Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - herzlich Willkommen - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit zas safety consult gmbh
Nicht nur Mediziner sondern nun auch Unternehmer und Arbeitgeber Patienten Steuer Personal Versicherungen Finanzierung Hygiene EDV die Praxis QS Arbeitssicherheit
Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesunde und motivationsfördernde Arbeitsbedingungen schaffen und erhalten, Ausfallzeiten und -kosten senken, das Wissen, die Erfahrungen und die Kompetenzen aller Beteiligten effizient nutzen, eigene Ressourcen nutzen, präventiv, systematisch, regelmäßig und anlassbezogen handeln, Qualität und Aktualität sicherstellen, Rechtssicherheit haben, bei Kontrollen oder nach Vorkommnissen.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Quelle: BGW 2010 2.000 1.800 1.805 1.726 1.849 1.775 1.799 1.842 1.600 1.651 1.593 1.467 1.400 1.337 1.256 1.311 1.319 1.364 1.200 1.137 1.164 Fälle 1.000 800 600 439 469 527 427 485 470 458 484 400 200 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten (Vedachtsanzeigen)
Das Modell der Arbeitssicherheit: Mensch-Arbeitsmittel-Umwelt-System Umwelt (Arbeitsumgebung) Mensch Arbeitsmittel Arbeitsunfälle Gefährdung Arbeitsbedingte Erkrankungen Maßnahmen zur Vermeidung: Sicherheit Berufskrankheiten
Bezirksregierung (vorher Staatliches Amt f. Arbeitsschutz) Arbeitsschutzbehörden Berufsgenossenschaft (BGW) TIPP: Sie können sich als Unternehmer freiwillig bei der BGW versichern! Überwachung von gesetzlichen Vorschriften mit allen amtlichen Befugnissen der Ortspolizeibehörden Die BG ist Trägerin der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bildet neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einen selbständigen Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. +
Aufgaben des Arbeitgebers: Arbeitgeberpflichten nach 5 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigen mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. WICHTIG: Schriftlich, aktuell, vor Arbeitsaufnahme, Maßnahmen festlegen, umsetzen, Unterlagen fortlaufend pflegen. -> Sicherheitsfahrplan für die Praxis
Konzeption der : 1. Arbeitsmittel und Tätigkeiten erfassen 2. Gefährdung ermitteln 5. Umsetzen/ Wirkungskontrolle/ (Maßnahmennachverfolgung!) 3. Gefährdung beurteilen 4. Maßnahmenableitung
Verantwortlich für die Sicherheit der Beschäftigten ist immer der Arbeitgeber! Grundgesetz: Jeder Mensch hat ein recht auf körperliche Unversehrtheit. BGB: Führsorgepflicht des Arbeitgebers BGV A 1: Pflichten des Unternehmers Arbeitsschutzgesetz: Pflichten des Arbeitgebers
Normen im Arbeitsschutz: Beispiele Arbeitsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Sozialgesetzbuch VII (gesetzliche Unfallversicherung) Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung Medizinproduktebetreiber-verordnung Biostoff-Verordnung Gefahrstoff-Verordnung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung : DGUV V1, DGUV V2 Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) Gesetze Verordnungen Satzungsrecht Technische Regeln, Richtlinien
Arbeitgeberpflichten (Beispiele) Der Arbeitgeber hat: alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit zu treffen, ( Kosten nicht auf die AN abzuwälzen ), die Arbeitsbedingung zu beurteilen ( ), -> auch gem., BioStoffV, TRBA 250, TRBA 200 die Mitarbeiter zu Unterweisen, Dokumentation, eine ausreichende Erste Hilfe zu organisieren, Gefahrstoffe: Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Unterweisung Mutterschutz:, Anzeige bei der Bezirksregierung. Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen: Z.B. Schutzstufe 2 / BioStoffV, Feuchtarbeit, Bildschirmarbeit) Sicherheitstechnische- u. Arbeitsmedizinische Betreuung sicherstellen
Wer hilft dem Unternehmer dabei? Sicherheitsfachkraft beide beraten den Arbeitbegeber in allen Fragen zur Arbeitssicherheit. Aufgaben s. 3, 6 ArbSichG Betriebsarzt Art und Umfang/Inhalte s. DGUV V 2 Betriebsarzt-> s. ArbMebVV
Die Betreuungsformen im Überblick (DGUV V 2) Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte mehr als 10 Beschäftigte Alternative Betreuung bis 50 Beschäftigte Grundbetreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt unterstützen bei der Grundbetreuung: feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit Unternehmerschulung: Unternehmerin oder Unternehmer qualifiziert sich in Schulung und organisiert den betrieblichen Arbeitsschutz plus anlassbezogene Betreuung plus betriebsspezifische Betreuung plus bedarfsorientierte Betreuung
Die Alternative Betreuung bietet die Ärztekammer Nordrhein in Kooperation mit der BGW an: Sie als Unternehmer/-in nehmen an Motivationsschulung teil (5 Std,) Fortbildung alle 5 Jahre, oder FB- Module, jährlich 1,5 h setzt die rechtlichen Anforderungen im AGS um fordert bedarfsorientierte Betreuung ein Die Teilnahme alleine reicht aber nicht aus!! BGW berät die Beteiligten Qualitätssicherung der Multiplikatoren entwickelt Schulungen und Unterlagen Evaluation Kooperationspartner informiert die Unternehmen organisiert die Schulungen organisiert die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung meldet Teilnehmende an die BGW
Medizinprodukte MPG MPBetreibV Betreiberpflichten einhalten, u.a.: Bedienungsanleitung, STK, MTK, Bestandsverzeichnis, Einweisung (A1, A2), Medizinproduktebuch,
Fortbildungsveranstaltung Meine Praxis organisiert und sicher!? Der Arzt als Arbeitgeber was Sie alles -in Sachen Arbeitsschutzregeln müssen. - Vielen Dank!!! - Dipl.-Ing. H. Jörg Damm Fachkraft für Arbeitssicherheit zas safety consult gmbh