Die Alternative der Stadt Zug nimmt die Gelegenheit wahr, an der Vernehmlassung zur 1. Lesung der Ortsplanungsrevision der Stadt Zug teilzunehmen.



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Transkript:

Alternative der Stadt Zug Vernehmlassung zur 1. Lesung zur Ortsplanungsrevision der Stadt Zug Die Alternative der Stadt Zug nimmt die Gelegenheit wahr, an der Vernehmlassung zur 1. Lesung der Ortsplanungsrevision der Stadt Zug teilzunehmen. Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Einwohnerzahl Offensichtlich gehen der Stadtrat und der GGR davon aus, dass die im kantonalen Richtplan vorgegebenen Maximalzahlen (EinwohnerInnen und Arbeitsplätze) voll ausgeschöpft, respektive problemlos überschritten werden sollen. Die Alternativen der Stadt sind nach wie vor der Überzeugung, dass dieses schnelle Wachstum nicht nachhaltig und von einer Mehrheit der ZugerInnen nicht erwünscht ist. Die BewohnerInnen der Stadt Zug haben mit ihrem Nein zum Bebauungsplan Belvedere ebenfalls zum Ausdruck gebracht, dass sie von der unkontrollierten Bautätigkeit die Nase voll haben. Das Bevölkerungswachstum ist deshalb auf 27 000 EinwohnerInnen zu begrenzen. Die Arbeitsplatzzahl von 27 500 Beschäftigten kann Zug gemäss Planungsbericht nicht einmal mehr einhalten, da sie bereits mit den in der letzten Ortsplanungsrevision eingezonten und noch unbebauten Zonen überschritten wird. Das Arbeitsplatzangebot darf deshalb nicht weiter wachsen. Wir halten noch einmal fest, dass bei der letzten Ortsplanungsrevision bereits soviel Land für EinwohnerInnen und Arbeitsplätze eingezont wurde, dass praktisch keine weiteren Einzonungen mehr vorgenommen werden können. Eine Überschreitung der vom Kanton festgelegten Bevölkerungszahl ist unbedingt zu vermeiden. Auf W1 oder W2 Zonen ist grundsätzlich zu verzichten. Dem Mangel an preisgünstigen Wohnungen soll begegnet werden, indem Wohnzonen für preisgünstiges Wohnen geschaffen werden. Obschon sich der GGR nicht einigen konnte, wo W1 oder W2 Zonen entstehen sollen, ist der Grundsatzentscheid, dass 20 000 m2 Land in eine Zone W1 eingezont werden sollen, in der 1. Lesung gefallen. Diesen Entscheid halten wir für falsch. Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass W1 und W2 Zonen nur Nachteile für die Entwicklung von Zug mit sich bringen: Der Landverschleiss für einige Wenige ist immens, die ökologischen Folgen drastisch - die soziale Durchmischung in der Stadt wird noch stärker aufgehoben wir drohen zum Reichenghetto zu verkommen. Wir lehnen daher sämtliche solche Zonen ab. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Argumentation in der Vernehmlassung zum Entwurf für die erste Lesung im GGR.

Areal Oesch und Stierenmarkt Das Stierenmarktareal wird nun in der Zone OeIB belassen und beim Areal Oesch ein Teil des Grundstücks in die Zone OeIB eingezont. Wir halten daran fest, dass nur damit das Weiterbestehen der jetzigen und zukünftigen Nutzung des Stierenmarks beibehalten werden kann. Wir sind dagegen, wenn die Bauten auf dem Stierenmarkt- Areal so verändert werden, dass es sein charakteristisches Gesicht verliert. Sollte das umgezonte Land auf dem Areal Oesch dereinst wirklich nicht für das Stierenmarktareal genutzt werden können, wird es für die Stadt für andere Nutzungen nützlich sein. Äussere Lorzenallmend Mit der Studie der Korporation geht die Befürchtung einher, dass in der Äusseren Lorzenallmend eine Ladenmeile entstehen wird. Wir wollen daran festhalten, dass das Areal der äusseren Lorzenallmend als Gewerbezone spezifisch für Gewerbe mit einem Wohnanteil reserviert bleibt, da in Zug sonst keine anderen Zonen mehr für diesen Zweck vorhanden sind. Seit Beginn der Ortsplanungsrevision haben sich zudem 2 wesentliche Voraussetzungen geändert: 1. Mit der Interpellation der Alternativen Kantonsrätin Anna Lustenberger im Kantonsrat wurde klar, dass ab ca. 2015 etwa 100 bis 120 Pflegebetten in der Stadt fehlen werden. In der 2. Lesung der Ortsplanungsrevision ist darum eine Zone festzulegen, wo die fehlenden Pflegebetten realisiert werden können. 2. Mit der Ablehnung des Bebauungsplanes Belvedere und der Gültig-Erklärung der so genannten Hochhausinitiative muss sich die Stadt überlegen, ob es sinnvoll und möglich ist, die Anliegen der Initiative bereits auf die 2. Lesung der Ortsplanungsrevision vorzubereiten. Zonenplan Einzonungen (Umzonungen) 1 Rank 22 Alte Lorze 23 Rankstrasse 24 Riedmatt Antrag Umzonen in Sonderzone für preisgünstigen Wohnungsbau (Rank: ganzes Areal einzonen) 6 Lüssi Das ganze neu eingezonte Areal (WA3) wird in die Landwirtschaftzone zurückgezont. Begründung Die 400 preisgünstigen Wohnungen genügen nicht. Private bauen kaum Mietwohnungen, Genossenschaften bekommen kein Land. Das Areal ist für ein vernünftiges Bevölkerungswachstum nicht notwendig. Die Fläche soll weiterhin als Landwirtschaftsland genutzt werden.

7 Sterenweg Das neu eingezonte Areal wird wieder der Landwirtschaftzone zugewiesen. 9 Freudenberg Das neu eingezonte Areal ( WA2) wird wieder der Landwirtschaftzone zugewiesen. 10 Meisenberg Das Areal ist in die Landwirtschaftszone zurückzuzohnen 11 Mülimatt Das Areal ist wieder in die Landwirtschaftszone zurückzuzonen. ÖIB 12 Franziskusheim W3 Das Areal ist wieder in der Landwirtschaftzone zurückzuzonen. 13 Steinibach Das neu eingezonte Areal wird wieder der Landwirtschaftzone zugewiesen. Die stadt soll sich nicht weiter in die freie Landschaft hinaus fressen. Das Areal ist für ein vernünftiges Bevölkerungswachstum nicht notwendig. Die Fläche soll weiterhin als Landwirtschaftsland genutzt werden. Eine Arrondierung des Geländes wird akzeptiert. Mit der Umzonung ist der Bau einer Halle für die Oberwiler Rebells geplant. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Falls sich dieser Ort als einziger als sinnvoll für Pflegebetten erweist, kann jederzeit eingezont werden. Das Areal ist für ein vernünftiges Bevölkerungswachstum nicht notwendig. Die Grünfläche zwischen Zug und Oberwil soll erhalten bleiben und als Landwirtschaftland genutzt werden. W1 Zonen sind unökologisch und reine Landschaftsverschwendung Auszonungen neu Waldhof Umzonungen W1 unter Rägetenweg auszonen Reine Landschaftsverschwendung. Wertvolles Naherholungsgebiet 20 Räbmatt Wieder einzonen ÖIF bringt keinen Nutzen gebaut werden kann dort aber. 28 Herti Nord Rückzonung in Reservezone oder auszonen Zug Nord ist genug gewachsen Neu Göbli 49 Zugerbergstrasse Lüssiweg 17/19 Areal umzonen in WA4 (50% Wohnanteil) Wieder in die Altstadtzone zurückzonen Rückzonung von neu Städtische Baulandreserve für preisgünstigen Wohnungsbau ÖIB in W3 69 Pufferzonen Dem Naturschutz auf dem Zugerberg ist höchste Aufmerksamkeit zu schenken

Bauordnung Antrag Begründung 2 Bauausführung 3 Die energetischen Anforderungen richten sich nach den Zielwerten der Norm SIA 380/1 3 Gesundheitspolizeiliche Anforderungen 4 Massgebend für behinderten- und betagtengerechtes Bauen snd die Gesetzgebung des Bundes und allfällige kantonale Erlasse. 3.3 ist auf Grund von 3.2 hinfällig Der Hinweis auf behindertengerechtes Bauen an sich, und darauf, wo die entsprechenden Vorschriften und Normen zu finden sind, sollte (ohne eigenen ) wieder eingefügt werden 12 Gebäudehöhe Absatz 3 streichen Es braucht keine grössere Geschosshöhe bei Minergie- Standard. Die max. Regelhöhe von 3.0 m ist ausreichend und erlaubt trotz Minergie 2.60 m Raumhöhe. 13 Dach- und Attika- Geschosse 16 Vorspringende Bauteile Der ganze ist zu präzisieren. Der Begriff Oberkante Dachrand zu schwammig. Frage 17 Ausnützungsziffer Die anrechenbare lichte Höhe soll wieder auf 1,5m gesetzt werden. 22 Dachgestaltung Neigung von bis zu 10 bei für Begrünung ist wieder einzusetzen. 28 Bepflanzung und Einfriedungen 31 Anforderungen an Arealbebauungen Baumschutz: Artikel des Stadtrates im Entwurf für die 1. Lesung übernehmen h)... müssen mind. 40% mit erneuerbarer Energie gedeckt werden. Siehe auch beiliegende Foto- Beispiele. Ist auf Vortreppen und dergleichen bewusst verzichtet worden? Weshalb? Die Vorschrift, auch schwach geneigte Dächer zu begrünen, ist sinnvoll. Begrünte Dächer entlasten die Kanalisation und sind für das Umgebungsklima günstig. Der Vorschlag des Stadtrates war umfassend und angemessen Erneuerbare Energien sind ein absolutes Muss und müssen gefördert werden.

31 Anforderungen an Arealbebauungen 32 Abweichungen von der Regelbauweise bei Arealüberbauungen 36 Grundmasse der Wohn-, Mich- und Arbeitszonen 43 Bauzone mit spez. Vorschriften Landis + Gyr 57 Ortbildschutz- Zonen 65 Abbruchbewilligung Neuer Paragraph Neuer Paragraph Anhang 2 Aussichtsschutz 27 Anhang 2 Aussichtsschutz 27 Absatz 2: Der Stadtrat kann verlangen, dass sämtliche Autoabstellplätze in unterirdischen Sammelgaragen... Generell 4'000 m2 bei Arealüberbauungen WAA: Min. Wohnanteil von mind. 20% WAB: Min. Wohnanteil von mind. 15% Wohnanteil von mind. 20% Absatz 1: gemäss alter Bauordnung belassen Hasenbühl Preisgünstiger Wohnungsbau Beim Standort Guggi ist der Winkel nach Norden so zu vergrössern, dass die heute bestehende Sicht auf den See weiterhin ungehindert erfolgen kann. Beim Standort Rötelberg ist der Winkel nach Süden zu vergrössern, dass die heute bestehende Sicht auf den See weiterhin erfolgen kann. Die Kann-Formel bietet genügend Flexibilität. Die Unterscheidung zwischen Hang und Ebene ist nicht geeignet. Grenzen können nur willkürlich festgelegt werden. Gleichbehandlung (Siemensareal). Wir haben zu viele Arbeitsplätze Umzonungen machen darum Sinn. Wir haben zu viele Arbeitsplätze Umzonungen machen darum Sinn. Sind die ehemaligen 59 65 bedeutungslos geworden? Abbruchbewilligungen auf Grund einer Besetzung erteilen basiert auf keiner gesetzlichen Grundlage. So wie der Artikel nun formuliert ist, muss die Stadt eine Abbruchbewilligung erteilen. Wir wünschen rechtliche Abklärungen. Nachdem der Bebauungsplan Postplatz mit der Höhenbeschränkung angenommen worden ist, besteht kein Grund mehr, den Winkel nach Norden zu begrenzen. Die Beschränkung ist unverständlich. Eine Ausweitung verhindert keine Bauten. Richtplan Verkehr

V10 V11 F12 Direkter Fussweg von der Gartenstadt zum Bahnhof Satz streichen: Jeder aufgehobene Parkplatz ist mind. 1:1 zu kompensieren Weshalb wurde er in der Karte eingezeichnet, aber nicht in den Text aufgenommen? Zum Richtplan Verkehr Im Entwicklungskonzept sind wichtige Punkte vermerkt, die keine Entsprechung im Richtplan finden. Die Stadt muss daher im Rahmen der Ortsplanung ihre eigene Meinung klar darlegen zu folgenden Punkten: Prioritätenliste des Kantons Tangente Baar - Zug Stadttunnel Verlängerung General Guisan-Strasse Wir möchten festhalten, dass einzig der Stadttunnel für die Stadt Zug Vorteile bringt nämlich eine wirksame Stadtkernentlastung. Die Stadt muss sich dafür einsetzen, dass der Stadttunnel so schnell wie möglich gebaut wird. Der Kanton hat es bis anhin nicht geschafft, Zahlen zur Tangente Baar-Zug auf den Tisch zu legen. Das bisherige Material lässt darauf schliessen, dass die Tangente nur Nachteile für die Stadt bringt sie wird die Stadt von Norden her zusätzlich mit Verkehr abfüllen. Die Erfahrung zeigt uns, dass die zur Entlastung geplanten Strassen keine Entlastung bringen, sondern nur neuen Verkehr produzieren: So wurde zum Beispiel im Vorfeld zum Bau der Nordzufahrt versprochen, die Baarerstrasse werde abklassiert. Dank Mehrverkehr wird dies gar nie mögllch sein. Das gleiche gilt für die General-Guisan-Strasse: eine Verlängerung zerstört das Naherholungsgebiet von Zug West und füllt die Stadt von Westen her mit Verkehr ab. Die Kosten für eine unterirdische Lösung liegen nicht auf dem Tisch. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Linienführung nicht finanziert werden kann. Die Verlängerung ist daher von der Stadt zu bekämpfen. Bei der Prioritätenauflistung werden beim Strassenbau und dem öffentlichen Verkehr konkrete Vorhaben festgehalten. Beim Velo- und Fussverkehr fehlt dies. Dem Velo und den Fussgängern wird damit weiterhin eine weniger wichtige Rolle zugesprochen als den anderen Verkehrsteilnehmenden. Wir verlangen auch hier eine klare Aufzählung der Vorhaben und deren Priorisierung. Zug, 30.9.2008 Für die Alternative Stadt Zug Marianne Zehnder i.v. Urs E. Meier