Arbeitsschutz in der Filmbranche Sicherheit am Set, Struktur und Organisation Film, - Gemeinsame Präventionsstrategie - (in Abstimmung mit der Gewerbeaufsicht) Dipl.-Ing. Joachim Bayersdörfer / BG ETEM München, 16.09.2011
Ansprechpartner der Berufsgenossenschaft für die Filmbranche Raum Hamburg Thoralf Lorenz Tel.: 0163 / 2615727 E-Mail: lorenz.thoralf@bgetem.de Raum Berlin Karl-Heinz Richter Tel.: 0163 / 2615566 E-Mail: richter.karl-heinz@bgetem.de Raum Köln Dr. Werner Schunck Tel.: 0163 / 2615669 E-Mail: schunck.werner@bgetem.de Raum München Joachim Bayersdörfer Tel.: 0163 / 2615747 E-Mail: bayersdoerfer.joachim@bgetem.de Hauptverwaltung Köln Kathrin Kraft Tel.: 0221 / 3778-6214 E-Mail: kraft.kathrin@bgetem.de Stand: 01.03.2012 Seite 2
Rahmenbedingungen 1. Gefährdungsbeurteilung [ 5 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1] 2. Unterweisung [ 12 ArbSchG, 9 BetrSichV, 4 BGV A1] 3. Auswahl Personal [ 7 ArbSchG, 2 BetrSichV, 7 BGV A1] 4. Auswahl Arbeitsmittel [ 4 ArbSchG, 4,7, 10 BetrSichV, 11 BGV A1] 5. Erste Hilfe [ 10 ArbSchG, 22, 24, 25, 26 BGV A1] 5 Grundregeln im Arbeitsschutz Seite 3
Gefährdungsbeurteilung Film 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe Stufe Gefährdungsbeurteilung Bezeichnung Allgemeine GB GB Drehbuch GB Dispo Hinweis Je nach Produktionsfirma und Produktionsart Gemäß dem Drehbuch; spezifische Maßnahmen festlegen Gemäß dem Drehort; spezifische Belange berücksichtigen und als Anhang zur Dispo Seite 4
Qualifikationsbedarf Film Allgemein Ersthelfer Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsfachkraft Koordinator - Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer - Bauarbeiten - Explosionsgefahr Aufsichtsführender Bei gefährlichen Arbeiten Fachlich Elektrofachkraft (BGV A3) Beleuchter mit Elektroausbildung Qualifikation zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen (DGUV G 966) Qualifikation zum Bedienen von Kamerakränen (BGI 814) (mögliche Maßnahme: Ausbildung nach DGUV G 966 mit spezieller Einweisung auf den Kamerakrantyp bis eine Ausbildung nach BGI 814 zur Verfügung steht) Qualifikation zum Bedienen von Motorsägen (GUV-I 8624) Qualifikation nach Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) - Catering Seite 5
Allgemeine Maßnahmen am Set: 1. Gefährdungsbeurteilung erstellen und umsetzen! 2. Unterweisung aller Produktionsmitarbeiter (vor Produktionsbeginn) 3. Informationen über Notfallnummern, Erste Hilfe, Fluchtwege und zuständige Berufsgenossenschaft Unterweisung Aushang 4. Qualifikation Personal überprüfen 5. Nur geprüfte Geräte / Arbeitsmittel verwenden notwendige Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren 6. Koordinator für alle Fremdfirmen und nicht bei der Produktionsfirma angestellten Personen bestellen Seite 6
Konkrete Maßnahmen am Set: 1. Gefährdungsbeurteilung-Drehbuch / Dispo erstellen 2. Spezielle Einweisung am Set (nach Bedarf) und bei besonderen Arbeitsverfahren 3. Ab 20 Personen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen (Empfehlung: Set-AL) 4. Sicherheitsschuhe mindestens für die Abteilungen Licht, Kamerabühne und Szenenbau 5. Mindestens 1 Ersthelfer am Set (Regel: 10 % der Versicherten) 6. Sicherheitsdatenblätter für alle Gefahrstoffe vorhalten (am Set) 7. Elektrofachkraft für die gesamte Produktion bestimmen. Seite 7
Checkpunkte Verleiher: 1. Nur geprüfte Arbeitsmittel ausleihen; 2. Bedienungsanleitung zu den Arbeitsmittel muss vorhanden sein; 3. Montagehinweise (Auf- und Abbau); 4. Sicherheitshinweise; 5. Stichprobenprüfung der durchgeführten Prüfung; 6. Mangelhafte oder beschädigte Arbeitsmittel fachgerecht reparieren lassen! 7. Hinweise zur nächsten Wiederholungsprüfung! Seite 8
Checkpunkte Mietobjekte: 1. Eindeutige Darstellung der Mietfläche und der Nutzung; 2. Übergabe der Mietsache dokumentieren; 3. Gefahrenhinweise am Mietobjekt dokumentieren; 4. Technische Unterlagen einfordern; 5. Stromversorgung: sicherer Zustand der elektrischen Anlage! => Wenn nicht: sicherer Speisepunkt schaffen! 6. Rückgabe der Mietsache dokumentieren; Seite 9
Checkpunkte externe Dienstleister: 1. Beachtung der BGV A1: - 5 Vergabe von Aufträgen - 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer 2. Wenn Mitarbeiter der Produktionsfirma gefährdet werden können, ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung einzufordern. (Beispiel: Stunts, Spezialeffekte, Tiere,..) 3. Es ist auf das Vorhandensein von Sicherheitsdatenblättern beim Umgang mit Gefahrstoffen zu achten. (Beispiel: Szenenbild, Maske, Kostüm, ) 4. Beim Catering sind die Bestimmungen der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) einzuhalten und Qualifikationsnachweise einzufordern. Seite 10
Sicherheit am Set Organisation gem. BGV A1 Gefährdungsbeurteilung Unterweisung Ersthelfer ( 5 // 10 % der Mitarbeiter) Erste Hilfe / Feuerlöscher Sicherheitsfachkraft (gem. DGUV V2) Sicherheitsbeauftragter (> 20 Personen) PSA zur Verfügung stellen (speziell: Licht, Kamerabühne, Szenenbau: Sicherheitsschuhe S3 empfohlen) Betriebsarzt (gem. DGUV V2) Durchgangsarzt (www.bgetem.de) Arbeitsmittel gem. BetrSichV. nur geprüfte Arbeitsmittel verwenden Defekte Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden. Reparatur nur durch Fachpersonal Bedienungsanleitung muss vorhanden sein Bestimmungsgemäßer Gebrauch Gefährliche Arbeiten gem. BGR A1 Beispiele: - Arbeiten mit Absturzgefahr - Sprengarbeiten - Fällen von Bäumen - Arbeiten im Gleisbereich Gefahrstoffe gem. GefStoffV zu jedem Stoff muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein Betriebsanweisung erstellen Festlegen welche PSA Ggf. Vorsorgeuntersuchung Gasflaschen: Ordnungsgemäßer Zustand und regelmäßige Prüfung Elektrotechnik gem. BGV A3, BetrSichV, TRBS und VDE nur geprüfte Geräte verwenden Reparatur nur durch Elektrofachkraft Wiederholungsprüfung organisieren (alle 3 // 6 Monate im Außenbereich) Speisepunkte in fremden Mietobjekten (BGI 608) Seite 11
Struktur Filmproduktion Filmgeschäftsführer Produzent Herstellungs-Leitung? Auftraggeber Produktions-Leiter Produktionsassistenz Produktionssekretär/in Drehort Vorort Büro Aufnahmeleiter 2. Aufnahmeleiter am Set Regie Szenenbild Kameramann Schauspieler Komparsen Produktionsfahrer Regie-Assistent Continuity Requisite, Bühnenbau Kostüm Technik (Licht, Kamerabühne, Kameratechnik) Seite 12