Ausgabe 04/2013 03/2011 Liebe Leserinnen und Leser, nun blicken wir schon dem Ende des Jahres entgegen. In unserer letzten Ausgabe für 2013 liegen wieder sehr interessante und informative Artikel für Sie und Ihre Auszubildenden bereit. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und frohe Weihnachten sowie ein guten Rutsch ins neue Jahr. Ihr a. hartrodt-azubi-newsletter-team Aktueller Stand: Gelangensbestätigung Aufgrund der eingeführten Gelangensbestätigung (Rechtsgrundlagen 4 Nr. 1 Buchst. B i.v. m. 6 a Abs. 1 Satz 1 UStG) möchten wir Sie informieren, dass Sie, als Verkäufer von Waren innerhalb Europas, ab dem 01.01.2014 verpflichtet sind, sich vom Empfänger des Gegenstandes der Lieferung eine Gelangensbestätigung als Nachweis für die Finanzämter zu beschaffen. Hiervon ist ausschließlich die Kaufvertragsebene (Käufer Verkäufer) betroffen. Als Möglichkeiten für die Nachweispflicht kommen folgende Punkte zum Tragen: 1. Die Gelangensbestätigung durch den Empfänger Sie kann als Einzel- oder Sammelbestätigung für Umsätze bis zu einem Kalendervierteljahr in jeder Form ausgestellt werden. Eine Unterschrift erfolgt entweder vom Abnehmer oder einem von ihm zur Abnahme des Liefergegenstandes Beauftragen. Bei einer elektronischen Übermittlung ist eine Unterschrift nicht erforderlich (Mailbestätigung). Mustermail: Ich habe die Sendung mit der Rechnung XYZ abgerechneten Waren im Monat/Jahr in Warschau erhalten. In Anbetracht der reduzierten Anforderungen ist die Nutzung der Gelangensbestätigung als umsatzsteuerlicher Nachweis die kostengünstigste Variante und allen Verladern zu empfehlen. 2. Der CMR-Frachtbrief Der CMR-Frachtbrief gilt nach wie vor als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke. Allerdings gilt dieser lediglich bei kompletten LKW-Ladungen für einen Kunden als gültigen Nachweis. Der CMR- Frachtbrief muss vom Versender unterschrieben werden und muss zusätzlich eine Empfängerquittung (Feld 24) enthalten. Fortsetzung Seite 2 Sie haben Neuigkeiten für uns? Dann freuen wir uns über Ihre E-Mail an newsletter@hartrodt.com
Fortsetzung Gelangensbestätigung 3. Tracking & Tracing bei Kuriersendungen Sie als Verkäufer der Gegenstände müssen Ihre schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und das Track und Trace-Protokoll zu jeder innergemeinschaftlichen Lieferung bei Nutzung von Kurierdiensten aufbewahren. Dies kann durch Ausdrucke in der Akte oder der elektronischen Archivierung bei Ihnen vor Ort erfolgen. Wichtig ist hierbei die Nachvollziehbarkeit für Ihr Finanzamt bei Kontrollen in Ihrem Unternehmen. 4. Bescheinigung für innergemeinschaftlichen Transport als weiße Spediteursbescheinigung Von Seiten des Spediteurs kann eine Bescheinigung für innergemeinschaftlichen Transport ausgestellt werden. Wir, die Spedition a. hartrodt (GmbH & Co) KG, haben uns dazu entschlossen, die Alternative der Spediteurbescheinigung für innergemeinschaftliche Lieferungen für unsere Kunden ab dem 01.01.2014 nicht auszustellen. Wenn wir für Sie die Bescheinigung ausstellen würden, müssten wir als Nicht-LKW-Spediteur einen Abliefernachweis vom eingesetzten Fuhrunternehmer abfordern, was zusätzliche Kosten (ca. 25-35 ) pro Sendung verursachen würde, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten. Außerdem würden die dann notwendigen Prüfungen der Finanzämter bei uns im Hause unsere Arbeitsabläufe stark beeinflussen. Betroffen von der Gelangensbestätigung ist die Kaufvertragsebene. Außerdem können nur Sie Ihrem Vertragspartner zu der benötigten Unterschrift (oder Mailbestätigung) verpflichten. Wir raten Ihnen dazu, sich vom Empfänger eine Mailbestätigung geben zu lassen. Dies verursacht keinerlei Kosten und Sie können dies gleich vertraglich mit dem Käufer fixieren. Sollten Sie Fragen zu diesem Team haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Pascal Bruhns. pascal.bruhns@hartrodt.com LCL oder FCL? Täglich werden weltweit Waren über die sieben Weltmeere verschifft. Der Transport über See läuft über Container. Die Wahl der Containerart ist abhängig von Gewicht und Volumen der Sendung. Sobald eine Sendung einen gesamten Container ausfüllt, spricht man von einer FCL-Sendung. FCL steht für full container load, sprich Ladung um einen Container auszufüllen. Damit nun aber die Kunden, deren Sendungen keinen ganzen Container ausfüllen, nicht ebenfalls die Kosten für einen ganzen Container tragen müssen, bietet a. hartrodt LCL-Verschiffungen an. LCL steht für less than a container load ; also Ladung, die keinen ganzen Container ausfüllt. Hierbei wird die Ware mit anderen Sendungen, die keinen Container ausfüllen, gesammelt und zusammen in einen Container gestaut.
Fortsetzung LCL oder FCL? Die Ware wird bei einem speziellen Packschuppen angeliefert, der die Warenannahme, Konsolidierung der Ware, Stauen des Containers sowie Umfuhr des Containers zum Hafen übernimmt. Die Entscheidung, ob nun FCL oder LCL wird allerdings nicht nur, wie bereits kurz angerissen, über die Kosten definiert. Weiterhin ist die Beschaffenheit der Ware ein wichtiger Faktor. Hier muss geprüft werden, ob die Ware so beschaffen ist, dass Sie mehrere Handlings aushält. Bei LCL- Verladungen wird die Ware am Packschuppen durch Annahme und Konsolidierung häufiger angefasst und ist somit einem höheren Risiko einer Beschädigung ausgesetzt. Wenn die Ware nun auch mit einem Sammelgutspediteur bis zum Packschuppen im Seehafen angeliefert wurde, kann man davon ausgehen, dass die Ware 4 x häufiger umgeschlagen wurde, als dies beim FCL- Versand der Fall wäre. Es muss geprüft werden, ob die Verpackung dementsprechend konzipiert ist und die Ware vor Beschädigungen schützen kann. Darüber hinaus ist die Flexibilität sowie der zeitliche Aspekt eine weitere Komponente, die in die Überlegung, ob per LCL oder FCL verladen werden soll, mit einbezogen werden muss. a. hartrodt bietet LCL-Verkehre zu vielen verschiedenen Destinationen weltweit an. Hier gibt es einen festen Ablaufplan pro Destination inklusive eines fixen, spätesten Anliefertermins am Packschuppen, da die LCL-Ware dann noch zusammengefasst und in einen Container gestaut werden muss und weitergehend der Container noch vom Packbetrieb zum Terminal gefahren werden muss. Nichtsdestotrotz ist die Größe der Sendung immer noch der maßgebende Punkt, der zwischen LCL und FCL entscheidet. Wenn die Ware klein und auch leicht ist, also eine geringe Anzahl an Frachttonnen oder sogar eine Minimum-Sendung ist (unter einem Kubikmeter und unter einer Tonne), lohnt sich der LCL-Verkehr, da hier ein enormer Preisvorteil gegenüber der Verladung per FCL besteht. Sobald die Ware allerdings ca. 12 Frachttonnen übersteigt, wird die Seefracht und auch die dazugehörenden Kosten wie beispielsweise Vorlauf, Containerpackkosten oder die Kosten im Bestimmungsland, die von Destination zu Destination sehr stark variieren können, in Richtung einer FCL-Verladung tendieren. Alles über Container In der letzten Ausgabe des Newsletters für 2013, möchten wir Ihnen den Flat Rack-Container vorstellen, welcher ebenfalls zum Special Equipment gehört. Flat Rack-Container: Um Packstücke, die die maximale Zuladung von Standardcontainern übersteigen oder die aufgrund Ihrer Abmessungen nicht in Standardcontainer passen, empfiehlt a. hartrodt, die Sendung auf Flat-Racks zu verladen. Flats bestehen aus einer hochbelastbaren Bodenkonstruktion, die sich aus einem Stahlrahmen, Weichholzboden und den entweder fest installierten oder abklappbaren Stirnwänden, zusammensetzt. Durch die an der Stahlkonstruktion am Boden befestigten Zurrringe lässt sich die Ware mit Laschgurten fest mit dem Container verbinden. So wird gewährleistet, dass sich die Ware bei Beund Entladungen sowie bei schwerem Seegang nicht vom Flat-Rack löst und Schaden nimmt. Wenn die Sendung breiter oder höher als das Flat-Rack ist, wird von Out-of-gauge -Sendungen gesprochen. In diesem Falle wird von der Reederei eine Extra-Gebühr berechnet, da weitere Stellplätze belegt werden und dort keine weiteren Container verladen werden können. Die benutzten Fachtermini hierfür lauten entweder lost-slot, voidslot, oder auch dead-slot.
Azubifrage: Konossementarten Das Konnossement ist ein Warenwertpapier, welches die kompletten Sendungsdaten, Sender, Empfänger, Schiffsnamen, sowie Abgangs- und Empfangshafen beinhaltet. Konnossemente können verschieden aufgemacht werden, beziehungsweise verschiedene Informationen beinhalten, sodass sie unterschiedliche Kriterien erfüllen. Ein Unterscheidungskriterium ist der bescheinigte Zustand der Sendung. So wird unterschieden zwischen reinen oder auch clean Bs/L und unreinen Bs/L. Das reine B/L ist dadurch gekennzeichnet, dass keine Abschreibung auf dem Dokument vermerkt ist. Bei einem unreinen B/L hingegen sind Abschreibungen auf dem B/L vermerkt. Dazu können z. B. offene Mängel, fehlerhafte Markierungen sowie Verpackungsmängel zählen. Durch Abschreibungen wird also darauf hingewiesen, dass sich an der Ware etwas geändert hat oder eine Beschädigung vorgefallen ist. Unterschieden werden kann auch bei der bescheinigten Transportstrecke. So können beispielsweise Port-to-Port-Bs/L ausgestellt werden. In diesem Fall wird nur der Transport vom Abgangshafen zum Empfangshafen bescheinigt. Dies tritt auf, wenn der Container Merchant Haulage gestellt wurde, also ein externer LKW, Bahn oder Barge-Unternehmer (Binnenschiff) für den Vor- und Nachlauf eingesetzt wurde. Von einem Combined- oder Multimodal B/L spricht man, wenn der Reeder den Vor- und/oder den Nachlauf zusätzlich zur Seefracht organisiert und durchführt (=> Carriers Haulage). Ein weiterer Unterscheidungspunkt ist die bescheinigte Übernahme. So gibt es sogenannte Board Bs/L, welches die Übernahme der Sendung an Board des Schiffes bescheinigt, und es gibt Received oder Übernahme-Bs/L, welche die Übernahme der Sendung durch den Reeder bescheinigt. Bei dem Board-B/L wird das Verladedatum des Containers aufs Schiff durch den Shipped on Board -Stempel des Reeders dokumentiert. Bei dem Received-B/L wird allerdings nicht bescheinigt, dass die Sendung an Bord des Schiffes geladen wurde. Zudem können Bs/L nach der Übertragbarkeit des Eigentums unterschieden werden. Bei sogenannten Namens- oder Rekta-Bs/L ist im Consigneefeld in jedem Fall eine Firma und eine Adresse vermerkt. Die Eigentumsübertragung erfolgt per Zession, also per Forderungsabtretung. Beim Namens-Order- B/L wird lediglich ein Ordervermerk und eine Firma eingetragen. In diesem Fall erfolgt die Übertragung per Indossament. Es wird auf der Rückseite des Bs/L ein Vermerk gemacht, welcher das Eigentum an dem Wertpapier des bisherigen Inhabers an den im Indossament Genannten überträgt. Ferner gibt es noch die Möglichkeit ein Blanko-Order-B/L auszustellen, bei welchem lediglich einen Ordervermerk im Consigneefeld verzeichnet ist. Auch hier wird das Eigentum per Indossament übertragen. Bei dem Blanko-Order-B/l ist eine Notify-Adresse zwingend notwendig.
6 Wochen Singapur Auslandspraktika im Rahmen des Hamburger Logistik-Bachelor (HL-B) Im Sommer diesen Jahres bot sich für die beiden HLB-Studenten Carolin Funk und Lukas Bartels die Möglichkeit, einen sechs wöchigen Auslandsaufenthalt wahrzunehmen. Dank des sehr guten globalen Netzwerks von a. hartrodt wäre es den beiden Studenten möglich gewesen, in nahezu jeder Region der Welt ein Praktikum zu absolvieren. Nach einiger Absprache mit der Personalabteilung und verschiedenen Niederlassungen weltweit fiel die Entscheidung auf die Weltmetropole, den Stadtstaat Singapur in Süd-Ost-Asien. Singapur ist ein zentraler Knotenpunkt für Transporte von und nach Asien. Auch die Niederlassung in Singapur ist mit ca. 30 Mitarbeitern für a. hartrodt eine der Größten. Die beiden Studenten aus dem Haupthaus in Hamburg waren direkt dem Verkauf und dem Management von Singapur unterstellt. Die Studenten haben Vorbereitungen getroffen, um verschiedene Verkaufsaktionen für spezielle Destinationen und Commodities zu unterstützen. Hierfür wurden Präsentationen und Statistiken ausgearbeitet. Weitere Aufgaben der Studenten lagen im Bereich des Controllings. Zum einen wurden interne Prozessabläufe aufgenommen, um den Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitern effizienter zu gestalten. Zum anderen ist Singapur als zentrales HUB im Sammelgutverkehr ein wichtiger Ansprechpartner für andere a. hartrodt Niederlassungen sowie Kooperationspartner. Es wurde das Aufkommen der HUB-Verkehre mit Hilfe einer Statistik ausgewertet, um bei anstehenden Verhandlungen die Sammelgutpartner ausreichend informieren zu können. Neben den neuen Erfahrungen bei der Arbeit, brachte auch das Leben in Singapur viele spannende Eindrücke. a. hartrodt Singapur Im Großstadtdschungel Singapur gibt es gleich mehrere Facetten zu bestaunen. Neben atemberaubenden Wolkenkratzern kann man gleichzeitig am Strand unter Palmen die Seele baumeln lassen und dem rasanten Leben der Großstadt für einen Moment entkommen. Zu Hause, in einer Gastfamilie, lernten die beiden Studenten den Alltag der Einheimischen kennen. Sie bekamen somit einen Einblick in die Wohnverhältnisse, Esskultur und den Lebensstandard der Einheimischen, die zu den unterschiedlichsten ethnischen Gruppen gehören. Wir möchten unserem Unternehmen danken, dass es uns die Möglichkeit gegeben hat, diese Erfahrungen zu sammeln. Es war eine sehr interessante und aufregende Zeit, die uns einen Schritt nach vorne gebracht hat. Diese Möglichkeit zu bekommen, ist nicht selbstverständlich. Wir wissen es zu schätzen, wie sich a. hartrodt in der Ausbildung junger Nachwuchskräfte engagiert. Carolin Funk & Lukas Bartels Informationen zum Hamburger Logistik Bachelor (HL-B): Es ist eine triqualifizierende Ausbildung, die die betriebliche Ausbildung, die Ausbildung an der Berufsschule, der Staatlichen Handelsschule Holstenwall und ein Bachelor-Studium der Betriebswissenschaft mit dem Studienschwerpunkt Unternehmenslogistik an der Hamburger Fern-Hochschule umfasst. Nach vier Jahren halten die Absolventinnen und Absolventen gleich zwei Abschlüsse in der Hand: Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung und den akademischen Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in Betriebswirtschaft. Dieses Studienmodell wird tatkräftig von der AHV (Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft) und dem VHSp (Verein Hamburger Spediteure), sowie von mehreren deutschen Logistikdienstleistern unterstützt.