MUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte



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Transkript:

MUSTER Arbeitsvertrag für Angestellte Zwischen der Firma......(Name u. Anschrift) - im folgenden Firma genannt und Herrn/Frau... wohnhaft... - im folgenden Angestellter genannt wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn und Inhalt des Arbeitsverhältnisses 1. Herr/Frau... wird zum...(vertragsbeginn) als...(z.b. Meister, Buchhalterin, Sekretärin) eingestellt. 2. Die Tätigkeit umfasst (Arbeitsgebiet und Aufgaben) Die Firma ist berechtigt, jederzeit dem Angestellten aus betrieblichen Gründen eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen. Der Angestellte ist im Bedarfsfalle verpflichtet, andere, vorübergehend auch auswärts anfallende Arbeiten zu verrichten. 3. Der Angestellte hat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und ist im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch über die Höhe und Zusammensetzung seines Gehaltes hat er Stillschweigen zu bewahren. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anvertraut oder durch die Tätigkeit bekannt geworden sind, dürfen auch nach dem Ausscheiden weder verwertet noch Dritten mitgeteilt werden.

4. Der Angestellte hat für schuldhaft verursachte Schäden einzustehen. 5. Der Angestellte versichert, dass die bei seiner Einstellung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Er verpflichtet sich Änderungen dieser Angaben, insbesondere bezüglich Anschrift, Familienstand, Schwerbehinderteneigenschaft und Fahrerlaubnis, unverzüglich der Firma mitzuteilen. 2 Arbeitszeit 1. Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich... Stunden pro Woche. 2. Die Arbeitszeit wird derzeit wie folgt verteilt: Die Verteilung der Arbeitszeit kann je nach den geschäftlichen Erfordernissen durch die Firma geändert werden. 3. Der Angestellte ist verpflichtet, angeordnete Überstunden zu leisten. 3 Befristete Probezeit 1. Der Anstellungsvertrag wird für die Dauer von 6 Monaten befristet auf Probe abgeschlossen. Er endet mit Ablauf der Probezeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. 2. Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. 3. Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen. 4. Nach Ablauf der Probezeit und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gelten die übrigen Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages weiter.

4 Kündigung 1. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 2. Sofern die Firma zum Kündigungszeitpunkt nicht mehr als 20 Mitarbeiter i.s.d. 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB beschäftigt, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen ohne festes Enddatum. 3. Verlängerte Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit aufgrund gesetzlicher Regelung gelten für beide Vertragspartner. 4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 5. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Angestellte Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersrente hat. 6. Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin. 7. Der Angestellte erklärt sich damit einverstanden, von der Firma im Falle einer Kündigung (auch Eigenkündigung) von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung etwaiger Urlaubs- und Freizeitansprüche freigestellt werden zu können. 8. Sofern dem Angestellten während der Dauer seiner Beschäftigung ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, ist dieses auf Verlangen der Firma nach Ausspruch der Kündigung unverzüglich zurückzugeben. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug. War das Fahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, wird dem Angestellten als Entschädigung der steuerliche geldwerte Vorteil mit Ausnahme der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn abgerechnet. Weitergehende An-sprüche sind ausgeschlossen. 5 Vergütung Die Firma zahlt an den Angestellten monatlich nachträglich: ein Monatsgehalt (brutto)... Mit dem vereinbarten Gehalt sind bis zu 10 gelegentliche Überstunden monatlich einschließlich eventueller Zuschläge abgegolten.

Dienstreisezeiten werden, wenn sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit anfallen, nicht gesondert vergütet. Auslagen und Spesen werden nach betriebsüblicher Regelung erstattet. Bei Vereinbarung eines 13. Monatsgehaltes, einer Gewinnbeteiligung o.ä. er-mäßigt sich der Anspruch zeitanteilig für jeden Kalendermonat, in welchem dem Angestellten weniger als 2 Wochen Arbeitsentgelt zustehen, um 1/12. Bargeldlose Zahlung ist zulässig. Irrtümlich erfolgte Überzahlungen sind zurückzuerstatten bzw. zu verrechnen. 6 Arbeitsbefreiung In abschließender Konkretisierung des 616 BGB erhält der Angestellte bezahlte Freistellung von der Arbeit in folgenden Fällen: a. Tod der Eltern, Kinder oder des Ehegatten sofern in häuslicher Gemeinschaft b. Teilnahme an der Beerdigung von Großeltern oder Geschwistern ansonsten 2 Arbeitstage 1 Arbeitstag 1 Arbeitstag c. Eigene Eheschließung 1 Arbeitstag d. Geburt eines eigenen Kindes 1 Arbeitstag Die Freistellungstage müssen im engen Zusammenhang mit dem Ereignis genommen werden. Arztbesuche sind soweit möglich außerhalb der Arbeitszeit vorzunehmen. Arztbesuche während der Arbeitszeit sind nur gestattet, wenn der Besuch während der Arbeitszeit medizinisch notwendig ist. 7 Freiwillige Zuwendungen Freiwillige Zuwendungen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Jubiläumsgeld, Bonifikationen u.ä.) sind Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach besteht. Die Firma behält sich ausdrücklich vor, diese Leistungen nach eigenem Ermessen festzulegen. Bei Eintritt während des Jahres sowie für alle Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht oder für alle Kalendermonate, in welchen dem Angestellten weniger als 2 Wochen Arbeitsentgelt zusteht, wird die Leistung zeitanteilig gekürzt.

Alle Fehlzeiten mit Ausnahme bezahlten Erholungsurlaubes führen je Fehltag zu einer Kürzung der freiwilligen Zuwendung in Höhe von ¼ des Arbeitsentgeltes, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt ( 4 a EFZG). Von derartigen freiwilligen Zuwendungen ist der Angestellte u.a. ausgeschlossen: a. wenn er durch sein Verhalten zu ernstlichen Beanstandungen im Verlaufe des Jahres Anlass gegeben hat, b. wenn er sich im gekündigten Arbeitsverhältnis befindet oder c. während der Probezeit. Die freiwilligen Zuwendungen sind nicht nur eine Belohnung für treue Dienste in der Vergangenheit, sondern auch ein Ansporn für zukünftig zu leistende Dienste. Scheidet der Angestellte nach Gewährung einer freiwilligen Zuwendung aus, so ist sie nach folgender Maßgabe zurückzuzahlen: a. wenn die Gesamthöhe der freiwilligen Zuwendung 100,00 nicht überschreitet, entfällt die Rückzahlungspflicht, b. bei einem höheren Betrag, der jedoch die Höhe eines Monatsbezuges nicht erreicht, wenn die Firma vor dem 31.3. des nachfolgenden Jahres verlassen wird, c. bei einem Monatsbezug, wenn die Firma bis einschließlich dem 31.3. des nachfolgenden Jahres verlassen wird, d. bei mehr als einem Monatsbezug, wenn die Firma bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin nach dem 31.3. des nachfolgenden Jahres verlassen wird. Eine Rückzahlungspflicht besteht bei freiwilligen Zuwendungen zu anderen Zeitpunkten mit entsprechenden Fristen, d.h. bei einem Ausscheiden zum jeweils folgenden Quartal nach Auszahlung. 8 Konkurrenzverbot und Nebentätigkeiten Der Angestellte darf im gleichen Geschäftszweig weder für sich noch für andere tätig werden oder sich an Konkurrenzunternehmen beteiligen. Jede nebenberufliche Tätigkeit ist vorher der Firma schriftlich anzuzeigen. Sie kann bei Beeinträchtigung der Pflichten aus dem Anstellungsverhältnis untersagt werden,

insbesondere bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder bei Konkurrenztätigkeiten. 9 Arbeitsmittel und betriebliche Unterlagen Alle betrieblichen Unterlagen und Arbeitsmittel wie z.b. Leistungsverzeichnisse, Kalkulationen, Angebote, Preislisten, Kundenlisten, Disketten, Dateien, technische Aufzeichnungen, Dienstkleidung und Werkzeug verbleiben im Eigentum der Firma. Sie sind während des Anstellungsverhältnisses auf Verlangen und bei Beendigung unaufgefordert zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Von dem Angestellten im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis erstellte, betrieblichen Zwecken dienende Schriftstücke, Computerprogramme, Dateien und Arbeitsunterlagen sind ebenfalls Eigentum der Firma. 9 Abs.1 gilt entsprechend. 10 Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Angestellte ist verpflichtet, an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, a. wenn er das Arbeitsverhältnis vertragswidrig, insbesondere ohne Einhaltung der Fristen, beendet oder vor Dienstantritt kündigt oder b. aufgrund beharrlicher Arbeitsverweigerung, unentschuldigtem Fehlen, wiederholtem Verstoß gegen die Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, wiederholtem Verstoß gegen Alkohol-, Drogen- oder Rauchverbote, angekündigter Arbeitsunfähigkeit, Schwarzarbeit, Vermögensdelikten oder Arbeitszeitbetrug entlassen wird. Die Vertragsstrafe beträgt vor Dienstantritt und während der Probezeit bis zu zwei Bruttowochengehälter und anschließend bis zu einem Bruttomonatsgehalt. Der Arbeitgeber behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. 11 Vertragsstrafe bei Verstoß gegen 8, 9 des Anstellungsvertrages Der Angestellte ist verpflichtet, an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einem Bruttomonatsgehalt zu zahlen, wenn er gegen das Konkurrenzverbot

aus 8 des Anstellungsvertrages verstößt oder wenn er gegen die in 9 enthaltenen Vorschriften hinsichtlich des Umgangs mit Arbeitsmitteln oder hinsichtlich der Arbeitsausführung verstößt. Der Arbeitgeber behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. 12 Darlehen, Abtretungen und Pfändungen Die Abtretung und Verpfändung von Gehaltsansprüchen an Dritte ist ohne Genehmigung im Einzelfall ausgeschlossen. Bei Pfändungen des Arbeitseinkommens kann die Firma pauschal Kosten in Höhe von 1 % des gepfändeten Betrages, mindestens jedoch 10,00 einbehalten. Bei Gewährung von Darlehen durch die Firma tritt der Angestellte den pfändbaren Teil seiner Bezüge an die Firma ab. Gewährte Darlehen sind bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses hinsichtlich des noch offenen Restbetrages sofort fällig. 13 Urlaub Der Angestellte erhält jährlich.../ 20 (Mindesturlaub nach BUrlG) Arbeitstage Urlaub. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Scheidet der Angestellte im Laufe eines Urlaubsjahres aus, erhält er für jeden vollen Kalendermonat 1/12 des Jahresurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt unberührt. 14 Verfallfristen Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. Der Anspruch verfällt trotz schriftlicher Geltendmachung, wenn er nicht nach Ablauf der Frist aus Absatz 1 binnen weiterer 3 Monate gerichtlich geltend gemacht wird. Die Verfallfristen gelten nicht für mit Strafe bedrohten Handlungen wie z.b. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug.

15 Gerichtsstand, Schriftform und salvatorische Klausel Hat der Angestellte im Inland keinen Wohnsitz, so wird als Gerichtsstand der Sitz der Firma begründet. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt worden sind. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen...., den.........: (Firma) (Angestellter)