Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Satzung Die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG mit Sitz in Lügde als Stifter errichtet hiermit eine nichtrechtsfähige, treuhänderische Stiftung und gibt dieser Stiftung die folgende Satzung 1 Name, Rechtsform und Sitz Die Stiftung führt den Namen Schwering & Hasse Stiftung. Die Stiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung GmbH mit Sitz in Lügde und wird von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Die Stiftung hat ihren Sitz in Lügde.
- 2 - Stiftungszweck 2 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Gemeinwohls im Bereich der Städte Lügde und Bad Pyrmont, insbesondere die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und der Altenhilfe, der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Sports und der Heimatpflege und Heimatkunde. Die Förderung erfolgt in erster Linie durch die Zuwendung finanzieller Mittel. Im Vordergrund soll stehen die Finanzierung solcher Vorhaben, die besondere Initiativen der zu fördernden Institutionen oder Personen darstellen, für die normalerweise von der öffentlichen Hand oder von anderen, hierfür zuständigen Stellen keine Mittel bereitgestellt werden und für die die eigenen Mittel der zu fördernden Initiativen oder Personen nicht ausreichen. 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- 3 - Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei der Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall Steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an die Stadt Lügde, die es ausschließlich und unmittelbar für einen dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahekommenden gemeinnützigen Zweck zu verwenden hat. Die Übertragung des Vermögens darf erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes erfolgen. Die Wirksamkeit von Beschlüssen des Kuratoriums über Zweckänderungen ( 2) und über die Aufhebung der Stiftung ( 8) ist von einer Unbedenklichkeitserklärung des für die Stiftung zuständigen Finanzamtes abhängig. Sonstige Satzungsänderungen sind dem Finanzamt anzuzeigen. Bei Zweckänderungen muss der neue Stiftungszweck zu den Steuerbegünstigten Zwecken der Abgabenordnung zählen. 4 Einbringung und Erhaltung des Stiftungsvermögens Das unwiderruflich und endgültig in die Stiftung eingebrachte Vermögen beträgt 250.000,00 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro). Das Vermögen kann durch Zustiftungen aufgestockt werden. Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus dazu bestimmten Zuwendungen des Stifters bzw. Dritter. Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Vermögen einschließlich eventueller Zustiftungen
- 4 - ungeschmälert und in seiner Substanz zu erhalten. Zu diesem Zweck können Teile der jährlichen Erträge im Rahmen des steuerrechtlich Zulässigen dem Stiftungsvermögen bzw. einer freien Rücklage zugeführt werden. 5 Kuratorium Einziges Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Das Kuratorium hat einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende vertreten die Stiftung bei Geschäften mit dem Stifter und mit der Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung GmbH. Sie sind von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Das Kuratorium besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern. Geborene Mitglieder des Kuratoriums sind je 1 Mitglied der Familien Ernst-Michael Hasse und Rainer Fildhuth und der jeweilige Geschäftsführer der Schwering und Hasse Stiftungsverwaltung GmbH mit Sitz in Lügde. Erste geborene Mitglieder aus den Familien Hasse und Fildhuth sind Herr Ernst-Michael Hasse als Vorsitzender und Herr Rainer Fildhuth als Stellvertretender Vorsitzender. Fällt einer dieser Kuratoren durch Rücktritt oder Tod weg, steht ihm bzw. seinen Erben das Recht zur Benennung des Nachfolgers zu. Andere Kuratoren werden von den geborenen Kuratoren durch einstimmigen Beschluss zugewählt und abberufen. Andere Kuratoren sollen nach Möglichkeit der haupt- oder ehrenamtlichen Verwaltung der Stadt Lügde angehören oder in leitenden Positionen in kulturellen oder karitativen Einrichtungen tätig sein. Geschäftsführer des Kuratoriums ist das geborene Mitglied, das auch Geschäftsführer der Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung GmbH ist. Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Kuratoriums, bereitet die Sitzungen des Kuratoriums vor und führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus.
- 5-6 Aufgaben und Beschlussfassung des Kuratoriums Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel. Die Beschlussfassung erfolgt in Sitzungen des Kuratoriums. Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder (darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende) an der Beschlussfassung mitwirken. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet das Kuratorium mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen behandelt. Zweckändernde Beschlüsse und der Beschluss zur Aufhebung der Stiftung bedürfen der Einstimmigkeit. Beschlüsse über die Vergabe von Mitteln können nicht gegen die Stimme des geschäftsführenden Kuratoriumsmitgliedes gefasst werden. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen, muss schriftlich abgestimmt werden. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Protokollführer und dem Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden zu unterschreiben.
- 6-7 Stiftungsverwaltung Die Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung übernimmt die Verwaltung der Stiftungsmittel und die Mittelvergabe, letztere nach den Beschlüssen des Kuratoriums, sowie den laufenden Geschäftsverkehr mit den zuständigen Behörden und den Stiftungsdestinatären. Die Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung ist auch zuständig und verantwortlich für die Buchführung und die Rechnungslegung der Stiftung. Die Buchführung hat nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Bestimmungen des HGB zu erfolgen. Die Rechnungslegung besteht - im Rahmen der kaufmännischen Rechnungslegung des Treuhänders - aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB sowie einem jährlichen Tätigkeitsbericht (Lagebericht). Die Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung GmbH ist auch zuständig und verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Buchführungs- und Erklärungspflichten. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Kostentragung und Auslagenersatz für die Stiftungsverwaltung werden in einem gesonderten Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelt. Wegfall des Treuhänders, Aufhebung 8 Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung beschließt das Kuratorium beim Wegfall der Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung GmbH als rechtlichem Vermögensträger die Fortsetzung der Stiftung bei einem anderen Träger oder als selbständige Stiftung. Eine Aufhebung der Stiftung durch den Träger kann nur eingeleitet werden, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist bzw. seine weitere Verfolgung durch die Stiftung unsinnig erscheint.
- 7 - Bei der Errichtung dieser Stiftung wird die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG vertreten durch die Herren Ernst-Michael Hasse und Rainer Fildhuth als Geschäftsführer der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin Hasse Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung................................... (Ernst-Michael Hasse) (Vorsitzender des Kuratoriums).................................. (Rainer Fildhuth) (stellv. Vorsitzender des Kuratoriums).................................. (Georg-Jescow von Puttkamer) (Geschäftsführer der Schwering & Hasse Stiftungsverwaltung GmbH