Grundbuchsstand: KG 01002 Alsergrund, EZ 2178, Teilfläche des Gst. 1058/1



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Transkript:

VERMIETUNGSEXPOSÉ Lagerhalle Tor 5/50 Bahnhofsgelände Franz Josefs-Bahnhof 1090 Wien, Ladestraße 1 Grundbuchsstand: KG 01002 Alsergrund, EZ 2178, Teilfläche des Gst. 1058/1 Monatlicher Hauptmietzins: 972,00 Monatliche Betriebskostenpauschale: 354,00 zzgl. USt. ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung 1020 Wien, Nordbahnstraße 50

Beschreibung Liegenschaftsumfeld Die Lagerhalle befindet sich im 9. Wiener Gemeindebezirk unter den Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft (Universitäten, Verkehrsamt), im Bereich des Franz Josefs-Bahnhofs, entlang der Althanstraße/Augasse (Ladestraße 1). Diese und weitere Hallen wurden Anfang der 90-er Jahre im Zuge des Neubaus der Universität errichtet. Die Zufahrt zu den Lagerhallen erfolgt über die Althanstraße. Details zur Lagerhalle Die vermietbare Nutzfläche beträgt 194,31 m². Die Halle ist nicht ebenerdig befahrbar, verfügt jedoch über eine LKW Laderampe (Rampenhöhe: 1,20 Meter, Rampentiefe 2,30 Meter) entlang der gesamten Ladestraße 1. Die Halle hat eine lichte Höhe von zumindest 4,50 Meter. Die Schiebetore haben ein Ausmaß von 3 x 3 Meter. Das Objekt verfügt über eine Sprinkleranlage und ist unbeheizt, aber frostsicher. Plan

Übersichtsplan Ladestraße 1 Plan Lagerhalle im Ausmaß von 194,31 m²

Innenansicht: Monatlicher Hautmietzins: Hauptmietzins: 972,00 Betriebskostenpauschale: 354,00 zzgl. gesetzl. USt. Die anteiligen, mit dem Betrieb der Liegenschaft insgesamt und den allgemein genutzten Teilen, Einrichtungen und Anlagen der Liegenschaft verbundenen Kosten sind in der Betriebskostenpauschale enthalten. Weiters hat der Mieter die Kosten jener Leistungen und Lieferungen zu tragen, die a) in der Entgeltvereinbarung nicht enthalten sind und b) von ihm verbraucht, bestellt, veranlasst oder sonst verursacht werden. Soweit der Mieter diese Kosten nicht ohnehin aufgrund von gesonderten Liefer- oder Leistungsverträgen unmittelbar zu tragen hat, werden sie vom Vermieter zusätzlich zum Mietzins in Rechnung gestellt. Bezüglich der Errichtung neuer und/oder des Weiterbestandes und -betriebs vorhandener Elektroanlagen ist der Mieter jedenfalls verpflichtet, eine gesonderte vertragliche Regelung ( Energielieferungsvertrag ) mit ÖBB-Infrastruktur AG, Energieanlagenmanagement, 1020 Wien, Praterstern 3, Tel. 01/93000/34527,

E-Mail: michael.amri@oebb.at, Ansprechpartner: Hr. DI(FH) Michael Amri, zu treffen. Der Strombezug hat auf Veranlassung und Kosten des Mieters über das örtlich zuständige Energieversorgungsunternehmen zu erfolgen. Der Mieter ist für die Einholung aller im Zusammenhang mit einer evtl. Anmietung und der Ausübung des beabsichtigten Verwendungszweckes erforderlichen behördlichen Genehmigungen verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet, die ihm von den zuständigen Behörden vorgeschriebenen Maßnahmen z.b. nach der Gewerbeordnung und der Arbeitsstättenverordnung auf seine Kosten zu setzen. Sämtliche erforderliche Brandschutzmaßnahmen sind auf Veranlassung und Kosten des Mieters setzen. Energieausweis/Energiekennzahlen Für das gegenständliche Objekt wurde kein Energieausweis erstellt, da dieses über keine Beheizung verfügt und somit nach den einschlägigen Bestimmungen des 5 Energieausweisvorlagegesetz einen Ausnahmetatbestand darstellt. Vertragsbedingungen: 1. Vertragsdauer: max 5 Jahre 2. Bezahlung einer Kaution in der Höhe von 3 Bruttomonatsmieten 3. Bezahlung einer Provision in der Höhe von 3 Bruttomonatsmieten 4. Bezahlung der Rechtsgeschäftsgebühr (1 bzw. 2 % des auf die gesamte Vertragsdauer zur Vorschreibung gelangenden Pauschalmietzinses) 5. Etwaig anfallenden Müll hat der Mieter auf eigene Kosten zu entfernen. 6. Der Strombezug hat auf Veranlassung und Kosten des Mieters über das örtlich zuständige Energieversorgungsunternehmen zu erfolgen bzw. ist ein Energielieferungsvertrag mit ÖBB-Infrastruktur AG, Energieanlagenmanagement, abzuschließen. 7. Gleis, Lichtraum und Ladestraße sind dauernd freizuhalten. 8. Etwaige Umbauarbeiten/Veränderungen sind dem Bahnhofs- und Liegenschaftsmanagement der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH rechtzeitig vor Durchführung schriftlich (auch per email) anzuzeigen und die Zustimmung einzuholen. 9. Gleisseitige Tore müssen geschlossen gehalten werden und dürfen nur kurzfristig zur Disposition der Ware geöffnet werden. 10. Für die Lagerung und Manipulation mit leicht brennbaren Stoffen sind die einschlägigen Bestimmungen des ÖBB-Konzerns und der allgemeinen Baubehörde einzuhalten. 11. Der Zugang zum Objekt muss aufgrund der Überbauungsbestimmungen für den Vermieter möglich sein. 12. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund interner Vorgaben grundsätzlich keine a-meta Geschäfte abgeschlossen werden.

Haftungsausschluss Die in diesem Exposé zur Verfügung gestellten Unterlagen (Pläne, Bilder, grafische Gestaltungen etc.) dienen zur Information und wurden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbh übernimmt jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen. Geschäftsbedingungen Provisionsvereinbarung: Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass wir im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Mietvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprovision in der Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Zahlung des vorgenannten Provisionssatzes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für den Fall vereinbart, dass das vorbezeichnete Rechtsgeschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, dass ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, dass entweder Sie oder der vermittelte Dritte die von uns namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde ( 15 Abs. 1 Maklergesetz). Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass ein wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß 6 Abs. 4 Maklergesetz vorliegt, und wir mit der Verwaltung der Liegenschaft betraut sind. Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter Siehe Seite 7ff

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/ Pacht/ Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung Nordbahnstraße 50 1020 Wien überreicht, welche als Makler tätig ist und durch Frau Mag. Katharina Madl-King vertreten ist. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler tätig sein. Der Makler steht mit dem zu vermittelnden Dritten in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis. Seite 7 von 25

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Widerrufsformular An: ÖBB-Immobilienmanagement GmbH Immobilienvermittlung 1020 Wien, Nordbahnstraße 50 E-Mail: katharina.madl-king@oebb.at Name(n): Abgeber/Interessent(en) Adresse(n): Tel.: E-Mail: Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns am (Datum) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung Alleinvermittlungsauftrag Vermittlungsauftrag Maklervertrag mit dem Interessenten Datum Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Seite 24 von 25

Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrages außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von diesem Maklervertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist sein Rücktrittsrecht verliert. Der Auftraggeber wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. 11 FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers. Der Auftraggeber wünscht kein vorzeitiges Tätigwerden. Im Fall eines Rücktritts nach 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen. Ort:... am.... Auftraggeber Seite 25 von 25