Welche Möglichkeiten gibt es?



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Transkript:

Anlage zu 3.9.1 Das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung steigt stetig. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Um die jüngere Generation nicht zu überfordern, ist es deshalb unausweichlich, dass in Zukunft die Renten weniger stark steigen wie bisher. Damit ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Die Alterssicherung wird sich in Zukunft stärker als bisher auf drei Säulen stützen müssen: die Gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Der Staat hilft beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit Steuervorteilen und. Welche Möglichkeiten gibt es? Die zweite und dritte Säule der Alterssicherung bieten folgende Durchführungen bzw. Produkttypen an: betriebliche Altersvorsorge Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds private Altersvorsorge Banksparplan Private Rentenversicherung Fondssparplan Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktzusage: Die Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Leistungen dazu werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer kann an der Finanzierung beteiligt werden. Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die auf die von ihr gewährten Leistungen dem Arbeitnehmer formal keinen Rechtsanspruch gewährt. Reicht das Kassenvermögen zur Einbringung der zugesagten Leistungen nicht aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung einzustehen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen des Trägerunternehmens oder durch eigene Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Auch bei diesem Durchführungsweg kann der Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt werden. Direktversicherung: Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten abschließt. Bezugsberechtigt sind Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann sich beteiligen. Pensionskasse: Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung ähnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Der wesentliche Unterschied zur Direktversicherung liegt darin, dass der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer selbst Mitglied der Versorgungseinrichtung wird. Der Arbeitgeber leistet Beiträge, an denen sich die Arbeitnehmer beteiligen können. Die Pensionskassen unterliegen dabei strengen Anlagebeschränkungen: Nur ein begrenzter Teil der Anlagemittel kann in Aktien investiert werden. Damit wird das Risiko minimiert, gleichzeitig werden aber auch Gewinnmöglichkeiten eingeschränkt. Pensionsfonds: Der Pensionsfonds ist wie die Pensionskasse eine rechtlich selbständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber durchführt. Auch eine Beteiligung des Arbeitnehmers an der Finanzierung der Beiträge ist dabei möglich. Das

angesammelte Versorgungskapital kann relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die der späteren Leistung hängt somit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Weil die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu Direktversicherungen und Pensionskassen wesentlich weniger reglementiert wird, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen. Andererseits wird der Ausfall einer Versorgungsleistung bei Kapitalverlust ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber zumindest dafür einstehen muss, dass im Versorgungsfall die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Private Altersvorsorge: Banksparplan: Bei einem Banksparplan wird ein Guthaben mit festgelegter Verzinsung angespart. Dabei kann der Zinssatz von der Laufzeit oder dem Sparbetrag abhängig sein oder sich nach einem Referenzwert wie z.b. der Umlaufrendite festverzinslicher Anleihen richten. Es besteht nur ein sehr geringes Risiko. Allerdings wachsen die Erträge auch nur langsam. Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht. Banksparpläne eignen sich besonders für ältere Anleger, deren Ansparzeitraum kürzer ist, und für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis. Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Die Beiträge werden dabei in der Regel mit einer garantierten Mindestverzinsung (zur Zeit 2,75%) angelegt. Hinzu können Überschussbeteiligungen kommen, die jedoch nicht garantiert sind. Private Rentenversicherungen haben im allgemeinen ein eher geringes Risiko und mittlere Ertragschancen. Die Abschlusskosten werden auf die ersten zehn Jahre der Laufzeit verteilt. Private Rentenversicherungen eignen sich besonders für jüngere sicherheitsbewusste Anleger. Fondssparplan: Bei einem Fondssparplan erfolgt die Anlage des Kapitals in Investmentfonds, z. B. Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds. Sie unterscheiden sich in den Ertragschancen - und im Risiko für den Anleger. Bei Aktienfonds steht der Chance auf eine hohe Anlagerendite bei günstiger Entwicklung der Kapitalmärkte das Verlustrisiko durch fallende Kurse gegenüber. Eine Mindestrendite ist nicht garantiert, lediglich der Kapitalerhalt muss bei geförderten Produkten zugesagt werden. Die Chance auf eine hohe Rendite hängt genau wie das Verlustrisiko von der Mischung des Fonds ab, ist jedoch höher als bei Banksparplänen und privaten Rentenversicherungen. Kosten entstehen durch Ausgabeaufschläge beim Kauf und durch Verwaltungs-/Depotgebühren. Fonds mit hohem Aktienanteil sind eher für jüngere risikofreudige Anleger geeignet, weil hier ausreichend Zeit ist, vorübergehende Kursverluste wieder auszugleichen. Kann man zwischen diesen Möglichkeiten frei wählen? Zwischen den drei privaten Möglichkeiten kann man frei wählen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Wahlmöglichkeit eingeschränkt. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er überhaupt eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, welchen Durchführungsweg er wählt und welche Leistungen er zusagt. Werden Versorgungen auf der Grundlage von Tarifverträgen oder durch Betriebsvereinbarungen eingeführt, wird die Ausbreitung der betrieblichen Altersvorsorge u.u. auf ganze Branchen bzw. Betriebe ausgedehnt. Wenn der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann der Arbeitnehmer entweder einen privaten Vorsorgevertrag abschließen oder verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Die Aufwendungen für die Direktversicherung muss er selbst tragen (Entgeltumwandlung). Die Umwandlung tariflicher Entgeltansprüche ist allerdings nur möglich, wenn sie durch Tarifvertrag zugelassen ist.

Wie sieht die staatliche Förderung aus? Banksparplan Private Rentenversicherung Investmentfondssparplan Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung betriebliche Förderung steuerfrei unbegrenzt bis 2.472 EUR 1) steuerfrei unbegrenzt bis 2.472 EUR 1) bis 1.752 EUR Pauschalsteuer = 20 % 3) und 4) Private Besteuerung Förderung der Rente für Verträge ab 1.1.2005: bis 4.272 steuerfrei und bis 2.472 EUR privat: Ja, in voller betrieblich: Ertragsanteil (rd. 30 %) 5) (steuerfrei bei Kapitalauszahlung) für Verträge ab 1.1.2005: Pensionskasse bis 2.472 EUR steuer- und 1) ab 2005: bis 4.272 steuerfrei und bis 2.472 EUR bis 1.752 EUR Pauschalsteuer = 20 % 2)3) und 4) Ertragsanteil (rd. 30 %) 5) (steuerfrei bei Kapitalauszahlung)

Pensionsfonds für Verträge ab 1.1.2005: keine Pauschalsteuer mehr bis 2.472 EUR steuer- und 1 ) ab 2005: bis 4.272 steuerfrei und bis 2.472 EUR 1) 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (2004 = 2.472 EUR); Beitragsfreiheit für Entgeltumwandlung endet am 31.12.2008 ab 2005: 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (2004 = 2.472 EUR) + Festbetrag 1.800 EUR = insgesamt 4.272 EUR in 2004; Beitragsfreiheit für Entgeltumwandlung endet am 31.12.2008 2) nur möglich, wenn Steuer- und Beitragsfreiheit bereits durch Beitrag in eine Pensionskasse oder einem Pensionsfonds ausgeschöpft ist 3) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 4) nur bei Entgeltumwandlung aus Einmalzahlungen (z.b. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), Beitragsfreiheit endet am 31.12.2008 5) abhängig vom Lebensalter bei Rentenbeginn Private Vorsorge im Einzelnen 2002/3 2004 2005 2006/7 ab 2008 bis zu 525 EUR Bis zu 1.050 EUR bis zu 1.050 EUR bis zu 1.575 EUR bis zu 2.100 EUR Grundzulage 38 EUR 76 EUR 76 EUR 114 EUR 154 EUR Kinderzulage je Kind 46 EUR 92 EUR 92 EUR 138 EUR 185 EUR Mindesteigenbeitrag 1 % 1) abzüglich 2 % 1) abzüglich 2 % 1) abzüglich 3 % 1) abzüglich 4 % 1) abzüglich Höchstens 525 EUR abzüglich 1.050 EUR abzüglich 1.050 EUR abzüglich 1.575 EUR abzüglich 2.100 EUR abzüglich Mindestens aber ohne Kind 45 EUR 45 EUR 60 EUR 60 EUR 60 EUR 1 Kind 38 EUR 38 EUR 60 EUR 60 EUR 60 EUR 2 und mehr Kinder 30 EUR 30 EUR 60 EUR 60 EUR 60 EUR 1) vom Vorjahreseinkommen

Wer bekommt die staatliche Förderung der privaten Vorsorge? In der betrieblichen Vorsorge sind alle Arbeitnehmer förderberechtigt. Die staatliche Förderung der privaten Vorsorge erhalten Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter und Soldaten. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt; dann erhält auch der andere die Förderung. Zu den Pflichtversicherten gehören im Einzelnen: Arbeitnehmer und Auszubildende Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (einschließlich Berechtigter, deren Leistungen aufgrund der Anrechung von Einkommen oder Vermögen ruht)(ab 1.1.2005 Arbeitslosengeld II), Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Vorruhestandsgeld bestimmte Gruppen von Selbstständigen - z.b. Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Selbständige mit einem Auftraggeber Wehr- und Zivildienstleistende Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen geringfügig Beschäftigte ("Mini-Jobs"), die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben Nicht gefördert werden: nicht pflichtversicherte Selbstständige geringfügig Beschäftigte, die ihren Pauschalbeitrag zu Rentenversicherung nicht aufstocken freiwillig Versicherte Pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - z.b. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Architekten Unverfallbarkeit von Anwartschaften Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersversorgung bedeutet, dass ein einmal erworbener Anspruch auf eine Betriebsrente nicht mehr erlöschen kann, also auch dann nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, z. B. wegen des Wechsels zu einem anderen Arbeitgeber. Für Zusagen, die nach dem 1. Januar 2001 erteilt wurden, gilt: Anwartschaften, die der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert hat, sind sofort gesetzlich unverfallbar. Anwartschaften, die der Arbeitgeber finanziert hat, sind nach fünf Jahren gesetzlich unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das 30. Lebensjahr vollendet hat. Bei privaten Vorsorgeverträgen ist der Arbeitgeber nicht beteiligt. Daher gibt es hier keine Unverfallbarkeitsfristen. Was man bei der Produktauswahl beachten sollte Bei der Produktwahl sollten Sie Folgendes berücksichtigen: Ihr Alter: Wenn Sie jünger sind, können Sie risikofreudig sein, weil Sie dann Zeit haben, eventuelle Verluste wieder auszugleichen. Wenn Sie älter sind, sollten Sie eher auf Nummer Sicher gehen. Ihre Einstellung zum Risiko: Wenn Sie die Vorstellung, dass Ihr Kapital Wertschwankungen unterliegt, nicht mehr ruhig schlafen lässt, sollten Sie vielleicht besser eine sicherere Form wählen und eine geringere Rendite in Kauf nehmen. die Kosten: Produkte mit Abschlusskosten rechnen sich umso mehr, je länger die Laufzeit ist.

die Situation in der Auszahlungsphase: Bei privaten Rentenversicherungen und bei der betrieblichen Altersvorsorge wird eine lebenslange Rente garantiert. Je nach Anbieter können allerdings bis zu 30 % (ab 2005) des Kapitals als Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase ausgeschüttet werden. die Situation im Erbfall: Bei Banksparplänen und Fondssparplänen kann das angesparte Kapital vererbt werden. Bei einer privaten Rentenversicherung ist dies nicht möglich. Sie können aber eine Garantiezeit vereinbaren, in der die Rente mindestens zu zahlen ist. Sterben Sie vorher, wird dem oder der Berechtigten die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt. Die staatliche Förderung muss im Erbfall in der Regel zurückgezahlt werden. Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung sind nicht vererbbar. Allerdings besteht hier häufig eine Hinterbliebenenversorgung. Achten Sie bei Banksparplänen, privaten Rentenversicherungen und Fondssparplänen darauf, dass das Produkt die Prüfnummer der Zertifizierungsstelle und den Vermerk trägt: "Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig". Dies bedeutet, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zertifizierung sagt jedoch nichts darüber aus, wie viel Gewinn der Vertrag abwirft. Sie ist also keine Garantie für eine hohe Rendite. Information Informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger, Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, wenn Sie dort zufrieden sind, oder wenden Sie sich an einen Versicherungsvertreter, dem Sie vertrauen. Nach der Beratung werden sich Ihre Überlegungen in der Regel auf ein Produkt konzentrieren. Holen Sie dafür noch weitere Angebote ein. In der Zeitschrift "FINANZtest" der Stiftung Warentest werden zahlreiche Angebote miteinander verglichen und Empfehlungen abgegeben. Empfehlenswert ist auch eine unabhängige Beratung durch die Verbraucherzentralen.