Zukunft in Arbeit. Können-Wollen-Dürfen: Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. 21. Oktober 2014, ORGATEC in Köln. Marianne Giesert

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Transkript:

Zukunft in Arbeit Können-Wollen-Dürfen: Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit 21. Oktober 2014, ORGATEC in Köln Marianne Giesert

Marianne Giesert 2 Agenda 1. Büroarbeitsplätze gestern, heute, morgen 2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern 3. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Fundament für gute Arbeit 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen 5. Können wollen dürfen 6. Was ist zu tun?

Marianne Giesert 3 1. Büroarbeit gestern und heute Vom Federkiel zur Schreibmaschine - Laptop Mehr und mehr technische Hilfsmittel über das Telefon, Faxgerät hin zum Internet weltweit Geschwindigkeit und Fülle der Information hat erheblich zugenommen und stellt neue Anforderungen, wie z.b. ständige Lernbereitschaft. Flexibilität u Mobilität

Marianne Giesert 4 1. Büroarbeit heute Trends der Büroarbeit: flexibel, mobil, virtuell und selbst gesteuert Montags Freitags 8 Stunden im Büro nimmt immer mehr ab - Beschäftigte sind zunehmend unterwegs, sie arbeiten direkt beim Kunden oder im Home Office, mit dem Notebook im Zug, am Flughafen oder notfalls an der Raststätte. die gewohnte Normen werden außer Kraft gesetzt. Alles scheint flexibel die Arbeitszeit, der Arbeitsvertrag, der Arbeitsort, der Arbeitsplatz und die Arbeitsgruppen.

Marianne Giesert 5 1. Büroarbeit morgen Studie von KYOCERA MITA Deutschland mit Unterstützung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation Die Arbeit wird nicht mehr an einen festen Ort gebunden sein, sondern von der ganzen Welt aus stattfinden können. Die Arbeitszeitmodelle der Zukunft richten sich am individuell unterschiedlichen Arbeitsrhythmus des Einzelnen aus. Die Technik der Zukunft ist nicht nur intelligent und vernetzbar, sondern auch designorientiert. Unternehmen werden an ihrer CO 2 -Bilanz gemessen werden und in allen Bereichen Wert auf ressourcen- und energieneutrales Wirtschaften legen müssen. Das papierlose Büro wird es nicht geben.

Marianne Giesert 6 1. Büroarbeit morgen Studie von KYOCERA MITA Deutschland mit Unterstützung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation Technologische Aspekte der Arbeit Alle Kommunikationssysteme, darunter auch Systeme zum Drucken, Kopieren und Faxen, sowie Mitarbeiter sind miteinander vernetzt, und zwar rein virtuell über längere Phasen. Das Büro der Zukunft ist ein Raum mit hohen Ansprüchen an Design und Sinnlichkeit: Drucker, Kopierer und Multifunktionssysteme werden in der Zukunft genauso designorientiert sein wie Handys, Notebooks und PCs. Die Bürowelten der Zukunft werden sich dem demographischen Wandel anpassen. Das heißt, Bürotechnik wird sich viel stärker an den Bedürfnissen älterer Mitarbeiter orientieren. Dass Papier auch im Büro der Zukunft eine Rolle spielen wird, ist nahezu unumstritten. Welche Rolle es spielen wird, ist heiß diskutiert. Manche Experten werfen die Vision eines Superpapiers an die Wand, das sowohl wiederverwendbar als auch durch Feuerfestigkeit nahezu unzerstörbar ist und zugleich nicht aus Holzfasern besteht. Die Cloud bzw. cloudbasierte Points of Print werden auch die Zukunft des Dokumentenmanagements bestimmen. Diese geben jedem die Möglichkeit, Dokumente an öffentlichen Druckern auf der ganzen Welt auszudrucken

Marianne Giesert 7 1. Büroarbeit morgen Organisatorische Aspekte der Arbeit Die Büroarbeit der Zukunft wird häufig auch von zu Hause aus passieren. Die virtuelle Vernetzung bildet dafür die technische Basis. Berufs- und Privatleben haben keine richtige Abgrenzung von einander. Das wird auch Auswirkung auf die Arbeitszeiten haben: Diese werden sich flexibel an private und Unternehmensbedürfnisse anpassen. Der Mitarbeiter wird praktisch immer erreichbar sein. Die Menschen werden je nach Funktion und Aufgabe stärker dezentral arbeiten. Die Arbeitswelt der Zukunft wird aber nicht komplett virtuell funktionieren, sondern es werden kreative Kernteams in der Zukunft zusammenarbeiten, die mit der Unternehmenskultur und Identität eng zusammenhängen. Gerade unter Experten herrscht die Meinung vor, dass feste Unternehmensstrukturen in Zukunft aufgebrochen werden und die Beschäftigung von Freelancern normal werden wird in allen Unternehmensbereichen.

Marianne Giesert 8 Agenda 1. Büroarbeitsplätze gestern, heute, morgen 2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern 3. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Fundament für gute Arbeit 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen 5. Können wollen dürfen 6. Was ist zu tun?

2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern Marianne Giesert 9

Büroarbeitsplätze der letzten 40 Jahre 1970 1980 1990 2000 2010 Quelle: WirtschaftsWoche (2011) Marianne Giesert 10

2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern Marianne Giesert 11

12 4. Stock Traxler, mfg., Quelle: Tempel und Ilmarinen, Hg. Giesert, S. 98

Arbeitsanforderungen, funktionelle Kapazität und Veränderung Energiereserven Quelle: Ilmarinen 1999

Möglichkeiten alternsgerechter Arbeitsgestaltung Problem Lösung erhöhen Reservekapazität Reservekapazität Mentale und/oder soziale Arbeitsanforderungen anpassen Quelle: Ilmarinen 1999

Arbeitsunfähigkeitstage Quelle: Macco, K., Schmidt, J., Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft im Jahr 2009, in: Badura, B, u.a. (Hrsg.), Fehlzeitenreport 2010, Heidelberg.

2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit Definition Arbeitsfähigkeit (workability) ist die Summe von Faktoren, die eine Person in einer bestimmten beruflichen Situation in die Lage versetzen, gestellte Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. (Ilmarinen/Tempel, 2002) Beschäftigungsfähigkeit ist die andauernde Arbeitsfähigkeit, die sich in sich verändernden Arbeitsmärkten und somit in immer wieder verschiedenen Person-Situation- Konstellationen beweist. (IBES, 2013 sowie auch Richenhagen, 2009)

Marianne Giesert 18 Agenda 1. Büroarbeitsplätze gestern, heute, morgen 2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern 3. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Fundament für gute Arbeit 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen 5. Können wollen dürfen 6. Was ist zu tun?

Marianne Giesert 19 3. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) als Fundament für gute Arbeit

Marianne Giesert 20 Agenda 1. Büroarbeitsplätze gestern, heute, morgen 2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern 3. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Fundament für gute Arbeit 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen 5. Können wollen dürfen 6. Was ist zu tun?

28. Februar 2013 Marianne Giesert 21

Marianne Giesert 22 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen FIOH 2011

Marianne Giesert 23 Agenda 1. Büroarbeitsplätze gestern, heute, morgen 2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern 3. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Fundament für gute Arbeit 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen 5. Können wollen dürfen 6. Was ist zu tun?

5. Können, wollen, dürfen Marianne Giesert 24

Können Marianne Giesert 25

Können Marianne Giesert 26

Wollen Marianne Giesert 27

dürfen Marianne Giesert 28

5. Können wollen - dürfen Marianne Giesert 29

Marianne Giesert 30 Agenda 1. Büroarbeitsplätze gestern, heute, morgen 2. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit erhalten und fördern 3. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Fundament für gute Arbeit 4. Das Haus der Arbeitsfähigkeit bauen 5. Können wollen dürfen 6. Was ist zu tun?

28. Februar 2013 Marianne Giesert 31

28. Februar 2013 6. Was ist zu tun? Das Betriebliche Gesundheitsmanagement, mit den Säulen, des Arbeitsschutzes mit der Gesundheitsförderung, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Betrieblichen Gesundheitsförderung bietet auf der Basis der gesetzlichen Regelungen ein gutes Fundament für den Erhalt und die Förderung der Arbeits- und Beschäftigtenfähigkeit der Beschäftigten. Die beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung körperliche und psychische Belastungen sowie die Unterweisung im Dialog ist dabei der wichtigste Dreh- und Angelpunkt Marianne Giesert 32

Arbeitgeber 6. Was ist zu tun? Einblick in die Rechtlichen Grundlagen Rechtliche Grundlagen Aufgaben 3 ArbSchG Bereitstellen geeigneter Organisation und der erforderlichen Mittel Vorkehrungen, dass Maßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden Einbindung der Maßnahmen in die Führungsstrukturen Möglichkeit für Beschäftigte sicherstellen, ihren Mitwirkungspflichten nachkommen zu können 5 ArbSchG, Abs. 1 Gefährdungsbeurteilung 12 ArbSchG Unterweisung 6 ArbSchG Dokumentation der Maßnahmen zum Arbeitsschutz ArbStättV BildscharbV u.a. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 75 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG 89 Abs. 1, 4 BetrV 81 Abs. 1, 3 BPersVG Mindestanforderungen an Arbeitsplätze müssen erfüllt sein Beteiligung der Interessenvertretung bei betriebl. Maßnahmen der Unfallverhütung/Gesundheitsschutz Hinzuziehung der Interessenvertretung bei der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsschutzes, Mitteilungspflicht über Auflagen u. Anordnungen der Behörden

Betriebs- Personalrat/Schwerbehindertenvertretung 34 Betriebliches Gesundheitsmanagement - Arbeitsschutz Rechtliche Grundlagen 80 Abs. 1 BetrVG 68 BPersVG 95 Abs. 1 SGB IX Aufgaben/Beteiligungsrechte Überwachung der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Förderung des Arbeitsschutzes 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 75 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG 87 Abs. 1, 4 BetrVG 81 Abs. 1, 3 BPersVG 95 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX (teilweise) 90, 91 Abs. 1 BetrVG 75 Abs. 1 Nr. 16, 76 Abs. 2 Nrn. 5, 7 BPersVG Mitbestimmung bei betriebl. Maßnahmen der Unfallverhütung/des Gesundheitsschutzes Gefährdungsbeurteilung Sicherstellung der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsschutzes Teilnahme an Besprechungen mit Sicherheitsbeauftragten Vorschlagsrecht/ bei besonderen Belastungen Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung

Arbeitgeber ArbeitnehmerIn 35 Betriebliches Gesundheitsmanagement - Arbeitsschutz Rechtliche Grundlagen 90, 91 Abs. 1 BetrVG 75 Abs. 1 Nr. 16, 76 Abs. 2 Nrn. 5, 7 BPertVG Aufgaben Unterrichtungs- u. Beratungspflicht, z.t. Beteiligungspflicht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung 81 BetrVG Pflicht zur Belehrung u. Unterrichtung von Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz 15 ArbSchG Verpflichtung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und gemäß d. Unterweisung u. Anordnung durch den Arbeitgeber für d. eigene Sicherheit u. Gesundheit bei d. Arbeit Sorge zu tragen Bestimmungsgemäße Verwendung technischer Arbeitsmittel 16 ArbSchG Unverzügliche Meldung an d. Arbeitgeber o. Vorgesetzten bei festgestellter unmittelbarer erheblicher Gefahr für d. Sicherheit u. Gesundheit u. bei defekten Schutzsystemen 17 ArbSchG Vorschlagsrecht in Fragen d. Sicherheit u. d. Gesundheitsschutzes Recht, Behörden anzurufen, wen d. Arbeitgeber bei Beschwerden zu Sicherheit keine Abhilfe schafft. ArbeitnehmerInnen dürfen hierdurch keine Nachteile entstehen

28. Februar 2013 6. Was ist zu tun? Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte als BR und PR im BGM nutzen Gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung als Basis Mut haben - Grenzen bei Überforderung setzen und kommunizieren auf Pausen achten und Erholungszeiten nehmen Lebenslanges Lernen und Neugierde für Neues Gute soziale Kontakte zum Arbeiten und Leben Marianne Giesert 36

6. Was ist zu tun? Marianne Giesert 37

6. Was ist zu tun? Arbeitsfähigkeits- und Beschäftigungsfähigkeit Balance von Arbeitsanforderungen und individuellen Ressourcen Einen kontinuierlichen wertschätzenden Dialog führen in der Balance Giesert, Reiter & Reuter (2013) Modifiziert nach Ilmarinen 2006

Literaturtipp Marianne Giesert 39

Marianne Giesert 40 Vielen Dank für Ihr Interesse! Marianne.Giesert@arbeitsfaehig.com www.arbeitsfaehig-in-die-zukunft.com