PRAXISPLAN BACHELOR-STUDIUM



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Transkript:

DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG FAKULTÄT SOZIALWESEN PRAXISPLAN BACHELOR-STUDIUM SOZIALE ARBEIT IN BILDUNG UND BERUF / SOZIALMANAGEMENT 1

Allgemeine Hinweise Der vorliegende Ausbildungsgesamtplan für den Studiengang Soziale Arbeit in Bildung und Beruf ist für die praktische Ausbildung als Orientierungshilfe für die Planung und Durchführung der Praxisphasen gedacht. Da dieser Studiengang mehrere Arbeitsfelder betrifft sind für die Frühpädagogik, die Jugendsozialarbeit an Schulen und die Jugendberufshilfe / berufliche Integration und Rehabilitation eigene Pläne dargestellt. In diesen Arbeitsfeldern sind Einrichtungen und Träger unterschiedlichster Struktur und Aufgabenstellung an der Ausbildung beteiligt, daher ist der jeweilige Ausbildungsplan als Rahmen für die praktische Ausbildung zu verstehen und sollte vor Ort konkretisiert und mit den besonderen Verhältnissen der ausbildenden Einrichtung verknüpft werden. Alle Pläne enthalten Konkretisierte Kompetenzen, die den Modulen zugeordnet sind und die die Studierenden im Rahmen ihrer Transferleistung selbständig erwerben sollen, (Wissens-, Handlungs-, sozialethische-, Selbstkompetenzen) Kompetenzen, die Studierende infolge ihrer konkreten Mitarbeit in den einzelnen Tätigkeitsfelder des jeweiligen Arbeitsfeldes sich mit Hilfe der Anleitung aneignen,. Unabhängig davon erfordern die stetigen Veränderungen in den betroffenen Arbeitsfeldern sowohl eine flexible Handhabung des hier dargestellten praktischen Ausbildungsplanes, seine kontinuierliche Weiterentwicklung und seine Anpassung an die jeweils aktuellen sozialpolitischen Gegebenheiten sowie an etwaige Veränderungen in dem breiten Spektrum der Klientel. Ganz allgemein sollten die Studierenden zu Beginn der praktischen Ausbildung einfache Aufgaben übernehmen und in überschaubaren Arbeitsbereichen eingesetzt werden. Mit zunehmender Kompetenz und Sicherheit sollte ihr Aufgaben- und Lernfeld erweitert werden, bis sie in der 5. und 6. Praxisphase weitgehend selbst in der Lage sind, im gegebenen Arbeitsfeld unter Anleitung eigenständig zu handeln. Praxisbegleitende Informationen und Reflexionen sind durch einen zu Beginn der Ausbildung zu benennenden Anleiter oder eine Anleiterin zu übernehmen. An Anfang jeder Praxisphase sollten zwischen Studierenden und Anleitern Inhalte und Ziele des entsprechenden Ausbildungsabschnittes besprochen und am Ende reflektiert werden, ob die vereinbarten Lernziele erreicht wurden bzw. inwieweit noch Lücken vorhanden sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Anleiter ihr professionelles Handeln den Studierenden transparent machen und ihnen theoretische sowie rechtliche Hintergründe erklären. 2

Insgesamt besteht die Aufgabe der Anleitung darin, in kontinuierlicher Begleitung während der Praxisphasen die Studierenden zu einem selbstverantwortlichen beruflichen Handeln zu führen. In der 3. Praxisphase ist von den Studierenden die Pflichtwahlstation in einer Einrichtung eines anderen Arbeitsfeldes zu belegen. Bei der Auswahl des Arbeitsfeldes sollte das studentische Interesse Berücksichtigung finden. Während der Praxisphase, die auf die 5. Theoriephase folgt, erstellen die Studierenden ihre Diplomarbeit. Diese Aufgabe muss bei deren Einsatz und deren Anleitung berücksichtigt werden. Übergreifende Ausbildungsziele Die Studierenden des Soziale Arbeit in Bildung und Beruf sollen die Möglichkeit erhalten, folgende übergreifende arbeitsfeldspezifische Qualifikationen erwerben: Die Fähigkeit zur autonomen Planung, Durchführung und Bewertung innovativer zielgruppenspezifischer Unterstützungsmaßnahmen und Projekte, auch zur Erschließung von gegebenenfalls dafür erforderlichen Finanzmitteln. Die Fähigkeit, sich in Handlungs- und Deutungsmuster von Berufsgruppen, die nicht dem psychosozialen Bereich angehören, hinein zu denken, und mit diesen zu kooperieren, ohne dabei die eigene sozialpädagogische Berufsidentität und Handlungssicherheit zu verlieren. Die Fähigkeit und Bereitschaft zur stetigen (autonomen) Aktualisierung einmal erworbener Wissensbestände und Handlungsqualifikationen. Die Fähigkeit zur analytischen Trennung zwischen individuellen und strukturellen (gesellschaftlichen) Ursachen für die Probleme der Klienten. Das heißt auch, den Blick vom Fall zum Feld hin zu wenden, also auf den sozialen Raum bzw. die Lebenswelt, in dem die Klienten leben. Die Bereitschaft, die eigene (Aus-)Bildungsbiographie und Berufssozialisation zu reflektieren. 3

ÜBERGREIFENDE KOMPETENZEN IN DEN EINZELNEN ARBEITSFELDERN 1. Praxisphase Die Studierenden kennen die Träger- und Organisationsstrukturen, den rechtlichen und finanziellen Hintergrund der Einrichtung Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der Handlungsfelder und der Lebens- und Problemlagen der Klienten ihrer Praxiseinrichtung Die Studierenden sind sich bewusst, dass die Einrichtung im regionalen Hilfesystem und im Gemeinwesen verankert ist. Sie wissen um die wichtigen regionalen Kooperationspartner Die Studierenden haben einen Überblick über die im jeweiligen Arbeitsfeld gängigen Methoden und sind in der Lage das methodische Handeln im Kontext ihrer Einrichtung einzuordnen. Die Studierenden sind bereit und fähig ihre eigene Rolle im (multidisziplinären) Mitarbeiterteam ihrer Praxiseinrichtung zu reflektieren 2. Praxisphase Die Studierenden können aktiv an sozialpädagogischen Hilfe- und Förderprozessen sowie Erziehungs- und Bildungsvorgängen teilnehmen und diese unter Anleitung nach fachlichen Gesichtspunkten bewerten Die Studierenden können unter Anleitung exemplarisch an einem Fall sozialpädagogische Handlungsformen im Einzel- und Gruppensetting sowie im Sozialraum jeweils unter Berücksichtigung des Kontextes anwenden und kritisch reflektieren Die Studierenden sind der Lage (Verlaufs-)Protokolle, Stellungnahmen und Berichte unter Anleitung zu erstellen und bei administrativen Vorgängen mit zu arbeiten Die Studierenden sind in der Lage in Besprechungen, Teamsitzungen und Gesprächen mit Kooperationspartnern der Einrichtung ihren fachlichen Standpunkt zu äußern und kritisch zu reflektieren 3. Praxisphase Pflichtwahlstation 4. und 5. Praxisphase Die Studierenden kennen die Träger- und Organisationsstrukturen, den rechtlichen und finanziellen Hintergrund sowie die Handlungsfelder, Arbeitsformen und Lebens- / Problemlagen der Klienten einer Sozialeinrichtung in einem andersartigen Arbeitsfeld. Die Studierenden sind fähig, eigenständige Fallarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen strukturellen Kontextes zu leisten. Sie sind sich dabei ihrer sozial-ethischen Verantwortung bewusst Die Studierenden sind in der Lage, Projekte und sozialpädagogische Maßnahmen eigenständig zu entwickeln, durchzuführen und zu bewerten. Sie kennen relevante Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme Die Studierenden können sich aktiv an der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Praxiseinrichtung beteiligen 6. Praxisphase Die Studierenden übernehmen selbständige Fallverantwortung. Sie können ihr berufliches Handeln mit fachlichen Argumenten gegenüber andersartigen Vorgehensweisen reflektieren und begründen Die Studierenden können selbständig eine sozialpädagogisch relevante und aktuelle Frage- bzw. Themenstellung nach wissenschaftlichen Kriterien und unter Zuhilfenahme der Fachliteratur bearbeiten und eigene Lösungsvorstellungen entwickeln 4

Ausbildungsplan: 1. Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Tätigkeitsfelder- Kompetenzerwerb Kennen lernen des Ausbildungsziels der 1. Praxisphase Kennen lernen der Institution und des Trägers - Organisationsstrukturen - Informations- und Dienstwege - Handlungsfelder und Berufsgruppen - Kooperationen im Gemeinwesen Studium von Dokumenten (Jahresbericht, Statistiken) Kennen lernen der Klientel (Kinder, deren Eltern / Angehörige) Kennen lernen der Kooperationspartner (Fachdienste, Schulen etc.) Teilnahme am Gruppengeschehen Teilnahme an der Einzelförderung (Hospitation) Teilnahme an - Besprechungen (Elternabende, Kooperationsgespräche mit der Grundschule), Teambesprechungen, Supervisionen, Arbeitskreisen - Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Tag der offenen Tür etc.) Studium von Projekt- / und Jahresberichten Vorbereitung des Praxisberichts Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleitung und Studierenden Informationen über - die Trägerkonstellation - rechtliche Grundlagen - Struktur, Arbeitsabläufe - Finanzierung, Mittel und Ausstattung - die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - Einrichtungsprofil und Leitbild - Stellung der Einrichtung im Bildungssystem und deren Aufgabenstellung (Bildung, Erziehung, Betreuung) - Öffentlichkeitsarbeit Aufklärung über die Dienst- und Fachaufsicht Informationen über - die unterschiedlichen Klientensysteme (auch Angehörige) und deren soziale / emotionale / leistungsbezogene Problem- und Lebenslagen, - unter Berücksichtigung von migrationsspezifischen Aspekten - die wichtigen Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten im Kindesalter sowie über Entwicklungsverzögerungen - relevante spielpädagogische Ansätze und didaktische Hilfsmittel - den Einsatz von Medien und Materialien - gruppendynamische Aspekte - rechtliche und methodische Grundsätze für den Umgang mit den Klienten, Schweigepflicht und Datenschutz - 5

Ausbildungsplan: Fortsetzung 1. Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Tätigkeitsfelder- Kompetenzerwerb Anleitung zum Umgang mit den Klienten Einführung in die Anwendung sozialpädagogischer Arbeitsformen - Individualberatung - Gruppenarbeit - Familien-/Angehörigenarbeit - gemeinwesenbezogene Arbeit / Netzwerkarbeit - psychosoziale Diagnose und Förder-/ Hilfeplanung Reflexion der Erfahrungen aus den Klienten / Kundenkontakten Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) 6

Ausbildungsplan: 2. Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Kennen lernen des Ausbildungsziels der 2. Praxisphase Vertiefung und Transfer der Ausbildungsinhalte der 1. Praxisphase Aktive Teilnahme in der Gruppenarbeit und gegebenenfalls anderen offenen Angeboten innerhalb und außerhalb der Einrichtung - Vorbereitung - Übernahme einzelner Durchführungsschritte und gezielte Beobachtung - gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern (Institutionen, Behörden) - Auswertung und Reflexion Aktive Teilnahme in der Einzelfallarbeit / Einzelförderung - Vorbereitung - psychosoziale Diagnosen und gezielte Beobachtung - Erstellung von Erziehungs- und Förderplänen - Anfertigung von Verlaufsprotokollen - Gespräche mit Eltern, Angehörigen - Mitarbeit bei der Vermittlung und Koordination von Hilfen anderer Fachdienste - Auswertung und Reflexion Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Kontinuierlich begleitende Beratung durch Rückmeldung und Ermutigung zur Reflexion des eigenen professionellen Handelns Anleitung bei der Übertragung einzelner Aufgaben sowie Aufklärung über deren jeweiligen pädagogischen, entwicklungspsychologischen und rechtlichen Hintergrund Information über relevante Fachdienste im Gemeinwesen und bestehende Kooperationsstrukturen Reflexion der Kooperation innerhalb und außerhalb der Einrichtung Fallbesprechungen Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) Mitarbeit bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen des Lernortes (Übergang in die Schule) Anfertigung von Berichten unter Anleitung 7

Ausbildungsplan: Fortsetzung Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Mitarbeit bei konzeptionellen Tätigkeiten, administrativen Aufgaben unter Anleitung (z.b. Erstellung von Dokumentationen, Statistiken, Abrechnung) Teilnahme an Besprechungen (Teambesprechung, Arbeitskreisen, Besprechungen auf übergeordneter Ebene, Arbeitsgemeinschaften etc.) Übertragung sonstiger, dem Stand des Studierenden entsprechender Arbeiten aus dem Arbeitsfeld der Einrichtung Vorbereitung des Praxisberichts Ausbildungsplan: 3. Praxisphase Pflichtwahlstation - FRÜHPÄDAGOGIK Orientierungshilfen für die Aufgaben Arbeit mit anderen Zielgruppen und Problemlagen Kennen lernen anderer Institutionen, Arbeitsweisen und methoden Vorbereitung des Praxisberichts Praxisphase in einer anderen sozialen Einrichtung aus einem andersartigen sozialpädagogischen Arbeitsfeld Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) 8

Ausbildungsplan: 4. und 5. Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Kennen lernen der Ausbildungsziele der 4. und 5. Praxisphase Eigenständige Übernahme von Einzelberatung und -förderung unter Anleitung - Erstgespräch - psychosoziale Diagnose und Hilfeplan - sozialpädagogische Beratung / Förderung / Arbeit mit Angehörigen - Unterstützung beim Übergang in Schulen des Primärbereichs - Vermittlung / Koordination von Hilfen anderer Fachdienste Eigenständige Übernahme von Maßnahmen im Gruppensetting unter Anleitung - Betreuung von Kindergruppen im Einrichtungsalltag unter Anleitung - Planung, Durchführung, Auswertung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Einzelprojekten Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen und ihrer Anwendung in der jeweiligen Praxis: - Sozialgesetzgebung - Gesetzgebung für den elementarpädagogischen Bereich (z.b. Kindergarten, Kindertagesstätte) Anleitung bei der Übernahme von eigenständiger Fallarbeit / Reflexion des methodischen Handelns Anleitung bei gegebenenfalls eigenständiger Projektarbeit Auswertung der Praxisphasen Intervention in Krisensituationen Kooperation mit. - Grundschule - Kinderarzt und Kinderpsychotherapeut und Psycholog. Beratungsstelle - Sozialpädatrischer Dienst - Jugendamt, etc. Selbständige Übernahme von Verwaltungsarbeiten / Schriftverkehr und aktive Mitarbeit bei d. Erstellung von (Maßnahme-) Berichten 9

Ausbildungsplan: Fortsetzung 4. u 5. Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Aktive Mitarbeit bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung und bei konzeptionellen Weiterentwicklungen der Einrichtung Aktive Mitarbeit in Gremien und Hilfekonferenzen, Mitarbeit bei der Fortbildung von Mitarbeitern Aktive Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit Konzeptionelle Planung, Ausführung und Auswertung eines Projektes / Erschließung von Finanzierungsquellen (evtl. im Kontext der Bachelorarbeit) Ausbildungsplan: 6. Praxisphase FRÜHPÄDAGOGIK Selbständige Wahrnehmung sozialpädagogischer Aufgaben im Arbeitsfeld Entwicklung von eigenen Arbeitsschwerpunkten / eines eigenen Profils Anfertigung der Bachelorarbeit innerhalb eines zeitlich abgesprochenen Rahmens (empfohlene Freistellung von 10 Tagen) Vertiefung und Sicherung der in der 1. 5. Praxisphase erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Reflexion der eigenständigen sozialpädagogischen Arbeit Begleitung bei der Bachelorarbeit Auswertung / Evaluation der praktischen Ausbildung 10

Ausbildungsplan: 1. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Kennen lernen des Ausbildungsziels der 1. Praxisphase Kennen lernen des Trägers - Organisationsstrukturen - Informations- und Dienstwege - Handlungsfelder und Berufsgruppen - Kooperationen im regionalen Umfeld Kennenlernen der Schule - Organisationsstrukturen (Fachlehrer, Schulleitung, Vertrauens- und Kooperationslehrer, schulpsychologische Beratung, Schüler- und Elternvertretungen etc.) - Arbeitsprozesse und Kooperationskontrakte - Vernetzungen / Kooperationen mit anderen (psycho-)sozialen Einrichtungen im regionalen Umfeld Kennen lernen der Klientel / der Kunden Teilnahme an Maßnahmen (je nach Arbeitsschwerpunkt des Anleiters) - im unterrichtlichen Bereich (z.b. Einzel- und Gruppenberatung, Berufsorientierung /- vorbereitung, Kooperation mit Lehrern) - im außerunterrichtlichen Bereich (z.b. offene Angebote, Freizeitprogramme, Öffnung / Vernetzung der Schule mit außerschulischen Institutionen) - im außerschulischen Bereich (z.b. gemeinwesenorientierte Arbeit, Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Umfeld) Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Informationen über - die Trägerkonstellation - den Träger, dessen Auftrag, dessen Angebote im Bereich Jugendsozialarbeit an Schule/Schulsozialarbeit sowie dessen Angebote in anderen Arbeitsfeldern - rechtliche Grundlagen - Struktur, Arbeitsabläufe - Finanzierung, Mittel und Ausstattung - kooperierende Einrichtungen - Öffentlichkeitsarbeit Informationen über die Schule - rechtliche Grundlagen - Stellung im Bildungssystem - Schulprofil und Schulprogramme - kooperierende Einrichtungen - Öffentlichkeitsarbeit Aufklärung über die Dienst- und Fachaufsicht 11

Ausbildungsplan: Fortsetzung 1. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Teilnahme an - Besprechungen und schulischen Konferenzen Fallsupervisionen auf übergeordneter Ebene, Arbeitskreisen Studium von Projekt- / und Jahresberichten Vorbereitung des Praxisberichts Informationen über - die unterschiedlichen Gruppen der Klienten / Kunden (auch Angehörige) und deren soziale / emotionale / leistungsbezogene Problemlagen, - unter Berücksichtigung von geschlechts- und migrationsspezifischen Aspekten - rechtliche und methodische Grundsätze für den Umgang mit den Klienten / Kunden - Schweigepflicht und Datenschutz Anleitung zum Umgang mit den Klienten / den Kunden und deren Angehörigen Einführung in die Anwendung sozialpädagogischer Arbeitsformen im Bereich Schule - Individualberatung - Gruppenarbeit - Familien-/Angehörigenarbeit - gemeinwesenbezogene Arbeit / Netzwerkarbeit - psychosoziale Diagnose Reflexion der Erfahrungen aus den Klienten / Kundenkontakten Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) 12

Ausbildungsplan: 2. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Kennen lernen des Ausbildungsziels der 2. Praxisphase Vertiefung und Transfer der Ausbildungsinhalte der 1. Praxisphase Aktive Teilnahme an Individualberatung (formelle und informelle) - Vorbereitung - psychosoziale Diagnosen - Erstellung von Hilfeplänen - Anfertigung von Verlaufsprotokollen - Mitarbeit bei der Vermittlung und Koordination weiterer schulischer oder außerschulischer Hilfen - Auswertung und Reflexion Aktive Teilnahme an Gruppenmaßnahmen und offenen Angeboten innerhalb und außerhalb der Schule unter Anleitung - Vorbereitung - gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern - (Institutionen, Behörden) - Übernahme einzelner Durchführungsschritte - Weiterentwicklung - Auswertung und Reflexion Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Kontinuierlich begleitende Beratung durch Rückmeldung und Ermutigung zur Reflexion des eigenen professionellen Handelns Anleitung bei der Übertragung einzelner Aufgaben sowie Aufklärung über deren jeweiligen pädagogischen und rechtlichen Hintergrund Information über relevante Hilfeangebote im Gemeinwesen und bestehende Kooperationsstrukturen Reflexion der Kooperation innerhalb und außerhalb der Schule / Einrichtung sowie systemimmanenter Konflikte infolge der Multidisziplinarität und damit einhergehender Wahrnehmungs- / Beurteilungsunterschiede Fallbesprechungen Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) Anfertigung von Berichten unter Anleitung Teilnahme an Besprechungen - schulische Konferenzen - Arbeitskreisen - Besprechungen / Fallsupervisionen auf übergeordneter Ebene - Stadtteilrunden, Arbeitsgemeinschaften 13

Ausbildungsplan: Fortsetzung 2. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Übertragung sonstiger, dem Stand des Studierenden entsprechender Arbeiten aus dem Arbeitsfeld der Einrichtung Vorbereitung des Praxisberichts Ausbildungsplan: 3. Praxisphase Pflichtwahlstation - JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Arbeit mit anderen Zielgruppen und Problemlagen Kennen lernen anderer Institutionen, Arbeitsweisen und methoden Vorbereitung des Praxisberichts Praxisphase in einer anderen sozialen Einrichtung aus einem andersartigen sozialpädagogischen Arbeitsfeld Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) 14

Ausbildungsplan: 4. und 5. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Kennen lernen der Ausbildungsziele der 4. und 5. Praxisphase Eigenständige Übernahme von Einzelfallarbeit unter Anleitung - Erstgespräch - psychosoziale Diagnose und Hilfeplan - sozialpädagogische Beratung / Förderung / Arbeit mit Angehörigen - Vermittlung / Koordination weiterer Hilfen Eigenständige Übernahme von Maßnahmen im Gruppensetting unter Anleitung - Planung, Durchführung, Auswertung, Dokumentation und Weiterentwicklung Intervention in Krisensituationen Vermittlung von ergänzenden Unterstützungsmaßnahmen / Kooperation mit anderen Einrichtungen bzw. Behörden / Koordination der Hilfen: z.b. - Jugendamt - Psycholog. Beratungsstellen - Arbeitsagentur - Ausbildungsbetriebe Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleitung und Studierenden Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen und ihrer Anwendung in der jeweiligen Praxis: - Sozialgesetzgebung - Sozialhilferecht - Gesetzgebung im Bereich schulischer und beruflicher Bildung Anleitung bei der Übernahme von eigenständiger Fallarbeit / Reflexion des methodischen Handelns Anleitung bei gegebenenfalls eigenständiger Projektarbeit Auswertung der Praxisphasen Selbständige Übernahme von Verwaltungsarbeiten / Schriftverkehr und aktive Mitarbeit bei d. Erstellung von (Maßnahme-) Berichten 15

Ausbildungsplan: Fortsetzung 4. und 5. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Mitarbeit bei der Fortbildung von Lehrkräften (z.b. Beteiligung an Pädagogischen Tagen) Mitarbeit an der Schulentwicklung Mitarbeit in Gremien und Hilfekonferenzen Aktive Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit Konzeptionelle Planung, Durchführung und Auswertung eines Projektes / Erschließung von Finanzierungsmöglichkeiten (evtl. im Kontext der Bachelorarbeit) Ausbildungsplan: 6. Praxisphase JUGENSOZIALARBEIT AN SCHULEN Selbständige Wahrnehmung sozialpädagogischer Aufgaben im Arbeitsfeld Entwicklung von eigenen Arbeitsschwerpunkten / eines eigenen Profils Anfertigung der Bachelorarbeit innerhalb eines zeitlich abgesprochenen Rahmens (empfohlene Freistellung von 10 Tagen) Vertiefung und Sicherung der in der 1. 5. Praxisphase erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Reflexion der eigenständigen sozialpädagogischen Arbeit Begleitung bei der Bachelorarbeit Auswertung / Evaluation der praktischen Ausbildung 16

Ausbildungsplan: 1. Praxisphase JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Kennen lernen des Ausbildungsziels der 1. Praxisphase Kennen lernen der Institution - Organisationsstrukturen - Informations- und Dienstwege - Handlungsfelder und Berufsgruppen - Kooperationen im regionalen Umfeld Kennen lernen der Klientel / der Kunden Teilnahme im Schulungs- Trainings-, Förder- und Beschäftigungsbereich - Gezielte Beobachtung und aktive Mitarbeit - Beteiligung bei der Entwicklung / Herstellung didaktischer Hilfsmittel oder Medien Teilnahme in der Einzelberatung / dem Case-Management / Coaching Teilnahme im Freizeit- / Wohnbereich (je nach Art, Größe, Aufgabe und Arbeitsweise der Einrichtung) Teilnahme an Besprechungen Team- und Dienstbesprechungen Konferenzen und Mitarbeiterbesprechungen Vorbereitung des Praxisberichts Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Information über - Träger und Auftrag der Einrichtung sowie deren Angebote im Bereich berufl. Orientierung, Vorbereitung, Begleitung und Qualifikation - rechtliche Grundlagen - Struktur, Arbeitsabläufe - Stellung und Aufgaben des Sozialpädagogen / der Sozialpädagogin bzw. des Sozialen Dienstes - Finanzierung, Haushalt, Mittel und Ausstattung - Auftraggeber und kooperierende Einrichtungen - Öffentlichkeitsarbeit Information über - die unterschiedlichen Gruppen der Klienten / Kunden und deren individuellen Beeinträchtigungen / sozialen Benachteiligungen bzw. deren aktuelle Problemlagen, - unter Berücksichtigung von geschlechts- und migrationsspezifischen Aspekten - rechtliche und methodische Grundsätze für den Umgang mit den Klienten / Kunden - Schweigepflicht und Datenschutz Information über arbeitsmarktpolitische Instrumente / Instrumente zur Förderung Benachteiligter (Übergangshilfen) und ihrer Anwendung in der jeweiligen Praxis - Art und Ausrichtung der Maßnahmen - Kostenträgerschaft 17

Ausbildungsplan: 1. Praxisphase (Fortsetzung) JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Information über betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung und ihrer Anwendung in der jeweiligen Praxis - Spektrum der Ausbildungsberufe - Stufenausbildung / Modularisierung Methodisch-didaktische Hilfen - Schulungs- Trainingsprogramme - Unterrichtsmethoden - Medien und Fachliteratur Einführung in - Ansätze der (Sozial-)Beratung - Eignungsklärung und Förderdiagnostik / Potenzialanalyse und Assessment - Konzepte der Förder- / Rehabilitationsplanung - berufl. Integration und Nachsorge Information über die Arbeit mit Gruppen - pädagogisch-psychologische Struktur - gruppendynamischer Aspekte - organisatorische Aspekte Anleitung zum Umgang mit den Klienten / Kunden Reflexion der Erfahrungen aus den Klienten- / Kundenkontakten Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) 18

Ausbildungsplan: 2. Praxisphase JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Kennen lernen des Ausbildungsziels der 2. Praxisphase Vertiefung und Transfer der Ausbildungsinhalte der 1. Praxisphase Aktive Teilnahme an Klientengesprächen unter Anleitung - Vorbereitung der Gespräche - Eignungsklärung und Förderdiagnostik / Potenzialanalyse und Assessment - Erstellung von Förder- und Rehabilitationsplänen - Anfertigung von Verlaufsprotokollen - Vermittlung von Information und (sozialrechtliche) Beratung, Stellung von Anträgen sowie Unterstützung bei deren Umsetzung - Auswertung und Reflexion Aktive Mitarbeit an Maßnahmen im Gruppensetting unter Anleitung - Vorbereitung und Erstellung von Materialien - Übernahme einzelner Durchführungsschritte - Weiterentwicklung der Maßnahmen - Auswertung und Reflexion Aktive Mitarbeit im Freizeit- / Wohnbereich unter Anleitung (je nach Art, Größe, Aufgabe und Arbeitsweise der Einrichtung) Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleitung und Studierenden Kontinuierlich begleitende Beratung durch Rückmeldung und Ermutigung zur Reflexion des eigenen professionellen Handelns Anleitung bei der Übertragung einzelner Aufgaben sowie Aufklärung über deren jeweiligen pädagogischen und rechtlichen Hintergrund Information über weitere relevante Hilfeangebote in der Region Reflexion der unterschiedlichen Kooperationsebenen innerhalb und außerhalb der Einrichtung sowie systemimmanenter Konflikte infolge der Multidisziplinarität und damit einhergehender Wahrnehmungs-/ Beurteilungsunterschiede Fallbesprechungen Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) Anfertigung von Berichten und Stellungnahmen unter Anleitung 19

Ausbildungsplan: 2. Praxisphase (Fortsetzung) JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Kooperation und gegebenenfalls aktive Mitarbeit mit / in anderen Abteilungen und anderen Einrichtungen - Fachdienste (z.b. psychologische Fachdienste, heilpädagogische Hilfe) - Berufsschulen, Schulen - Betriebe, Behörden Teilnahme an Team- und Dienstbesprechungen, Konferenzen und Mitarbeiterbesprechungen Übertragung sonstiger, dem Stand des Studierenden entsprechender Arbeiten aus dem Arbeitsfeld der Einrichtung Vorbereitung des Praxisberichts Ausbildungsplan: 3. Praxisphase Pflichtwahlstation - JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Arbeit mit anderen Zielgruppen und Problemlagen Kennen lernen anderer Institutionen, Arbeitsweisen und methoden Vorbereitung des Praxisberichts Praxisphase in einer anderen sozialen Einrichtung aus einem andersartigen sozialpädagogischen Arbeitsfeld Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) 20

Ausbildungsplan: 4. und 5. Praxisphase JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Kennen lernen der Ausbildungsziele der 4. und 5. Praxisphase Eigenständige Übernahme von Einzelfallarbeit unter Anleitung - Erstgespräch - Eignungsklärung und Förderdiagnostik / Potenzialanalyse und Assessment - Förder- und Rehabilitationsplan - Sozial- arbeitsrechtliche und sozialpädagogische Beratung - Arbeit mit Angehörigen - Nachsorge Eigenständige Übernahme von Maßnahmen im Gruppensetting unter Anleitung - Planung, Durchführung, Auswertung, Dokumentation und Weiterentwicklung Intervention in Krisensituationen Vermittlung von ergänzenden Unterstützungsmaßnahmen / Kooperation mit anderen Einrichtungen bzw. Behörden / Koordination der Hilfen: z.b. - Arbeitsagentur - andere Rehabilitationsträger - Jugendamt - Ausbildungsbetriebe - Fachdienste Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen und ihrer Anwendung in der jeweiligen Praxis - Sozialgesetzgebung (insbesondere: Arbeitsförderung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Kinder- und Jugendhilfe) - Sozialhilferecht - Gesetzgebung im Bereich schulischer und beruflicher Bildung Anleitung bei der Übernahme von eigenständiger Fallarbeit / Reflexion des methodischen Handelns Vorbereitung von Gremienarbeit Anleitung bei gegebenenfalls eigenständiger Projektarbeit Auswertung der Praxisphasen Selbständige Übernahme von Verwaltungsarbeiten und Schriftverkehr 21

Ausbildungsplan: Fortsetzung 4. und 5. Praxisphase JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Aktive Mitarbeit bei der Erstellung von (Maßnahme-)Berichten und Gutachten Mitarbeit in Gremien Aktive Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit Konzeptionelle Planung, Durchführung und Auswertung eines Projektes / Erschließung von dafür notwendigen Finanzierungsmöglichkeiten (evtl. im Kontext der Bachelorarbeit) Ausbildungsplan: 6. Praxisphase JUGENDBERUFSHILFE UND BERUFLICHE REHA Selbständige Wahrnehmung sozialpädagogischer Aufgaben im Arbeitsfeld Entwicklung von eigenen Arbeitsschwerpunkten Anfertigung der Bachelorarbeit innerhalb eines zeitlich abgesprochenen Rahmens (empfohlene Freistellung von 10 Tagen) Vertiefung und Sicherung der in der 1. 5. Praxisphase erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Reflexion der eigenständigen sozialpädagogischen Arbeit Begleitung bei der Bachelorarbeit Auswertung / Evaluation der praktischen Ausbildung 22