2014 Ausgegeben in Meppen am 13.06.2014 Nr. 14



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2014 Ausgegeben in Meppen am 13.06.2014 Nr. 14 Inhalt Seite Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 196 Sitzung des Betriebsausschusses 147 des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland 197 Sitzung des Ausschusses für Kreis- 147 entwicklung 198 Sitzung des Ausschusses für Jugend- 147 hilfe und Sport 199 Sitzung des Ausschusses für Umwelt 147 und Natur 200 Jahresabschluss der Emsländischen 148 Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2013 201 Jahresabschluss der Emsländischen 148 Service- und Beschäftigungs-Agentur ESBA GmbH für das Geschäftsjahr 2013 202 Jahresabschluss der IT-Dienstleis- 149 tungsgesellschaft mbh Emsland für das Geschäftsjahr 2013 203 Jahresabschluss der Entwicklungs- 150 gesellschaft interkommunaler Hafen Spelle-Venhaus mbh für das Geschäftsjahr 2012 204 Jahresabschluss der Meilenstein 151 Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh für das Geschäftsjahr 2013 205 Jahresabschluss der Technologie- 151 park Meppen GmbH für das Geschäftsjahr 2013 206 Bekanntmachung des Ergebnisses 152 der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Otten-Schulte GbR, Meppen B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 207 Bekanntmachung der Ersten Eröff- 152 nungsbilanzen der Samtgemeinde Dörpen und deren Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen zum 01.01.2011 208 Haushaltssatzung und Bekannt- 152 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dohren für das Haushaltsjahr 2014 vom 13.03.2014 209 Bauleitplanung der Gemeinde 153 Emsbüren, Landkreis Emsland; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Gleesen) 210 Bauleitplanung der Gemeinde 154 Emsbüren, Landkreis Emsland; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen süd-westl. des Heimathofes) 211 Bekanntmachung von Bebau- 154 ungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 125 Baugebiet Gleesen, östlich der Gleesener Hauptstraße, mit örtlichen Bauvorschriften 212 Bekanntmachung von Bebau- 155 ungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 126 Wohnpark Nord Teilbereich südw. des Heimathofes und Teilbereich nördl. der bewaldeten Anhöhe, mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO 213 Haushaltssatzung und Bekannt- 155 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Herzlake für das Haushaltsjahr 2014 vom 07.05.2014

146 Inhalt Seite Inhalt Seite 214 Haushaltssatzung und Bekannt- 156 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lahn für das Haushaltsjahr 2014 vom 28.04.2014 215 Bekanntmachung von Bebauungs- 157 plänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 16, Änderung Nr. 2, Ortsteil Baccum mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: Gewerbe- und Technologiepark Osnabrücker Straße 216 Bekanntmachung von Bebauungs- 157 plänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 200 D, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Freiraum 217 Haushaltssatzung und Bekannt- 158 machung der Haushaltssatzung der Stadt Lingen (Ems) für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 225 Bekanntmachung; Bauleitplanung 163 der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 18 Torffehnsweg, 1. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) 226 Haushaltssatzung und Bekannt- 163 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Twist für das Haushaltsjahr 2014 227 Haushaltssatzung und Bekannt- 164 machung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Werlte für das Haushaltsjahr 2014 C. Sonstige Bekanntmachungen 218 Satzung der Gemeinde Lorup über 159 eine individuelle Veränderungssperre zum Flurstück 17 der Flur 26 der Gemarkung Lorup im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 30 Hassmoor Roten Steine 219 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 160 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße 220 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 160 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße 221 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 161 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet 222 Bekanntmachung der Stadt Meppen; 161 Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet 223 Haushaltssatzung und Bekannt- 162 machung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rhede (Ems) für das Haushaltsjahr 2014 224 Bekanntmachung; Bauleitplanung 162 der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg, 3. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB)

147 A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 196 Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland Am Dienstag, dem 17.06.2014, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland im Kreishaus I, Sitzungszimmer 1, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, statt. I. Öffentliche Sitzung T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Betriebsausschusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland vom 19.03.2014 5. Feststellung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreises Emsland für das Wirtschaftsjahr 2013 6. Abfallbilanz 2013 7. Bericht über wichtige Angelegenheiten 8. Anfragen und Anregungen 9. Schließung der öffentlichen Sitzung II. Winter Landrat Nichtöffentliche Sitzung Meppen, 30.05.2014 197 Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung Am Mittwoch, dem 18.06.2014, findet um 16:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung im Klimacenter Werlte, Kompaniestraße 1, 49757 Werlte, statt. T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung vom 26.02.2014 5. Nahverkehrsplan für den Landkreis Emsland; 2. Fortschreibung 6. Aktion Stromspar-Check PLUS 7. Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 8. Bericht über wichtige Angelegenheiten 9. Anfragen und Anregungen 10. Schließung der Sitzung Im Vorfeld der Sitzung findet um 14:30 Uhr eine Besichtigung der Audi-e-Gas-Anlage auf dem Gelände der EWE-Biogasanlage in Werlte, Loruper Straße 80, statt. 198 Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport Am Dienstag, dem 24.06.2014, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport in der Marien- Kindertagesstätte, Marienstr. 43, 49733 Haren-Erika, statt. Vor Beginn der Sitzung erfolgt ab 14:30 Uhr eine Vorstellung der Einrichtung. T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport vom 20.02.2014 5. Kindertagesstätten im Emsland; Darstellung der Finanzierung der emsländischen Kindertagesstätten 6. Investitionen Kindertagesstätten a) Sanierung der Kath. Kindertagesstätte St. Maria zum Frieden Meppen b) Neubau der Kath. Kindertagesstätte St. Jakobus Sögel c) Neubau der Kath. Kindertagesstätte Don Bosco Lingen (Ems) d) Kath. Kindertagesstätte St. Marien Lingen (Ems) Erweiterung um zwei Kinderkrippen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand Anschaffung einer Kücheneinrichtung e) Komm. Kindertagesstätte Lahre Erweiterung um eine Kinderkrippe Erweiterung um einen Bewegungsraum und eine Cafeteria 7. Investitionen Sport a) SV Bawinkel 1956 e. V. Umbau und Erweiterung des Sport- und Vereinsgebäudes b) SV Neubörger e. V. Sanierung des Umkleidebereichs im Erdgeschoss des Vereinsgebäudes c) SV Bokeloh e.v. Anbau an die Tribüne zur Schaffung eines Lagerraumes und von sanitären Anlagen 8. Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Lingen Umgestaltung des Jugendkellers Bonikeller zu einem Innenstadttreff für Jugendliche, junge Erwachsene und Studenten 9. Bericht über wichtige Angelegenheiten 10. Anfragen und Anregungen 11. Schließung der Sitzung Winter Landrat Meppen, 10.06.2014 199 Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur Am Mittwoch, dem 25.06.2014, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur im Kreishaus I, Sitzungszimmer 1, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, statt. I. Öffentliche Sitzung T a g e s o r d n u n g Winter Landrat Meppen, 04.06.2014 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vom 26.03.2014 5. Altlasten im Landkreis Emsland

148 6. Grundwasserbelastung Chemieunfall auf der Wehrtechnischen Dienstelle in Meppen; Anfrage des Abg. Wilde vom 10.04.2014 7. Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 24.11.2005 über das Naturschutzgebiet "Esterweger Dose" Änderung des Grenzverlaufs 8. Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Waldgebiete auf dem Hümmling" in den Samtgemeinden Nordhümmling, Sögel, Werlte, Lathen und Herzlake sowie den Städten Haren und Meppen 9. Auswirkungen der künftigen Erdölförderungen im Emsland auf die Umwelt; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.05.2014 10. Sachstand Gifte in Biogasanlagen; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.05.2014 11. Bericht über wichtige Angelegenheiten 12. Anfragen und Anregungen 13. Schließung der Sitzung Winter Landrat Meppen, 11.06.2014 200 Jahresabschluss der Emsländischen Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Emsländischen Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH hat in ihrer Sitzung am 26.05.2014 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom 29.04.2014 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung der Emsländischen Geflügelfleischuntersuchungs-GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, 02.06.2014 201 Jahresabschluss der Emsländischen Service- und Beschäftigungs-Agentur ESBA GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Emsländischen Service- und Beschäftigungs-Agentur ESBA GmbH hat in ihrer Sitzung am 12.05.2014 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom 28.02.2014 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang und den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung der Service- und Beschäftigungs- Agentur ESBA GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird.

149 Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss und über den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-. Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, 02.06.2014 202 Jahresabschluss der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbh Emsland für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbh hat in ihrer Sitzung am 21.05.2014 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom 23.04.2014 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht der IT-Dienstleistungsgesellschaft mbh Emsland für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 Abs.1 Satz 2 EigBetrVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

150 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 32 Abs. 2 EigBetrVO bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, 02.06.2014 203 Jahresabschluss der Entwicklungsgesellschaft interkommunaler Hafen Spelle- Venhaus mbh für das Geschäftsjahr 2012 Die Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft interkommunaler Hafen Spelle-Venhaus mbh hat am 28.04.2014 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2012 auf das Jahr 2013 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Räkers GmbH in Rheine hat mit Datum vom 21.11.2013 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Entwicklungsgesellschaft interkommunaler Hafen Spelle-Venhaus mbh für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch 29 Satz 2 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Bestimmungen der Satzung und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsleitung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können an folgenden Stellen eingesehen werden: Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329, Samtgemeinde Spelle, Hauptstraße 43, 48480 Spelle, Zimmer 23, Gemeinde Salzbergen, Franz-Schratz-Str. 12, 48499 Salzbergen, Zimmer 25. Der Landrat Meppen, 03.06.2014 SAMTGEMEINDE SPELLE Der Samtgemeindebürgermeister GEMEINDE SALZBERGEN

151 204 Jahresabschluss der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh hat in ihrer Sitzung am 04.06.2014 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH in Lingen hat mit Datum vom 26.03.2014 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung der Meilenstein Weiterbildungsgesellschaft für Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Emsland ggmbh für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 29 Satz 2 EigBetrVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Entsprechend 32 Abs. 2 EigBetrVO bestätigen wir: Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden. Winter Landrat Meppen, 05.06.2014 205 Jahresabschluss der Technologiepark Meppen GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Die Gesellschafterversammlung der Technologiepark Meppen GmbH hat in ihrer Sitzung am 28.05.2014 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 auf das Jahr 2014 vorzutragen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldiges Wirtschaftsprüfung GmbH in Meppen hat mit Datum vom 10.02.2014 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Technologiepark Meppen GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2013 geprüft. Durch 158 NKomVG i. V. m. 29 EigBetrVO Nds. wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und nach 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird.

152 Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 270) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand von Kennzahlen beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt. Gemäß 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus. Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329 sowie bei der Stadt Meppen, Markt 43, 49716 Meppen, Zimmer 102, eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (siehe 3a Satz 3 UVPG). Der Landrat Meppen, 05.06.2014 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 207 Bekanntmachung der Ersten Eröffnungsbilanzen der Samtgemeinde Dörpen und deren Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen zum 01.01.2011 Der Rat der Samtgemeinde Dörpen und deren Mitgliedsgemeinden Dersum, Dörpen, Heede, Kluse, Lehe, Neubörger, Neulehe, Walchum und Wippingen haben die Erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen gemäß Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) beschlossen. Die Eröffnungsbilanzen nebst Anhängen und Anlagen zu den Anhängen sowie die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Emsland liegen gemäß 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom 16.06.2014 bis 25.06.2014 im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Zimmer 306, Hauptstr. 25, 26892 Dörpen, zur Einsichtnahme öffentlich aus. SAMTGEMEINDE DÖRPEN Der Samtgemeindebürgermeister Dörpen, 02.06.2014 Winter Landrat Meppen, 03.06.2014 STADT MEPPEN Bohling Bürgermeister 208 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dohren für das Haushaltsjahr 2014 vom 13.03.2014 206 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Otten- Schulte GbR, Meppen Die Otten-Schulte GbR, Nordkamp 1, 49716 Meppen, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Sauenstalles m. Abluftwäscher (240 NT-Plätze, 2 Eberplätze, 85 Abferkelplätze, 50 Jungsauenplätze) als Ersatzbau für einen Sauenstall (160 Plätze) und einen Jungsauenstall (30 Plätze), Aufstellung von 4 Futtermittelsilos (2 x 20 m³, 1 x 10 m³, 1 x 3,5 m³), Anbau eines Ferkelstalles mit Abluftwäscher (600 Plätze), Gesamtkapazität der Anlage: 327 Sauen, 80 Jungsauen, 1.320 Ferkel, 880 Mastschweine) auf dem Grundstück Flur 157, Flurstück 54/1 der Gemarkung Emslage in Meppen. 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dohren in der Sitzung am 13.03.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 929.400,00 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 931.600,00 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro Gemäß 3c Satz 1 und 2 UVPG ist eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

153 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2 888.300,00 Euro 896.700,00 Euro 284.400,00 Euro 804.700,00 Euro 130.000,00 Euro 8.500,00 Euro 1.302.700,00 Euro 1.709.900,00 Euro 2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG mit seinen Anlagen in der Zeit vom 18.06.2014 bis einschließlich zum 26.06.2014 während der Dienststunden im Samtgemeindebüro Herzlake, Zimmer 19, Neuer Markt 4, 49770 Herzlake, öffentlich aus. GEMEINDE DOHREN Der Gemeindedirektor Herzlake, 04.06.2014 209 Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Gleesen) Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 20.05.2014 (Az.: 65-610-402-01/33) die vom Rat der Gemeinde Emsbüren am 18.12.2013 beschlossene 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Gleesen), nebst Begründung einschl. Umweltbericht, gemäß 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 130.000,00 Euro festgesetzt. Der Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan mit einer schwarz gestrichelten Umrandung dargestellt: 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 148.000,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Dieker Bürgermeister GEMEINDE DOHREN 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Herzlake, 13.03.2014 Pleus Gemeindedirektor 2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2.2 Die nach 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 04.06.2014 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden. Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerung Deutsche Grundkarte M 1: 10.000; vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Katasteramt Meppen. Mit dieser Bekanntmachung nach 6 Abs. 5 BauGB wird die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die genehmigte 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung einschl. Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung kann gem. 6 Abs. 5 BauGB während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung auch Auskunft verlangen.

154 Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, 03.06.2014 210 Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen südwestl. des Heimathofes) Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 20.05.2014 (Az.: 65-610-402-01/36) die vom Rat der Gemeinde Emsbüren am 18.12.2013 beschlossene 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohnbauflächen süd-westl. des Heimathofes), nebst Begründung einschl. Umweltbericht, gemäß 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der Geltungsbereich der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan mit einer schwarz gestrichelten Umrandung dargestellt: Die genehmigte 36. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung einschl. Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung kann gem. 6 Abs. 5 BauGB während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung auch Auskunft verlangen. Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, 03.06.2014 211 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 125 Baugebiet Gleesen, östlich der Gleesener Hauptstraße, mit örtlichen Bauvorschriften Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 den Bebauungsplan Nr. 125 Baugebiet Gleesen, östlich der Gleesener Hauptstraße mit örtlichen Bauvorschriften, einschl. der Begründung mit Umweltbericht gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt: Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerung Deutsche Grundkarte M 1: 10.000; vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), Katasteramt Meppen. Mit dieser Bekanntmachung nach 6 Abs. 5 BauGB wird die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerte Deutsche Grundkarte M: 1: 10.000, vervielfältigt mit Erlaubnis der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Katasteramt Lingen (Ems). Der Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

155 Der Bebauungsplan Nr. 125 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, 48488 Emsbüren, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB tritt der o. a. Bebauungsplan in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, 03.06.2014 212 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 126 Wohnpark Nord Teilbereich südw. des Heimathofes und Teilbereich nördl. der bewaldeten Anhöhe, mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 den Bebauungsplan Nr. 126 Wohnpark Nord Teilbereich südwestl. des Heimathofes und Teilbereich nördl. der bewaldeten Anhöhe, mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO, einschl. der Begründung mit Umweltbericht gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Grundlage des Übersichtsplanes: Verkleinerte Deutsche Grundkarte M: 1: 10.000, vervielfältigt mit Erlaubnis der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Katasteramt Lingen (Ems). Der Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 126 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung, Markt 18, 48488 Emsbüren, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 43, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB tritt der o. a. Bebauungsplan in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gem. 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Emsbüren geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. GEMEINDE EMSBÜREN Emsbüren, 03.06.2014 213 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Herzlake für das Haushaltsjahr 2014 vom 07.05.2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Herzlake in der Sitzung am 07.05.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 4.189.200,00 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 4.189.200,00 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro

156 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 3.917.100,00 Euro 4.072.300,00 Euro 814.700,00 Euro 719.100,00 Euro 2.3 Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG mit seinen Anlagen in der Zeit vom 18.06.2014 bis einschließlich zum 26.06.2014 während der Dienststunden im Samtgemeindebüro Herzlake, Zimmer 19, Neuer Markt 4, 49770 Herzlake, öffentlich aus. GEMEINDE HERZLAKE Der Gemeindedirektor Herzlake, 03.06.2014 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2 0,00 Euro 157.900,00 Euro 4.731.800,00 Euro 4.949.300,00 Euro Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 650.000,00 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 305 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 305 v. H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H. Bösken Bürgermeister GEMEINDE HERZLAKE 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Herzlake, 07.05.2014 Pleus Gemeindedirektor 2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2.2 Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. 214 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lahn für das Haushaltsjahr 2014 vom 28.04.2014 Aufgrund des 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lahn in der Sitzung am 28.04.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1. der ordentlichen Erträge auf 672.400 Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 713.700 Euro 1.3. der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Saldo 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Saldo festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag die Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Gesamtsaldo 2 630.300 Euro 663.900 Euro - 33.600 Euro 166.000 Euro 529.900 Euro - 363.900 Euro 0 Euro 12.000 Euro - 12.000 Euro 796.300 Euro 1.205.800 Euro - 409.500 Euro Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

157 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG unerheblich, wenn sie im Haushaltsjahr pro Buchungsstelle den Betrag von 4.000 EUR nicht übersteigen. Als unerheblich gelten in jedem Fall Aufwendungen und Auszahlungen, denen eine volle Kostenerstattung gegenübersteht. Lahn, 28.04.2014 Thesing Bürgermeister GEMEINDE LAHN Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 16.06.2014 24.06.2014 im Büro der Gemeinde Lahn und im Rathaus der Samtgemeinde Werlte, Zimmer 24, öffentlich aus. GEMEINDE LAHN Lahn, 03.06.2014 Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 BauGB tritt der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 215 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 16, Änderung Nr. 2, Ortsteil Baccum mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: Gewerbeund Technologiepark Osnabrücker Straße STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister In Vertretung Schreinemacher Stadtbaurat Lingen (Ems), 30.05.2014 Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am 26.03.2014 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen Katasteramt Lingen 216 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 200 D, Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Freiraum Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am 28.05.2014 als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

158 Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen Katasteramt Lingen 217 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lingen (Ems) für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lingen (Ems) in der Sitzung am 29.04.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2014 2015 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 92.529.300 Euro 101.092.900 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 101.531.500 Euro 101.396.700 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 596.600 Euro 570.000 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 713.700 Euro 570.000 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 90.177.100 Euro 98.704.600 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 93.854.900 Euro 93.205.300 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 14.415.000 Euro 10.437.600 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 22.725.600 Euro 19.769.400 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 8.310.600 Euro 5.168.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.285.000 Euro 1.335.500 Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 112.902.700 Euro 114.310.200 Euro 117.865.500 Euro 114.310.200 Euro Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung nach 10 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister In Vertretung Schreinemacher Stadtbaurat Lingen (Ems), 02.06.2014 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 8.310.600 Euro und für das Haushaltsjahr 2015 auf 5.168.000 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 4.679.100 Euro und für das Haushaltsjahr 2015 auf 3.826.000 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2014 2015 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 335 v. H. 335 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 395 v. H. 395 v. H.

159 6 Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gelten jeweils getrennt: Als erheblich im Sinne des 115 II Nr. 1 NKomVG (Verpflichtung zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung) gilt ein Fehlbetrag, wenn er 3 von Hundert des Gesamtvolumens der ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Mehraufwand / Mehrauszahlung im Sinne von 115 II Nr. 2 NKomVG gelten als erheblich, sofern sie 3 von Hundert der ordentlichen Aufwendungen / Auszahlungen übersteigen. Maßstab ist dabei das jeweilige Sachkonto in den einzelnen Teilhaushalten. Eine Nachtragssatzung ist aber nur dann erforderlich, wenn außerdem der für die jeweilige Haushaltsposition in Betracht kommende Aufwands- bzw. Auszahlungsbetrag so hoch ist, dass er sich aus der Masse der übrigen Ansätze heraushebt und für die finanzpolitischen Entwicklungen der Kommune ein gewisses Gewicht hat. Als unerheblich im Sinne von 117 I S. 2 bzw. 119 V NKomVG gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bzw. über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis zu einer Wertgrenze von 20.000. Ferner sind als nicht erhebliche Beträge (unbegrenzt) anzusehen, die auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen. die sich auf innere Verrechnungen / Leistungsverrechnungen beziehen. wenn Versicherungserstattungen in mindestens gleicher Höhe eingegangen sind. Spenden in mindestens gleicher Höhe für diesen Zweck eingegangen sind. Im budgetierten Bereich wird die Wertgrenze auf 50.000 festgelegt. 7 Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 gelten jeweils getrennt: Rechtsfolge bei Stellen mit einem kw- bzw. ku-vermerk: kw-vermerk: Die Stelle kommt bei dem Ausscheiden des Stelleninhabers in Fortfall. ku-vermerk: Die Stelle ist nach Ausscheiden des Stelleninhabers umzuwandeln. Krone Oberbürgermeister STADT LINGEN (EMS) Bekanntmachung der Haushaltssatzung Lingen (Ems), 29.04.2014 Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die nach den 119 Abs. 4, 120 Abs. 2, 122 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie 130 Abs. 3 NKomVG i. V. m 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch das Ministerium für Inneres und Sport am 06.06.2014 unter dem Aktenzeichen 32.15 10302/454032 (2014/2015) erteilt worden. Der Haushaltsplan 2014/2015 liegt nach 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland an 7 Werktage lang (außer sonnabends) im Nebengebäude des Rathauses (OLB-Gebäude), Zimmer 24, zur Einsichtnahme öffentlich aus. STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister Lingen (Ems), 10.06.2014 218 Satzung der Gemeinde Lorup über eine individuelle Veränderungssperre zum Flurstück 17 der Flur 26 der Gemarkung Lorup im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 30 Hassmoor Roten Steine Auf Grund der 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit den 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (NGVBl. S. 576) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lorup in seiner Sitzung am 05.06.2014 folgende Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen: 1 Sicherungszweck und räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre (1) Die Satzung über die Veränderungssperre dient der Sicherung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 Hassmoor Roten Steine. (2) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das sich im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 30 Hassmoor Roten Steine befindliche Flurstück 17 der Flur 26 der Gemarkung Lorup. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in der Karte im Anhang dargestellt. 2 Verbote Auf dem von der Veränderungssperre betroffenen Grundstück dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 3 Ausnahmen Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde Lorup Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt nach 1 Jahr außer Kraft. Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Helmer Bürgermeister GEMEINDE LORUP Bekanntmachung der Veränderungssperre Lorup, 05.06.2014 Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Lorup, Rastdorfer Straße 1, 26901 Lorup, eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

160 Mit dieser Bekanntmachung wird die Veränderungssperre gemäß 16 Abs. 2 bzw. 10 BauGB rechtskräftig. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. GEMEINDE LORUP Lorup, 06.06.2014 Abgrenzung des Geltungsbereiches (gelb markierte Fläche): Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. STADT MEPPEN Meppen, 05.06.2014 220 Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße 219 Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße Die 10. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße, ist vom Rat der Stadt Meppen am 08.11.2012 als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am 15.04.2013 in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die 11. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 16 der Stadt Meppen, Baugebiet: Marienstraße, ist vom Rat der Stadt Meppen am 12.09.2013 als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am 30.09.2013 in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 28.11.2013 zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 28.11.2013 zur Kenntnis genommen.

161 Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. STADT MEPPEN Meppen, 05.06.2014 222 Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. STADT MEPPEN Meppen, 05.06.2014 221 Bekanntmachung der Stadt Meppen; Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen durch die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet Die 27. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet, ist vom Rat der Stadt Meppen am 28.06.2012 als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am 13.07.2012 in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 28.11.2013 zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Die 26. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 der Stadt Meppen, Baugebiet: Nödike Wohngebiet, ist vom Rat der Stadt Meppen am 01.03.2012 als Satzung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Emsland am 30.03.2012 in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde vom Rat der Stadt Meppen in seiner Sitzung am 28.11.2013 zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanberichtigung ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet: Hiermit wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durch die 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB bekannt gemacht. Meppen, 05.06.2014 STADT MEPPEN 223 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rhede (Ems) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 112 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Rhede (Ems) in der Sitzung am 13.03.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

162 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.481.000 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 5.481.000 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 120 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist vom Landkreis Emsland am 04.06.2014 Az: 202-15-2/10 erteilt worden. Der Haushaltsplan der Gemeinde Rhede (Ems) liegt nach 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 17.06.2014 bis 25.06.2014 im Rathaus der Gemeinde Rhede (Ems), Gerhardyweg 1, Zimmer 25, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2 4.679.700 Euro 4.463.800 Euro 540.700 Euro 2.672.000 Euro 350.000 Euro 155.000 Euro 5.570.400 Euro 7.290.800 Euro GEMEINDE RHEDE (EMS) Rhede (Ems), 04.06.2014 224 Bekanntmachung; Bauleitplanung der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg, 3. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 den Bebauungsplan Nr. 8 Sassenberg, 3. Änderung mit Begründung sowie dem Umweltbericht im beschleunigten Verfahren nach 13a i. V. m. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 Sassenberg ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt auf: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Conens Bürgermeister GEMEINDE RHEDE (EMS) Rhede (Ems), 13.03.2014 Der Bebauungsplan Nr. 8 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Sögel, Ludmillenhof, Fachbereich Bauwesen, Flur I. OG, 49751 Sögel, während der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

163 Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 8 gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. GEMEINDE SÖGEL Der Gemeindedirektor Sögel, 28.05.2014 225 Bekanntmachung; Bauleitplanung der Gemeinde Sögel, Bebauungsplan Nr. 18 Torffehnsweg, 1. Änderung der Gemeinde Sögel, Inkrafttreten des Bebauungsplanes, Bekanntmachung gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Gemeinde Sögel hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 den Bebauungsplan Nr. 18 Torffehnsweg, 1. Änderung mit Begründung sowie dem Umweltbericht im beschleunigten Verfahren nach 13a i. V. m. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 Torffehnsweg ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 18 liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung bei der Gemeinde Sögel, Ludmillenhof, Fachbereich Bauwesen, Flur I. OG, 49751 Sögel, während der Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 18 gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sögel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. GEMEINDE SÖGEL Der Gemeindedirektor Sögel, 28.05.2014 226 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Twist für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Twist in der Sitzung am 27. März 2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1 der ordentlichen Erträge auf 11.737.295 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 12.010.410 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 385.000 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 385.000 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.141.195 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.731.810 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.838.500 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.485.470 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 828.800 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.191.800 festgesetzt.

164 Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.808.495 der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 13.409.080 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.800.000 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind für das Haushaltsjahr 2014 durch eine besondere Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H. b) für die Grundstücke 350 v. H. (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 350 v. H. Schmitz Bürgermeister GEMEINDE TWIST 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Twist, 27.03.2014 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die gemäß 122 Absatz 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 05. Juni 2014 unter dem Aktenzeichen 202-15-2/10 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach 114 Absatz 2 Satz 3 NKomVG an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom 16. Juni bis 24. Juni 2014 im Rathaus der Gemeinde Twist in Zimmer 17 zu den Öffnungszeiten (Mo. Mi.: 8.30 12.30 Uhr und 14.00 16.00 Uhr, Do. 8.30 12.30 Uhr und 14.00 18.00 Uhr sowie Fr. 8.30 13.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. GEMEINDE TWIST Twist, 06.06.2014 227 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Werlte für das Haushaltsjahr 2014 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt 1.1. der ordentlichen Erträge auf 8.919.400 Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 9.139.200 Euro 1.3. der außerordentlichen Erträge 0 Euro 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Saldo 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Saldo festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag die Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Gesamtsaldo 2 8.440.300 Euro 8.236.800 Euro 203.500 Euro 47.000 Euro 802.200 Euro -755.200 Euro 350.000 Euro 428.600 Euro -78.600 Euro 8.837.300 Euro 9.467.600 Euro - 630.300 Euro Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen (Kreditermächtigung) wird auf 350.000 Euro festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt. 5 Der Umlagesatz für die Samtgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 26 % von den Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer. Aufgrund des 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Werlte in der Sitzung am 29.04.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: