Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studentinnen und Studenten,



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Transkript:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studentinnen und Studenten, Kreative, innovations- und risikofreudige Unternehmer werden immer seltener in diesem Jahrhundert, da heutzutage viele Leute glauben, auch das geringste Risiko vermeiden zu können und sich selbst noch gegen schlechtes Urlaubswetter versichern wollen. Nicolas G. Hayek, Mitbegründer der SWATCH-Group Mit diesem Zitat riefen wir Anfang des Jahres 2002 zur Teilnahme an einer ersten Seminarreihe zu grundlegenden Fragen der Existenzgründung auf und viele von Ihnen folgten dem Aufruf und meldeten sich an. Die Seminarreihe ist Bestandteil des von der TechnologiePark Mittweida GmbH geleiteten Projektes Mi 2 Ex-Existenzgründungsinitiative Mikroelektronik im Raum Mittweida. Ziel des Vorhabens ist es, in Zusammenarbeit zwischen dem TechnologiePark, der Hochschule Mittweida (FH), Vereinen und ansässigen Unternehmen Voraussetzungen zu schaffen, die vorrangig Neu- oder Ausgründungen von Firmen bewirken und unterstützen, aber auch den Nachwuchs an hochqualifizierten Fachleuten für Firmen der Region absichern. Neben einer zündenden Idee gehören auch eine optimale Vorbereitung, umfangreiche Kenntnisse und eine realistische Einschätzung der Situation zu den Voraussetzungen, die den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit ermöglichen. Die Grundlagenkenntnisse für einen erfolgreichen Start wurden Ihnen in insgesamt 10 Veranstaltungen, gekoppelt mit Vorstellung und Besuchen erfolgreicher Firmen, vermittelt. Viele von Ihnen konnten das Zertifikat für eine erfolgreiche Teilnahme an der Seminarreihe erhalten. Abschließend kann dieser erste Probelauf als sehr erfolgreich eingeschätzt werden. Mit dem vorliegenden Seminarband erhalten Sie nun die Skripten und Unterlagen aller Referenten, soweit verfügbar, zu Ihrer Verwendung. Ergänzt wird der Seminarband durch einige allgemeine Informationen zur Wirtschaftsstruktur im Landkreis Mittweida sowie durch einen Informationsteil mit wichtigen Ansprechpartnern zu allen Fragen der Existenzgründung. Unternehmer zur sein erfordert Mut, Tatkraft, Freude am Gestalten und nicht zuletzt Durchhaltevermögen. Chancen für eine Existenzgründung gibt es genug. Der Weg in die Selbständigkeit sollte natürlich gut überlegt, sorgfältig geplant und mit Engagement umgesetzt werden. Dr. Martin Gillo, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Ich wünsche Ihnen diesen Mut und das Durchhaltevermögen und würde mich freuen, einige von Ihnen vielleicht als Mieter mit einer eigenen Firma im TechnologiePark begrüßen zu können. Unser Angebot zur individuellen Beratung und Begleitung Ihres Vorhabens gilt auch weiterhin. Dr. Peter Opitz Geschäftsführer TPM GmbH Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 1

Inhaltsverzeichnis Chancen und Risiken der Unternehmensgründung durch Akademiker 03 Prof. Manfred Bornmann BeraterNetz Freie Berufe, Dresden Existenzgründerfinanzierung unter Einbeziehung öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten 11 Jörg Proschwitz Unternehmerbüro Döbeln Erstellung eines Businessplans 24 Jörg Proschwitz Unternehmerbüro Döbeln Technologieorientierte Unternehmensgründung erfolgreiche Firmen stellen sich vor 36 Dr. Peter Opitz TPM GmbH Mittweida und Vertreter der Firmen Firma: fiberware 42 Firma: IMM Firmenverbund 48 Marketing und Werbung 55 Olaf Meyer Meyer Marketing Lübeck Kommunikation und Körpersprache im Umgang mit dem Kunden und Geschäftspartnern 62 Dr. Reinhard Babik Kommunikations- und Verkaufstrainer, Dresden Risikomanagement für junge Unternehmen 65 Helmut Rubein Gerling Konzern, Dresden Allgemeine Hinweise für Existenzgründer 82 Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 2

Chancen und Risiken der Unternehmensgründung durch Akademiker Prof. Dr. Manfred Bornmann BeraterNetz Freie Berufe, Dresden Chancen und Risiken der Unternehmensgründung durch Akademiker Prof. Dr. Manfred Bornmann, BeraterNetz Freie Berufe Elemente der Existenzgründung Idee Person Geld Zugangsvoraussetzungen Grundsätzlich gilt in Deutschland und der EU das Prinzip der Gewerbefreiheit Niederlassungsfreiheit Beachte: Zulassungen Bewilligungen Erlaubnispflicht Genehmigungen Konzessionen Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 3

Niederlassungsfreiheit in der EU Artikel 52 EWG-Vertrag Grundsatz der Inländergleichbehandlung selbstständige Tätigkeit auf Dauer Richtlinie 89/48/EWG Anerkennung der Hochschuldiplome Organisationen der Wirtschaft Struktur der Organisationen Landwirtschaft Gewerbe Freie Berufe Verbände IHK HWK Kammern Verbände Verbände Verbände Innungen Anmeldung des Gewerbes Erlaubnisfreie Gewerbe nach 14 GewO anzeigepflichtig: der Betrieb eines stehenden Gewerbes die Verlagerung eines Betriebes der Wechsel des Gegenstandes die Betriebsaufgabe Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 4

Erlaubnispflichtige Gewerbe 29 ff. GewO Personenbeförderung (Taxi, Bus) Güterkraftverkehr Gaststätten Waffenhandel Arzneimittelhandel Makler, Bauträger Wachdienst Versteigerungen Inkasso (nicht vollständig) Reisegewerbe 55 ff. GewO selbstständig in eigener Person Waren feilbieten selbstständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller benötigt wird eine Reisegewerbekarte Anzeigefreie Tätigkeiten 64 ff. GewO Befreit ist: wer bei Gelegenheit einer Messe, Ausstellung oder eines öffentlichen Festes Waren anbietet oder wer selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft vertreibt oder wer Druckwerke auf öffentlicher Strasse verkauft Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 5

Handwerksbetrieb 1 Abs.2 Handw.O In der Anlage A zur Handwerkerordnung Meister eines anerkannten Handwerkes Mitglied der Handwerkskammer Eintragung in die Handwerkerrolle Achtung! Die Handwerkskammer entscheidet über Eintragungspflicht die Handwerksähnlicher Betrieb 18 Abs. 2 HandwO Aufgeführt in Anlage B HandwO keine Meisterprüfung keine Eintragung in die Handwerkerrolle Anzeigepflicht bei der HWK Zugangsvoraussetzungen in den Freien Beruf: Qualifikation Zulassungen Pflichtmitgliedschaften Haftungsbegrenzungen Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 6

Allgemeine Merkmale der Freiberuflichkeit Freiberufler erbringen ideelle Leistungen und Dienste. Gegenstand ihrer Dienstleistungen sind ideelle Güter. Freiberufler erbringen individuelle Leistungen und Dienste. Freiberufliche Leistungen werden in eigener Person erbracht. Die Leistungen der Freien Berufe beruhen auf hoher beruflicher Qualifikation. Die Leistungen der Freien Berufe müssen hohen Leistungsstandards entsprechen. Freie Berufe stehen in einem dualen Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten. Der Freie Beruf wird in der Regel in wirtschaftlicher Selbstständigkeit erbracht und unterliegt voll dem unternehmerischen Risiko. Einkommenssteuergesetz (EStG 1987) 18, Abs. (1)... Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche,künstlerische,schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Tätigkeit der: Ärzte,Zahnärzte,Tierärzte, Rechtsanwälte,Notare,Patentanwälte, Vermessungsingenieure,Ingenieure,Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer,Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker,Dentisten,Krankengymnasten, Journalisten,Bildberichterstatter, Dolmetscher,Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.... Student als Berater Wissen Fähigkeiten Methoden Erfahrungen Kontakte Einzelberater Unternehmen Netzwerke Privatpersonen Selbstständige Führungskräfte Unternehmen Institutionen Verbände Kommunen Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 7

Neue Beratungsfelder Bildung Umwelt Sozialwesen Ernährung Informations technologien Freizeit Der Berater als Freier Beruf individuelle Beratungsleistungen Berater betreut Mandanten selbst hohe fachliche Qualifikation auf dem Beratungsgebiet dualen Vertrauensverhältnis zu den Mandanten Haftung des Beraters in eigener Person Charakteristik neuer Beratungsberufe (für Studenten geeignet) Akademische Abschlüsse nur noch als allgemeine Basis Fachwissen unabhängig von einer akademischen Ausbildung Berufsbezeichnungen sind nicht gesetzlich geschützt Keine Zugangsbeschränkungen Keine gesetzlich vorgeschriebenen Honorarregelungen Keine Pflichtmitgliedschaften in Kammern Keine Einschränkungen durch Standesrichtlinien Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 8

Beispiele für neue Beratungsberufe Unternehmensberater EDV - Berater Öko Auditor QM Berater Rentenberater Finanzberater Ernährungsberater Studienberater Versicherungsberater Abfallberater Berufsbetreuer Meditationsbegleiter Rückenschule Baubetreuer Managementcoach Energieberater Kommunikationsberater Verkaufstrainer Lifestyl Berater Stilberater Sicherheitsberater Philosophische B. Mediatoren Trendscout Schuldnerberater Kaufberater Varianten der Selbstständigkeit von Beratern Einzelunternehmen Freier Beruf Vollexistenz Personengesellschaft Nebentätigkeit Kapitalgesellschaft Netzwerke Gewerbliche Tätigkeit Kapitalbeschaffung für Gründer Eigenkapital Fremdkapital Fördermittel Darlehen Sonderformen Zuschüsse - Investitionsz. - Arbeitsamt - ESF Zinsverbilligte Darlehen Leasing Franchising Beteiligungen Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 9

Marketing im Freien Beruf Die zu verkaufenden Leistungen sind: abstrakt immateriell nicht reproduzierbar auf einen Auftraggeber bezogen unter besonderem Vertrauensschutz stehend! duales Vertrauensverhältniss aufbauen! Versicherungspflicht für Selbstständige kraft Gesetz 2 SGB VI (Rente) Lehrer und Erzieher ohne Angestellte Pflegepersonen ohne Angestellte Hebammen Seelotsen Künstler und Publizisten Hausgewerbetreibende Küstenschiffer Handwerker (mind. 216 Monate) Seminarband Mi 2 Ex Sommersemester 2002 Seite 10