Neue IfSG- Meldepflichten: Erste Erfahrungen aus unterschiedlichen Perspektiven ÖGD-Fortbildung, Berlin, 28.03.2014

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Transkript:

Neue IfSG- Meldepflichten: Erste Erfahrungen aus unterschiedlichen Perspektiven ÖGD-Fortbildung, Berlin, 28.03.2014 Dr. Anette Siedler, Robert Koch-Institut Sigrid Maaßen, Gesundheitsamt Freiburg i.br.

Neue Meldepflichten seit 29.03.2013 6 IfSG: Arztmeldepflicht für Verdacht, Krankheit und Tod an Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen 7 IfSG: Labormeldepflicht für Nachweis akuter Infektion mit Mumpsvirus, Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis, Rubella-Virus und Varizella-Zoster-Virus 2

"Alte" und "Neue" meldepflichtige Krankheiten: Anzahl der übermittelten Fälle 2013/2014 insgesamt Datenstand : 14.03.2014 "Alte" Meldepflichten "Neue" Meldepflichten Keuchhusten 17.033 929 Mumps 516.941; 94% 35.068; 6% 1 247 Röteln, konnatale Infektion Röteln, postnatal 16.858 Windpocken neue Meldepflichten mit ca. 6% des gesamten Aufkommens übermittelter Fälle 3

Rationale für Ergänzung der Meldepflicht Schnellere Ausbruchserkennung und Intervention für impfpräventable Erkrankungen regional und überregional Post-expositionelle Prophylaxe, Wiederzulassung WHO-Eliminationsziel für Röteln/konnatale Röteln Repräsentative, einzelfallbezogene Daten Nutzenbewertung der Impfprävention Änderungen/Anpassungen von Impfempfehlungen 4

Ausbruchserkennung und Intervention (12.03.2014) Im Kreis Ravensburg grassieren Kinderkrankheiten. Ravensburger Gesundheitsamt schreibt Ärzte an wegen hohen Zahlen von Windpocken- und Keuchhustenfällen. (05.12.2013) (06.06.2013) Mumps-Alarm an der Montessori-Schule: Erstmals seit Inkrafttreten der Meldepflicht für Mumps vor zwei Monaten hat das Gesundheitsamt die ansteckende Krankheit in einer münsterschen Schule registriert. Wegen Windpocken: Chemnitz stoppt Aufnahme von Asylbewerbern (21.06.2013) Windpocken im Flüchtlingsheim (Juni und Dezember 2013) 5

Ausbruchsmeldungen 2013/ 2014 aus 15 Bundesländern Jahr 2013 Fallzahl Anzahl Ausbrüche an Keuchhusten Mumps Windpocken <5 437 14 184 >=5 39 2 36 max. 22 13 34 <5 119 2 187 2014 >=5 5-41 max. 8-51 Keine Ausbruchsmeldung aus Bremen 2013: 2 Rötelnausbrüche mit 2 bzw. 3 Fällen 6

Einzelfallmeldungen Röteln Erste Datenmeldung an die WHO steht unmittelbar bevor: Alter, Geschlecht, Erkrankungsbeginn, Bundesland, klin. Symptome Labornachweis: Genotyp (2013: n=0; auch Freitext nutzen!), Impfstatus! Impfstatus der Röteln-Fälle: Röteln 2013 (n=58) 36; 62% 8; 14% 7; 12% 7; 12% Impfstatus unklar geimpft/ohne weitere Angaben geimpft/vollst. Angaben ungeimpft - Mehrzahl der Fälle ungeimpft - Geimpfte (n=7): 1 Impfung - Impfstatuserhebung unvollständig! 7

Meldedaten zur Evaluation der Impfempfehlungen Zusätzlich sind die gewonnenen Daten auch für epidemiologische Auswertungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme und die Effektivität der unterschiedlichen Impfungen von Bedeutung. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der IGV (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze; Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/7576, S. 40) 8

Epidemiologische Auswertungen für Evaluation der Impfempfehlungen Anzahl und Inzidenz der übermittelten Fälle nach Alter, Geschlecht, Region, Erregertyp, Klinik, im Zeitverlauf Anzahl und Anteil Geimpfter unter den Fällen mit zusätzlichen Angaben zum Impfstatus inkl. Anzahl erhaltener Impfdosen und Datum der letzten Impfung und ggf. Art des Impfstoffes Ziel: 1.) Erkennen und Schließen von Impflücken 2.) Änderung bzw. Anpassung von Impfempfehlungen auf Basis der besten verfügbaren Evidenz Konsequenzen: Akzeptanz von Impfungen Kosten für Versichertensysteme 9

Validität der Meldedaten am Bsp. von Labormeldungen Problem: Anteil der labordiagnostisch bestätigten Fälle mit nicht erfüllter Klinik (D) oder mit unbekannter Klinik (E) unterscheidet sich nach Meldezeitraum und Region Meldekategorie NBL 2009-2012 NBL 2013-2014 ABL 2013-2014 Kategorie der Falldefinition Keuchhusten D 4% 5% 14% E 0% 1% 7% Mumps D 0% 0% 10% E 3% 4% 5% Röteln D 2% 8% 19% E 0% 4% 11% NBL=Neue Bundesländer, ABL=Alte Bundesländer Mögliche Ursachen: - serolog. Ergebnisse: AK-Spiegel als Kreuzreaktion - Röteln: subklinischer Verlauf - Klinische Kriterien der FD nicht übermittelbar (techn. Problem!) - Erfahrenheit bei Anwendung der FD und Recherchen zu impfpräv. Krankh. - Klinische Kriterien nicht genügend hinterfragt (Prioritäten und Ressourcen) 10

Technische Umsetzung der Übermittlung Nicht entsprechend angepasste Software Unvollständige/fehlende Übermittlungskategorien (Bsp: Windpocken WBK ) fehlende Symptome im klinischen Bild mögliche Labormethoden und Untersuchungsmaterialien nicht vollständig oder nicht aktuell hinterlegt fehlende Differenzierungsmöglichkeiten (Bsp. Referenzdefinition Windpocken: da Krankheitsform nicht überall verfügbar, Berechnung anhand klinischer Symptome z.t. werden diese nicht mehr angegeben) 11

Stand Gesundheitsämter mit kompatibler Software Bundesland insgesamt Anzahl Gesundheitsämter dav. mit kompatibler Software per 40.MW 2013 per 11.MW 2014 Baden-Württemberg 38 0 4 Bayern 76 25 64 Berlin 13 0 0 Brandenburg 18 0 5 Bremen 2 2 2 Hamburg 7 6 7 Hessen 25 11 16 Mecklenburg-Vorpommern 9 0 2 Niedersachsen 45 9 30 Nordrhein-Westfalen 53 28 42 Rheinland-Pfalz 26 21 23 Saarland 6 1 6 Sachsen 13 13 13 Sachsen-Anhalt 15 6 9 Schleswig-Holstein 15 2 7 Thüringen 22 6 11 Deutschland 383 130 241 Mittlerweile arbeiten 63% aller Gesundheitsämter mit kompatibler Software In 12 Bundesländern besteht in den Gesundheitsämtern noch Nachrüstbedarf 12

Neue Meldepflichten aus Sicht des RKI Meldedaten werden seit 1.MW 2014 wöchentlich im Epid. Bull publiziert Aufgrund der Datenqualität im Vorjahr keine Vergleichszahlen zu 2013 Anteil der Gesundheitsämter mit kompatibler Software wächst weiter Röteln-Daten werden erstmals an ECDC und WHO weitergemeldet Als Basisdaten für die Evaluation von Impfempfehlungen müssen Meldedaten valide sein hohe Anforderungen an Datenqualität hoher Nachfrageaufwand begrenzte Ressourcen in den Gesundheitsämtern! 13

Stadtkreis Freiburg LK Breisgau-Hochschwarzwald Einwohner 470.000 Fläche 1531 qkm LÖ EM WT VS Stadt Freiburg 50 Gemeinden Schweiz 14

Gesundheitsamt Freiburg > 220 Schulen > 470 Kindertagesstätten 1 Universitätsklinikum 9 Akutkrankenhäuser 2 Kinderkliniken > 460 Kassenarztpraxen 33 Kinder- u. Jugendarztpraxen 15

"Alte" und "Neue meldepflichtige Krankheiten: Anzahl der übermittelten Fälle 2013 - Freiburg "Alte" Meldepflichten "Neue" Meldepflichten Keuchhusten 25 2396; 93% 172; 7% 172 Mumps 4 Röteln 0 VZV-Infektionen 143 incl. Zoster neue Meldepflichten mit ca. 7 % des gesamten Aufkommens übermittelter Fälle, jedoch in 2014 auf 19 % gestiegen 16

Varizella-Zoster-Infektionen Massengeschäft Labormeldungen sind i.d.r. Zoster-Erkrankungen Nur Recherche, keine Interventionen Meldungen nach 34 IfSG werden nicht individualisiert und daher nicht übermittelt 17

Pertussis Labormeldung vom 15.01.2014, Jg. 1964, w Arztmeldung: Keine Recherche: nach 1 Woche Praxis erreicht Symptome: seit 2 Wochen Husten Impfung: 12.11.2013 18

Mumps 2013 übermittelte Fälle: 4 04/2013: Jg. 2006, Fallkategorie D, ungeimpft, Z. n. 05/2013: Jg. 1963, Fallkategorie C, IgM 07/2013: Jg. 1986, Fallkategorie C, über NRZ 12/2013: Jg. 2012, Fallkategorie C, über NRZ, gestrichen 4 übermittelte Fälle, aber nur 1 echter Mumps! 19

Fazit Gesundheitsamt - 1 Impfpräventable Infektionen müssen erfasst werden 20

Fazit Gesundheitsamt - 2 Die neu hinzugekommenen Meldepflichten führen nicht zu Interventionen Falldefinitionen, insbesondere für Pertussis, führen derzeit nicht zu eindeutigen Fällen Fachliche Unterstützung (durch wen?) führt nicht zu eindeutigen Handlungsanweisungen Keine Übermittlungspflicht für Herpes-zoster- Erkrankungen 21

Fazit Gesundheitsamt - 3 Die Erwartungen, die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes verbunden sind, können unter den derzeitigen Bedingungen in den Gesundheitsämtern nicht erfüllt werden 22

Fazit RKI: Widerspruch aus Anspruch und Wirklichkeit ist prinzipiell lösbar Impfpräventable Erkrankungen müssen erfasst werden Neuerungen bringen anfangs oft Probleme mit sich Die neu hinzugekommenen Meldepflichten führen in unterschiedlichem Maße zu Interventionen Falldefinitionen müssen z.t. nachgebessert werden In Arbeit: Pertussis, Windpocken vs. Zoster Die Bedingungen in den Gesundheitsämtern (GÄ) zur Umsetzung des IfSG sind heterogen Erfahrungen aus den GÄ mit früherer landesspezif. Meldeverordnung sind jetzt besonders gefragt RKI und Landesstellen bieten fachliche Unterstützung an 23

Danke den Ärzten und Laboren für die Meldungen den Gesundheitsämtern für die Recherchen und Übermittlungen den Landesstellen für die Diskussionen zu den Falldefinitionen Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit 24