Die Staatlich geförderte Rente



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Transkript:

Die Staatlich geförderte Rente Seit der Riester-Reform von 2002 gibt es die Riester-Rente. Seit der Rürup-Reform von 2005 die Rürup-Rente. Und schon seit langem gibt es die Betriebs-Rente, auch als Betriebliche Altersversorgung bekannt. Alle drei sind freiwillige Versicherungen, die Sie abschließen können, jedoch nicht müssen. Aber alle drei Versicherungen werden staatlich besonders gefördert. Die Riester-Rente im Überblick Direkte Zulagen für Erwachsene und für jedes Kind. Außerdem Hartz IV sicher. Die Riester-Rente Die Rürup-Rente im Überblick Die Ergänzung zur gesetzlichen Rente, neu seit 2005. Besonders hohe Steuervorteile und auch für Selbständige geeignet. Die Rürup-Rente Die Betriebs-Rente im Überblick Auch als Betriebliche Altersversorgung bekannt. Nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zahlt dieser Teile Ihres Bruttogehalts in Ihre betriebliche Altersversorgung ein. Sie erhalten Steuervorteile. Die Betriebs-Rente www.postbank.de/altersvorsorge Seite 1/29

Inhalt Die Riester-Rente... 4 Was ist das?... 4 Wie funktioniert das?... 5 Für wen ist die Riester-Rente empfehlenswert?... 9 Die Riester-Rente in Stichworten...10 Fazit...11 Rürup-Rente... 12 Was ist das?...12 Wie funktioniert das?...14 Für wen ist die Rürup-Rente empfehlenswert?...16 Für wen ist die Rürup-Rente weniger empfehlenswert?...17 Die Rürup-Rente in Stichworten...17 Fazit...19 Die Betriebs-Rente... 20 Was ist das?...20 Wie funktioniert das?...21 Für wen ist die Betriebs-Rente empfehlenswert?...24 Für wen ist die Betriebs-Rente weniger empfehlenswert?...25 Die Betriebs-Rente in Stichpunkten...25 Fazit...26 www.postbank.de/altersvorsorge Seite 2/29

Anhang... 27 Das Riester-Zertifikat...27 Beispiele...28 Beispielrechnungen...29 www.postbank.de/altersvorsorge Seite 3/29

Die Riester-Rente Die Reform von 2002 unter dem damaligen Sozialminister, Herrn Walter Riester hat das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt. Die nach ihm benannte Riester-Rente ist dazu gedacht, die so entstandene Lücke privat zu schließen. Und dafür gibt es staatliche Zuschüsse. Riester-Renten können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur Empfänger der gesetzlichen Rente, also abhängig Beschäftigte, abschließen. Was ist das? Walter Riester, ehem. Arbeitsminister Die Riester-Rente ist kompliziert, aber besser als ihr Image. Viele Versicherer scheuen den Namen und bieten die Riester-Rente oft unter anderem Namen an. Die Riester-Rente ist eine freiwillige Rentenform, die Sie bereits ab einem geringen monatlichen Beitrag abschließen können. Sie erhalten dann im Ruhestand eine lebenslange Zusatzrente. Der Staat erteilt den entsprechenden Angeboten der Versicherungen ein Zertifikat. Eine bestimmte Qualität oder gar eine überdurchschnittliche Gewinnchance garantiert dieses Zertifikat Ihnen allerdings nicht. Jede Riester-Rente muss dieses Zertifikat haben, da es sonst keine staatliche Förderung gibt. Mehr Informationen zum Riester-Zertifikat finden Sie im Anhang: Das Riester-Zertifikat, Seite 27. Anreize durch wachsende Förderung Der Staat bietet Ihnen bestimmte Anreize, die Riester-Rente abz u- schließen. Von diesen Anreizen profitieren vor allem Verheiratete und Eltern. Denn die Erfinder hatten besonders die Verwirklichung sozialstaatlicher Ideale im Auge: Mit Ehepartner erhalten Sie die doppelte www.postbank.de/altersvorsorge Seite 4/29

Grundzulage, für jedes Kind gibt s extra Zulagen. Und die Beiträge können Sie in bestimmten Höchstgrenzen auch noch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Mit der Riester-Rente erwerben Sie das Anrecht auf eine lebenslange Rente. Wie funktioniert das? Allererste Voraussetzung: Sie müssen gesetzlich versichert sein Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen - also abhängig Beschäftigter, Angestellter im öffentlichen Dienst, Beamter, Richter oder Soldat sind - können Sie eine Riester-Rente abschließen. Das gilt auch, wenn Sie z.b. als Selbständiger pflichtversichert sind, etwa in der Künstlersozialkasse. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist. Dann kann auch der andere die Zulage erhalten aber nur, wenn er einen eigenen Vertrag abschließt und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben. Besonders interessant ist die Riester-Rente für Ehepaare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist. Auch der nichtberufstätige Ehepartner kann seine Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente aufbauen. Ein erhellendes Beispiel finden sie im Anhang, auf Seite 28 Andrea Trost, kein Einkommen, zwei Kinder Was müssen Sie einzahlen? Als Versicherter zahlen Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich einen frei wählbaren Betrag in ihre Versicherung ein. Diese Beiträge können Sie Ihrer Lebenssituation anpassen und bei Bedarf auch aussetzen. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 5/29

Im Jahr 2005 sollten Sie aber mindestens 2% des Bruttoeinkommens, das Sie im Jahr zuvor, also 2004, verdient haben, einzahlen. Der Beitrag, den Sie mindestens einzahlen müssen, steigt bis im Jahr 2008 auf 4% des Bruttoeinkommens. Nur dann erhalten Sie in voller Höhe die staatlichen Zulagen. Zahlen Sie weniger, verringern sich auch die Zulagen entsprechend. Wie viel staatliche Zuschüsse bekommen Sie? 1. Es gibt eine Grundzulage für Sie von jährlich 76. Für Ihren Ehepartner können Sie noch einmal dasselbe erhalten. Bis zum Jahr 2008 steigt diese Summe auf 154 für jeden - natürlich nur, wenn Sie dann 4% Ihres Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen. Begrenzt wird die Beitragshöhe durch die Beitragsbemessungsgrenze. Liegt Ihr Bruttoeinkommen im Monat also über 5.200 (West) oder 4.000 (Ost), müssen Sie trotzdem nur 2% (ab 2008 4%) der Beitragsbemessungsgrenze als Beitrag zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. 2. Dazu gibt es die Kinderzulage, die Sie für jedes Kind bekommen, für das Kindergeld bezogen wird. Sie beträgt aktuell 92 pro Kind und steigt bis zum Jahr 2008 auf 185. Ab 2008 wird es notwendig, 4% Ihres Bruttoeinkommens einzuzahlen, wenn Sie die volle Kinderzul a- ge bekommen möchten. Grundzulage Ehepartner pro Kind Max. steuerlich absetzbar (max. förderfähiger Beitrag inkl. Zulage) 2005 76 76 92 1.050 ab 2006 114 114 138 1.575 ab 2008 154 154 185 2.100 Diese Zuschüsse werden direkt an das Versicherungsunternehmen gezahlt, das sie genauso wie Ihre eigenen Einzahlungen behandelt und für Sie anlegt. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 6/29

Und die steuerlichen Vorteile? Sie können Ihre gezahlten Beiträge zusätzlich auch noch in Ihrer Steuererklärung bis zu einer festgelegten Höhe als so genannte Sonderausgaben geltend machen. Auch diese Beträge steigern sich von 1.050 im Jahr 2005 auf dann 2.100 im Jahr 2008. Die staatliche Förderung wirkt unterschiedlich. Zwei Beispielrechnungen - für ein Ehepaar mit zwei Kindern sowie einen allein stehenden Mann zeigen Ihnen die Entwicklung der Förderung von 2005 bis 2008. Siehe Anlage: Beispielrechnungen, Seite 29. Das Ergebnis: Eine lebenslange Zusatz-Rente Sie erhalten für ihre Beiträge eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente kann monatlich oder als Summe mehrerer Monatsrenten (bis zu 12 Monate) ausgezahlt werden. Diese Rentenzahlungen sind dann in vollem Umfang zum dann aktuellen Steuersatz zu versteuern (siehe Baustein 1: Gesetzliche Rente). Achtung Männer: Jetzt noch riestern! Männer, die bis Ende 2005 noch eine Riester-Rente abschließen, sichern sie sich eine höhere Rente als bei einem Abschluss ab 2006! Der Hintergrund: Männer haben statistisch gesehen eine kürzere Lebenserwartung als Frauen. Renten werden daher kürzer an sie ausgezahlt. Aus diesem Grund zahlen Männer bisher einen geringeren Beitrag als Frauen. Ab dem 1. Januar 2006 stellt der Gesetzgeber Frauen und Männer bei Riester-Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen we rden, gleich. Männer und Frauen erhalten dann für den gleichen Beitrag eine identische Rentenleistung. Das Prinzip ist unter dem Stichwort Unisex-Tarife bekannt geworden. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 7/29

Außerdem: Kapitalwahlrecht Beim Eintritt ins Rentenalter haben Sie auch ein so genanntes Kapitalwahlrecht: Sie können bis zu 30% des angesammelten Kapitals als einmalige Auszahlung erhalten. Dafür müssen Sie eine entsprechend geringere monatliche Rentenzahlung in Kauf nehmen. Wichtig: Wenn Sie von den staatlichen Zulagen profitieren wollen, muss der Rentenvertrag mindestens 12 Jahre gelaufen sein, und Sie müssen beim Eintritt ins Rentenalter mindestens 60 Jahre alt sein. Für manchen wichtig: Eigenheim finanzieren mit Riester-Rente Sie können Ihren Riester-Vertrag unter bestimmten Bedingungen für den Eigenheimbau oder für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Im Rahmen des so genannten Zwischenentnahmemodells können Sie eine Summe zwischen 10.000 und 50.000 steuerfrei aus dem angesparten Vorsorgebetrag entnehmen. Allerdings müssen Sie das entnommene Geld spätestens bis zum Alter von 65 in monatlich gleichen Raten wieder auf das ursprüngliche Konto zurückgezahlt haben. Sie geben sich also sozusagen selbst ein zinsloses Darlehen. Nach Expertenmeinung empfiehlt sich dies allerdings nur, wenn der allgemeine Darlehenszins bei etwa 8% liegt. Sonst ist Ihr Geld in der Riester-Rente profitabler aufgehoben. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 8/29

Für wen ist die Riester-Rente empfehlenswert? Menschen mit geringem Einkommen Auch wenn Sie wenig verdienen, empfiehlt sich für Sie ein Vertragsabschluss. Schon mit geringen monatlichen Beiträgen haben Sie Anspruch auf Zulagen vom Staat für Sie und Ihre Kinder. Dabei machen die staatlichen Zulagen schon einen hohen Anteil des angelegten Beitrags aus. Beispiele hierzu finden Sie im Anhang ab Seite 28: - Maria Timm, Berufsanfängerin, kinderlos - Andrea Trost, kein Einkommen, zwei Kinder Junge Familien Junge Familien profitieren in besonderem Maße von der Kinderzulage, da für jedes Kind eine Zulage bezahlt wird. Wie das genau aussehen kann, zeigt ein weiteres Beispiel, siehe Anhang: Anton Laas, Angestellter, verheiratet, zwei Kinder, Seite 28. Menschen, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen Wenn Sie sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen, greifen Sie am besten auch zu einer Riester-Rente. Denn die geförderten Beiträge sind Hartz IV-sicher und werden nicht auf Ihr Vermögen angerechnet. Für wen ist die Riester-Rente weniger empfehlenswert? Wenn Sie ein hohes Einkommen und keine Kinder haben, ist für Sie die Rürup-Rente in der Regel sinnvoller. In diesem Fall ist eine individuelle Beratung besonders empfehlenswert. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 9/29

Die Riester-Rente in Stichworten Kurzcharakteristik Besonderes Merkmal Ertragschancen und Kapitalgarantie gesetzlicher Mindestbeitrag Hartz IV-Sicherheit Kapitalwahlrecht Tod vor Rentenbeginn Hinterbliebenenschutz Staatlich geförderte Rentenversicherung, die eine lebenslange Zusatzrente ab dem 60. oder 65. Lebensjahr garantiert Hohe staatliche Förderung - Zulagen und Steuervorteile können bis zu 90% der Beiträge ausmachen Wahlmöglichkeit zwischen zwei Varianten: dynamisch mit Investmentfonds- Komponente und klassisch mit der gewohnten Ertragsstabilität einer Lebensversicherung. Bei beiden Varianten ist das eingezahlte Kapital zum Laufzeitende garantiert. 60 pro Jahr Geförderte Beiträge sind Hartz IV-sicher und werden nicht auf Ihr Vermögen angerechnet Bei Rentenbeginn sind bis zu 30% des angesammelten Kapitals auszahlbar Das angesparte Kapital wird inkl. der Zulagen an den Ehepartner ausgezahlt, sofern dieser das Kapital auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt oder in eine lebenslange Rente umwandelt. Sonst müssen die staatlichen Zuschüsse zurückgezahlt werden. Optionale Leistung Wenn ein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, erhalten die Erben den Rückkaufswert der Versicherung, also mindestens die eingezahlten Beiträge www.postbank.de/altersvorsorge Seite 10/29

Berufsunfähigkeitsschutz Optionale Leistung - Wenn ein Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart wurde, müssen im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Beiträge mehr bezahlt werden, die Versicherung läuft dennoch weiter Fazit Die Riester-Rente eignet sich gut für diejenigen, die noch etwas für ihre Basisversorgung tun müssen. Im Hinblick auf lebenslange Rente ist sie ideal für kinderreiche Familien Merksatz und für Gering-verdienende - Die Riester-Rente eignet sich gut für diejenigen, die noch etwas für ihre Basisversorgung tun müssen. aber auch für Singles, die früh einsteigen oder für Personen mit hoher steuerlicher Belastung. Auch wer um seinen Arbeitsplatz bangen muss, sollte auf Riester setzen - denn die Riester-Rente ist Hartz IV-sicher. Weniger geeignet ist sie für Menschen, die finanziell flexibel bleiben wollen. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 11/29

Rürup-Rente Die Rürup-Rente ist dazu gedacht, die Basisversorgung im Alter als Ergänzung zur gesetzlichen Rente - zu verbessern. Sie kann von jedem zwischen 16 und 65 Jahren abgeschlossen werden - im Gegensatz zur Riester-Rente auch von Selbstständigen und Freiberuflern. Sie bietet attraktive Steuervorteile auf Ihre Beiträge in der Ansparphase. Was ist das? Bernd Rürup, Wirschaftsweiser Die Rürup-Rente, auch bekannt als Leibrente, ist eine freiwillige private Altersvorsorge mit garantierter monatlicher Basisrente und Überschussbeteiligung (Überschüsse können nicht garantiert werden. Sie sind abhängig von den Überschüssen bis zum Rentenbeginn und von den bei Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen). Die Rürup-Rente muss verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: Sie ist weder beleih- noch vererbbar und auch nicht kapitalisierbar oder übertragbar. Weiterhin ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich. Merksatz: Gerade bei neuen Versicherungsprodukten, deren Entwicklung in der Zukunft schwer abzuschätzen ist, sollten Sie der Auswahl Ihres Versicherungsunternehmens größte Sorgfalt widmen. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 12/29

Welche Leistungen erhalten Sie für Ihre Beiträge? Die Leistung, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten, ist eine lebenslange monatliche Basisrente. Sie wird frühestens ab Vollendung Ihres 60. Lebensjahres ausbezahlt. Der größte Vorteil der Rürup-Rente ist die Steuerersparnis. Wie viel Ihrer Beiträge Sie von der Steuer absetzen können, ist besonderen Regeln unterworfen und wird weiter unten erklärt. Fest steht aber: Auch Selbständige und alle Verdiener mit hohen Steuersätzen sollten sich die Rürup-Rente einmal persönlich durchrechnen lassen. Welche Einschränkungen gibt es? Der Staat fördert die Rürup-Rente in Form von Steuerersparnissen. Im Gegenzug wird Ihre lebenslange garantierte monatliche Basisrente seit dem 01.01.2005 zunehmend besteuert. Da der Gesetzgeber die Leibrente als unantastbare Ergänzung zur Altersvorsorge definiert hat, ist eine vorzeitige Beendigung (Rückkauf) nicht möglich. Zudem können Sie die eingezahlten Beiträge nicht zurückfordern, nicht veräußern und nicht beleihen. Weil Sie die Rürup-Rente für Ihre eigene Person abschließen, ist sie weder übertragbar noch vererbbar. Leibrente Positiv So erklärt sich auch die Bezeichnung Leibrente. Die Rürup-Rente ist Ihnen auf den Leib geschrieben, niemand sonst kann sie nutzen. dabei: Selbst der Staat kann bei Arbeitslosigkeit nicht auf den staatlich geförderten Teil Ihres Vermögens zugreifen. Da bei einem frühen Tod Ihre Angehörigen keinen finanziellen Anspruch auf Ihr angespartes Vermögen haben, werden viele Produkte mit einem optionalen Hinterbliebenenschutz angeboten, der sich empfiehlt, um Ehepartner, Kinder oder sonstige Familienangehörige finanziell abzusichern. Variable Beitragszahlung Ihre Einzahlungen können Sie übrigens so variabel handhaben, wie es Ihnen gefällt: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Und wenn Sie einmal ein besonders gutes Geschäft gemacht haben, können www.postbank.de/altersvorsorge Seite 13/29

Sie ohne großen Schriftverkehr neben Ihrer laufenden Beitragszahlung eine zusätzliche, die spätere Rente steigernde Einmalzahlung leisten - natürlich auch mehrmals. Das kann sich steuerlich für Sie lohnen. Wie funktioniert das? Steuerersparnis vor der Rente Wie groß Ihre Steuerersparnis bei einer Rürup-Rente ist, hängt von drei Faktoren ab: 1. Höchstgrenze: 20.000 Grundsätzlich können maximal 20.000 im Jahr an Beiträgen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Und zwar die Beiträge der Arbeitnehmer und die Beiträge der Arbeitgeber. Selbständige und Freiberufler hingegen, die nicht gesetzlich versichert sind, können diese Höchstgrenze evtl. voll ausnutzen. Sollten Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam veranlagt sein, verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000. 2. Abzugsfähig: 60%, Tendenz steigend Im Jahr 2005 sind von den Beiträgen zunächst 60% abzugsfähig. Das bedeutet, wenn Sie 1.000 im Jahr in eine Rürup-Rente gezahlt haben, können Sie 600 steuerlich geltend machen. Die verbleibenden 400 werden ganz normal versteuert. Dieser Satz steigt ab 2005 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte an, also z.b. auf 62% im Jahr 2006. Bis ab dem Jahr 2025 schließlich 100% der Beiträge steuerlich begünstigt behandelt werden (siehe Grafik). www.postbank.de/altersvorsorge Seite 14/29

Wachsende Steuerersparnis 3. Ihr Steuersatz Schließlich ist die Frage, wie viel Steuern Sie mit Ihren Beiträgen zur Rürup-Rente tatsächlich sparen. Das hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Je höher dieser ist, desto eher lohnt sich eine Rürup- Rente für Sie. Merksatz Gerade Selbstständige sollten genau durchrechnen, ob sich der Abschluss einer Rürup-Rente für Sie lohnt. Denn je höher Ihr individueller Steuersatz ist, desto mehr profitieren Sie von den hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Der Grund für den verminderten Abzug der Sonderausgaben ist die gesetzliche Übergangsregelung, die von der bislang praktizierten so genannten vorgelagerten Besteuerung (der Vorsorgeaufwendungen) zur nachgelagerten (der Rentenbezüge) überleitet. Im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt durch Vergleich der Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nach altem und neuem Recht noch bis 2019 den für Sie höchst möglich abziehbaren Betrag für Vorsorgeaufwendungen. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 15/29

Bei Eintritt ins Rentenalter Beim Eintritt ins Rentenalter (mit frühestens 60 Jahren) wird Ihnen eine garantierte monatliche Basisrente ausgezahlt - so lange Sie leben. Sie besitzen kein Kapitalwahlrecht, können sich also das erworbene Vermögen nicht auf einen Schlag auszahlen lassen. Ihre Basisrente müssen sie versteuern. Im Gegenzug zu der wachsenden Steuerersparnis bei den Einzahlungen für die Altersvorsorge werden die Renten Schritt für Schritt besteuert. Wenn Sie 2005 in Ruhestand gehen, müssen Sie wie bei der gesetzlichen Rente - 50% Ihrer ausgezahlten Rente versteuern. Für jeden nachfolgenden Rentenjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis im Jahr 2020 um jeweils 2% erhöht, danach bis 2040 um jeweils 1%. Aber der Besteuerungsanteil, der zu Beginn Ihrer Rente galt, gilt für Sie persönlich den gesamten Ruhestand lang. Ein Beispiel zeigt, wie die Steuer berechnet wird. Im Jahr 2015 erhält ein Rentner monatliche Rentenzahlungen von 1.000 aus einer Rürup-Rentenversicherung. Insgesamt erhält er also 12.000 in diesem Jahr. Der maßgebliche Besteuerungsanteil der Rente bemisst sich nach dem Renteneintrittsjahr 2015 und beträgt 70%. Also muss der Rentner 8.400 mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 3.600 bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag von 3.600 wird für die Folgejahre als lebenslanger Steuerfreibetrag festgeschrieben und jedes Jahr vor der Steuerermittlung vom Gesamtbetrag der Rente abgezogen. Wenn sich die Gesetzeslage bis dahin nicht ändert. Für wen ist die Rürup-Rente empfehlenswert? Grundsätzlich eignet sich die Rürup-Rente für alle, die Steuern auf ihr Einkommen zahlen Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler. Besonders interessant ist sie aber für jene, die keine staatliche Altersversorgung besitzen. Diese Personen, die früher entweder über beruf- www.postbank.de/altersvorsorge Seite 16/29

ständische Versorgungswerke etwa für Architekten oder Ärzte - oder über Lebensversicherungen fürs Alter vorsorgten, können nun eine speziell geförderte Leibrente für ihre persönliche Basisversorgung abschließen. Dabei sollten Sie bedenken, dass Sie diese Rente nur für sich selber abschließen. Bert Rürup, Vater der Rürüp-Rente: Zielgruppen der Rürup-Rente sind in erster Linie die Selbstständigen und hier in den nächsten Jahren insbesondere die älteren mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Insbesondere für Selbstständige empfiehlt sich wegen der steuerlichen Vorteile der Abschluss einer Rürup-Rente; prinzipiell kann jeder, der einen hohen individuellen Steuersatz hat, vom Abschluss dieser Rente profitieren. Am besten, Sie lassen sich die Vor- und Nachteile einmal in Ruhe durchrechnen. Für wen ist die Rürup-Rente weniger empfehlenswert? Wer wenig Steuern zahlt, ist mit einer Riester-Rente oder einer Betriebs-Rente besser bedient, denn die staatliche Förderung wirkt sich dann besser aus. Wer bei der Auszahlung eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht, sollte besser auf eine andere Vorsorgeform zurückgreifen, denn die Rürup- Rente wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt und ist in der Einzahlungsphase weder übertragbar noch leih- oder veräußerbar, noch kapitalisierbar, noch vererbbar. Die Rürup-Rente in Stichworten Kurzcharakteristik Staatlich geförderte Rentenversicherung, die eine lebenslange Zusatzrente als Ausgleich kommender Steuerbelastungen der gesetzlichen Rente garantiert www.postbank.de/altersvorsorge Seite 17/29

Besonderes Merkmal Ertragschancen und Kapitalgarantie Mindestbeitrag Hartz IV-Sicherheit Kapitalwahlrecht Tod vor Rentenbeginn Hinterbliebenenschutz Zunehmende Rentenbesteuerung kann durch staatliche Steuervorteile während der Einzahlungsphase ausgeglichen werden; Nutznießer sind ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer - und zwar frühestens ab dem 60. Lebensjahr Neben einem Garantiezins von 2,75% gibt es eine Überschussbeteiligung in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung und dem Anlagegeschick Ihrer jeweiligen Versicherung unterschiedlich, in der Regel mindestens 20 im Monat kann nicht gepfändet werden und ist bis zur Höhe des staatlich geförderten Vermögens Hartz IV-sicher nein alle Ansprüche verfallen Optionale Leistung in Form einer zusätzlichen Risikolebensversicherung - Wenn Sie nach Eintritt ins Rentenalter sterben, erhalten die Hinterbliebenen Ihre Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit - meist 10 Jahre - weiter ausbezahlt www.postbank.de/altersvorsorge Seite 18/29

Weitere optionale Leistungen Einige Versicherer bieten weitere optionale Leistungen an. Beispiele: Berufsunfähigkeitsschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Witwen- und Waisenrente Achtung: Diese optionalen Leistungen werden in der Regel aus dem monatlichen Beitrag mitfinanziert und schmälern somit die Rentenleistung! Fazit Die Rürup-Rente ist gut geeignet für Menschen, die ihren Ruhestand mit einer lebenslangen Rente absichern wollen. Sie ist für den Einzelnen grundsätzlich rentabel, weil Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung enthalten sind und Steuervorteile während der Einzahlung gewährleistet werden. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 19/29

Die Betriebs-Rente Auch: Betriebliche Altersversorgung Eine Betriebs-Rente (oder Betriebliche Altersversorgung) bedeutet, dass Sie über Ihren Arbeitgeber eine Versicherung abschließen. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und sind steuerlich begünstigt. Mitunter zahlen die Arbeitgeber auch einen Teil dazu. Was ist das? Die Betriebs-Rente ist eine der ältesten Formen der Altersvorsorge. Früher galt diese Rentenversicherung neben der gesetzlichen und der privaten Rente auch als Dritte Säule der Altersvorsorge. Betriebliche Altersversorgung besitzt eine lange Tradition. Schon im frühen 19. Jahrhundert sorgten sich die Zechenbesitzer im Ruhrgebiet und manche Fabrikanten um das Wohl ihrer Arbeiter nicht nur während des Arbeitslebens. Sie bauten für ihre Arbeiter Siedlungen, in denen diese auch nach der Zeit ihres Erwerbslebens wohnen durften vielleicht nicht ganz uneigennützig. Schließlich waren die ehemaligen Werktätigen zumeist auch die Eltern und Großeltern der jüngeren, im selben Unternehmen tätigen Arbeiter. Wussten Sie schon, dass erst 43% der Arbeitnehmer in Deutschland eine Betriebs-Rente abgeschlossen haben? Ein sozialer Anspruch spielt auch heute bei der Betriebs-Rente eine wichtige Rolle. Seit 2002 wurde die Stellung der betrieblichen Altersversorgung entscheidend verbessert. Seither gibt es 5 Durchführungswege der Betriebs-Rente, also fünf verschiedene Varianten, die staatlich gefördert werden: www.postbank.de/altersvorsorge Seite 20/29

Direktversicherung: Der Arbeitgeber hält für seinen Arbeitnehmer Teile seines Bruttogehalts zurück und leitet diese an die Versicherung als Beitrag zur Finanzierung einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung weiter. Pensionsrückstellungen, Ruhegeldzusagen oder Direktzusage: Das Unternehmen sagt dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen direkt die Zahlung einer Leistung zu (Ruhestand, Invalidität oder Tod). Pensionskassen: Das Unternehmen zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente auszahlt. Pensionsfonds: Eines oder mehrere Unternehmen gründen gemeinsam eine rechtlich eigenständige Einrichtung zur Altersvorsorge der Mitarbeiter. Unterstützungskassen: Der Arbeitgeber ist der Träger einer rechtlich selbstständigen Einrichtung, die sich der Altersvorsorge widmet. Wie kommen sie zu einer Betriebs-Rente? Seit 2002 haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betriebs-Rente. Welcher Durchführungsweg gewählt wird, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Geschieht dies auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht, können Sie als Arbeitnehmer den Abschluss einer Betriebs-Rente als Direktversicherung verlangen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein, was auf die allermeisten Arbeitnehmer ja zutrifft. Wie funktioniert das? Vor der Rente Ihr Arbeitgeber schließt im Rahmen der betrieblichen Altervorsorge eine Rentenversicherung für Sie ab. Sie werden der Begünstigte. Ihr Arbeit- www.postbank.de/altersvorsorge Seite 21/29

geber tritt dabei als Versicherungsnehmer auf und führt während der Ansparphase die Beiträge an das Versicherungsunternehmen ab. Dazu wird ein Teil Ihres Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern direkt in Beiträge für die Versicherung umgewandelt. Im Rahmen dieser so genannten Entgeltumwandlung können Sie bis zu 2.496 im Jahr 2005 für Ihre Direktversicherung steuerfrei abzweigen, d. h. Sie zahlen darauf keine Steuern. So funktioniert die Direktversicherung: Bis zum Jahr 2008 ist dieser Betrag zudem von Sozialabgaben befreit. Danach müssen Sie allerdings Sozialabgaben nach dem dann geltenden Satz abführen der dürfte sich um die 20% bewegen. Zusätzlich können Sie einen Freibetrag von 1.800 in Ihre Direktversicherung investieren, wenn kein Altvertrag einer Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung nach Was versteht man unter Pauschalbesteuerung? Bei einer Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung sind pauschal 20% der Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Direktversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Auszahlung des Kapitals erfolgt ab dem 60. Lebensjahr steuerfrei, sofern der Vertrag zwölf Jahre bestand und mindestens fünf Jahre eingezahlt wurde. Die Pauschalbesteuerung gilt nur für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 geschlossen wurden. 40b des Einkommensteuergesetzes (EstG) besteht. Dieser zusätzliche www.postbank.de/altersvorsorge Seite 22/29

Betrag ist ebenfalls steuerlich begünstigt, Sie müssen jedoch Sozialabgaben abführen. Ist Ihr Chef ein eher schwieriger Typ? Dann fragen Sie Ihn besser gar nicht erst nach einer Betriebs-Rente. Fordern Sie ihn lieber auf, Sozialabgaben zu sparen! Denn Beiträge aus der Entgeltumwandlung sind bis 2008 von Sozialabgaben befreit. So spart dann auch ihr Chef. Vielleicht legt er den gesparten Betrag aber auch als Zuschuss auf Ihre Versicherung obendrauf. Verpflichtet ist er dazu freilich nicht. Was passiert beim Arbeitsplatzwechsel? Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, so bleibt Ihre betriebliche Altersversorgung auf jeden Fall erhalten: Entweder nehmen Sie die verdienten Anwartschaften, zum Beispiel Ihrer Direktversicherung, zum nächsten Chef mit. Denn Sie haben Anspruch auf die Weiterführung Ihrer Betriebs-Rente. Oder Sie führen den Vertrag selber weiter, zahlen dabei die anfallenden Beträge. Oder Sie lassen ihn beitragsfrei stehen, was sich allerdings auf die Höhe Ihrer Rentenzahlung auswirkt, da nichts mehr eingezahlt wird. Wie funktioniert das beim Eintritt ins Rentenalter? 1. monatliche Rente Beim Eintritt ins Rentenalter erhalten Sie für Ihr angesammeltes Kapital eine lebenslange monatliche Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge und dem Anlageerfolg bemisst. Diese Rentenzahlungen müssen Sie in vollem Umfang zum dann aktuellen Steuersatz versteuern, und sie wirken sich dann auch auf die Höhe Ihrer Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung aus. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 23/29

2. mögliche Alternative: Kapitalauszahlung Sie können sich aber das angesammelte Kapital oder einen Teil davon auch auf einen Schlag ausbezahlen lassen. Allerdings müssen Sie dann eine geringere Rentenzahlung in Kauf nehmen. Außerdem müssen Sie das ausgezahlte Kapital uneingeschränkt versteuern. (Von dieser Regel ausgenommen sind allerdings Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden. Für sie gilt noch die alte gesetzliche Regelung der steuerfreien Kapitalauszahlung.) 3. Hinterbliebenenschutz nach Rentenbeginn Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Hinterbliebenen erhalten nach Ihrem Tod die Leistungen aus Ihrer Betriebs-Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit, die zum Beispiel 15 Jahre betragen kann. Für wen ist die Betriebs-Rente empfehlenswert? Die Betriebs-Rente bietet hohe Steuervorteile. Damit ist sie für jeden Arbeitnehmer zu empfehlen. Besonders vorteilhaft ist der Abschluss einer Betriebs-Rente für Arbeitnehmer, die einen hohen individuellen Steuersatz haben. Denn bei ihnen wirkt sich die Steuerersparnis besonders stark aus. Auch wer sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz macht, sollte eine Betriebs-Rente in Erwägung ziehen. Die staatlich geförderten Beiträge zur Betriebs-Rente sind Hartz IV-sicher. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 24/29

Für wen ist die Betriebs-Rente weniger empfehlenswert? Wer nicht angestellt und gesetzlich pflichtversichert ist kann keine Betriebs-Rente abschließen. Aber auch für alle anderen gilt: Vor der Rente kommt man nur mit finanziellen Einbußen an sein Geld. Die Betriebs-Rente in Stichpunkten Kurzcharakteristik Besonderes Merkmal Ertragschancen und Kapitalgarantie Mindestbeitrag Hartz IV-Sicherheit Kapitalwahlrecht Steuerlich geförderte Rentenversicherung, bis 2008 auch Ersparnis bei den Sozialbeiträgen Mit der Betriebs-Rente die zunehmende Rentenbesteuerung ausgleichen: durch steuerfreie Einzahlungen der Beiträge; zudem finanzieren Arbeitgeber die Rente manchmal mit Neben einem Garantiezins von 2,75% gibt es eine Überschussbeteiligung in Abhängigkeit von der Kapitalmarktentwicklung und dem Anlagegeschick Ihrer jeweiligen Versicherung unterschiedlich, in der Regel mindestens 20 im Monat Staatlich geförderte Beiträge können nicht gepfändet werden und sind Hartz IV-sicher Optionale Leistung - Bei Rentenbeginn erhalten Sie das angesammelte Kapital als Einmalzahlung www.postbank.de/altersvorsorge Seite 25/29

Hinterbliebenenschutz Tod vor Rentenbeginn durch Rentengarantiezeit von zum Beispiel 15 Jahren Der Rückkaufswert wird an den Bezugsberechtigten als lebenslange Rente ausgezahlt Fazit Die Betriebs-Rente ist besonders gut geeignet für Arbeitnehmer, die einen hohen individuellen Steuersatz haben und Steuern sparen wollen. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 26/29

Anhang Das Riester-Zertifikat Zum 1.1.2005 hat die Bundesregierung das Zertifikat verändert und von 11 auf 5 Punkte reduziert. Herausgefallen sind etwa Vorschriften wie die Auszahlung der Riester-Rente in Deutschland. Sie können sich s im Alter also nun auch auf Mallorca mit der Riester-Rente gut gehen lassen. Das Zertifikat legt nun folgende Kriterien fest: 1. Die Tarife müssen geschlechtsneutral sein, die Auszahlung erfolgt nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres, Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz können zusätzlich abgesichert werden 2. Die eingezahlten Beiträge werden garantiert (Nominalwertzusage). 3. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung. Einmalauszahlung beziehungsweise variable Teilraten bis zu insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig. 4. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf 5 Jahre verteilt. 5. Es besteht ein Anspruch darauf, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen. www.postbank.de/altersvorsorge Seite 27/29

Beispiele Andrea Trost, kein Einkommen, zwei Kinder Besonders lohnenswert ist die Riester-Rente für die verheiratete Andrea Trost, die zwei Kinder aber kein eigenes Einkommen hat. Während ihres Erziehungsurlaubs gehört sie zum förderfähigen Personenkreis. Sie baut die Förderung für die beiden Kinder in ihre Riester-Altersvorsorge ein und erhält so für 2006 eine Grundzulage von 114 plus zwei Kinderzulagen von jeweils 92. Sie selbst muss nur einen geringen monatlichen Eigenbeitrag für ihre Riester-Rente bezahlen und lässt sich einen Großteil ihrer Vorsorge vom Staat finanzieren. Nach Beendigung ihres Erziehungsurlaubs ist Frau Trost weiterhin förderfähig, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt. Ist das nicht der Fall, kann sie weiterhin die Zulagen erhalten, wenn ihr Ehegatte vorausgesetzt er gehört zum förderfähigen Personenkreis dann ebenfalls eine Riester-Rente abschließt. Maria Timm, Berufsanfängerin, kinderlos Auch für Maria Timm (25), Berufsanfängerin im Hotelfach, lohnt sich die Riester-Rente. Als Angestellte hat sie ein Jahreseinkommen von 16.000, möchte deswegen monatlich nur 40 entbehren. Doch selbst mit diesem eher geringen Betrag kann Maria Timm ab dem 65. Lebensjahr mit einer lebenslangen Zusatzrente von etwa 250 rechnen. Als Single profitiert die Freizeitsportlerin zusätzlich auch von den Steuervorteilen - und spart jährlich 77 durch Steuervergünstigungen. Anton Laas, Angestellter, verheiratet, zwei Kinder Anton Laas (40) hat zwei Kinder und profitiert deshalb besonders von den Kinderzulagen. Er ist Angestellter und hat ein Jahreseinkommen von 48.000. Um seine Wünsche für den Ruhestand zu realisieren, benötigt der Familienvater rund 2.500 pro Monat, erwartet von der gesetzlichen Rente aber nur 1.500. Doch schon mit 126 Monatsbeitrag www.postbank.de/altersvorsorge Seite 28/29

kann die Rentenlücke ab dem 65. Lebensjahr um monatlich 338 verkürzt werden. Zusätzlich kann er ab 2005 jährlich 115 Steuern sparen. Beispielrechnungen Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält folgende Gesamtförderung Im Jahr 2005 Im Jahr 2008 Vorjahreseinkommen (Brutto) 35.000 35.000 Eigenbeitrag 364 772 Zulage 336 678 Gesamtsparbetrag 700 1.400 Steuervorteil 0 0 Gesamtförderung 336 678 Ein alleinstehender kinderloser Mann erhält folgende Gesamtförderung Im Jahr 2005 Im Jahr 2008 Vorjahreseinkommen (Brutto) 25.000 25.000 Eigenbeitrag 424 846 Zulage 76 154 Gesamtsparbetrag 500 1.000 Steuervorteil 65 126 Gesamtförderung 141 280 www.postbank.de/altersvorsorge Seite 29/29