Eva Hoppe Stand: 2000



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Transkript:

CHECKLISTE ARBEITSSCHUTZ A. Rechtsgrundlagen der Arbetgeberpflchten Ist der Arbetgeber/de Behördenletung mt der Rechtssystematk und dem modernen Verständns des Arbetsschutzes vertraut? Duale Rechtssystematk zwschen staatlchen Vorschrften (Gesetze und Rechtsverordnungen) enersets und dem Satzungsrecht der selbstverwalteten Unfallverscherungsträger (SGB VII und Unfallverhütungsvorschrften) anderersets; umfassende Neuregelungen des Rechtsgebetes durch Umsetzung zahlrecher EG- Rchtlnen n natonales Recht mt der Verpflchtung zu enem umfassenden präventv ausgerchteten Arbetsschutz als orgnäre Führungsaufgabe. Snd de Zele, Begrffsbestmmungen und allgemenen Anforderungen des Arbetsschutzgesetzes bekannt? Das Arbetsschutzgesetz gbt Schutzzele und allgemen gehaltene Anforderungen vor, de durch branchen- und tätgketsbezogene Rechtsverordnungen und berufsgenossenschaftlche Scherhets- und Unfallverhütungsvorschrften konkretsert werden. Maßnahmen des Arbetsschutzgesetzes m Snne deses Gesetzes snd Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen be der Arbet und arbetsbedngten Gesundhetsgefahren enschleßlch Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbet. Ist bekannt, welche öffentlch-rechtlchen Verpflchtungen konkret anzuwenden und enzuhalten snd? In Betracht kommen nsbesondere das Arbetsschutzgesetz, de darauf beruhenden Verordnungen Verordnung über Scherhet und Gesundhetsschutz be der Arbet an Bldschrmgeräten vom 04.12.1996 De Verordnung zur Änderung der Arbetsstättenverordnung vom 04.12.1996 De Verordnung über Benutzung von Arbetsmtteln be der Arbet vom 11.03.1997 Verordnung über Scherhet und Gesundhetsschutz be der manuellen Handhabung von Lasten be der Arbet, das Gesetz über Betrebsärzte, Scherhetsngeneure und andere Fachkräfte für Arbetsscherhet, Sozalgesetzbuch VII, Unfallverhütungsvorschrften der Verwaltungsberufsgenossenschaft, berufsgenossenschaftlche Scherhetsregeln, Verordnung zum Schutz vor gefährlchen Stoffen vom 26.10.1993 n der Fassung vom 15.04.1997, tarfvertraglche Regelungen.

B. Organsaton des betreblchen Arbetsschutzes 1. Arbetsschutzpoltk- und stratege Ist Scherhet und Gesundhetsschutz be der Arbet en unternehmspoltsches Zel? Welchen Stellenwert hat deses Zel m Gesamtgefüge der Unternehmenspoltk? Snd aus dem unternehmenspoltschen Zel auf de Organsaton zugeschnttene konkrete Enzelzele abgeletet und klar beschreben? Ist ene betreblche Stratege zur Umsetzung deser Zele schrftlch festgelegt und von der obersten Letung verabschedet? Snd darn grundsätzlche Aussagen zu den Pflchten und Aufgaben der obersten Letung, der Führungskräfte und der Beschäftgten sowe Handlungs- und Verhaltensgrundsätze enthalten (Arbetsschutz als orgnäre Führungsaufgabe, Enbezehung von Arbetsschutzaspekten n de betreblchen Entschedungen und Abläufe, Egenverantwortung anstatt Fremdbestmmung, Vorrang der Rskovermedung)? Enthält de Stratege ene Festlegung, dass de Wrksamket der Arbetsschutzorgansaton und enzelner Maßnahmen regelmäßg geprüft wrd und be Bedarf Verbesserungsmaßnahmen engeletet werden (systematscher Prozess der Steuerung durch Selbstregulerung)? Ist schergestellt, dass de Pflchten und Rechte der Beschäftgten und der Interessenvertretungen der Beschäftgten entsprechend der Personalvertretungsgesetze und des Arbetsschutzgesetzes beachtet werden und de erforderlchen Mttel für den Arbetsschutz vom Arbetgeber beretgestellt werden? Ist de betreblche Arbetsschutzpoltk m Interesse der Organsaton für de Öffentlchket zugänglch gemacht (aktve Imagepflege)? 2. Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung Snd Wesungsbefugns, Verantwortung und Verantwortlchket für de betreblchen Aufgaben bezüglch Scherhet und Gesundhetsschutz klar defnert und schrftlch festgelegt? Verfügen de Funktonsträger über de notwendgen Erfahrungen, Kenntnsse und Befugnsse? Snd de gesetzlch vorgeschrebenen Funktonsträger schrftlch bestellt und snd hnen de gesetzlch vorgeschrebenen Aufgaben übertragen? Betrebsärzte gem. 2 f Arbetsscherhetsgesetz Fachkräfte für Arbetsscherhet gem. 5 f Arbetsscherhetsgesetz ggf. überbetreblcher Denst von Betrebsärzten oder Fachkräften für Arbetsscherhet gem. 19 Arbetsscherhetsgesetz Scherhetsbeauftragte gem. 22 SGB VII Ersthelfer und Brandschutzhelfer gem. 10 Arbetsschutzgesetz Arbetsschutzausschuss gem. 11 Arbetsscherhetsgesetz Verfügen de besonderen Funktonsträger über de gesetzlch vorgeschrebenen Qualfkatonen (enschleßlch notwendger Fortbldung und Berückschtgung betreblcher Belange) und de erforderlche fachlche Unabhänggket (Wesungsfrehet be Anwendung der Fachkunde)?

Ist de Zusammenarbet der Betrebsärzte und der Fachkräfte für Arbetsscherhet und de Zusammenarbet mt dem Betrebs-/Personalrat organsatorsch schergestellt ( 9 und 10 Arbetsscherhetsgesetz)? Snd alle Festlegungen schrftlch dokumentert und den Betelgten bekannt gegeben? 3. Enbndung von Scherhet und Gesundhet n de betreblchen Prozesse Snd de betreblchen Prozesse, de scherhets- oder gesundhetsschutzrelevant snd oder der Förderung der Scherhet und des Gesundhetsschutzes denen, systematsch ermttelt und analysert? Legen de gesetzlch erforderlchen Gefährdungsbeurtelungen gem. 5 Arbetsschutzgesetz und gem. 3 Bldschrmarbetsverordnung vor? Wurden dabe arbetsplatzspezfsch alle potentellen Gefährdungen n de systematsche Betrachtung enbezogen? Insbesondere auch solche, de sch ergeben aus der Gestaltung und Enrchtung der Arbetsstätte und des Arbetsplatzes physkalschen, chemschen und bologschen Enwrkungen Gestaltung, Auswahl und Ensatz von Arbetsmtteln, nsbesondere Arbetsstoffen, Maschnen, Geräten und Anlagen der Gestaltung von Arbets- und Fertgungsverfahren, Arbetsabläufen und Arbetszet und deren Zusammenwrken unzurechender Qualfkaton und Unterwesung der Beschäftgten ener Gefährdung des Sehvermögens sowe körperlcher Probleme und psychscher Belastungen? Wurde als Ergebns der Gefährdungsbeurtelungen ermttelt, welche Maßnahmen des Arbetsschutzes unter Beachtung der allgemenen Grundsätze des 4 Arbetsschutzgesetzes ggf. erforderlch snd? Snd de Gefährdungsbeurtelungen und deren Ergebnsse dokumentert ( 6 Arbetsschutzgesetz)? Enthält de Dokumentaton mndestens den Zetpunkt der Gefährdungsbeurtelung, den Arbetsplatz/de Arbetsplatzgruppe, de Benennung der Arbetsunterlage (z.b. Handlungshlfe des Unfallverscherungsträger), nach der de Beurtelung erfolgte, Angaben der Mängel, der getroffenen Maßnahmen und das Ergebns der Überprüfung oder de Angabe, das ken Mangel vorlegt? Snd Verfahren festgelegt, um de Beachtung des Arbetsschutzes be allen betreblchen Prozessen n der täglchen Arbet zu gewährlesten und zu verbessern? Snd nsbesondere gemensam mt allen Betelgten Festlegungen getroffen für den Personalensatz (Vermedung von Über- und Unterforderungen) de Neugestaltung der Arbetsorgansaton (enschleßlch Telearbet) de Beschaffung, nsbesondere m Berech der Informatonstechnologe de Instandhaltung von Arbetsmtteln und der baulchen Anlagen (Inspekton, Wartung, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Änderungen der Arbetsstätte entsprechend der Anforderungen der Arbetsstättenverordnung) Prüfungen (z.b. an Werkstoffen und Arbetsmtteln entsprechend der Gefahrstoffverordnung/Scherhetsdatenblätter) Betrebsstörungen und Notfälle de Planung des Ensatzes von Fremdfrmen das betreblche Vorschlagswesen

4. Interner und externer Informatonsfluss und Zusammenarbet Snd de nternen Kommunkatons- und Berchtswege für Belange des Arbetsschutzes festgelegt? Snd darn enbezogen de Beschäftgten, besonderen Funktonsträger und Führungskräfte de Fachabtelungen (Enkauf, Bau-Instandhaltung, Aus- und Weterbldung, Personal, Organsaton) und besondere Funktonsträger de nnerbetreblchen Ausschüsse/Arbetskrese, de sch mt Scherhet und Gesundhetsschutz unmttelbar oder mttelbar befassen m Hause tätge Fremdfrmen oder externe Berater? Ist de Kommunkaton und Zusammenarbet mt externen Stellen geregelt? Snd nsbesondere Festlegungen getroffen hnschtlch der Anlässe (z.b. Erfüllung von Anzege- und Meldepflchten) und der Partner (z.b. Gewerbeaufscht, Unfall- und Krankenverscherungsträger enschleßlch hrer Verbände, überbetreblche Denste, Sachverständge, Bundesanstalt für Arbetsschutz + Arbetsmedzn, Forschungsverbände etc.)? Exstert ene Verfahrensregelung für unvorhergesehene Eregnsse, de von öffentlchem Interesse snd (z.b. Unfälle mt Wrkung auf de Öffentlchket/Nachbarschaft)? 5. Dokumentaton und Dokumentenlenkung Snd alle für den Arbetsschutz relevanten Vorschrften und Aufzechnungen n ener zentralen Dokumentaton zusammengeführt? Umfasst dese Dokumentaton nsbesondere ene Überscht über de wchtgsten Arbetsschutzpflchten (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschrften) alle nternen Regeln und Verenbarungen, de Wrkung auf de Scherhet und den Gesundhetsschutz haben und enen Nachwes über de Enhaltung relevanter Verpflchtungen (z.b. Ergebns der Gefährdungsbeurtelungen, Gefahrstoffverzechns, Lärmkataster, Genehmgungen, Erlaubnsse, Übertragung von Arbetsschutzpflchten, Nachwes der scherhetstechnschen und arbetsmedznschen Betreuung, Unfallanzegen, Nachwes der durchgeführten Untersuchungen, Verzechns der wederkehrenden Prüfungen für Betrebsenrchtungen enschleßlch Prüfbercht und Wartungsverträge, Überscht über Scherhetsletsysteme, Flucht- und Rettungspläne, Hygenepläne, Abfallentsorgungspläne etc.)? Gbt es Anwesungen der Unternehmens/Behördenletung, was, n welcher Form und durch wen zu dokumenteren st, we be Bedarf ene Aktualserung erfolgt und we lange de Dokumente aufzubewahren snd? Snd für de Lenkung aller erforderlchen Dokumente geegnete Verfahren festgelegt und dokumentert? Gbt es en Verzechns wchtger Rufnummern (Unfallverscherungsträger, Gewerbeaufscht, Feuerwehr, Polze, Notarzt, Betrebsarzt, Ersthelfer, Fachkraft für Arbetsscherhet etc.)? Ist es allen Mtarbetern lecht und schnell zugänglch? Wer aktualsert das Verzechns regelmäßg?

6. Aufbau und Weterentwcklung enes Arbetsschutzmanagementssystems Hat de Unternehmens/Behördenletung en Managementnstrument (en formalsertes und nsttutonalsertes Führungsnstrument) engeführt, um de betreblchen Abläufe auch unter Aspekten des Arbetsschutzes auf ener enhetlchen Grundlage planvoll zu führen und zu optmeren (Arbetsschutzmanagementsystem - AMS)? Ist das AMS mt anderen Managementsystemen (z.b. Qualtätsmanagementsystem) kompatbel und zu ener umfassenden Managementstruktur verknüpfbar? Snd de Schnttstellen zu anderen Systemen und Instrumenten festgelegt und Überschnedungen beschreben? Gewährlestet das AMS, dass Schwachstellen be der Planung und Durchführung des Arbetsschutzes und der Arbetsschutzorgansaton erkannt, de Ursachen derartger Defzte beschreben und de Durchführung der erforderlchen Maßnahmen sowe de Kontrolle hrer Wrksamket vorgenommen werden (selbstständger Regelkres)? Ist das AMS bezüglch sener Struktur, der Umsetzung, und erzelten Ergebnsse anhand vorgegebener Parameter bewertbar? Fördert das AMS de egenverantwortlche nnerbetreblche Überwachung auf allen Ebenen? C. Wrtschaftlchket Wrd be allen Maßnahmen des betreblchen Arbets- und Gesundhetsschutzes der Grundsatz der Wrtschaftlchket beachtet? Snd Verfahren zur sachlch nachvollzehbaren Beurtelung von Kosten und Nutzen enzelner Arbets- und Gesundhetsschutzmaßnahmen sowe des Arbetsschutzmanagements nsgesamt beschreben und verbndlch engeführt? Entsprechen de engeführten Verfahren qualtatv und methodsch den besonderen Anforderungen hnschtlch der Berückschtgung monetärer und ncht monetärer Aspekte m Berech des Arbets- und Gesundhetsschutzes? Werden berets erprobte Standards engesetzt we z.b. das vom BKK Bundesverband und dem Hauptverband der gewerblchen Berufsgenossenschaften entwckelte Verfahren ener erweterten Wrtschaftlchketsanalyse für Maßnahmen des Arbetsschutzes und der betreblchen Gesundhetsförderung - EWA tool 97 -? Werden Kooperatonsmöglchketen mt Trägern der Kranken- und Unfallverscherung auf betreblcher Ebene genutzt mt dem Zel, Doppelarbet zu vermeden, sch ergänzende Kompetenzen zu nutzen und Kosten zu sparen (z.b. Zusammenarbet m Arbetsschutzausschuss oder Arbetskres Gesundhet; Entwcklung und Durchführung von Maßnahmenprogrammen; Evaluaton von Maßnahmen; Öffentlchketsarbet)?