Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Sicherheit in Rheinland-Pfalz gewährleisten

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Transkript:

Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion Sicherheit in Rheinland-Pfalz gewährleisten Mainz, den 4. Februar 2015

Die Forderungen der CDU-Landtagsfraktion im Überblick I. Verbesserung der Situation der rheinland-pfälzischen Polizei: In den kommenden Jahren 300 neue Stellen schaffen, prüfen, in welchem Umfang die Kapazitäten der Landespolizeischule auf dem Hahn erweitert werden können und ggf. weiteres Lehrpersonal eingestellt werden muss, die im Haushalt vorgesehenen Stellenplanobergrenzen ausschöpfen, die eingeplanten Stellen für Angestellte im Polizeibereich besetzen, die Polizei von polizeifremden Aufgaben entlasten, Sonderdezernate bei den Staatsanwaltschaften einrichten, zur präventiven Bekämpfung von Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten Body- Cams bei Polizeieinsätzen einführen, die Polizeibeschwerdestelle und Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten abschaffen, den Anteil der Beamtinnen und Beamten aus Zuwandererfamilien erhöhen. II. Bekämpfung des internationalen Terrorismus: Ausbau des Dialogs mit den Muslimverbänden am Runden Tisch Islam, Präventionsnetzwerke mit Beratungsstellen für Angehörige und Programme zum Ausstieg aus dem Salafismus schaffen, Einführung der Strafbarkeit von Reisen in Terrorcamps, Wiedereinführung der Strafbarkeit des Werbens für in- und ausländische terroristische Vereinigungen, Terroristen die finanziellen Grundlagen entziehen, Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Salafisten in Krisengebiete durch Entzug des Personalausweises, Entzug der Staatsangehörigkeit für jeden, der sich der Terrormiliz Islamischer Staat anschließt, Ausweitung der Videoüberwachung, Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. 2

Gliederung: A. Verbesserung der Situation der rheinland-pfälzischen Polizei I. Ausgangslage II. Problemfelder 1. Personalstärke 2. Überstunden 3. Gewalt gegen Polizisten 4. Krankheit und Dienstunfähigkeit III. Das Sicherheitspaket des Innenministers: ein Päckchen, das weit hinter den Anforderungen zurück bleibt B. Effektiver Kampf gegen den internationalen Terrorismus I. Ausgangslage 1. Dialog fördern und Aufklärung gegen Islamismus vorantreiben 2. Präventionsnetzwerke mit Beratungsstellen für Angehörige und Programme zum Ausstieg aus dem Salafismus schaffen 3. Einführung der Strafbarkeit von Reisen in Terrorcamps 4. Wiedereinführung der Strafbarkeit des Werbens für in- und ausländische terroristische Vereinigungen 5. Terroristen die finanziellen Grundlagen entziehen 6. Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Salafisten in Krisengebiete durch Entzug des Personalausweises 7. Entzug der Staatsangehörigkeit 8. Ausweitung der Videoüberwachung 9. Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung 10. Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit 3

II. Fazit A. Verbesserung der Situation der rheinland-pfälzischen Polizei I. Ausgangslage Deutschland und Rheinland-Pfalz sind sichere Länder, aber die Lage ist so ernst wie schon lange nicht mehr. Auf der einen Seite sind es die zunehmenden Wohnungseinbrüche, die steigende Gewalt und die Gefährdung durch radikalisierte Islamisten, die an der Aus- oder Anreise gehindert werden müssen, die umfangreichen Observierungen und vieles mehr auf der anderen Seite sind es die zunehmenden Überstunden, Krankheitsfälle und Überbelastung bei der rheinland-pfälzischen Polizei. Auf Dauer wird der Personalabbau bei der Polizei durch die Landesregierung zu einer Schwächung der Sicherheitslage in unserem Land führen. Die Sicherheit darf nicht sehenden Auges aufs Spiel gesetzt werden, denn wer in die Polizei rein hört, sich mit Experten und den Fakten beschäftigt, weiß die Alarmsignale zu deuten: Es ist höchste Zeit. Immer neue Einsparungen bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs (große Musikfestivals, Fußball- und andere Sportveranstaltungen, Terrorismusbekämpfung etc.) führen unter den Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes zu erheblichen Belastungen, die sich langfristig auch auf die Sicherheitslage auswirken dürften, wenn die Landesregierung nicht bereit ist, sich den angefallenen Personalproblemen bei der Polizei zu stellen. Die personelle Situation bei der Polizei hat auch konkrete Auswirkungen auf die Entwicklung der Zahl der Straftaten in unserem Land. Gerade für die Bürgerinnen und Bürger als besonders gravierend empfundene Wohnungseinbruchdiebstähle haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Waren es im Jahr 2012 noch 5.479 Fälle, so stieg die Zahl im Jahr 2013 um 6,9 % auf 5.858 Fälle an. Besonders fällt auf, dass gerade die Fälle von Tageseinbruchdiebstählen noch stärker angestiegen sind: waren es hier im Jahr 2012 noch 2.243 Fälle, stieg die Zahl im Jahr 2013 auf 2.500 Fälle an. Ein Anstieg von 11,5 %! 4

II. Problemfelder 1. Personalstärke Die rheinland-pfälzische Polizei ist nach wie vor unterbesetzt. Zwar verrichten etwa 9.200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in unserem Land ihren Dienst. Rechnet man aber die Teilzeitbeschäftigten mit ein, so verfügen wir lediglich über 8.800 volle Stellen in unserem Land (sog. Vollzeitäquivalente). Und diese Zahl wird im kommenden Jahr auf 8.700 weiter sinken, obwohl sich die Polizei gewachsenen Herausforderungen wie den immer mehr zunehmenden Wohnungseinbrüchen gegenübersieht. Die aktuellen Neueinstellungen von Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter reichen nicht aus, um die massiven Personalprobleme zu beheben. Alleine im vergangenen Jahr plante die Landesregierung mit 433 Abgängen, im Jahr 2015 werden über 400 Polizeibeamte/innen aus dem Dienst ausscheiden die derzeitigen Einstellungszahlen gleichen diesen Abgang nicht aus. Und diese Zahl wird in den kommenden Jahren nicht unter-, sondern sogar überschritten werden. Im Jahr 2016 werden es 460 Polizeibeamte/innen sein. Die CDU-Landtagsfraktion hat schon vor einigen Jahren gefordert, jährlich 450 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter einzustellen, um die große Anzahl der Abgänge in den kommenden Jahren zu kompensieren. Dass die Landesregierung erst jetzt auf diese Entwicklung reagiert, ist fatal! Die von der Landesregierung angekündigten 25 Neueinstellungen in den Jahren 2015 und 50 im 2016 reichen nicht annähernd aus, um die fehlgeleitete Personalpolitik der vergangenen Jahre zu korrigieren. Denn bei der Zahl der Neueinstellungen muss immer wieder berücksichtigt werden, dass etwa 10 % der Anwärterinnen und Anwärter die Ausbildung aus unterschiedlichen Gründen nicht beenden und deshalb nicht für den Polizeidienst zu Verfügung stehen. Um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auch in Zeiten neuer Herausforderungen für die Polizei wie dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu gewährleisten, müssen wir die Personalsituation bei unserer Polizei deutlich verbessern. Die CDU-Landtagsfraktion hält es deshalb, auch nach Rücksprache mit Sicherheitsfachleuten, für erforderlich, auf Dauer mindestens eine Personalstärke von 9.000 Vollzeitäquivalenten sicherzustellen. 5

Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb, in den kommenden Jahren 300 neue Stellen zu schaffen, um der oben genannten Entwicklung entgegenzuwirken, zu prüfen, in welchem Umfang die Kapazitäten der Landespolizeischule auf dem Hahn erweitert werden können und ggf. weiteres Lehrpersonal eingestellt werden muss, um auch die logistischen Voraussetzungen für die Neueinstellungen zu gewährleisten, die im Haushalt vorgesehenen Stellenplanobergrenzen auszuschöpfen, die eingeplanten Stellen für Angestellte im Polizeibereich zu besetzen, die Polizei von polizeifremden Aufgaben zu entlasten (z.b. bei der Begleitung von Schwertransporten, Bewachung von Liegenschaften der Polizei etc.). 2. Überstunden Auch bei der Entwicklung des Überstundenbergs hat sich bislang nicht viel zum Positiven geändert. Derzeit haben sich bei unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten über 1,6 Mio. Überstunden angehäuft. Seit der Regierungsübernahme durch die SPD im Jahr 1991 hat sich diese Zahl von damals 800.000 somit mehr als verdoppelt. Durch den Druck der Polizeigewerkschaften und der CDU- Landtagsfraktion sah sich die Landesregierung Ende 2012 veranlasst, hier Lösungen zu erarbeiten. Zwar hat das Innenministerium nun im Innenausschuss die Neuregelung der Mehrarbeit im Polizeibereich vorgestellt. Dabei wurde angekündigt, dass die vorhandenen 1,6 Millionen Überstunden bei der Polizei nun auf einem Freizeitkonto eingefroren werden und somit nicht verfallen können. Trotzdem wird es aufgrund des hohen Arbeitspensums völlig unrealistisch sein, diesen Überstundenberg in Zukunft überhaupt abtragen zu können. Denn viele Beamten berichten, dass sie es nicht einmal schaffen, jährlich ihren Erholungsurlaub zu nehmen. Zudem wird die Personalsituation nun noch in der Weise verschärft, dass durch die Neuregelung nun zahlreiche Beamtinnen und Beamten ihre Überstunden vor Pensionseintritt abbauen und somit faktisch früher in Pension gehen werden. Das neue Freizeitkonto ist ein Etikettenschwindel, denn es ändert nichts an der Überlastung der Polizei. Spürbare Verbesserungen können nur durch eine Verbesserung der personellen Situation erreicht werden. 6

3. Gewalt gegen Polizisten Die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Der Deliktsschlüssel Widerstand gegen die Staatsgewalt weist einen Anstieg von 900 Delikten im Jahr 2002 auf 1.188 im Jahr 2009 auf. Im Jahr 2011 wurden 1.297 Straftaten gegen Beamtinnen und Beamte begangen, darunter 232 Körperverletzungen. Die Gesamtzahl der Delikte stieg dann im Jahr 2012 um 18,1 % auf 1.532 Delikte an, darunter 436 Körperverletzungen und zwei Morde. Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2013 mit 489 Körperverletzungen und somit einem weiteren Anstieg von 12,2 % fort. 1 Die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Strafdelikte gegen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten noch immer keine passenden Antworten gefunden. Es ist offensichtlich, dass hier ein Schwerpunkt bei den Strafverfolgungsorganen gebildet werden muss, um diese Entwicklung zu stoppen. Auch die Einführung von Bodycams hat die CDU-Landtagsfraktion bereits im vergangenen Jahr in einem Antrag (Drs. 16/3983) im Landtag gefordert, der jedoch von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt wurde. Auch muss das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit verbessert werden. Dafür ist auch eine größere Wertschätzung des Dienstherren erforderlich. Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb: die Einrichtung von Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften, damit Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zeitnah und effektiv geahndet werden kann, zur präventiven Bekämpfung von Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten Body-Cams bei Polizeieinsätzen einzuführen, die Abschaffung der Polizeibeschwerdestelle und Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten, die dem Ansehen der Polizei in der Bevölkerung geschadet haben, den Anteil der Beamtinnen und Beamten aus Zuwandererfamilien zu erhöhen, denn diese sind bei der rheinland-pfälzischen Polizei deutlich unterrepräsentiert: nur 2,5 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen aus Zuwandererfamilien, obwohl der Anteil von Migranten an der Landesbevölkerung 20 % beträgt. 1 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Lammert und Adolf Kessel, LT-Drs. 16/3604, S. 2. 7

4. Krankheit und Dienstunfähigkeit Gleichzeitig hat sich auch in den vergangenen Jahren die Zahl der dienstunfähigen sowie eingeschränkt dienstfähigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten seit 2008 weiter erhöht. Waren im Jahr 2008 noch 16 Beamtinnen und Beamten dienstunfähig und 859 eingeschränkt dienstfähig, waren es im Jahr 2013 28 bzw. 997 Beamtinnen und Beamten: das sind mehr als zehn Prozent aller Polizeibeamten! Die CDU-Landtagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass diese Zahlen vor allem auf die ständig ansteigenden Belastungen (Überstunden, steigende Einsatzstunden bei Großlagen, zahlreiche neue Aufgaben, z.b. im Bereich Terrorismus) zurückzuführen sind, denen die rheinland-pfälzischen Polizisten ausgesetzt sind. Diese These wird weiterhin dadurch bestätigt, dass auch der Krankenstand in den letzten Jahren weiter angestiegen ist: von durchschnittlich 6,83 % im Jahr 2007 stieg er auf 7,66 % im Jahr 2012 an. III. Das Sicherheitspaket des Innenministers: ein Päckchen, das weit hinter den Anforderungen zurück bleibt Der Innenminister hat ein Sicherheitspaket vorgestellt, welches weit hinter den Anforderungen im Polizeibereich zurückbleibt. Die wenigen Maßnahmen, die er in seinem Päckchen angekündigt hat, wurden fast alle bereits von der CDU- Landtagsfraktion in den letzten Jahren gefordert und allesamt damals von der rotgrünen Mehrheit abgelehnt oder nicht aufgegriffen: Die CDU-Landtagsfraktion hat im Oktober 2014 im Landtag gefordert, die Polizei von polizeifremden Aufgaben entlasten, z.b. bei der Begleitung von Schwertransporten (Drs. 16/3983) damals von Rot/Grün abgelehnt, jetzt von der Landesregierung übernommen. Die CDU Landtagsfraktion hat im Oktober 2014 im Landtag gefordert, unsere Polizeibeamtinnen und -beamten zu deren Schutz mit Body Cams auszustatten (Drs. 16/3983) damals von Rot/Grün abgelehnt, jetzt von der Landesregierung übernommen. Die CDU Landtagsfraktion hat im Oktober 2014 im Landtag gefordert, den Anteil der Beamtinnen und Beamten aus Zuwandererfamilien zu erhöhen (Drs. 16/3983) - damals von Rot/Grün abgelehnt, jetzt von der Landesregierung übernommen. 8

Die CDU-Landtagsfraktion hat am 27.1.2015 300 Neueinstellungen bei der Polizei gefordert und diese Forderung am darauffolgenden Tag im Landtag unterstrichen. Der Innenminister hat diese Forderung im Landtag zurückgewiesen und seine Einstellungspolitik bei der Polizei gelobt am 30.1.2015, zwei Tage später, kündigt er in seinem Sicherheitspaket 75 Neueinstellungen in den kommenden beiden Jahren an. B. Effektiver Kampf gegen den internationalen Terrorismus I. Ausgangslage In Syrien, im Irak und in anderen Ländern begehen dschihadistische Salafisten abscheuliche Gräueltaten. Bei ihren Verbrechen berufen sie sich auf den Islam und missbrauchen damit ihre Religion, um zügellose Gewalt, Vertreibung und Tod zu rechtfertigen. Die Terrororganisation Islamischer Staat beabsichtigt, ein Kalifat nach ihren radikalislamischen Vorstellungen aufzubauen und führt Krieg gegen alle Andersgläubigen und vermeintlich Unreinen, darunter auch viele Muslime. Der IS droht zum Vorbild in anderen Staaten zu werden, in denen zahlreiche Muslime oder fanatische Glaubensanhänger leben, auch in Europa. Hunderte junger Männer und Frauen aus Deutschland haben sich in Syrien oder anderswo dem Krieg gegen alle Ungläubigen angeschlossen. Auch in Europa und Deutschland selbst werden die Anhänger des extremistischen Salafismus aggressiver und gefährlicher. Die islamistischen Terroranschläge von Paris, Moskau, London, Madrid und anderen europäischen Städten, die Ermordung USamerikanischer Soldaten am Flughafen Frankfurt am Main, der verhinderte Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof oder Patrouillen einer selbsternannten Scharia-Polizei in Wuppertal zeigen eine erhebliche Gefährdung für die Sicherheit und die Freiheit der Menschen in Deutschland. Glücklicherweise konnten jüngst Konvertiten, die unter Terrorverdacht stehen, in Deutschland festgenommen werden. Die Antwort hierauf muss klar sein: Salafismus und Islamismus haben in Deutschland keinen Platz. Sie müssen daher entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Nötig sind dazu verschiedene präventive und repressive Maßnahmen, die in Zusammenarbeit aller Länder und des Bundes umgesetzt und stetig fortgeschrieben werden müssen, auch von Rheinland-Pfalz: 9

1. Dialog fördern und Aufklärung gegen Islamismus vorantreiben Radikaler Islamismus kann präventiv durch eine frühzeitige Aufklärung und Sensibilisierung unterbunden werden. Hier muss mit den Muslimverbänden in Dialog getreten werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Der Dialog mit den Muslimverbänden am Runden Tisch Islam sollte ausgebaut werden. Auch muss eine enge und fallbezogene Zusammenarbeit mit den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden ermöglicht werden. 2. Präventionsnetzwerke mit Beratungsstellen für Angehörige und Programme zum Ausstieg aus dem Salafismus schaffen Zudem planen derzeit einige Bundesländer die Einrichtung von Präventionsnetzwerken gegen salafistische Radikalisierung oder haben solche bereits eingerichtet. So hat das Land Niedersachsen die Einrichtung einer Beratungsstelle gegen Islamismus für dieses Jahr angekündigt. Dort sollen sich Betroffene ohne die Sorge melden können, gleich vom Verfassungsschutz ins Visier genommen zu werden. Auch das Land Hessen hat im vergangen Jahr ein solches Präventionsnetzwerk aufgebaut, in dessen Mittelpunkt eine zentrale Beratungsstelle und ein Fachbeirat stehen. Zu den Aufgaben gehören Präventions- und Interventionsmaßnahmen, insbesondere auch eine Beratung von Angehörigen und die Schaffung eines Ausstiegsprogramms für Radikalisierte. In Rheinland-Pfalz hat die Anzahl der radikalen Salafisten in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, zeitnah auch in Rheinland-Pfalz ein Präventionsnetzwerk einzurichten. 3. Einführung der Strafbarkeit von Reisen in Terrorcamps Bundesjustizminister Heiko Maas hat angekündigt, noch im Januar einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die bloße Absicht, in ein Ausbildungslager zu reisen, unter Strafe stellt. Bislang war zwar in vielen Fällen bekannt, dass Personen in Terrorcamps gereist waren. Dass sie sich an konkreten Kampfhandlungen beteiligten, wie es eine Strafbarkeit nach 89a 10

StGB verlangt, konnte aber nur in den seltensten Fällen nachgewiesen werden. Indem nun auch die Absicht der Reise in ein solches Ausbildungslager unter Strafe gestellt wird, kann diese Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die die bloße Absicht, in ein Ausbildungslager zu reisen, unter Strafe stellt, im Bundesrat zu unterstützen. 4. Wiedereinführung der Strafbarkeit des Werbens für in- und ausländische terroristische Vereinigungen Auch die Symphatiewerbung für terroristische Vereinigungen steht nach geltendem Strafrecht nicht unter Strafe. Gerade diese Werbung bereitet den Nährboden für terroristisches Gedankengut unter sollte ebenfalls wieder unter Strafe gestellt werden. Insbesondere in Zeiten des Internets und der sozialen Medien ist dies nötiger denn je. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, eine Gesetzesinitiative zur Einführung der Strafbarkeit von Symphatiewerbung für terroristische Vereinigungen in den Bundesrat einzubringen. 5. Terroristen die finanziellen Grundlagen entziehen Wir können den Terrorismus an seiner Wurzel bekämpfen, wenn wir den Terroristen ihre finanziellen Grundlagen entziehen. Dabei müssen wir international Maßnahmen abstimmen, um die Finanzströme von Terrororganisationen zu unterbinden. Auch in diesem Bereich müssen wir zur effektiven Durchsetzung der genannten Maßnahmen einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung einführen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, einen solchen Straftatbestand schaffen zu wollen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Einführung eines neuen Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung im Bundesrat zu unterstützen. 11

6. Verhinderung der Ausreise gewaltbereiter Salafisten in Krisengebiete durch Entzug des Personalausweises Die Zahl der Personen, die in Rheinland-Pfalz der salafistischen Bewegung zuzurechnen sind, hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Von diesen Personen geht in Rheinland-Pfalz eine erhöhte Anschlagsgefahr aus. Es müssen deshalb die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich radikale Islamisten erst gar nicht dem Dschihad in anderen Ländern anschließen können. Die Bundesregierung hat deshalb vor kurzem einen Gesetzesentwurf von CDU- Bundesinnenminister de Maizière zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises beschlossen. Dadurch soll verhindert werden, dass Terroristen die Bundesrepublik verlassen können, um sich den Terroristen in Syrien oder im Irak anzuschließen. Denn derzeit ist beispielsweise eine Einreise nach Syrien über die Türkei mit einem Personalausweis möglich. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Entziehung des Ausweises möglich sein, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen, dass ein Gefährder einer terroristischen Vereinigung angehört oder eine solche unterstützt, Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner politischen oder religiösen Überzeugungen anwendet, unterstützt oder hervorruft oder eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet. Zudem sieht der Entwurf vor, dass die Entziehung des Ausweises und Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises der sofortigen Vollziehung unterliegt, um Rechtsbehelfen eine aufschiebende Wirkung zu nehmen und die Maßnahmen effektiver zu machen. Durch die Einführung eines Ersatz-Personalausweises kann effektiv verhindert werden, dass sich potentielle Terroristen an Kampfhandlungen in den genannten Krisenregionen beteiligen und im Anschluss kampferprobt in unser Land zurückkehren, um hier Anschläge zu verüben. Denn radikale Islamisten, die aus dem Dschihad in unser Land zurückkehren, sind potentielle Attentäter. Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Einführung eines Ersatz- Personalausweises im Bundesrat zu unterstützen. 12

7. Entzug der Staatsangehörigkeit Radikale Islamisten, die aus dem Dschihad in unser Land zurückkehren, sind potentielle Attentäter. Diesen Personen muss mit den Mitteln unseres Rechtsstaates effektiv gegenübergetreten werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage verliert ein deutscher Staatsangehöriger, der eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er in die Streitkräfte eines fremden Staates eintritt und die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt. Wer in der Armee einer Bürgerkriegspartei wie der Terrormiliz Islamischer Staat seinen Dienst verrichtet, kämpft letztlich auch in einer fremden Armee, auch wenn diese nicht einem völkerrechtlich anerkannten Staat zuzurechnen ist. Auch in diesen Fällen sollte deshalb der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht werden, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Auch ein Wiedereinreiseverbot für Rückkehrer aus dem Dschihad sollte im Rahmen des rechtlich Möglichen für Nichtdeutsche in Betracht gezogen werden. Wir dulden in unserem Rechtsstaat keine Personen, die unsere Freiheitsrechte ausnutzen, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekämpfen. Dies wäre Toleranz an der falschen Stelle. 8. Ausweitung der Videoüberwachung Die Videoüberwachung ermöglicht es, Attentate zu verhindern oder rechtzeitig potentielle Terroristen von ihren Taten abzuhalten. Über Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen muss neu nachgedacht werden. Nur so ist eine effektive Überwachung potentieller Terroristen gewährleistet und können im Ernstfall Attentate verhindert werden. In diesem Rahmen müssen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit dem Interesse der Allgemeinheit an dem Schutz unserer Bevölkerung abgewogen werden. Es müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen klare Grenzen aufgezeigt, auf der anderen Seite aber auch eine effektive Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden gewährleistet werden 9. Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Unser Land ist verpflichtet, seine Bevölkerung vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, muss immer wieder ein Ausgleich zwischen Sicherheitsanforderungen und Bürgerrechten 13

erreicht werden. Dabei dürfen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr als notwendig einschränkt werden. In diesem Zusammenhang spielt im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus auch in Deutschland die Diskussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eine wichtige Rolle. Aus Richtung der Polizei und von Fachleuten der Sicherheitsbehörden wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Behörden auch den Zugriff auf Daten von den Telekommunikationsanbietern zu ermöglichen, die diese für einen gewissen Zeitraum aufbewahrt haben. Denn diejenigen, die unsere Freiheit bedrohen, dürfen nicht gegenüber den staatlichen Sicherheitsbehörden im Vorteil sein. Um die Bürgerrechte ausreichend zu schützen, muss unser Staat auf Augenhöhe für unseren Schutz gegen die eintreten können, die unsere freie Gesellschaft bekämpfen. Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung betrifft aber nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern insbesondere auch Sexualstraftaten. So können auch in Fällen von Kinderpornographie die Speicherung von Verbindungsdaten beispielsweise die Ermittlung von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtern und verkürzen. Um die Bürgerrechte ausreichend zu schützen, sollte eine Vorratsdatenspeicherung nur unter strengen gesetzlichen Auflagen möglich sein. Den Rechtsrahmen für eine Vorratsdatenspeicherung haben der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr und das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 klar vorgegeben. An diesem muss sich selbstverständlich ein neues Gesetzesvorhaben messen lassen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, ausgehend von den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben im Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einzubringen. 10. Verbesserung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit Die Sicherheit unseres Landes wird nicht nur durch die Arbeit unserer inländischen Sicherheitsbehörden gewährleistet. Internationaler Terrorismus muss länder- und staatenübergreifend bekämpft werden. 14

II. Fazit Die Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden der Bundesländer und Staaten muss enger, aber auch vertrauensvoller gestaltet werden. Dabei müssen zwischen den Staaten Standards vereinbart werden, um auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger hinreichend zu achten. Die Bekämpfung des Islamismus ist nicht nur Aufgabe der Sicherheitsbehörden, sondern muss einendes Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger sein. Alle gesellschaftlichen Akteure sind daher gefordert, in Wort und Tat klare und unmissverständliche Zeichen gegen Islamismus zu setzen und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Land zu verteidigen. Islamische Theologie und die Islamverbände sind in der Pflicht, fundamentalistischen Extremisten den Nährboden zu entziehen und einem Islamverständnis, welches geistige Grundlage für Entwicklungen hin zum gewaltbereiten Extremismus ist, entgegen zu wirken. Die oben genannten Maßnahmen erachtet die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz als sinnvoll und notwendig, um dem radikalisierten Islamismus entschieden durch Prävention, aber auch mit den repressiven Mitteln unseres Rechtsstaates entgegenzutreten. 15