Salongespräch Altenpflege 25. Februar 2016 Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Asylsuchende in der Region Berlin Brandenburg hier: Asylanträge 2015 / Januar 2016 55.000 Berlin Brandenburg 33.660 36.197 19.324 5.872 2.362 Erstregistrierungen 2015 Asylanträge insgesamt 2015 Asylanträge Januar 2016 Seite 2
Rechtliche Voraussetzungen - Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang Anerkannte Flüchtlinge/ Asylberechtigte Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Arbeit und Ausbildung: Sofortige Einstellung möglich. Genehmigung der Ausländerbehörde nicht möglich. Asylbewerberinnen/ Asylbewerber Geduldete Personen, die einen Antrag auf Asyl beim BAMF gestellt haben. Sie verfügen über eine Aufenthaltsgestattung. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Abschiebung ist aber vorübergehend ausgesetzt. Arbeit: Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungsaufnahme erlauben. Nachrangiger Arbeitsmarktzugang Ausbildung: Asylbewerber können ab dem 4. Monat und Geduldete ab dem Tag der Duldung beginnen. Seite 3
Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden? Praktika Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt) Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt) Pflichtpraktikum (i.r. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses) Praktikum zur Berufs(um)orientierung Ausbildungsbegleitendes Praktikum Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich? Zustimmung der BA erforderlich? Mindestlohnpflichtig? nein nein nein ja ja ja nein nein nein ja ja, wenn > 3 Mon. ja, wenn > 3 Mon. ja ja, wenn > 3 Mon. ja, wenn > 3 Mon. Seite 4
Was muss bei einer Beschäftigung / Ausbildung beachtet werden? Chancen und Herausforderungen Beispiel Fachkraft Altenpflege individuelle Situation (Unterbringung, Versorgung, Familie, kulturelle Ansichten) Pflegeeinrichtung + Pflegebedürftigen Rahmen reglementierter Beruf(AltPflG) anerkannter Berufs-/Bildungsabschluss Sprachkenntnisse (B2) Zuverlässig (Führungszeugnis) gesundheitliche Eignung (Impfungen) Berufserlaubnis Anerkannte Flüchtlinge haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchende / Asylbewerber und Geduldete benötigen Erlaubnis zur Beschäftigung über die Ausländerbehörde (Wartefrist, Vorrangprüfung, Beschäftigungsbedingungen) Arbeitserlaubnis Seite 5
Geflüchtete Menschen Beschäftigung geflüchteter Menschen ein Gewinn? sind überwiegend hochmotiviert sorgen für frischen Wind, weil sie berufliche Erfahrungen und neue Sichtweisen aus ihrer Heimat einbringen, können die Einrichtungen dabei unterstützen, sich auf neue Bedarfe besser aufzustellen, weil sie über Sprachkenntnisse verfügen, die bisher im Betrieb nicht vorhanden waren, erweitern die kulturelle Vielfalt und fördern die interkulturelle Kompetenz der Belegschaft. Seite 6
Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter bieten vielseitige Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber: Fragen rund um eine Beschäftigungsaufnahme Unterstützungsmöglichkeiten bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, Chancen für Ihren Betrieb, die aus der Beschäftigung oder Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten entstehen können Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zur schnellen Integration von Bewerber/innen im Unternehmen, AA Berlin Süd AGS-Asyl Service-Hotline Asyl für Berliner Unternehmen: 030 5555 77 7755 E-Mail: Berlin-Sued.AG- BeratungAsylsuchende@arbeitsagentur.de Seite 7
Förderleistungen für Arbeitgeber Arbeit PerF (Perspektive für Flüchtlinge) MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber/Praktikum) FbW (Förderung beruflicher Weiterbildung) EGZ (Eingliederungszuschuss) WeGebAU (Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter im Unternehmen) Ausbildung PerF und MAG (s.o.) EQ + EQ Welcome (Einstiegsqualifizierung) abh (ausbildungsbegleitende Hilfen)* AsA (Assistierte Ausbildung)* beu (betriebliche Einzelumschulung) ubh (umschulungsbegleitende Hilfen) *nicht für Asylbewerber Seite 8
Schritt für Schritt zur Integration in Ausbildung und Arbeit M O T I V A T I O N Sprache Spracherwerb: Schule u. Berufsschule Einstiegskurse BA-finanziert ESF-, Bundesund Landesfinanzierte Sprachkurse Berufliche Qualifikation anerkennen / Stabilisierung Angebote der AA bzw. JC: Abklärung der Schul- u. Bildungsabschlüsse Berufliche Fachkenntnisse Kompetenzfeststellung (möglichst im Betrieb) Praktika, Ausbildung Arbeitsaufnahme Information und Beratung: Arbeitsmarkt Berufs-(Bildungs-)system Bewerbungsverfahren Vermittlung: Training im Job Einstiegsqualifizierung Begleitende Maßnahmen Seite 9
Die Internetseite der BA bietet Arbeitgebern zahlreiche Informationen zur Beschäftigung geflüchteter Menschen Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/ Alle Informationen für Arbeitgeber auf einen Blick Ergänzend dazu steht die aktualisierte Broschüre Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen für Arbeitgeber zur Verfügung. Seite 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit