Mit vorformulierten Musterzeugnissen Ratgeber Das richtige Arbeitszeugnis Passende Formulierungen finden Geheimcodes entschlü sseln
Die Zeugnisarten Definition»Arbeitszeugnis«Ein Arbeitszeugnis ist die schriftliche Bescheinigung eines Arbeitgebers oder Ausbilders über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Auf die Erteilung einer Arbeitsbescheinigung hat der Arbeitnehmer einen vor dem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch. Ein Arbeitszeugnis beschreibt den beruflichen Werdegang eines Arbeitnehmers und seine berufliche Qualifikation. Außerdem urteilt es über seine Eignung, sein Verhalten und seine Leistungen. Je nachdem, wofür ein Zeugnis benötigt wird und in welcher Intensität die Beurteilung erfolgen soll, muss man zwischen verschiedenen Zeugnisarten unterscheiden. Die Arbeitsbescheinigung Eine für die Arbeitsagentur ausgestellte Arbeitsbescheinigung ist kein Zeugnis. Mit der Arbeitsbescheinigung die auf einem amtlichen Vordruck zu erstellen ist soll die Arbeitsagentur informiert werden über die Art der Tätigkeit, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, die Höhe der Vergütung und den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Außerdem dient die Arbeitsbescheinigung nicht dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers und erfüllt schon deshalb nicht die Voraussetzungen für ein Zeugnis. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Das einfache Zeugnis In einem einfachen Zeugnis werden keine Aussagen über die Leistung und die Führung des Arbeitnehmers getroffen. Mit einem einfachen Zeugnis erhält der Arbeitnehmer eine Bescheinigung darüber, welche Art von Arbeitsverhältnis vorgelegen hat und wie lange dieses angedauert hat. Ein einfaches Zeugnis reicht also aus, wenn es sich um eine kurzfristige Tätigkeit oder eine sehr gering qualifizierte Tätigkeit handelt. Aber: Die Angabe der Berufs 18
Das einfache Zeugnis bezeichnung alleine reicht hierfür dennoch nicht aus. Der Tätigkeitsbereich muss vollständig und genau beschrieben werden. Bei der Dauer der Beschäftigung ist der rechtliche und nicht der tatsächliche Zeitraum zu berücksichtigen. Das Beendigungsdatum muss also auf den Tag lauten, an dem das Arbeitsverhältnis endete, und nicht auf den Tag, an dem der Arbeitnehmer tatsächlich aufgehört hat zu arbeiten, weil er beispielsweise für die Dauer der Kündigungsfrist vorzeitig freigestellt wurde. Checkliste»Einfaches Zeugnis«Die Art der Beschäftigung ist in einem Arbeitszeugnis so genau und vollständig zu beschreiben, dass sich ein Dritter ein Bild davon machen kann. Überschrift mit Bezeichnung des Zeugnisses Name, Vorname (bei verheirateten Personen ggf. der abweichende Geburtsname) Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort (nur auf Wunsch des Arbeitnehmers) Beruf, akademische Grade und öffentlich-rechtliche Titel Art des Beschäftigungsverhältnisses (genaue Angaben zum Aufgabengebiet) Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (Beginn und Ende; Voll- oder Teilzeit) Grund des Ausscheidens (nur auf Wunsch des Arbeitnehmers) Ort, Datum, Unterschrift Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis haben möchte. In den meisten Fällen wird ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein einfaches Zeugnis die bessere Wahl sein kann. Beispielsweise im Falle einer Arbeitgeberkündigung während der Probezeit kann sich ein einfaches Zeugnis anbieten, wenn der Arbeitnehmer für die kurze Zeit keine Leistungsbeurteilung wünscht. 19
Die Zeugnisarten Das qualifizierte Zeugnis Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darf nur auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Ein nicht verlangtes qualifiziertes Zeugnis kann der Arbeitnehmer zurückweisen. Das qualifizierte Zeugnis ist ein einfaches Zeugnis, das um die Beschreibung und Beurteilung zu Führung und Leistung des Arbeitnehmers ergänzt ist. Das Zeugnis muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Die Beurteilung erstreckt sich auf die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und kann nicht auf einzelne Zeiträume beschränkt werden. Bei der Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers geht es vor allem um die Beurteilung seiner Fähigkeiten, die Beurteilung der von ihm erbrachten Leistungen, seine Belastbarkeit, Initiative und das von ihm gezeigte Engagement, sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern und gegebenenfalls sein Führungsverhalten. Das Zwischenzeugnis Das Zwischenzeugnis entspricht dem Endzeugnis, allerdings besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort. Ein Zwischenzeugnis kann ein einfaches Zeugnis sein, wenn es nur Art und Dauer der Beschäftigung nennt. Meistens werden aber auch hier Leistung und Führung bewertet, sodass es sich dann um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis handelt. Unterschiede zum Endzeugnis Um es vom Endzeugnis unterscheiden zu können, trägt es in aller Regel die Überschrift»Zwischenzeugnis«. Das Zwischenzeugnis ist im Präsens abzufassen, da die Tätigkeit andauert und die Leistungen auch zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung weiterhin erbracht werden. Das Imper 20
Das Zwischenzeugnis fekt wird im Zwischenzeugnis nur eingesetzt, wenn ein bereits abgeschlossener Vorgang beschrieben wird. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer befördert wurde und im Zwischenzeugnis auch die frühere Tätigkeit beschrieben wird. Ein weiterer Unterschied zum Endzeugnis besteht darin, dass die Schlussformulierung im Zwischenzeugnis üblicherweise den Grund dafür nennt, warum ein Zwischenzeugnis erteilt wurde. Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist gesetzlich nicht geregelt. Hat der Arbeitnehmer aber einen triftigen und anzuerkennenden Grund, muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht ein Zwischenzeugnis ausstellen. Ein Zeugnis unterliegt anderen Kriterien als eine interne Beurteilung. Deshalb sollte sich der Arbeitnehmer, der einen triftigen Grund für ein Zwischenzeugnis hat, nicht auf eine interne Beurteilung verweisen lassen. Triftige Gründe für einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis Der Arbeitgeber stellt die Kündigung in Aussicht. Der Arbeitnehmer wechselt die Stelle. Der Arbeitnehmer wird versetzt. Der Vorgesetzte des Arbeitnehmers wechselt die Stelle. Das Unternehmen gerät in die Insolvenz. Der Arbeitnehmer möchte das Unternehmen verlassen (Abkehrwille) und sich anderweitig bewerben. Das Probearbeitsverhältnis beziehungsweise die Probezeit enden. Eine angestrebte Fort- oder Weiterbildung verlangt die Vorlage eines Zwischenzeugnisses. 21
Die Zeugnisarten Das Arbeitsverhältnis wird längere Zeit, z. B. aufgrund von Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst, ruhen. Der Status des Arbeitnehmers ändert sich, weil er z. B. zum leitenden Angestellten befördert wurde. Das Zwischenzeugnis wird zur Vorlage bei Gerichten oder Behörden benötigt. Der Betrieb geht an einen Erwerber beziehungsweise neuen Arbeitgeber über. Der Arbeitnehmer benötigt für einen Kreditantrag zur Vorlage bei der Bank ein Zwischenzeugnis. Die Arbeitszeit ändert sich erheblich, weil beispielsweise von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung gewechselt wird. Tipp Sollte der Arbeitnehmer einen triftigen Grund für ein Zwischenzeugnis haben, sollte er auch die Gunst der Stunde nutzen und ein solches vom Arbeitgeber verlangen. Die Erfahrung zeigt, dass Zwischenzeugnisse in der Re gel sehr viel besser ausfallen als Endzeugnisse, da viele Arbeitgeber mit besonders guten Zwischenzeugnissen ihre Arbeitnehmer motivieren bzw. sie an sich binden möchten. Hier besteht kein Anspruch: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er dieses als Beweismittel für eine Klage auf eine bessere Bezahlung oder eine Höhergruppierung benötigt. Auch der Wunsch nach einer Beurteilung der eigenen Leistung begründet noch keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Sind Zwischenzeugnisse bindend? Ohne einen triftigen Grund sollte ein Arbeitnehmer besser nicht nach einem Zwischenzeugnis verlangen. Meistens wird der Arbeitgeber vermuten, dass er das Unternehmen verlassen will. Wer sichergehen will, dass er in bestimmten Abständen ein Zwischenzeugnis erhält, kann bereits im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass ihm beispielsweise im Abstand von zwei Jahren ein Zwischenzeugnis erteilt wird. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass bei ei nem späteren Endzeugnis exakt die gleichen Formulie 22