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Transkript:

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2

Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3

Inhalte Einführung Überblick Ziele der Doppik Was verändert sich im Vergleich zur Kameralistik? (Kurzdarstellung) Der neue Kommunale Haushalt Der Jahresabschluss und das Drei-Komponentensystem Praktischer Teil Der Produktplan Der Kontenplan Die Buchungsstelle Buchungsbeispiele zur Verdeutlichung der Doppik Haushalt der Ortsgemeinde Kehrig 4

Überblick 21.11.2003 InnenMinisterKonferenz (IMK) Was wurde beschlossen? Abschaffung der bisherigen Kameralistik Keine bundeseinheitlichen Regelungen Wahlrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik Leittext GemHVO für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen Leittext GemHVO für die erweiterte kameralistische Buchführung 5

Überblick Juni 2005: Schlussbericht des Gemeinschaftsprojektes enthält u.a.: Änderung der Gemeindeordnung (GemO): bes. 96 HH-Plan und 108 Jahresabschluss Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Regelungen zur Eröffnungsbilanz und zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Richtlinie zur Bewertung (Vermögen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten) Landeseinheitlicher Kontenrahmen und Produktrahmen Überleitungsvorschriften von Kameralistik zur Doppik 6

Kennzeichen und Schwächen des gegenwärtigen Haushaltsrechts Inputorientierung primär Einnahmen- und Ausgabenrechnung nicht zeitgemäße Gliederung mangelnde Flexibilität 7

Ziele der Doppik vom kameralen Haushaltsplan zum doppischen Haushaltsplan Erhöhung der Transparenz durch das Neue Rechnungswesen langfristig Vereinheitlichung des Rechnungswesens vollständige Darstellung des Vermögens und der Schulden einer Kommune Verbesserung der Verwaltungssteuerung 8

Geldverbrauchs- und Ressourcenverbrauchskonzept Unterschiede zwischen Geldverbrauchs- und Ressourcenverbrauchskonzept - Der wesentliche Unterschied liegt in der Berücksichtigung von Abschreibungen, Auflösung der Sonderposten und Rückstellungen. - Diese verteilen die Aufwendungen für Investitionen oder Pensionen verursachungsgerecht über die Perioden und tragen damit zur intergenerativen Gerechtigkeit bei. 9

Was verändert sich? Kameralistik Kommunale Doppik Geldverbrauch Ressourcenverbrauch Einnahmen Ausgaben Erträge Aufwendungen Die Kameralistik stellt die Geldzuflüsse (Einnahmen) und Geldmittelabflüsse (Ausgaben) einer Verwaltung in einer Periode dar. Die Kommunale Doppik stellt den Wertezuwachs (Erträge) und den Werteverzehr (Aufwendungen) einer Verwaltung in einer Periode dar. 10

Ersatz von Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalte durch Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Ergebnishaushalt berücksichtigt Abschreibungen und Auflösungen. Finanzhaushalt berücksichtigt die liquiden Mittel. Was verändert sich? Die aufgabenbezogene Gliederung (Einzelpläne) wird ersetzt durch einen Produktplan. Der Gruppierungsplan wird ersetzt durch einen Kontenplan. Die Beschreibung von Produkten und Leistungen das Produkt (Leistung) wird zum Mittelpunkt des Verwaltungshandelns Orientierung an kaufmännischer Buchführung in Form von Bilanz und GuV Neudefinition des Haushaltsausgleichs ( 93 GemO und 18 GemHVO) 11

Wesentliche Punkte, die zur Bilanzierung des Anlagevermögens im Rahmen der Kommunalen Doppik führen, sind: 1. Vollständige Erfassung aller kommunalen unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen in einer Datenbank 2. Erfassung, Bewertung und Übernahme aller im kommunalen Eigentum befindlichen Liegenschaften 3. Bewertung des erfassten Anlagevermögens nach den verschiedenen zugelassenen Bewertungsverfahren 4. Übernahme aus der Anlagebuchhaltung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz 12

Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva Anlagevermögen immaterielle Anlagen Sachanlagen Finanzanlagen langfristige Nutzungsabsicht Umlaufvermögen Vorräte Forderungen Liquide Mittel kurzfristige Nutzungsabsicht 13

Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Verwendung Herkunft 14

Der Neue Kommunale Haushalt 96 GemO Haushaltsplan: (3) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde vorraussichtlich 3. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen, 4. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen, 5. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (4) Der Haushaltsplan besteht aus 2. dem Ergebnishaushalt, 3. dem Finanzhaushalt, 4. den Teilhaushalten und 4. dem Stellenplan. 15

Haushaltssatzung Ergebnisplan Gesamtergebnisplan Erträge Finanzplan Gesamtfinanzplan Einzahlungen Anlagen 1.)Vorbericht 2.)Stellenplan Aufwendungen Teilergebnisplan Produktbereich A Erträge Aufwendungen Auszahlungen Teilfinanzplan Produktbereich A für Investitionen Einzahlungen Auszahlungen 3.)Übersicht VE 4.)Übersicht Stand Schulden nicht ergebniswirksam Einzahlungen Auszahlungen 16

Der Teilhaushalt 4 Abs. 1-13 GemHVO: (1) Der Haushalt der Gemeinde ist in Teilhaushalte zu gliedern. (2) Die Teilhaushalte sind produktorientiert auf der Grundlage des vom fachlich zuständigen Ministerium bekannt gegebenen Produktplans funktional oder nach der örtlichen Organisation institutionell zu gliedern. Ein Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit sprich: ein Budget. 17

4 Abs. 6 GemHVO: Produktbeschreibung In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Definition Produkt: Ein Produkt ist eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, für die innerhalb oder außerhalb der Verwaltung eine Nachfrage besteht und für die prinzipiell ein Entgeld entrichtet werden müsste. (Schlussbericht des Gemeinschaftsprojektes, Kapitel 8) 18

Teilhaushalte der Verbandsgemeinde Bei der Verbandsgemeinde werden die Teilhaushalte produktorientiert gegliedert, mithin nach dem Produktrahmen und zwar für jeden der sechs Hauptproduktbereichen einen Teilhaushalt. Teilhaushalt 1: Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2: Schule und Kultur Teilhaushalt 3: Soziales und Jugend Teilhaushalt 4. Gesundheit und Sport Teilhaushalt 5: Gestaltung, Umwelt Teilhaushalt 6: Zentrale Finanzdienstleistungen Teilhaushalte der Ortsgemeinden Bei den 27 Ortsgemeinden werden dagegen vier Teilhaushalte gebildet. Teilhaushalt 1: Zentrale Verwaltung Teilhaushalt 2: Schule, Kultur, Soziales, Jugend, Gesundheit und Sport Teilhaushalt 3: Gestaltung, Umwelt Teilhaushalt 4: Zentrale Finanzleistungen 19

Der Neue Kommunale Haushalt Haushaltsausgleich: nach 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen wenn: Der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist Im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von Haushaltsvorträgen der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten zu leisten 20

Der Jahresabschluss Jahresabschluss mit Anhang ( 108 GemO, 43 GemHVO) FINANZRECHNUNG ( 45 GemHVO) Einzahlungen Auszahlungen hier: Liquiditätssaldo Zugang BILANZ ( 47 GemHVO) Aktiva Passiva stellt dar: stellt dar: Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft ERGEBNISRECHNUNG ( 44 GemHVO) Aufwendungen Erträge hier: Ergebnissaldo Überschuss Anlagevermögen Umlaufvermögen Liquide Mittel +Zugang -Abgang Eigenkapital +Gewinn -Verlust Fremdkapital 21

Der Jahresabschluss Jahresabschluss mit Anhang ( 108 GemO, 43 GemHVO) FINANZRECHNUNG ( 45 GemHVO) Einzahlungen Auszahlungen hier: Liquiditätssaldo Abgang BILANZ ( 47 GemHVO) Aktiva Passiva stellt dar: stellt dar: Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft ERGEBNISRECHNUNG ( 44 GemHVO) Aufwendungen Erträge hier: Ergebnissaldo Fehlbetrag Anlagevermögen Umlaufvermögen Liquide Mittel +Zugang -Abgang Eigenkapital +Gewinn -Verlust Fremdkapital Drei-Komponentenrechnung 22

Das doppische Rechnungswesen 93 Abs. 2 GemO : Die Bücher sind nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden zu beachten. Orientierung an HGB (Handelsgesetzbuch) und Steuerrecht Wegen modifizierten Regelungen spricht man man nicht vom kaufmännischen Rechnungswesen, sondern vom doppischen Rechnungswesen! 23

Ihre Ansprechpartner: Fachbereich Finanzen H e r m a n n, Markus Tel.-Nr.: (0261/8009-54) E-Mail:m.hermann@vordereifel.de S t e f f e n s, Nicole Tel.-Nr.: (02651/8009-55 E-Mail: n.stefefns@vordereifel.de B e c k e r, Ewald Tel.-Nr.: (02651/8009-57 E-Mail: e.becker@vordereifel.de 24