Regulatory & Real Estate Breakfast Briefing Pascal di Prima Tobias Bauerfeind Frankfurt, 26.04.2016
Agenda Einleitung IRB-Ansatz Capital Floors Kreditrisikostandardansatz 1 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung risikogewichteter Positionsbetrag = Risikogewicht (RW) Risikopositionsbetrag LGD = LGD E E PD = 1 (1 pd) t RW = max 0,12.5 (LGD EL BE ) R = 0,03 (1 e( 35 0,03) ) (1 e ( 35) ) + 0,16 1 (1 e 35 0,03 ) (1 e 35 ) RW = 0,45 N 1 1 R G 0,02 + R G(0,999) 0,02 0,45 12,5 1,06 0,68295 1 R 2 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung Status quo Die Capital Requirements Regulation (CRR) enthält zwei alternative Ansätze zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken: den Kreditrisikostandardansatz (KSA) und einen auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) 3 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung Status quo Kreditrisikostandardansatz (KSA): Im KSA sind feste Risikogewichte (0, 10, 20, 50, 100, 150 %), die von externen Ratings der Kreditnehmer abhängen, anzuwenden. Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRBA): Hier werden institutseigene Ratingsysteme dafür eingesetzt, die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken zu ermitteln. Jeder Kreditnehmer wird anhand interner Bonitätsbeurteilungen einer bestimmten Ratingstufe zugeordnet. 4 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung Status quo: Wohnungsbaukredite im KSA Risikopositionen wird grundsätzlich ein Risikogewicht von 100% zugewiesen, wenn die Bedingungen des Art. 125 CRR nicht erfüllt sind. Privilegiert beträgt das Risikogewicht nach Art. 125 CRR nur 35%. Bei Wohnungsbaukrediten kann der überschießende Kreditteil als Retail- Kredit mit einem Risikogewicht von 75% angerechnet werden, wenn die Voraussetzungen in Art. 123 CRR erfüllt sind (Realkreditsplitting). Als primäre Zulassungsvoraussetzung darf kein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Bonität des Schuldners und der Leistungsfähigkeit (und somit der Wertentwicklung) der zugrundeliegenden Immobilie bestehen. 5 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung Status quo: Gewerbliche Realkredite im KSA Risikopositionen wird grundsätzlich ein Risikogewicht von 100% zugewiesen, wenn die Bedingungen des Art. 126 CRR nicht erfüllt sind. Privilegiert beträgt das Risikogewicht nach Art. 126 CRR nur 50%. Auch bei gewerblichen Hypothekarkrediten darf ein Realkreditsplitting vorgenommen werden. 6 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung Neuer Kreditrisikostandardansatz Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) schlug in seinem ersten Konsultationspapier von Dezember 2014 vor, Bank- und Unternehmensforderungen im KSA von der Abhängigkeit externer Ratings zu lösen und stattdessen an (jeweils zwei) Risikotreiber zu knüpfen. Es wurde jedoch kritisiert, dass ein vollständiger Verzicht auf externe Ratings weder notwendig erscheint, noch vom Markt gewünscht sei und dass der neue KSA überdies zu komplex und wenig risikosensitiv wirke. In seinem zweiten Konsultationspapier von Dezember 2015 schlägt das BCBS nun vor, externe Ratings im Rahmen des KSA wieder zuzulassen jedoch in einer nunmehr nicht mechanischen Weise. 7 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Einleitung Neuer IRB-Ansatz Am 24. März 2016 veröffentlichte das BCBS ein Konsultationspapier zur Beschränkung des IRB-Ansatzes für wesentliche Forderungsklassen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Komplexität des aufsichtlichen Regelwerks zu reduzieren, die Vergleichbarkeit zu erhöhen sowie die großen Unterschiede bei der Ermittlung der Kreditrisiken und des Eigenkapitals zu beseitigen. Dies umfasst zum einen, dort wo die notwendigen Parameter nicht verlässlich geschätzt werden können, die Abschaffung des IRB-Ansatzes. Zum anderen sollen Mindestschwellen (Capital Floors) auf Basis des KSA implementiert werden, um im IRB-Ansatz ein Mindestmaß an Konservatismus sicherstellen zu können. 8 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
IRB-Ansatz Das BCBS schlägt vor, den auf internen Ratings basierenden Ansatz für folgende Portfolios zu streichen und selbigen durch den KSA zu ersetzen: Banken und andere Finanzinstitute große Unternehmen (im Konsolidierungskreis) mit einer Bilanzsumme größer als 50 Mrd. EUR Unternehmen (im Konsolidierungskreis) mit jährlichem Umsatz von mehr als 200 Mio. EUR (gilt nur für den fortgeschrittenen IRB-Ansatz) Beteiligungen Spezialfinanzierungen Schließlich empfiehlt das BCBS einen Capital Floor, der als Untergrenze für die Kapitalanforderungen fungieren soll, wobei dieser auf den Standardansätzen für alle Risikoarten der Säule 1 (Basel II) basiert. 9 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Capital Floors Änderungen für alle Institute Die Überarbeitung des KSA könnte zusammen mit den geplanten Capital Floors (zusammen Basel IV) die Institute überfordern. Der neue Floor soll als Untergrenze für sämtliche Kapitalanforderungen fungieren, wobei dieser auf den Standardansätzen für alle Risikoarten der Säule I basiert. Um demgemäß den neuen Floor bestimmen zu können, müssen zukünftig auch IRB-Institute den neuen KSA für das Kreditrisiko vollständig implementieren. 10 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Capital Floors Konsequenzen für alle Institute Die Capital Floors drohen die Eigenkapitalanforderungen massiv zu erhöhen um über 50% oder 500 Mrd. EUR. Dabei könnte der neue Floor sowohl die Risikosensitivität einschränken als auch die Fehlallokation von Kapital befördern. Besonders hiervon betroffen wären: Unternehmensfinanzierungen und Privatkunden, die gerade in Deutschland grundsätzlich sehr risikoarm sind. 11 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Capital Floors Prognosewerte im KSA 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 190 158 80 74 45 30 19 n/a Banken Unternehmen Immobilien Privatkunden Heutige Risikoaktiva (Mrd. EUR) Neue Risikoaktiva (Mrd. EUR) Quelle: McKinsey Capital Management Survey 2015 (basierend auf dem Stresstest von 24 deutschen Banken 2014) 12 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Capital Floors Prognosewerte im IRB-Ansatz 800 700 740 600 500 400 300 200 100 0 431 175 98 80 n/a Banken Unternehmen Privatkunden Heutige Risikoaktiva (Mrd. EUR) Neue Risikoaktiva (Mrd. EUR) Quelle: McKinsey Capital Management Survey 2015 (basierend auf dem Stresstest von 24 deutschen Banken 2014) 13 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Capital Floors Prognosewerte für gesamte Risikoaktiva 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 1029 ~1600 Gesamte Risikoaktiva Heutig (Mrd. EUR) Neu (Mrd. EUR) Quelle: McKinsey Capital Management Survey 2015 (basierend auf dem Stresstest von 24 deutschen Banken 2014) 14 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Forderungsklasse Unternehmen Externe Ratings wären auch hier die Basis für die Bestimmung des Risikogewichts sowie für die Zulassung von Garanten und Finanzsicherheiten. Eine Due-Diligence-Prüfung wäre hier analog zur Forderungsklasse Banken ebenfalls durchzuführen. Forderungen an KMUs sowie Retailforderungen erhielten ein reduziertes Risikogewicht. 15 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Externes Rating Risikogewichte i.h.v. 20% bis 100% (unter BB- 150%) Unternehmensforderungen Kein Rating Risikogewichte i.h.v. 100% Sonstige Forderungen an KMUs erhielten ein Risikogewicht i.h.v. 85% Retailforderungen erhielten ein Risikogewicht i.h.v. 75% 16 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Immobilienbesicherte Forderungen Als hauptsächlichen Risikotreiber für immobilienbesicherte Forderungen schlägt das BCBS nunmehr die Verwendung der sogenannten Loan-to-Valuation (LTV)-Quote vor. Beleihungsauslauf meint grundsätzlich den Quotienten aus dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert einer Kreditsicherheit. Dabei werden insgesamt drei immobilienbesicherte Forderungskategorien unterschieden: Wohnwirtschaftliche Realkredite Gewerbliche Realkredite ADC-Kredite 17 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Wohnwirtschaftliche Realkredite Grundsätzlich bestimmt sich das Risikogewicht nach der LTV-Quote. Bei einer LTV-Quote von bis zu 100% reicht das Risikogewicht von 25% bis 55%. Bei einer LTV-Quote von über 100% findet das Risikogewicht des Schuldners Anwendung. Unter Umständen kann das Risikogewicht auf bis zu 120% bzw. 150% steigen. Gewerbliche Realkredite Nicht vom Cashflow des Sachwerts abhängige gewerbliche Realkredite erhielten bei einer LTV- Quote von bis zu 60% ein Risikogewicht i.h.v. 60%. Bei einer höheren LTV-Quote findet das Risikogewicht des Schuldners Anwendung. Vom Cashflow des Sachwerts abhängige Kredite erhielten ein Risikogewicht i.h.v. 80% bis 130%, abhängig von der LTV-Quote. 18 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz ADC-Kredite Kredite zur Finanzierung der Grunderwerbs-, Erschließungs- und Bebauungsphase (Land acquisition, development and construction, ADC) erhielten ein Risikogewicht i.h.v. 150%. Diese Kategorie würde Kredite an Unternehmen und Zweckgesellschaften (SPVs) einschließen, welche die Grunderwerbs-, Erschließungs- und Bebauungsphase einer Immobilie finanzieren. 19 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Beispiel: direkte Finanzierung Residential RE Darlehensnehmer Darlehen Valuta:120 Kreditlinie: 50 Bank Voraussetzungen: fertiggestellt rechtlich durchsetzbar erstrangige Besicherung Rückzahlungsfähigkeit vorsichtige Bewertung Dokumentation 200 Risikogewicht derzeit: Risikogewicht künftig: 35% / 100% Rückzahlung nicht abhängig von Cashflows aus Immobilie: 45% (mind. Eigenmittel: 170*45%*8% = 6,12) Rückzahlung abhängig von Cashflows aus Immobilie: 120% (mind. Eigenmittel: 170*120%*8% = 16,32) 20 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Beispiel: direkte Finanzierung Commercial RE Darlehensnehmer Rating AA- Darlehen Valuta:120 Kreditlinie: 50 Bank Voraussetzungen: fertiggestellt rechtlich durchsetzbar erstrangige Besicherung Rückzahlungsfähigkeit vorsichtige Bewertung Dokumentation 200 Risikogewicht derzeit: Risikogewicht künftig: 50% / 100% Rückzahlung nicht abhängig von Cashflows aus Immobilie: 20% (mind. Eigenmittel: 170*20%*8% = 2,72) Rückzahlung abhängig von Cashflows aus Immobilie: 130% (mind. Eigenmittel: 170*130%*8% = 17,68) 21 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
Kreditrisikostandardansatz Beispiel: Non-recourse Finanzierung über SPV Mieter/Leasingnehmer Rating AA- Miete/Leasingraten SPV Darlehen Valuta:120 Kreditlinie: 50 Bank Nutzung 200 Risikogewicht derzeit: 100% (mind. Eigenmittel: 170*100%*8% = 13,60) Risikogewicht künftig: In der Entwicklungs- und Bauphase bis Fertigstellung: Nach Fertigstellung: 150% (mind. Eigenmittel: 170*150%*8% = 20,40) 130% (mind. Eigenmittel: 170*130%*8% = 17,68) 22 / L_LIVE_EMEA2:13285374v1
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