Schule Kloten. Organisationsbeschrieb. Primarschule Spitz. Stand 10.09.2015. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 1. Organisationsbeschrieb



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Transkript:

Schule Kloten Primarschule Spitz Stand 10.09.2015 Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 1

1. Einleitung Der vorliegende wurde am 6. Februar 2014 1 von der Schulbehörde genehmigt und in Kraft gesetzt. Er erläutert die Aufbau- und Ablauforganisation der Primarschule Spitz, gestützt auf folgende übergeordneten Erlasse: Volksschulgesetz und dazu gehörende Verordnungen Gemeindeordnung der Stadt Kloten Personalverordnung der Stadt Kloten Geschäftsordnung der Schule Kloten Sonderpädagogisches Konzept Der Schuleinheit Primarschule Spitz sind folgende Schulhäuser und Kindergärten zugeordnet: Primarschule Spitz Kindergarten Hamelirain Kindergarten Hasenbühl Kindergarten Reutlen A Kindergarten Reutlen B Kindergarten Spitz 1.1. Abkürzungen BiD DaZ EDV FZ HSK IF IS ISR Pst SK SL SPD SSA Bildungsdirektion Deutsch als Zweitsprache Elektronische Datenverarbeitung Förderzentrum Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur Integrative Förderung Integrierte Sonderschulung Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse Primarschulstufe Schulkonferenz Schulleitung Schulpsychologischer Dienst Schulsozialarbeit 1 Punkt 4.6 geändert gemäss GSB-Beschluss vom 11.09.2014 2 Punkt 4.1, Personalführung Schulleitungen, geändert gemäss GSB-Beschluss vom 10.09.2015 Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 2

2. Angebote 2.1 Unterricht In der Schuleinheit Spitz Primar werden Klassen vom Kindergarten bis zur 6. Primar geführt. 2.2 Sonderpädagogik Das Angebot richtet sich nach dem Sonderpädagogischen Konzept der Schule Kloten. 2.3 Quims Projekte im Bereich Sprachförderung/Literalität, Schulerfolg und Integration bilden zentrale Elemente des Schulprogramms. In jeder Schuleinheit ist eine Lehrperson QUIMS-Beauftragte, die sich mit einem CAS für diese spezifische Aufgabe weiter gebildet hat. Sie ist wichtige Ansprech- und Fachperson für Fragen der Qualität in unseren multikulturellen Schulen. 2.4 Gesundheitsfördernde Schule Im Rahmen der Schulprogrammarbeit werden Aktivitäten im Bereich Gesundheit/ Bewegung und des sozialen Zusammenlebens im Schulalltag gepflegt. Jährlich findet ein Schulanlass für die ganze Schuleinheit zu diesem Thema statt. Wir sind Mitglied des Netzwerks gesundheitsfördernder Schulen. 2.5 Schülerpartizipation Die Schule führt den Klassenrat mit Schülerparlament durch und zusätzlich das Präventionsprogramm Streitschlichter. 2.6 Elternmitwirkung Gemäss Organisationsstatut Elternmitwirkung. 2.7 Bibliothek Die Bibliothek wird von zwei Lehrpersonen betreut. Sie steht den Klassen täglich und einzelnen Schülern zweimal wöchentlich zur Verfügung. 2.8.1 Tastaturkurse Die Tastaturkurse werden für die Schüler der 5. Klassen angeboten. Sie finden ausserhalb der Unterrichtszeit statt und werden von Lehrpersonen unserer Schuleinheit erteilt. 2.8.2 Gymi-Vorbereitungskurse Gymi-Vorbereitungskurse finden ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Sie starten nach den Herbstferien und dauern bis zu den Sportferien. Auf der Primarstufe sowie auf der Sekundarstufe werden dafür geeignete Lehrpersonen der Schule Kloten rekrutiert. 2.8.3 Weitere Angebote Ausserhalb der Schulzeit werden in der Regel jedes Semester Kurse in den Bereichen Sport, Theater, Musik und Informatik angeboten. 2.9 Schulergänzende Betreuung Dem Schulhaus angegliedert ist der Hort für schulergänzende Betreuung und Mittagstisch. Er bietet Betreuung von 12.00-18.30 Uhr inkl. Mittagstisch während 39 Schulwochen. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 3

3. Führungs- und Organisationsgrundsätze Schule Kloten In den nachfolgenden Führungs- und Organisationsgrundsätzen ist unser Verständnis von Führung festgehalten. Sie beschreiben die Grundhaltung, wie an unseren Schulen Führung gelebt werden soll. Die Grundsätze sind verbindlich für alle in der Schule involvierten Personen. Auftrag Unser Handeln richtet sich nach dem Bildungsauftrag. Dabei bringen wir Ziele und Ressourcen in Einklang. Im Zentrum stehen optimale Lern- und Leistungsbedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler. Weiterentwicklung Klare Visionen, gemeinsame Zielsetzungsprozesse, Orientierung am Nutzen der Schülerinnen und Schüler leiten uns bei der systematischen Weiterentwicklung unserer Schule. Dabei wird Bewährtes erhalten und Neues partizipativ eingeführt. Durch bedürfnisgerechte Weiterbildung befähigen wir die beteiligten Personen, aktuelle und zukünftige Aufgaben zu bewältigen. Kompetenzen Geklärte Rollen in jeder Funktion gewährleisten strategische und operative Gestaltungsfreiheit. Aufgaben und Kompetenzen sind in Übereinstimmung. Wir handeln transparent und legen darüber Rechenschaft ab. Verantwortung Wir handeln selbständig und übernehmen Verantwortung. Dabei beachten wir die Schweigepflicht und verhalten uns diskret. Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist geprägt durch hohes Engagement, gegenseitigen Respekt und eine transparente und wertschätzende Gesprächskultur. Gegenseitige Loyalität bedeutet die Respektierung und Verbindlichkeit gefällter Entscheide und den Schutz und die Unterstützung von Mitarbeitenden in Schwierigkeiten. Auftretende Konflikte werden rasch angegangen. Die Bearbeitung folgt vereinbarten Regeln und Standards. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 4

4. Strukturen 4.1 Schulleitung Einstellung und Stellvertretung Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schuleinheit verantwortlich und Mitglied des Kaders der Stadt Kloten. Die Schulleitung nimmt als Vertretung der Schuleinheit an den Sitzungen der Gesamtschulbehörde mit beratender Stimme teil. Die Primarschule Spitz wird von einer oder zwei Schulleitungspersonen geführt. Die Anstellung erfolgt durch die Schulbehörde. Die Personalführung der Schulleitungen ist Aufgabe der Bereichsleitung B+K. Kurze Vertretungen übernimmt ein Mitglied der Schulleiterkonferenz (Schulleitungsperson). Aufgaben und Befugnisse Die Schulleitung nimmt unter anderem folgende Aufgaben bzw. Befugnisse wahr: Vertretung der Schuleinheit nach aussen, Teilnahme an den Behördensitzungen und den Sitzungen der Schulleitungskonferenz Planung, Organisation und Leitung organisatorischer und pädagogischer Entwicklungsvorhaben veranlassen und überwachen Planung, Organisation und Leitung der Selbstevaluation veranlassen und überwachen Zusammen mit der Schulkonferenz Verfassen des Schulprogramms und der Jahresprogramme zuhanden der Schulbehörde Mitwirkung bei der rollenden Leistungs-, Investitions- und Finanzplanung Wahrnehmung der Kostenstellenverantwortung (Mitwirkung bei der Budgetierung, Zahlungsfreigabe, Budgetüberwachung) Bewirtschaftung der Infrastruktur- und Materialbestände, Aufträge und Bestellungen auslösen, Leistungsund Lieferumfang überprüfen, Zahlungsfreigabe Nachführen des s Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 5

Planung und Organisation von Eintrittselternabenden und anderen Veranstaltungen der Schuleinheit veranlassen Traktandierung und Leitung der Sitzungen der Schulkonferenz Lehrpersonen auf Klassen zuteilen Grundlagen für das Verfassen der Stundenpläne bereitstellen, Stundenpläne überprüfen, Räume und Unterrichtsmittel disponieren Organisation von Vikariaten und Stellvertretungen Angemessenheit und Machbarkeit von ausserordentlichen Urlauben, Dienstaltersgeschenken und Entlastungen beurteilen, Empfehlung zuhanden der Geschäftsleitung abgeben Schulreisen, Exkursionen, Klassenlager, Projekte und Anlässe bewilligen Konflikte beheben oder deren Behebung veranlassen Verantwortung bei der Einstellung von Lehrpersonen und Mitarbeitenden Verantwortung bei der summativen Beurteilung von Lehrpersonen und Mitarbeitenden Pflichtausübung der Lehrpersonen und Mitarbeitenden überwachen, allenfalls Massnahmen anordnen oder - zusammen mit dem Ressort Personelles & Schulentwicklung - bei der Schulbehörde beantragen Formative Förderung der Lehrpersonen und Mitarbeitenden und Genehmigung von Fördermassnahmen Unterstützung der Lehrpersonen bei Schwierigkeiten mit Erziehungsberechtigten, Schüler/-innen Zuteilung von Schüler/-innen Schullaufbahnentscheide beschliessen Abklärungen veranlassen und sonderpädagogische Massnahmen (mit Ausnahme externer Therapien und Sonderschulungen) beschliessen Bei einem Vergehen der Erziehungsberechtigten diese anhören und allenfalls - zusammen mit dem Ressort Schülerbelange - bei der Schulbehörde eine Disziplinarmassnahme beantragen Disziplinarmassnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern anordnen oder - zusammen mit dem Ressort Schülerbelange - bei der Schulbehörde beantragen Ferienverlängerungen ohne Jokertage und drei Tage überschreitende Dispensationen von Schüler/-innen behandeln Die Schulleitung kann einzelne Aufgaben an Lehrpersonen und Mitarbeitende delegieren, bleibt jedoch für die sorgfältige und pflichtbewusste Arbeitsausführung verantwortlich. Finanzielle Kompetenzen: Die finanziellen Kompetenzen richten sich nach der Geschäftsordnung der Schule Kloten. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 6

4.2. Klassenlehrpersonen / Fachlehrpersonen / sonderpädagogische Fachpersonen Einstellung und Stellvertretung Die Schulleitung rekrutiert Klassen- und Fachlehrpersonen sowie sonderpädagogische Fachpersonen für ihre Schuleinheit. Die Anstellung erfolgt durch die Schulbehörde. Stellvertretungen werden durch die Schulleitung bestimmt. Aufgaben und Befugnisse Die Mitarbeitenden an den Schulen führen den Unterricht gemäss dem Volksschulgesetz und der Volksschulverordnung des Kantons Zürich. Die Lehr- und Fachpersonen nehmen regelmässig an den Schulkonferenzen teil und arbeiten an Projekten mit. Sie übernehmen im Auftrag der Schulleitung Aufgaben und Ämter. Das Personal der Schule Kloten hat Anspruch auf Weiterbildungen und Supervision gemäss Weiterbildungskonzept. 4.3 Schulkonferenz Zusammensetzung und Stimmrecht Der Schulkonferenz gehören an: die Schulleitung, die Klassen- und Fachlehrpersonen sowie die sonderpädagogischen Fachpersonen. Jedes Mitglied der Schulkonferenz verfügt über eine Stimme. Der Stichentscheid bei Stimmengleichheit liegt bei der Schulleitung. Organisation Die Schulleitung legt die Sitzungstermine fest. Sie lädt zur Schulkonferenz ein. Die Sitzungen der Schulkonferenz werden von der Schulleitung geleitet. Es wird ein Protokoll geführt. Aufgaben und Befugnisse Die Schulkonferenz nimmt das Schulprogramm ab, bevor dieses zur Genehmigung an die Schulbehörde weitergeleitet wird. Sie genehmigt das Jahresprogramm. Sie diskutiert und beschliesst Geschäfte zum Schulbetrieb, zur Schulhauskultur und zu Projekten, die von der Schulleitung oder von Lehrpersonen eingebracht werden. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 7

4.4 Stufenkonvente Zusammensetzung und Stimmrecht Den Stufenkonventen gehören die Mitglieder der entsprechenden Stufen an. Sie haben ein Antragsrecht an die Schulkonferenz. Organisation Die Stufenkonvente organisieren sich selbst. Es findet mindestens eine Sitzung pro Quintal statt. Es wird ein Protokoll geführt. Aufgaben Die Stufenkonvente bearbeiten stufenspezifische Themen. 4.5 Projekt- und Arbeitsgruppen Projekt- und Arbeitsgruppen werden durch die Schulleitung eingesetzt. Der Auftrag wird von der Schulleitung festgelegt. Zusammensetzung In Projekt- und Arbeitsgruppen können alle Mitglieder der Schuleinheit mitwirken. Die Gruppe bestimmt eine Leitungsperson. Diese ist die Ansprechperson für die Schulleitung. Aufgaben Erstellung des Projektauftrages Besprechung des Projektauftrages und des Zeitplans mit der Schulleitung Informieren der Schulkonferenz Durchführung/Erstellung eines Konzeptes Evaluation und Anpassungen Befugnisse Finanzkompetenz innerhalb des für einen Auftrag gesprochenen Budgets Entscheidungskompetenz innerhalb des Auftrags 4.6 Einmalzulagen Für besondere Leistungen stehen gemäss 19 der LPVO Einmalzulagen zur verpflichtenden Auszahlung zur Verfügung. Die Berechnung der Gesamtsumme der Eimalzulagen für die Schule Kloten erfolgt durch das Volksschulamt (betrifft nur kantonale Anstellungen). Analog dazu erfolgt die Berechnung auf städtischer Basis für die kommunal Angestellten. Die Einmalzulagen werden aufgrund der VZE an die Schuleinheiten verteilt. Die Verteilung der Einmalzulagen an die Lehrpersonen liegt in der Kompetenz der Schulleitung, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 8

5. Abnahme Primarschule Spitz für die Geschäftsleitung Gesamtschulbehörde Schulleiter/-in Bereichsleitung B+K Schulpräsidentin Kloten,. Kloten,. Kloten,. - Abnahme durch GSB am 06.02.2014 - Änderung Pt. 4.6 durch GSB am 11.09.2014 (Hausämterentschädigungen werden ersetzt durch Einmalzulagen) Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 9