Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs



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Transkript:

Und nun ins Praktikum Was muss ich beachten? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs

1 Aufbau und Organisation des DGB 2 Was ist die DGB-Jugend? 3 Was ist ein Pflichtpraktikum? 4 Rechte und Pflichten 5 Was ist ein freiwilliges Praktikum? 6 Rechte und Pflichten 7 Mindestlohn im Praktikum? 8 Forderungen der Gewerkschaftsjugend DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 2

Aufbau und Organisation des DGB DGB ist ein Dachverband (8 Mitgliedsgewerkschaften) Prinzip der Einheitsgewerkschaft Stimme der Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen kostenloser Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialangelegenheiten für alle Mitglieder Bildungsarbeit DGB macht sich stark für eine solidarische Gesellschaft DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 3

DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 4

Was ist die DGB-Jugend? Jugendorganisation des DGB und eigenständiger Jugendverband Interessenvertretung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Politische Lobbyarbeit 500.000 Mitglieder in den acht Mitgliedsgewerkschaften Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, junge Menschen, die arbeitslos sind - alle haben die Möglichkeit, Mitglied zu werden und sich an der Arbeit der Gewerkschaftsjugend zu beteiligen. DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 5

Was ist ein Pflichtpraktikum? Vorgeschrieben von der Schule / Hochschule Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet keine Anwendung Kein normales Arbeitsverhältnis, sondern Teil der Ausbildung / Studium Mindestlohn findet keine Anwendung DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 6

Pflichtpraktikum während des Studiums Sozialversicherungspflicht Keine Beiträge zur Sozialversicherung Kostenlose Mitversicherung in der gesetzl. Krankenkasse kann wegfallen (395 / Monat) Arbeitsrecht Kein Anspruch auf Urlaub oder andere übliche AN-Rechte Entgelt und Urlaub können individuell im Vertrag geregelt werden Schutzregeln gelten (Anspruch auf Pausen, Ruhetage) DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 7

Pflichtpraktikum während des Studiums Achtung: Wird ein Entgelt gezahlt, gilt dieses u. a. bei der Einkommensteuer und bei der (Halb-)Waisenrente sowie beim Wohngeld als Einkommen Einkommensgrenzen beachten! BAföG wird 1:1 auf das Praktikumsentgelt angerechnet Ist die Vergütung hoch genug, um auf BAföG zu verzichten, nimm dir ein Urlaubssemester DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 8

Pflichtpraktikum vor und nach dem Studium Praktikum muss ausdrücklich von der Studienordnung gefordert werden Sozialversicherungspflicht Beiträge müssen bezahlt werden aber: Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge allein zahlen, wenn du höchstens 395 brutto erhältst Achtung: Einkommensgrenze Familienversicherung (über 395 / Monat) DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 9

Pflichtpraktikum vor und nach dem Studium Praktikum gilt als normales Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Urlaub und alle anderen allgemeinen Rechte von AN Bei Entgelt: Anspruch auf Lohnfortzahlung und während des Urlaubs In der Regel besteht Anspruch auf Kindergeld Einkommensgrenzen bei BAföG, Waisenrente, Wohngeld und andere Leistungen beachten! DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 10

Was ist ein freiwilliges Praktikum? Es besteht kein Schul- oder Hochschulbezug Gem. 26, 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen diese Praktikanten grundsätzlich unter das Arbeitsrecht und werden wie Auszubildende behandelt. Anspruch auf Mindestlohn: Freiwillige Praktika nach dem Studium oder nach der Berufsausbildung Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag) Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag) DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 11

Freiwilliges Praktikum während des Studiums Sozialversicherungspflicht Bei Vergütung müssen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden Familienversicherung kann wegfallen (Einkommensgrenze) Übersteigt das Entgelt 450 brutto, fallen alle Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub und andere übliche AN-Rechte Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Praktikumszeit kann auf die Probezeit angerechnet werden DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 12

Freiwilliges Praktikum vor und nach dem Studium Sozialversicherungspflicht: Gilt als normales Arbeitsverhältnis Bei einem Praktikumsentgelt fallen Sozialversicherungsbeiträge an Familienversicherung kann wegfallen (Einkommensgrenze 450 / Monat) Arbeitsrecht: Anspruch auf Urlaub und allgemeine AN-Rechte Bei Entgelt: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Kindergeldanspruch kann bestehen DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 13

Mindestlohn im Praktikum? Gilt für alle freiwilligen Praktika, die nach einem Studienabschluss oder nach einer Berufsausbildung geleistet werden Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag) Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundes-regierung ab dem 1. Tag) DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 14

Mindestlohn im Praktikum? Im MiloG erstmalig außerhalb des Berufsbildungsgesetzes definiert Lerncharakter wird betont Begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse zur Vorbereitung einer beruflichen Tätigkeit Keinen Anspruch auf Mindestlohn: Praktika, die verpflichtend geleistet werden Einstiegsqualifizierungen oder Berufsausbildungsvorbereitung von der BA gefördert DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 15

Mindestlohn im Praktikum? Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag Vertrag muss vor Beginn des Praktikums vorliegen und folgende Dinge enthalten: Name und Anschrift d. Vertragsparteien Lern- u. Ausbildungsziele Dauer des Praktikums Zahlung und Höhe der Vergütung Dauer des Urlaubs Lohnfortzahlung Kündigungsvoraussetzungen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, die anzuwenden sind DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 16

Leitfaden für ein faires Praktikum Ausschreibung Zweck des Praktikums schriftlicher Vertrag Betreuung Zeugnis Vergütung von Praktika Dauer von Praktika DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 17

Forderungen der Gewerkschaftsjugend Erhöhung des Mindestlohns auf 12,40, was ca. 60 % des Medianeinkommens bei einer 40 Stundenwoche entspricht. Die Ausnahmen, wie bspw. beim Praktikum, auf den Prüfstand zu stellen. Öffentliches Beschwerdemanagement verbunden mit einem wirkungsvollen Verbandsklagerecht. DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 18

weitere Infos unter: http://jugend.dgb.de/studium/beratung/studentsat-work http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/service/jobund-praktikaboersen/praktika-check http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/dein-praktikum DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 19

Fragen? DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs 20

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Maria Leurs DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Jugend und Bildung Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Telefon (+49) 6131-2616-35 Mobil (+49) 151-11870842 E-Mail Maria.Leurs@dgb.de DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs