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Transkript:

N I E D E R S C H R I F T der ordentlichen und öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Göllersdorf am 28.03.2012. Ort der Sitzung: Sitzungssaal des Rathauses Göllersdorf Beginn: 19.30 Uhr, Ende: 20.45 Uhr Die Einladung erfolgte am 23.03.2012 mittels E-Mail. Anwesende: Bgm. Josef Reinwein, Vorsitzender VBgm. Annemarie Bauer GfGR Josef Brenninger, GfGR Ing. Martin Klampfer, GfGR Josef Peer, GfGR Christian Schwankhardt, GR Josef Bouchal, GR Josef Brandl, GR Franz Dungl, GR Christian Eder, GR Christine Holzer, GR Martin Holzer GR Leo Körbler, GR Brigitta Pfeifer, GR Herbert Poisinger, GR Isabella Raberger, GR Franz Rothmayer, GR Martin Schirmböck, GR Ernst Toifl, Entschuldigt: GR Herbert Ebner, GR Karl Müller, Schriftführer: VB Leopold Maurer Die Sitzung ist beschlussfähig. Tagesordnung: 1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2012: Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. 2.) Subventionen: einstimmig nachstehende Subventionen: Freiwillige Feuerwehr Untergrub jährliche Subvention 727,00 Freiwillige Feuerwehr Obergrub jährliche Subvention 727,00 Freiwillige Feuerwehr Bergau jährliche Subvention 727,00 Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 1/163-7540 gegeben. Seite 1 von 7

Pfarre Göllersdorf Subvention für Orgelsanierung 5.000,00 Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 1/390-7770 gegeben. Göllersdorfer Soundhaufn laufende Subvention 300,00 Blasmusikkapelle Göllersdorf laufende Subvention 1.300,00 Subvention f. Röhrenglocken 1.200,00 Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 1/321-7570 gegeben. 3.) Darlehensaufnahme WVA BA07: Zur Finanzierung des Außerordentlichen Vorhabens WVA BA 07 ist eine Darlehensaufnahme in der Höhe von 16.000,00 erforderlich. Es wurden sechs Kreditinstitute zur Anbotslegung eingeladen. Von nachstehenden zwei Kreditinstituten wurden Anbote abgegeben, welche lauten: Hypo NOE Gruppe Bank AG, 3100 St. Pölten: Darlehensvolumen: 16.000,00 Laufzeit: 10 Jahre Verrechnungsart: jeweils halbjährlich dekursiv kal/360 Tilgungsbeginn: 01.06.2013 bzw. nach Vereinbarung Spesen: neben den Zinsen gelangen keine weiteren Spesen in Anrechnung Zinssatz: Bindung an den 6-M-Euribor gem. Reutersseite EURIBOR= + 1,790 %- Pkte. p. a. Aufschlag, hj. Dec. Kal/360 (per 23.2.2012: 1,309 % + 1,790 % = 3,099 % p. a.). Eine vorzeitige Kreditrückzahlung während der Laufzeit ist zu den jeweiligen Zinsterminen mit einer Avisofrist von 4 Wochen möglich. Die Bank ist diesfalls jedoch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der entgangenen Marge (Aufschlag auf den Euribor) auf die Restlaufzeit zu verrechnen. Die angegebenen Konditionen gelten nur bei Gesamtzuschlag beider Darlehen (WVA BA07 und Wasserversorgungsanlage Erweiterung). Raiffeisenkasse Göllersdorf: Darlehensvolumen: 16.000,00 Laufzeit: 10 Jahre Tilgungsbeginn: voraussichtliches Bauende 31.12.2012 Nebengebühren: keine Zinssatz: derzeit 3,50 % - ergibt sich aus 6-Monate-Euribor Stichtag 30.11.2011 gerundet auf das nächste ¼ plus 1,75 % Aufschlag. Als Berechnungsgrundlage gilt der letzte veröffentlichte 6-Monate-Euribor vor dem Zinsanpassungstermin. Zinsanpassungstermine jeweils am 01.12. und 01.06. jeden Jahres. einstimmig die Darlehensaufnahme bei der Hypo NOE Gruppe. Seite 2 von 7

4.) Darlehensaufnahme Wasserversorgungsanlage Erweiterung: Zur Finanzierung des Außerordentlichen Vorhabens Wasserversorgungsanlage Erweiterung ist eine Darlehensaufnahme in der Höhe von 32.000,00 erforderlich. Es wurden sechs Kreditinstitute zur Anbotslegung eingeladen. Von nachstehenden zwei Kreditinstituten wurden Anbote abgegeben, welche lauten: Hypo NOE Gruppe Bank AG, 3100 St. Pölten: Darlehensvolumen: 32.000,00 Laufzeit: 15 Jahre Verrechnungsart: jeweils halbjährlich dekursiv kal/360 Tilgungsbeginn: 01.06.2013 bzw. nach Vereinbarung Spesen: neben den Zinsen gelangen keine weiteren Spesen in Anrechnung Zinssatz: Bindung an den 6-M-Euribor gem. Reutersseite EURIBOR= + 1,790 %- Pkte. p. a. Aufschlag, hj. Dec. Kal/360 (per 23.2.2012: 1,309 % + 1,790 % = 3,099 % p. a.). Eine vorzeitige Kreditrückzahlung während der Laufzeit ist zu den jeweiligen Zinsterminen mit einer Avisofrist von 4 Wochen möglich. Die Bank ist diesfalls jedoch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der entgangenen Marge (Aufschlag auf den Euribor) auf die Restlaufzeit zu verrechnen. Die angegebenen Konditionen gelten nur bei Gesamtzuschlag beider Darlehen (WVA BA07 und Wasserversorgungsanlage Erweiterung). Raiffeisenkasse Göllersdorf: Darlehensvolumen: 32.000,00 Laufzeit: 15 Jahre Tilgungsbeginn: 01.06.2013 Nebengebühren: keine Zinssatz: derzeit 3,50 % - ergibt sich aus 6-Monate-Euribor Stichtag 30.11.2011 gerundet auf das nächste ¼ plus 1,75 % Aufschlag. Als Berechnungsgrundlage gilt der letzte veröffentlichte 6-Monate-Euribor vor dem Zinsanpassungstermin. Zinsanpassungstermine jeweils am 01.12. und 01.06. jeden Jahres. einstimmig die Darlehensaufnahme bei der Hypo NOE Gruppe. 5.) Genehmigung Kaufvertrag: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Göllersdorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 den Abverkauf des Grundstückes Parz. Nr. 1812/26, KG. Göllersdorf an Frau Stefanie Beer und Herrn Johannes Maißer, 2020 Hollabrunn, Jordangasse 19/11 beschlossen. Nunmehr liegt ein diesbezüglicher Kaufvertrag vom Notariat Mag. Bernhard Schupfer aus Ravelsbach zur Genehmigung vor. Der Kaufpreis in der Höhe von 45.656,18 wurde bereits einbezahlt. Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes wird der vorliegende Kaufvertrag vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und unterfertigt. Seite 3 von 7

6.) Gemeindeverbände - Rechnungsabschlüsse 2011: Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat nachstehende Rechnungsabschlüsse 2011 zur Kenntnis: Standesamtsverband Hollabrunn Guthaben 318,15 Staatsbürgerschaftsverband Hollabrunn Guthaben 157,93 Sonderschulgemeinde Stockerau Guthaben 185,83 Schulgemeinde der Allg. Sonderschule Hollabrunn Nachforderung 360,17 Hauptschulgemeinde Stockerau Guthaben 62,26 Gemeindeverband f. Abfallwirtschaft u. Abgabeneinhebung Hollabrunn Gemeindeverband zur Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe Hollabrunn 7.) Gemeindeverband - Voranschlag 2012: Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat den Voranschlag des Gemeindeabwasserverbandes Sierndorf-Göllersdorf zur Kenntnis, Beitrag 2012-312.000,00. 8.) GAV Sierndorf-Göllersdorf Änderung Kostenaufteilung: Der Bürgermeister berichtet, dass für die Kostenaufteilung des GAV Sierndorf - Göllersdorf jetzt als Basis die Bevölkerungszahl jeder beteiligten Gemeinde für das jeweilige Finanzjahr herangezogen wird. Für die Berechnung ist der Hauptwohnsitz ausschlaggebend. Für das Finanzjahr 2012 ist der Stichtag 31.10.2010 der gemeldeten Personen. Die Aufteilung betrifft sowohl die belastungsabhängigen (Strom, Fällmittel, Klärschlammentsorgungskosten) als auch die belastungsunabhängigen (Dienstnehmer, Instandhaltungen, Verbrauchsgüter) Kosten. Diese Aufteilung würde für das Finanzjahr 2012 mit 45,08 % bei 2.982 HWS für die Gemeinde Göllersdorf und 54,92 % bei 3.633 HWS für die Gemeinde Sierndorf erfolgen. einstimmig die Abänderung des Wortlautes des 11 Abs. (2) Zi. 4 der Statuten wie folgt: Für den Betrieb und die Wartung der Kläranlage und der Sammler erfolgt die Aufteilung der belastungsabhängigen und belastungsunabhängigen Kosten auf Grund der Bevölkerungszahlen laut Registerzählung (Stichtag 31. Oktober des zweitvorangegangenen Jahres) der einzelnen Verbandsgemeinden. 9.) Photovoltaikanlage VS Göllersdorf Bürgerbeteiligung Bedeckung: Für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Volksschule wurde ein Projekt mit Bürgerbeteiligung in Form von Darlehen ins Leben gerufen. Der Kauf von Sonnen-Scheinen ist ab 500,00 bis 3.000,00 möglich, Gesamtlaufzeit 10 Jahre, Verzinsung fix 2,5 %. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt nach Ablauf von 5 Jahren und zum Ende der Laufzeit mit dem Kapital im März 2022. Die Gesamtinvestitionskosten betragen 26.800,00 und wurde dieser Betrag von den Bürgern bereits ausgeschöpft. Seite 4 von 7

Da es sich bei dieser Bürgerbeteiligung um eine Art von Darlehen handelt und der Betrag in 10 Jahren auf einmal fällig ist, ist es notwendig eine diesbezügliche Bedeckung für die Rückzahlung an die Bürger vorzusehen. Aufgrund der Einsparungen bei den Stromkosten wird dieser Betrag auf ein Rücklagenkonto gelegt und ist somit die Bedeckung gegeben. einstimmig die vorstehend angeführte Bedeckung. 10.) Teilfreigabe Aufschließungszone KG. Untergrub: Im Westen der KG. Untergrub befindet sich im Anschluss an bestehendes Bauland (Bauland Agrar) die Aufschließungszone BA-A1. In der Verordnung des Gemeinderates vom 25.03.1996 wurden die Freigabebedingungen festgelegt, welche lauten: Herstellung eines gemeinsamen Parzellierungskonzeptes und eines Teilungsplanentwurfes. Herstellung einer Entwässerungsanlage für den Bereich der Aufschließungszone. Nunmehr liegt ein Teilungsplanentwurf incl. Entwässerungsanlage für die Teilfreigabe von drei Bauplätzen entlang der Landesstraße vor. einstimmig die Freigabe von drei Bauplätzen und ebenfalls einstimmig nachstehende Verordnung: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Göllersdorf hat in seiner Sitzung am 28.03.2012 folgende beschlossen: VERORDNUNG 1 Gemäß 75 Abs. 2 der NÖ. Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i. d. g. F. wird die im Flächenwidmungsplan festgelegte Fläche BA-A1 in der KG. Untergrub, betreffend die Bauplätze Nr. 1, 2 und 3 (laut beiliegender Plandarstellung), zur Grundteilung und Bebauung teilweise freigegeben und die Verkehrsflächen entsprechend der beiliegenden Plandarstellung als solche gewidmet. 2 Die Voraussetzungen für die teilweise Freigabe dieser Aufschließungszone sind gemäß dem örtlichen Raumordnungsprogramm vom 30.07.1996 (11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes), wie folgt erfüllt: - Herstellung eines gemeinsamen Parzellierungskonzeptes und eines Teilungsplanentwurfes - Herstellung einer Entwässerungsanlage für den Bereich der Aufschließungszone 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Seite 5 von 7

11.) Gemeindeverband der Walter Lehner Musikschule Hollabrunn Stellungnahme: GfGR Ing. Klampfer gibt aufgrund der in der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2011 gestellten Anfragen nachstehende Stellungnahme ab: Das Gebäude in der Brunnthalgasse, in welchem die Verwaltung des Musikschulverbandes untergebracht ist und für den Einzelunterricht sowie kleine Gruppen genutzt wird, befindet sich im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn, die Jahresmiete hiefür beträgt 38.000,00. Das Gebäude in der Bachpromenade befindet sich im Eigentum des Gemeindeverbandes der Hauptschulgemeinde Hollabrunn - Grabern und hat der Musikschulverband ein Benützungsrecht für die tägliche Nutzung in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 20.00 Uhr (Musikschulunterricht, Ensembles,) bis auf Widerruf. Es besteht ein Leasingvertrag (Laufzeit bis 2023) zwischen dem Hauptschulgemeindeverband und diversen Vereinen (Musikschule, Blasmusik), wonach der Anteil des Musikschulverbandes an der Leasingrate 13 % beträgt und diese zinsenabhängig ist. Die Leasingverpflichtung besteht für den Gebäudeteil in der Bachpromenade, wonach ein Saal, ein Unterrichtsraum, WC und Vorraum errichtet wurden. 12.) Ankauf Kommunalfahrzeug: Da der im Einsatz befindliche Rasenmähertraktor, mit welchem auch der Winterdienst durchgeführt wird, aufgrund des Alters schon sehr reparaturanfällig ist, ist es erforderlich ein neues Kommunalfahrzeug anzukaufen. Es wurden Anbote vom Raiffeisen-Lagerhaus Hollabrunn, Fa. Prochaska aus Wien und Fa. Esch-Technik aus St. Veit an der Glan eingeholt, alle Geräte wurden an Ort und Stelle im Beisein von Bgm. Reinwein, GfGR Peer, VB Maurer und den Gemeindearbeitern vorgeführt. Nach ausführlicher Diskussion und Abwägung aller Vor- und Nachteile (Nähe Werkstätte, stabile Ausführung) beschließt der Gemeinderat über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes einstimmig den Ankauf des Kommunaltraktors John-Deere 25,2 PS (incl. Mähwerk, Fronthebevorrichtung, Komfortkabine mit Heizung, Hauer Schneeschild, Rauch Streuer, Behälterabdeckung, Beleuchtung mit Warntafel, Handabsaugung mit Handgriff, Matev Container, Laufräder und Beleuchtung zu Container) beim Raiffeisen- Lagerhaus Hollabrunn-Horn zum angebotenen Preis von 38.164,18 incl. MWSt. Der alte Rasenmähertraktor soll samt Zubehör verkauft werden. Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 5/820-0200 gegeben. 13.) Ankauf Planiergerät: Es ist beabsichtigt ein stabiles Planiergerät für den Bauhof bei der Gemeinde anzukaufen, damit einzelne Arbeiten an Güterwegen in Eigenregie durchgeführt werden können und um dadurch Einsparungen bei den Gräderarbeiten zu erzielen. Es wurden zwei Anbote über ein Hauer Heckplaniergerät eingeholt, welche lauten: Fa. Lagerhaus Technik-Center, Korneuburg 13.080,00 incl. MwSt. Seite 6 von 7

Fa. Steyr Center Nord, Harmannsdorf - Rückersdorf 12.306,20 incl. MwSt. einstimmig den Ankauf des Hauer Heckplaniergerätes bei der Fa. Steyr Center Nord aus Harmannsdorf Rückersdorf. Es sollen zwei Fahrer gefunden werden, die auf das Gerät eingeschult werden. Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 5/820-0200 gegeben. 14.) Gebarungsprüfungsbericht: Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat nachstehenden Gebarungsprüfungsbericht des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Göllersdorf zur Kenntnis: Am 19.03.2012 führte der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Göllersdorf eine angesagte Gebarungsprüfung durch. Die Gegenüberstellung von Istbestand und Sollbestand ergibt die Übereinstimmung. Es ist tagfertig gebucht. Die Haushaltsbelege von Nr. 6434 vom 25.11.2011 bis Nr. 1589 vom 15.03.2012 wurden überprüft. In die Arbeitsbücher der Gemeindearbeiter wurden eingesehen. Der Rechnungsabschluss 2011 wurde überprüft und ist sachlich und rechnerisch richtig. 15.) Rechnungsabschluss 2011: Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 ist in der Zeit vom 12.03.2012 bis 26.03.2012 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen. Die Auflegung war ortsüblich kundgemacht. Schriftliche Stellungnahmen wurden keine eingebracht. Der Rechnungsabschluss 2011 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Nach detaillierter Besprechung wird der beiliegende Rechnungsabschluss 2011 über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes vom Gemeinderat mit 17 Stimmen dafür und zwei Stimmenthaltungen (GR Brandl, GR Toifl) genehmigt. 16.) Ergebnis Volksbefragung vom 13.11.2011: Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat zur Kenntnis, dass an der Volksbefragung am 13.11.2011 mit der Fragestellung - Sind Sie für die Errichtung von höchstens 14 Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Göllersdorf? - 1.993 Wahlberechtigte teilgenommen haben, 16 Stimmzettel waren ungültig. Von den 1.977 gültigen Stimmzetteln lauteten diese wie folgt: JA - 1.356 Stimmen, das sind 68,59 % NEIN 621 Stimmen, das sind 31,41 % Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Volksbefragung zur Kenntnis. Seite 7 von 7