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Transkript:

02.07.2008 1

Hinweis in eigener Sache Wenn Sie sich als Arbeitsuchende/r oder als Arbeitgeber für eine der nachfolgenden Förderleistungen interessieren, wenden sich bitte ans Job-Center Billstedt (Tel.-Nr. 63 857-222), damit wir die Möglichkeiten einer Förderung für Sie prüfen können. 02.07.2008 2

Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Übersicht u. a.: Trainingsmaßnahmen Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsgelegenheiten 02.07.2008 3

Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Trainingsmaßnahmen Eignungsfeststellung z.b. betriebl. Praktikum (Dauer: max. 4 Wochen) Bewerbungstraining (Dauer max. 2 Wochen) Aktualisierung von vorhandenen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten (Dauer max. 8 Wochen) 02.07.2008 4

Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Förderung der beruflichen Weiterbildung Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden individuelle Qualifizierung durch Aushändigung eines Bildungsgutscheins Die Dauer ist abhängig von dem angestrebten Bildungsziel (i.d.r. 6 Wochen bis 21 Monate) 02.07.2008 5

Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemeinnützige und zusätzliche, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die Mehraufwandsentschädigung verbleibt anrechnungsfrei auf das bewilligte Arbeitslosengeld II Beschäftigung über einen zugelassenen Maßnahmeträger Dauer: i.d.r. 10 Monate Sondermaßnahme für Personen ab 55: Die Arbeitsgelegenheit kann ggf. bis zum Renteneintrittsalter verlängert werden Arbeitsfelder: grundsätzlich in allen Berufsbereichen möglich Auftrag an den Maßnahmeträger: Qualifizierung und Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt 02.07.2008 6

Förderung der Arbeitsaufnahme an Dritte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Übersicht: Vermittlungsgutschein Eidelstedter-Modell Eingliederungszuschuss Hamburger Modell-Scheck Bewerbungskosten Reisekosten Einstiegsgeld 02.07.2008 7

Förderung der Arbeitsaufnahme an Dritte Vermittlungsgutschein (VGS) Voraussetzungen: zweimonatige Arbeitslosigkeit Antragstellung kann nur vom Kunden erfolgen oder durch das Job-Center angeboten werden Höhe: i.d.r. 2000,-- Empfänger: privater Arbeitsvermittler, wenn die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgt 02.07.2008 8

Förderung der Arbeitsaufnahme an Dritte Eidelstedter-Modell Voraussetzungen: aktuelle Teilzeitbeschäftigung oder geringfügige Beschäftigung Dauer: 6 Monate Ziel: 1. bestehende Teilzeitbeschäftigung in eine Vollzeitbeschäftigung auszuweiten 2. Bestehende geringfügige Beschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung von mind. 15 Wochenstunden auszuweiten Höhe: einmalig 600,- Aufwandspauschale zzgl. zu 1. bei mehr als einem Monat der Zielerreichung 800,- einmalig und bei einer nachhaltigen Beschäftigung von mehr als 6 Monaten erneut 800,- zu 2. bei mehr als einem Monat der Zielerreichung 500,- einmalig und bei einer nachhaltigen Beschäftigung von mehr als 6 Monaten erneut 500,- sollte nach 6 Monaten keine Ausweitung erfolgt sein, sind die 600,- Aufwandspauschale zurückzuzahlen. 02.07.2008 9

Förderung der Arbeitsaufnahme an Arbeitgeber Eingliederungszuschuss Voraussetzungen Kunde: Arbeitslosigkeit, Vermittlungshemmnisse: Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, fehlende Berufspraxis, Suchtprobleme, mangelnde Deutschkenntnisse etc. Voraussetzungen Arbeitgeber: tarif- oder ortsüblicher Bruttoarbeitslohn, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mindestens 15 Wochenstunden Beginn: Antragstellung vor Arbeitsaufnahme Höhe: grundsätzlich maximal 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes zzgl 20% Sozialversicherungspauschale; Ausnahme: bei Älteren über 50 oder schwerbehinderten Menschen Dauer: grundsätzlich 12 Monate; Ausnahme: bei Älteren über 50 oder schwerbehinderten Menschen Ziel: nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt 02.07.2008 10

Förderung der Arbeitsaufnahme an Arbeitnehmer und Arbeitgeber Hamburger Modell-Scheck Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitarbeiter innerhalb der ersten 12 Monate des Beschäftigungsverhältnisses Für Fragen zu Qualifikationen, Weiterbildungsanträgen und Konfliktmanagement zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie allgemeine Anfragen zum Hamburger Modell steht zur Verfügung: Zwei P Personalagentur privat business service GmbH Eiffestraße 664 B 20537 Hamburg Tel.: 040 / 219 059 0 E-Mail: hamburgermodell@zwei-p-personalagentur.de 02.07.2008 11

Förderung der Arbeitsaufnahme an Arbeitnehmer und Arbeitgeber Hamburger Modell-Scheck Förderzeitraum: bis zu 10 Monaten Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen über 400,- und 1.700,- jeweils 250,- für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer monatlich (bei Teilzeit die Hälfte) Qualifizierungsgutschein in Höhe von 2000,- um für den Arbeitnehmer notwendige Weiterbildungsmaßnahmen durchführen zu lassen 02.07.2008 12

Förderung der Arbeitsaufnahme an Arbeitnehmer Bewerbungskosten Voraussetzungen: Erstattung der angefallenen Kosten ab dem Tag der Antragstellung Zeitraum: Ein Jahr ab Antragstellung Höchstbetrag: 260,- innerhalb des Jahres Einzelkosten: 5,- pro Bewerbung mit Nachweis Nachweis: Bewerbungsliste mit Antwortschreiben oder Kopien der Bewerbungsschreiben 02.07.2008 13

Förderung der Arbeitsaufnahme an Arbeitnehmer Reisekosten Voraussetzungen: Antragstellung vor Reisebeginn Höchstbetrag: anfallende Fahrkosten im kostengünstigsten Tarif, ggf. Übernachtungspauschale Nachweis: Einladungsschreiben zum Bewerbungsgespräch und im Anschluss eine Bestätigung über das erfolgte Bewerbungsgespräch 02.07.2008 14

Förderung der Arbeitsaufnahme an Arbeitnehmer Einstiegsgeld Voraussetzungen: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständigkeit von mind. 15 Wochenstunden Ziel: Überwindung der Hilfebedürftigkeit Dauer: bis zu 24 Monate Höhe: grundsätzlich 50% der bisherigen Regelleistung 02.07.2008 15

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