E-Marketing Jetzt erst Recht! Referent: RA Christian Solmecke, Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln

Ähnliche Dokumente
Social Media und Recht Kleine Klicks, große Konsequenzen

Recht im Online Marketing Was Unternehmen bei der Umsetzung digitaler Kampagnen beachten müssen

Do s and Dont s beim Social Media-Marketing

Vortrag für die Jugendwarte im Kreis SW. Urheberrecht & mehr

Waterloo. Blogs & YouTube Channels als rechtliches Schlachtfeld? Prof. Dr. Stefan Engels

Henning Krieg, LL.M.! Rechtsanwalt, Bird & Bird LLP! Bloggen & Recht!

Schleichwerbung: Was geht, was geht nicht?

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten?

CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT

Social Media Marketing & Online Kommunikation

Influencer Law

PICnight, Berlin, 11. September Model Release Der Modelvertrag in Zeiten von Social Media -

Urheberrecht & Bildrecht Zusammenfassung

Fotonutzung in Vorträgen und Präsentationen. präsentiert von Katrin Rothweiler

SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6

Eigene Rechte und Pflichten kennen. Es gibt keine Rechte ohne die entsprechenden Pflichten. Samuel Taylor Coleridge

Urheberrechtsverletzungen auf Social Media- Pla9ormen. Referent: RA Chris.an Solmecke, LL.M. WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Fotorecht - knipsen und teilen erlaubt?

Werbung über soziale Medien Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke

Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I)

Urheberrecht im Internet

Einrichtungen in der vernetzten Welt Rechtssicherer Einsatz von sozialen Medien

Einführung in die Medien-Arbeit. Rechtliche Grundlagen. Gefördert vom:

RITT AUF DER RASIERKLINGE: IST DAS SCHON SCHLEICHWERBUNG?

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Fotorecht und Social Media

CONTENT & RECHT TEURE FALLEN VERMEIDEN DR. HERBERT HARLANDER MAG. PETER HARLANDER RECHTSANWALT RECHTSANWALT

Urheberrecht für Publisher

Medienrecht für Social-Media

Medienrecht: zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch

BILDRECHTE IM INTERNET

Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite

Was darf auf die Homepage?

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz

Ihr digitaler Ruf im Netz

Urheberrecht was ist das?

Bloggen & Recht. Do s und Don ts beim Bloggen. Henning Krieg, LL.M. Rechtsanwalt, Bird & Bird

«Einsatz von Bildern»

Blog-Parade. - Sinnvolle Weihnachtsgeschenke- Blog-Parade: Sinnvolle Weihnachtsgeschenke.

Anti Plagiatssoftware

Compliance und Social Media

8. März 2017 Fotos im Internet rechtsicher nutzen Abmahnungen

Social Media - Aktuelle rechtliche Entwicklungen

Zwischen Lichtbildschutz und Public Domain: Webinar zum Umgang mit Bildrechten auf der Plattform Wikipedia

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für. die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können

Die eigene Homepage - Top designt und rechtssicher gestaltet

Social Media Mobile Nutzung sozialer Netzwerke: facebook. Stand

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Widenmayerstr. 29 D München Germany Telefon: +49(0) Telefax: +49(0)

SPORTLERWERBUNG IN SOZIALEN NETZWERKEN: WAS IST ZULÄSSIG UND WO BEGINNT SCHLEICHWERBUNG?

Pressekonferenz Internet-Sicherheit 2012

Unternehmenskooperationen

D3kjd3Di38lk323nnm. Jan Christian Seevogel, Facebook und Recht, O Reilly, ISBN

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Gewinnspiele auf Websites und Social Media Plattformen

Virales Marketing zwischen Urheber- und Wettbewerbsrecht

Begriff des Urheberrechts

Abmahnungspunkte. Folgende Punkte sind. vom. Infopreneur. rechtskonform umzusetzen, ansonsten drohen Abmahnungen.

Themenübersicht. Grundlagen: Haftung im Internet Risiko Web 2.0 Haftungsrisiken: Ein Praxisbeispiel. Passau, 8./9. November 2007.

BESONDERE WERKFORMEN Appropriation Art, Medienkunst und Film: gesetzliche Vermutungen zugunsten des Produzenten

Haftungsausschluss (Disclaimer)

DATENSCHUTZ & WERBUNG

3 0 M I N U T E N M I T F A C H A N W Ä LT I N S T E F A N I E B R U M R I G H T A N WA LT S K A N Z L E I

TV als lokale Gemeinschaft. Lokal-TV-Kongress 2016 Michael Geffken / 21. September 2016

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian

Impressum. Angaben gemäß 5 TMG: Verantwortlich für den Inhalt nach 55 Abs. 2 RStV: Christian Bramkamp Am Hasenküppel Marburg

Carlo Piltz. Soziale Netzwerke im - Eine Gefahr das Persönlichkeitsrecht? RESEARCH

Training 7: Online und Finanzen. Mach dich finanzfit!

Social Media & Recht Aktuelle Fragen bei Twitter, Facebook & Co

Urheberrecht für die Schule 4.0

Update Recht die DSGVO und andere Nettigkeiten. Christian Solmecke, Rechtsanwalt

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XII

Social Media & Blogs Aktuelle rechtliche Entwicklungen

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Impressum. Freiwillige Feuerwehr Edelsbach bei Feldbach Edelsbach 150d 8332 Edelsbach bei Feldbach.

Checkliste erecht24. Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite. erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.

Fans. Facebook. Felsen. Online-Marketing und Social Media in der Tourismusregion Sächsischen Schweiz. Tino Richter

Datenschutzerklärung / Haftungshinweis / Disclaimer:

Facebook & Co. für Architekten Effizientes Büro- Marketing mit Social Media

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings

Immaterialgüterrecht

Social Media für Unternehmen

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit verwenden aber korrekt! Stabsstelle Kommunikation und Marketing Universität Osnabrück

Passendes, kostenloses und rechtlich sicheres Bildmaterial

Einsatz von Social Media in Wahlkämpfen

Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht

Werbung in Social Media

Geistiges Eigentum im Internet

Training Social Media Pass

Ansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Presse nach deutschem und schweizerischem Recht.

Rechtliche Fragen zu Open Access

#Grenzen Wo sind die Grenzen der Berichterstattung, wo die der Werbung? Villa Ida Leipzig 29. April 2016

#SUCHEN-FINDEN SEO-Content Marketing und Content Seeding

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

Transkript:

E-Marketing Jetzt erst Recht! Referent: RA Christian Solmecke, Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln

E-Marketing - Jetzt erst Recht! I. Corporate Blog und Social Media II. I. Allgemeines Persönlichkeits- und Äußerungsrecht II. III. Urheberrecht Haftung IV. Nutzungsrechte Native Advertising I. Produktplatzierung oder Schleichwerbung II. Virales Content Marketing

I. Corporate Blog und Social Media

Zulässig: Allgemeines Persönlichkeitsrecht Äußerungsrecht wahre Tatsachenbehauptungen Werturteile Grenze rechtswidrige Äußerungen: unwahre Tatsachenbehauptungen Schmähkritik Formalbeleidigungen

Allgemeines Persönlichkeitsrecht Bildnutzung Grundsatz: Verbreiten/ Veröffentlichen von Bildern nur mit Einwilligung des Abgebildeten ausdrückliche und stillschweigende Einwilligung möglich Vermutung der Einwilligung bei Zahlung von Entgelt Tipp: wbs.is/fotorecht-buch Tipp: schriftliche Einwilligung aus Gründen der Beweissicherung

Allgemeines Persönlichkeitsrecht Bildnutzung Ausnahme: 23 KUG ohne Einwilligung bei: Personen der Zeitgeschichte z.b. von Politikern, Schauspielern, Sportlern etc. nicht für Werbezwecke! Personen als Beiwerk z.b. Foto vom Firmensitz mit Passanten Bilder von Versammlungen, Aufzügen u.ä. z.b. Foto auf Kongress, aber keine Einzelpersonen!

Urheberrecht Grundsatz: Keine fremden Inhalte ohne Einverständnis des Urhebers nutzen (bearbeiten, kopieren, veröffentlichen) Geschützt sind: Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen z.b. Fotos, Texte, Videos, Musik, Software, etc. Achtung sonst droht Abmahnung: Unterlassungsanspruch Schadensersatz Ersatz der Anwaltskosten

Ausnahme: Zitat ( 51 UrhG) Voraussetzungen: Zitat inhaltlich richtig wiedergegeben Zitatzweck muss vorliegen (z.b. kritische Bezugnahme, Beleg für eigene Aussage) Zitat kenntlich gemacht (z.b. durch ) Quelle angeben Urheberrecht Achtung: unrechtmäßiges Zitat kann Urheberrechtsverletzung darstellen

Urheberrecht Alternative: Creative-Commons Inhalte kostenfreie Lizenz Achtung: je nach Lizenz müssen weitere Bedingungen berücksichtigt werden z.b. Namensnennung, keine Bearbeitung, keine kommerzielle Nutzung Tipp: bei Google Bildersuche nach CC-lizensierten Fotos suchen unter: http://images.google.de/

Haftung eigene Inhalte Haftung für eigene Inhalte als Diensteanbieter 7 Abs. 1 TMG Postings Kommentare Blogbeiträge RSS-Feeds etc. Achtung: auch Haftung für zu eigen gemachte Inhalte möglich

Haftung fremde Inhalte Haftung für fremde Inhalte als Störer möglich Haftungsvoraussetzungen: Beitrag zur Verletzungshandlung (IP-Adresse, Forenbetreiber) Prüfungspflichten ab Kenntnis des Rechtsverstoßes z.b. durch notice and takedown-verfahren Verletzung dieser Prüfungspflichten

Haftungsvoraussetzungen: fremde Inhalte Inhalte sind rechtswidrig Haftung Links der Seitenbetreiber hat entweder Kenntnis von diesen Inhalten oder verletzt zumutbare Prüfungspflichten oder hat sich Inhalt zu eigen gemacht (z.b. durch zustimmenden Kommentar zum Link) Tipp: Disclaimer kann gegen ein "zu eigen machen" sprechen aber: keine pauschale Distanzierung möglich

Nutzungsrechte in Social Media Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke sehen häufig umfassende Rechteeinräumungen vor Beispiel: Facebook

Nutzungsrechte in Social Media nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die gepostet werden Ende der Lizenz: Löschen des Inhalts oder des Benutzerkontos Ausnahme: außer Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht

II. Native Advertising

Trennungsgrundsatz Grundsatz: Werbung und redaktionelle Inhalte sollen getrennt werden Problem: native advertising erfolgreicher als klassische Banner etc. Dennoch: Werbung und PR immer kenntlich machen! (vgl. z.b. 6 TMG) Bei Verstoß: Teure Abmahnungen und PR-Desaster drohen

Definition: Integration des Namens, Produktes, Verpackung, etc. im Austausch gegen Geld/Vorteile Kennzeichnungspflicht: Produktplatzierung ab Wert der Zuwendung von mehr als 1% der Produktionskosten oder 1000 sonst lediglich Produkthilfe Hinweis zu Beginn und Ende der Sendung und nach Werbepausen Unterstützt durch Produktplatzierungen für mind. 3 Sek Zusätzlich Einblendung weißes P in der oberen rechten Ecke Achtung: Werber darf sich nicht durch die Bereitstellung beeinflussen lassen und muss seine ehrliche Meinung äußern

Definition: Verschleierung des Werbecharakters einer geschäftlichen Handlung wenn der Marktteilnehmer den geschäftlichen Charakter nicht klar und eindeutig erkennen kann Indiz: wenn Entgelt/ sonstiger wirtschaftlicher Vorteil gezahlt wird Produkt/ Hersteller wird ohne sachlichen Grund übermäßig herausgestellt wird Kaufaufforderung Schleichwerbung Verstoß gegen Transparenzgebot

Schleichwerbung Tipps: Kennzeichnung der Werbung als Werbung" oder Anzeige Kooperationen offen legen Achtung: Sponsored oder sponsored by" nicht rechtssicher

Virales Marketing Gefahr der Schleichwerbung, wenn es sich um redaktionell gestaltete Inhalte handelt daher: Kennzeichnungspflicht auch bei satirischer Auseinandersetzung mit Themen Beispiel: Horst Schlämmer bei Volkswagen Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=6jp_zycnyhm

Buchtipp : Recht im Online-Marketing von Christian Solmecke und Sibel Kocatepe, Nov. 2015, Rheinwerk Verlag

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! RA Christian Solmecke, LL.M. +49 221 951 563 0 www.wbs-law.de solmecke@wbs-law.de www.wbs-law.de/twitter www.wbs-law.de/youtube www.wbs-law.de/xing www.wbs-law.de/app RA Christian Solmecke, LL.M.

Bildnachweise Julien Eichinger Fotolia ioannis kounadeas Fotolia kmit Fotolia Arnd Drifte Fotolia Pavel Ignatov Fotolia pizuttipics Fotolia Petr Vaclavek Fotolia Wilm Ihlenfeld - Fotolia alphaspirit Fotolia queidea - Fotolia HaywireMedia Fotolia dariusl Fotolia T. Michel Fotolia weissdesign Fotolia m.schuckart Fotolia Spencer - Fotolia