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Transkript:

Herzlich willkommen auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht. Das ist das Gebäude vom Bundes-Arbeitsgericht Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Viele Menschen können Texte in leichter Sprache besser verstehen. Leichte Sprache ist besonders wichtig für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Leichte Sprache ist auch gut für viele andere Menschen. Zum Beispiel: Für Menschen, die nicht so gut lesen können. Oder für Menschen, die nicht so gut Deutsch können. Das Bundes-Arbeitsgericht In Deutschland gibt es 5 oberste Gerichte. Die obersten Gerichte sind für ganz Deutschland zuständig. Zu einem obersten Gericht sagt man auch: Oberster Gerichts-Hof. Seite 1 von 11

Das Bundes-Arbeitsgericht ist das oberste Gericht für Arbeits-Rechts-Sachen in Deutschland. Das Bundes-Arbeitsgericht gibt es seit April 1954. Das Bundes-Arbeitsgericht ist in Erfurt. Die Präsidentin heißt Ingrid Schmidt. Beim Bundes-Arbeitsgericht entscheiden Senate. Ein Senat besteht aus 5 Personen. Diese 5 Personen sind: 3 Richterinnen oder Richter vom Bundes-Arbeitsgericht. von der Arbeitnehmer-Seite. von der Arbeitgeber-Seite. Beim Bundes-Arbeitsgericht gibt es 10 Senate. Jedem Senat sind bestimmte Rechtsgebiete zugewiesen. Die Entscheidungen vom Bundes-Arbeitsgericht sind meistens endgültig. Die Urteile vom Bundes-Arbeitsgericht sind wichtig für die anderen Arbeitsgerichte in Deutschland. Die anderen Arbeitsgerichte halten sich an die Urteile vom Bundes-Arbeitsgericht. Auch andere Menschen in Deutschland sollen sich daran halten. Die Urteile vom Bundes-Arbeitsgericht sind daher wichtig für ganz Deutschland. Seite 2 von 11

Die Arbeits-Gerichtsbarkeit Arbeits-Gerichtsbarkeit heißt: Alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen ihre Rechte vor Gericht einfordern können. Dafür gibt es 3 verschiedene Stufen: 1. Das Arbeitsgericht 2. Das Landes-Arbeitsgericht 3. Das Bundes-Arbeitsgericht Im Arbeits-Gerichtsgesetz steht, für was diese Gerichte zuständig sind. Wann braucht man ein Arbeitsgericht? Arbeitsgerichte braucht man zum Beispiel: Wenn es Streit gibt zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Zum Beispiel, wenn es Streit gibt wegen: Dem Lohn, dem Urlaub oder Urlaubs-Geld, dem Arbeits-Zeugnis, der Kündigung, der Betriebs-Rente, dem Mutter-Schutz. Seite 3 von 11

Für wen sind Arbeitsgerichte zuständig? Die Arbeitsgerichte sind zum Beispiel zuständig für: die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer. die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber. Entwicklungs-Helferinnen und Entwicklungs-Helfer. Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr machen. Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Seite 4 von 11

Wann kann man beim Bundes-Arbeitsgericht klagen? Personen können nicht einfach zum Bundes-Arbeitsgericht gehen und klagen. Dazu müssen sie zuerst zum Arbeitsgericht. Danach zum Landes-Arbeitsgericht und erst dann ist das Bundes-Arbeitsgericht zuständig. Wir erklären Ihnen das an einem Beispiel: Eine Firma kündigt einer Person den Arbeitsplatz fristlos. Fristlos heißt: Die Person muss die Firma sofort verlassen. Die Person ist mit der Kündigung aber nicht einverstanden. Dann kann die Person zum Arbeitsgericht gehen. Das heißt: Die Person klagt die Firma vor Gericht an. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann der Person helfen. Die Person kann aber auch ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zum Arbeitsgericht gehen. Seite 5 von 11

Das Arbeitsgericht Wenn eine Person Streit mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber hat, kann sie zum Arbeitsgericht gehen. Das Arbeitsgericht ist die 1. Instanz. 1. Instanz Kammer Das zuständige Arbeitsgericht ist in der Nähe von dem Ort, wo die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Standort hat. Oder wo die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitet oder zuletzt gearbeitet hat. Vom Arbeitsgericht wird zuerst ein Termin für eine Güte-Verhandlung festgelegt. In der Güte-Verhandlung kann man zusammen mit einer Richterin oder einem Richter das Problem mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber besprechen. Bei dieser Güte-Verhandlung besteht die Möglichkeit sich zu einigen. Wenn man sich nicht einigen kann, findet eine weitere Verhandlung vor dem Arbeitsgericht statt. Das nennt man Kammer-Termin oder Kammer-Verhandlung. Beim Arbeitsgericht entscheiden Kammern. Eine Kammer ist eine Gruppe von 3 Personen. Diese 3 Personen sind: Eine Richterin oder Richter vom Arbeitsgericht. von der Arbeitnehmer-Seite. von der Arbeitgeber-Seite. Seite 6 von 11

Das Arbeitsgericht sagt dann, wer Recht hat. Dazu sagt man: Das Gericht fällt ein Urteil. Ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer oder die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mit dem Urteil nicht einverstanden, dürfen sie das sagen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf man dann zum Landes-Arbeitsgericht gehen. Das nennt man: Berufung einlegen. Seite 7 von 11

Das Landes-Arbeitsgericht. Wird Berufung eingelegt, dann ist das Landes-Arbeitsgericht zuständig. Das nennt man die 2. Instanz. Beim Landes-Arbeitsgericht entscheiden Kammern. 2. Instanz Kammer Eine Kammer ist eine Gruppe von 3 Personen. Diese 3 Personen sind: Eine Richterin oder ein Richter vom Landes-Arbeitsgericht. von der von der Arbeitnehmer-Seite. von der Arbeitgeber-Seite. Das Landes-Arbeitsgericht prüft und verhandelt den Fall noch einmal. Das Gericht fällt ein Urteil. Wenn man mit diesem Urteil auch nicht einverstanden ist, kann man zum Bundes-Arbeitsgericht gehen. Das nennt man Revision einlegen. Mit einer Revision möchte man erreichen, dass man zum nächst höheren Gericht gehen kann. In diesem Fall ist es das Bundes-Arbeitsgericht. Das muss aber das Landes-Arbeitsgericht erlauben. Im Urteil steht, ob die Revision zugelassen ist oder nicht. Meistens lässt das Landes-Arbeitsgericht die Revision nicht zu. Seite 8 von 11

Wenn die Revision nicht zugelassen wird, kann man eine Beschwerde beim Bundes-Arbeitsgericht einlegen. Diese Beschwerde heißt: Nicht-Zulassungs-Beschwerde. Das heißt: Man beschwert sich, dass eine Revision vom Landes-Arbeitsgericht nicht zugelassen ist. Dafür gibt es genaue Regeln, die eingehalten werden müssen. Seite 9 von 11

Das Bundes-Arbeitsgericht. Wenn die Revision zugelassen ist, dann ist das Bundes-Arbeitsgericht zuständig. Das ist die 3. Instanz oder die höchste Instanz. Beim Bundes-Arbeitsgericht entscheiden Senate. Ein Senat ist eine Gruppe von 5 Personen. Diese 5 Personen sind: 3. Instanz Senat 3 Richterinnen oder Richter vom Bundes-Arbeitsgericht. von der Arbeitnehmer-Seite von der Arbeitgeber-Seite. Das Bundes-Arbeitsgericht verhandelt das Problem nicht neu. Es prüft das Urteil vom Landes-Arbeitsgericht. Zum Beispiel: Hat das Landes-Arbeitsgericht richtig entschieden? Hat sich das Landes-Arbeitsgericht an die Gesetze gehalten? Hat das Landes-Arbeitsgericht einen Fehler gemacht? Das Bundes-Arbeitsgericht fällt ein Urteil. Dieses Urteil ist meistens endgültig. Seite 10 von 11

Wie erreichen Sie das Bundes-Arbeitsgericht? Das Bundes-Arbeitsgericht ist in der Stadt Erfurt. Erfurt liegt im Bundes-Land Thüringen. Sie können das Bundes-Arbeitsgericht besuchen und bei einer Verhandlung dabei sein. Das ist die Adresse: Bundes-Arbeitsgericht Hugo-Preuß-Platz 1 99084 Erfurt Telefon-Nummer: 0361 26 36 0 Fax-Nummer: 0361 26 36 20 00 E-Mail: bag@bundesarbeitsgericht.de Wenn Sie dem Bundes-Arbeitsgericht einen Brief schreiben möchten, dann schicken Sie die Post an: Bundesarbeitsgericht 99113 Erfurt Seite 11 von 11