Sicherheit mit Unterweisungsnachweis der Firma: Firmenstempel
Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz 12 ArbSchG,,Unterweisungen Auszug (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention 4 Unterweisung der Versicherten (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden. (2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln. uve GmbH www.basik-net.de 2
10 Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung Terminplan erstellen Teilnehmerkreis festlegen Unterweisungsthemen festlegen Auswahl des Unterweisungsortes, sowie der Räumlichkeiten prüfen und festlegen Gleichberechtigte Gesprächsebene anstreben Praxisbezug herstellen Gruppe nicht zu groß wählen (max. 20 Mitarbeiter) kein Frontalvortrag (Mitarbeiter einbeziehen, Erfahrungen abfragen) Killerphrasen vermeiden, wie z.b. "Du hast ja keine Ahnung." oder "Da müssen Sie doch nicht rot werden." Dokumentation der Unterweisung (mit diesem Heft oder bei www.basik-net.de) Testen Sie jetzt die Vorteile von Sicherheit mit basik-net Wir haben für Sie praxisorientierte Leistungspakete zusammengestellt (s. Seite 18 ff). Fragen Sie uns. Gern richten wir Ihnen einen probeweisen Zugang zum Online-Expertenforum ein, damit Sie die in der Praxis bewährten Instrumente selbst testen können. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. uve GmbH www.basik-net.de 3
Datum Uhrzeit Ort Anzahl TN Unterweisungsart: Umgang mit Gefahrstoffen/ Betriebsanweisungen Umgang mit Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung etc. Arbeits- und Gesundheitsschutz Themen der Unterweisung: Unterschrift/Unterweiser Firma uve GmbH www.basik-net.de 4
An der Unterweisung haben teilgenommen: Lfd. Nr. Vorname Name Unterschrift Datum 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. uve GmbH www.basik-net.de 5
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Leistungsangebot Sicherheit mit basik-net Was ist basik-net? basik-net ist ein Teilprojekt des Vorhabens AGnes: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - nachhaltig, einfach, sicher. Wir beraten und prüfen, unterweisen und schulen vor Ort im Betrieb und auf der Baustelle. Unsere Dienstleistung Sicherheit mit basik-net ist eine optimale Kombination von persönlicher Beratung und internetgestützten Instrumentarien für Handwerksbetriebe. An der Entwicklung waren 160 Innungsbetriebe aus mehreren Bundesländern beteiligt. Wir haben uns vorerst auf folgende Branchen spezialisiert: Dachdecker Gerüstbauer Maler und Lackierer Nutzen für die Betriebe basik-net unterstützt und entlastet den Unternehmer bei der praxisnahen und einfachen Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 basik-net stärkt das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen basik-net schafft Rechtssicherheit für den Unternehmer mit basik-net sparen Unternehmer Zeit und Kosten basik-net ist kostengünstig durch die gemeinsame Betreuung mehrerer Unternehmen im Verbund (Pool) Praxishilfen online für Handwerksbetriebe Der Unternehmer kann die internetgestützten Praxishilfen: Internetportal www.basik-net.de, Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilung online, Mitarbeiterunterweisung, Gefahrstoffverzeichnis online, Online-Expertenforum und Telefonauskunft mit der persönlichen Beratung kombinieren und sie aus dem modulartigen Leistungsangebot bedarfsgerecht auswählen. uve GmbH www.basik-net.de 18
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