Der Angehörigenschaden. Inhalt PHÄNOMEN ANGEHÖRIGENSCHADEN. Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.



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Transkript:

Der Angehörigenschaden Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. Inhalt Phänomen Angehörigenschaden Ha=ung von Angehörigen Ersatzpflicht für den Angehörigenschaden Sozialversicherungsrechtliche Ersatzpflicht Ha=pflichtrechtliche Ersatzpflicht Schadenminderungspflicht Schadenregulierungsfragen 2 PHÄNOMEN ANGEHÖRIGENSCHADEN 3 1

Angehörigenschaden Angehörige von Verletzten/Getöteten erleiden Mehrkosten bzw. - aufwand Haushaltschaden Einkommensausfallschaden Renten- und Versicherungsausfallschaden immaterielle Unbill Abgrenzung des Angehörigen- vom Verletztenschaden 4 Angehörigenschaden Schädigung eines Angehörigen durch einen anderen Angehörigen ( interner Angehörigenschaden ) Ha=ung, Ha=ungsprivilegierung und - verschärfung Schädigung eines Angehörigen durch einen Familienfremden ( externer Angehörigenschaden ) Reflex- oder Direktschaden, normauver Schaden, Abwälzungsverhältnis 5 HAFTUNG VON ANGEHÖRIGEN 6 2

Ha=ungsgrundsatz Ha=ungsordnung gilt auch für schadenverursachende Angehörige BGE 117 II 609 E. 4c/bb und 112 II 167 besondere Ha=ungstatbestände für interne Angehörigenschäden Verlöbnisbruch (ZGB 92) nachehelicher Versorgungsausfall (ZGB 125 ff.) Schwangerscha=s- und Entbindungskosten (ZGB 295) 7 Ha=ungsgrundsatz besondere Ha=ungstatbestände für interne Angehörigenschäden Vermögensverwaltung (ZGB 327) Kausalha=ung für ungenügende BeaufsichUgung (ZGB 333) Anwendbarkeit für interne Angehörigenschäden? Gefälligkeitsschäden (OR 422) Ha=ung des Gefälligen für Schäden des Gefälligkeitsnehmers (BGE 137 III 539) Ha=ung des Gefälligkeitsnehmers für Schäden des Gefälligen (BGE 129 III 181) 8 Ha=ungsgrundsatz besondere Ha=ungstatbestände für interne Angehörigenschäden Gefälligkeitsschäden (OR 422) Gefälligkeit Kinderhüten (BGE 137 III 539) Mithilfe auf Bauernhof (BGE 129 III 181) Überlassen des Autos an Cousin, der innert zehn Tagen erhebliche Strecke fährt (BGE 127 III 446) nicht Tausch eines Autos mit Hundebox (HGer ZH HG 050404 = HAVE 2009, S. 162 = ZR 2009, S. 193) 9 3

Ha=ungsverschärfung spezifische Schutznormen Kausal- stak Verschuldensha=ung Solidarha=ung für übliche Lebenshaltungskosten (ZGB 166 I/III) VerjährungssUllstand (OR 134 I 1 und 3) und Unverjährbarkeit von Sexualdelikten keine Deckung der Ha=pflichtversicherung (SVG 63 III b) 10 Ha=ungsprivilegien direkte Ha=ungsprivilegierung Mithalterscha= von Angehörigen nicht Überlassen des Autos für Verwandtenbesuch (BGE 117 II 609) nicht für fahrunfähige bzw. invalide Ehegaken (BGE 92 II 39) nicht für 10 bis 15- tägige Benutzung pro Monat (BGE 101 II 133) bejaht für Sohn, der fakuscher Halter ist (BGE 99 II 315) 11 Ha=ungsprivilegien indirekte Ha=ungsprivilegierung familiärer RechmerUgungsgrund (BGE 117 IV 14) Regressprivileg (ATSG 75 I und VVG 72) familiärer RedukUonsgrund Eingehung einer familiären Beziehung nach Verletzungszeitpunkt? ältere BGE- Rechtsprechung versus HGer ZH HG 050404 vom 09.12.2008 = HAVE 2009, S. 162 = ZR 2009, S. 193 E. IV/4/a/cc Selbstverschuldensanrechnung bei Versorgungsausfall und Angehörigengenugtuung 12 4

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ERSATZPFLICHT 13 AkUvlegiUmaUon Grundsatz: verletzter Versicherter ist akuvlegiumiert AkUvlegiUmaUon des mitgeschädigten Angehörigen Stellt Mitschädigung eines Angehörigen einen Unfall dar? Versicherungsansprüche der Angehörigen Hinterlassenenrenten (AHV, BeV, UV, MV) Betreuungsgutschri=en (AHVG 29sepUes) 14 Versicherungsleistungen Eingliederungstaggeld Entschädigung für Betreuungskosten (IVG 10a) Renten Kinderzusatzrente zur Invalidenrente Hinterlassenenrenten Betreuungs- und Pflegeentschädigungen Hilflosenentschädigung (IV, UV, MV) Intensivpflegezuschlag (IVV 39) Entschädigung für lebensprakusche Begleitung (IVV 38) Pflegeentschädigung 15 5

Versicherungsleistungen Kostenentschädigungen Reise- und Transportkosten (IV, UV sowie EL) UVV 20: Die notwendigen Rekungs- und Bergungskosten und die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten werden vergütet. Weitergehende Reise- und Transportkosten werden vergütet, wenn es die familiären Verhältnisse rechmerugen. VersGer AG BE.2004.00233 vom 13.10.2004 E. 4: in der UV auch Angehörigentransportkosten Kosten einer Begleitperson (KSVR 27 f.) 16 Angehörigenpflege Angehörigenpflege in der IV Geburtsgebrechensversicherung (BGE 136 V 209) Grundsatz der AlternaUvität zwischen IVG 13 und HE/ IPZ Pflegeleistungen, die von Angehörigen erbracht werden können, sind keine Pflegemassnahmen gemäss Art. 13 f. IVG Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag Betreuung/Pflege Überwachung 17 Angehörigenpflege Angehörigenpflege in der IV Assistenzbeitrag (nicht Ehegaken und in gerader Linie verwandte Angehörige) Angehörigenpflege in der AHV BesitzstandsgaranUe Hilflosenentschädigung auch bei leichter Hilflosigkeit Angehörigenpflege in der EL ELG 14 I b DelegaUon an Kantone 18 6

Angehörigenpflege Angehörigenpflege in der KV nur Grund- und Behandlungspflege (KLV 7) subsidiäre Leistungspflicht an Stelle der Geburtsgebrechensversicherung BGer 9C_886/2010 und 9C_43/2012 Leistungspflicht für pflegende Angehörige Angehörige ohne Pflegediplom sind in der KV nicht anerkannt (BGE 111 V 324) Angehörige mit Pflegediplom sind in der KV nur anerkannt, wenn sie zugelassen sind (BGE 133 V 218 E. 6 und BGer 9C_702/2010) 19 Angehörigenpflege Angehörigenpflege in der KV Leistungspflicht für pflegende Angehörige Anstellung pflegender Angehöriger durch Spitex ist zulässig (BGer 9C_597/2007 und EVG K 156/04 = RKUV 2006 Nr. KV 376 S. 303) BGer 9C_702/2010 (Wirtscha=lichkeit von 2,7 mal höheren Hauspflegekosten) Angehörigenpflege in der UV nur medizinische Pflege Unterscheidung zwischen zugelassenen und anderen Angehörigen (UVV 18) 20 Angehörigenpflege Ungenügen der sozialen Absicherung Tod des gepflegten Versicherten Wegfall von Invalidenrenten und Hilflosen- und Pflegeentschädigung verursacht Versorgungsaus- fallschaden Angehöriger erhält: Hinterlassenenrente der IV Hinterlassenenrente der UV, sofern Tod unfallkausal eintrik (UVG 28) Hinterlassenenrente der MV, sofern Tod unfallkausal eintrik (MVG 51 ff.), sonst Reversionsrente (MVG 54) 21 7

Angehörigenpflege Ungenügen der sozialen Absicherung Invalidität des pflegenden Angehörigen Deckung durch IV und KV sowie IV Betreuung- und Pflegeleistung als NichterwerbstäUgkeit (Anwendbarkeit der BetäUgungsvergleichsmethode) freiwillige Unfallversicherung für im Betrieb mitarbeitende Angehörige (UVG 4 I), aber keine Anerkennung der pflegenden Angehörigen als Personen, die in einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis stehen (UVG 1a II) kein BVG- Deckung 22 HAFTPFLICHTRECHTLICHE ERSATZPFLICHT 23 AkUvlegiUmaUon Unterscheidung zwischen Verletzten- und Angehörigenschaden ResUtuUonsinteressen primäres ResUtuUonsinteresse des Verletzten primäres ResUtuUonsinteresse des Angehörigen Besuchsschaden Versorgungsausfall (im Todesfall) immaterieller Schaden Grundsatz: AkUvlegiUmaUon des Verletzten 24 8

AkUvlegiUmaUon AkUvlegiUmaUon des mitgeschädigten Angehörigen Genugtuungsanspruch (OR 47/49) auch Konkubinatspartner verheirateter Geschädigter (BGE 138 III 157 = Pra 2012 Nr. 120) schockgeschädigte Angehörige (BGE 138 III 276) 25 AkUvlegiUmaUon DrikschadensliquidaUon den konkreten Aufwand der Angehörigen nach den Regeln des Au=rags oder der Geschä=s- führung zu überbinden und den Ha=pflichUgen entsprechend zum Ersatz zu verpflichten (BGer 4A_500/2009 vom 25.05.2010 E. 3.3) sullschweigender Arbeitsvertrag (OR 320 II) verneint für Betreuungs- und Pflegeleistungen des Sohnes für die Muker während drei Monaten, verteilt auf zwei Jahre (BGE 70 II 21 E. 2) 26 AkUvlegiUmaUon DrikschadensliquidaUon sullschweigender Arbeitsvertrag (OR 320 II) bejaht für Betreuungs- und Pflegeleistungen für den Onkel während fünf Monaten (KGer VS vom 19.06.1985 i.s. Lengen = ZWR 1985, S. 119 E. 3b) einen Elternteil während vier Jahren (EVG H 121/97 vom 15.12.1997 = AHI- Praxis 1998, S. 153 E. 3) einen Elternteil während zwölf Jahren (EVG vom 01.07.1991 i.s. W. E. 4b und c Entschädigung in Höhe von CHF 60 000 für eine 12- jährige Pflege eines Elternteils eine Nichtverwandte während drei Jahren (BGer vom 25.01.2000 (4C.313/1999) E. 3) 27 9

Ersatzfähiger Angehörigenschaden tatsächlicher Angehörigenschaden Besuchskosten (BGer 4A_500/2009 vom 25.05.2010 E. 3.3) Erwerbsausfall (BGE 127 III 403 E. 4c) normauver Angehörigenschaden hauswirtscha=liche Leistungen (BGE 132 III 321 E. 3.1) Betreuungs- und Pflegeleistungen (BGer 4C. 276/2001 vom 26.03.2002 E. 6b/bb und 4A_500/2009 vom 25.05.2010 E. 2.6) 28 Ersatzfähiger Angehörigenschaden normauver Angehörigenschaden landwirtscha=liche Leistungen (BGer 4C.83/2006 vom 26.06.2006 E. 3, 4C.324/2005 vom 05.01.2006 E. 3.4 und 4P.65/2000 vom 31.08.2000 E. 3b sowie AmtsGer LU vom 27.12.1996 i.s. B. = SG 1996 Nr. 94 E. 6.2.1/a) nicht normauve Besuchskosten Besuche im Spital oder Pflegeheim haben ihren Grund in jedem Fall in der persönlichen Beziehung und können nicht als Leistung Driker bewertet werden; sie haben keinen Marktwert (BGer 4A_500/2009 vom 25.05.2010 E. 3.3) 29 SCHADENMINDERUNGSPFLICHT 30 10

Schadenminderungspflicht Ausgangslage Angehörigenhilfe in NotsituaUonen Beistands-, Unterhalts- und Unterstützungspflicht Rechtsnatur von Angehörigenleistungen Schadenausgleichsleistungen (in Geld oder natura) Schadenausgleichsleistungen in Erfüllung der Beistandspflicht (Eltern und Kinder): neutrale Schadenersatzleistungen freiwillige Schadenausgleichsleistungen (andere Angehörige): Schenkung oder GoA 31 Schadenminderungspflicht sozialversicherungsrechtliche Schadenminderungspflicht KoordinaUon von neutralen Schadenausgleichsleistungen Fehlen einer gesetzlichen KoordinaUonsnorm (ATSG 72 ff.) hauswirtscha=liche Mehrleistungspflicht der Angehörigen (BGE 130 V 396 E. 8 und 130 V 97 E. 3.3.3 sowie EVG I 13/05 E. 2.5, I 300/04 E. 6.2.3, I 457/02 E. 8 und I 685/02 E. 3.2) 32 Schadenminderungspflicht ha=pflichtrechtliche Schadenminderungspflicht KoordinaUon der Ha=pflicht mit neutralen Schadenausgleichsleistungen OR 50 f. sind nicht anwendbar Ersatzfähigkeit des normauven Angehörigenschadens Nichtersatzfähigkeit der Ohnehinleistungen bei Kindern (SAKE und Anhang III KSIH) bei Erwachsenen? 33 11

SCHADENREGULIERUNGSFRAGEN 34 ObjekUve Interessenkollision objekuve Interessenkollision eines gesetzlichen oder gewillkürten Vertreters erfordert Beistandsernennung BGer 9C_114/2011 vom 07.07.2011 E. 5 Bruder des Geschädigten ist in seiner Eigenscha= als Vormund nicht befugt, eine Vereinbarung über die Au=eilung der Schadenssumme unter den Angehörigen (seine Person eingeschlossen) abzuschliessen Abschluss von Entschädigungsverein- barungen nur noch mit Beistand? 35 Beitragspflicht Vergütungspflicht des Verletzten gemäss Au=rag oder GoA (BGer 4A_500/2009 vom 25.05.2010 E. 3.3) Angehörigenpflegeentschädigungen zu Lasten des Nachlass Erwerbseinkommen (BGE 107 Ia 107 E. 2b und c) Beitragspflicht (EVG H 121/97 vom 15.12.1997 = AHI- Praxis 1998, S. 153 und BVGer C- 855/2011 vom 09.11.2012 E. 4.3) 36 12

Beitragspflicht Angehörigenpflegeentschädigungen zu Lasten des Nachlass Anschlusspflicht BVG (BVGer C- 855/2011 vom 09.11.2012 und C- 4656/2009vom 08.06.2011) Au=eilung einer Einmalentschädigung auf Kalenderjahre (BVGer C- 4656/2009 vom 08.06.2011 E. 4.9) 37 Güterrecht Güterrechtliche Zuordnung Eigengut ist (ZGB 198 I): Gegenstände des persönlichen Gebrauchs Vermögenswerte vor Ehe oder die nachher unentgeltlich zufallen Genugtuungsansprüche Ersatzanschaffungen für Eigengut Errungenscha= ist (ZGB 197 II): Sozialversicherungsleistungen Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit 38 Güterrecht Güterrechtliche Zuordnung ZGB 207 III Die Kapitalleistung, die ein Ehegake von einer Vorsorgeeinrichtung oder wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, wird im Betrag des Kapitalwertes der Rente, die dem Ehegaken bei Auflösung des Güterstandes zustünde, dem Eigengut zugerechnet. 39 13

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folien sind verfügbar unter www.hardy- landolt.ch 14