Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1
Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen. Deshalb heute schon an morgen denken. Die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sinken immer stärker ab. Der gewohnte Lebensstandard ist damit im Alter in der Regel nicht mehr gesichert. Eine Ergänzung der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung ist nahezu unumgänglich. Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge sind drei Bausteine, ohne die eine solide Altersvorsorge zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Sorgen Sie heute vor damit Sie später mehr Lebensqualität genießen können! Der Staat bietet Ihnen hierzu ein attraktives Leistungsangebot: die Riester-Rente. Bei dieser übernimmt er einen Teil Ihrer Beiträge. Zudem können Sie sich gegebenenfalls auch noch auf eine Steuererstattung für Ihre eigenen Beiträge freuen. Voraussetzung für die Riester-Förderung ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (also keine Riester-Förderung bei einer berufsständischen Versorgung). Und so geht s: Aufzuwenden ist ein Beitrag in Höhe von 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts des jeweiligen Vorjahres (das finden Sie auf Ihrer Gehaltsbescheinigung des Monats Dezember). Dann erhalten Sie vom Staat hierzu die vollen Zulagen. Diese können Sie gleich von dem so ermittelten Beitrag abziehen. Was bleibt, ist Ihr Beitrag, den Sie im laufenden Jahr erbringen müssten, wenn Sie die vollen Zulagen bekommen wollen. Zahlen Sie geringere Beiträge ein, erhalten Sie dennoch Zulagen allerdings werden diese entsprechend vermindert. 2 3
Die Zulagen Der Staat zahlt pro Jahr Zulagen an Sie, die Ihren eigenen Aufwand dem 31.12.2007 geboren, beträgt die Kinderzulage 300 pro Jahr. vermindern. Sie erhalten 154 Grundzulage pro Jahr. Daneben erhalten Sie für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, 185 Kinderzulage pro Jahr. Ist Ihr Kind nach Wird der Riester-Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen, so erhalten Sie einmalig einen Bonus von 200. So können Sie Ihren eigenen Aufwand ermitteln: Beispiel: Sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Vorjahr: 20.000, 2 Kinder, eins davon nach 2007 geboren Beitrag: (4 % aus 20.000 ) 800 Minus Grundzulage: - 154 Minus Kinderzulage 1. Kind - 185 Minus Kinderzulage 2. Kind - 300 Minus Zulagen gesamt -639 Wie das Beispiel zeigt, ist ein großer oft sogar der überwiegende Teil des Beitrages durch die Zulagen abgedeckt. Ihr eigener Aufwand ist damit relativ gering. Im Beispiel beträgt der monatliche Beitrag lediglich 13,42 das sind nur 20 % des Gesamtbeitrages. Es gibt auch einen Mindestbeitrag, den Sie in jedem Fall aufbringen müssten. Der liegt bei 60 im Jahr das sind gerade mal 5 pro Monat. Sie sehen es kann sich richtig lohnen. So erhalten Sie die Zulagen Sie müssen einmal einen Dauerzulagenantrag ausfüllen und bei uns einreichen. Danach teilen Sie uns nur noch Veränderungen mit, die sich auf die Zulagen auswirken können, beispielsweise bei Hinzukommen oder Wegfall eines kindergeldberechtigten Kindes. Die Zulagen werden Ihnen einmal jährlich auf Ihr Versicherungskonto gutgeschrieben. Eigener Beitrag (im Jahr): 161 (im Monat) 13,42 4 5
Der Sonderausgabenabzug Neben der Zulage, die Sie immer erhalten, können Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt einen sog. Sonderausgabenabzug geltend machen. Damit können Sie Beiträge bis zu 2.100 steuerlich geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug die Zulagen überschreitet, und erstattet Ihnen gegebenenfalls den zusätzlichen Steuervorteil. Damit kann sich eine Riester-Rente selbst dann lohnen, wenn Sie keine Kinderzulagen beanspruchen können: Beispiel: Ein unverheirateter Beschäftigter, Steuerklasse I, sozialversicherungspflichtiges Einkommen im Vorjahr: 50.000. Er schließt einen Riester-Vertrag ab, der wie folgt staatlich gefördert wird: Beitrag: (4 % aus 50.000 ) 2.000 Minus Grundzulage - 154 Eigener Beitrag (im Jahr): 1.846 Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach 10 a EStG erhält der Beschäftigte eine Steuererstattung von ca. 650. Damit bekommt der Beschäftigte eine staatliche Förderung von insgesamt ca. 804 (154 + 650 ) das sind ungefähr 40 % des Gesamtbeitrages von 2.000. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten steht der Sonderausgaben- abzug jedem Ehegatten gesondert zu. 6 7
Zulagen während einer Elternzeit Durch die hohe staatliche Kinderzulage ist eine Riester-Rente insbesondere während einer Elternzeit besonders vorteilhaft. Da die staatliche Zulage aus der Grundzulage und einer Kinderzulage (pro kindergeldberechtigtem Kind) besteht, beträgt die staatliche Förderung immer mindestens 339 (154 Grundzulage + 185 Kinderzulage) bei einem Kind. Wurde das Kind nach dem 31.12.2007 geboren, erhöht sich die staatliche Förderung sogar auf 454 (154 Grundzulage + 300 Kinderzulage). Da Sie eine Kinderzulage pro Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten, kann die staatliche Förderung durch weitere Kinderzulagen noch höher sein. Der Eigenbeitrag, den Versicherte zu erbringen haben, ist abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Da das Entgelt in aller Regel schon im Jahr der Geburt des Kindes absinkt (weil nicht mehr das ganze Jahr über Arbeitsentgelt bezogen wird) und in den folgenden Jahren der Elternzeit kein Vorjahreseinkommen mehr vorhanden ist (weil das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit geruht hat), reduziert sich der Eigenbeitrag häufig auf 60 im Jahr also 5 im Monat. Da während einer Elternzeit Rentenversicherungspflicht besteht, haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung die sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Bei einer Beurlaubung nach der Elternzeit kann die Förderberechtigung jedoch wegfallen. Beispiel: Sozialversicherungspflichtiges Entgelt 2014: 30.000 ; 2015: 20.000, 2016: 0, 2 Kinder, eins davon 2015 geboren Riester-Förderung für das Jahr 2015: Beitrag: (4 % aus 30.000 ) 1.200 Minus Grundzulage -154 Minus Kinderzulagen -485 (185 für 1. Kind; 300 für 2. Kind) Eigener Beitrag (in Jahr): 561 (im Monat) 46,75 Riester-Förderung für das Jahr 2016: Da sich aufgrund der Geburt des 2. Kindes im Jahr 2015 das sozialversicherungspflichtige Entgelt reduziert, sinkt der Eigenbeitrag (z. B. bei einem verbleibenden Entgelt von 20.000 ) auf 161 = 13,41 monatlich ab bei gleichbleibend hoher staatlicher Förderung (639 ). Riester-Förderung für das Jahr 2017: Im Jahr 2017 reduziert sich der Eigenanteil auf 60 = 5 monatlich, nachdem im Vorjahr aufgrund der 12-monatigen Elternzeit kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen mehr erzielt wurde. Die Zulagen bleiben unverändert hoch. 8 9
Steuer- und sozialversicherungspflicht Im Rentenfall gehört die Riester- Rente zu den nachgelagert zu versteuernden Einkünften. Die Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug hat später in der Auszahlungsphase eine volle Besteuerung zur Folge. Da die PlusPunkt- Rente zur betriebslichen Altersversorgung gehört, sind die Leistungen als Versorgungsbezüge beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung. Riester-Rente lohnt sich. Weitere Fragen zur Riester-Rente beantworten wir gerne auch bei einer persönlichen Beratung. Sie erreichen uns unter: Telefon (089) 9235-7400 und -7450 Telefax (089) 9235-7408 info@pluspunktrente.de www.pluspunktrente.de BVK Zusatzversorgung 81920 München Versicherte aus der Pfalz wenden sich bitte an Telefon (06322) 936-450 zvk@ppa-duew.de Wir ermitteln gerne Ihre staatliche Förderung. Dann wissen Sie, wie wenig Sie eine zusätzliche Sicherheit im Alter kostet. Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Modellberechnung und Sie können sehen, wie viel sicherer Ihr Ruhestand sein kann. 10 11
BVK Bayerische Versorgungskammer Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Denninger Straße 37 81925 München Telefon (089) 9235-7400 und -7450 Telefax (089) 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de info@bvk-zusatzversorgung.de-mail.de www.bvk-zusatzversorgung.de 5. Auflage, Stand Oktober 2015 12