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Transkript:

Gemeindeamt Kappl 6555 K A P P L Kappl, 28.04.2016 N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.04.2016 im Sitzungszimmer der Gemeinde Kappl Anwesende: Entschuldigt: Dauer: Schriftführer: Vorsitzender Bürgermeister Helmut Ladner Vorsitzender-Stellvertreter Alfons Jehle Gemeinderäte Mag. (FH) Norbert Spiss, Renate Platz, Otto Zangerle, Ing. Markus Rudigier, Franz Josef Geiger, Andreas Rudigier, Mag. iur. Albrecht Rudigier, Thomas Jäger, Wilhelm Siegele, Thomas Spiss, Karl Heinz Zangerl BEd und Bernd Kolp Ersatzmitglied Paul Jehle Monika Rossetti BEd 19.00 22.20 Uhr Richard Pfeifer Tagesordnung: 01. Angelegenheiten Raumordnung: a) Änderung Flächenwidmung Gst. 8557 Siegmund Jehle, Sinsen b) Antrag Gottlieb Jehle - Änderung Vorgaben ÖROK in Mahren 02. Aufnahme WLF-Darlehen für Kanalprojekt Frödeneggerberg 03. Vergabe Bankdarlehen zur Finanzierung Neubau VS Kappl 04. Finanzierungsplan Neubau VS Kappl 05. Anfrage Beitragsleistung Gemeinde zur Kinderbetreuung in Kinderkrippen 06. Anschaffungen für den Freibereich Kindergarten 07. Anfrage Grundbeanspruchung Gp. 678/1 - Kleinkraftwerk Jehle, Bach 08. Beitragsleistung an TVB Paznaun für Hunde-WCs 09. Anträge Vereine um außerordentliche Zuschüsse 10. Bergbahnen Kappl Änderung Gesellschaftsform 11. Anträge, Anfragen und Allfälliges

2 E r l e d i g u n g - B e s c h l u s s f a s s u n g Zu Beginn nimmt der Bürgermeister die Angelobung des erstmals im Gemeinderat anwesenden Ersatzmitgliedes Paul Jehle vor. Zu 01.) Angelegenheiten Raumordnung: a) Änderung Flächenwidmung Gst. 8557 Siegmund Jehle, Sinsen: Siegmund Jehle hat die Umwidmung seines neu gebildeten Grundstückes 8557 beantragt, um dort vorerst eine Garage und später ein Wohnhaus für eines seiner Kinder errichten zu können. Im Zuge der Planerstellung für die Umwidmung wurde festgestellt, dass kleine Teilflächen im Bereich der bereits als Baufläche gewidmeten Gpn. 687/2, 792/4 und 792/2 noch als Freiland bzw. Verkehrsflächen gewidmet sind, die auch in die Umwidmung einbezogen werden sollten. Der Raumplaner hat die entsprechenden Pläne zur Beschlussfassung vorbereitet. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kappl gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl.Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von der Firma Pro Alp Consult ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kappl im Bereich der neu vermessenen Gp. 8557, KG Kappl, durch vier Wochen hindurch vom 28.04.2016 bis 27.05.2016 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht die Umwidmung der neu vermessenen Gp. 8557 von derzeit Freiland bzw. Verkehrsfläche, einer Teilfläche der Gp. 687/2 von derzeit Freiland sowie einer Teilfläche der Gpn. 792/2 und 792/4 von derzeit Verkehrsfläche in landwirtschaftliches Mischgebiet gemäß 40 Abs. 5 TROG 2011 vor. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahme-frist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Antrag Gottlieb Jehle Änderung Vorgaben ÖROK in Mahren: Gottlieb Jehle hat um Umwidmung von ca. 1.300 m² aus der westlich des Restaurant Schafstall liegenden Gp. 211/3 angesucht, um in weiterer Zukunft den bestehenden Betrieb zu vergrößern. Von Seiten der Bergbahnen sind im gegenständlichen Bereich die Erweiterung der Schipiste, der Ausbau der Rodelbahn und die erforderliche Umlegung des Gemeindekanals vorgesehen. Die Ansuchen um die dafür notwendigen Bewilligungen, für die auch die Zustimmung von Gottlieb Jehle benötigt wird, wurden bei der Behörde eingereicht. Gottlieb Jehle seinerseits hat bei der Gemeinde um die Umwidmung der genannten Teilfläche (laut Vermessungsplan würden 1.356 m² aus Gp. 211/3 abgetrennt und umgewidmet) für die Erweiterung des bestehenden Betriebes als Vorgabe eingebracht. Aus raumplanungsfachlicher Sicht kann eine solche Widmung - die eine Änderung der Vorgaben des ÖROK voraussetzen würde - allerdings nur erfolgen, wenn die verkehrsmäßige Erschließung für den Weiler Mahren verbessert wird (vorgesehen wäre eine Auffahrt von der B188 über Schönwies, der jedoch die Grundeigentümer nicht zustimmen). Laut Schreiben vom 25.04.2016 des Rechtsanwaltes Dr. Völk, der Gottlieb Jehle in dieser Sache vertritt, ist eine Vergrößerung des Restaurants mit zusätzlich weiteren 24 Betten geplant, was sowohl laut derzeit noch gültigem ÖROK, als auch gemäß Fortschreibungsentwurf möglich sei.

3 Zum genannten Schreiben des Rechtsanwaltes hat der Raumplaner angegeben, dass darin seine Ausführungen betreffend Neuerrichtungen und Bettenanzahl nicht getreu wiedergegeben worden sind. Die Zustimmung zur beantragten Widmung (und in Folge zu weiteren, die dann zu erwarten sind) kann nur gegeben werden, wenn die verkehrsmäßige Erschließung für Mahren verbessert wird. Der Bürgermeister gibt schließlich zu entscheiden, ob es das öffentliche Interesse an den von den Bergbahnen geplanten Baumaßnahmen rechtfertigen würde, der beantragten Umwidmung trotz negativer Stellungnahme des Raumplaners zuzustimmen, was vom Gemeinderat einhellig verneint wird. Somit bleibt nur, die Verbesserung der bestehenden Erschließung zu forcieren, zumal einer Zufahrt über Schönwies die Zustimmung von fast allen betroffenen Grundeigentümern versagt wird und eine andere (allenfalls über Höfer Au oder Höfen) mit einem verhältnismäßigen Aufwand nicht zu realisieren wäre. Diesbezüglich ist die Erstellung eines verkehrstechnischen Konzeptes (Karl Spiss hat vor ca. 10 Jahren bereits zum Ausbau der Zollhausstraße planliche Überlegungen angestellt) in Auftrag zu geben und dessen Realisierung umgehend in Angriff zu nehmen. Der Gemeinderat spricht sich gegen die von Gottlieb Jehle beantragte Umwidmung und ÖROK- Änderung aus, ohne diese von der Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung abhängig zu machen. Diesbezüglich ist die Erstellung eines verkehrstechnischen Konzeptes in Auftrag zu geben und dann mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen soweit sie hinsichtlich der Grundeigentumsverhältnisse, sowie technisch und finanziell tragbar sind - umgehend zu beginnen. GV Mag. iur. Albrecht Rudigier erklärt sich befangen. Zu 02.) Aufnahme WLF-Darlehen für Kanalprojekt Frödeneggerberg: Für die Kanalisierung des Frödeneggerberges ist die Aufnahme eins WLF-Darlehens über 75.000,-- vorgesehen. Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat um Zustimmung. Für die Errichtung der Kanalisierung im Bereich Frödeneggerberg wird zur Teilfinanzierung die Aufnahme eines Wasserleitungsfondsdarlehens in Höhe von 75.000,--, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 1,00 %, beschlossen. Zu 03.) Vergabe Bankdarlehen zur Finanzierung Neubau VS Kappl: Für den Neubau der Volksschule Kappl in Lochau wurde ein Darlehen über 2.050.000,-- ausgeschrieben. Fünf Banken haben Angebote unterbreitet, die zum Teil fast identische Bedingungen offerieren, sodass sich der Gemeinderat mehrheitlich (11 gegen 4 Stimmen) für die Vergabe an die Raiffeisenbank (Bankstelle Kappl) ausspricht. Zur Teilfinanzierung des Projektes Neubau Volksschule Kappl wird ein Darlehen von der Raiffeisen Landesbank Tirol AG in Höhe von 2.050.000,-- zu den angebotenen Bedingungen aufgenommen: Laufzeit 20 Jahre, gleichbleibende Vierteljahresraten, Zinsberechnung vierteljährlich, Bindung an den 3-Monats-Euribor + 0,63 %-Punkte Aufschlag, ohne Rundung. Liegt der für die Anpassung herangezogene 3-Monats-Euribor über einem Mindestindikatorwert von 0,00 %, so gelangt der 3- Monats-Euribor zur Anwendung, andernfalls wird der Mindestindikatorwert herangezogen. Keine einmaligen und laufenden Kosten.

Zu 04.) Finanzierungsplan Neubau VS Kappl: 4 Für den Neubau der Volksschule wurde ein Finanzierungsplan erstellt, der dem Gemeinderat vorgelegt wird. Die Gesamtausgaben werden mit 4.600.000,-- veranschlagt. Der für die Errichtung der Volksschule Kappl erstellte Finanzierungsplan wird in der vorliegenden Form beschlossen: Bankdarlehen 2.050.000,-- Entnahme aus Rücklagen 100.000,-- Bedarfszuweisungen 1.700.000,-- Zuschuss Schulbaufonds 344.000,-- Veräußerungen 250.000,-- Ordentliche Haushaltsmittel 156.000,-- Zu 05.) Anfrage Beitragsleistung Gemeinde zur Kinderbetreuung in Kinderkrippen: Eine aus gegebenem Anlass erfolgte Anfrage bezüglich Beitragsleistung der Gemeinde Kappl für die Betreuung von Kindern in der Kinderkrippe der Gemeinde Grins hat ergeben, dass diese für Kinder aus anderen Gemeinden, die die Kindekrippe in Grins besuchen (betreut vom Verein der Tagesmütter), einen zusätzlichen Beitrag von 2,-- pro Tag und Kind verlangt. Dieser Betrag wird in einigen Fällen von den Gemeinden übernommen. Der Bürgermeister stellt dies zur Diskussion, in der sich der Gemeinderat dafür ausspricht, anstelle der Beitragsübernahme in der eigenen Gemeinde Vorkehrungen zu treffen, dass bei Bedarf eine Kinderbetreuung in Form einer Kinderkrippe erfolgen kann. Die Gemeinde Kappl übernimmt keine Beiträge, wenn die Betreuung von Kindern in einer Kinderkrippe außerhalb der Gemeinde Kappl erfolgt. Vielmehr sollen Vorkehrungen in der Gemeinde Kappl getroffen werden, dass die Kinderbetreuung bei Bedarf hier in Kappl möglich ist. Zu 06.) Anschaffungen für den Freibereich Kindergarten: Die Kindergartenleiterin Susanne Lenz hat den Bürgermeister ersucht, in dem mit Holzlattenrost versehenen Teil des Daches, der vom Kindergarten als Freibereich genutzt wird und noch nicht mit Matten ausgelegt ist, auch Gummiwabenmatten aufbringen zu lassen. Es wurden daraufhin Angebote bei zwei Firmen eingeholt, und zwar für die restliche Fläche von 125 m², die abzudecken wäre. Die Fa. Josef Zangerle GesmbH & Co KG würde als Bestbieter den Betrag von 3.037,50 brutto in Rechnung stellen. Für den Kindergarten Kappl wird im Freibereich am Dach des Dorfzentrums auf einer restlichen Fläche von 125 m² eine Gummiwabenmatte laut Angebot der Fa. Josef Zangerle GesmbH & Co KG aufgebracht. Die Finanzierung soll aus Rücklagen erfolgen. Zu 07.) Anfrage Grundbeanspruchung Gp. 678/1 Kleinkraftwerk Jehle, Bach: Christian und Tanja Jehle beabsichtigen die Errichtung eines Kleinkraftwerkes im Weiler Bach und haben bei der Gemeindegutsagrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See und der Gemeinde Kappl angesucht, zu diesem Zweck deren Grundstücke 1632/1 (GGAG) und 678/1 (Gemeinde) in Anspruch nehmen zu können. Der Gemeinderat erklärt sich mit die Grundbeanspruchung für den Kraftwerksbau bzw. betrieb gegen Entschädigung grundsätzlich einverstanden.

Für die Benützung des Grundstückes der Gemeindegutsagrargemeinschaft wird - nach Rücksprache mit dem Substanzverwalter von See eine Pauschale von 300,- pro Jahr vorgeschlagen. Für die Beanspruchung des Grundstücks der Gemeinde bietet sich entweder auch eine Pauschale oder die Beteiligung am Umsatzerlös an. Der Bürgermeister schlägt für diesen Fall eine Beteiligung von 4 % an der erzielbaren Gesamtleistung vor, mit weiteren Vorschlägen wird eine Beteiligung von 6 bis 7 % oder eine Pauschale in Höhe von 500,-- pro Jahr vorgebracht. Für den Vorschlag des Bürgermeisters sprechen sich schlussendlich 12, für den Vorschlag von 6 bis 7 % 1 Gemeinderat und für eine Pauschale von 500,- 2 Gemeinderäte aus. Für die Errichtung und den Betrieb eines Kleinkraftwerkes im Weiler Bach werden den Antragstellern Christian und Tanja Jehle die Grundstücke 1632/1 (Gemeindegutsagrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See) und 678/1 (Gemeinde Kappl) zur Verfügung gestellt. Für die Benützung des Grundes der Gemeindegutsagrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See wird eine jährliche Pauschale von 300,-- verlangt, für die Inanspruchnahme des Gemeindegrundstücks sind für die Einräumung der Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebes der Anlagenteile des KKW 4 % des durch den Betrieb des Kraftwerkes erzielbaren Erlöses auf Basis der jährlichen Gesamtleistung an die Gemeinde zu leisten. Die Löschwasserfassung im gegenständlichen Bereich muss aufrecht erhalten bleiben bzw. ist allenfalls eine entsprechende Löschwasserentnahmestelle beim Kraftwerksprojekt zu berücksichtigen. 5 Zu 08.) Beitragsleistung an TVB Paznaun für Hunde-WCs: Der Tourismusverband Paznaun hat mit Schreiben vom 23.03.2016 vorgebracht, dass ihm die wiederkehrenden Anschaffungen sowie die Erhaltung und Betreuung von Hunde-Gassisystemen zunehmend Kosten verursachen. Nachdem die Gemeinde die Hundesteuer einhebt und auch Einheimische mit Hunden die Wanderwege benutzen, ersucht der TVB um Übernahme der Hälfte der Kosten durch die Gemeinde. Der Gemeinderat der Gemeinde Kappl ist einstimmig der Meinung, dass sich die Gemeinde an den Kosten der Anschaffung, Erhaltung und Betreuung von Hunde-Gassisystemen durch den Tourismusverband Paznaun-Ischgl zur Hälfte beteiligen soll. Zu 09.) Anträge Vereine um außerordentliche Zuschüsse: Folgende Vereine haben bei der Gemeinde Kappl um außerordentliche Zuschüsse angesucht: Schützengilde Kappl (Einbau Gasheizung im Schützenheim) Schützenkompanie Kappl (Munitions- und Schwarzpulverkosten) Schiclub Kappl (Ankauf von Torstangen) Braunviehzuchtvereine Kappl (75-Jahr-Jubiläum) Haflinger Pferdezuchtverein Zams (Ausstellung 95 Jahre Haflinger Pferdezuchtverein Zams ) Der Bürgermeister schlägt vor, die Schützengilde, die Schützenkompanie und den Schiclub bei diesen außerordentlichen Investitionen mit 20 % zu fördern, wie dies bei anderen Vereinen z.b. beim Ankauf von Vereinstrachten erfolgt ist. Die Kosten für das Schwarzpulver (Verbrauch bei Prozessionen, anderen Ausrückungen etc.) sollen wie bisher übernommen werden. Für die Jubiläumsausstellung der Braunviehzuchtvereine schlägt der Bürgermeister vor, von Seiten der Gemeinde und der Gemeindegutsagrargemeinschaft jeweils 3.000,-- beizutragen.

Da es sich beim Haflinger Pferdezuchtverein Zams um keinen einheimischen Verein handelt (obwohl dieser Kappler Mitglieder hat), sprechen sich 10 Gemeinderäte dafür aus, diesem keinen Beitrag für die Jubiläumsausstellung zu leisten, 5 Mandatare wären mit einem Beitrag von 100,-- einverstanden. Der Schützengilde, der Schützenkompanie und dem Schiclub Kappl werden für die vorgebrachten außerordentlichen Investitionen jeweils 20% der Anschaffungskosten als einmalige Zuschüsse gewährt. Dem Braunviehzuchtverein Kappl wird für die 75-Jahr-Jubiläumsausstellung ein Beitrag von jeweils 3.000,--von der Gemeinde und der Gemeindegutsagrargemeinschaft bewilligt. Der Haflinger Pferdezuchtverein Zams erhält von Seiten der Gemeinde Kappl keinen Beitrag. 6 Zu 10.) Bergbahnen Kappl Änderung Gesellschaftsform: Die Bergbahnen Kappl beabsichtigen die Änderung der Gesellschaftsform von einer GesmbH & Co KG in eine Aktiengesellschaft, welche vom Gemeinderat im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung grundsätzlich für notwendig erachtet wird. Am 20. d. M. wurde dies mit dem Gemeinderat im Beisein der Berater und des Geschäftsführers der Bergbahnen bereits ausführlich erörtert, wobei u. a. die rechtliche Möglichkeit, die Anteile der Kommanditisten in Aktien umzuwandeln, in Aussicht gestellt wurde. Da diese Möglichkeit bis dato noch nicht eindeutig bestätigt und noch weitere Dinge in diesem Zusammenhang abzuklären sind, beantragt der Bürgermeister die Vertagung der Beschlussfassung, dem der Gemeinderat geschlossen zustimmt. Zu 11.) Anträge, Anfragen und Allfälliges: Anfrage von Siegfried Jantscher um Grundkauf östlich seines Hauses Schaller 62 zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebes; für eine allfällige Zustimmung wird die Vorlage eines konkreteren Projekts mit Betriebskonzept und Finanzierungsplan verlangt; Gespräch der Mitglieder des Planungsverbandes mit Bezirkshauptmann Dr. Maaß betreffend Aufnahme von Asylwerbern; Überlegungen zu konkreten Möglichkeiten (Aufstellung von Häusern, Adaptierung von leer stehenden Gebäuden usw.) werden von der Gemeinde geprüft; projektierte Aufnahmequote wäre bekanntlich 1,5 % der Bevölkerungszahl; Priesterjubiläum (40 Jahre) von Stefan Hauser am 22. Mai 2016; Anfrage vom Obmann des Pfarrgemeinderates, Bruno Scharler, hinsichtlich Mitwirkung und Kostenbeteiligung durch die Gemeinde; diesbezüglich soll sich die Gemeinde wie bei den bisherigen Jubiläen beteiligen; Am 16. Oktober 2016 wird der Ehrenbürger und ehemalige Pfarrer von Langesthei, P. Arnold Lutzny, 90 Jahre alt; zu diesem Anlass hat - wie bei anderen Ehrenbürgern der Gemeinde Kappl - die Entsendung von Abordnungen (diesfalls nach Deutschland) zu erfolgen; Anfragen bzw. Vorbringen von GR Renate Platz bezüglich Probelokal für die Band Copilot die Gemeinde Kappl hat derzeit keine Möglichkeit, ein geeignetes Lokal zur Verfügung zu stellen. Mit Ausnahme der Beschlüsse zu den Punkten 03), 07) und 09) wurden alle einstimmig gefasst. Schriftführer Bürgermeister Angeschlagen am: 02.05.2016 abgenommen am: