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Transkript:

Lombardi Aguilar Group Abogados Attorneys At Law Avocats Avvocati - Rechtsanwälte Wir betreuen Sie gerne bei der Vermittlung von Offshore-Konten, Gründung Panamesen Non Resident Offshore Firmen und die zugehörenden Bürodienste. Bankkonto in Panama, Belize und Zypern kein Steuer und die Verwaltung eines Kontos kostet ca. 1% des Kontoauszuges pro Jahr. Panamesen Non Resident Gesellschaften werden normalerweise gegründet, um Handelsschiffe, Yachten oder jedes Geschäft kostengünstig zu registrieren. Zur Gründung einer Auslandsfirma in Panama werden 3 physische oder juristische Personen - mit Wohnsitz in Panama nicht erforderlich-, benötigt. Das Stammkapital beträgt sich auf $ 10.000.00, das im Voraus nicht eingezahlt werden muss. Die Jahrespauschalsteuer in dieser weltbekannten Offshore Jurisdiktion ist für $ 250.00 sehr günstig. Die Kosten einer Gründung stehen ab $700.00 d.h. inkl. Prokura, Handelsregister, Bestätigung und Aktienscheine. Das Büroservice bietet Ihnen mehrere Vorteile. Sie haben für jährliche Gebühren ab $ 150.00 alle Leistungen für die sie sonst ein eigenes Büro mit Sekretärin bräuchten. Sie erhalten eine repräsentative Anschrift an der wir Ihre vollständige Post und Kurierdienstsendungen empfangen, die wir Ihnen gerne weltweit nachsenden können. Kontakte In Panamá Anschrift: Postfach 0831-01110, Banking District, Aquilino De La Guardia and 47th street, Ocean Business Plaza, 1206 13:00 bis 17:00 Uhr - Montag bis Donnerstag Telefon: ++(507) 340-6444 Fax: ++(507) 340-6446 Aquilino de la Guardia St. Ocean Business Plaza, 12th Floor, Panama City, Panama Tel: +507 340-6444 Fax: +507 340-6446 P.O.Box 0831-1110 E-mail: info@laglex.com www.laglex.com Lombardi Aguilar Group is a civil law partnership registered in Panama with registered number SC-25029 and its members are regulated by the Panama Bar Association.

Offshore Struktur Die Panamese Stiftung Der Gesetzrahmen bezüglich der Gründung von Stiftungen in Panama ist im Gesetz 25 in 1995 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz ist nicht nur vorteilhaft für die Stiftung selbst, sondern auch für den Treuhand (Trust). Die Panamese Stiftung ist eine Juristische Person, die mindestens zwei Juristische oder Physische Personen als Gründer haben. Die Vorteile sind, wie folgt, 1. Der Stifter, Stiftungsrat, Begünstigter und Schützer können physische oder juristische Personen von jeder Nationalität sein. 2. Man kann die Struktur der Stiftung mit der einer Vermögungsverwaltung die von Treuhändern verwaltet werden, vergleichen, da in keinen Fällen der Besitzer eine Erbfolge benötigt. 3. Die Stiftung benötigt von der Regierung keine Genehmigung wie es bei den Treuhänden der Fall ist. 4. Ausnahmsweise, kann die panamese Stiftung Handelsgeschäfte tätigen. 5. Eine Dritte Person kann vertraglich dokumentiert die Verwaltung der Stiftung übernehmen. 6. Das minimale Kapital einer Stiftung beträgt sich auf UDS $ 10.000.00 was aber nicht im Voraus einbezahlt werden muss, um die Stiftung gründen können. 7. Die Zwecke einer Stiftung können Investitionen, Vermögensverwaltung, Ausbildung, Testamente & Erbfolge, Renten, Bürgschaften und Versicherungsverwaltung sein. 8. Das Einkommen von Geschäften die im Ausland getätigt werden, sind in Panama steuerfrei. 9. Wenn die panamese stiftung ein bankkonto hat Aktiengesellschaften Panama Offshore Aktiengesellschaften Der Gesetzrahmen bezüglich der Gründung von Aktiengesellschaften in Panama wurde laut Gesetz 32 in 1927 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz hat in 80 Jahren keine LAG services DE.doc Legal Services 2 10/03/08

Aufhebung gehabt. Die Regierung hat nur einige Regelungen, um das Gesetz zu modernisieren, verordnet; d.h. wir können mit einer Stabilität des Systems rechnen. Die vorhandenen Vorteile sind wie folgt, 1. Panama Offshore Aktiengesellschaften können in 48 Stunden gegründet sein. 2. Mindestens 2 mündige physische oder juristische Personen von jeder Nationalität und/oder Wohnsitzes können eine Aktiengesellschaft gründen. 3. Das Einkommen von internationalen Geschäfte sind in Panama steuerfrei. 4. Die Inhaberaktien müssen ganz einbezahlt werden. Nur ein Teil des Kapitals muss als Depot bei einer heimischen Bank hinterlegt werden. 5. Die offshore firma kann im Ausland wie auch in Panama Geschäfte tätigen, die keinen Kontostand oder Steuererklärung in Panama benötigen. 6. Ausländische Aktiengesellschaften können Direktoren oder Unterschrifter einer Panamäischen Gesellschaft sein. 7. Panama Offshore Aktiengesellschaften benötigen keine Aktionär- oder Vorstandsversammlungen zu protokollieren. 8. Aktionäre und Vorstandsmitglieder können durch Vollmachten, Telefonate und/ oder andere elektronische Mittel in Versammlung sein. 9. Eine Panama Offshore Aktiengesellschaften benötigen mindestens drei Direktoren, die nicht unbedingt Aktionären sein müssen. Die Direktoren können physische oder juristische Personen sein wie auch die Aktionäre selbst. 10.Es steht der Aktiengesellschaft frei, Angestellte zu haben. Diese können selbst die Direktoren und Aktionären sein wie auch Dritte Personen. Jede Gesellschaft kann mehr als einen Angestellten haben. 11.Die Aktien können nominiert oder anonym emittiert werden. Da die Aktiengesellschaft anonym ist, werden die vollständigen Namen der Aktionäre im Handelregister nicht eingetragen. Falls die Aktien anonym emittiert werden, müssen diese durch eine Bank ganz eingezahlt werden. Die Bank legt ab USD 100.00 den Wert pro Aktie fest. 12.Eine Panamese Aktiengesellschaft kann weltweit Geschäfte tätigen wie auch Vermögen besitzen. Sie benötigt, deswegen keine minimale Geschäfte in Panama. 13.Der Hauptsitz einer Panamänischen AG kann in Panama wie auch weltweit festgelegt werden. Anderseits, kann eine ausländische Aktiengesellschaft in Panama Ihren Sitz haben. 14.wenn die Aktiengesellschaften bankkonto hat, Bankkonto in Panama kein Steuer 15.Panama Offshore Aktiengesellschaften können dienste wie Vermögungsverwaltung haten. Belize Die moderne Gesetzgebung von Belize bietet eine grosse Flexibilität für die LAG services DE.doc Legal Services 3 10/03/08

Systemnutzer, insbesondere was Aktienprotektion und finanzielle Planung betrifft. (Vermögensverwaltung) - Möglichkeit Geschäfte ausserhalb von Belize zu führen. - Freistellung von lokalen Steuern. - Es ist nicht nötig, die Begünstigten bekannt zu geben. (beneficiaries finales) - Nur der Gesellschaftsvertrag wird veröffentlicht. Der Vorstand, die Würdentráger usw. müssen nicht registriert werden. - Es besteht keine Verpflichtung jährliche Aktionärs- und Vorstandssitzungen einzuberufen. - Es besteht keine Verpflichtung ein Mindestkapital einzubezahlen. British Virgin Islands (BVI) Die IBC der BVI wurde durch den IBC Act 1981 gesetzlich verankert. Diese Gestezgebung hat es möglich gemacht, dass es zur führenden Gestezgebung in Offshore-Angelegenheiten wurde. - keine Steuerverpflichtungen bei im Ausland getätigten Geschäfte. - Keinerlei Verpflichtungen Kontostände und Steuererklärungen vorzulegen. - Es besteht keine Verpflichtung jährliche Aktionärs- und Vorstandssitzungen einzuberufen. - Mindestkapital auf der Grundlage des Gesellschaftskapital Es kann Inhaber-oder Nominalaktien geben. Seit dem 31. Dezember 2004 müssen Inhaberaktien in einem bekannten, autorisierten Büro hinterlegt werden. - Allein eine Vorstandsperson natürlich oder juristisch - ist ausreiched für eine Gesellschaft. - Jede natürliche oder juristische Person hat die Möglichkeit Vorstandsmitglied zu sein Nationalität und Wohnsitz sind dabei unbedeutend. Commonwealth of Dominica Dominikanische Republik Die Aktiengesellschaftsgesetze in der dominikanischen Republik sind im IBC Akt vom 10. Juni 1996 verankert. Der IBC Akt macht die dominikanische Republik zu einer der führenden Ländern für Offshore-Geschäfte. - Gesellschaften müssen nicht mehr als einen Direktor/ein Vorstandsmitglied haben. - die Gesellschaftsorgane können juristische oder natürliche Personen sein. - Gesellschaften mussen kein(e) Sekretär(in) haben. - Inhaberaktien können ausgeschüttet werden, müssen aber in der dominikanischen Republik bleiben. - Kapital muss nicht einbezahlt werden. - Aktionäre und Vorstandmitglieder können durch einen Vollmacht, Telefon oder andere elektronische Mittel an den Versammlungen teilnehmen. LAG services DE.doc Legal Services 4 10/03/08

- es müssen keine Kontostände oder Steuererklärungen vorgelegt werden. - Information über Aktionäre und Vorstandsmitglieder ist nicht notwendig. LAG services DE.doc Legal Services 5 10/03/08