wissen und bewegen 2015:



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Transkript:

37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-187 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: ckurre@dgb-bildungswerk-nrw.de Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de wissen und bewegen 2015 Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Verwaltungsstelle Aachen 42 Verwaltungsstelle Aachen 42

Vorwort 3 Achim Schyns IG Metall Aachen Liebe Kollegin, lieber Kollege, wissen und bewegen unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die das DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit der IG Metall Verwaltungsstelle Aachen auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst das Wissen ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. Daher bekommst du in unseren Seminaren neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Achim Schyns IG Metall Aachen Elke Hülsmann DGB-Bildungswerk NRW e.v.

4 Inhalt 5 Seminare Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)... 7 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit... 8 Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes... 9 Leiharbeit und Werkverträge... 11 Informatives Weitere Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg... 14 Jahresüberblick 2015... 16 Tagungshäuser... 18 Ratgeber Freistellung... 20 Der Weg zur Teilnahme... 22 Vorgehen bei Streitigkeiten... 25 Musterschreiben... 26 Seminardurchführung... 29 Anschriften... 30 Seminaranmeldung... 31

6 BR-kompakt Seminare 7 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten Dir einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** *** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* ** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 99 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen/Kündigungen und andere *** *** *** *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 7. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. (weitere Infos unter www.dgb-bildungswerk-nrw.de) oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 19.01. 23.01.2015 Landhotel Kallbach, Hürtgenwald-Simonskall Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 500,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-155050-192

8 Seminare Seminare 9 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb Aufbau und Struktur des Arbeitsschutzsystems Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Arbeitsschutz Verordnung zum Schutz von Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz Was ist ein anzeigepflichtiger Arbeitsunfall? Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte Innerbetriebliche Arbeitsschutzsysteme Hinweis: Zu diesem Seminar gehört ein eintägiger Besuch der A+A Messe in Düsseldorf. Die A+A ist die weltweit größte und wichtigste Fachmesse mit Kongress für alle Facetten von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mit einem quantitativen und qualitativ erstklassigen Angebot, zahlreichen nderschauen und Informationsveranstaltungen. Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes In diesem Seminar werden die Grundkenntnisse über den betrieblichen Datenschutz vermittelt. Vor allem die Rolle des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Rechte der ArbeitnehmerInnen und die Mitbestimmung des Betriebsrats werden thematisiert. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt die gesetzlichen Regelungen im betrieblichen Alltag praktisch anzuwenden. BetrieblicheR DatenschutzbeauftragteR (DSB) Organisatorische Stellung des DSB im Unternehmen Die Aufgaben, Rechte und Befugnisse des DSB Rechte der ArbeitnehmerInnen Benachrichtigungspflicht Berichtigung, Löschung, Sperre Mitbestimmung des Betriebsrats Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats Informationspflicht des Arbeitgebers 28.10. 30.10.2015 Hotel Landhaus Milser, Duisburg Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 390,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-155049-192 22.04.2015 DGB-Haus, Aachen Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-155048-192

10 Fit für den Vorsitz Seminare 11 Leiharbeit und Werkverträge Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats Seminare 2015 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder Bezirk NRW 2015 Gemeinsam weiterbilden Nachdem es gelungen ist, die Leiharbeit in den tarifgebundenen Betrieben stärker zu reglementieren und ein Branchenzuschlag für LeiharbeitnehmerInnen in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt werden konnte, greifen immer mehr Arbeitgeber verstärkt auf Werkverträge zurück, häufig mit dem Ziel, weiterhin Lohndumping betreiben zu können. Wie nun ein Betriebsrat darauf Einfluss nimmt, und Leiharbeit bzw. den Einsatz von Werkverträgen gestalten kann und welche rechtlichen Möglichkeiten ihm hierfür zur Verfügung stehen, sind Fragen, die in diesem Einführungsseminar behandelt werden. Abgrenzung von Leiharbeit, Werk- und Dienstleistungsverträgen Entwicklung von Leiharbeit und Werkverträge Aktuelle Rechtsprechung zur Leiharbeit und zu Werkverträgen Der gesetzliche Mindestlohn und Auswirkungen auf Leiharbeit und Werkverträge Erfahrungen und Konsequenzen aus den Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) Erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrats Erfahrungen und Konsequenzen mit dem Branchenzuschlag Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel bweigel@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 175 23-263 Fax: 0211 175 23-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm 17.11.2015 DGB-Haus, Aachen Seminarkostenpauschale: 169,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung: ca. 45,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-155047-192

13 Informatives Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Bildungsurlaub 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v.

14 Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg 15 Anzeige Seminarangebote der Bildungsregion Aachen-Düren-Stolberg Die IG Metall Aachen möchte Dich noch auf weitere Seminare aufmerksam machen, welche 2015 in Kooperation mit der IG Metall Düren und Stolberg angeboten werden. Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen gemäß 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 16.03. 20.03.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 08.03. 13.03.2015 IG Metall-Bildungszentrum, Bad Orb 17.05. 22.05.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Seminare für Alle gemäß 37 (7) BetrVG und AWbG ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (AN I) 15.06. 19.06.2015 Hotel Kallbach, Hürtgenwald-Simonskall Situation und Interessen junger ArbeitnehmerInnen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft (Jugend I) 18.10. 23.10.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Wochenendseminare Jugendseminar zur Tarifpolitik 27.03. 29.03.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Wochenendseminar Handwerk 13.03. 14.03.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt SBV-Seminar 11.05. 13.05.2015 Seehotel, Geldern Regeln für tarifkonforme Eingruppierung und Leistungsbeurteilung gem. ERA-TV 10.06. 12.06.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Arbeitsrecht I 21.09. 25.09.2015 Hotel Roeb, Nideggen-Schmidt Für nähere Informationen zu den Seminaren und zur Anmeldung wende Dich bitte an Deine IG Metall Verwaltungsstelle: IG Metall Aachen Birgit Berger Tel.: 0241 94672 30 Fax: 0241 94672 44 aachen@igmetall.de www.aachen.igmetall.de Aachen

16 Jahresüberblick 2015 Jahresüberblick 2015 17 Hier alle Seminare auf einen Blick. Januar Februar 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Einführung BR I Weihnachtsferien Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr März JAV I Einführung BR I Handwerk Osterferien Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di April Osterferien TS Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Mai SBV JAV I Pfingstferien Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Juni era.-tv AN I mmerferien Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Juli mmerferien mmerferien Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr August mmerferien Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo September Arbeitsrecht I Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Oktober Jugend I Arbeitsschutz Herbstferien Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr November TS Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Dezember Weihnachtsferien Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi Fr Mo Di Mi 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Weihnachtsferien gehen bis zum 6. Januar 2016.

18 Tagungshäuser Tagungshäuser 19 Tagungshäuser Landhotel Kallbach Simonskall 26-28 52393 Hürtgenwald-Simonskall Tel.: 02429 9444-0 Fax: 02429 2069 info@kallbach.de www.kallbach.de Hotel Landhaus Milser Zur ndmühle 47259 Duisburg Tel.: 0203 7580-0 Fax: 0203 7580-199 info@landhausmilser.de www.landhausmilser.de Direkt am Dreiländereck Deutschland-Belgien-Niederlande hat hier europäisches Denken und Leben eine lange Tradition. Das Landhotel Kallbach liegt reizvoll in einem romantischen Eifeltal, umgeben von Wäldern und Bergen. Es entspricht mit seinem Ambiente, der feinen regionalen Küche und seinem freundlichen Service den Wünschen moderner Gastlichkeit. Erleben Sie herrliche Natur und entdecken Sie die vielen Sehenswürdigkeiten. Seit Juni 1997 befindet sich das Hotel Landhaus Milser im Grüngürtel zwischen den Großstädten Düsseldorf und Duisburg. wohl die Inneneinrichtung als auch die gesamte Architektur ist typisch italienisch. Mit zwei quadratischen Seitentürmen und einem 21 Meter runden Eingangsturm signalisiert das Hotel schon nach außen seine Verbundenheit zur Toskana, Veneto und Piemont. Die Zimmer sind mit Dusche, Fön, Kosmetikspiegel, Schreibtisch, TV, Radio, und natürlich Selbstwahl-Telefon ausgestattet. Hotel Roeb Monschauer Straße 1 52385 Nideggen-Schmidt Tel.: 02474 477 Fax: 02474 400 info@hotel-roeb.de www.hotel-roeb.de Das Hotel befindet sich seit nunmehr 100 Jahren im Familienbesitz und wird zur Zeit in 4. Generation geführt. Die ruhige Lage und das Höhenklima ermöglichen einen bestmöglichen Schlaf. Die Zimmer sind mit Bad/WC, t-tv, Haartrockner und kostenloses WLAN ausgestattet. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus ein Schwimmbad, larium sowie eine una. Wer lieber die Umgebung mit dem naheliegendem Rursee, samt 100 km langem Wandernetz, den Nationalpark und den Wildpark erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder mit dem Fahrrad tun. In nur wenigen Kilometern Entfernung liegen zudem die Städte Heimbach, Nideggen oder Monschau.

20 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 21 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen. Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.b. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.b. konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.b. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z.b. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 25). Weiterführende Literatur/Links: www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

22 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 23 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 29 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 29 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

24 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 25 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Christoph Kurre Gary Purcell Jürgen Reusch Kompetenz Jetzt seit 25 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in chen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-187 DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

26 Musterschreiben Musterschreiben 27 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. llten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

28 von profis für profis Seminardurchführung 29 Seminardurchführung 2015 Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Händen von Christoph Kurre. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminare 2015 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Gemeinsam weiterbilden Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.v.. Besser ist es, sich früher anzumelden! ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Katharina Rischke krischke@dgb-bildungswerk-nrw.de Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-281 Fax: 0211 17523-197 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/expertinnenwissen Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20 4 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. llten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

30 Anschriften Seminaranmeldung 31 Die Anschrift der IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort IG Metall Aachen Birgit Berger Dennewartstraße 17 52068 Aachen Tel.: 0241 94672-30 Fax: 0241 94672-44 aachen@igmetall.de www.aachen.igmetall.de Seminaranmeldung 2015 IG Metall Aachen Hiermit melde ich mich verbindlich an: Kopieren und faxen an DGB-Bildungswerk NRW Fax: 0211 17523-197 Name, Vorname... Straße... DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.v. Christoph Kurre Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-187 Fax: 0211 17523-197 ckurre@dgb-bildungswerk-nrw.de www.dgb-bildungswerk-nrw.de PLZ, Ort... Telefon privat... Telefon berufl ich... E-Mail... Firma... Seminartitel... Seminartermin... Seminarnummer... Beschlussfassung am... Ich bin einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Seminaro ganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.v. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Datum... Unterschrift...