Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014



Ähnliche Dokumente
Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom

Betriebssatzung 8.05

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000

S T I F T U N G S A T Z U N G

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Lesefassung der B E T R I E B S S A T Z U N G des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

BETRIEBSSATZUNG FÜR DEN EIGENBETRIEB DER STADT ROSENHEIM "SONDERVERMÖGEN KLINIKUM ROSENHEIM"

Gegenstand der Einrichtung

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Starnberg, Wasserwerk Starnberg

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadt Ratingen für die Volkshochschule (VHSSR) Inhaltsverzeichnis

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Satzung der Kreissparkasse Verden vom (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom )

Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten. Betriebssatzung des Eigenbetriebs Kongresshaus Rosengarten

Zuständigkeitsordnung

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März I.

Konsolidierte Fassung. Betriebssatzung. Eigenbetrieb Energie- und Immobilienmanagement des Main- Tauber-Kreises (EIMT)

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom

Ordnung des Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand CENTIM

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Hauptsatzung der Gemeinde Ostbevern. Inhaltsübersicht

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen (FSF) Vom

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung. des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom in der Fassung der 1. Nachtrags vom , gültig ab

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom i.d.f. der 1. Änderung vom

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung (01)

Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013

8.4. B E T R I E B S S A T Z U N G der Witzenhäuser Wasser Ver- und Entsorgung. Inhalt:

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

B E T R I E B S S A T Z U N G

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erledigung von Aufgaben nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz

S A T Z U N G*) vom des Zweckverbandes der Industrie-Meisterschule Troisdorf

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung in der Stadt Ahaus. vom

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7

VHW. Verband Hochschule und Wissenschaft. Niedersachsen. im dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesverband Niedersachsen. Satzung

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Hattingen vom 22. Juli 1977

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Mitteilung. 13. Wahlperiode der Landesregierung

Geschäftsordnung des Magistrates. GESCHÄFTSORDNUNG DES MAGISTRATES der Kreisstadt Groß-Gerau

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Bund Deutscher Radfahrer e. V.

Ortsrecht Satzung für die Volkshochschule der Stadt Oer-Erkenschwick vom

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

14.01 Rechnungsprüfungsordnung

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG


Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Hauptsatzung. der Gemeinde Loop. (Kreis Rendsburg-Eckernförde) in der Fassung 4. Änderungssatzung vom

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Vom 7. Juli Artikel 1

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand

Satzung für den Volkshochschulkreis Lüdinghausen. (veröffentlicht in WN-Lüdinghauser Zeitung vom )

G E S C H Ä F T S O R D N U N G

Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

LANDKREIS TUTTLINGEN H A U P T S A T Z U N G

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Transkript:

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.07.2014 Aufgrund 57 Abs. 4 Satz 1 und 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) sowie 10 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.07.2014 nachstehende Zuständigkeitsordnung erlassen: 1. Allgemeines Die Ausschüsse haben Entscheidungsbefugnis in den Angelegenheiten, die ihnen durch Gesetz, Satzung oder Ratsbeschluss übertragen sind. Im Übrigen bereiten sie die in ihr Sachgebiet fallenden Beschlüsse des Rates vor, indem sie diese Angelegenheiten beraten und dem Rat eine bestimmte Entscheidung empfehlen. Ausgenommen sind die Geschäfte der laufenden Verwaltung. 2. Ausschüsse und Ausschusssitze Der Rat der Stadt Bergkamen bildet die nachstehenden Ausschüsse und legt die Zahl der Ausschusssitze wie folgt fest: 2.1 Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss gem. 57 Abs. 2 GO NRW) Anzahl: 17 Stadtverordnete 2.2 Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss gem. 57 Abs. 2 GO NRW) Anzahl: 17 Stadtverordnete 2.3 Betriebsausschuss (Pflichtausschuss gem. 5 Abs. 1 EigVO NRW) Anzahl: 19 Mitglieder 2.4 Jugendhilfeausschuss (Pflichtausschuss gem. 71 SGB VIII i.v.m. 4 AG KJHG) Anzahl: 15 Mitglieder 2.5 Wahlausschuss (Pflichtausschuss gem. 2 Abs. 1 und 3 Kommunalwahlgesetz) Anzahl: Wahlleiter als Vorsitzender und 10 Beisitzer 2.6 Wahlprüfungsausschuss (Pflichtausschuss gem. 40 Kommunalwahlgesetz)

2 2.7 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung 2.8 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr 2.9 Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung 2.10 Kulturausschuss 2.11 Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren 3. Zuständigkeiten Die unter Ziffer 2.1-2.11 genannten Ausschüsse haben folgende Zuständigkeiten: 3.1 Haupt- und Finanzausschuss 3.1.1 Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die ihm nach der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er ist zuständig zur Vorberatung sämtlicher Angelegenheiten, die der Entscheidung des Rates unterliegen, hiervon ausgenommen sind die Vorlagen, die bereits im Betriebsausschuss vorberaten wurden. Diese Angelegenheiten sind dem Rat mit einem Beschlussvorschlag zuzuleiten. 3.1.2 Falls nicht der Rat oder der Bürgermeister kraft gesetzlicher Bestimmung ausschließlich zuständig sind, so ist der Haupt- und Finanzausschuss zuständig, soweit nicht nach den nachfolgenden Vorschriften die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses oder des Bürgermeisters begründet ist. 3.1.3 Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Vergabe von Aufträgen bis zu einer Höhe von 550.000,00 Euro. 3.1.4 Die Erledigung von Anregungen und Bedenken im Sinne des 24 GO NRW wird dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen. 3.1.5 Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für das Feuerwehrwesen. 3.1.6 Der Haupt- und Finanzausschuss ist ebenfalls zuständig für die durch die Stadt Bergkamen eingegangenen Städtepartnerschaften und Städtefreundschaften.

3 3.1.7 Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für die Leitlinien der Personalpolitik (mittelfristige Personalbedarfsplanung). Ihm obliegt die Vorberatung des Stellenplanes. Er begleitet alle Maßnahmen zum Ausbau der Kommunikationstechnologie innerhalb der Stadtverwaltung. 3.1.8 Der Haupt- und Finanzausschuss ist zuständig für die Erledigung der Aufgaben der Gleichstellung nach 5 GO NRW. 3.2 Rechnungsprüfungsausschuss Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegen die in 59 Abs. 3 und 101 GO NRW festgelegten Aufgaben. 3.3 Betriebsausschuss Der Betriebsausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung sowie Betriebssatzung übertragen sind. 3.4 Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss befasst sich anregend und fördernd mit den Aufgaben der Jugendhilfe gem. 71 Abs. 2 KJHG. Er beschließt im Rahmen der hierfür vom Rat der Stadt Bergkamen bereitgestellten Mittel, der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergkamen in der jeweiligen gültigen Fassung und der vom Rat gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er soll in Fragen der Jugendhilfe vor jeder Beschlussfassung des Rates der Stadt Bergkamen gehört werden und hat das Recht, Anträge an den Rat zu stellen. 3.5 Wahlausschuss 3.5.1 Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke. 3.5.2 Er entscheidet über die Verfügung des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensfrau bzw. der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft. 3.5.3 Er entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. 3.5.4 Er stellt das Wahlergebnis fest. Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts mit der Maßgabe sinngemäß Anwendung, dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet, dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters den Ausschlag gibt und dass 58 Abs. 1 Satz 7-10 GO NRW außer Betracht bleibt.

4 3.6 Wahlprüfungsausschuss Der Wahlprüfungsausschuss bereitet Ratsbeschlüsse über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vor. 3.7 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung stellt die Grundsätze der Entwicklungs-, Bauleit- und Verkehrsplanung auf. Dem Ausschuss obliegt die Vorberatung und Koordinierung aller Maßnahmen und Planungen in den Bereichen der Landes-, Regional-, Stadt- und Entwicklungsplanung von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus legt er die Grundsätze der Wirtschaftsförderung und der Energieversorgung fest und berät alle Angelegenheiten, die den Strukturwandel betreffen. 3.8 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr 3.8.1 Dem Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr obliegt die Vorberatung aller Maßnahmen und Planungen in den Bereichen der Landes-, Regional- und Stadtplanung, in denen Belange des Umweltschutzes bzw. der Gestaltung der Umwelt besonders berührt werden, soweit ihm der Rat nicht im Einzelfall die Entscheidung bestimmter Aufgaben überträgt oder gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorsehen. Er entscheidet über Auftragsvergaben in Umweltschutzangelegenheiten bis zu einer Höhe von 60.000,00 Euro. 3.8.2 Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr ist ferner zuständig für die Stadtplanung, für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne und der Verkehrsplanung, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse gegeben ist. Der Ausschuss entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde gem. Baugesetzbuch (BauGB) für Baugenehmigungen, Bauvoranfragen und Teilungsgenehmigungen, soweit nicht die Zuständigkeit des Bürgermeisters gegeben ist oder gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorsehen. Dies gilt auch, wenn das Einvernehmen gem. BauGB in einem anderen Verfahren einzuholen ist. 3.8.3 Er entscheidet über a) Auftragsvergaben von Bauaufträgen sowie Abschluss von Verträgen mit Architektur- und Ingenieurbüros bis zu einer Höhe von 250.000,00 Euro im Einzelfall und b) die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz. 3.8.4 Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr hat beratende Funktionen über Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs, der Regelung des innerörtlichen Verkehrs, der Sicherung der Schulwege, der Sicherung des allgemeinen Fußgängerverkehrs sowie der Mitwirkung bei der Durchführung von Signalschauen, soweit ihm der Rat nicht die Entscheidung bestimmter Aufgaben überträgt oder gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorsehen. 3.8.5 Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr ist ferner zuständig für Friedhofsangelegenheiten.

5 3.9 Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung 3.9.1 Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung entscheidet über die Aufgaben, die die Stadt Bergkamen als Schulträger wahrnimmt. Er entscheidet über die Vergabe von Aufträgen innerhalb dieses Aufgabenbereiches bis zu einer Höhe von 60.000,00 Euro. 3.9.2 Er berät alle sonstigen auf dem Gebiet des Schulwesens auftretenden Fragen vor. 3.9.3 Der Ausschuss entscheidet über a) die Vergabe von Aufträgen u n d b) alle Angelegenheiten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Sportes innerhalb seines Aufgabenbereiches bis zu einer Höhe von 60.000,00 Euro. 3.9.4 Er berät alle Maßnahmen, die sportliche Einrichtungen betreffen, vor. 3.9.5 Er wirkt durch Vorschläge bei der Programmgestaltung der Volkshochschule mit und verabschiedet den vom zuständigen Fachamt vorgelegten VHS-Arbeitsplan. 3.10 Kulturausschuss Der Kulturausschuss berät alle Maßnahmen, die kulturelle Einrichtungen betreffen, vor, soweit ihm der Rat nicht im Einzelfall die Entscheidung bestimmter Aufgaben überträgt oder gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorsehen. 3.11 Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren 3.11.1 Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren ist zuständig für die Beratung aller Angelegenheiten, die Familien, soziale Fragen, Seniorinnen und Senioren, sowie das Thema Demographie betreffen, einschließlich der Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der Förderung des friedlichen Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen. 3.11.2 Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen an Verbände oder Einrichtungen sozialer Träger, soweit im Haushalt Mittel bereitgestellt werden. 4. Sonderausschüsse, Unterausschüsse, Kommissionen 4.1 Für besondere Aufgaben können Sonderausschüsse gebildet werden, die für einen begrenzten Zeitraum tätig werden. 4.2 In begründeten Ausnahmefällen können durch Ratsbeschluss "Unterausschüsse" oder "Kommissionen" gebildet werden, wenn sich aus der Aufgabe heraus eine Vorberatung im kleinen Kreis anbietet. Die Tätigkeit dieser Gremien ist im Einzelfall sachlich und zeitlich zu begrenzen; sie haben keine Entscheidungsbefugnis.

6 5. Übertragung von Aufgaben 5.1 Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis können Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf den Bürgermeister übertragen. 5.2 Entscheidungsbefugte Ausschüsse können jede Angelegenheit an den Rat der Stadt zur Beschlussfassung überweisen. 6. In-Kraft-Treten Diese Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung vom 29.10.2009 außer Kraft. Bergkamen, 03.07.2014 Schäfer Bürgermeister Turk Schriftführer