STAX 2012 Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2011



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Transkript:

B Zusammenfassung

2 STAX 2012 Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2011

STAX 2012 Zusammenfassung 3 Ablauf der Erhebung 2012 führte das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer und unter Beteiligung aller 21 Steuerberaterkammern erstmalig eine Befragung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Steuerberater durch. Untersucht wurde dabei das Wirtschaftsjahr 2011. Für die STAX-Umfrage (STAX = Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) wurden ab Ende des Jahres 2012 insgesamt 12.383 Steuerberaterinnen und Steuerberater aus allen Steuerberaterkammern mittels eines schriftlichen Erhebungsbogens, der alternativ auch im Internet ausgefüllt werden konnte, befragt. Die angeschriebenen Berufsträger waren zuvor jeweils durch eine einfache Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit aller Kammermitglieder ausgewählt worden. Bis zum Frühjahr 2013 gingen beim IFB 5.027 auswertbare Fragebögen ein, wobei 3.677 Befragte (73,1 %) schriftlich und 1.350 Teilnehmer (26,9 %) online antworteten. Die um Ausfälle bereinigte Rücklaufquote beläuft sich schließlich auf 40,6 %. Für Befragungen dieser Art ist dies ein außerordentlich hoher Rücklauf. Im Folgenden sollen nun ausgewählte Ergebnisse der STAX-Befragung kurz dargestellt werden. Berufliche Stellung Insgesamt 55,8 % aller teilnehmenden Berufsträger waren 2011 ausschließlich als selbstständige Steuerberater in eigener Kanzlei tätig; weitere 6,5 % waren überwiegend selbstständig. Während 26,9 % zu 100 % oder überwiegend als Angestellte arbeiteten, waren 3,6 % vorwiegend oder ausschließlich als freie Mitarbeiter tätig. 4,2 % der Untersuchungsteilnehmer arbeiteten zu 100 % oder vorwiegend als Syndikus-Steuerberater. Die verbleibenden 3,0 % gaben für 2011 entweder überwiegend sonstige berufliche Funktionen an (wie z.b. Unterrichtstätigkeit oder schriftstellerische Tätigkeiten) oder sie waren zu weniger als 50 % selbstständig, aber auch zu weniger als 50 % angestellt und/oder als Syndikus und/oder in freier Mitarbeiterschaft bzw. sonstig tätig (vgl. Abb. 2.4). Nach Geschlecht differenziert zeigt sich, dass Frauen mit einem Anteil von 35,4 % im Vergleich zu Männern mit 22,7 % häufiger (überwiegend oder ausschließlich) im Angestelltenverhältnis arbeiteten. Dafür waren weibliche Berufsträger mit 48,9 % seltener ausschließlich selbstständig tätig als Männer, die auf einen Vergleichswert von 59,3 % kommen (vgl. Abb. 2.4). Auch die Betrachtung nach Bundesgebiet zeigt Unterschiede auf. So arbeiteten von den Steuerberatern in den neuen Bundesländern insgesamt 70,1 % entweder überwiegend oder zu 100 % als Selbstständige, während bei ihren westdeutschen Kollegen der entsprechende Anteil mit 61,7 % merklich niedriger lag. Befragte aus den alten Ländern arbeiteten dafür im

4 STAX 2012 Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 Vergleich zu den ostdeutschen Berufsträgern etwas häufiger als Angestellte, freie Mitarbeiter oder Syndici (vgl. Abb. 2.5). Rechtsform der Steuerberaterpraxis 68,7 % der selbstständigen Steuerberater führten 2011 eine Einzelpraxis, während weitere 22,8 % in beruflichen Zusammenschlüssen (im Folgenden auch Sozietäten genannt) und 8,8 % in Steuerberatungsgesellschaften tätig waren. Nach Geschlecht betrachtet zeigen sich hier deutliche Unterschiede. So arbeiteten 79,9 % der selbstständigen Frauen als Einzelsteuerberater, während der entsprechende Anteil bei ihren männlichen Kollegen mit 64,0 % deutlich niedriger ist. Diese waren damit häufiger in Sozietäten/Gesellschaften zu finden als Steuerberaterinnen (vgl. Abb. 2.14). Personenbezogene Umsätze 2011 betrug der durchschnittliche persönliche Jahreshonorarumsatz der befragten selbstständigen Steuerberater insgesamt im gesamten Bundesgebiet 218.000 Euro (arithmetisches Mittel). 50 % dieser Steuerberater hatten mehr und 50 % von ihnen weniger als 150.000 Euro Jahresumsatz (Median). Berufsträger im Westen Deutschlands generierten etwas höhere Umsätze als ihre ostdeutschen Kollegen. Steuerberater in den alten Bundesländern erwirtschafteten im Jahr 2011 durchschnittlich 224.000 Euro, wobei die Hälfte von ihnen mehr und die andere Hälfte weniger als 153.000 Euro angab. Die ostdeutschen Steuerberater insgesamt erzielten im Jahr 2011 im Mittel einen Umsatz von 203.000 Euro. Die Hälfte von ihnen erwirtschaftete mehr, die andere Hälfte weniger als 150.000 Euro Jahresumsatz (vgl. Abb. 3.1.1). Nach Geschlecht betrachtet ergeben sich größere Unterschiede. So gaben Männer für das Jahr 2011 durchschnittlich 246.000 Euro Jahresumsatz an, während bei den Frauen der arithmetische Mittelwert bei 164.000 Euro lag. Die Hälfte der Steuerberaterinnen erwirtschaftete im Jahr 2011 mehr und die andere Hälfte weniger als 110.000 Euro. Bei den männlichen Berufskollegen lag der Median dagegen bei 180.000 Euro (vgl. Abb. 3.1.1). Werden die so genannten Vollzeit-Steuerberater betrachtet (dies sind ausschließlich in eigener Kanzlei selbstständig tätige Steuerberater, die mindestens 40 Stunden pro Woche arbeiten), liegen die durschnittlichen Umsätze höher. Vollzeit-Berufsträger verzeichneten 2011 im Mittel einen persönlichen Jahresumsatz von 266.000 Euro. 50 % der Befragten aus dieser Gruppe hatten mehr und die anderen 50 % weniger als 200.000 Euro Jahresumsatz. Vollzeit-Steuerberaterinnen erwirtschafteten mit 206.000 Euro durchschnittlichem Jahresumsatz 89.000 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen mit 295.000 Euro. Die Hälfte der männlichen Steuerberater erwirtschaftete mehr, die andere Hälfte weniger als 231.000 Euro Jahresumsatz. Bei den weiblichen Berufsträgern lag der Median bei 160.000 Euro (vgl. Abb. 4.1.1).

STAX 2012 Zusammenfassung 5 Sowohl im Westen als auch im Osten lag der Jahresumsatz der Frauen unter dem der Männer (vgl. Abb. 3.1.1). Dies lässt sich auch für die Vollzeit-Steuerberater feststellen (vgl. Abb. 4.1.1). Und auch die folgenden Ergebnisse gelten sowohl für alle selbstständigen Berufsträger insgesamt als auch für die Vollzeit-Steuerberater: Studienteilnehmer aus interprofessionellen Kanzleien, in denen neben Steuerberatern z.b. auch Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte arbeiten, erwirtschafteten einen höheren persönlichen Durchschnittsumsatz als ihre Kollegen aus reinen Steuerberaterpraxen (vgl. Abb. 3.1.6 bzw. Abb. 4.1.6). Auch bei Befragten aus älteren Kanzleien sowie aus Praxen, die überwiegend Unternehmensmandate bearbeiten, liegen die persönlichen Umsätze im Mittel höher als bei Steuerberatern aus jungen Kanzleien bzw. Büros mit vorwiegend Privatmandaten (vgl. Abb. 3.1.7 und 3.1.9 bzw. Abb. 4.1.7 und 4.1.9). Kanzleiumsatz Der durchschnittliche Kanzleiumsatz einer Einzelpraxis lag 2011 bei 304.000 Euro. Die Hälfte dieser Kanzleien erwirtschaftete weniger, die andere Hälfte mehr als 235.000 Euro. Erwartungsgemäß lagen die Sozietäten/Steuerberatungsgesellschaften mit durchschnittlich 979.000 Euro (Median: 704.000 Euro) deutlich darüber (vgl. Abb. 5.1.1). Werden noch einmal lokale und überörtliche Kanzleien unterschieden, so kamen lokale Praxen auf 831.000 Euro Durchschnittsumsatz (Median: 650.000 Euro), während überregionale Büros im Mittel einen Umsatz von 1.456.000 Euro erwirtschafteten (Median: 959.000 Euro) (vgl. Abb. 5.1.2). Reine Steuerberaterbüros erzielten im Mittel weniger Kanzleiumsatz als interprofessionelle Kanzleien (vgl. Abb. 5.1.4). Auch Kanzleien, die überwiegend Privatpersonen als Mandanten haben, generierten weniger Umsatz als Steuerberatungspraxen, die vorwiegend Unternehmen betreuen (vgl. Abb. 5.1.7). Es läßt sich zudem über alle Beobachtungsmerkmale hinweg festellen, dass westdeutsche Kanzleien mehr Jahresumsatz erwirtschafteten als Steuerberaterpraxen in den neuen Bundesländern (vgl. Abb. 5.1.1 bis 5.1.7). Umsatzzusammensetzung Untersucht wurde in der vorliegenden Erhebung auch die Frage, durch welche Leistungen der Umsatz 2011 erwirtschaftet wurde. Dazu sollten die selbstständigen Steuerberater angeben, aus welchen Tätigkeiten genau sich zum einen der Umsatz aus steuerberatender Tätigkeit und zum anderen der Umsatz aus Tätigkeiten nach 57 StBerG (vereinbare Tätigkeiten) zusammensetzte. Die Auswertung ergibt, dass der Umsatz aus steuerberatender Tätigkeit am häufigsten aus Jahresabschlüssen (im Durchschnitt machen sie 30 % dieses Umsatzes aus) und dem Rechnungswesen (25 %) gewonnen wurde. Auf Einkommensteuererklärungen entfallen 14 % des Umsatzes aus steuerberatender Tätigkeit, während noch 11 % des Umsatzes aus betrieblichen Steuererklärungen generiert wurde. Gehalts- und Lohnabrechnungen kommen

6 STAX 2012 Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 auf einen Anteil von 9 %, Deklarationsberatung (allgemeine steuerliche Beratung) auf 7 %. Die Vertretung vor Finanzämtern und -gerichten war mit 2 % sehr selten (vgl. Abb. 5.3.1). In den neuen Bundesländern wurden die Umsätze noch etwas öfter aus Jahresabschlüssen und dem Rechnungswesen erwirtschaftet als im Westen Deutschlands (vgl. Abb. 5.3.2). Nach Kanzleiform betrachtet zeigt sich, dass in Einzelkanzleien das Rechnungswesen mit 28,0 % einen größeren Anteil am Umsatz hatte als in Sozietäten/Gesellschaften mit 19,9 %. Dafür wurde in Sozietäten bzw. Steuerberatungsgesellschaften insbesondere häufiger Umsatz aus Deklarationsberatungen erzielt (10,4 %) als in Einzelbüros (4,1 %) (vgl. Abb. 5.3.3). Umsatz aus Tätigkeiten nach 57 StBerG (vereinbare Tätigkeiten) wurde überwiegend durch betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen gewonnen. Ihr Anteil belief sich durchschnittlich auf 62 %. Es folgen in großen Abstand Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer (12 %) und Rechtsanwalt (5 %). Alle anderen vereinbaren Tätigkeiten, wie z.b. Fördermittelberatung, Vermögensberatung oder Testamentsvollstreckung, lagen im Schnitt unter 5 % (vgl. Abb. 5.3.4). Nach Bundesgebiet betrachtet hatten die betriebswirtschaftliche Beratung (67,0 %) und die Fördermittelberatung (9,3 %) im Osten Deutschlands einen größeren Anteil am Umsatz als in den alten Bundesländern (59,2 % bzw. 2,1 %). Dafür wurde hier mit 15,1 % öfter Umsatz aus Wirtschaftsprüfertätigkeiten generiert (neue Länder: 4,9 %) (vgl. Abb. 5.3.5). Auch Einzelkanzleien erzielten mit 69,6 % mehr Umsatz aus betriebswirtschaftlichen Beratungen als Sozietäten/Steuerberatungsgesellschaften mit 54,0 %. Letztgenannte erwirtschafteten dagegen häufiger Umsatz vor allem aus Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer, aber auch als Anwalt (vgl. Abb. 5.3.7). Personenbezogene Überschüsse Im Durchschnitt erzielten die befragten selbstständigen Steuerberater insgesamt 2011 einen persönlichen Jahresüberschuss von 84.000 Euro. Dabei erwirtschaftete die Hälfte von ihnen weniger als 64.000 Euro Gewinn, während die andere Hälfte darüber lag. Westdeutsche Berufsträger verzeichneten mit durchschnittlich 88.000 Euro etwas höhere Überschüsse als ihre ostdeutschen Kollegen mit 74.000 Euro. Wiederum hatten Frauen mit 62.000 Euro im Mittel einen deutlich geringen Jahresüberschuss als Männer mit 96.000 Euro. Auch nach alten und neuen Bundesländern differenziert verdienten Steuerberaterinnen weniger als ihre männlichen Kollegen (vgl. Abb. 3.2.1). Bei den Vollzeit-Berufsträgern lag der durchschnittliche persönliche Gewinn 2011 bei 101.000 Euro. 50 % von ihnen generierten mehr und 50 % weniger als 83.000 Euro. Während Vollzeit-Steuerberater aus den alten Bundesländern Durchschnittsgewinne in Höhe von 109.000 Euro für sich verbuchen konnten, kamen ihre ostdeutschen Kollegen auf 83.000 Euro. Auch Vollzeit-Steuerberatinnen hatten sowohl im Westen als auch im Osten Deutschlands und damit im gesamten Bundesgebiet weniger Gewinn als Männer (vgl. Abb. 4.2.1). Wie schon bei den Umsätzen erwirtschafteten Berufsträger aus reinen Steuerberaterpraxen, jungen Kanzleien und aus Büros, die überwiegend Privatpersonen betreuen, weniger durch-

STAX 2012 Zusammenfassung 7 schnittliche Jahresüberschüsse als ihre Kollegen aus interprofessionellen Kanzleien, älteren Steuerberatungsbüros und Praxen mit überwiegender Unternehmens-Klientel. Dies ist bei allen den befragten selbstständigen Steuerberatern insgesamt sowie bei den Vollzeit- Berufsträgern der Fall (vgl. Abb. 3.2.6, 3.2.7 und 3.2.9 bzw. Abb. 4.2.6, 4.2.7, 4.2.9). Kanzleigewinn Die Betrachtung des Kanzleigewinns 2011 ergibt ein ähnliches Bild wie bei den Kanzleiumsätzen. Im Durchschnitt erwirtschafteten Einzelkanzleien einen Jahresüberschuss von 100.000 Euro, wobei 50 % auf weniger als 80.000 Euro kamen und 50 % darüber lagen. Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften zusammengenommen erzielten 249.000 Euro Gewinn; der Medianwert betrug hier 176.000 Euro (vgl. Abb. 5.6.1). Dabei wurde von lokalen Kanzleien im Mittel 229.000 Euro Gewinn generiert (Median: 169.000 Euro), während überregionale Büros auf 314.000 Euro kamen (Median: 216.000 Euro) (vgl. Abb. 5.6.2). In reinen Steuerberaterpraxen wurden weniger Jahresüberschüsse als in interprofessionellen Kanzleien generiert (vgl. Abb. 5.6.4). Auch Kanzleien, die vorwiegend Privatpersonen betreuen, kamen auf weniger Gewinn als Büros mit überwiegend Unternehmen als Mandanten (vgl. Abb. 5.6.7). Und wiederum erzielten Büros in den alten Bundesländern durchweg höhere Überschüsse als ostdeutschen Steuerberaterpraxen (vgl. Abb. 5.1.1 bis 5.1.7). Abrechnungsarten Im Durchschnitt rechneten die selbstständigen Berufsträger im Jahr 2011 ihre Leistungen mit 78 % am häufigsten über die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) ab. Pauschalvereinbarungen ( 14 StBGebV) wurden zu durchschnittlich 12 % herangezogen, während schließlich 10 % der Steuerberatungsleistungen über Vergütungsvereinbarungen ( 14 StB- GebV) abgerechnet wurden (vgl. Abb. 3.7.1). Insgesamt 84 % aller antwortenden Berufsträger rechneten ihre Leistungen vorwiegend oder zu 100 % über die Steuerberatergebührenverordnung ab (vgl. Abb. 3.10.1). Der Anteil der Befragten, die 2011 überwiegend oder ausschließlich Pauschalvereinbarungen trafen, liegt dagegen bei 5 % (vgl. Abb. 3.9.1). Und hauptsächlich oder ausschließlich Vergütungsvereinbarungen getroffen haben 7 % (vgl. 3.8.19). Frauen rechneten mit durchschnittlich 84 % öfter über die Steuerberatergebührenverordnung ab als Männer mit 76 %, die damit im Schnitt häufiger Pauschal- und Vergütungsvereinbarungen herangezogen haben (vgl. Abb. 3.7.2). So rechneten etwa 68 % der weiblichen Steuerberater gar nicht über Vergütungsvereinbarungen ab, während dieser Anteil bei ihren männlichen Kollegen mit 53 % deutlich niedriger liegt (vgl. Abb. 3.8.1). 44 % der Frauen gaben zudem an, niemals Pauschalvereinbarungen zu treffen; bei den Männern beläuft sich der entsprechende Anteil auf 37 % (vgl. Abb. 3.9.1).

8 STAX 2012 Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 Auch die Betrachtung nach Kanzleiform zeigt Unterschiede. So rechneten Einzelsteuerberater häufiger über die Steuerberatergebührenverordnung ab selbstständige Berufsträger in Sozietäten oder Steuerberatungsgesellschaften (vgl. Abb. 3.10.6). Mitarbeiter Im Durchschnitt arbeiteten in einer Einzelkanzlei im Jahr 2011 etwa fünf Mitarbeiter (einschließlich dem Kanzleiinhaber, aber auch z.b. inklusive Praktikanten oder mithelfenden Familienmitgliedern), während in einer Sozietät bzw. Steuerberatungsgesellschaft im Mittel 23 Personen tätig waren. Allerdings zeigen sich große Unterschiede zwischen lokalen und überörtlichen Sozietäten/Gesellschaften. So arbeiteten durchschnittlich 15 Personen in einer lokalen Kanzlei, in einer überrregionalen Kanzlein waren es im Mittel 53 (vgl. Abb. 7.1.2). Werden nur die Steuerberater (ebenfalls einschließlich Inhaber) betrachtet, so gab es im Durchschnitt 1,2 Berufsträger in einer Einzelpraxis, in einer lokalen Sozietät/Steuerberatungsgesellschaft 3,3 und in einer überörtlichen Kanzlei 17,5 Berufsausübende (vgl. Abb. 7.1.4b). Auch die Zahl der Steuerfachangestellten ist in einem Einzelbüro erwartungsgemäß mit durchschnittlich 1,9 Personen geringer als in einer lokalen Sozietät/Gesellschaft mit 6,4 und einer überregionalen Praxis mit 16,6 Fachangestellten (vgl. Abb. 7.1.5b). Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den Auszubildenden zum Steuerfachangestellten. So waren 2011 in einer Einzelkanzlei im Mittel 0,2 Auszubildende tätig, lokale Kanzleien beschäftigten einen Auszubildenden, überörtliche Büros 2,5 (vgl. Abb. 7.1.7b). In diesem Zusammenhang ging die vorliegende Studie auch der Frage nach, ob es bei den Steuerberatern Schwierigkeiten mit unbesetzten Ausbildungsplätzen gibt. Hierauf teilten 22,3 % der Untersuchungsteilnehmer mit, dass sie im Ausbildungsjahr 2012/2013 Probleme hatten, Stellen zu besetzen. Dieser Anteil liegt bei Einzelkanzleien mit 14,1 % deutlich niedriger als bei Sozietäten mit 29,0 % und Steuerberatungsgesellschaften mit 31,7 %. Als bedeutsamsten Faktor, der aus ihrer Sicht dafür verantwortlich ist, stellen die Berufsträger fehlende mangelnde qualifizierte Bewerber fest. 88,4 % derjenigen Steuerberater mit Stellenbesetzungsproblemen führten diesen Punkt an. Bezogen auf alle auf diese Frage antwortenden Berufsträger sind dies immerhin 19,5 %, die den Mangel an qualifizierten Bewerbern beklagen. Weitere Faktoren wie etwa ungenügende Ausbildungsreife (37,2 % der Befragten mit Stellenbesetzungsproblemen nannten diesen Aspekt), Konkurrenz mit anderen Ausbildungsberufen (24,7 %) oder das Image des Ausbildungsberufs (21,5 %) treten dagegen merklich in den Hintergrund (vgl. Abb. 7.2.2a bis 7.2.3).

STAX 2012 Zusammenfassung 9 Internetauftritt der Kanzlei 61,9 % aller antwortenden Steuerberater berichteten, dass ihre Kanzlei über einen eigenen Internetauftritt verfügt. Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass mehr als jeder dritte Berufsträger in einer Steuerberaterkanzlei arbeitet, die (immer noch) keine eigene Homepage hat, über die sie im Internet z.b. von potenziellen Mandanten gefunden werden könnte (vgl. Abb. 8.4.1b). Insbesondere Einzelkanzleien sind vergleichsweise selten im Internet vertreten. Fast 60 % der dort Tätigen und damit über die Hälfte verneinten einen Internetauftritt des Büros. Bei den Sozietäten/Gesellschaften liegt dieser Anteil immerhin bei nur 13,2 % (vgl. Abb. 8.4.2b). Facebook-Auftritt der Kanzlei Facebook spielt bei den Steuerberatern kaum eine Rolle. Bei lediglich insgesamt 7,2 % hat ihre Steuerberaterpraxis ein Facebook-Profil, wobei der entsprechende Vergleichswert bei den Berufsträgern in einer Einzelkanzlei mit 3,2 % niedriger ist als bei ihren Kollegen in Sozietäten/Gesellschaften mit 13,3 % (vgl. Abb. 8.4.3 und 8.4.4). Qualitätsmanagement-System in der Kanzlei Ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) ist bei insgesamt 21,0 % der befragten Steuerberater in ihrem Büro im Einsatz. Damit ist es bei vier von fünf Befragten im Büro nicht installiert. Berufsträger in Sozietäten bzw. Steuerberatungsgesellschaften berichten mit 28,8 % beinahe doppelt so häufig von einem dokumentierten QM-System wie ihre Kollegen aus Einzelkanzleien mit 14,5 % (vgl. Abb.8.5.1b). Konkurrenz auf dem Steuerberatungsmarkt Von Interesse war in der vorliegenden Untersuchung auch, wie die Berufsträger den Wettbewerb auf dem Steuerberatungsmarkt erleben. Insgesamt sind knapp zwei Drittel der Befragten der Meinung, dass die Konkurrenz auf dem Gebiet der Steuerberatung in den letzten Jahren gewachsen ist, wobei es zwischen Ost- und Westdeutschland nur geringfügige Abweichungen gibt. Frauen vertreten mit 63,1 % etwas seltener diese Ansicht als Männer (67,4 %) (vgl. Abb. 10.1.1). Als stärkste Konkurrenten werden dabei mit einigem Abstand die eigenen Berufskollegen gesehen (81,9 %), gefolgt von Bilanzbuchhaltern bzw. Kontierern (48,8 %), Rechtsanwälten (23,1 %) und schließlich Banken (11,5 %) sowie Versicherungen (5,6 %) (vgl. Abb. 10.1.2). Es wurde in der Erhebung zudem nachgefragt, ob und wenn ja, wie die Steuerberater auf die von ihnen wahrgenommene steigende Konkurrenz reagieren, welche Maßnahmen zur Erfolgssicherung sie also einsetzen. Hierauf teilten insgesamt 51,8 % der entsprechenden Be-

10 STAX 2012 Ergebnisbericht für das Wirtschaftsjahr 2011 rufsträger mit, dass sie auf die Wettbewerbszunahme nicht reagieren; dies sind etwas mehr als die Hälfte. Damit versuchen nur 48,2 % derjenigen Studienteilnehmer, die eine Verschärfung der Konkurrenzsituation bemerken, dieser zu entgegnen. Während sich nach Geschlecht differenziert keine nennenswerten Unterschiede feststellen lassen, ist in den neuen Bundesländern der Anteil der Nicht-Reagierenden mit 43,2 % kleiner als in den alten Ländern mit 54,7 % (vgl. Abb. 10.1.5 bis 10.1.9).