Müssen Banken ihre Anerkennung von Versicherungen überdenken?



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Transkript:

Auswirkungen der europäischen Versicherungsaufsichtsregeln AUTOR Müssen Banken ihre Anerkennung von Versicherungen überdenken? CONTROLLING Peter Meybom ist als selbstständiger Managementberater und Trainer in München für Kreditinstitute, Versicherer, Finanzdienstleister, Verbände, Behörden und eine Business School tätig. - 1 damit im aufsichtlichen Sinne nicht mehr solvent wären. Diese bedenkliche Erkenntnis bestätigt die Bundesanstalt - verschlechtern. Wie wirken sich diese Erkenntnisse auf die Kreditrisikoabbautechniken der Institute aus? Fallen angesichts der künftigen europäischen Versicherungsaufsichtsregeln systematisch Verlagerungen von operatio- haben, und was folgt daraus für deren eigene Kapitalbelastung? Muss also die Anerkennung von Versicherungen durch die Institute überdacht werden? Hintergrund dieser Fragen ist die Tatsache, dass Versicherungen nach der SolvV im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) als kreditrisikominderndes Instrument und innerhalb des fortgeschrittenen Messansatzes für operationelle Risiken als Risikotransferinstrument aufsichtlich anerkannt werden. Kreditrisikominderung Gewährleistungen sind Sicherungsinstrumente, um die Risikoposition eines Kreditinstituts zu reduzieren und erforderliche Eigen mittelunterlegungen zu verringern. 2 Als Gewährleistungsgeber sind nach 163 SolvV neben anderen solche Unternehmen berücksichtigungsfähig, die über eine Schuldnerbonitätsbeurteilung einer anerkannten Ratingagentur mit einer Bonitätstufe von 1 oder 2 für langfristige Unternehmensbeurteilungen verfügen. Diese Hürde gilt auch für Versicherungsgesellschaften. Nach der Einordnung anerkannter Rating- Agenturen durch die BaFin entspricht diese Bonitätsanforderung einem Rating der Klassen AAA bis A- (Fitch, S&P) oder Aaa bis A3 (Moody s). 3 Unter diesen Voraussetzungen darf im Rahmen einer Kreditbesicherung auch eine Lebensversicherung ( 170 SolvV) wie eine Gewährleistung durch den Versicherer behandelt werden und zur Minderung der Risikoposition herangezogen werden (s. Abb. 1). Nach 163 4 SolvV sind auch Unternehmen berücksichtigungsfähig, die über keine Schuldnerbonitätsbeurteilung einer anerkannten Rating-Agentur verfügen. In solchen Fällen muss das Institut ein internes Rating-Verfahren betreiben, das dem Versicherer eine Bonitätsstufe zuordnet, deren Ausfallwahrscheinlichkeit nicht höher ist als die der Bonitätsstufen 1 oder 2, also ebenfalls einem Mindest-Rating von A- bzw. A3 entspricht. Operationeller Risikotransfer Versicherungen können auch zur Verlagerung operationeller Risiken eingesetzt werden. 5 Nach 292 SolvV darf sich durch die Berücksichtigung von Instrumenten zur Risikoverlagerung der Anrechnungsbetrag für das operationelle Risiko maximal um Berücksichtigung solcher Instrumente reduzieren. Dabei dürfen Versicherungen nur berücksichtigt werden, wenn der Versicherer die Zulassung besitzt und über eine angemessene Bonität verfügt. Die BaFin legt die Bonitätsanforderungen dahingehend aus, dass eine angemessene Bonität vorliegt,...sofern das Versicherungsunternehmen über ein Rating einer anerkannten Rating-Agentur verfügt, welches von der Bundesanstalt gemäß den Bestimmungen der Solvabilitätsverordnung für die Risikogewichtung bei Forderungen von Kreditinstituten im Kreditrisikostandardansatz in die Bonitätsstufe 3 oder besser eingestuft worden ist. 6 Ein internes Rating-Verfahren durch das Kreditinstitut ist damit nicht zulässig. Nach der Einordnung anerkannter Rating-Agenturen durch die BaFin entspricht diese Bonitätsanforderung einem Rating der 1 Zu den vertrieblichen Aspekten durch Solvency II für Kreditinstitute vgl. Meybom, Peter: Bankgeschäfte mit Versicherern - Ergebnispotenziale durch Solvency II, in: Die Bank - Zeitschrift für Bankpolitik und Praxis, Nr. 10/2008 vom 1. Oktober 2008, S. 38-42. 2 Vgl. SolvV: Teil 2 Adressrisiken, Kapitel 5 Kreditrisikominderungstechniken, Abschnitt 1 Sicherungsinstrumente, Unterabschnitt 2 Berücksichtigungsfähige Gewährleistungen. 3 Vgl. BaFin: Liste der für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannten Ratingagenturen vom 14. August 2009. 4 Vgl. Absatz 1, Nr. 8.b). 5 Vgl. SolvV: Teil 3 Operationelles Risiko, Kapitel 4 Fortgeschrittene Messansätze, Abschnitt 3 Anforderungen an die Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko, Unterabschnitt 4 Instrumente zur Risikoverlagerung. 6 Vgl. BaFin: Berücksichtigung von Versicherungen in fortgeschrittenen Messansätzen vom 28. Februar 2011, Abschnitt Auslegung, Abs. 2) zu Nr. 2. 7 Vgl. Fußnote 3. 337

ABBILDUNG 2 Anteile der einbezogenen Versicherungssparten am deutschen Markt Klassen AAA bis BBB- (Fitch, S&P) oder Aaa bis Baa3 (Moody s). 7 Solvenztest der Versicherer Im Auftrag der Europäischen Kommission wurde von August bis November 2010 zur Vorbereitung auf Solvency II die Datenerhebung zur fünften Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study, QIS 5) durchgeführt. 8 Daran beteiligten sich europaweit 2 520 Erst- und Rückversicherungsunternehmen 9 sowie 167 Versicherungsgruppen. Sie reprä- der versicherungstechnischen Rückstel- europäischen Wirtschaftsraum (European Economic Area, EEA). In Deutschland nahmen 251 öffentliche und privatrechtliche Versicherer 10 (s. Abb. 2 mit den Anteilen der Versicherungssparten) und 26 Versicherungsgruppen teil. Die Teil- europäischen Durchschnitt. Sie fiel jedoch bei kleinen Versicherungsunternehmen mit rungsgruppe angehören. Diese hohe Beteiligung (s. Abb. 3, Vergleich zu QIS 1 bis QIS 4) entspricht mehr als zwei Drittel der 3 680 unter die Solvency- II-Überwachung fallenden Unternehmen. Sie belegt das massive Interesse an dem Projekt und dessen grundsätzliche Unterstützung. Dies lässt sich mit den erwarteten, teilweise erheblichen Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Versicherungsunternehmen erklären. 11 Die Rahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) für das neue Regelwerk wurde bereits Ende 2009 durch den Ministerrat und das Europa-Parlament verabschiedet. Nach dem Lamfalussy-Verfahren 12 ist damit auf Level 1 der legislative Rahmen gesetzt, der auch die Befugnis zur EU-Rechtsdurchführung beinhaltet. Diese Befugnis umfasst auf Level 2 die Durchführungsmaßnahmen (Implementing Measures) der EU-Kommission. Obwohl diese Ausführungsbestimmungen für Solvency II noch nicht endgültig vorliegen, stellt die Studie doch wichtige Ergebnisse vor. Sie betreffen das Design, die Kalibrierung und Auswirkung dieser Durchführungsmaßnahmen, die noch 2011 unter Einbeziehung der QIS-5-Ergebnisse gestaltet werden sollen. Anzahl: 251 Unternehmen; Quelle: BaFin; Peter Meybom Consulting & Training, www.m-c-t.eu ABBILDUNG 3 Anzahl der teilnehmenden Versicherungsunternehmen in der EEA Quelle: EIOPA; Peter Meybom Consulting & Training, www.m-c-t.eu Europaweit scheitern 15 % Mit der Untersuchung sollte vor allem die Eigenmittelausstattung der europäischen Versicherungswirtschaft überprüft werden. EIOPA zufolge verfügt die Assekuranz in der europäischen Wirtschaftszone über ausreichend Mindest- (Minimum Capital Requirement, MCR) und Solvenzkapital (Solvency Capital Requirement, SCR). Allerdings haben der einbezogenen Versicherungsunternehmen unterschreiten sogar das erforderliche Extrem negative Eigenmittel aus. Dies sind deutlich mehr Unternehmen als noch in der vierten Auswirkungsstudie (QIS 4), bei der das Mindestkapital nicht erreichten. In den 30 teilnehmenden Ländern der EEA stellt sich die Situation unterschiedlich dar. 13 Länder verfügen über Eigenmitteldeckungen (Surplus), die über dem bestehenden Solvency-I-Regelwerk liegen, darunter Deutschland mit einer Überdeckung von beim MCR im Vergleich zu dem gegenwärtigen Solvency-I-Surplus von 95 Mrd. Euro. Schlusslicht sind die Versicherer in 8 Vgl. Meybom, Peter: Solvenzbilanzen aller europäischen Versicherer sollen getestet werden EU-Kommission bringt fünfte quantitative Auswirkungsstudie (QIS 5) auf den Weg, in: Zeitschrift für Versicherungswesen, Nr. 17/2010 vom 1. September 2010, S. 586-588. 9 Vgl. EIOPA: EIOPA Report on the fifth Quantitative Impact Study (QIS5) for Solvency II vom 14. März 2011. 10 Vgl. BaFin: Ergebnisse der fünften quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS 5) Zusammenfassung der Auswertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21. März 2011. 11 Vgl. Meybom, Peter: Europäische Assekuranz steht vor zentralen Herausforderungen Geschäftsmodelle öffentlicher Versicherer werden sich verändern, in: BBl. 1/2011, S. 32-39. 12 Vgl. EU-Kommission COM(2007) 727 final Review of the Lamfalussy process Strengthening supervisory convergence, 20. November 2007, S. 2. 338

ABBILDUNG 4 CONTROLLING Verteilung des Solvenz- und Mindestdeckungskapitals Griechenland, von denen rund ein Viertel verfügt. Ein großer Anteil der Unternehmen in Polen, Malta und Irland verfehlen ebenfalls die Solvency-II-Kapitalausstattung. Interne Kapitalmodelle 13 setzen nach der Studie 234 Unternehmen einen. Ihre rungsgruppen) des SCR nach der Standardformel. Allerdings variieren diese Werte stark auf Ebene der Einzelunternehmen. In 13 von 19 Ländern, deren Unternehmen interne Modelle verwenden, lag der Median unter sechs Ländern ermittelten die Modelle höhere Eigenmittelanforderungen. Bei drei von 29 Versicherungsgruppen wies das Ri- Standardformel aus. Diese Unternehmen und Unternehmensgruppen verfügen offenbar über kein gut diversifiziertes Portfolio. National fällt ein Zehntel durch Als nationale Aufsichtsbehörde hat die BaFin ihren detaillierten Länderbericht am 21. März 2011 für Deutschland zur Verfügung gestellt. Danach verfehlen in Deutschland erforderlichen Solvenzkapitals. Die BaFin weist zwar ausdrücklich darauf hin, dass diese Zahl nicht den Anteil an beaufsichtigten Versicherungsunternehmen repräsentiert, für den sie die Notwendigkeit von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen mit der Einführung von Solvency II erwartet. Jedoch sollten insbesondere die Unternehmen, die in der QIS 5 unterdeckt waren, nicht alleine auf Anpassungen der Anforderungen vertrauen, sondern bereits über geeignete Maßnahmen nachdenken, die zu einer Verbesserung der Bedeckungsquote führen. 14 Bei der für Kreditrisikominderungstechniken wichtigen Lebensversicherung ist ein deutlicher Rückgang sowohl der anrechnungsfähigen als auch der freien Eigenmittel zu verzeichnen. Ursächlich dafür ist die marktnahe (hohe) Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld. Im Durchschnitt erhöhen sich die Solvency-II-Rückstellungen schen Lebensversicherer 15 (13 Gesellschaften) die Solvenzanforderungen nach der QIS-5- Bewertung nicht erfüllen. Die Solvenzposition verschlechtert sich insbesondere bei solchen Anzahl: 2.520 Unternehmen; Quelle: EIOPAPeter Meybom Consulting & Training, www.m-c-t.eu Lebensversicherern, deren Portfolio einen relativ hohen Anteil an Rentenprodukten mit Garantien sowie einen hohen Anteil an festverzinslichen Anlagen aufweist. Da die Eigenmittelposition der deutschen Lebensversicherung wegen der Langfristigkeit ihrer Geschäfte und der Übernahme von Zinsgarantien gegenüber kleinen Veränderungen der Zinsstrukturkurve höchst sensitiv reagiert, setzt sich die BaFin auf europäischer Ebene für Stabilisierungskriterien ein. Dadurch soll einer unnötigen Volatilität der Ergebnisse vorgebeugt werden. Wichtig für die Verlagerung operationellen Risiken von Banken und Sparkassen auf die Assekuranz sind die Schaden- und Versicherungsunternehmen wiesen nach den QIS-5-Bewertungsprinzipien nicht genügend Eigenmittel aus, um das notwendige Solvenzkapital zu decken. Dies sind überwiegend Gesellschaften, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Geschäfts verhältnismäßig wenig diversifiziert sind und daher eine höhere Risikokapitalanforderung zu tragen haben. 16 Von den 50 deutschen Versicherungsgruppen, die voraussichtlich unter Solvency II fallen, haben 26 an der QIS-5-Analyse teilgenommen. Von zehn Versicherungsgruppen wurden Ergebnisse zur Solvenzberechnung mit internen Modellen eingereicht. Der Median der gemeldeten Ergebnisse berechneten Solvenzkapitals und übertrifft damit leicht den europäischen Durchschnitt. Auffällig ist die tendenziell höhere Solvenzkapitalanforderung bei Lebens- gegenüber anderen Versicherungsgruppen. 17 Kritik reißt nicht ab Trotz des überwiegend positiven Abschneidens der deutschen Versicherungswirtschaft im europäischen Kontext kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiterhin die Volatilität und Komplexität der Solvency-II-Kapitalanforderungen. Der GDV hatte bereits im Januar ein umfangreiches Positionspapier veröffentlicht, in dem Methodik und Durchführung der Studie heftig angegriffen werden. 18 Auch EIOPA erkennt inzwischen offensichtlich selbst die Notwendigkeit, diverse Änderungen des Regelwerks vorzunehmen. Allerdings stellt die europäische Behörde als Lösung überwiegend auf längere Übergangsfristen bei der Einführung von Solvency II ab. Übergangsfristen allein genügen aber nicht. Deshalb fordert der Präsident des europäischen Versicherungsverbands (CEA) Tommy Persson: Solutions to any problems that have been identified must first be found and only then should appropriate transitional measures be discussed that help to smooth the switch to the new regime. 19 Die Bedenken teilt auch die deutsche Aufsicht. Sie setzt sich dafür ein, dass der Entwurf des 13 Vgl. Meybom, Peter: Kapitalmodelle konsequent in die Geschäfts- und Steuerungsprozesse einbetten Zahlreiche Betriebsabläufe und Unternehmenseinheiten betroffen, in: Zeitschrift für Versicherungswesen, Nr. 10/2011 vom 15. Mai 2011, S. 364-369. 14 Vgl. dazu und im Folgenden Fußnote 10, S. 14ff. versicherer weisen ebenfalls eine Solvenzkapital- Unterdeckung nach der QIS-5-Bewertung auf. Nach Einschätzung der BaFin können jedoch beide Unternehmen die künftige Deckung erreichen. 16 Vgl. Fußnote 10, S. 19. 17 Vgl. ebda., S. 22. 18 Vgl. GDV: Positionspapier zu notwendigen Änderungen für das Gelingen von Solvency II vom 21. Januar 2011. 19 Vgl. CEA: Solvency II changes needed to preserve strength of Europe s insurers vom 14. März 2011. 339

ABBILDUNG 5 Aufsichtliche Anerkennung von Versicherern nach Rating-Klassen Quelle: Peter Meybom Consulting & Training, www.m-c-t.eu Regelwerks nachgebessert wird und bietet daneben den Versicherern ein Forum für ihre Bedenken etwa in einer Diskussionsveranstaltung zu Solvency II. Bereits im Vorfeld der Studie hatten sich zahlreiche Vertreter der Versicherungswirtschaft, der deutschen Versicherungsaufsicht und der Bundesregierung für eine Überarbeitung der komplexen Methoden ausgesprochen. 20 Studien gehen sogar davon aus, dass Solvency II die Versicherungsbranche destabilisieren und eine große Zahl von Lebensversicherern aus dem Markt drängen könnte. 21 Ursächlich dafür sei vor allem der dem Ansatz zugrunde liegende Fair-Value- Ansatz mit stichtagsbezogenen Werten für Zinssatz und Kapitalanlagen, wodurch das Marktrisiko übertrieben würde. dem unter QIS 5 getesteten Standardansatz gehen EIOPA zufolge bei Lebensversicherern auf Marktrisiken zurück. In Deutschland sind könnte es daher im langfristig angelegten Lebensversicherungsgeschäft zu großen Schwankungen der Solvenzquoten und damit zur Destabilisierung kommen. Bei den übrigen Versicherern liegt der Beitrag dieser Risiken deutlich niedriger, beträgt aber im- Muss QIS 6 folgen? Sollten die QIS-5-Regeln unverändert eingeführt werden, befürchtet die Swiss Re überdies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für die europäischen Versicherer. 22 Sie prognostiziert wegen der absehbaren Übergewichtung (risikoärmerer) Kapitalanlagen Renditerückgänge und steigende Prämien. Volatilere Ergebnisse führen zu höheren Kapitalkosten. Die Versicherer könnten dann nicht mehr im bisherigen Maß die Realwirtschaft finanzieren. Die Studien zeigen zudem, dass die deutschen Versicherer noch unzureichend auf Solvency II vorbereitet sind. So bemängelt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO den erheblichen Nachholbedarf bei der Compliance (Regelüberwachung) der Gesellschaften. 23 Diesen Sachverhalt bestätigt auch QIS 5, wonach die Mehrheit der Unternehmen selbst angibt, sie sei noch nicht vollständig für Solvency II gerüstet. Erst bis Ende 2012 erwartet sie dies. Angesichts der anhaltenden Kritik, der noch ausstehenden Festlegung zentraler Parameter und weiterer Vorbereitungsmaßnahmen muss in den nächsten Monaten bis zur Einführung von Solvency II mit einer sechsten Auswirkungsstudie (QIS 6) gerechnet werden. Ob sie ebenso umfangreich wie QIS 5 sein oder nur wesentliche Teile erfassen wird, steht noch aus. Stresstest für Versicherer Obwohl mit QIS 5 die letzte große Auswirkungsstudie vorgelegt werden sollte, muss sich die Versicherungswirtschaft auf weitere quantitative Analysen einstellen. Offensichtlich ist das Vertrauen der Aufseher selbst in die QIS-5-Ergebnisse eher eingeschränkt. Denn als Grundlage für die QIS-5-Berechnungen wurden die Bilanzzahlen zum Jahresende 2009 herangezogen. Im Jahr 2010 herrschte aber ein sehr volatiles Zinsumfeld. Die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen fielen bis 24 Deshalb soll nun ein Update der QIS-5-Ergebnisse erfolgen, indem die Auswirkungen eines Niedrigzinsumfelds und weiterer Parameter für Markt-, Kredit-, und Versicherungsrisiken auf Basis der Abschlusszahlen zum Jahresende 2010 untersucht werden. Bei der Eigenmittelbestimmung fällt auf, dass die deutsche Versicherungswirtschaft 1) einordnet. Lediglich bei zwölf Unternehmen ist die Eigenmittelverwendung durch Tier-Limits begrenzt. Die BaFin ist von der Validität dieses Ergebnisses ebenfalls nicht überzeugt. 25 Aus diesen Gründen hat die europäische Finanzaufsicht für die Versicherungswirtschaft einen weiteren Stresstest angekündigt. Offensichtlich zieht auch EIOPA die Zügel weiter an. Stresstests haben derzeit in Europa bekanntlich Hochkonjunktur (Kraftwerke, Banken). Diesem Stresstest werden drei makroökonomische Szenarien zugrunde gelegt. Das Basisszenario unterstellt ein weiteres, leichtes Absinken des Zinsniveaus um 40 (bis drei Monate) bzw. 20 Basispunkte über drei Monate), einen Rückgang der Aktienkurse - rio werden stärkere Zinsänderungen (- 125/ - 62,5 Basispunkte), Aktienkursrückgänge - te Szenario unterstellt höhere Inflationsraten, was sich in steigenden Zinssätzen (+ 125/+ 62,5 Basispunkte) bei sonst unveränderten Parametern ausdrückt. Für Lebensversicherer wird das versicherungstechnische Risiko über einen Sterblichkeits- und Langlebigkeitsstresstest abgebildet. Die übrigen Versicherer müssen mit einem Katastrophen- und zunehmendem Schadensrisiko rechnen. Nachdem vor kurzem der europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) verabschiedet wurde, ist das Ausfallrisiko für euro- 20 Vgl. Fußnote 8. 21 Vgl. Fromme, Herbert: Lebensversicherer in der Zinsfalle, in: Financial Times Deutschland, www.ftd.de vom 22. März 2011, 11:34 Uhr. 22 Vgl. Hess, Thomas: Vermögensverwaltung von Versicherern in einem schwierigen globalen Umfeld, in: Börsen-Zeitung vom 22. März 2011, S. 5. 23 Vgl. o.v.: Versicherer haben Mängel in der Compliance, in: Börsen-Zeitung vom 10. März 2011, S. 5. 24 Zu den Auswirkungen auf die Aktiv-Passiv-Steuerung vgl. Meybom, Peter: Asset-Liability-Management zu integrierter Gesamtsteuerung ausbauen Die finanzielle Steuerung muss eine Vielzahl von Zielgrößen und Nebenbedingungen beinhalten, in: Zeitschrift für Versicherungswesen, Nr. 4/2011 vom 15. Februar 2011, S. 122-126. 25 Vgl. Fußnote 3, S. 15. 340

päische Staaten (Sovereign Risk) bei diesem Stresstest ausgenommen. Ansonsten würde die Aufsicht impliziert ein Scheitern dieses Schirms unterstellen. Dennoch sollen quasi durch die Hintertür und anders als bei Banken steigende Government Bond Yields in einem separaten Satellite Exercise untersucht werden. Ziel des Tests ist es, die finanzielle Stärke einzelner Unternehmen und des Versicherungssektors als Ganzes abzuschätzen. Er ermöglicht es den Aufsichtsbehörden zudem, die Abhängigkeit der Kapitalausstattung von den einzelnen Szenarien besser zu verstehen. Vor allem soll untersucht werden, inwieweit die europäische Versicherungswirtschaft unter diesen makroökonomischen Annahmen ihre Mindestkapitalanforderungen weiterhin erfüllen kann. Eine Verfehlung des Solvency- II-MCR würde unweigerlich aufsichtliche Maßnahmen nach sich ziehen. An diesem Test soll gemessen am Beitragsvolumen mindestens die Hälfte aller Versicherungsunternehmen eines Landes teilnehmen. Insgesamt werden danach mehr als 200 Gesellschaften einbezogen. EIOPA beabsichtigt, die Analyseergebnisse im Juli 2011 vorzustellen. Da sich die Solvency-II- Spezifikationen (Implementing Measures) noch im Fluss befinden, wird die Behörde jedoch keine unternehmensindividuellen Ergebnisse veröffentlichen. Die Finanzkrise war wohl einer der härtesten realen Stresstests, der die Versicherungswirtschaft ausgesetzt werden konnte. Sie hat ihn mit wenigen Ausnahmen, die überwiegend banknahen Risiken geschuldet sind, solide gemeistert. Welchen Sinn sollte daher also ein neuerlicher Stresstest machen? Versicherer unterliegen der laufenden Überwachung durch ihre nationalen Aufsichtsbehörden. Findet dort die materielle Kontrolle statt, dürften sich aus dem europäischen Stresstest keine nennenswerten neuen Erkenntnisse ergeben. Im anderen Fall müssten sich die Aufseher nach dem Sinn und der Effektivität ihrer Überwachung fragen lassen. Selbstverständlich will EI- OPA die Wirkung von Szenarien besser verstehen, doch stellt sich die Frage, ob ein Gedanke nicht auch darin besteht, dass die euro päische Behörde die Aufsichts- und Überwachungskompetenz der nationalen Ver sicherungsaufseher testen will. Die Ergebnisse des Tests fließen in den nächsten EIOPA-Bericht zur Finanzstabilität Quelle: stockbyte Die Probleme mancher Versicherungsunternehmen, die künftigen Solvenzregeln zu erfüllen, können Rückwirkungen auf Kreditinstitute haben. Denn in solchen Fällen ist es möglich, dass deren Risikoabbaustrategien nicht mehr greifen. ein. Darin sollen strukturelle Entwicklungen des Versicherungssektors mit ihren produktspezifischen Risiken aufgezeigt und bewertet werden. Sie finden daneben auch Eingang in die Analysen und Überlegungen des European Systemic Risk Board (ESRB). Versicherungspolitik überdenken Doch die Erfüllung aufsichtlicher Solvenzkapitalanforderungen ist nicht die Messlatte, die Rating-Agenturen angelegen. Vielmehr sind für solide Ratings (AAA / AA) weitaus höhere Kapitalausstattungen an Solvenz- notwendig. Die SolvV stellt demgegenüber Anforderungen an die Bonität von Versicherungsunternehmen als Voraussetzung für die aufsichtliche Anerkennung von Kredit risikominderungstechniken und Risikoverlagerungen in Kreditinstituten. Sollten nun die hohen Werte der Rating-Agenturen zugrunde gelegt werden, würde bei der heutigen Kapitalausstattung rund die Hälfte aller europäischen Versicherungsgesellschaften keine AAA- oder AA-Bewertung mehr erhal- Deutschland verfehlt jeder sechste Lebens- Schaden- und Unfallversicherer. Insgesamt ist jedes zehnte deutsche Versicherungsunternehmen unterkapitalisiert. Wenn in Banken und Sparkassen derzeit Versicherungen von Gesellschaften berücksichtigt werden, die künftig nicht einmal das notwendige Mindestkapital erreichen, könnte sogar der Versicherungsschutz insgesamt gefährdet sein. Diese extreme Situation muss realistischer Weise nicht bei der Einführung von Solvency II ab 2013 befürchtet werden, doch stellt sich jedem Kredit institut die Frage, inwieweit es angesichts der neuen Kapitalvorschriften seine Anerkennung von Versicherungsgesellschaften überdenken muss. Steigt Kapitallast der Banken? Jedenfalls werden das Rating der Agenturen und die Bonitätsstufe der BaFin für viele Versicherer und damit auch für Kreditinstitute gleichermaßen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Denn um für die Kreditrisiko-minderungstechniken ein Rating von A- oder besser und für den Transfer operationeller Risiken eine Bonitätsnote von BBB- oder besser zu behalten, wird mancher Versicherer erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen. Es könnte durchaus sein, dass der derzeitige Versicherer eines Kreditinstituts künftig die zur Anerkennung notwendige Bonitätsstufe nicht mehr erfüllt. Falls sich die Ratings der Versicherer deutlich verschlechtern und kein Ausgleich durch andere Versicherungsunternehmen möglich ist, würde die Kapitalbelastung der Banken steigen. Die Kreditbesicherungsqualität würde abnehmen, die Kundenkondition sich erheblich verteuern. Operationelle Risiken würden aufsichtsrechtlich nicht mehr auf eine Gegenpartei übertragen, die Risiko- und Kapitalentlastungen damit aufsichtlich entfallen. Wenn derzeit auch noch nicht bekannt ist, inwieweit einzelne Versicherungsunternehmen betroffen sein werden 26, sollten Kreditinstitute die Situation aufmerksam verfolgen und ihre internen Richtlinien und Prozesse sowohl zur Besicherung von Kreditengagements durch (akzeptierte) Lebensversicherungen als auch für den Einkauf eigener Versicherungsleistungen schon einmal überprüfen und gegebenenfalls entsprechend anpassen. 26 Spätestens mit der Veröffentlichung der Solvabilitätsquoten (Säule 3 Solvency-II-Regimes) wird beispielsweise in den Geschäftsberichten der Versicherer diese Information zugänglich gemacht. 341