Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein



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Transkript:

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. Landesgeschäftsstelle Hilpoltstein Eisvogelweg 1 91161 Hilpoltstein Tel. 0 91 74 / 47 75-0 Fax 0 91 74 / 47 75-75 Verband für Arten- und Biotopschutz LBV, Postfach 1380, 91157 Hilpoltstein Gemeinde Aschheim Rathaus Ismaninger Straße 8 Dr. Andreas von Lindeiner Artenschutzreferent Durchwahl: 09174 / 47 75-30 E-mail: a-v-lindeiner@lbv.de Internet: http://www.lbv.de 85609 ASCHHEIM Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Datum 6100/05/33-La AvL 07.09.11 Vollzug der Bundesbaugesetze, 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Aschheim hier: Stellungnahme zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen nördlich des EU- Vogelschutzgebietes (SPA) Ismaninger Speichersee mit Fischteichen Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchten wir uns für die Übersendung der für betreffendes Verfahren zusammengestellten Unterlagen, die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Verfahren und die Verlängerung der Frist für unsere Stellungnahme bedanken. Der LBV lehnt die Ausweisung einer Konzentrationsfläche zur Errichtung von 4 Windrädern im Bereich nördlich des Speichersees sowie grundsätzlich im Umfeld des Vogelschutzgebietes Ismaninger Speichersee mit Fischteichen ab. Zur Begründung: Der LBV bildet mit der Ornithologischen Gesellschaft Bayern (OG) und dem Bund Naturschutz (BN) eine Trägergemeinschaft (TG) für das Teichgebiet im betroffenen SPA. Im Auftrag des Bayerischen Naturschutzfonds (NF) hat diese TG im Jahr 2010 die Arbeiten für ein Managementkonzept des Gebietes abgeschlossen und wurde in der Folge vom NF auch mit der Umsetzung des MP beauftragt, die zunächst in der Bereitstellung der Mittel für eine Gebietsbetreuung besteht. Die Federführung für die TG in diesem Zusammenhang hat der LBV. Der Geschäftsführer des Bayerischen Naturschutzfonds, MR Georg Schlapp, hat sich in einer Mail vom 8.7.2011 klar zu dem geplanten Vorhaben geäußert und erhebliche Bedenken angemeldet: Der Bayerische Naturschutzfonds hat die Fischteiche am Ismaninger Speichersee bis 2030 gepachtet und wendet jährlich über 150.000 auf, um sie in ihrer herausragenden Funktion für die Vogelwelt zu erhalten. NF teilt die Auffassung, dass Windkraftanlagen im direkten Umfeld an den von der Gemeinde Aschheim favorisierten Bereichen erhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszweck und -zustand des Vogelschutzgebietes und unserer Pachtsache haben dürften. Das gilt sowohl für die Funktion als Mauser-, Rast,- Brut- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel als auch für die Bedeutung als Nahrungsbiet für im Luftraum jagende Arten wie Mauersegler, Schwalben und Fledermäuse besonders in Schlechtwetter- und Zugperioden. Der Vorsitzende Ludwig Sothmann Christoph-Sturm-Straße 22 91161 Hilpoltstein Raiffeisenbank Hilpoltstein eg Nr. 59005 (BLZ 76461485) Sparkasse Hilpoltstein Nr. 240011833 (BLZ 76450000) Postbank München Nr. 4603-805 (BLZ 70010080) Gemeinnütziger nach 29 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband LBV NABU-Partner Bayern

Fachliche Bedeutung des Gebietes aus Sicht der Ornithologie Das Gebiet wird zudem seit Jahrzehnten von der Ornithologischen gesellschaft Bayern bzw. einer ehrenamtlich tätigen Ramsar-Arbeits-gruppe wissenschaftlich betreut. Die in diesem Rahmen erhobenen Daten wurden in zahlreichen Arbeiten publiziert und belegen den herausragenden Wert des Gebietes für zahlreichen Wasservogelarten. Diese Erhebungen waren auch Grundlage für die Benennung des Gebietes als Ramsar-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet und Important Bird Area (IBA). In der Folge werden die Wert gebenden Arten und die jeweilige Bedeutung im internationalen Kontext in Bezug auf die internationalen IBA-Kriterien aufgeführt: Rastvögel Art Max. Indiv. IBA- Kriterien Rohrdommel 3 1 Seidenreiher 3 1 Prachttaucher 34 1 C6 Silberreiher 424 3 Schwarzhalstaucher 707 2 Haubentaucher 463 2 Zwergtaucher 846 2 Graugans 2488 2 B1i Löffelente 819 2 B1i, C3 Schnatterente 15714 2 A4i, B1i, C3 Krickente 1103 2 Knäkente 391 2 Stockente 1939 2 Kolbenente 15833 2 A4i, B1i, C3 Reiherente 15833 2 Tafelente 7912 2 B1i, C3 Moorente 25 2 Schellente 450 2 Gänsesäger 169 2 Bleßralle 11094 2 Trauerseeschwalbe 200 1 Sturmmöwe 380 1 Lachmöwe 7000 1 Quellen: 1 Lindeiner, A.v. (2004): IBAs in Bayern. Hilpoltstein. 192 S. 2 Köhler, U. & P. Köhler (2009): Saisonale Dynamik und Bestandsentwicklung von mausernden Wasservögeln (Anatidae, Podicipaedidae, Rallidae) am Ismaninger Speichersee mit Fischteichen. Ornithol. Anz. 48: 205-240. 3 Rennau, H. (2009): Der Silberreiher Casmoderus albus im Ismaninger Teichgebiet. Ornithol. Anz. 48: 271-247. Global wichtige Vogelgebiete A 4i Kriterium: Gebiet, in dem sich regelmäßig > 1 % des Bestandes einer biogeografischen Population einer Wasservogelart aufhält. Regional wichtige Vogelgebiete B 1i Kriterium: Gebiet, in dem sich regelmäßig > 1 % des Bestandes der Flyway- oder einer unterscheidbaren Population einer Wasservogelart aufhält. Gebiete mit Bedeutung in der EU C 3 Kriterium: Gebiet, in dem regelmäßig >1 % der Flyway-Population von anderen, nicht gefährdeten Zugvogelarten auftritt; siehe => Teil der Kriterien B 1i-ii.

C 6 Kriterium: Das Gebiet ist eines der 5 wichtigsten Gebiete in der betreffenden europäischen Region für Arten oder Unterarten, die in der EU als gefährdet betrachtet werden. Die folgenden Erläuterungen beschränken sich ausschließlich auf Enten, Gänse, Schwäne, Taucher und Rallen, die in mehr als dreißig verschiedenen Arten im Gebiet vorkommen. Einige davon sind in unterschiedlichen Gefährdungs- bzw. Schutzkategorien gelistet. Andere Gruppen (z. B. weitere Wasservögel wie Reiher, Kormorane, verschiedene Möwenarten; Greifvögel; lokale Brutvögel; Zehntausende von Mauerseglern und Schwalben) sind am und um den Speichersee nicht weniger arten- und individuenreich vertreten. Ihre mögliche Beeinträchtigung oder Gefährdung durch die geplante Windkraftanlage bedürfte ggf. einer separaten Bewertung. Bestandsgrößen, jahreszeitliche Dynamik und Wanderungen ausgewählter Wasservogelgruppen am benachbarten Speichersee Zur Zeit des Mauserzuges der Wasservögel im Sommer werden regelmäßig Tagessummen in einer Größenordnung von 50.000 Individuen ermittelt. Gleichzeitig ist eine ausgeprägte Dynamik aus zuwandernden und abwandernden Vögeln zu beobachten. Daraus ist abzuleiten, dass im Lauf eines Sommers bis zu 100.000 Vögel das Gebiet als Mauser- und Rastplatz nutzen. Zu den Zugzeiten im Herbst und Frühjahr wurden Tagessummen von 36.000 bzw. 15.000 Entenvögeln ermittelt, in einzelnen Wintern ebenfalls 15.000 Individuen. Auch in diesen Jahreszeiten muss die Dynamik aus zuwandernden und abwandernden Vögeln berücksichtigt werden, so dass wiederum die Gesamtzahl aller durchziehenden Vögel deutlich höher anzusetzen ist als es die genannten Tagessummen ausweisen. Für den Lauf eines Jahres kann somit als Größenordnung geschätzt werden, dass 200.000 Wasservögel im Gebiet durchziehen und hier rasten oder mausern. Dem entsprechen jährlich 200.000 Landungen und 200.000 Starts allein von Enten, Gänsen, Schwänen, Tauchern und Blässhühnern. Die Brut- und Wintergebiete der am Speichersee rastenden und mausernden Wasservögel überschreiten die Grenzen Bayerns weit. Auswertungen von Wiederfunden am Speichersee beringter Wasservögel zeigen, dass sich ihre Zugräume vom westlichen Nordafrika über Südwest- und Mitteleuropa bis Finnland und Russland unter Einschluss Westsibiriens erstrecken. Wasservögel wandern keineswegs streng entlang von Wasserläufen. Das Speicherseegebiet wird also nicht etwa nur über eine Zugstrasse am Mittlere Isar Kanal im Osten bei Neufinsing oder im Westen bei Unterföhring angeflogen oder verlassen. Vielmehr ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass entsprechend der jeweiligen Lage der Brutgebiete und Winterquartiere Zu- und Abwanderungen an allen Grenzen des Speichersees stattfinden können, vor allem über die gesamten Sektoren Nord bis Ost bzw. Süd bis West. Darüber hinaus gibt es lokale Austauschbewegungen mit Gewässern und Nahrungsflächen im Umland einschließlich der Stauseen der mittleren Isar, sowie ins Stadtgebiet von München. Viele Wasservögel ziehen bevorzugt nachts. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Einflug nur tagsüber bei guter Sicht stattfindet. Das Kollisionsrisiko ist somit rund um die Uhr gegeben. Die vorgesehenen Standorte für die Windkraftanlagen liegen nördlich des mittleren Westbeckens des Speichersees. Damit stünden die geplanten Windräder als Hindernis genau in dem Sektor, aus dem die meisten der aus Norden und Osten zuwandernden Vögel im Sinkflug auf den Speichersee zufliegen dürften (Sommer, Herbst, Winter) bzw. in dem abwandernde Wasservögel im Frühjahr das Gebiet in Richtungen zwischen Nord und Ost verlassen.

Potentielle Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen Die Nutzung der Windenergie leistet bei umweltverträglicher Planung einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und ist aus Sicht des Naturschutzes zu befürworten. Die Auswirkungen der WEA hängen sowohl in hohem Maße von den vorkommenden Arten und Habitattypen, als auch von der Größe, Lage und Gestaltung der Windenergieanlagen bzw. Windparks ab. Zu den Gefährdungsursachen im Zusammenhang mit WEA und Avifauna zählen Kollisionen, negative Bestandsveränderungen durch Störung, Verdrängung oder Habitatverlust, Meidung und Barrierewirkung. Es gibt keine statistisch gesicherten Hinweise von Bestandsveränderungen durch WEA auf Brutvögel. Gastvögel und Vögel außerhalb der Brutzeit reagieren wesentlich empfindlicher, wobei vor allem ziehende Wat- und Wasservogelarten größere Distanzen gegenüber den Anlagen einhalten (Hötker, H., Thomsen, K-M. & Köster, H. (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. Endbericht des Michael-Otto-Institut im NABU. Gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz.) Ob Windenergieanlagen und Windparks einen Zerschneidungseffekt in der Landschaft besitzen und als Barrieren wirken, hängt von ihrem Standort und der Durchlässigkeit ab. WEA besitzen für Vögel dann eine Barrierewirkung, wenn sie in Flugrichtung bzw. Zugrichtung liegen und die Vögel auf Höhe der Rotoren oder der Anlagen fliegen. Wie bereits dargelegt, trifft diese Voraussetzung für die geplanten WEAs am Speichersee zu. Das SPA und sein Umfeld werden von zahlreichen Arten vielfältig genutzt. Es findet neben dem erstmaligen Einflug und dem Abzug aus dem Gebiet ein permanenter Wechsel vieler Individuen aus dem Gebiet ins Umfeld und umgekehrt statt. Mit zunehmender Zahl der Überflüge von WEA oder Windparks steigt allerdings das Kollisionsrisiko. Dieser Fall ist bei Flügen zwischen Rast-, Schlaf-, und Brutgebieten, aber auch beim Vogelzug gegeben (Bellebaum, J.; J., Grieger; C., Klein R.; Köppen; U., Kube J.; Neumann, R. et al. (2010): Ermittlung artbezogener Erheblichkeitsschwellen von Zugvögeln für das Seegebiet der südwestlichen Ostsee bezüglich der Gefährdung des Vogelzuges im Zusammenhang mit dem Kollisionsrisiko an Windenergieanlagen. Abschlussbericht. Bericht vom Juli 2008, aktualisierte Fassung vom März 2010. Herausgegeben von Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ 0329948) Neu Broderstorf FKZ 0329948 Des Forschungsvorhaben Bundesministeriums für Umwelt). Abstandsregelungen und Tabuzonen Abstandsregelungen tragen dem Vorsorgeprinzip Rechnung. Die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. In: Berichte zum Vogelschutz, Nr. 44, S. 151-153) dienen als Abwägungsgrundlage in der Regional- und Bauleitplanung sowie in immissionsschutzrechtlichen Verfahren der sachgerechten Entscheidungsfindung. Sie sind als Mindestanforderung zu verstehen und ergänzen ggf. länderspezifische Regelungen. Die Abwägung im Einzelfall bleibt bei jedem Vorhaben erforderlich. Dem Vorsorgeprinzip entsprechend sind u.a. folgende Standorte inklusive eines Puffers von mindestens der 10-fachen Anlagenhöhe zu meiden (LAG-VSW 2007): Europäische Vogelschutzgebiete (EU-SPA) alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht mit Vogelschutz im Schutzzweck Feuchtgebiete internationaler Bedeutung entsprechend Ramsar Konvention Gastvogellebensräume internationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung

Zugkonzentrationskorridore Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10 ha Abstands- und Ausschlusskriterien sind auch ein wesentlicher Aspekt für die Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen in der Regionalplanung mehrerer bayerischer Regierungsbezirke. So hat z.b. der regionale Planungsverband Westmittelfranken für diesen Bereich festgelegt, dass ornithologisch besonders bedeutsame Gebiete (SPA) flächenhaft ausgespart werden sollen, einzelfallbezogen mit Puffer. Potentielle Gefährdung von Fledermäusen durch WEA Auch Fledermäuse können an WEA zu Schaden kommen. Insofern muss die Verpflichtung zum Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes auch aus dieser Perspektive betrachtet werden. Fledermäuse kommen hauptsächlich durch direkte Kollision, aber auch in Folge starker Luftverwirbelungen im Bereich der Rotorblätter zu Tode (Baerwald, E.F., D'Amours, G.H., Klug, B.J. & Barclay, R.M.R. (2008): Barotrauma is a significant cause of bat fatilities at wind turbines. In: Current Biology Vol. 18 No. 16, S. R695-R696). Besonders betroffene Arten sind der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Diese drei Arten machten allein 81,2 % von 1328 registrierten Schlagopfer-Funden aus (Dürr (2010): Fledermausverluste an Windenergieanlagen Daten aus der zentralen Fundkartei der staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Stand: 15. September 2010). Das Gebiet des Speichersees, der Teiche und ihr Umfeld stellen eines der bedeutendsten Fledermausjagdgebiete in ganz Südbayern dar. Es wurde festgestellt, dass alleine vom Abendsegler mehrere tausend Individuen im Gebiet jagen. Es ist deshalb auch davon auszugehen, dass durch die geplanten WEAs ein Schwerpunktvorkommen von Fledermäusen, speziell des Abendseglers, erheblich gefährdet würde Naturschutzrechtliche Aspekte Die Befreiungsvoraussetzungen gemäß Art. 16 FFH-Richtlinie bzw. Art. 9 VSchRL wären: zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt Keine anderweitige zufriedenstellende Lösung vorhanden Populationen verbleiben in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand Eingriff erfolgt im Interesse der Volksgesundheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Sicherheit der Luftfahrt Eine zumindest erforderliche sap bzw. eine Verträglichkeitsprüfung wird angesichts der vorhandenen Daten- und Erkenntnislage sehr schnell ergeben, dass diese Voraussetzungen für das geplante Vorhaben nicht gegeben sind und somit keine Grundlage vorhanden ist, an den geplanten Standorten Windräder zu errichten. Lage, Dimension und Effizienz der geplanten Windkraftanlage Die von der Gemeinde favorisierte Fläche beginnt unmittelbar nördlich des BMW Testgeländes. Die vorgesehenen Standorte der 4 Windräder weisen Abstände von ca. 280 m bis ca. 1600m auf. Bei den zum Einsatz kommenden Windrädern ist möglicherweise von einer Nabenhöhe von bis zu einhundertfünfzig Metern auszugehen, was mehr als der Höhe der Münchener Frauenkirche entspräche. Dazu addiert sich die Länge der Rotorblätter. Nicht bekannt ist uns, mit welchen Strom-

leitungen (Frei- oder unterirdisch verlegte Leitungen) und in welcher Richtung der erzeugte Strom von den Windkrafträdern ins Netz geleitet werden soll. Die Leistungskennlinie (oder Leistungskurve) einer Windkraftanlage ist die abgegebene Leistung als Funktion der Windgeschwindigkeit. Durch sie wird die Abhängigkeit der vom Generator abgegebenen mittleren elektrischen Leistung von der Windgeschwindigkeit und damit das Betriebsverhalten eines typischen Windenergiekonverters beschrieben. Die oben dargestellten Kurven sind die Leistungskurven einer 1.5 MW Windkraftanlage. Die rote Kurve ist die einer Pitch-Windkraftanlage und die blaue ist die einer Stall-Windkraftanla-ge. Zwar ist jedes Windkraftanlagenmodell unterschiedlich und hat seine eigene Leistungskurve, dennoch dürfte das beispielhaft angeführte Modell hier generell anwendbar sein. Beschreibung der Leitungskurve Phase 1: von 0 bis 3 m/s Unterhalb der Einschaltwindgeschwindigkeit ist die Anlage nicht in Betrieb. Es gibt zu wenig Wind, um Strom zu erzeugen. Phase 2: von 3 bis 13-15 m/s Die derzeit marktüblichen Anlagen schalten bei einer Anlaufwindgeschwindigkeit von rund 3 m/s ans Netz (schwache Brise, die Baumblätter bewegen sich). Erst nachdem die Strömungsgeschwindigkeit der Luft diese Geschwindigkeit übersteigt, läuft der Konverter an und gibt elektrische Energie ab. Die Phase II endet bei einer Nennwindgeschwindigkeit von rund 13 m/s für die Pitch-Anlage. Die Stall-Windkraftanlagen erreichen ihre Nennleistung für eine schnellere Windgeschwindigkeit ( 15m/s = 54 km/h). Phase 3: von 13-17 bis 25 m/s In diesem Windgeschwindigkeitsbereich entspricht somit die abgegebene elektrische Leistung näherungsweise der installierten Generatorleistung. Die Abschaltwindgeschwindigkeit, die diese Betriebsphase zu höheren Windgeschwindigkeiten hin begrenzt, liegt bei etwa 25 m/s (=90 km/h, orkanartiger Sturm). Phase 4: ab 25 m/s Übersteigt die Windgeschwindigkeit eine von Anlagenbauart und -typ abhängige obere Geschwindigkeitsgrenze, muss der Konverter zur Vermeidung einer mechanischen Zerstörung abgeschaltet werden. Unter diesen Witterungsbedingungen wird ebenfalls keine elektrische Leistung an das Netz abgegeben.

Der betroffene Raum weist gemäß bayerischem Windatlas in einer Höhe von 140m über dem Boden - und damit der derzeit maximal möglichen Nabenhöhe eines Windrades - eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6 bis 6,4 m/s auf. Gemäß Leistungskurve für Windkraftanlagen, u.a. veröffentlicht vom Bundesverband Windenergie, wird damit eine maximale Ausbeute von ca. 15% der Nennleistung der Windräder zu erzielen sein. Diese Ausbeute wäre aber u.e. zu gering, als dass hier unter regulären Umständen wirtschaftlich Strom erzeugt werden kann. Unabhängig davon, dass der betreffende Standort aus naturschutzfachlichen und rechtlichen Gründen für Windräder ungeeignet ist, sollte bei derartigen Planungen eine Berechnung des erwarteten Energieertrags, insbesondere in Bezug zur Nennleistung, vorgelegt werden. Fazit Der LBV hält die dargelegten Vorgaben der Vogelschutzwarten bzw. regionaler Planungsverbände in Bezug auf Tabuzonen und Abstandskriterien für fachlich absolut angemessen und konfliktmindernd. Das SPA Ismaninger Speichersee mit Fischteichen erfüllt die entsprechenden Kriterien mehrfach und gehört zu einem der Hotspots der Biodiversitätssicherung in Bayern bzw. sogar in ganz Mitteleuropa. Der Hinweis der Gemeinde Aschheim, dass Befürchtungen in Bezug auf negative Auswirkungen durch den Bau und Betrieb des BMW-Versuchsgeländes völlig ausblieben, ist hier gegenstandslos. Das Risiko für Vögel und Fledermäuse, an Windrädern zu Tode zu kommen bzw. in ihrer Habitatnutzung eingeschränkt zu werden ist in den letzten Jahren vielfach untersucht und bestätigt worden. Es wäre de facto von einer erheblichen Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Vogelschutzgebietes auszugehen, sollten die Planungen der Gemeinde Aschheim umgesetzt werden. Die insofern konkurrierenden Ziele der bayerischen und der bundesdeutschen Biodiversitätsstrategie sowie die Vorgaben der EU zur Sicherung der Biodiversität, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der beiden einschlägigen Natura 2000-Richtlinien, lassen keinen Spielraum für eine Genehmigung des Baus von Windrädern an den vorgesehenen Standorten bzw. an anderer Stelle im direkten Umfeld des Vogelschutzgebietes. Daran ändern auch die energiepolitischen Vorgaben der bayerischen Staatsregierung nichts, die bestrebt sein muss, ihre Ziele möglichst so umzusetzen, dass keine anderen öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Dies wurde aktuell von Staatsminister Dr. Söder öffentlich so dargestellt und in Hinweisen des Bayerischen Umweltministeriums für die naturschutzrechtliche Prüfung von Windkraftanlagen auch schriftlich festgehalten. Der LBV befürwortet unter diesen Rahmenbedingungen die angestrebte Energiewende in hohem Maße. In der Konsequenz wird es leider nicht möglich sein, die damit verbundenen Ziele an jedem Ort zu erreichen. Sollte die Gemeinde Aschheim an den vorgesehenen Standorten für WEAs festhalten, behält sich der LBV juristische Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Andreas von Lindeiner) Artenschutzreferent In Kopie an: Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern, Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt München, Bayerischer Naturschutzfonds, Trägergemeinschaft Umsetzung des Managementkonzepts Ismaninger Speichersee und Teichgebiet