Wöchentlicher Bericht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen



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Transkript:

Wöchentlicher Bericht des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten über die aktuellen Flüchtlingszahlen Stand: 14.6.216 Der Bericht wurde am 14.6.216 gefertigt und basiert auf den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen. A. Zugang nach Schleswig-Holstein Nachdem im 2. Halbjahr 215 die Zugangszahlen dramatisch und unvorhergesehen angestiegen waren und sich diese Entwicklung in diesem Jahr in den ersten beiden Monaten fortsetzte, ist seit März 216 die Zugangszahl gegenüber den Vergleichsmonaten 215, deutlich gesunken. 1. Zugang Asylsuchende (lt. Asylix) im Jahr 216: 6.36 (Stand 14.6.216) Die nachstehende Grafik zeigt den Zugang der Asylsuchenden, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein registriert wurden und für deren Aufnahme das Land zuständig ist. 8. 7. 6. 5. 4. 3. 2. 1. 7.89 215 216 5.635 5.137 5.161 2.739 2.155 2.6 1.79 2.26 1.262 1.87 1.58 1.28 1.145 661 566 597 267 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 (14.6.) Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 2.155 2.6 661 566 597 267

- 2-2. Gesamtzugang im Jahresvergleich 4 35 35.76 3 25 2 15 1 5 7.62 3.94 1.328 1.56 2.277 21 211 212 213 214 215 21 211 212 213 214 215 1.328 1.56 2.277 3.94 7.62 35.76 3. Hauptherkunftsländer: Jahr 216 Sechs zugangsstärkste Herkunftsländer 1.1. 14.6.216 Syrien, Irak, Afghanistan, Armenien, Iran, Russ. Föderation Sichere Herkunftsländer (Westbalkan) Sehr gute Bleibeperspektive 2) Personen Anteil an Gesamtzugang 1) Personen Anteil an Gesamtzugang 1) 146 2,32% 3.739 59,29% Im Vergleich Jahr 215 Sechs zugangsstärkste Herkunftsländer 1.1. 31.12.215 Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien, Eritrea, Iran Sichere Herkunftsländer (Westbalkan) Sichere Bleibeperspektive 3) Personen Anteil an Gesamtzugang 1) Personen Anteil an Gesamtzugang 1) 4.35 12,22% 22.95 62,9 % 1) Prozentualer Anteil am Zugang lt. Asylix (siehe 2.) 2) Syrien, Eritrea, religiöse Minderheiten Irak (Hinweis: In dieser Statistik wird die Gesamtzahl der Asylsuchenden aus dem Irak verwendet, da der Anteil der religiöse Minderheiten in der Statistik nicht erfasst wird.) 3) Syrien, Iran, Irak, Eritrea

- 3 - B. Verteilungen in die Kreise und kreisfreien Städte 1. Verteilungen 216: 1.1 (Stand 14.6.216) 7. 6. 5. 215 216 5.735 5.753 4. 3. 2. 1. 3.482 3.353 2.728 2.267 2.265 1.653 1.957 1.935 1.363 1.53 1.131 1.148 812 92 756 26 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 (14.6.) Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 2.728 1.131 2.267 2.265 1.53 26 215 28.849 2. geplante Verteilungen 15.6.216: Personen 16.6.216: 4 Personen 17.6.216: Personen 18.6.216: Personen 19.6.216: Personen 2.6.216: Personen 21.6.216: 13 Personen 22.6.216: 61 Personen 23.6.216: 121 Personen 24.6.216: Personen

- 4 - C. Übersicht Erstaufnahmeplätze / Ausreise nach Skandinavien Stand 14.6.216 Auslastung Erstaufnahmeeinrichtung Kapazitäten Belegungen in % Albersdorf 5 24 5 % Eggebek 492 57 12 % Glückstadt 1.128 125 11 % Kiel Ravensberg 32 81 25 % Kiel Wik 5 86 17 % Lübeck VFP 1.152 14 9 % Lütjenburg 1.27 58 6 % Neumünster 1.3 47 36 % Seeth 1.46 57 4 % Gesamt 9.825 1.155 12 % Ausreise nach Skandinavien 7.6.216 14.6.216 von nach Personen Flensburg DK Kiel SWE Puttgarden DK Travemünde SWE FIN GESAMT

- 5 - D. Wissenswertes Integrations- und Aufnahmepauschale Für jeden seit dem 1.1.216 aus der Erstaufnahme auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilten Asylsuchenden erhalten die aufnehmenden kreisfreien Städte und über die Kreise die aufnehmenden Ämter und amtsfreien Gemeinden vom Land eine Integrations- und Aufnahmepauschale (IAP) in Höhe von zunächst 1. Euro, für jeden ab dem 1.3.216 verteilten Asylsuchenden 2. Euro. Die IAP weiterhin freiwillige Leistung des Landes soll insbesondere der Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, der Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld, der Gewährleistung einer adäquaten Unterbringung und Versorgung sowie der Förderung der Integration in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft dienen. Über die konkrete Verwendung der IAP entscheiden die kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse. Nachdem die Auszahlung zu Beginn über das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erfolgt ist, hat diese seit März 216 das Landesamt für Ausländerangelegenheiten übernommen. Nach der Umstellungsphase erfolgt die Auszahlung der IAP an die Kreise/kreisfreien Städte für die im Vormonat Verteilten in der Regel bis zum Ende des Folgemonats; Voraussetzung ist, dass dem Landesamt die notwendigen Informationen zugehen (siehe Erlass zur Einführung der IAP in der Anlage zu diesem Wochenbericht). Konkret heißt dies: Die Auszahlung für bis 3.4.216 Verteilte ist bereits erfolgt, die Auszahlung für die im Mai 216 Verteilten erfolgt bis spätestens Ende Juni 216.

- 6 - Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weist auf das umfassende Hilfsangebot für geflüchtete Menschen hin und bietet hierzu einen Download für Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in Konfliktsituationen an. Informationsmaterialien können online unter www.bmfsfj.de/informationenfluechtlinge bestellt werden. Zudem hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms Willkommen bei Freunden eine App zur besseren Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge in Deutschland entwickelt. Ziel sei es, die Kommunen zu entlasten und das Ehrenamt vor Ort zu stärken. Mit Hilfe der App können Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, einen schnellen Zugang zu Initiativen finden und direkt sehen, welche Art der Unterstützung aktuell gebraucht wird. Das Tool finden Sie unter www.willkommen-bei-freunden.de/helfen. Ende Juni wird die dazugehörige App veröffentlicht. Darüber hinaus macht das Bundesministerium auf das Wegweiser Telefon des Bundesprogramms Menschen stärken Menschen aufmerksam. Unter der Nummer 8 2 5 7 können sich Interessierte, die eine Patenschaft mit geflüchteten Menschen eingehen, eine Vormundschaft übernehmen oder Gastfamilie für einen minderjährigen Flüchtling werden möchten, informieren.