Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich



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Transkript:

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr.: 2894-11-L2 Auftraggeber: Stadt Aurich Postfach 1769 26587 Aurich Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Telefon: 04941-9558-0 Telefax: 04941-9558-11 email: mail@iel-gmbh.de Internet: www.iel-gmbh.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Volker Gemmel Datum: 20. Juli 2011

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung 1 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien 1 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten 2 4. Beschreibung der Ausgangssituation 2 5. Schalltechnische Anforderungen 3 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 3 6.1 Gewerbe 3 6.1.1 B-Plan Nr. 315 und mögliche Potentialfläche 3 6.1.2 Bebauungsplan Nr. 215 4 6.1.3 Allgemein 4 6.2 Verkehr 4 7. Schallimmissionsprognose 6 7.1 Prognoseverfahren 6 7.2 Gewerbelärm 6 7.2.1 Ergebnisse 6 7.2.2 Beurteilung 6 7.2.3 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen 6 7.3 Verkehrslärm 7 7.3.1 Ergebnisse 7 7.3.2 Beurteilung 7 7.3.3 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen 8 8. Zusammenfassung 8 Anhang Übersichtskarte (1 Seite) Schallimmissionsraster Gewerbe Tag / Nacht (2 Seiten) Schallimmissionsraster Verkehr Tag / Nacht (2 Seiten) Lärmpegelbereiche (1 Seite) Datensatz (1 Seite) Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich

1. Einleitung und Aufgabenstellung Die Stadt Aurich hat die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Middels) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 315 Gewerbegebiet Middels beschlossen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 315 ist zusätzlich auch eine Teilfläche als Mischgebiet geplant. Mit dieser Planung soll die Weiterentwicklung der gewerblichen Flächen in Aurich- Middels ermöglicht und planungsrechtlich abgesichert werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass zukünftige Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz ausgeschlossen werden können. Aufgabe dieses Gutachtens ist es, für die Flächen innerhalb des aktuellen Plangebietes als Planungsgröße für die Bauleitplanung immissionsrelevante flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) vorzuschlagen, die die Einhaltung der zulässigen Orientierungswerte in der umliegenden bewohnten Nachbarschaft, auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Nutzung, sicherstellen. Weiterhin müssen die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt werden. Mit Datum vom 15. März 2011 wurde für dieses Projekt bereits das Gutachten Nr. 2894-11-L1 ausgearbeitet. Da sich zwischenzeitlich einige Planänderungen ergeben haben, wird mit dem vorliegenden Gutachten eine neue schalltechnische Beurteilung durchgeführt. Damit verliert das Gutachten Nr. 2894-11-L1 vom 15. März 2011 seine Gültigkeit. 2. Zu Grunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Bei der Erstellung des Gutachtens wurden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zu Grunde gelegt, wobei die zur Zeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen wurden. Im Einzelnen wurden folgende Vorschriften und Regelwerke zu Grunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002 Beiblatt 1 zu Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche DIN 18005, Teil 1 Planung, Ausgabe Mai 1987 DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember 2006 DIN ISO 9613, Teil 2 TA-Lärm Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 1

Erläuterungen zur Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln im B-Plan, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (NLÖ). 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die schalltechnische Untersuchung dienten folgende, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen: - B-Plan Nr. 315, Entwurf, Stand 21.06.2011 - Bebauungsplan Nr. 215, rechtsverbindlich seit 16.05.2003 - Daten zu Verkehrsmengen der B 210 (aus dem Jahr 2005) und der K 122 (aus dem Jahr 2000) von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Weitere für die Ausarbeitung des Gutachtens benötigte Daten und Einzelheiten wurden vom Auftraggeber bei mehreren Besprechungen mitgeteilt und bei einem Ortstermin aufgenommen. 4. Beschreibung der Ausgangssituation Der hier zu untersuchende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich der Stadt Aurich, im Ortsteil Middels, im Kreuzungsbereich der B 210 (Esenser Straße) und der Kreisstraße K 122 (Langefelder Straße und Westerlooger Straße). Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 215 umfasst Flächen südlich und nördlich der B 210 (gewerbliche Flächen) und darüber hinaus eine gemischte Baufläche (nordöstlich der Langefelder Straße). In dem Bebauungsplan Nr. 215 sind zur Begrenzung der Schallemission und zur Kontingentierung flächenbezogene Schallleistungspegel für den Bereich festgesetzt. Das Plangebiet der 43. FNP-Änderung schließt keine weiteren Flächen mit ein. Um jedoch eine mögliche zukünftige Erweiterung zu ermöglichen wird zusätzlich eine Potentialfläche berücksichtigt, die unmittelbar nördlich an den bestehenden Bebauungsplan Nr. 215 angrenzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 315 sind Nutzungen als Mischgebiet (MI), als Eingeschränktes Industriegebiet (GI-E), als Gewerbegebiet () und als Eingeschränktes Gewerbegebiet () vorgesehen. Neben der bereits erwähnten Mischgebiets-Nutzung befinden sich im Umfeld des Plangebietes weitere Wohnhäuser, die eine vergleichbare Schutzbedürftigkeit bzgl. des Schallimmissionsschutzes aufweisen. Im näheren Umfeld befindet sich keine Wohnbebauung, die einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) entspricht. Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 2

5. Schalltechnische Anforderungen Gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Schallschutz im Städtebau gelten folgende Orientierungswerte im Rahmen der Bauleitplanung: Gewerbelärm Misch- bzw. Dorfgebiet (MI/MD) : Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): 60 db(a) 45 db(a) Verkehrslärm Misch- bzw. Dorfgebiet (MI/MD) : Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): Gewerbegebiet () : Tag (06.00 bis 22.00 Uhr): Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr): 60 db(a) 50 db(a) 65 db(a) 55 db(a) Eine mögliche Wohnnutzung innerhalb eines eingeschränkten Gewerbegebietes () ist nach derzeitigem Kenntnisstand des Gutachtes bzgl. der Schutzbedürftigkeit einem Mischgebiet gleichzusetzen. Gemäß DIN 18005-1, Ausgabe 2002, sind die Beurteilungspegel von gewerblichen Anlagen nach TA-Lärm in Verbindung mit DIN ISO 9613-2 zu berechnen und zu bewerten. Als Berechnungsvorschrift für den Verkehrslärm ist die RLS-90 heranzuziehen. 6. Schalltechnische Ausgangsdaten 6.1 Gewerbe 6.1.1 B-Plan Nr. 315 und mögliche Potentialfläche Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in insgesamt sieben Teilflächen (GI-E, -1, -2, 1, 2 und MI) gegliedert. Für die gewerblich genutzten Flächen werden für die Berechnungen die folgenden Schallemissionskontingente L wa (immissionsrelevante flächenbezogene Schallleistungspegel) berücksichtigt: Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 3

Teilfläche L wa je m² Tag (06.00 22.00 Uhr) Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) GI-E 75 db(a) 50 db(a) -1 65 db(a) 50 db(a) -2 65 db(a) 50 db(a) 1 60 db(a) 45 db(a) 2 55 db(a) 40 db(a) 3 60 db(a) 45 db(a) Tabelle 1: Schallemissionskontingente Für die mögliche Potentialfläche wird ein Schallemissionskontingent (immissionsrelevanter flächenbezogener Schallleistungspegel) von 65 / 50 db(a) je m² (Tag/Nacht) berücksichtigt. 6.1.2 Bebauungsplan Nr. 215 In diesem rechtskräftigen Bebauungsplan wurden nur für die -Flächen immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (60 / 45 db(a) je m²) festgesetzt. Im Rahmen der vorliegenden Berechnungen werden für die -Flächen Schallemissionskontingente berücksichtigt, wie sie zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes als üblich (65 / 50 db(a) je m²) bezeichnet werden können. 6.1.3 Allgemein Da die vorliegende Ausarbeitung auf bereits durchgeführte schalltechnische Berechnungen vergangener Jahre aufbaut, wird nicht auf das Verfahren zur Geräuschkontingentierung der DIN 45691 (Ausgabe Dezember 2006, Stichwort: L EK ) zurückgegriffen. Dies wird als sinnvoll erachtet, um die schalltechnischen Festsetzungen der einzelnen Bebauungspläne direkt miteinander vergleichen zu können. Für die Schallimmissionsberechnung wird von folgenden Festsetzungen ausgegangen: - Schallemissionshöhe: 3 m - Schallabstrahlende Fläche gemäß der Darstellung im Anhang - Kontinuierliche Schallabstrahlung (tags: 16 Std., nachts: 8 Std.) - Bei der Berechnung wird von freier Schallausbreitung ausgegangen. 6.2 Verkehr Basis der Berechnungen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) als Mittelwert über alle Tage des Jahres, die sich daraus ergebende stündliche Verkehrsstärke M t (tags), M n (nachts) und der jeweilige LKW-Anteil p. Diese Werte werden i. d. R. auf der Basis von Verkehrszählungsergebnissen gewonnen. Die Zählungen finden üblicherweise regelmäßig im Abstand von fünf Jahren statt. Die Ergebnisse der Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 sind noch nicht veröffentlicht. Für das Jahr 2005 liegen die Ergebnisse (Bundesstraßen) vor. Aus Kostengründen fanden die letzten Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 4

Zählungen im Bereich der Landes- und Kreisstraßen im Jahr 2000 statt. Gemäß der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, sollen die Zählergebnisse aus dem Jahr 2000 für das Jahr 2005 pauschal um 2 % erhöht werden. Die dem Plangebiet nächstgelegene Zählstelle auf der Langefelder Straße (K 122) hat die Nummer 2411/1745 und liegt unmittelbar im Bereich des Plangebietes. An dieser Zählstelle wurden im Jahr 2000 folgende Werte ermittelt: DTV: 2.575 Kfz/24h M t : 148 Kfz/h p t : 9,5 % M n : 26 Kfz/h p n : 15,5 % Die dem Plangebiet nächstgelegene Zählstelle auf der Westerlooger Straße (K 122) hat die Nummer 2411/1746 und liegt ebenfalls unmittelbar im Bereich des Plangebietes. An dieser Zählstelle wurden im Jahr 2000 folgende Werte ermittelt: DTV: 2.348 Kfz/24h M t : 135 Kfz/h p t : 10,2 % M n : 23 Kfz/h p n : 19,9 % Diese Werte werden auf das Jahr 2021 (aktueller Prognosezeitraum 10 Jahre) in Anlehnung an die vorab zitierte Vorgabe der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr umgerechnet. Es ergeben sich folgende, für die schalltechnischen Berechnungen maßgeblichen Parameter: Langefelder Straße: M t : 160 Kfz/h p t : 9,5 % M n : 28 Kfz/h p n : 15,5 % Westerlooger Straße: M t : 146 Kfz/h p t : 10,2 % M n : 25 Kfz/h p n : 19,9 % Die LKW-Anteile p t und p n wurden von den beiden Zählstellen 1745 und 1746 unverändert übernommen. Die dem Plangebiet nächstgelegene Zählstelle auf der Esenser Straße (B 210) hat die Nummer 2411 0441 und liegt südwestlich des Plangebietes. An dieser Zählstelle wurden im Jahr 2005 folgende Werte ermittelt: DTV: 8.087 Kfz/24h M t : 463 Kfz/h p t : 6,4 % M n : 85 Kfz/h p n : 9,1 % Diese Werte werden auf das Jahr 2021 (aktueller Prognosezeitraum 10 Jahre) in Anlehnung an die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrs- Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 5

flächen umgerechnet. Es ergeben sich folgende, für die schalltechnischen Berechnungen maßgeblichen Parameter: M t : 537 Kfz/h p t : 6,4 % M n : 99 Kfz/h p n : 9,1 % Die LKW-Anteile p t und p n wurden von der Zählstelle 2411 0441 unverändert übernommen. Im Bereich des Plangebietes wird für alle aufgeführten Straßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit v = 80 km/h berücksichtigt. 7. Schallimmissionsprognose 7.1 Prognoseverfahren Auf der Basis der Daten von Abschnitt 6.1 (Gewerbelärm) und 6.2 (Verkehrslärm) werden Schallausbreitungsrechnungen durchgeführt. Die Berechnungen erfolgen mit dem Programmsystem IMMI. Diese Software ermöglicht die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden. Dokumentiert werden alle berechnungsrelevanten Daten, Verfahren und Eingangsparameter. 7.2 Gewerbelärm 7.2.1 Ergebnisse Als Berechnungsergebnis enthält der Anhang zu diesem Gutachten flächenhafte Darstellungen der Schallimmissionspegel (Schallimmissionsraster). Dabei wird zwischen Tag und Nacht unterschieden. 7.2.2 Beurteilung Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Orientierungswerte für Gewerbelärm in der bewohnten Nachbarschaft des Plangebietes unterschritten werden. 7.2.3 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Im Textteil des Bebauungsplanes sollte folgende Festsetzung aufgenommen werden: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche einschließlich der Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück insgesamt die aufgeführten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel L wa weder tags (06.00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) überschreiten. Die Summation über die Immissionskontingente einzelner Teilflächen ist zulässig. Teilfläche L wa je m² Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 6

Tag (06.00 22.00 Uhr) Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) GI-E 75 db(a) 50 db(a) -1 65 db(a) 50 db(a) -2 65 db(a) 50 db(a) 1 60 db(a) 45 db(a) 2 55 db(a) 40 db(a) 3 60 db(a) 45 db(a) Im Genehmigungsverfahren ist zum Nachweis der Zulässigkeit des Vorhabens der Beurteilungspegel der Anlage nach TA-Lärm zu ermitteln. Dieser darf das zulässige Immissionskontingent unter Berücksichtigung von ggf. bereits bestehenden Anlagen nicht überschreiten. 7.3 Verkehrslärm 7.3.1 Ergebnisse Als Berechnungsergebnisse sind im Anhang zu dieser Ausarbeitung insgesamt zwei Schallimmissionsraster (relative Höhe h = 2 m) für den Verkehrslärm (jeweils Tag und Nacht) dargestellt. 7.3.2 Beurteilung Aus dem Schallimmissionsraster Tag wird ersichtlich, dass der zulässige Orientierungswert für die Tageszeit von 60 db(a) (MI- und 3-Fläche) parallel zur Bundesstraße um < 3 db (Baugrenze) überschritten wird. Aus dem Schallimmissionsraster Nacht wird ersichtlich, dass der zulässige Orientierungswert für die Nachtzeit von 50 db(a) (MI- und -Flächen) im Bereich der MI-Fläche vollflächig und im Bereich der -Fläche teilweise überschritten wird. Im Bereich der GI-E-Fläche und den -Flächen sind keine Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte zu erwarten. Nach den dem Gutachter vorliegenden Informationen ist die Realisierung aktiver Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand bzw. Lärmschutzwall) nicht möglich. Aus diesem Grund sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Diese ergeben sich gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau aus der Zuordnung zu bestimmten Lärmpegelbereichen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden gemäß DIN 4109 (Abschnitt 5.5.2) durch Addition von 3 db auf die berechneten Schallimmissionspegel ermittelt. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse für die Tageszeit. Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 7

7.3.3 Vorschlag für die textlichen Festsetzungen Aus der Darstellung der Lärmpegelbereiche wird ersichtlich, dass sich innerhalb der Baugrenzen der MI- und -Flächen die Lärmpegelbereiche II und III ergeben. Die resultierenden Auswirkungen auf den baulichen Schallschutz für das Plangebiet können als textliche Festsetzung beschrieben werden. Diese kann z. B. wie folgt lauten: Lärmpegelbereich III: An allen Gebäudefronten von Gebäuden mit Wohn- und Aufenthaltsräumen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den Lärmpegelbereich III gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile 3, entsprechen. Sind in den beschriebenen Aufenthaltsräumen Schlafräume vorgesehen, kann es bei geöffneten Fenstern zu Schlafstörungen kommen. In diesem Fall ist durch den Einbau schallgedämpfter Lüftungseinrichtungen eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten sicherzustellen. Lärmpegelbereich II: An allen Gebäudefronten von Gebäuden mit Wohn- und Aufenthaltsräumen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den Lärmpegelbereich II gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile 2, entsprechen. Sind in den beschriebenen Aufenthaltsräumen Schlafräume vorgesehen, kann es bei geöffneten Fenstern zu Schlafstörungen kommen. In diesem Fall ist durch den Einbau schallgedämpfter Lüftungseinrichtungen eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten sicherzustellen. 8. Zusammenfassung Die Stadt Aurich hat die Weiterentwicklung der gewerblichen Bauflächen in Middels beschlossen. Hierzu soll die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 315 Gewerbegebiet Middels erfolgen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind Nutzungen als Mischgebiet (MI), als Eingeschränktes Industriegebiet (GI-E), als Gewerbegebiet () und als Eingeschränktes Gewerbegebiet () vorgesehen. Im Rahmen der Bauleitplanung muss auch sichergestellt werden, dass zukünftig Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz ausgeschlossen werden können. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung (rechtskräftiger Bebauungsplan) wurden für die geplanten Erweiterungsflächen immissionsrelevante flächenbezogene Schallleistungspegel definiert mit denen sichergestellt ist, dass es planerisch zu keiner Konfliktsituation kommen kann. Im Rahmen der Bauleitplanung muss auch eine schalltechnische Beurteilung des Verkehrslärms durchgeführt werden. Die Schallimmissionsberechnungen führen zu dem Ergebnis, dass durch den Verkehrslärm rechnerisch die zulässigen Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 8

Orientierungswerte für die Tages- und die Nachtzeit innerhalb der Baugrenzen teilweise überschritten werden. In Abschnitt 7.3.3 dieser Ausarbeitung sind bauliche Schallschutzmaßnahmen beschrieben, die dem Belang des Schallimmissionsschutzes Rechnung tragen können. Dieses Gutachten umfasst neun Textseiten und zusätzlich den im Anhangsverzeichnis aufgelisteten Anhang. Es darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Das mit Datum vom 15. März 2011 erstellte Gutachten Nr. 2894-11-L1 verliert hiermit seine Gültigkeit. Aurich, den 20. Juli 2011 Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich Seite 9

Anhang Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich

Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 315 Übersichtskarte Lageplan [ B-Plan ] Weg 5935300 B-Plan 315 Potentialfläche y / m GI-E -1 5935100-2 1 2 3 V gelwatersweg 5935000 5934900 Hengstforde 5934800 Westerlooger Stra e K 122 5934700 B-Plan 215 Hengstforderweg 5934600 0 M 1:5000 250 m 3406500 3406600 3406700 3406800 3406900 3407000 x / m 3407200 IMMI 2010-2 11/2010

Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 315 Schallimmissionsraster Tag -Gewerbe- Raster Werktag (6h-22h) [ B-Plan, Rel. Höhe 2.00m ] Weg 5935300 B-Plan 315 Potentialfläche y / m GI-E -1 5935100-2 1 2 3 V gelwatersweg 5935000 5934900 5934800 5934700 5934600 Werktag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. B-Plan 215 Hengstforde Hengstforderweg Westerlooger Stra e K 122 0 M 1:5000 250 m 3406500 3406600 3406700 3406800 3406900 3407000 x / m 3407200 IMMI 2010-2 11/2010

Stadt Aurich Bebauungsplan Nr. 315 Schallimmissionsraster Nacht -Gewerbe- Raster Nacht (22h-6h) [ B-Plan, Rel. Höhe 2.00m ] Weg 5935300 B-Plan 315 Potentialfläche y / m GI-E -1 5935100-2 1 2 3 V gelwatersweg 5935000 5934900 5934800 5934700 5934600 Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. B-Plan 215 Hengstforde Hengstforderweg Westerlooger Stra e K 122 0 M 1:5000 250 m 3406500 3406600 3406700 3406800 3406900 3407000 x / m 3407200 IMMI 2010-2 11/2010

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 315 Schallimmissionsraster Tag -Verkehr- Raster Tag (6h-22h) [ B-Plan-Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] 5935200 Langefelder Straße K 122 GI-E y / m 5935000 5934900 0 M 1:3000 100 m Hengstforde MI Esenser Straße - B 210 Westerlooger Stra e K 122 Tag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. 5934800 3406700 3406800 3406900 x / m 3407100 IMMI 2010-2 11/2010

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 315 Schallimmissionsraster Nacht -Verkehr- Raster Nacht (22h-6h) [ B-Plan-Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] 5935200 Langefelder Straße K 122 GI-E y / m 5935000 5934900 0 M 1:3000 100 m Hengstforde MI Esenser Straße - B 210 Westerlooger Stra e K 122 Nacht (22h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. 5934800 3406700 3406800 3406900 x / m 3407100 IMMI 2010-2 11/2010

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 315 Lärmpegelbereiche Raster Tag (6h-22h) [ B-Plan-Verkehr, Rel. Höhe 2.00m ] 5935200 Langefelder Straße K 122 GI-E y / m 5935000 5934900 Hengstforde MI Esenser Straße - B 210 Westerlooger Stra e K 122 Tag (6h-22h) DIN 4109 (+3dB) Lärmpegelbereiche I -55 db(a) II 56-60 db(a) III 61-65 db(a) IV 66-70 db(a) V 71-75 db(a) VI 76-80 db(a) VII >80 db(a) 0 M 1:3000 100 m 5934800 3406700 3406800 3406900 x / m 3407100 IMMI 2010-2 11/2010

Datensatz Flächen-SQ /ISO 9613 Element Bezeichnung Elementgruppe ZA hohe (Netto-) D0 Spektrum Emiss.- Lw" Lw Quelle Fläche /m² /db Variante /db(a) /db(a) FLQi001 1 (215) B-Plan 215 8 0 6695,35 0,0 A-Pegel Tag 65,0 103,3 Nacht 50,0 88,3 Ruhe 65,0 103,3 FLQi002 2 (215) B-Plan 215 8 0 17733,1 0,0 A-Pegel Tag 65,0 107,5 2 Nacht 50,0 92,5 Ruhe 65,0 107,5 FLQi003 1 (215) B-Plan 215 9 0 7448,05 0,0 A-Pegel Tag 60,0 98,7 Nacht 45,0 83,7 Ruhe 60,0 98,7 FLQi004 2 (215) B-Plan 215 9 0 3778,47 0,0 A-Pegel Tag 60,0 95,8 Nacht 45,0 80,8 Ruhe 60,0 95,8 FLQi005 3 (215) B-Plan 215 9 0 7562,97 0,0 A-Pegel Tag 60,0 98,8 Nacht 45,0 83,8 Ruhe 60,0 98,8 FLQi006 GI-E (315) B-Plan 315 11 0 5030,82 0,0 A-Pegel Tag 75,0 112,0 Nacht 50,0 87,0 Ruhe 75,0 112,0 FLQi007-1 (315) B-Plan 315 8 0 6188,12 0,0 A-Pegel Tag 65,0 102,9 Nacht 50,0 87,9 Ruhe 65,0 102,9 FLQi008-2 (315) B-Plan 315 8 0 3125,71 0,0 A-Pegel Tag 65,0 99,9 Nacht 50,0 84,9 Ruhe 65,0 99,9 FLQi009 1 (315) B-Plan 315 9 0 3833,26 0,0 A-Pegel Tag 60,0 95,8 Nacht 45,0 80,8 Ruhe 60,0 95,8 FLQi010 2 (315) B-Plan 315 9 0 4468,39 0,0 A-Pegel Tag 55,0 91,5 Nacht 40,0 76,5 Ruhe 55,0 91,5 FLQi011 3 (315) B-Plan 315 9 0 8453,72 0,0 A-Pegel Tag 60,0 99,3 Nacht 45,0 84,3 FLQi012 (P) P 7 0 41799,0 6 Straße /RLS-90 Element Bezeichnung Elementgruppe ZA Geräusch- Lm,E /db(a) Lm,E /db(a) typ Tag Nacht STRb001 B 210 Straßen 0 Straße 65,0 58,5 STRb002 Langefelder Str. Straßen 0 Straße 60,7 54,5 STRb003 Westerlooger Str Straßen 0 Straße 60,6 54,8 Ruhe 60,0 99,3 0,0 A-Pegel Tag 65,0 111,2 Nacht 50,0 96,2 Ruhe 65,0 111,2 Straße /RLS-90 Element Bezeichnung Straßentyp Oberfläche DTV Emiss.- M p dlstro v,pkw v,lkw /(Kfz/24h) Variante /(Kfz/h) /% /db /(km/h) /(km/h) STRb001 B 210 Bundesstraße Nicht geriffelter Gußasphalt Tag 537,00 6,40 0,0 80 80 Nacht 99,00 9,10 0,0 80 80 STRb002 Langefelder Str. Kreisstraße Nicht geriffelter Gußasphalt Tag 160,00 9,50 0,0 80 80 Nacht 28,00 15,50 0,0 80 80 STRb003 Westerlooger Str Kreisstraße Nicht geriffelter Gußasphalt Tag 146,00 10,50 0,0 80 80 Nacht 25,00 19,90 0,0 80 80 B-Plan STRb STRb Gutachten-Nr. 2894-11-L2, Bebauungsplan Nr. 315 Stadt Aurich / Datensatz