Gastvortrag FH Düsseldorf. WP/StB Stephan Schlüter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Transkript:

Gastvortrag FH Düsseldorf WP/StB Stephan Schlüter Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heute bei Ihnen Stephan Schlüter Executive Director Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1995-1999 Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Ruhr- Universität Bochum seit 1999 Prüfungsabteilung Ernst & Young (Arthur Andersen) 2002 Bestellung zum Steuerberater 2004 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 7. Dezember 2011 Seite 2 Gastvortrag FH Düsseldorf

Ernst & Young: Zahlen, Daten, Fakten 141.000 Mitarbeiter* weltweit 6.900 Mitarbeiter in Deutschland Präsent in 140 Ländern 21,3 Mrd. US-D Umsatz weltweit** 22 Büros 1,09 Mrd. Euro Umsatz** * Gemeint sind in dieser Präsentation immer Personen beiderlei Geschlechts ** Umsatz im Geschäftsjahr 2009/2010 7. Dezember 2011 Seite 3 Gastvortrag FH Düsseldorf

Unsere Dienstleistungen Wirtschaftsprüfung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Abschlussprüfung prüferische Durchsicht sonstige Dienstleistungen und gesonderte Berichterstattung Gestaltung der Rechnungslegungsabläufe nach HGB, IFRS und US GAAP Fraud Investigation & Dispute Services Climate Change and Sustainability Services 7. Dezember 2011 Seite 4 Gastvortrag FH Düsseldorf

Unsere Dienstleistungen Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Steuerplanung und -gestaltung Nationale und internationale Steuerberatung Transaction Tax Verrechnungspreisberatung Beratung im Bereich Internationale Mitarbeiterentsendung Umsatzsteuer und Zölle Betreuung der öffentlichen Hand und Privatisierung Nachfolgeberatung sowie Beratung vermögender Privatkunden Steuerstrafrecht Law Services 7. Dezember 2011 Seite 5 Gastvortrag FH Düsseldorf

Unsere Dienstleistungen Transaktionsberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Transaction Support Valuation & Business Modelling Restructuring Operational Transaction Services Transaction Real Estate Mergers & Acquisitions 7. Dezember 2011 Seite 6 Gastvortrag FH Düsseldorf

Unsere Dienstleistungen Advisory Services Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Transaktionsberatung Advisory Services Performance Improvement Risk IT Risk and Assurance 7. Dezember 2011 Seite 7 Gastvortrag FH Düsseldorf

Ernst & Young weltweit vor Ort Das German Business Network (GBN) 144 deutsche Kollegen in 40 Ländern In engem Austausch mit lokalen Entscheidungsträgern Erste Ansprechpartner für deutsche Mandanten im Ausland 7. Dezember 2011 Seite 8 Gastvortrag FH Düsseldorf

Berufsalltag in der Wirtschaftsprüfung 7. Dezember 2011 Seite 9 Gastvortrag FH Düsseldorf

Wirtschaftsprüfung Berufsalltag Vielfalt Projekte bei Mandanten unterschiedlicher Größe, Branche und Rechtsform Alle 2 bis 8 Wochen Einblick in die Geschäftstätigkeit und Unternehmenskultur eines neuen Mandanten Arbeit in verschiedenen Prüfungsteams und mit unterschiedlichen Mitarbeitern des Mandanten Teaming Erarbeiten von Lösungen in multidisziplinären Teams Enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit nationalen und internationalen Kollegen Networking, Teaming und Spaß bei gemeinsamen Events: Fußballturniere, Happy Hours, Sommerfeste,Teamevents 7. Dezember 2011 Seite 10 Gastvortrag FH Düsseldorf

Wirtschaftsprüfung Berufsalltag Verantwortung & Kundenorientierung Berater des Mandanten Hohes Maß an Verantwortung für einzelne Prüfungsgebiete Direkter Kontakt mit wichtigen Entscheidungsträgern und Führungspersönlichkeiten eines Unternehmens Weiterentwicklung Schneller Aufbau von Expertenwissen durch systematische Ausbildung der Mitarbeiter Bedarfsorientierte nationale und internationale Weiterbildungsangebote In den ersten 3-5 Jahren steile Lernkurve durch Training-on und off-the-job 7. Dezember 2011 Seite 11 Gastvortrag FH Düsseldorf

I. Grundlagen II. Ertragsrealisierung aus Güterverkauf III.Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen IV.Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen V. Ertragsrealisierung de lege ferenda 7. Dezember 2011 Seite 12 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Grundlagen Income (Erträge i.w.s.) Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden, die zur Erhöhung des Eigenkapitals führen, jedoch nicht aus Einlagen der Anteilseigner stammen. Revenues (Erträge i.e.s./erlöse) fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an Gains (andere Erträge) stehen für sonstige Sachverhalte, die die Definition von Erträgen erfüllen und meist, aber nicht zwingend i.r.d. gewöhnlichen Tätigkeit anfallen. Umsatzerlöse Dienstleistungsentgelte Zinsen und Dividenden Lizenz- und Nutzungsentgelte Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten Sonstige Ergebnis (OCI) bspw. aus der Neubewertung von Sachanlagen 7. Dezember 2011 Seite 13 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Grundlagen Bemessung von Erträgen Beizulegender Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung. Die Höhe ist normalerweise vertraglich zwischen dem Unternehmen und dem Käufer oder dem Nutzer des Vermögenswerts festgelegt. Verminderung um die vom Unternehmen gewährten Preisnachlässe und Mengenrabatte. Eine Abzinsung ist erforderlich, sofern sich der Zufluss der Zahlungsmittel zeitlich verzögert. Dabei ist die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Nominalwert der Gegenleistung als Zinsertrag gemäß der Effektivzinsmethode aus IAS 39 zu erfassen. Im Falle eines Tauschgeschäfts liegt ein Umsatzvorgang vor, wenn art- oder wertmäßig unterschiedliche Erzeugnisse, Waren oder Dienstleistungen getauscht werden. Der Ertrag bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen, falls dieser verlässlich bestimmbar ist. Ansonsten ist auf den beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Güter oder Dienstleistungen abzustellen. 7. Dezember 2011 Seite 14 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

- Grundlagen Bemessung von Erträgen (cont.) IAS 18.13 fordert eine Zusammenfassung oder eine Segmentierung von Geschäftsvorfällen, sofern dies zur Abbildung des wirtschaftlichen Gehalts eines Geschäftsvorfalls erforderlich ist. Wenn zwei oder mehrere Geschäftsvorfälle derart miteinander verknüpft sind, dass wirtschaftliche Auswirkungen ohne eine Betrachtung der Gesamtheit der Geschäftsvorfälle nicht zutreffend abgebildet werden können. Bsp: Sale-and-buy-back-Verträge Ansatzkriterien für Erträge müssen auf einzelne abgrenzbare Bestandteile eines Geschäftsvorfalls angewendet werden, wenn diese Bestandteile im Wesentlichen einen eigenständigen Charakter aufweisen. Zusammenfassung Beispiel: Ein Segmentierung Unternehmen verkauft eine Hardwarekomponente inkl. eines zweijährigen Servicevertrages für EUR 4.500. Das Unternehmen bietet die Dienstleistung auch einzeln zu einem Preis von EUR 500 pro Jahr an. Die Herstellungskosten der Hardware betrugen EUR 3.000. => Segmentierung des Vertrags Problem der Mehrkomponentengeschäfte. 7. Dezember 2011 Seite 15 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung aus Güterverkauf Erfassungskriterien Die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden Das Unternehmen hat alle maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen IAS 18.14 Dem Unternehmen verbleibt weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden 7. Dezember 2011 Seite 16 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen Besonderheit bei langfristigen Dienstleistungsbeziehungen IAS 18.20 ff. sieht die Möglichkeit einer Ertragsrealisierung nach dem Leistungsfortschritt vor. Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Verkäufer zufließt Die angefallenen Kosten und die bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Kosten können verlässlich bestimmt werden IAS 18.20 Der Fertigstellungsgrad kann verlässlich bestimmt werden Die Höhe der Erträge kann verlässlich bestimmt werden 7. Dezember 2011 Seite 17 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Dienstleistungen Besonderheit bei langfristigen Dienstleistungsbeziehungen (cont.) Möglichkeiten zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades: Feststellung der erbrachten Arbeitsleistung. Bsp: Zum Abschlussstichtag sind 60 von 100 Maschinen gewartet worden. Der Fertigstellungsgrad beträgt 60 %. Zum Stichtag erbrachte Leistung als Prozentsatz der zu erbringenden Gesamtleistung. Bsp: Zum Abschlussstichtag hat ein Dienstleister 700 von insgesamt 1000 geplanten Arbeitsstunden erbracht. Der Fertigstellungsgrad beträgt 70 %. Outputorientiert Inputorientiert Cost-to-Cost- Methode Verhältnis der zum Stichtag angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten. Bsp: Die Gesamtaufwendungen eines Dienstleisters für ein Projekt werden auf TEUR 250 geschätzt. Zum Abschlussstichtag sind bereits Aufwendungen in Höhe von TEUR 125 angefallen. Der Fertigstellungsgrad beträgt 50 %. 7. Dezember 2011 Seite 18 Gastvortrag FH Düsseldorf Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Grundlagen Die Bilanzierung ist in IAS 11 Fertigungsaufträge geregelt. IAS 11.3: Ein Fertigungsauftrag ist ein Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder hinsichtlich ihrer endgültigen Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind. Feststellung des Vertragstyps (Festpreisvertrag vs. Kostenzuschlagsvertrag) Sind die jeweiligen Kriterien für die Bilanzierung der Auftragserlöse und - kosten nach dem Fertigstellungsgrad nach IAS 11.22-24 erfüllt? Ja Nein Anwendung der Zero-Profit- Margin- Methode Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode 7. Dezember 2011 Seite 19 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ermittlung des Vertragstyps Je nachdem, ob ein Festpreis- oder ein Kostenzuschlagsvertrag vorliegt, sind unterschiedliche Voraussetzungen an die verlässliche Schätzbarkeit des Ergebnisses geknüpft, was wiederum Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode ist. Festpreisvertrag: Ein Fertigungsauftrag, für den der Auftragnehmer einen festen Preis bzw. einen festgelegten Preis pro Outputeinheit vereinbart, wobei diese an eine Preisgleitklausel gekoppelt sein können. Kostenzuschlagsvertrag: Ein Fertigungsauftrag, bei dem der Auftragnehmer abrechenbare oder anderweitig festgelegte Kosten zuzüglich eines vereinbarten Prozentsatzes dieser Kosten oder eines festen Entgelts vergütet bekommt. Beispiel: Ein Anlagenbauer vereinbart einen Kostenzuschlagsvertrag mit einem festgelegten Höchstpreis. Der Anlagenbauer darf nur dann die PoC-Methode anwenden, wenn er die Kriterien einer verlässlichen Schätzbarkeit des Ergebnisses für einen Festpreis- und einen Kostenzuschlagsvertag kumulativ erfüllt. 7. Dezember 2011 Seite 20 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ertragsrealisierung nach der PoC-Methode Die Erfassung der Auftragserlöse und -kosten erfolgt bei Festpreisverträgen nach dem Leistungsfortschritt, falls es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag dem Unternehmen zufließt, das Unternehmen die gesamten Auftragserlöse verlässlich bewerten kann, die bis zur Fertigstellung des Auftrags noch anfallenden Kosten und der Grad der erreichten Fertigstellung am Bilanzstichtag verlässlich bewertet werden können, die dem Fertigungsauftrag zurechenbaren Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewerten werden können. Bei Kostenzuschlagsverträgen, falls es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag dem Unternehmen zufließt, und die dem Vertrag zurechenbaren Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewertet werden können. 7. Dezember 2011 Seite 21 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ertragsrealisierung nach der PoC-Methode (cont.) (relevant für Festpreisaufträge) Der Fertigstellungsgrad kann input-, outputorientiert oder gemäß der Cost-to-Cost-Methode ermittelt werden (vgl. Chart # 18). Bei Anwendung der PoC-Methode werden Erträge und Aufwendungen gemäß dem Fertigstellungsgrad zum Abschlussstichtag erfasst. Falls die erwarteten Gesamtaufwendungen die erwarteten Gesamterlöse übersteigen, ist dieser Verlust indes sofort zu erfassen. Veränderungen von Schätzungen sind prospektiv zu behandeln; die veränderten Schätzungen gehen in die Berechnung des Betrags für Erträge und Aufwendungen in der Periode, in der die Änderung vorgenommen wurde, und in alle nachfolgenden Perioden ein. Ertragsrealisierung nach der Zero-Profit-Margin-Methode Kann das Ergebnis des Fertigungsauftrages nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur insoweit erfasst, wie die angefallenen Kosten erwartungsgemäß gedeckt werden. 7. Dezember 2011 Seite 22 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung bei Fertigungsaufträgen Ermittlung der Auftragserlöse Ursprünglich im Vertrag vereinbarte Erlöse +/- Erhöhungen/Minderungen der Auftragserlöse wegen Abweichungen im Gesamtwerk + Nachforderungen für Kosten, die nicht im ursprünglichen Vertragspreis enthalten waren + Prämien = Auftragserlöse Ermittlung der Auftragskosten Direkt mit dem Auftrag verbundene Kosten + allgemein dem Vertrag zurechenbare Kosten + Sonstige Kosten, die dem Kunden vertragsgemäß gesondert in Rechnung gestellt werden können = Auftragskosten 7. Dezember 2011 Seite 23 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda IAS / IFRS US- GAAP: EITF SOP SIC / IFRIC Neuer Standard zur Umsatzrealisierung Neuer Standard zur Umsatzrealisierung im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB Präzisierung der Grundsätze für die Umsatzrealisierung Umfassender Geltungsbereich (alle Branchen und Vertragstypen) Control -Konzept ersetzt das Risk and Reward -Konzept Z.T. weitreichende Auswirkungen auf Branchen mit Mehrkomponentenverträge (z.b. Telekommunikation) und Unternehmen mit Auftragsfertigung Seit 2002 Dezember 2008 Juni 2010 November 2011 2. Halbjahr 2012 Diskussionen zwischen IASB und FASB Diskussionspapier Standardentwurf (ED 6/2010) Überarbeiteter Standardentwurf (ED 6/2011) Finaler Standard erwartet 7. Dezember 2011 Seite 24 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Anwendungsbereich Sämtliche Unternehmen Alle Verträge mit Kunden Veräußerung von bestimmten nicht finanziellen Vermögenswerten außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (z.b. Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerte, Finanzimmobilien) Von der Anwendung ausgenommen Leasingverträge (IAS 17) Versicherungsverträge (IFRS 4) Finanzinstrumente (IAS 39 bzw. IFRS 9) Bestimmte nicht-monetäre Transaktionen Relevante Standards Ersetzt: IAS 11 IAS 18 IFRIC 13 IFRIC 15 IFRIC 18 SIC 31 7. Dezember 2011 Seite 25 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Das neue Modell im Überblick Unternehmen Vertrag Kunde Unternehmen liefert Güter/ erbringt Dienstleistungen Rechte Leistungsverpflichtung Anstieg der Nettovertragsposition Umsatzerlöse! 7. Dezember 2011 Seite 26 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Das neue Modell im Überblick (cont.) Fünf Schritte bis zur Ertragsrealiserung Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Identifikation von Verträgen mit Kunden Identifikation von separaten Leistungsverpflichtungen Ermittlung des Transaktionspreises Allokation des Transaktionspreises Erfassung der Erträge, sofern die Leistungsverpflichtung erfüllt ist 7. Dezember 2011 Seite 27 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden Vertrag: An agreement between two or more parties that creates enforceable rights and obligations. Mehrere Verträge sind zusammenzufassen und als ein Vertrag zu bilanzieren, falls sie zeitgleich oder nahezu zeitgleich abgeschlossen wurden und eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind: Die Verträge werden als ein Paket mit einem einzigen wirtschaftlichen Zweck verhandelt. Der Betrag der Gegenleistung des einen Vertrages hängt von dem anderen Vertrag ab. Die Güter oder Dienstleistungen laut Verträge sind im Hinblick auf Design, Technologie oder Funktion miteinander verknüpft. 7. Dezember 2011 Seite 28 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 1: Identifikation von Verträgen mit Kunden Beispiel Elektronikhersteller verkauft an Kunden TV Geräte (Vertrag 1). Gleichzeitig weiteres Angebot über Verkauf von DVD Geräten (Vertrag 2). Kunde erhält Preisnachlass für TV Geräte sofern Kunde auch DVD Geräte abnimmt Bilanzierung Rechtlich 2 Verträge Gemeinsam verhandelt Preise sind abhängig Zusammenfassung der zwei Verträge 7. Dezember 2011 Seite 29 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 2: Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen Ein Unternehmen überträgt mit einem Vertrag ggf. mehrere Güter und Dienstleistungen. Beispiel: Ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche bietet seinen Kunden einen 24-Monats- Mobilfunkvertrag inklusive einem Handy an. Eine Leistungsverpflichtung ist eine Zusage in einem Vertrag mit einem Kunden, ein Gut oder eine Dienstleistung auf diesen Kunden zu übertragen. Ein Unternehmen muss jede Leistungsverpflichtung innerhalb des Vertrages identifizieren und entscheiden, ob diese als separate Leistungsverpflichtung zu behandeln ist. 7. Dezember 2011 Seite 30 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 2: Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen (cont.) Güter und Dienstleistungen sind separat zu behandeln, wenn einzelne Güter oder Dienstleistungen in dem Vertrag einzeln abgrenzbar (distinct) sind. Güter oder Dienstleistungen sind einzeln abgrenzbar, wenn Leistungen i.d.r. auch separat erbracht/angeboten werden oder der Kunde Leistungen unabhängig von den übrigen Leistungen nutzen kann. Ein Unternehmen hat ein Bündel zugesagter Güter und Dienstleistungen als eine Leistungsverpflichtung zu erfassen, wenn es die Güter oder Dienstleistungen in einem Bündel integriert und dieses Bündel an den Kunden zum gleichen Zeitpunkt liefert. Beispiel: Ein Unternehmen der Telekommunikationsbranche bietet seinen Kunden einen Internetzugang inklusive Installation der Hardware vor Ort an. Die beiden Leistungsverpflichtungen Laufende Bereitstellung des Internets und Einrichtung vor Ort werden als eine Leistungsverpflichtung erfasst. 7. Dezember 2011 Seite 31 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises Transaktionspreis = Höhe der Umsatzerlöse Erwartete Gegenleistung, für die das Unternehmen im Austausch für die Übertragung von Gütern und Dienstleistungen berechtigt sein wird (ggf. Schätzung erforderlich) Variable Vergütung Ermittlung des Transaktionspreises Zeitwert des Geldes Vergütung in Vermögenswerten Zahlungen an den Kunden 7. Dezember 2011 Seite 32 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Variable Vergütung Beispiel Gewichtete Erwartungswerten Wahrscheinlichster Betrag Hinreichende Sicherheit aufgrund von Erfahrungswerten OEM bestellt bei Zulieferer Zylinderkopfdichtungen zu einem Preis von 100GE pro Dichtung. Bei Abnahme von mehr als 1.000 Dichtungen in den nächsten 2 Jahren verringert sich der Preis auf 50GE für jede weitere Einheit. Bei Abnahme von mehr als 3.000 Dichtungen erhält der OEM eine Gutschrift über 1.500 GE. Erwartungshaltung Zulieferer: Wahrscheinlichkeit von 50%, Abnahme von 1.000 Dichtungen Wahrscheinlichkeit von 50%, Abnahme von 2.000 Dichtungen Der Transaktionspreis beträgt damit 87,5 GE (gewichteter Erwartungswert. Aufgrund der Erwartungshaltung des Zulieferers wird das Ziel für die zusätzliche Gutschrift nicht erreicht und daher mit 0 angesetzt (wahrscheinlichster Betrag). 7. Dezember 2011 Seite 33 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Zeitwert des Geldes Beispiel Korrektur der Gegenleistung um eine wesentliche Finanzierungskomponente Höhe des Umsatzes auf Transaktionspreis bei Sofortzahlung limitiert Vernachlässigbar, wenn Zeitraum zwischen Übertragungs- und Zahlungszeitpunk < 1 Jahr Ermittlung Zinssatz wie bei separatem Finanzierungsgeschäft mit dem Kunden bei Vertragsabschluss Zinssatz berücksichtigt auch Bonität des Kunden und Sicherheiten Ausweis der Finanzierungserträge und aufwendungen im Finanzergebnis Lieferant liefert an Kunde in t=0 eine Maschine für einen Preis von 100 auf Ziel. Der Kaufpreis wird zwei Jahre nach Auslieferung der Maschine fällig. Der risikoadjustierte Zinssatz beträgt 6 %. Bilanzielle Abbildung: Erlösrealisierung t=0: 89 (= 100 / 1,06²) Zinsertrag t=1: 5 (= 89 * 0,06) Zinsertrag t=2: 6 (= 94 * 0,06) Konsequenz: Negative Auswirkungen auf Umsatz, Marge und EBIT 7. Dezember 2011 Seite 34 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Forderungsausfallrisiko Ausweis der Wertberichtigung als offene Kürzung der Umsatzerlöse Vergütung in Vermögenswerten Ansatz zum Fair Value Vom Kunden beigestellte Güter oder Dienstleistungen, gehören bei Übergang der Kontrolle zur Vergütung 7. Dezember 2011 Seite 35 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 3: Ermittlung des Transaktionspreises (cont.) Zahlungen an Kunden Sofern kein Erwerb von Gütern/Dienstleistungen vom Kunden Erfassung als Umsatzminderung Getränkelieferant vereinbart mit Discounter die Aufnahme eines neuen Getränkes in das Produktsortiment. Getränkelieferant zahlt einmalige Listing Fee in Höhe von 100 an Discounter. Beispiel Bilanzierung Listing Fee = Umsatzminderung für Getränkelieferanten. Wirtschaftlich liegt ein Preisnachlass für auf in Zukunft zu liefernde Getränke vor. 7. Dezember 2011 Seite 36 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises Allokation auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise Grundsatz: Der ermittelte Transaktionspreis ist auf Basis der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen separaten Leistungsverpflichtungen zu verteilen. Einzelveräußerungspreis: Betrag, zu dem das Unternehmen das Gut oder die Dienstleistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses separat verkaufen würde. Der Einzelveräußerungspreis muss nicht mit vertraglich vereinbarten Preisen oder Listenpreisen übereinstimmen. Beispiel: Ein Unternehmen verkauft in einem Vertrag drei Produkte, wobei eines kostenlos gewährt wird. Würde das Unternehmen dieses Produkt separat verkaufen, würde der Verkaufspreis 100 GE betragen. 7. Dezember 2011 Seite 37 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises (cont.) Praxisfall: Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy Implikationen Vorgezogene Umsatzrealisierung Sinkender Average Revenue per User (ARPU) pro Monat Erhebliche Abweichungen zwischen Rechnungs-betrag und realisierten Umsatzerlösen Auswirkungen auf die Analyse der Finanz-kennzahlen 7. Dezember 2011 Seite 38 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises (cont.) Fortsetzung Praxisfall: Mobilfunkvertrag mit subventioniertem Handy Implikationen Vorgezogene Gewinnrealisierung Wirtschaftliche Betrachtungsweise 7. Dezember 2011 Seite 39 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 4: Allokation des Transaktionspreises (cont.) Ausnahme: Anwendung der Residualmethode Wenn Preise einer Ware oder einer Dienstleistung stark schwanken, ist die Residualmethode anzuwenden. Hierbei wird der Betrag, der auf das Gut oder die Dienstleistung allokiert wird, ermittelt, indem vom Gesamtbetrag die relativen Einzelveräußerungspreise der anderen Güter und Dienstleistungen abgezogen werden. Beispiel: Ein Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Kunden über einen Verkauf eines Gutes und einer Dienstleitung für insgesamt 1.000 ab. Der Preis für das Gut schwankt sehr stark, der relative Einzelveräußerungspreis für die Dienstleistung beträgt 200. Die Allokation des Gesamtpreises von 1.000 erfolgt, indem dem Gut der Residualwert von 1.000-200 = 800 zugeordnet wird. 7. Dezember 2011 Seite 40 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge Grundprinzip: Übertragung von Kontrolle Umsätze werden erfasst, wenn eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird, d.h., die Kontrolle über die betreffenden Güter und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wurden. Eine Leistungsverpflichtung kann entweder über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Als Indikatoren für eine Übertragung der Verfügungsgewalt auf einen Kunden sieht der ED 6/2011 folgende nicht abschließende Indikatoren vor: Das Unternehmen hat einen gegenwärtigen Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung für den Vermögenswert Der Kunde ist rechtlicher Eigentümer des Vermögenswertes Das Unternehmen hat den physischen Besitz des Vermögenswertes auf den Kunden übertragen Die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken wurden auf den Kunden übertragen Das Unternehmen verfügt über den Nachweis, dass der Kunde den Vermögenswert akzeptiert hat. 7. Dezember 2011 Seite 41 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge (cont.) Sonderfall: Langfristfertigung und kontinuierliche Leistungsübertragung Die geplanten Neuregelungen zur Umsatzrealisierung sehen die Regelungen des IAS 11 für Fertigungsaufträge in der Form nicht mehr vor. Im Exposure Draft wird lediglich angeführt, dass die Kontrolle über ein Gut oder eine Dienstleistung kontinuierlich übertragen werden kann. Wann im Einzelfall eine kontinuierliche Übertragung erfolgt, ist im bisherigen Projektverlauf nicht verlautbart worden. Eine mögliche künftige Strategie, um eine Teilgewinnrealisierung zu erreichen, könnte die Vereinbarung von Teilrechnungen, Teillieferungen o.ä. darstellen. 7. Dezember 2011 Seite 42 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge (cont.) Sonderfall: Langfristfertigung und kontinuierliche Leistungsübertragung (cont.) Falls ein Unternehmen feststellt, dass ein Vertrag eine kontinuierliche Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung vorsieht, erfolgt auch die Umsatzrealisierung über die Vertragslaufzeit. Ein Unternehmen hat eine geeignete Methode zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades zu wählen. Der Exposure Draft nennt als mögliche Methoden die Output-Methode (produzierte oder gelieferte Einheiten, vertraglich vereinbarte Meilensteine oder Begutachtungen der bis dahin übertragenen Güter oder Dienstleistungen im Verhältnis zu den insgesamt zu übertragenden Gütern oder Dienstleistungen), die Input-Methode (Arbeitsaufwand, z. B. die Kosten für die bisher verbrauchten Ressourcen oder angefallene Arbeits- und Maschinenstunden, im Verhältnis zum insgesamt erwarteten Arbeitsaufwand) und die Methode auf Basis des Zeitablaufs. 7. Dezember 2011 Seite 43 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Schritt 5: Erfassung der Erträge (cont.) Übertragung von Kontrolle bei Dienstleistungen Die Boards haben sich in den Verhandlungen dazu entschieden, separate Leitlinien für die Frage zu entwickeln, wann Kontrolle im Falle einer Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Eine Dienstleistung wird als eine Leistungsverpflichtung definiert, die kontinuierlich erfüllt wird. Der Umsatz im Falle einer Dienstleistung ist folglich kontinuierlich über die Vertragslaufzeit zu erfassen. 7. Dezember 2011 Seite 44 Gastvortrag FH Düsseldorf

- Ertragsrealisierung de lege ferenda Abschlüsse und Finanzkennzahlen Prozesse und IT-Systeme Zeitliche Verschiebungen bei der Umsatzrealisierung Auswirkungen auf Umsatzerlöse und damit verbundene Kennzahlen, z.b. Bruttomarge, EBITDA, EPS Auswirkungen auf Covenants, Credit Ratings, Incentivierungs- und Vergütungssysteme Erhebliche Erweiterung der Anhangangaben Implikationen Konzipierung geeigneter Prozesse und interner Kon-trollen, um sicher zu stellen, dass sämtliche relevante Input-Parameter (z.b. Leistungsverpflichtungen, Einzelveräußerungspreise, Control -Übergang) erfasst, analysiert, dokumentiert und weiterverarbeitet werden Verstärkte Abkopplung der Umsatzrealisierung von der Rechnungsstellung ist systemseitig abzubilden Frühzeitige Analyse sämtlicher Kundenverträge und ggf. Vertragsänderungen erforderlich Business 7. Dezember 2011 Seite 45 Gastvortrag FH Düsseldorf

Kontakt Kontakt Referent: Stephan Schlüter stephan.schlueter@de.ey.com Telefon: +49 (211) 9352 18517 Online URL: www.de.ey.com/karriere Telefon: +49 (6196) 996 10005 E-Mail: karriere@de.ey.com Bewerbung: www.jobportal.de.ey.com 7. Dezember 2011 Seite 46 Gastvortrag FH Düsseldorf

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