5.5 Entgeltabrechnung



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Transkript:

5.5 Entgeltabrechnung PROBLEM Diesen Betrag wendete der Betrieb auf 1991 2 008 Euro 2005 2 744 Zweimal dreierlei Lohn Monatliche Durchschnittsbeträge je Arbeitnehmer in Euro Dieser Betrag stand oben auf der Verdienstabrechnung 1991 1 643 2005 2 210 Dieser Betrag wurde aufs Konto überwiesen 1991 1 141 2005 1 460 0446 Globus Quelle: Stat. Bundesamt Viele Arbeitnehmer wissen, was sie verdienen, selten aber, was sie kosten. 1. Betrachten Sie das Schaubild Dreierlei Lohn und begründen Sie, weshalb die Personalaufwendungen für den Arbeitgeber den Bruttolohn des Arbeitnehmers stark übersteigen. 2. Erklären Sie den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoentgelt. 3. Weshalb hängt die Höhe des Nettoentgelts von Familienstand und von der Kinderzahl ab? 4. Angenommen, Sie verdienen nach Ende Ihrer Ausbildung rund 2000,00 EUR brutto im Monat. Schätzen Sie Ihr Nettogehalt mithilfe folgender Aufstellung: Bruttolohn/-gehalt Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag Sozialversicherungsbeiträge Nettoeinkommen SACHDARSTELLUNG 5.5.1 Ermittlung des Bruttoentgelts Mit der Bruttoabrechnung wird der Bruttoverdienst für eine Periode (in der Regel ein Monat) ermittelt. Grundlage für die Höhe des Lohns bzw. Gehalts eines Arbeitnehmers ist die Einstufung in den Lohn- bzw. Gehaltsgruppenkatalog des entsprechenden Tarifvertrags. Die Lohnund Gehaltstafeln enthalten neben der Tarifgruppe noch Merkmale wie Alters- und Ortsklassen, mit deren Hilfe soziale Gesichtspunkte in den Stundenlohn einfließen können. Mit der Ermittlung des Akkordlohns bzw. der Übernahme des Gehalts ist die Bruttoabrechnung noch nicht beendet. Es müssen noch die Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen 152

Lernfeld 5 und Sachbezüge hinzugezählt werden, um den lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienst zu erhalten. Beispiel: Ermittlung des Bruttoverdienstes für Stefanie Binder (TRIAL GmbH) Akkord-/Zeit-/Prämienlohn, Gehalt 1900,00 EUR + Zulagen 0,00 EUR + bezahlte Überstunden 60,00 EUR + steuerfreie Zuschläge 0,00 EUR (EStG 3b) = Regelverdienst 1960,00 EUR + steuerpflichtige Zuwendungen 40,00 EUR + steuerfreie und sozialversiche- 0,00 EUR rungsfreie Zuwendungen (EStG 3) + Sachbezüge (EstG 8, 16) 0,00 EUR = Bruttoverdienst 2 000,00 EUR laut Lohnschein, Arbeits-, und Tarifvertrag Gefahren-, Schmutz-, Entfernungs-, Bau-, Montagezulage Mehrarbeit an Werktagen (25 bis 50 % Zuschlag) Nacht- (20 bis 6 Uhr, 25 %), Sonntags- (50 %), Feiertagsarbeit (125 bis 150 %) maximal 25,00 EUR/Stunde Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung, Mitarbeiterbeteiligung, Erfindervergütung usw. Umzugskostenvergütung, Trinkgelder usw. Entgelte, die nicht in Geld bestehen, z. B. Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen usw. Die private Nutzung eines Dienstwagens ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des Brutto-Listenpreises anzusetzen. lohnsteuerpflichtig: sozialversicherungspflichtig: 2000,00 EUR 2000,00 EUR Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung 5.5.2 Ermittlung des Nettoentgelts Wer Mitarbeiter/-innen beschäftigt, muss in der Regel bei der Lohn- bzw. Gehaltszahlung Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge abziehen und an die Finanzkasse und die Einzugsstelle der Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft abführen. Zur Durchführung der Nettoabrechnung muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohn- bzw. Gehaltskonto führen (Einkommensteuergesetz EStG 41). Es muss folgende Daten enthalten (Lohnsteuer-Durchführungsverordnung LStDV 4): Vorname und Familienname, Geburtstag, Wohnsitz, Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionsbekenntnis, Gemeinde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, das zuständige Finanzamt, Zeitpunkt einer Datenänderung. Persönlicher Lohnsteuerfreibetrag, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Arbeitnehmer, deren jährliche Aufwendungen die Pauschal-Freibeträge (z. B. 920,00 EUR Werbungskosten) um mehr als 600,00 EUR übersteigen, erhalten diesen Freibetrag vom Finanzamt, wenn sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Lohnzahlungstermin und -zeitraum. 153

Unternehmen Übrige Soialversicherungsbeiträge (AG- und AN-Anteile) bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats Krankenkassen Pflegekassen Weiterleitung Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag innerhalb von 10 Tagen nach Monatsende Unfallversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Finanzamt Berufsgenossenschaft Deutsche Renten- Versicherung (DRV) Bundesagentur für Arbeit KiSt Kirchen AG = Arbeitgeber, AN = Arbeitnehmer, KiSt = Kirchensteuer Der Arbeitgeber führt eine elektronische Lohnsteueranmeldung durch und übersendet dem Finanzamt am Ende des Jahres und bei einem Firmenwechsel des Arbeitnehmers eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte erfolgen keine Einträge. Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber lediglich die etin (elektronische Transfer-Identifikationsnummer), mit der das Finanzamt den Arbeitnehmer der Lohnsteuerbescheinigung zuordnen kann. Der Zahlenteil der Lohn- bzw. Gehaltskonten wird monatlich für alle Arbeitnehmer auf die Lohn- bzw. Gehaltsliste übernommen. Die Lohn- bzw. Gehaltsliste ist der Buchungsbeleg für die Lohnbuchhaltung. Ermittlung der Lohnsteuer Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse ab, in der der Arbeitnehmer nach seinen persönlichen Merkmalen (Alter, Familienstand, Kinderzahl) eingestuft ist. 154

Lernfeld 5 Das Einkommensteuergesetz unterscheidet in 38 b insgesamt sechs Steuerklassen, die hier verkürzt wiedergegeben werden: Übersicht über die Lohnsteuerklassen Steuerklasse Personenkreis Pauschalen und Freibeträge 1 2006 2 in EUR I Ledige, verwitwete, geschiedene sowie verheiratete Arbeitnehmer, die dauernd getrennt leben. II III soll ab 2008 entfallen IV V soll ab 2008 entfallen VI Allein erziehende Arbeitnehmer der Steuerklasse I Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauernd getrennt leben und deren Ehepartner keinen Arbeitslohn beziehen oder auf gemeinsamen Antrag in Steuerklasse V eingestuft werden. Verheiratete, die beide Arbeitslohn beziehen und nicht dauernd getrennt leben. Arbeitnehmer der Steuerklasse IV, wenn einer der Ehegatten auf gemeinsamen Antrag in die Steuerklasse III eingestuft wird. Für eine zweite und alle weiteren Lohnsteuerkarten eines Arbeitnehmers, der gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezieht. Grundfreibetrag Arbeitnehmer-Pauschbetrag Sonderausgaben-Pauschbetrag Vorsorgepauschale 3 Siehe Steuerklasse I Entlastungsbetrag Grundfreibetrag Arbeitnehmer-Pauschbetrag Sonderausgaben-Pauschbetrag Vorsorgepauschale 3 Grundfreibetrag Arbeitnehmer-Pauschbetrag Sonderausgaben-Pauschbetrag Vorsorgepauschale 3 7664,00 920,00 36,00 1308,00 15328,00 920,00 72,00 7664,00 920,00 36,00 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920,00 Rundungsfreibetrag 1,00 Der steuerpflichtige Bruttoverdienst wird vor der Berechnung der Lohnsteuer um die Freibeträge gekürzt, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Außerdem werden bei der Lohnsteuerberechnung Pauschal-Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale, Haushalts-, Kinderfreibetrag). Im Regelfall wird die Lohnsteuer aus der Monatslohnsteuertabelle abgelesen. Für erhaltene sonstige Bezüge (z. B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Jubiläumsgelder, Nachzahlungen) gilt die Jahreslohnsteuertabelle. Die Kirchensteuer (nur für bestimmte Konfessionen) errechnet sich aus der Lohnsteuer (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer) und kann ebenfalls aus der Lohnsteuertabelle abgelesen werden. 1 Bei Bezug von Kindergeld entfällt der Kinderfreibetrag. Kinderfreibeträge werden deshalb im Regelfall bei der Ermittlung der Lohnsteuer nicht mehr berücksichtigt. Sie erscheinen nur deshalb noch in den Tabellen, weil sie für den Abzug des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer von Bedeuttung sind. 2 Stand 2006: Siehe hierzu LF5, Kap. Berechnung der Einkommensteuer. 3 Siehe hierzu Höchstbetragsrechnung im LF5, Kap. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. 155

Auszüge aus der Monatslohnsteuertabelle 2006 Ohne Kinderfreibetrag Mit 1 Kinderfreibetrag Monatsentgelt Steuerklasse Lohnsteuer SolZ Kirchensteuer SolZ Kirchensteuer 5,5% 8% 9% 5,5% 8% 9% 500 I 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 V 63,50 3,49 5,08 5,71 0,00 5,08 5,71 VI 75,00 4,12 6,00 6,75 0,00 6,00 6,75 1000 I 12,91 0,71 1,03 1,16 0,00 0,00 0,00 II 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 12,91 0,71 1,03 1,16 0,00 0,00 0,00 V 182,75 10,05 14,62 16,44 10,05 14,62 16,44 VI 214,91 11,82 17,19 19,34 11,82 17,19 19,34 1500 I 125,50 6,90 10,04 11,29 0,00 1,49 1,67 II 98,66 5,42 7,89 8,87 0,00 0,07 0,08 III 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 IV 125,50 6,90 10,04 11,29 0,00 5,36 6,03 V 369,33 20,31 29,54 33,23 20,31 29,54 33,23 VI 395,66 21,76 31,65 35,60 21,76 31,65 35,60 2000 I 260,00 14,30 20,80 23,40 7,26 10,57 11,89 II 230,08 12,65 18,40 20,70 4,83 8,41 9,46 III 39,00 2,14 3,12 3,51 0,00 0,00 0,00 IV 260,00 14,30 20,80 23,40 10,69 15,55 17,49 V 552,00 30,36 44,16 49,68 30,36 44,16 49,68 VI 582,33 32,02 46,58 52,40 32,02 46,58 52,40 2500 I 402,00 22,11 32,16 36,18 14,36 20,89 23,50 II 369,16 20,30 29,53 33,22 12,71 18,50 20,81 III 136,16 7,48 10,89 12,25 0,00 3,10 3,49 IV 402,00 22,11 32,16 36,18 18,15 26,40 29,70 V 758,50 41,71 60,68 68,26 41,71 60,68 68,26 VI 790,66 43,48 63,25 71,15 43,48 63,25 71,15 3000 I 557,08 30,63 44,56 50,13 22,17 32,26 36,29 II 521,33 28,67 41,70 46,91 20,37 29,63 33,33 III 270,16 14,85 21,61 24,31 0,00 12,14 13,66 IV 557,08 30,63 44,56 50,13 26,32 38,28 43,07 V 968,50 53,26 77,48 87,16 53,26 77,48 87,16 VI 1000,66 55,03 80,05 90,05 55,03 80,05 90,05 6000 I 1722,83 94,75 137,82 155,05 83,57 121,56 136,76 II 1677,08 92,23 134,16 150,93 81,06 117,90 132,64 III 1145,50 63,00 91,64 103,09 54,29 78,97 88,84 IV 1722,83 94,75 137,82 155,05 89,16 129,70 145,91 V 2228,50 122,56 178,28 200,56 122,56 178,28 200,56 VI 2260,66 124,33 180,85 203,45 124,33 180,85 203,45 156

Lernfeld 5 Beispiel: Ermittlung der Steuerabzüge für Stefanie Binder (sie ist 25 Jahre alt) lohnsteuerpflichtiges Entgelt persönlicher Freibetrag = Maßgeblicher Betrag für die Lohnsteuer Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer 2 000,00 EUR 0,00 EUR 2 000,00 EUR 260,00 EUR 14,30 EUR 20,80 EUR auf der Lohnsteuerkarte (laut Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag) Ablesen aus der Monats-Lohnsteuertabelle Lohnsteuerklasse I 5,5 % von der Lohnsteuer 8 % von der Lohnsteuer Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge Neben der Lohnsteuer sind den Arbeitnehmern die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, da diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Sozialgesetzbuch) in folgenden Sozialversicherungszweigen pflichtversichert werden müssen: Versicherungszweig Beitragssatz 1 Beitragsbemessungsgrenze 1 Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 12 15 %, hier: 13,6 % Arbeitnehmer zahlt die Hälfte 2 1,7 % Arbeitnehmer zahlt die Hälfte 3 19,5 % (ab 2007: 19,9 %) Arbeitnehmer zahlt die Hälfte 6,5 % (ab 2007: 4,5 %) Arbeitnehmer zahlt die Hälfte 3 562,50 EUR pro Monat (alte und neue Bundesländer) s. Krankenversicherung 5 250,00 EUR pro Monat (neue Bundesl.: 4 400,00 EUR) s. Rentenversicherung Die Höhe des Sozialversicherungsbeitrages ist abhängig von der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts (im Regelfall entspricht dieses dem steuerpflichtigen Bruttoentgelt, jedoch sind die in der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerfreibeträge in der Sozialversicherung nicht beitragsfrei), der Beitragsgruppe der Sozialversicherung. Die wichtigsten Beitragsgruppen der Sozialversicherung sind: Zweig der Sozialversicherung Krankenversicherung (allgemeiner Beitrag) Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung (soziale) Kürzel SV KV RV AV PV Beitragsgruppe numerisch 1. Stelle 2. Stelle 3. Stelle 4. Stelle 1000 0100 0010 0001 1 Stand: 2006; Ab der Beitragsbemessungsgrenze bleibt der EUR-Betrag des Beitrags unverändert (Höchstbeitrag). Siehe auch LF5, Kap. Wesentliche Leistungen der Sozialversicherung. 2 Für Zahnersatz und Krankengeld gilt ein Zusatzbeitrag von 0,9 %, den der Arbeitnehmer allein aufbringen muss. 3 Um die Arbeitgeber für ihren 50-prozentigen Beitragsanteil zu entschädigen, wurden in allen Bundesländern (Ausnahme: Sachsen) der Buß- und Bettag bzw. der Pfingstmontag als Feiertag abgeschafft. In Sachsen zahlen die Arbeitnehmer den vollen Beitrag für die ersten 1 %; an den restlichen 0,7 % beteiligen sich die Arbeitgeber zur Hälfte; dafür wurde hier kein Feiertag abgeschafft. Wer keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre und noch nicht 65 Jahr alt ist, zahlt statt 0,85 % (Arbeitnehmeranteil) jetzt 1,1 % (Ausnahme Sachsen: 1,60 %). 157

Beispiel: Ermittlung der Beiträge zur Sozialversicherung für Stefanie Binder (Angestellte) Sozialversicherungspflichtiges Entgelt Krankenversicherung 1 (Arbeitnehmeranteil) Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil) Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil) Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) 2 000,00 EUR 136,00 EUR 22,00 EUR 2 195,00 EUR 65,00 EUR 418,00 EUR Sozialversicherungstabelle Beitragsgruppe 1000 Beitragsgruppe 0001 Beitragsgruppe 0100 Beitragsgruppe 0010 Beitragsgruppe 1111 Beispiel: Ermittlung des Nettoverdienstes für Stefanie Binder Bruttoverdienst Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 3 Sozialversicherung = Nettoverdienst 2 000,00 EUR 260,00 EUR 20,80 EUR 14,30 EUR 418,00 EUR 1 286,90 EUR Ermittlung des auszuzahlenden Betrags Der Nettoverdienst entspricht in der Regel nicht dem Betrag, den der Arbeitnehmer auf sein Konto gutgeschrieben bekommt. Beispiel: Ermittlung des auszuzahlenden Betrags für Stefanie Binder Nettoverdienst vermögenswirksame Leistungen Vorschuss/Abschlagszahlungen sonstige Abzüge = Auszuzahlender Betrag 1 286,90 EUR 40,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 1 246,90 EUR Überweisung auf Vermögensbildungskonto des Arbeitnehmers Rückzahlung/Verrechnung Gewerkschaftsbeitrag, Betriebswohnungsmiete, Lohnpfändung usw. Als Abrechnungsbeleg erhält jeder Arbeitnehmer eine Verdienstabrechnung bzw. einen Lohnstreifen. Als sehr wirtschaftlich hat sich die Ausgliederung der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf ein Service-Rechenzentrum erwiesen. Dieses übernimmt die umfangreichen Berechnungen nach dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorschriften und erstellt alle Unterlagen für Finanzamt, Krankenkasse usw. unterschriftsfertig. Alle zusätzlichen Auswertungen können individuell abgerufen werden. 1 Beitragssatz 13,6 %. 2 Siehe Fußnote 3, vorherige Seite. 3 Seit 1995 wird in den alten und neuen Bundesländern ein Solidaritätszuschlag erhoben, der den Aufbau der neuen Bundesländer beschleunigen helfen soll. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 % von der Lohnbzw. Einkommen-, Kapitalertrag-, Zinsabschlag- und Körperschaftsteuer. Der Solidaritätszuschlag kann erst am Ende des Jahres endgültig festgesetzt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen (siehe LF5, Kap. Berechnung der Einkommensteuer) und damit die festzusetzende Einkommensteuer feststeht. Der Arbeitgeber muss jedoch bereits während des Jahres beim Lohnsteuerabzug den Solidaritätszuschlag einbehalten und am Jahresende auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte bescheinigen. Bis zu einer Jahreslohnsteuer von 972,00 EUR (Verheiratete: 1 944,00 EUR) muss kein Solidaritätszuschlag bezahlt werden (SolZG 3). 158

Lernfeld 5 Beispiel: Vereinfachter Gehaltsbeleg (Gehaltsabrechnung) für die Mitarbeiterin Stefanie Binder 630007 Stefanie Binder 260,00 20,80 14,30 22,00 136,00 195,00 65,00 713,10 1 286,90 40,00 1 246,90 ZUSAMMENFASSUNG Vom Bruttoentgelt zum auszuzahlenden Betrag Grundentgelt + Zulagen + Überstunden + Zuschläge = Regelentgelt + Zuwendungen + Sachbezüge = Bruttoentgelt Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung = Nettoentgelt VwL Vorschüsse sonstige Abzüge gemäß Lohnscheinen, Arbeits-, Tarifvertrag für Gefahren, Schmutz, Montage usw. bezahlte Mehrarbeit mit Zuschlägen steuerfreie Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit steuerpflichtige und steuerfreie Zuwendungen verbilligte Mahlzeiten, Kfz-Gestellung usw. gemäß Lohnsteuerklasse und -tabelle 5,5 % von der Lohnsteuer 8 % bzw. 9 % von der Lohnsteuer 1/2 19,5 % (ab 2007: 19,9 %) vom Bruttoentgelt 1/2 12 % bis 15 % vom Bruttoentgelt + 0,9 % 1/2 1,7 % vom Bruttoentgelt bzw. 1,1 % 1/2 6,5 % (ab 2007: 4,5 %) vom Bruttoentgelt Vermögenswirksame Leistungen (AN) Verrechnung von Abschlagszahlungen Gewerkschaftsbeitrag, Lohnpfändung usw. = Auszuzahlender Betrag Überweisung auf das Gehaltskonto des AN 159

AUFGABEN 1 Bilden Sie mehrere Arbeitsgruppen. Schreiben Sie die Fragen a) bis j) auf Kärtchen (eine Frage pro Kärtchen). Beantworten Sie in den Gruppen die Fragen und schreiben Sie die Lösungen auf das jeweilige Kärtchen. Veranstalten Sie in Ihrer Gruppe ein Frage-Antwort-Spiel (wer die meisten Kärtchen gewinnt, ist Gruppensieger). Die Gruppensieger können anschließend den Klassensieger des Gruppenturnier unter sich ausspielen. Fragen: a) Erläutern Sie die einzelnen Lohnbestandteile des Bruttoverdienstes. b) Welche Daten muss das Lohn- bzw. Gehaltskonto enthalten? c) Unterscheiden Sie zwischen Gehaltskonto und Gehaltsliste. d) Welche Freibeträge sind in der Lohnsteuertabelle eingearbeitet? e) Wovon hängt die Höhe der Lohnsteuer ab? f) Erläutern Sie die sechs Lohnsteuerklassen. g) Wovon hängt die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags ab? h) Erklären Sie den Begriff Beitragsbemessungsgrenze. i) Unterscheiden Sie zwischen Brutto-, Nettoverdienst und auszuzahlendem Betrag. j) Geben Sie wesentliche Inhalte der Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers an. 2 In welcher Lohnsteuerklasse sind folgende Arbeitnehmer eingruppiert? a) Karl Greiner, ledig, 40 Jahre alt, ein Kind b) Regina Reiber, ledig, 25 Jahre alt, verlobt c) Bernd Nuber, verheiratet, 30 Jahre alt, zwei Kinder, Ehefrau ist Hausfrau d) Nesrin Özal, verheiratet, ein Kind, Ehemann Murat Özal ist auch Arbeitnehmer e) Murat Özal verdient ungefähr das Doppelte wie seine Frau Nesrin f) Yvonne Nusser, ledig, ein Kind, 20 Jahre alt, hat zwei Teilzeitjobs bei verschiedenen Arbeitgebern. 3 Auszug aus der Lohn- und Gehaltsliste der Weller KG: Nr. Name Bruttoentgelt Sonstige Hinweise 1 T. Möller 3000,00 EUR Allein stehend, 26 Jahre alt, kinderlos 2 R. Miller 2000,00 EUR Allein stehend, 30 Jahre alt, kinderlos, R. Miller hat sich einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 6000,00 EUR (monatlich 500,00 EUR) auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen 3 E. Klein 2500,00 EUR Verheiratet, 28 Jahre alt, 1 Kind, Ehepartner ist in Steuerklasse IV 4 T. Kraft 6000,00 EUR Verheiratet, 35 Jahre alt, 1 Kind, Ehepartner ist nicht erwerbstätig a) Ermitteln Sie die Steuerabzüge (Auszüge aus der Monatslohnsteuer-Tabelle siehe LF5, Kap. Ermittlung des Nettoentgelts). b) Ermitteln Sie die Sozialversicherungsabzüge. (Die Arbeitnehmer sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert, Beitragssatz der Krankenkasse: 13,6 %.) c) Erstellen Sie für die vier Arbeitnehmer die Gehaltsabrechnungen, aus denen Bruttogehalt, Nettogehalt und auszuzahlender Betrag sichtbar sind. Hinweis: Alle Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitgeberanteil beträgt 27,00 EUR und ist in obigen Bruttogehältern bereits enthalten. Der Arbeitgeber überweist monatlich jeweils 40,00 EUR auf die Vermögensbildungskonten der Arbeitnehmer. 160