > > Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern, Business Guide 23

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG > > Wäschebügeln, > > Zusammenbau von Möbelbausätzen. > > Nebenrechte wurden vereinfacht und vereinheitlicht. Darunter versteht man die mit der eigentlichen Gewerbeberechtigung automatisch mitumfassten Rechte der Gewerbetreibenden. Beispiel: Ein Zimmermeister kann einen Gesamtauftrag über einen Dachbodenausbau mit Neuadaption des Dachstuhles einschließlich der Gas- Wasser- und Elektroinstallationen übernehmen. Einziges Erfordernis ist, für die Elektro- und Wasserinstallationen befugte Gewerbetreibende heranzuziehen. > > Bei Drittstaatsangehörigen entfiel der Nachweis der Gegenseitigkeit (bzw. der Gleichstellung mit Inländern). Einzige Voraussetzung für eine Gewerbeausübung ist der legale Aufenthalt in Österreich zur Ausübung eines Gewerbes; > > Überholte und besonders kasuistische Regelungen entfielen mit der GewO-Novelle 2002 (z.b. Entfall der Bedarfsprüfung beim Bestattergewerbe, Entfall der Bestimmungen über das Aufsuchen von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten zur Aufnahme von Bestellungen, einfachere Regelung der Verabreichungsbefugnisse der Würstelstände und Imbissstuben). Beispiel: Lange Zeit durften an einem Würstelstand keine Pizzaschnitten oder Germknödel q Welcher Befähigungsnachweis ist erforderlich? verabreicht werden. Dies ist nun zulässig. Jeder Lebensmittelhändler kann in seinem Verkaufsraum bis zu acht Verabreichungsplätze zur Verfügung stellen und dort Speisen in einfacher Art verabreichen sowie nichtalkoholische Getränke und Bier ausschenken. Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe Es gibt die Trennung in freie und befähigungsnachweispflichtige Gewerbe. Bei den Handwerken ist der Befähigungsnachweis die Meisterprüfung. Bei den übrigen befähigungsnachweispflichtigen Gewerben sind sonstige Befähigungsprüfungen, Schulbesuche oder Kurse etc erforderlich. Liegt das Gewerbe im Bereich öffentlichen Interesses (z. B. Gesundheit, Sicherheit etc.), ist eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlich (z.b. Baumeister, Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften). Meistergütesiegel Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wurde ein eigenes Meistergütesiegel für Meisterbetriebe eingeführt. Das Aussehen des Gütesiegels wird durch die Gütesiegelverordnung des Wirtschaftsministers festgelegt. Das Gütesiegel kann im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, dazu gehören insbesondere die Verwendung in der Geschäftskorrespondenz, im Internetauftritt und bei PR-Aktivitäten sowie das Anbringen auf Betriebsmitteln (zb Kraftfahrzeugen). Auf den in Verkehr zu bringenden Waren darf das Gütesiegel nicht angebracht werden. 24 Business Guide